Regelwerk; Arbeits- und Sozialrecht

SächsPersVG
Inhalt =>

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zusammenarbeitsgebot

§ 3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ 4 Beschäftigte

§ 5 Gruppen

§ 6 Dienststellen

§ 7 Dienststellenleitung

§ 8 Behinderungsverbot

§ 9 Datenschutz

§ 10 Schweigepflicht

§ 11 Unfallvorschriften

Teil 2
Personalvertretungen

Abschnitt 1
Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit der Personalvertretung

§ 12 Bildung von Personalräten

§ 13 Wahlberechtigung

§ 14 Wählbarkeit

§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen

§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder

§ 17 Vertretung der Gruppen

§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen

§ 19 Wahlverfahren

§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat

§ 21 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung

§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststellenleitung

§ 23 Wahleinleitung

§ 24 Schutz der Wahl - Kostenregelung

§ 25 Anfechtung der Wahl

§ 26 Amtszeit

§ 27 Wahlzeitraum

§ 28 Ausschluss und Auflösung

§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft

§ 31 Ersatzmitglieder

§ 32 Neuwahl bei Neubildung und Eingliederung von Dienststellen und Körperschaften

Abschnitt 2
Geschäftsführung

§ 33 Vorstand des Personalrats

§ 34 Aufgaben des Vorstands

§ 35 Sitzungen

§ 36 Durchführung der Sitzungen

§ 37 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften

§ 38 Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit

§ 39 Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung

§ 40 Aussetzung von Beschlüssen

§ 41 Teilnahme weiterer Personen

§ 42 Verhandlungsniederschrift

§ 43 Geschäftsordnung

§ 43a Ausschüsse des Personalrats

§ 44 Sprechstunden

§ 45 Kosten

Abschnitt 3
Rechtsstellung

§ 46 Freistellung vom Dienst

§ 47 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 48 Schutzvorschriften

Teil 3
Personalversammlung

§ 49 Zusammensetzung und Leitung

§ 50 Einberufung - Tätigkeitsbericht

§ 51 Zeitpunkt

§ 52 Gegenstand

§ 53 Teilnahmerecht

Teil 4
Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat

§ 54 Stufenvertretungen

§ 55 Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften

§ 56 Gesamtpersonalrat

§ 57 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung

Teil 5
Besondere Vertretungen

Abschnitt 1
Jugend- und Auszubildendenvertretungen

§ 58 Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 59 Aktives und passives Wahlrecht

§ 60 Zusammensetzung

§ 61 Wahlvorstand - Amtszeit

§ 62 Aufgaben

§ 63 Entsprechende Anwendung von Vorschriften

§ 64 Stufenvertretungen und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung

Abschnitt 2
Referendariatsvertretungen in der Justiz"

§ 66 Referendariatsvertretungen

§ 66a Wahl und Geschäftsführung der Referendariatsvertretungen

§ 66b Rechtsstellung der Referendariatsvertretungen und ihrer Mitglieder

§ 66c Weitere Vorschriften für Referendariatsvertretungen

Abschnitt 3
Sonstige besondere Vertretungen

§ 67 Schulen und Lehrkräfte

§ 68 Polizeivollzugsdienst

§ 69 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte

§ 70 (aufgehoben)

Teil 6
Beteiligung der Personalvertretungen

§ 71 Zusammenarbeit

§ 72 Gleichmäßige Behandlung - Verbot parteipolitischer Betätigung

§ 73 Allgemeine Aufgaben - Anhörungen

§ 74 Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren

§ 75 Teilnahme an Prüfungen

§ 76 Verfahren der Mitwirkung

§ 77 Mitwirkungsrechte

§ 78 Ordentliche Kündigung

§ 79 Verfahren der Mitbestimmung

§ 80 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung

§ 81 Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung

§ 82 Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe

§ 83 Initiativrecht

§ 84 Dienstvereinbarungen - Tarifverträge

§ 85 Einigungsstelle

§ 86 Durchführung von Entscheidungen

§ 87 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats

Teil 7
Gerichtliche Entscheidung

§ 88 Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

§ 89 Bildung von Fachkammern

Teil 8
Verschlusssachen und Verfassungsschutz

§ 90 Ausschuss für geheime Verschlusssachen

§ 91 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz

Teil 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 92 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften

§ 93 Übergangsvorschrift

§ 94 (Inkrafttreten - Außerkrafttreten)

Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes