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BGI/GUV-I 504-46 / DGUV Information 240-460 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(bisherige ZH 1/600.46; DGUV-I 250-453)
(Ausgabe 08/2005; 07/2009)
DGUV-Newsletter 10/2022:
"Folgende Publikationen des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung wurden zurückgezogen:
DGUV Informationen 240-011 bis 240-460 "Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge"Die "Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge" datierten im Wesentlichen aus den Jahren 2009 bis 2010, gaben eine Hilfestellung für die Bestimmung von Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind, und lieferten Informationen zu den Fristen der Vorsorge. Sie enthielten außerdem Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Vorsorgeanlässe sind inzwischen durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit den konkretisierenden arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) geregelt.
Im Rahmen der Überarbeitung der "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" zur Neuauflage mit dem Titel "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" sind die zusätzlichen Inhalte der Handlungsanleitungen direkt in die jeweiligen DGUV Empfehlungen integriert worden, so dass der Bedarf für separate Handlungsanleitungen mit Veröffentlichung der "DGUV Empfehlungen" entfällt.
Die Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge werden in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge (Bek. d. BMAS v. 10.05.2016 - IIIb1-36628-15/7) konkretisiert."
Teil 1 - Physische Belastungen ohne Vibrationen
Vorbemerkungen
Diese Handlungsanleitung (Teil 1) dient als Handlungshilfe zur Ermittlung von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems. Der Betriebsarzt unterstützt den Unternehmer hierbei und übernimmt in der Regel den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Teil 2 der Handlungsanleitung erläutert die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegebenen Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Vibrationsbelastungen.
1 Rechtsvorschriften
Bei Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit Belastungen ausgesetzt sind, welche die Funktionen des Muskel- und Skelettsystems beeinträchtigen können, sind nach folgenden Rechtsvorschriften Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten bzw. durchzuführen:
2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:
Untersuchungsarten, Fristen
Erstuntersuchung | Vor Aufnahme einer Tätigkeit an Arbeitsplätzen, an denen erhöhte Belastungen des Muskel-/ und Skelettsystems auftreten und die Kriterien erfüllt sind |
Nachuntersuchungen | Nach 60 Monaten, ab 40 Jahre nach 36 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit * |
Vorzeitige Nachuntersuchung | z.B.
|
*Untersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten. |
Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichung "Arbeitsmedizin" oder mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" entsprechend dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" als Basis- und Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Die Ergänzungsuntersuchung erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch eine arbeitsmedizinischorthopädische Fortbildung erworben werden können.
Weitere Anhaltspunkte für die Durchführung von Untersuchungen ergeben sich aus:
3 Untersuchungsanlässe
Die Untersuchungsanlässe sind gegliedert nach der Art der Tätigkeit, der Gefährdung bzw. der Belastung:
Eine Checkliste (Anhang 1) zur Prüfung der Erforderlichkeit von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei hohen körperlichen Belastungen des Muskel-Skelett-Systems soll helfen, die Arbeitsplätze zu identifizieren, an denen tatsächlich ein erheblich erhöhtes Risiko besteht. Die Checkliste ist geeignet, um Arbeitsplätze mit erhöhten Gefährdungen auszuwählen sowie Informationen über die Art der Belastung und nach Möglichkeit auch über bisher bekannte gesundheitliche Folgen dieser Belastungen zu erhalten.
Die Checkliste (Anhang 1) ist eine erste Stufe der Gefährdungsbeurteilung, die vertieft werden sollte, wenn
Bei der Anwendung dieser Checkliste ist Folgendes zu beachten:
Zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung sind im Anhang 2 und Anhang 3 tabellarisch jeweils Risikofaktoren, typische Beispiele bzw. Tätigkeiten, betroffene Körperregionen, Anmerkungen zu Auswahlkriterien und Beurteilungskriterien bzw. Beurteilungsverfahren zusammengestellt (Tabellen), die auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. In vielen Fällen können Richtwerte angewendet werden.
Hinweis zur pragmatisch orientierten Auswahl der Beurteilungsverfahren:
Aus verschiedenen Anlässen und Quellen sind Beurteilungsverfahren entstanden, die als präventive Belastungsbeurteilungen in die Handlungsanleitung aufgenommen wurden. Dazu gehören auch Normen, die zur Konkretisierung der EG-Maschinenrichtlinie (Sicherheit von Maschinen) grundsätzlich an Konstrukteure gerichtet sind. Die in folgenden Normen dargestellten Verfahren sind jedoch auch zur Erkennung und Beurteilung von Gefährdungen durch Muskel-Skelett-Belastungen geeignet:
Darüber hinaus sind hier auch zu nennen:
Diese Handlungsanleitung findet keine Anwendung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen und sonstigen Büroarbeitsplätzen (Hinweise zum Muskel-Skelett-System finden sich für diese Arbeitsplätze in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung und im Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37).
4 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine verbindliche und abschließende Auswahl von Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Vielmehr wird mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben, bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten eine Gefährdung aufgrund des Expositionsniveaus gegeben sein kann. Die Entscheidung, ob eine Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen bzw. anzubieten ist, kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.
4.1/4.2 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Belastung bzw. mit Belastung
Eine Gefährdung für das Muskel-Skelett-System kann bei Beschäftigten erfahrungsgemäß in Arbeitsbereichen bzw. bei Tätigkeiten und Arbeitsmitteln bestehen, die in Anhang 2 in der Tabelle beispielhaft genannt sind. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsplatzsituationen bzw. Belastungen ist bei vermuteter erhöhter Belastung eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, auf deren Grundlage über die Erforderlichkeit von Maßnahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge entschieden wird.
4.3 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Belastung
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entfallen, wenn erfahrungsgemäß auch bei langzeitiger Ausübung dieser Tätigkeiten keine erheblichen Beschwerden oder belastungstypischen Erkrankungen aufgetreten sind und besondere körperliche Voraussetzungen nicht erforderlich sind.
5 Bemerkungen
Zusätzliche Aussagen über Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise sind enthalten in:
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - ärztliche Merkblätter über Berufskrankheiten:
Anmerkung:
BK 2103, BK 2104 und BK 2110 werden in Teil 2 behandelt. Siehe Liste der "Beurteilungsverfahren/Literatur" im Anhang 1 bis Anhang 3.
Orientierende Beurteilung der Gefährdung zur Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems | Anhang 1 |
Checkliste für Unternehmer, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit -
Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen. Soweit Sie über betriebsärztliche Informationen zu tätigkeitsspezifischen Beschwerden oder erhöhten Beanspruchungen von Beschäftigten durch diese Belastungen verfügen (gehäufte Schmerzen, ärztliche Befunde, Krankschreibungen), ergänzen Sie Ihre Aussage.
Beurteilen Sie abschließend, ob Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 46 erforderlich sind (ggf. zu veranlassende Untersuchungen bei Vibrationen beachten)!
Diese Checkliste gilt nicht für Bildschirmarbeitsplätze!
Checkliste bearbeitet durch: | |
Datum: | |
(Unternehmer) Unternehmen: | |
(Fachkraft für Arbeitssicherheit) | |
(Betriebsarzt) | |
Betriebsbereich/ Arbeitsplätze/ Tätigkeit: | |
Belastungsart | Orientierungsfrage (bezogen auf Tätigkeiten typischer Arbeitsschichten) | Erhöhte Belastung | Tätigkeits- spez. Beschwerden bekannt? | ||||||||||||||||||||||||
Ja | Nein | ||||||||||||||||||||||||||
1. Manuelle Lastenhandhabung | |||||||||||||||||||||||||||
Heben oder Halten, Tragen
| Werden folgende Belastungen erreicht oder überschritten
sind ebenfalls als erhöhte Belastung einzustufen. | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
Ziehen, Schieben
| Ziehen oder Schieben von Lasten (Container, Betten, Trolleys etc.) mit großer Kraftanstrengung
| [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
2. Erzwungene Körperhaltungen | |||||||||||||||||||||||||||
Erzwungenes Sitzen
| Bewegungsarme, erzwungene Sitzhaltung aufgrund der Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsgestaltung (z.B. fixierte Kopfhaltung aufgrund der Sehanforderungen) über längere Zeitabschnitte (ab 2 Stunden ohne wirksame Pause) für den überwiegenden Teil des Arbeitstages? | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
Dauerhaftes Stehen | Dauerhaftes Stehen (ab 4 Stunden pro Arbeitstag) ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit? | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
Rumpfbeuge
| Durch die Arbeitsaufgabe bedingte deutlich erkennbare Rumpfvorbeugungen ab etwa 20° (ab 1 Stunde pro Arbeitstag ohne wirksame Pause). Bei stärkerer Vorbeugung sind auch geringere Expositionszeiten als erhöhte Belastung einzustufen (z.B. kann bei extremen Rumpfbeugehaltung grundsätzlich von erhöhten Belastungen ausgegangen werden). | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
Hocken, Knien, Fersensitz, Kriechgang, Liegen
| Arbeiten im Hocken, Knien, Fersensitz oder Kriechgang ab 1 Stunde pro Arbeitstag? Arbeiten im Liegen (z.B. Behälterbau, Schiffsbau) ab 2 Stunden pro Arbeitstag? | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
Arme über Schul- terniveau
| Arbeiten oberhalb des Schulterniveaus über längere Zeitabschnitte (insgesamt ab 2 Stunden pro Arbeitstag)? Auch bei geringeren Zeitanteilen erhöhte Belastungen gegeben, z.B. bei:
| [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
3. Arbeit mit erhöhter Kraftanstrengung und/oder Krafteinwirkung | |||||||||||||||||||||||||||
Schwer zugängliche Arbeitsstellen (Steigen, Klettern)
| Mehrfach pro Arbeitstag Aufsteigen auf hohe Masten, Türme etc.? | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
Einsatz des Hand-/ Arm- Systems als Werkzeug (Klopfen, Schlagen, Drücken) | Regelmäßiges Klopfen, Schlagen oder Drücken mit der Hand bedingt durch die Arbeitsaufgabe | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
Kraft-/Druckein- wirkung bei der Bedienung von Arbeitsmitteln
| Regelmäßig erhöhte Kräfte oder erhöhte Druckeinwirkungen bei der Bedienung von Arbeitsmitteln? | [ ] | [ ] | [ ] | |||||||||||||||||||||||
4. Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen | |||||||||||||||||||||||||||
Arbeiten ununterbrochen ab 1 Stunde mit ständig wiederkehrenden, gleichartigen Schulter-. Arm-, Hand- Bewegungen mit erhöhter Krafteinwirkung oder in extremen Gelenkstellungen | [ ] | [ ] | [ ] | ||||||||||||||||||||||||
5. Vibrationen (Ganzkörper-Vibrationen oder Hand-Arm-Vibrationen) | |||||||||||||||||||||||||||
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung gemäß den Anforderungen der "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" (LärmVibrationsArbSchV) und der BGI/GUV-I 504-46 Teil 2 werden berücksichtigt. | [ ] | ||||||||||||||||||||||||||
Gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten bzw. zu veranlassen, wenn Auslösewerte oder Expositionsgrenzwerte, angegeben als Tages- Vibrationsexpositionswerte A(8), erreicht bzw. überschritten werden: |
Ganzkörper - Vibrationen |
| Nein [ ] | Ja [_] |
| Nein [ ] | Ja [ ] | |
Hand-Arm- Vibrationen |
| Nein [ ] | Ja [ ] |
| Nein [ ] | Ja [ ] |
Abschließende Beurteilung:
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46? | ||
Ja [ ] | Wegen: | Nein [ ] |
Abschließende Beurteilung - BEISPIEL - : | ||
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46? | ||
Ja [x] | Wegen:
Überschreiten des Expositionsgrenzwertes für Hand-Arm- Vibrationen | Nein [ ] |
Beurteilungsverfahren für den betrieblichen Praktiker | Anhang 2 |
Art der Tätigkeit/ Gefährdung/ Belastung und tabellarische Zuordnung von Risikofaktoren, typischen Beispielen bzw. Tätigkeiten, betroffenen Körperregionen, Auswahlkriterien und Beurteilungskriterien.
Die Tabelle in Anhang 2 bietet eine systematische Übersicht über Risikofaktoren bis hin zu Auswahl- und Beurteilungskriterien. Diese Zusammenstellung unterstützt die Auswahl kritischer Tätigkeiten, bei denen eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 46 für höher belastete Beschäftigte angeboten werden sollten.
Die Spalte "typische Beispiele/Tätigkeiten" dient als Liste mit beispielhaften Hinweisen zur Auswahl kritischer Tätigkeiten.
In der Spalte Beurteilungskriterien sind Verfahren für den betrieblichen Praktiker aufgeführt.
Sofern die Beurteilungsverfahren nach Anhang 2 noch keine Entscheidung ermöglichen, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 46 angeboten werden sollten, stehen die ergänzend in Anhang 3 aufgelisteten, auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden speziellen Beurteilungsverfahren zur Verfügung.
Anhang 2 - Tabelle:
Beurteilungsverfahren für den betrieblichen Praktiker:
Art der Tätigkeit/ Gefährdung/ Belastung und tabellarische Zuordnung von Risikofaktoren, typischen Beispielen bzw. Tätigkeiten, betroffenen Körperregionen, Anmerkungen zu Auswahlkriterien und Beurteilungskriterien
Art der Tätigkeit/ Gefährdung/ Belastung | Risikofaktoren | Typische Beispiele/ Tätigkeiten | Betroffene Körperregion/ Organe | Auswahlkriterien
Beurteilungskriterien *) |
1. Manuelle Lastenhandhabung - Heben, Halten, Tragen | ||||
Heben, Halten, Tragen | Höhe der Belastung ergibt sich aus Last, Haltung, Zeit |
| Gesamtes Muskel-Skelett- System, große Muskelgruppen und große Gelenke, insbeson- dere aber
| Kriterien/Verfahren für den betrieblichen Praktiker: |
1. Manuelle Lastenhandhabung - Ziehen, Schieben | ||||
Ziehen, Schieben | Höhe der Belastung ergibt sich aus Kraft, Haltung, Zeit, Aus- führungsbedingungen |
| Gesamtes Muskel-Skelett-System, große Muskelgruppen und große Gelenke, insbesondere aber
| Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker: |
2. Erzwungene Körperhaltungen - Sitzen | ||||
Sitzen
Diese Auswahlkri- terien finden keine Anwendung für Tätigkeiten an Bild- schirmarbeitsplätzen und sonstigen Büroarbeitsplätzen |
| Spezielle Arbeitsplätze/Tätigkeiten:
| Gesamtes Muskel-Skelett-Sys- tem durch erhöhte Haltungs- arbeit, insbesondere aber Nacken, Schulter, Arm
Durchblutungstörung der unteren Extremitäten | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
|
2. Erzwungene Körperhaltungen - Stehen | ||||
Stehen |
|
| Gesamtes Muskel-Skelett-Sys- tem durch erhöhte Haltungs- arbeit, insbesondere aber Lendenwirbelsäule sowie, Hüftgelenke, Knie und Füße
Orthostatische Kreislaufbeschwerden, Durchblutungsstörung der unteren Extremitäten | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
Hinweis: Derzeit sind nur diese Beurteilungsverfahren bekannt, die ansatzweise für die Beurteilung empfohlen werden können. Zu beachten sind Kombinationen mit weiteren Belastungsfaktoren. |
2. Erzwungene Körperhaltungen - Rumpfbeuge | ||||
Rumpfbeuge |
|
| Lendenwirbelsäule, Hüftge- lenke, Knie, Füße | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
Hinweis: Derzeit sind nur diese Beurteilungsverfahren bekannt, die ansatzweise für die Beurteilung empfohlen werden können. Zu beachten sind Kombinationen mit weiteren Belastungsfaktoren. |
2. Erzwungene Körperhaltungen - Hocken, Knien, Liegen | ||||
Hocken, Knien, Liegen |
|
| Knie- und Hüftgelenke, Nacken, Wirbelsäule
Nerven (Druckschädigung peripherer Nerven) Kreislauf (partielle Durchblutungsstörung) | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
Hinweis: Derzeit sind nur diese Beurteilungsverfahren bekannt, die ansatzweise für die Beurteilung empfohlen werden können. Zu beachten sind Kombinationen mit weiteren Belastungsfaktoren. |
2. Erzwungene Körperhaltungen - Arme über Schulterniveau | ||||
Arme über Schulter- niveau |
|
| Schulter, Arm,
Hals-, Lendenwirbelsäule | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
|
3. Arbeit mit erhöhter Kraftanstrengung und/ oder Krafteinwirkung | ||||
Schwer zugängliche Arbeitsstellen (Steigen, Klettern) |
|
| Gesamtes Muskel-Skelett-System, mit den Schwerpunkten untere Extremitäten und Schulter-Arm-Hand-Bereich | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
|
Einsatz des Hand/ ArmSystems als Werkzeug (Klopfen, Schlagen, Drehen, Drücken) |
|
| Schulter-Arm-Hand-Bereich | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
|
Kraft-/ Druckein- wirkung bei der Bedienung von Arbeitsmitteln |
|
| Alle Strukturen des Muskel- Skelett-Systems der betroffene Körperregion, insbesondere Nerven | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
|
4. Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen | ||||
Repetitive Tätigkeiten mit hohen Hand- habungsfrequenzen | Höhe der Belastung ergibt sich aus Häufigkeit, Kraftauf- wendung, Extreme Gelenkstellungen |
Spezielle Berufe/ Tätigkeiten:
| Direkt betroffen sind Muskeln, Sehnen, Sehnenansätze des Schulter- Arm- Hand- Bereiches, ggfs.
Knochen.
Indirekt betroffen ist das gesamte Muskel-Skelett-System durch erhöhte Haltungsarbeit. | Kriterien/ Verfahren für den betrieblichen Praktiker:
|
*) Gewichtung, Kommentare zu Beurteilungskriterien
Die aufgeführten Kriterien/ Methoden sind für spezielle Fragestellungen im Sinne einer vermuteten Ursache-Wirkungsbeziehung erarbeitet worden. Sie beziehen sich zumeist auf spezielle Belastungs-/Gefährdungsarten und werden mit unterschiedlichen Zielvorstellungen angewendet (Risikoindex, Grenzkraft/-last, Dosis u.a.). Die Verfahren sind kurz kommentiert. Auf eine kritische Beurteilung der Verfahren bzgl. deren Vorzügen und Nachteilen ist bewusst verzichtet worden.
Spezielle Verfahren für komplexere Fragestellungen der Beurteilung von Belastungen des Muskel- und Skelettsystems | Anhang 3 |
Sofern Beurteilungsverfahren nach Anhang 2 noch keine Entscheidung ermöglichen, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 46 angeboten werden sollten, stehen die in Anhang 3 aufgelisteten, auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden speziellen Beurteilungsverfahren zur Verfügung.
Diese speziellen Beurteilungsverfahren können von arbeitsmedizinischen/ arbeitswissenschaftlichen Experten oder Arbeitsgestaltern/ Konstrukteuren eingesetzt werden.
Die Tabelle des Anhangs 3 bietet in Ergänzung zu Anhang 2 eine systematische Übersicht zu speziellen Beurteilungsverfahren für komplexere Fragestellungen bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems. Diese Zusammenstellung ermöglicht die Auswahl kritischer Tätigkeiten, bei denen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 für höher belastete Beschäftigte durchgeführt bzw. angeboten werden können.
Anmerkung: Belastungen durch Ganzkörper- oder Hand-Arm-Vibrationen werden im Teil 2 der BGI/GUV-I 504-46 behandelt.
Anhang 3 - Tabelle:
Spezielle Verfahren für komplexe Fragestellungen
Art der Gefährdung/ Belastung | Spezielle Verfahren für komplexe Fragestellungen |
1. Manuelle Lastenhandhabung | |
Heben oder Halten, Tragen |
Anmerkung: Dosis: Spezielle Verfahren zur Beurteilung der kumulativen Wirbelsäulenbelastung, z.B. mit dem Mainz-Dortmunder Dosismodell [6] in BK 2108-Feststellungsverfahren, als Zusatzinformation nutzbar. |
Ziehen, Schieben |
|
2. Erzwungene Körperhaltungen | |
Sitzen
Diese Auswahlkriterien finden keine Anwendung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen und sonstigen Büroarbeitsplätzen. |
|
Stehen |
|
Rumpfbeuge |
Anmerkung: Dosis: Spezielle Verfahren zur Beurteilung der kumulativen Wirbelsäulenbelastung, z.B. mit dem Mainz-Dortmunder Dosismodell [6] in BK 2108-Feststellungsverfahren, als Zusatzinformation nutzbar. |
Hocken, Knien, Liegen |
|
Arme über Schulterniveau |
|
3. Arbeit mit erhöhter Kraftanstrengung und/ oder Krafteinwirkung | |
Schwer zugängliche Arbeitsstellen (Steigen, Klettern) |
|
Einsatz des Hand-/ Arm-Systems als Werkzeug (Klopfen, Hämmern, Drehen, Drücken) |
|
Kraft-/ Druckeinwirkung bei der Bedienung von Arbeitsmitteln | |
4. Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen | |
Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen |
|
Teil 2 - Vibrationen (Ganzkörper-Vibrationen, Hand-Arm-Vibrationen)
Vorbemerkungen
Diese Handlungsanleitung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.
1 Rechtsvorschriften
Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen sind im Anhang Teil 3 der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regeln § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 ArbMedVV.
Folgende Rechtsvorschriften sind zu berücksichtigen:
2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:
Untersuchungsarten, Fristen
Erstuntersuchung | Vor Aufnahme einer Tätigkeit an Arbeitsplätzen, an denen erhöhte Belastungen des Muskel-/ und Skelettsystems auftreten und die Kriterien erfüllt sind |
Nachuntersuchungen | Nach 60 Monaten, ab 40 Jahre nach 36 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit * |
Vorzeitige Nachuntersuchung | z.B.
|
* Untersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten. |
Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" entsprechend dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" durchzuführen.
Weitere Anhaltspunkte für Untersuchungsanlässe ergeben sich aus
Nach langjährigen Vibrationseinwirkungen über das Hand-Arm-System oder durch Ganzkörper-Vibrationen können verschiedene Erkrankungen entstehen, die in Deutschland drei verschiedenen Berufskrankheiten zugeordnet werden:
Zu diesen Erkrankungsarten stehen im Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsytems einschließlich Vibrationen" verschiedene Anamnese-Vordrucke zur Verfügung, darunter eine spezielle Anamnese für vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen ("Weißfinger-Krankheit").
3 Untersuchungsanlässe
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Verhütung und der Frühdiagnose aller durch Vibrationen verursachten Gesundheitsstörungen, insbesondere entsprechender arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten. Zugleich soll die arbeitsmedizinische Vorsorge einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten. Entsprechende Maßnahmen sind gemäß ArbMedVV angemessen, falls:
Eine orientierende Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung in Teil 1 (Anhang 1) der BGI/GUV-I 504-46 enthält auch entsprechende Abfragen zum Erreichen oder Überschreiten der Auslösewerte oder Expositionsgrenzwerte für Vibrationen nach LärmVibrationsArbSchV bzw. ArbMedVV.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen, wenn bei Exposition durch Vibrationen die Expositionsgrenzwerte nach Anhang Teil 3 (1), Nr. 4 der ArbMedVV für Hand-Arm- oder Ganzkörper-Vibrationen erreicht oder überschritten werden.
Die Expositionsgrenzwerte betragen für Tätigkeiten mit:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten, wenn die Auslösewerte die nach Anhang Teil 3 (2), Nr. 2 der ArbMedVV festgesetzten Werte überschreiten.
Die Auslösewerte betragen für Tätigkeiten mit:
Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) erreicht Auslösewerte bei: | ||
Tägliche Expositionsdauer in Stunden | Ganzkörper-Vibrationen (höchster Wert der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei orthogonalen Richtungen 1,4 awx, 1,4 awy, awz in m/s2) | Hand-Arm-Vibrationen (Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen ahwx, ahwy, ahwz in m/s2) |
1
2 3 4 5 6 7 8 | 1,4
1,0 0,8 0,7 0,6 0,6 0,5 0,5 | 7,1
5,0 4,1 3,5 3,2 2,9 2,7 2,5 |
LEGENDE:Kombinationen von täglicher Expositionsdauer und Effektivwerten der frequenzbewerteten Beschleunigung, die zum Erreichen der Auslösewerte von 0,5 m/s2 bzw. 2,5 m/s2 führen.
Die Expositionen (frequenzbewertete Beschleunigungen) können aus Datenbanken der Immission/Emission, über Angaben der Hersteller in Bedienungsanleitungen oder aus Messungen ermittelt werden. Mit diesen Werten erfolgt dann eine Umrechnung auf die individuellen Arbeitsbedingungen (Tagesdosis als Tages-Vibrationsexpositionswert A(8)). Die Auswertung der ermittelten Vibrationsbelastungen erfolgt personenbezogen.
4 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine verbindliche und abschließende Auswahl von Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Vielmehr wird mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben, bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten eine Gefährdung aufgrund des Expositionsniveaus gegeben sein kann. Die Entscheidung, ob eine Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen bzw. anzubieten ist, kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden. Besonders zu beachten sind dabei die konkreten Einsatzbedingungen der Geräte und ihr Wartungszustand hinsichtlich der Schwingungsdämpfung.
4.1/4.2 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition bzw. mit Exposition
a) Ganzkörper-Vibrationen
Bei Ganzkörper-Schwingungsbelastung während sitzender Tätigkeit auf Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen wird die Schwingungseinleitung am Gesäß der Personen messtechnisch als frequenzbewertete Beschleunigung ermittelt. Dieser Messwert ist charakteristisch für die Arbeitsmaschine/ das Fahrzeug, hängt aber von zahlreichen Randbedingungen wie Fahrersitz, Gewichtseinstellung, befahrener Untergrund, Fahrweise des Maschinenführers, Beladungszustand usw. ab. Im konkreten Einzelfall ist die individuelle Ermittlung des Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8) unumgänglich.
Beispiele für Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die erfahrungsgemäß eine Gefährdung durch Ganzkörper-Vibrationen verursachen können:
b) Hand-Arm-Vibrationen
Die Gefahr von Gesundheitsschäden durch Vibrationsbelastungen kann bei handgeführten oder handgehaltenen Arbeitsgeräten bestehen, wenn kritische Einsatzzeiten überschritten werden. Messwerte können charakteristisch für das Arbeitsgerät sein, werden aber von zahlreichen Randbedingungen beeinflusst, wie Betriebszustand, Messrichtung, -ort, Alter und Zustand der Arbeitsgeräte, Antivibrationssysteme, Einsatzwerkzeuge. Im konkreten Einzelfall ist die individuelle Ermittlung des Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8) (Vektorbetrag) erforderlich. Hinweise zur Berücksichtigung der individuellen Greif- und Andruckkräfte sind in DIN 45679:2005 verfügbar.
Beispiele für Arbeitsgeräte, die erfahrungsgemäß eine Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen verursachen können:
4.3 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit sehr geringer Exposition
a) Ganzkörper-Vibrationen
Vorsorgeuntersuchungen sind nicht anzubieten oder zu veranlassen bei Vibrationsbelastung unterhalb der Auslösewerte nach ArbMedVV (s. Tabelle mit Expositionswerten). Ebenso sind Vorsorgeuntersuchungen nicht erforderlich beim Fahren von:
b) Hand-Arm-Vibrationen
Vorsorgeuntersuchungen sind nicht anzubieten oder zu veranlassen bei Vibrationsbelastung unterhalb der Auslösewerte nach ArbMedVV (s. Tabelle mit Expositionswerten).
5 Bemerkungen
Zusätzliche Aussagen über Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise sind enthalten in:
Kennwerte der Schwingungsbelastung sind in Datenbanken und Fachveröffentlichungen verfügbar, z.B.:
Beurteilungsverfahren/ Literatur
[1] | Caffier, G.; Steinberg, U.; Liebers, F.: Praxisorientiertes Methodeninventar zur Belastungs- und Beanspruchungsbeurteilung im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen. Abschlußbericht für das Projekt "Schaffung eines einheitlichen, in der Praxis anwendbaren Methodeninventars zur Erfassung von Belastungs- und Beanspruchungsparametern einschließlich deren Bewertung für die Ätiopathogenese von Muskel-Skelett-Erkrankungen, Projekt F 5033 (09.008). In: Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wissenschaftsverlag NW, Bremerhaven 1999 http://www.baua.de/fors/fb99/fb850.pdf |
[2] | Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode (LMM) - Verfahren z.B. zugänglich über BAUA-Internet-Seiten: http://www.baua.de/prax/index.htm - dort "Manuelle Lastenhandhabung" - Gefährdungsbeurteilung |
[3] | DIN EN 1005-2: Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen; Deutsche Fassung EN 1005-2:2003. Beuth, Berlin 2003 |
[4] | Ellegast, R. Hermanns I., Hamburger R., Post M., Glitsch U., Ditchen D., HoehneHückstädt U..: Langzeiterfassung und -analyse von physischen Arbeitsbelastungen mit dem CUELA-Messsystem. In: R. Grieshaber, M. Stadeler, H.-C. Scholle (Hrsg.) 12. Erfurter Tage Prävention von Arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen. Verlag Dr. Bussert und Stadeler 2006, S. 509-523 |
[5] | Das CUELA-Messsystem, zugänglich über BGIA-Internet-Seiten: www.dguv.de # Webcode: d5128 |
[6] | BK-Report 2/2003 "Wirbelsäulenerkrankungen (BK-Nrn. 2108 bis 2110)" Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 2004 www.dguv.de # WebCode: d39802 |
[7] | DIN EN 1005-3: Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung; Deutsche Fassung EN 1005- 3:2002. Beuth, Berlin 2002 (s.a. BIA-Report 5/2004, Kap. 4 www.dguv.de # WebCode: d6367 |
[8] | ISO 11228-2: Ergonomics - Manual Handling - Part 2: Pushing and Pulling (2007) (s.a. BIA-Report 5/2004, Kap. 4) www.dguv.de # WebCode: d6367 |
[9] | Glitsch, U.; Ottersbach, H.-J.; Ellegast, R.; Hermanns, I.; Feldges, W.; Schaub, K.; Berg, K.; Winter, G.; Sawatzki, K.; Voß, J.; Göllner, R.; Jäger, M.; Franz, G.: Untersuchungen der Belastung von Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern beim Schieben und Ziehen von Trolleys in Flugzeugen. BIA-Report 5/2004. Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 2004 www.dguv.de # WebCode: d6367 |
[10] | Karhu, O.; Kansi, P.; Kuoriuka, I.: Correction working postures in industry: A practical method for analysis. Appl. Ergonomics, 8 (1977) Nr.4, S. 199-201 |
[11] | DIN EN 1005-4: Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen; 2005 |
[12] | ISO 11226: Ergonomics - Evaluation of working postures (2000) |
[13] | McAtamney, L.; Corlett, E. N.: RULA: a survey method for the investigations of workrelated upper limb disorders. Applied Ergonomics 24 (1993) Nr. 2, S. 91-99 |
[14] | DIN 33411-5: Körperkräfte des Menschen - Maximale statische Aktionskräfte - Werte (11/99). Beuth, Berlin 1999 |
[15] | Colombini, D.; Occhipinti, E.; Grieco, A.: Risk Assessment and Management of Repetitive Movements and Exertions of the Upper Limb; Elsevier 2002; ISBN: 0-08-044080-0 |
[16] | Occhipinti, E.: OCRA: a concise index for the assessment of exposure to repetitive movements of the upper limb. Ergonomics 41 (1998) Nr. 9, S. 1290-1311 |
[17] | DIN EN 1005-5: Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 5: Risikobeurteilung für repetitive Tätigkeiten bei hohen Handhabungsfrequenzen; Deutsche Fassung Beuth, Berlin 2007 |
[18] | Colombini, D.; Occhipinti, E.; Baracco, A.: A new check list model, set with the OCRA Index, to evaluate exposure to repetitive movements of the upper limbs. Proceedings of the IEA 2000/HFES 2000 Congress 5 (2000), S. 716-719 |
[19] | Herda, C.: Entwicklung eines personengebundenen Systems zur Erfassung komplexer Haltungen und Bewegungen der Schulter-Arm-Region bei beruflichen Tätigkeiten. Dissertation Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Fachbereich Medizin 2002 |
[20] | Ellegast, R.; Herda, C.; Hoehne-Hückstädt, U.; Lesser, W.; Kraus, G.; Schwan, W.: Ergonomie an Näharbeitsplätzen BIA-Report 7/2004. Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 2004 www.dguv.de # WebCode: d6353 |
[21] | Kilbom, Å.: Repetitive work of the upper extremity: Part I - Guidelines for the practitioner. International Journal of Industrial Ergonomics 14 (1994), S. 51-57 |
[22] | Kilbom, Å.: Repetitive work of the upper extremity: Part II - The scientific basis (knowledge base) for the guide. International Journal of Industrial Ergonomics 14 (1994), S. 59-86 |
[23] | BGIA-Report "Ergonomie-Fachgespräch - Dresden, 2004 (deutsche Fassung zu den Verfahren Kilbom, Rula, OCRA) Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 2005 www.dguv.de # WebCode: d6256 |
[24] | HVBG-Report "Leitfaden Heben und Tragen" Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 1995 |
[25] | SUVA-Checkliste "Ergotest" - Ermitteln der körperlichen Belastungen bei Tätigkeiten im Sitzen (3. Auflage, Dezember 2006) |
[26] | Waters, T.R., Putz-Anderson, V., Garg, A., Fine, L.J.: Revised NIOSH equation for the design and evaluation of manual lifting tasks. Ergonomics 36 (1993), S. 749-776 |
[27] | Mital, A., Nicholson, A.S., Ayoub, M.M.: A guide to manual materials handling. Taylor and Francis, London 1997 |
[28] | Jäger, M., Luttmann, A., Göllner, R.: Belastbarkeit der Lendenwirbelsäule bei manueller Lastenhandhabung - Ableitung der "Dortmunder Richtwerte" auf Basis der lumbalen Kompressionsfestigkeit. Zbl Arbeitsmed 51 (2001), S. 354-372 |
[29] | Jäger, M., Jordan, C., Theilmeier, A., Göllner, R., Luttmann, A.: Belastung der Lendenwirbelsäule bei branchenübergreifend auftretenden Arbeitssituationen mit Lastenhandhabung. In: Konietzko, J., Dupuis, H., Letzel, S. (Hrsg.): Handbuch der Arbeitsmedizin. 36. Erg.-Lfg. (Kap. IV-31, S. 1-28). Ecomed, Landsberg 2004 |
[30] | Hartmann, B.: Prävention arbeitsbedingter Rücken- und Gelenkerkrankungen. Ecomed, Landsberg 2000 |
[31] | Jäger, M., Luttmann, A.: Der "Dortmunder Denkansatz" zur biomechanischen Analyse der Wirbelsäulenbelastung bei Lastenhandhabungen. Z Arbeitswiss 59 (2005), S. 249-262 |
[32] | Hoehne-Hückstädt U., Herda C., Ellegast R., Hermanns I., Hamburger R., Ditchen D.: Muskel-Skelett-Erkrankungen der oberen Extremität. BGIA-Report 2/2007 Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 2007 www.dguv.de # WebCode: d4617 |
[33] | Steinberg U., Behrendt S., Caffier G., Schultz K., Jakob M.: Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse. Erarbeitung und Anwendungserprobung einer Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2007. ISBN: 978-3-88261-073-4, 175 Seiten, Projektnummer: F 1994 - www.baua.de |
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