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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts
- Saarland -

Vom 26. Oktober 2010
(Amtsbl. I Nr. 33 vom 25.10.2010 S. 1406)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Befristung und Anpassung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes
und des Saarländischen Polizeigesetzes

(1) Das Saarländische Verfassungsschutzgesetz vom 24. März 1993 (Amtsbl. S. 296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2032, 2036), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:

altneu
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten früherer Bestimmungen"Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

2. § 29 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 29 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten früherer Bestimmungen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Verfassungsschutz vom 8. Juli 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1974 (Amtsbl. S. 102) außer Kraft.

" § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

3. In § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 und 3, § 8 Absatz 1 Satz 4, § 14 Absatz 1 Satz 1, § 15a Absatz 1 Satz 2 und Satz 4, Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1, § 21 Absatz 3 Satz 3 und § 24 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" ersetzt.

(2) Das Saarländische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001 (Amtsbl. S.1074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 90 folgende Angabe angefügt:

"Vierter Teil
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 91 Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

2. Nach § 90 wird folgender Vierter Teil angefügt:

"Vierter Teil
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 91 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

3. In § 33 Absatz 2 Satz 1, § 35 Absatz 3 Satz 1, § 39 Absatz 3 Satz 1, § 40 Absatz 2 Nummer 2, § 49 Absatz 5 Satz 2, § 60 Satz 1, § 77 Absatz 1, § 80 Absatz 4 Satz 1 und 3, § 82 Absatz 2, 3 und 4, § 83, § 84 Absatz 1 und § 90 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" ersetzt.

(3) In Artikel 7 des Gesetzes zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2032) wird Absatz 3 aufgehoben.

Artikel 2
Befristung und Anpassung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Zentrale Dienste

(nicht dargestellt)

Artikel 3
Befristung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes

(1) Das Saarländische Umweltinformationsgesetz vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026) wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 13 folgende Angabe angefügt:

" § 14 Außerkrafttreten"

2. Nach § 13 wird folgender § 14 angefügt:

" § 14 Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

(2) Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Umweltinformationen vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet" gestrichen.

Artikel 4
Verlängerung und Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften

(1) Das Saarländische Reisekostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 857), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2008 (Amtsbl. S. 2108), wird wie folgt geändert:

1. § 27 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

altneu
"Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

b) Folgender Satz 2 wird angefügt:

"Es tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 außer Kraft."

2. In § 6 Absatz 2 Satz 3, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 4, § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 25 Absatz 1 und 2 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" und in § 21 die Wörter "Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Ministerium der Justiz" ersetzt.

(2) Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. Juli 2007 (Amtsbl. S. 1450) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.

3. Absatz 2

(2) Das Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 2 Nr. 1 am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 5
Aufhebung der Befristung von Einzelvorschriften des Gesundheitsdienstgesetzes

In Artikel 2 des Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung vom 7. Februar 2007 (Amtsbl. S. 742) wird Satz 2 aufgehoben.

Artikel 6
Verlängerung des Gesetzes über die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen

In § 11 des Gesetzes über die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 1954) wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.

Artikel 7
Verlängerung und Anpassung des Gesetzes über die Stiftung eines Ehrenzeichens für besondere
Verdienste im Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Rettungsdienst

(nicht dargestellt)

Artikel 8
Verlängerung und Anpassung des Fachhochschulgesetzes

(nicht dargestellt)

Artikel 9
Befristung und Anpassung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes

(1) Das Saarländische Landesplanungsgesetz vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1506), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 3 werden die Wörter "Ministerium für Umwelt" durch die Wörter "Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr" ersetzt.

2. Nach § 15 wird folgender § 16 angefügt:

" § 16 Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

(2) Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 16. Mai 2007 (Amtsbl. S. 1390) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außer-Kraft-Treten" gestrichen.

2. Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.

3. Absatz 2

(2) Dieses Gesetz und das durch Artikel 1 dieses Gesetzes geänderte Gesetz treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 10
Einzelvorschriften des Gesetzes über das Saarländische Krebsregister und zur
Durchführung von Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung

Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krebsregistergesetzes vom 20. September 2006 (Amtsbl. S. 1806) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden der Strichpunkt und das Wort "Außer-Kraft-Treten" gestrichen.

2. Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.

3. Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel 11
Verlängerung und Anpassung des Saarländischen Jugendstrafvollzugsgesetzes

Das Saarländische Jugendstrafvollzugsgesetz vom 30. Oktober 2007 (Amtsbl. S. 2370) wird wie folgt geändert:

1. In § 113 Absatz 4 wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.

2. In § 57 Absatz 6, § 90 Absatz 4 Satz 1 und § 109 werden jeweils die Wörter "Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Ministerium der Justiz" ersetzt.

Artikel 12
Verlängerung von Einzelvorschriften des Landesschlichtungsgesetzes

In Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 des Landesschlichtungsgesetzes vom 21. Februar 2001 (Amtsbl. S. 532), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (Amtsbl. S. 1226), wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.

Artikel 13
Verlängerung des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland

(nicht dargestellt)

Artikel 14
Verlängerung und Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes

Das Ladenöffnungsgesetz vom 15. November 2006 (Amtsbl. S. 1974), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. August 2008 (Amtsbl. S. 1760), wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Umwelt" durch die Wörter "Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. In § 13 Absatz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.

Artikel 15
Verlängerung und Anpassung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

(1) Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 8. November 1978 (Amtsbl. S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (Amtsbl. I S. 1829), wird wie folgt geändert:

1. § 11 wird wie folgt gefasst:

" § 11 Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

2. In § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 5 Absatz 7 Satz 1, Absatz 8 Satz 3 und Absatz 9 Satz 1, § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 werden jeweils die Wörter "Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

(2) In Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung der saarländischen Ausführungsgesetze zum Tierkörperbeseitigungsgesetz und zum Tierseuchengesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 914), geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (Amtsbl. I S. 1829), wird Absatz 4 aufgehoben.

Artikel 16
Verlängerung und Anpassung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes

(1) Das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz vom 13. Juni 2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 878), wird wie folgt geändert:

1. In § 27 wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.

2. In § 5, § 6 Absatz 3, § 12 Absatz 1, § 13 Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 18 Absatz 1, § 19 Absatz 1 und 2, §§ 21 und 24 sowie § 26 Absatz 1 und 2 werden jeweils die Wörter "für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "für Umwelt, Energie und Verkehr", in § 14 Absatz 2 die Wörter "für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "für Gesundheit und Verbraucherschutz" und in § 22 die Wörter "für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "für Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

(2) In Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1438) wird Satz 2

Es tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

aufgehoben.

Artikel 17
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ENDE