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BGI 521 - Leitern sicher benutzen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/23)
- Gerhard Stehfest; Hermann Ryssy -
(Ausgabe 11/2005; 2008)
Zurückgezogen, nur zur Information
Vorwort
Diese BG-Information befasst sich mit den grundsätzlichen Anforderungen bei der Benutzung von Leitern.
Eine durchzuführende Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die sichere Benutzung von Leitern. Es werden die häufigsten Unfallursachen, Leiterarten und die Bedingungen für die sichere Benutzung von Leitern dargestellt sowie Hinweise für die erforderlichen Prüfungen aufgeführt.
Jährlich sind ca. 26.000 Unfälle mit Leitern in der gewerblichen Wirtschaft zu verzeichnen. Rund 50% aller Absturzunfälle sind Leiterunfälle.
Leiterunfälle führen zu schweren Verletzungen. Jährlich sind ca. 20 Todesfälle auf Leiterunfälle zurückzuführen.
Leiterunfälle = Platz 1 bei Absturzunfällen
Unfallursachen
Die Hauptunfallgefahr ist zu über 95 % auf die Benutzung von Leitern zurückzuführen. Das Versagen von Leiterteilen, z.B. Brechen eines Holmes, einer Sprosse oder anderer Bauteile, spielt eine untergeordnete Rolle.
Die meisten Unfälle ereignen sich bei der Benutzung von Anlege- und Stehleitern (Bild 1).
Häufigste Unfallursachen sind
Die Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22) besagt, dass z.B. Anlegeleitern nur für kurzzeitige Tätigkeiten geringen Umfanges verwendet werden dürfen (siehe Anhang 1).
Ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22) verbietet sich der Einsatz der Anlegeleiter als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg. Ausnahmen hierzu regeln § 7 (5) und § 10 (4) der BGV C22.
Bild 1: Beteiligte Leiterarten an angezeigten Unfällen bei den Metall-Berufsgenossenschaften
1 Leiterarten
Leitern sind tragbar oder fahrbar und bestehen aus Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind. Sie können mit Anbauteilen und ggf. Zubehör ausgestattet sein.
1.1 Anlegeleitern
Anlegeleitern sind Leitern, die zu ihrer Benutzung an ein Bauteil angelegt werden (Bilder 1-1, 1-2, 1-3 und 1-4). Zu ihnen zählen insbesondere einteilige Anlegeleitern, Schiebeleitern, Steckleitern und Rollleitern.
Rollleitern - auch Regalleitern genannt - besitzen Rollen, die auf ortsfesten Schienen laufen.
Bild 1-1: Einteilige Sprossenanlegeleiter
Bild 1-2: Stufenanlegeleiter
Bild 1-3: Steckleiter
Bild 1-4: Schiebeleiter mit Seilzug
1.2 Stehleitern
Stehleitern sind zweischenklige frei stehende Leitern (Bilder 1-5 und 1-6). Sie können aus Einzelteilen oder mit einseitig aufgesetzter Schiebeleiter zusammengesetzt werden.
Sie können auch verfahrbar sein (fahrbare Stehleitern).
Bild 1-5: Sprossenstehleiter
Bild 1-6: Stufenstehleiter
1.3 Mehrzweckleitern
Mehrzweckleitern sind Kombinationsleitern und können als Steh- oder Anlegeleitern zur jeweils anderen Bauart umgerüstet werden (Bild 1-7).
Bild 1-7: Mehrzweckleiter
1.4 Podestleitern
Podestleitern sind einseitig oder beidseitig besteigbare Aufstiege mit Stufen oder Flachsprossen und umwehrter Plattform (Bild 1-8).
Bild 1-8: Podestleiter
2 Leitern sicher benutzen
2.1 Allgemeines
Bevor der Unternehmer eine Leiter als Verkehrsweg zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz oder als Arbeitsplatz bereitstellen und benutzen kann, muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Tätigkeiten und den Verkehrsweg sicherer ist (z.B. Gerüst, fahrbare Hubarbeitsbühne, Treppen, Rampen, Aufzüge).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert im Anhang 2 Nr. 5.1.4:
"Die Benutzung einer Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist."
Beispiele für bauliche Gegebenheiten:
Leitern sind in der erforderlichen, der Arbeitsaufgabe entsprechenden Bauart, der erforderlichen und zugelassenen Größe, dem erforderlichen Werkstoff, dem notwendigen Zubehör und der notwendigen Anzahl bereitzustellen und vom Benutzer zweckentsprechend zu benutzen. Beim Einsatz von Leitern ist neben den Tätigkeiten auch die Umgebung zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl einer Leiter ist u.a. Folgendes zu beachten:
Zusätzliche Gefahren können ausgehen von
Der Hersteller von Leitern erstellt für den Benutzer eine Betriebsanleitung, die an der Leiter deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein muss.
Die Betriebsanleitung kann gedruckt oder in Form von Piktogrammen gestaltet sein (Bild 2-1).
Die Benutzer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Benutzen von Leitern unterwiesen werden. Hilfsmittel für die Unterweisungen sind die Betriebsanleitung des Herstellers und die Betriebsanweisung des benutzenden Unternehmens (siehe BG-Informationen "Sicherheit durch Betriebsanweisung" [BGI 578] und "Sicherheit durch Unterweisung" [BGI 527]).
Die wichtigsten Unterweisungsinhalte für eine sichere Benutzung von Leitern können z.B. sein:
Hinweise für eine sichere Benutzung von Leitern ergeben sich auch aus der auf der Leiter angebrachten Betriebsanleitung des Herstellers in Form von Piktogrammen.
Achtung!Werden Leitern ausgeliehen und benutzt, so sind diese vor der weiteren Benutzung auf den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Die zuvor aufgeführten Kriterien sind dabei zu berücksichtigen.
Bild 2-1: Betriebsanleitung mit Piktogrammen
2.1.1 Leitern als Verkehrsweg
Aufstiege zu Arbeitsplätzen sind als Treppen oder Laufstege auszuführen.
Befinden sich Aufstiege im Verkehrsweg zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Ausnahmefällen Leitern benutzt werden.
Ausnahmen sind:
2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz
Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze bei Bauarbeiten nicht verwendet werden (Bild 2-2).
Ausnahmen:
Bild 2-2: Gefährdungen beim Benutzen von Leitern
2.2 Benutzung von Anlegeleitern
Anlegeleitern müssen im richtigen Winkel angelegt werden. Wenn die Leiter nah an Verkehrswegen/Zugängen genutzt wird, muss sie an der Austrittsstelle mindestens 1 m überstehen. Andernfalls sind andere Haltevorrichtungen, z.B. Griffe, vorzusehen.
Anlegewinkel α bei Stufenanlegeleiter 60 bis 70°, bei Sprossenanlegeleiter 65 bis 75° (Bild 2-3).
Bild 2-3: Anlegewinkel und Überstand
Anlegeleitern sind am Leiterfuß und/ oder Leiterkopf so zu sichern, dass ein Umkippen, Wegrutschen, Versinken usw. vermieden wird (Bild 2-4).
Bild 2-4: Sicherungsmaßnahmen für Anlegeleitern
2.3 Benutzung von Stehleitern
Stehleitern
Bild 2-5: Sichere Benutzung von Stehleitern
Bild 2-6: Sicherungen gegen Wegrollen
Bild 2-7: Sichere Aufstellung
2.4 Sonderformen von Leitern
Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter (Mehrzweckleiter) können als Anlege-, Schiebe- oder Stehleiter benutzt werden (Bild 2-8).
Die Anforderungen an die jeweilige Bauart (siehe Betriebsanleitung der Hersteller, z.B. Piktogramme) sind zu beachten.
Bild 2-8: Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter - dreiteilige Mehrzweckleiter
2.5 Podestleitern
... müssen
Bild 2-9: Podestleiter
Bild 2-10: Klappbare Podestleiter
3 Leitern regelmäßig prüfen
Leitern sind Arbeitsmittel, die einer hohen Belastung ausgesetzt sind. Daher soll der Benutzer sie vor jedem Einsatz auf augenscheinliche Mängel prüfen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Der Zweck der Prüfungen ist die Feststellung der sicheren Funktion des Arbeitsmittels Leiter, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Unterliegen die Arbeitsmittel (Leitern) schädigenden Einflüssen, die die Standsicherheit beeinträchtigen können und zu gefährlichen Situationen führen, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel in kürzeren Abständen durch die beauftragte Person prüfen zu lassen.
Erfahrungsgemäß bereiten die Einhaltung von Prüffristen und die systematische Erfassung aller im Betrieb vorhandenen Leitern und anderen Aufstiegen Schwierigkeiten, wenn hierfür nicht bestimmte Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung und regelmäßige Prüfung aller Leitern sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch zu erfassen.
Beispiel eines Leitern-Kontrollblattes - siehe Anhang 3.
Bei der regelmäßigen Prüfung sollte besonders auf folgende Kriterien geachtet werden:
Eine Liste, die konkrete Fragen zur sicheren Benutzung von Leitern enthält, ist im Anhang 4 aufgeführt.
Achtung!
Ausgeliehene Leitern vor der Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen!
Die zuvor aufgeführten Kriterien sind dabei zu berücksichtigen.
4 Leitern in Stand halten
Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat schadhafte Leitern sicher der Benutzung zu entziehen (z.B. Sperrlager, eindeutige und auffällige Kennzeichnung, anketten oder abschließen).
Sie dürfen diese erst nach sachgerechter Instandsetzung, wenn die ursprüngliche Stabilität wiederhergestellt und das sichere Begehen gewährleistet ist, für die Benutzung wieder freigeben.
Unsachgemäßes Instandsetzen, z.B. Bandagen um gebrochene Leiterholme und das unsachgemäße Schweißen von Leichtmetall-Leitern, ist nicht erlaubt.
Bei der Auswechslung von schadhaften oder beim Einbau von fehlenden Sprossen ist darauf zu achten, dass Sprossen gleicher Art und vom gleichen Hersteller verwendet werden.
Beachte:Die Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs von Leitern dürfen nur von Fachpersonal (Fachbetrieb oder Hersteller) durchgeführt werden.
5 Vorschriften und Regeln
5.1 Staatliche Vorschriften
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
5.2 BG-Vorschriften
"Grundsätze der Prävention" (BGV A1)"Bauarbeiten" (BGV C22)
"Leitern und Tritte" (BGV D36)
5.3 BG-Regeln, BG-Informationen
Grundsätze der Prävention" (BGR A1)"Stehleitern" (BGI 607)
"Podestleitern" (BGI 637)
"Umgang mit Mehrzweckleitern" (BGI 651)
"Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI 694)
5.4 DIN-Normen
DIN EN 131-1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"DIN EN 131-2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
DIN EN 131-3 "Leitern; Benutzerinformationen"
DIN EN 131-4 "Leitern; Ein- oder Mehrgelenkleitern"
DIN EN 61478 "Leitern aus isolierendem Material"
Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges - Beispiele | Anhang 1 |
Wartungs- und Inspektionsarbeiten
Muster einer Betriebsanweisung | Anhang 2 |
Betriebsanweisung für den Umgang mit Leitern
Datum: Verantwortlich: Arbeitsbereich: Muster-Arbeitsbereich Arbeitsplatz/Tätigkeit: Muster-Arbeitsplatz | ||
Anwendungsbereich | ||
Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen von Leitern und Tritten. | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Gefahren ergeben sich beim Benutzen von Leitern und Tritten durch die Möglichkeit des Herunterfallens, ein Umkippen der Leiter, Abrutschen der Leder oder des Benutzers.. Herunterspringen und das Herabfallen von Gegenständen. | ||
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||
| ||
Verhalten bei Störungen | ||
| ||
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe | ||
| ||
Notruf: | ||
Instandhaltungen, Entsorgung | ||
| ||
Folgen der Nichtbeachtung | ||
Datum: | Nr. | |
Seite: | ||
Nächster Überprüfungstermin: | Unterschrift(en) Verantwortl.: |
Kontrollblatt/ Checkliste zur Überprüfung von Leitern | Anhang 3 |
Leitern-Kontrollblatt | ||
Formblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D36) bzw. GUV-VD360.
Das Formblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der Berufsgenossenschaften entwickelt. Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und Leitern wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen. Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich. | ||
Inventar-Nr. der Leiter | ||
Standort/Abteilung | ||
Art der Leiter | ❏ | Anlegeleiter |
❏ | Schiebeleiter | |
❏ | Seilzugleiter | |
❏ | Stehleiter | |
❏ | Mehrzweckleiter | |
❏ | Podestleiter | |
❏ | Steckleiter | |
❏ | Tritt | |
❏ | sonstige ... ... ... ... | |
Werkstoff der Leiter | ❏ | Aluminium |
❏ | Kunststoff | |
❏ | Holz | |
❏ | Stahl | |
❏ | Edelstahl | |
Anzahl der Sprossen/ Stufen | ||
Leiterlänge/ Leiter gekürzt auf | ||
Hersteller/Händler | ||
Artikel/ Typ-Nr. | ||
Datum der Anschaffung | ||
Datum der Verschrottung | ||
Name der befähigten Person (ehemals Sachkundiger) | ||
Nächste Prüfung | siehe Prüfplakette | |
Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der unten aufgeführten Tabelle festzuhalten! |
Prüfkriterien | 1. Prüfung | 2. Prüfung | 3. Prüfung | 4. Prüfung | 5. Prüfung | |
1. Holme | ||||||
Verformung | ||||||
Beschädigung (z.B. Risse) | ||||||
Scharfe Kanten, Splitter, Grat | ||||||
Abnutzung | ||||||
Schutzbehandlung (bei Holz) | ||||||
2. Sprossen/Stufen/Plattform | ||||||
Verformung | ||||||
Beschädigung | ||||||
Scharfe Kanten, Splitter, Grat | ||||||
Verbindung zum Holm (z.B. Bördelung, Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht) | ||||||
Abnutzung (z.B. Trittfläche, Plattformauflage) | ||||||
3. Spreizsicherungen | ||||||
Vollständigkeit/ Befestigung | ||||||
Funktionsfähigkeit | ||||||
Beschädigung | ||||||
4. Beschlagteile | ||||||
Beschädigung/ Korrosion | ||||||
Vollständigkeit/ Befestigung | ||||||
Funktionsfähigkeit | ||||||
Abnutzung | ||||||
Schmierung (mech. Teile) | ||||||
5. Leiterfüße/Rollen | ||||||
Vollständigkeit/ Befestigung | ||||||
Abnutzung/ Beschädigung | ||||||
Funktionsfähigkeit | ||||||
6. Zubehör (z.B. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung | ||||||
Vollständigkeit/Befestigung | ||||||
7. Kennzeichnung | ||||||
Betriebsanleitung (z.B. Piktogramm) | ||||||
8. Kontrollergebnis | ||||||
Leiter i.O. und verwendungsfähig | ||||||
Reparatur notwendig | ||||||
Leiter sofort verschrotten | ||||||
Bemerkungen | ||||||
Nächste Prüfung | (Monat/Jahr) | |||||
Leiter überprüft | Datum | |||||
Unterschrift |
Muster einer Frageliste zur sicheren Benutzung von Leitern | Anhang 4 |
Prüfliste zu: | ||
Leitern | ||
Meister, Sicherheitsbeauftragter oder Sicherheitsfachkraft: | Abt.: ... ... | |
weitergegeben an: | am: ... ... | |
Feststellungen und Bemerkungen | ||
1. Werden die Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Leitern unterwiesen? | ||
2. Ist organisiert, dass die Leitern im Betrieb regelmäßig geprüft werden? | ||
3. Ist sichergestellt, dass Leitern in ausreichender Art, Zahl und Länge abhängig vom Einsatzfall zur Verfügung stehen? | ||
4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, eine Leiter vor Gebrauch auf augenfällige Mängel (durch Sichtkontrolle) zu prüfen und bei Mängeln diese sofort der Benutzung zu entziehen? | ||
5. Ist sichergestellt, dass Leitern nur zu dem Zweck benutzt werden, für den sie nach ihrer Bauart bestimmt sind (z.B. Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern, Anlegeleitern nicht als Laufstege benutzt werden)? | ||
6. Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass Stühle, Hocker oder Kisten nicht als Aufstiege benutzt werden dürfen? | ||
7. Wird darauf geachtet, dass Holzleitern einen nicht deckenden Anstrich haben, damit Schäden erkennbar sind? | ||
8. Versetzen die Mitarbeiter Leitern rechtzeitig, damit beim Arbeiten ein seitliches Hinausbeugen mit der Gefahr des Kippens der Leiter vermieden wird? | ||
9. Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn Leitern auf Verkehrswegen benutzt werden (z.B. Absperrung oder Warnposten)? | ||
10. Ist den Mitarbeitern bekannt, dass Glasscheiben, Spanndrähte, Stangen und unverschlossene Türen keine sicheren Anlegepunkte für Leitern sind? | ||
11. Werden Arbeiten, die einen hohen Kraftaufwand erfordern, nicht von einer Leiter ausgeführt, sondern z.B. von geeigneten anderen Einrichtungen (Fahrgerüste, Hebebühnen etc.)? | ||
12. Wird darauf geachtet, dass beim Arbeiten von der Leiter aus Werkzeuge und Materialien in geeigneten Behältnissen, z.B. Umhängetaschen, mitgeführt werden? | ||
13. Ist sichergestellt, dass Leitern für den sicheren Stand abhängig vom Untergrund Füße mit Erdspitzen, Niveauausgleich, Holmverlängerungen oder Fußverbreiterungen besitzen? | ||
14. Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel von ca. 65° bis 75° bei Sprossenanlegeleitern und 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitetern (durch Ellenbogenprobe) geachtet? | ||
Ergänzende, betriebsbezogene Fragen: |
ENDE |