§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Prüfung der Verhältnismäßigkeit
§ 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
§ 5 Nachholung der Prüfung, Überwachung nach Erlass
§ 6 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Eintragung in die Datenbank für reglementierte Berufe, Stellungnahmen
§ 8 Verhältnismäßigkeitsprüfung bei abgeleiteter Befugnis zur Rechtsetzung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1 Zu § 4 Absatz 1
Anlage 2 Zu § 4 Absatz 2
Anlage 3 Zu § 4 Absatz 3
Anlage 4 Zu § 4 Absatz 4