Regelwerk; Arbeits- und Sozialrecht
SächsPersVG
Inhalt =>
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeitsgebot
§ 3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Dienststellenleitung
§ 8 Behinderungsverbot
§ 9 Datenschutz
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfallvorschriften
Teil 2
Personalvertretungen
Abschnitt 1
Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit der Personalvertretung
§ 12 Bildung von Personalräten
§ 13 Wahlberechtigung
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
§ 21 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststellenleitung
§ 23 Wahleinleitung
§ 24 Schutz der Wahl - Kostenregelung
§ 25 Anfechtung der Wahl
§ 26 Amtszeit
§ 27 Wahlzeitraum
§ 28 Ausschluss und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
§ 32 Neuwahl bei Neubildung und Eingliederung von Dienststellen und Körperschaften
Abschnitt 2
Geschäftsführung
§ 33 Vorstand des Personalrats
§ 34 Aufgaben des Vorstands
§ 35 Sitzungen
§ 36 Durchführung der Sitzungen
§ 37 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften
§ 38 Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit
§ 39 Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung
§ 40 Aussetzung von Beschlüssen
§ 41 Teilnahme weiterer Personen
§ 42 Verhandlungsniederschrift
§ 43 Geschäftsordnung
§ 43a Ausschüsse des Personalrats
§ 44 Sprechstunden
§ 45 Kosten
Abschnitt 3
Rechtsstellung
§ 46 Freistellung vom Dienst
§ 47 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 48 Schutzvorschriften
Teil 3
Personalversammlung
§ 49 Zusammensetzung und Leitung
§ 50 Einberufung - Tätigkeitsbericht
§ 51 Zeitpunkt
§ 52 Gegenstand
§ 53 Teilnahmerecht
Teil 4
Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat
§ 54 Stufenvertretungen
§ 55 Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften
§ 56 Gesamtpersonalrat
§ 57 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung
Teil 5
Besondere Vertretungen
Abschnitt 1
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 58 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 59 Aktives und passives Wahlrecht
§ 60 Zusammensetzung
§ 61 Wahlvorstand - Amtszeit
§ 62 Aufgaben
§ 63 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
§ 64 Stufenvertretungen und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung
Abschnitt 2
Referendariatsvertretungen in der Justiz"
§ 66 Referendariatsvertretungen
§ 66a Wahl und Geschäftsführung der Referendariatsvertretungen
§ 66b Rechtsstellung der Referendariatsvertretungen und ihrer Mitglieder
§ 66c Weitere Vorschriften für Referendariatsvertretungen
Abschnitt 3
Sonstige besondere Vertretungen
§ 67 Schulen und Lehrkräfte
§ 68 Polizeivollzugsdienst
§ 69 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
§ 70 (aufgehoben)
Teil 6
Beteiligung der Personalvertretungen
§ 71 Zusammenarbeit
§ 72 Gleichmäßige Behandlung - Verbot parteipolitischer Betätigung
§ 73 Allgemeine Aufgaben - Anhörungen
§ 74 Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren
§ 75 Teilnahme an Prüfungen
§ 76 Verfahren der Mitwirkung
§ 77 Mitwirkungsrechte
§ 78 Ordentliche Kündigung
§ 79 Verfahren der Mitbestimmung
§ 80 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung
§ 81 Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung
§ 82 Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe
§ 83 Initiativrecht
§ 84 Dienstvereinbarungen - Tarifverträge
§ 85 Einigungsstelle
§ 86 Durchführung von Entscheidungen
§ 87 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
Teil 7
Gerichtliche Entscheidung
§ 88 Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 89 Bildung von Fachkammern
Teil 8
Verschlusssachen und Verfassungsschutz
§ 90 Ausschuss für geheime Verschlusssachen
§ 91 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz
Teil 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 92 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
§ 93 Übergangsvorschrift
§ 94 (Inkrafttreten - Außerkrafttreten)
Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes