Regelwerk; Arbeits- & Sozialrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Zeitpunkt der Prüfung
§ 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
§ 5 Überwachung nach Erlass
§ 6 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Eintragung in die Datenbank für reglementierte Berufe, Stellungnahmen
§ 8 Verhältnismäßigkeitsprüfung bei abgeleiteter Befugnis zur Rechtsetzung
§ 9 Inkrafttreten