Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt I
Allgemeines
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Grundsätze der Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz
Abschnitt II
Auskunft und Beratung
§ 3 Auskunft und Beratung
§ 4 Beratung und Hilfen in besonderen Fällen
§ 5 Zusammenarbeit bei Beschwerden
Zweiter Teil
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Erprobungsregelungen
§ 6 Geltungsbereich
§ 7 Stationäre Einrichtungen und gleichgestellte Wohnformen; Abgrenzung weiterer Versorgungsformen
§ 8 Anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen; Abgrenzung
§ 9 Betreutes Wohnen
§ 10 (aufgehoben)
§ 11 Weiterentwicklung stationärer Einrichtungen und Erprobung neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
Dritter Teil
Voraussetzungen und Pflichten für den Betrieb von anbieterverantworteten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sowie von stationären Einrichtungen und diesen gleichgestellten Wohnformen
Abschnitt I
Betrieb anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
§ 12 Anforderungen an den Betrieb anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
§ 13 Anzeige des Betriebs anbieterverantworteter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
Abschnitt II
Betrieb stationärer Einrichtungen und diesen gleichgestellter Wohnformen; Mitwirkung und Prüfung
§ 14 Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung und gleichgestellter Wohnformen
§ 15 Anzeige des Betriebs einer stationären Einrichtung oder einer gleichgestellten Wohnform
§ 16 Sicherung und Stärkung der Mitwirkung und Mitbestimmung
§ 17 Informationspflichten des Trägers und Anbieters
§ 18 Veröffentlichung von Prüf- und Tätigkeitsberichten
§ 19 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
§ 20 Prüfungen von stationären Einrichtungen und gleichgestellten Wohnformen
§ 21 Regelprüfungen in größeren Zeitabständen
Abschnitt III
Maßnahmen zur Qualitätssicherung in stationären Einrichtungen und diesen gleichgestellten Wohnformen
§ 22 Beratung bei Mängeln
§ 23 Anordnungen
§ 24 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung
§ 25 Untersagung
Vierter Teil
Sonstige Vorschriften
Abschnitt I
Verordnungsermächtigung, Übermittlung von Daten, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit
§ 26 Verordnungsermächtigung
§ 27 Datenverarbeitung
§ 28 Leistungen an Träger, Anbieter und Beschäftigte
§ 29 Ordnungswidrigkeiten
§ 30 Zuständige Behörden
Abschnitt II
Schlussbestimmungen
§ 31 Übergangsvorschrift
§ 32 Inkrafttreten