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Regelwerk; BGI / DGUV-I
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BGI 521 - Leitern sicher benutzen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/23)

- Gerhard Stehfest; Hermann Ryssy -

(Ausgabe 11/2005; 2008)



implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Zurückgezogen, nur zur Information

Vorwort

Diese BG-Information befasst sich mit den grundsätzlichen Anforderungen bei der Benutzung von Leitern.

Eine durchzuführende Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die sichere Benutzung von Leitern. Es werden die häufigsten Unfallursachen, Leiterarten und die Bedingungen für die sichere Benutzung von Leitern dargestellt sowie Hinweise für die erforderlichen Prüfungen aufgeführt.

Jährlich sind ca. 26.000 Unfälle mit Leitern in der gewerblichen Wirtschaft zu verzeichnen. Rund 50% aller Absturzunfälle sind Leiterunfälle.

Leiterunfälle führen zu schweren Verletzungen. Jährlich sind ca. 20 Todesfälle auf Leiterunfälle zurückzuführen.

Leiterunfälle = Platz 1 bei Absturzunfällen

Unfallursachen

Die Hauptunfallgefahr ist zu über 95 % auf die Benutzung von Leitern zurückzuführen. Das Versagen von Leiterteilen, z.B. Brechen eines Holmes, einer Sprosse oder anderer Bauteile, spielt eine untergeordnete Rolle.

Die meisten Unfälle ereignen sich bei der Benutzung von Anlege- und Stehleitern (Bild 1).

Häufigste Unfallursachen sind

Die Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22) besagt, dass z.B. Anlegeleitern nur für kurzzeitige Tätigkeiten geringen Umfanges verwendet werden dürfen (siehe Anhang 1).

Ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22) verbietet sich der Einsatz der Anlegeleiter als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg. Ausnahmen hierzu regeln § 7 (5) und § 10 (4) der BGV C22.

Bild 1: Beteiligte Leiterarten an angezeigten Unfällen bei den Metall-Berufsgenossenschaften

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1 Leiterarten

Leitern sind tragbar oder fahrbar und bestehen aus Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind. Sie können mit Anbauteilen und ggf. Zubehör ausgestattet sein.

1.1 Anlegeleitern

Anlegeleitern sind Leitern, die zu ihrer Benutzung an ein Bauteil angelegt werden (Bilder 1-1, 1-2, 1-3 und 1-4). Zu ihnen zählen insbesondere einteilige Anlegeleitern, Schiebeleitern, Steckleitern und Rollleitern.

Rollleitern - auch Regalleitern genannt - besitzen Rollen, die auf ortsfesten Schienen laufen.

Bild 1-1: Einteilige Sprossenanlegeleiter

Bild 1-2: Stufenanlegeleiter

Bild 1-3: Steckleiter

Bild 1-4: Schiebeleiter mit Seilzug

1.2 Stehleitern

Stehleitern sind zweischenklige frei stehende Leitern (Bilder 1-5 und 1-6). Sie können aus Einzelteilen oder mit einseitig aufgesetzter Schiebeleiter zusammengesetzt werden.

Sie können auch verfahrbar sein (fahrbare Stehleitern).

Bild 1-5: Sprossenstehleiter


Bild 1-6: Stufenstehleiter

1.3 Mehrzweckleitern

Mehrzweckleitern sind Kombinationsleitern und können als Steh- oder Anlegeleitern zur jeweils anderen Bauart umgerüstet werden (Bild 1-7).

Bild 1-7: Mehrzweckleiter


1.4 Podestleitern

Podestleitern sind einseitig oder beidseitig besteigbare Aufstiege mit Stufen oder Flachsprossen und umwehrter Plattform (Bild 1-8).

Bild 1-8: Podestleiter

2 Leitern sicher benutzen

2.1 Allgemeines

Bevor der Unternehmer eine Leiter als Verkehrsweg zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz oder als Arbeitsplatz bereitstellen und benutzen kann, muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Tätigkeiten und den Verkehrsweg sicherer ist (z.B. Gerüst, fahrbare Hubarbeitsbühne, Treppen, Rampen, Aufzüge).

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert im Anhang 2 Nr. 5.1.4:

"Die Benutzung einer Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist."

Beispiele für bauliche Gegebenheiten:

Leitern sind in der erforderlichen, der Arbeitsaufgabe entsprechenden Bauart, der erforderlichen und zugelassenen Größe, dem erforderlichen Werkstoff, dem notwendigen Zubehör und der notwendigen Anzahl bereitzustellen und vom Benutzer zweckentsprechend zu benutzen. Beim Einsatz von Leitern ist neben den Tätigkeiten auch die Umgebung zu berücksichtigen.

Bei der Auswahl einer Leiter ist u.a. Folgendes zu beachten:

Zusätzliche Gefahren können ausgehen von

Der Hersteller von Leitern erstellt für den Benutzer eine Betriebsanleitung, die an der Leiter deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein muss.

Die Betriebsanleitung kann gedruckt oder in Form von Piktogrammen gestaltet sein (Bild 2-1).

Die Benutzer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Benutzen von Leitern unterwiesen werden. Hilfsmittel für die Unterweisungen sind die Betriebsanleitung des Herstellers und die Betriebsanweisung des benutzenden Unternehmens (siehe BG-Informationen "Sicherheit durch Betriebsanweisung" [BGI 578] und "Sicherheit durch Unterweisung" [BGI 527]).

Die wichtigsten Unterweisungsinhalte für eine sichere Benutzung von Leitern können z.B. sein:

Hinweise für eine sichere Benutzung von Leitern ergeben sich auch aus der auf der Leiter angebrachten Betriebsanleitung des Herstellers in Form von Piktogrammen.

Achtung!

Werden Leitern ausgeliehen und benutzt, so sind diese vor der weiteren Benutzung auf den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Die zuvor aufgeführten Kriterien sind dabei zu berücksichtigen.

Bild 2-1: Betriebsanleitung mit Piktogrammen

2.1.1 Leitern als Verkehrsweg

Aufstiege zu Arbeitsplätzen sind als Treppen oder Laufstege auszuführen.

Befinden sich Aufstiege im Verkehrsweg zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Ausnahmefällen Leitern benutzt werden.

Ausnahmen sind:

2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz

Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze bei Bauarbeiten nicht verwendet werden (Bild 2-2).

Ausnahmen:

Bild 2-2: Gefährdungen beim Benutzen von Leitern

2.2 Benutzung von Anlegeleitern

Anlegeleitern müssen im richtigen Winkel angelegt werden. Wenn die Leiter nah an Verkehrswegen/Zugängen genutzt wird, muss sie an der Austrittsstelle mindestens 1 m überstehen. Andernfalls sind andere Haltevorrichtungen, z.B. Griffe, vorzusehen.

Anlegewinkel α bei Stufenanlegeleiter 60 bis 70°, bei Sprossenanlegeleiter 65 bis 75° (Bild 2-3).

Bild 2-3: Anlegewinkel und Überstand

Anlegeleitern sind am Leiterfuß und/ oder Leiterkopf so zu sichern, dass ein Umkippen, Wegrutschen, Versinken usw. vermieden wird (Bild 2-4).

Bild 2-4: Sicherungsmaßnahmen für Anlegeleitern


2.3 Benutzung von Stehleitern

Stehleitern

Bild 2-5: Sichere Benutzung von Stehleitern

Bild 2-6: Sicherungen gegen Wegrollen

Bild 2-7: Sichere Aufstellung

2.4 Sonderformen von Leitern

Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter (Mehrzweckleiter) können als Anlege-, Schiebe- oder Stehleiter benutzt werden (Bild 2-8).

Die Anforderungen an die jeweilige Bauart (siehe Betriebsanleitung der Hersteller, z.B. Piktogramme) sind zu beachten.

Bild 2-8: Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter - dreiteilige Mehrzweckleiter

2.5 Podestleitern

... müssen

Bild 2-9: Podestleiter

Bild 2-10: Klappbare Podestleiter

3 Leitern regelmäßig prüfen

Leitern sind Arbeitsmittel, die einer hohen Belastung ausgesetzt sind. Daher soll der Benutzer sie vor jedem Einsatz auf augenscheinliche Mängel prüfen.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

Der Zweck der Prüfungen ist die Feststellung der sicheren Funktion des Arbeitsmittels Leiter, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Unterliegen die Arbeitsmittel (Leitern) schädigenden Einflüssen, die die Standsicherheit beeinträchtigen können und zu gefährlichen Situationen führen, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel in kürzeren Abständen durch die beauftragte Person prüfen zu lassen.

Erfahrungsgemäß bereiten die Einhaltung von Prüffristen und die systematische Erfassung aller im Betrieb vorhandenen Leitern und anderen Aufstiegen Schwierigkeiten, wenn hierfür nicht bestimmte Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung und regelmäßige Prüfung aller Leitern sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch zu erfassen.

Beispiel eines Leitern-Kontrollblattes - siehe Anhang 3.

Bei der regelmäßigen Prüfung sollte besonders auf folgende Kriterien geachtet werden:

Eine Liste, die konkrete Fragen zur sicheren Benutzung von Leitern enthält, ist im Anhang 4 aufgeführt.

Achtung!

Ausgeliehene Leitern vor der Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen!

Die zuvor aufgeführten Kriterien sind dabei zu berücksichtigen.

4 Leitern in Stand halten

Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat schadhafte Leitern sicher der Benutzung zu entziehen (z.B. Sperrlager, eindeutige und auffällige Kennzeichnung, anketten oder abschließen).

Sie dürfen diese erst nach sachgerechter Instandsetzung, wenn die ursprüngliche Stabilität wiederhergestellt und das sichere Begehen gewährleistet ist, für die Benutzung wieder freigeben.

Unsachgemäßes Instandsetzen, z.B. Bandagen um gebrochene Leiterholme und das unsachgemäße Schweißen von Leichtmetall-Leitern, ist nicht erlaubt.

Bei der Auswechslung von schadhaften oder beim Einbau von fehlenden Sprossen ist darauf zu achten, dass Sprossen gleicher Art und vom gleichen Hersteller verwendet werden.

Beachte:

Die Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs von Leitern dürfen nur von Fachpersonal (Fachbetrieb oder Hersteller) durchgeführt werden.

5 Vorschriften und Regeln

5.1 Staatliche Vorschriften

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

5.2 BG-Vorschriften

"Grundsätze der Prävention" (BGV A1)

"Bauarbeiten" (BGV C22)

"Leitern und Tritte" (BGV D36)

5.3 BG-Regeln, BG-Informationen

Grundsätze der Prävention" (BGR A1)

"Stehleitern" (BGI 607)

"Podestleitern" (BGI 637)

"Umgang mit Mehrzweckleitern" (BGI 651)

"Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI 694)

5.4 DIN-Normen

DIN EN 131-1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"

DIN EN 131-2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"

DIN EN 131-3 "Leitern; Benutzerinformationen"

DIN EN 131-4 "Leitern; Ein- oder Mehrgelenkleitern"

DIN EN 61478 "Leitern aus isolierendem Material"


.

Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges - BeispieleAnhang 1



.

Muster einer BetriebsanweisungAnhang 2

Betriebsanweisung für den Umgang mit Leitern

Datum:

Verantwortlich:

Arbeitsbereich: Muster-Arbeitsbereich

Arbeitsplatz/Tätigkeit: Muster-Arbeitsplatz

Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen von Leitern und Tritten.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren ergeben sich beim Benutzen von Leitern und Tritten durch die Möglichkeit des Herunterfallens, ein Umkippen der Leiter, Abrutschen der Leder oder des Benutzers.. Herunterspringen und das Herabfallen von Gegenständen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Bei der Arbeit nicht zu weit hinauslehnen, Schwerpunkte beachten.
  • Auf- und Abstiegsflächen frei von Gegenständen hatten.
  • Spreizsicherung vor dem Besteigen spannen.
  • Leitern nicht hinter geschlossenen Türen aufstellen.
  • Stehleitern nicht als Anlegeleitern benutzen.
  • An Treppen und anderen unebenen Standorten muss ein sicherer Höhenausgleich oder eine Spezialleiter verwendet werden.
  • Den richtigen Anstellwinkel von 65° - 75° grundsätzlich einhalten. Unter Umständen zur Sicherung anbinden oder von einem zweiten Mann festhalten lassen.
  • Anlegeleitern mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen lassen.
  • Schuhsohlen frei von Verunreinigungen und Öl halten (Abrutschgefahr).
  • Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen und sich mit mindestens einer Hand festhalten. Die obersten beiden Sprossen einer Stehleiter dürfen nicht bestiegen werden.
  • Leitern sind nur für Arbeiten von geringem Umfang einzusetzen.
  • Leitern und Tritte sind so aufzubewahren, dass sie gegen mechanische Beschädigungen. Austrocknen, Verschmutzen und Durchbiegen geschützt sind.
  • Leitern dürfen nicht provisorisch geflickt und nicht behelfsmäßig verlängert werden.
  • Nur geprüfte Ledern verwenden - Prüfung durch beauftragte Person durchführen lassen.
Verhalten bei Störungen
  • Schadhafte Leitern und Tritte sind der Benutzung zu entziehen.
  • Leitern aus Holz dürfen keine deckenden Farbanstriche haben.
  • Vorgesetzten informieren.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Informieren Sie sich, wo Verbandmittel aufbewahrt werden.
  • Denken Sie bei einem Unfall daran, nicht nur den Verletzen zu retten und erste Hilfe zu leisten (Blutungen stillen, verletzte Gliedmaßen ruhigstellen, Schockbekämpfung), sondern auch die Unfallstelle abzusichern.
    Für die Erste-Hilfe-Leistung einen Ersthelfer heranziehen.
  • Lassen Sie auch kleinere Verletzungen sofort verbinden.
  • Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf, wenn aufgrund der Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist.
  • Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen Vertreter.
  • Achten Sie darauf, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen. z.B. in einem Verbandbuch, gemacht werden.
 Notruf:
Instandhaltungen, Entsorgung
  • Wartungsarbeiten und Inspektionen dürfen nur von hiermit beauftragten Personen durchgeführt werden.
  • Reparaturen dürfen nur von den Herstellern oder durch autorisierte Fachfirmen durchgeführt werden.
Folgen der Nichtbeachtung
Datum:Nr.
 Seite:
Nächster Überprüfungstermin:Unterschrift(en) Verantwortl.:


.

Kontrollblatt/ Checkliste zur Überprüfung von LeiternAnhang 3

Leitern-Kontrollblatt
Formblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D36) bzw. GUV-VD360.

Das Formblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der Berufsgenossenschaften entwickelt.

Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und Leitern wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen.

Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich.

Inventar-Nr. der Leiter 
Standort/Abteilung 
Art der LeiterAnlegeleiter
Schiebeleiter
Seilzugleiter
Stehleiter
Mehrzweckleiter
Podestleiter
Steckleiter
Tritt
sonstige ... ... ... ...
Werkstoff der LeiterAluminium
Kunststoff
Holz
Stahl
Edelstahl
Anzahl der Sprossen/ Stufen 
Leiterlänge/ Leiter gekürzt auf 
Hersteller/Händler 
Artikel/ Typ-Nr. 
Datum der Anschaffung 
Datum der Verschrottung 
Name der befähigten Person
(ehemals Sachkundiger)
 
Nächste Prüfungsiehe Prüfplakette
Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der unten aufgeführten Tabelle festzuhalten!


Prüfkriterien1. Prüfung2. Prüfung3. Prüfung4. Prüfung5. Prüfung
1. Holme     
Verformung     
Beschädigung (z.B. Risse)     
Scharfe Kanten, Splitter, Grat     
Abnutzung     
Schutzbehandlung (bei Holz)     
2. Sprossen/Stufen/Plattform     
Verformung     
Beschädigung     
Scharfe Kanten, Splitter, Grat     
Verbindung zum Holm
(z.B. Bördelung, Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht)
     
Abnutzung
(z.B. Trittfläche, Plattformauflage)
     
3. Spreizsicherungen     
Vollständigkeit/ Befestigung     
Funktionsfähigkeit     
Beschädigung     
4. Beschlagteile     
Beschädigung/ Korrosion     
Vollständigkeit/ Befestigung     
Funktionsfähigkeit     
Abnutzung     
Schmierung (mech. Teile)     
5. Leiterfüße/Rollen     
Vollständigkeit/ Befestigung     
Abnutzung/ Beschädigung     
Funktionsfähigkeit     
6. Zubehör
(z.B. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung
     
Vollständigkeit/Befestigung     
7. Kennzeichnung     
Betriebsanleitung
(z.B. Piktogramm)
     
8. Kontrollergebnis     
Leiter i.O. und verwendungsfähig     
Reparatur notwendig     
Leiter sofort verschrotten     
Bemerkungen
Nächste Prüfung(Monat/Jahr)     
Leiter überprüftDatum 
 Unterschrift 


.

Muster einer Frageliste zur sicheren Benutzung von LeiternAnhang 4


Prüfliste zu: 
Leitern 
Meister, Sicherheitsbeauftragter
oder Sicherheitsfachkraft:
Abt.: ... ...
weitergegeben an:am: ... ...
 Feststellungen und Bemerkungen
1. Werden die Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Leitern unterwiesen? 
2. Ist organisiert, dass die Leitern im Betrieb regelmäßig geprüft werden? 
3. Ist sichergestellt, dass Leitern in ausreichender Art, Zahl und Länge abhängig vom Einsatzfall zur Verfügung stehen? 
4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, eine Leiter vor Gebrauch auf augenfällige Mängel (durch Sichtkontrolle) zu prüfen und bei Mängeln diese sofort der Benutzung zu entziehen? 
5. Ist sichergestellt, dass Leitern nur zu dem Zweck benutzt werden, für den sie nach ihrer Bauart bestimmt sind (z.B. Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern, Anlegeleitern nicht als Laufstege benutzt werden)? 
6. Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass Stühle, Hocker oder Kisten nicht als Aufstiege benutzt werden dürfen? 
7. Wird darauf geachtet, dass Holzleitern einen nicht deckenden Anstrich haben, damit Schäden erkennbar sind? 
8. Versetzen die Mitarbeiter Leitern rechtzeitig, damit beim Arbeiten ein seitliches Hinausbeugen mit der Gefahr des Kippens der Leiter vermieden wird? 
9. Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn Leitern auf Verkehrswegen benutzt werden (z.B. Absperrung oder Warnposten)? 
10. Ist den Mitarbeitern bekannt, dass Glasscheiben, Spanndrähte, Stangen und unverschlossene Türen keine sicheren Anlegepunkte für Leitern sind? 
11. Werden Arbeiten, die einen hohen Kraftaufwand erfordern, nicht von einer Leiter ausgeführt, sondern z.B. von geeigneten anderen Einrichtungen (Fahrgerüste, Hebebühnen etc.)? 
12. Wird darauf geachtet, dass beim Arbeiten von der Leiter aus Werkzeuge und Materialien in geeigneten Behältnissen, z.B. Umhängetaschen, mitgeführt werden? 
13. Ist sichergestellt, dass Leitern für den sicheren Stand abhängig vom Untergrund Füße mit Erdspitzen, Niveauausgleich, Holmverlängerungen oder Fußverbreiterungen besitzen? 
14. Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel von ca. 65° bis 75° bei Sprossenanlegeleitern und 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitetern (durch Ellenbogenprobe) geachtet? 
Ergänzende, betriebsbezogene Fragen: 


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