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6.3.4 Aufnahme der Last
Wenn Güter in Kisten verpackt mit dem Lkw angeliefert werden, müssen vor dem Entladen folgende Fragen beantwortet werden:
Das Gewicht ist in den Transportpapieren zu finden. Die Tragfähigkeit des Gabelstaplers kann dem Fabrikschild entnommen werden. Nur wenn die Schwerpunktlage richtig ermittelt worden ist, kann der Gabelstaplerfahrer die Gabelzinken in die richtige Position bringen. Die Arbeit des Staplerfahrers wird erleichtert, wenn an der Last
angegeben werden.
Merkregeln für das Aufnehmen der Last:
6.3.5 Absetzen der Last
Für das Absetzen der Last gilt:
Bild 6-12: Bei dieser Zerkleinerungsmaschine liegt der Schwerpunkt außermittig. Eine einfache, aber eindeutige Kennzeichnung gibt dem Gabelstaplerfahrer einen Hinweis, ...
Bild 6-13: ... wo die Gabelzinken einfahren müssen, wie schwer die Last ist und wo der Schwerpunkt liegt, nämlich in der Pfeilspitze
Bild 6-14: Nach hinten geneigter Hubmast
Bild 6-15: Nur zum Auf- und Absetzen mit hoch gestellter Last verfahren
6.4 Fahren mit und ohne Last
6.4.1 Freie Sicht auf die Fahrbahn
Der Fahrer muss bei allen Fahrbewegungen ausreichende Sicht auf die Fahrbahn haben. Diese Forderung wirft die Frage nach der zulässigen Höhe der Last auf. Die vom Gabelstapler aufgenommene und bodenfrei angehobene Last darf nur so hoch sein, dass der Fahrer seine Fahrbahn über die Last hinweg überblicken kann. Beim Auftauchen eines Hindernisses muss der Gabelstapler rechtzeitig zum Halten gebracht werden.
Große Lasten können die Sicht auf die Fahrbahn nach vorne versperren. Sind solche Transporte in Einzelfällen erforderlich, muss rückwärts gefahren werden, möglichst unter Zuhilfenahme eines Einweisers. Da die Last hierbei nicht beobachtet werden kann, soll mit Lasten, die seitlich über den Gabelstapler hinausragen, nicht rückwärts gefahren werden.
Regelmäßige Beförderung von Lasten, die eine Sicht auf die Fahrbahn nicht zulassen, widerspricht den Sicherheitsanforderungen. In solchen Fällen müssen andere geeignete Transportmittel verwendet werden. Bewährt haben sich beispielsweise:
Bild 6-16: Für regelmäßiges Rückwärtsfahren geeigneter Quersitzstapler
Bild 6-17: Gabelstapler mit drehbarer Fahrerkabine - System "Jungheinrich"
Bild 6-18: Drehbarer Fahrersitz - System "Linde"
Bei eingeschränkter Sicht auf die Fahrbahn kann eine Sichtverbesserung u. a. auch erreicht werden durch:
Weitere Regeln für ein sicheres Fahren sind:
Gabelstapler mit drehbarer Fahrerkabine - System "Jungheinrich": Für die Rückwärtsfahrt kann die Kabine um 180° gedreht werden. Der Fahrer hat somit immer freie Sicht auf die Fahrbahn (Bild 6-17). Gabelstapler mit drehbarem Fahrersitz - System "Linde": Für die Rückwärtsfahrt wird der Fahrersitz um 45° nach rechts gedreht. Das Lenkrad ist fest montiert, die Steuerelemente für die Hände bewegen sich mit dem Fahrersitz und die Steuerelemente für die Füße sind doppelt vorhanden.
6.4.2 Standsicherheit in Fahrtrichtung
Der Schwerpunkt eines leeren Gabelstaplers liegt weit entfernt von der Vorderachse. Wenn der Stapler eine Last aufgenommen hat, bilden die Schwerpunkte des Gabelstaplers und der Last einen Gesamtschwerpunkt. Dieser Gesamtschwerpunkt liegt näher an der Vorderachse als der Schwerpunkt des Gabelstaplers (Bilder 6-19 bis 6-21). Deshalb ist ein leerer Gabelstapler in Fahrtrichtung standfester als ein beladener.
Wenn die Last angehoben wird, verlagert sich nicht nur der Lastschwerpunkt, sondern auch der Gesamtschwerpunkt nach oben (Bild 6-22).
Falls zusätzlich das Hubgerüst aus seiner größten Rücklage nach vorn geneigt wird, verlagert sich der Lastschwerpunkt und folglich auch der Gesamtschwerpunkt noch weiter nach vorne.
Aus diesen Erkenntnissen ergeben sich für den Fahrer folgende Grundsätze:
Bild 6-19: Der Schwerpunkt des Gabelstaplers und ...
Bild 6-20: ... der Schwerpunkt der Last ...
Bild 6-21: ... ergeben den Gesamtschwerpunkt bei abgesenkter Last
Bild 6-22: Verlagerung des Gesamtschwerpunktes bei angehobener Last
Die Forderungen "Last immer bergseitig" und "Rückwärtsfahren, wenn Sicht durch Last versperrt" widersprechen sich beim Befahren einer Steigung. Vorrang hat die erstgenannte Forderung (Bild 6-23).
Bild 6-23: Last immer bergseitig führen
Die versperrte Sicht des Fahrers ist durch einen Einweiser auszugleichen.
6.4.3 Standsicherheit in Kurven
Gefährlicher als das Kippen nach vorn ist das Kippen des Gabelstaplers zur Seite. Gefährlicher deshalb, weil der Fahrer instinktiv versucht, beim Kippen vom Gabelstapler abzuspringen. Meist wählt er die Seite, auf die der Gabelstapler fällt. Dann wird er vom Gabelstapler noch erfasst und schwer oder tödlich verletzt.
Es ist kaum möglich, sich entgegen der Fallrichtung des Gabelstaplers bewegen zu wollen. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, dass der Fahrer die Rückhalteeinrichtungen benutzt. Kippt ein Gabelstapler, ist es die beste und sicherste Art solch einen Umsturz zu überstehen, sich am Lenkrad oder Fahrerschutzdach festzuhalten und den Fahrersitz nicht zu verlassen.
Damit es jedoch nicht zu solch einem Unfall kommt, muss der Fahrer die Ursachen des Kippens kennen und lernen, das Kippen zu vermeiden. Jeder Gabelstapler mit einer Tragfähigkeit bis zu ca. 10 t besitzt ein Kippkanten-Dreieck. Dies gilt unabhängig davon, ob der Stapler drei oder vier Räder hat.
Beim Dreirad-Gabelstapler bilden die drei Räder dieses Dreieck, wobei das hintere Rad gelenkt wird.
Beim Vierrad-Gabelstapler ist die gelenkte Hinterachse pendelnd in der Achsmitte gelagert (Bild 6-24). Der Gabelstapler stützt sich nur in diesem Auflagepunkt der Lenkachse ab. Alle Belastungen der Lenkachse laufen über diesen Punkt.
Dieser Auflagepunkt bildet daher beim Vierrad-Gabelstapler die Spitze des Dreieckes.
Bild 6-24: Da beim Vierrad-Gabelstapler die Hinterachse als Pendelachse ausgeführt ist, erfolgt nur eine einzige mittige Unterstützung der Last, nämlich im Lager der Pendelachse
Die Schwerpunkte eines leeren und eines beladenen Gabelstaplers liegen innerhalb des Dreieckes. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Schwerpunkt des beladenen Gabelstaplers einen größeren Hebelarm zur Kippkante besitzt als der Schwerpunkt des leeren Gabelstaplers (Bild 6-25).
Bild 6-25: Kippkanten-Dreieck mit Hebelarmen - senkrechter Abstand Schwerpunktlage bis Kippkante - des leeren und beladenen Gabelstaplers
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich im Schwerpunkt des beladenen Gabelstaplers ein größeres Gewicht vereinigt als im Schwerpunkt des leeren Gabelstaplers.
Die beiden Größen Gewicht und Hebelarm bilden das Sicherheitsmoment. Dieses Sicherheitsmoment des beladenen Gabelstaplers ist größer als das Sicherheitsmoment des leeren Gabelstaplers. Deshalb kippt der beladene Gabelstapler bei Kurvenfahrt nicht so leicht wie der leere Gabelstapler.
Diesem Sicherheitsmoment wirkt das Kippmoment entgegen. Es wird gebildet aus der Fliehkraft und dem Abstand des Schwerpunktes zum Verkehrsweg. Beim beladenen Gabelstapler greift die Fliehkraft im Gesamtschwerpunkt an.
Sie versucht, bei Kurvenfahrt den Gabelstapler nach außen zu drängen, vergleichbar der Fahrt auf einem Kettenkarussell, und zwar umso mehr, je schneller der Gabelstapler fährt und je enger die Kurve ist.
Der Staplerfahrer kann das Sicherheitsmoment während der Fahrt nicht beeinflussen. Die Räder bleiben auf dem Boden, solange das Sicherheitsmoment größer ist als das Kippmoment (Bild 6-26).
Bild 6-26: Sicherheitsmoment und Kippmoment, die beide im Gesamtschwerpunkt angreifen
Einige Größen kann der Fahrer jedoch beeinflussen, um das Kippmoment klein zu halten.
Zunächst muss die Höhe des Gesamtschwerpunktes so klein wie möglich gehalten werden:
Um das Kippmoment nicht zu hoch anwachsen zu lassen, darf die Fliehkraft nicht zu groß werden:
Nicht ganz so wirksam ist die Veränderung des Kurvenradius:
Um bei Kurvenfahrt die Umsturzgefahr zu vermeiden, müssen folgende Forderungen eingehalten werden:
Unfalluntersuchungen haben ergeben, dass besonders unbeladene Gabelstapler bei zu schneller Kurvenfahrt umgekippt sind.
Ein weiteres gefährliches Fahrmanöver, das zum seitlichen Kippen führen kann, ist das Wenden oder Kurvenfahren auf einer schiefen Ebene. Deshalb: Niemals auf geneigter Fahrbahn wenden!
7 Verlassen des Gabelstaplers
Ein Unfallschwerpunkt beim Betrieb von Gabelstaplern ist das falsche Absteigen. Häufig springen Fahrer vom Fahrzeug und ziehen sich dabei Verletzungen des Bewegungsapparates zu, z.B. Um knicken oder Zerrungen. Diese Art von Unfällen ist zu vermeiden, wenn zum Auf- und Absteigen die am Fahrzeug vorhandenen Trittflächen und Haltegriffe verwendet werden.
7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen
Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt und der Schlüssel abgezogen ist.
Der Fahrer besitzt die Schlüsselgewalt über den Gabelstapler. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass ihn niemand unbefugt benutzt (Bild 7-1).
Sofern mehrere Fahrer denselben Gabelstapler benutzen müssen, sollte jeder Fahrer einen eigenen, besonders gekennzeichneten Schlüssel haben oder ein Codiersystem (Chipkarten) eingesetzt werden.
7.2 Kurzzeitiges Verlassen des Gabelstaplers
Sofern sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe des Gabelstaplers aufhält, kann bei kurzzeitigem Verlassen des Gabelstaplers der Schlüssel im Schalt- oder Anlassschloss stecken bleiben. Ein kurzzeitiges Verlassen des Fahrerplatzes kann z.B. zum Kuppeln von Anhängern oder zu Kommissioniertätigkeiten nötig sein.
Der Fahrer hält sich nur dann in unmittelbarer Nähe des Gabelstaplers auf, wenn er bei Störungen oder dem Versuch einer unbefugten Benutzung sofort eingreifen kann.
7.3 Sichern gegen unbeabsichtigtes Wegrollen
Der Gabelstapler muss gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein, bevor der Fahrer vom Fahrersitz absteigt.
Durch Betätigung der Feststellbremse wird der Gabelstapler gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert (Bild 7-2). Am Berg werden zusätzlich Vorlegeklötze verwendet.
7.4 Abstellen von Gabelstaplern
Gabelstapler dürfen nur an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden (Bild 7-3). Bei kurzen Arbeitspausen sind Gabelstapler so zu parken, dass andere Verkehrsteilnehmer oder Mitarbeiter nicht behindert werden.
Merkregeln:
Bild 7-1: Gabelstapler erst verlassen, wenn Antrieb stillgesetzt und Schlüssel abgezogen ist
Bild 7-2: Durch Anziehen der Feststellbremse wird der Gabelstapler gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert
Bild 7-3: Gabelstapler nur an dem dafür vorgesehenen Platz abstellen
8 Sondereinsätze mit dem Gabelstapler
Sondereinsätze darf der Gabelstaplerfahrer nur auf besondere Anweisung des verantwortlichen Vorgesetzten durchführen. Die Anweisungen müssen vorher durchgesprochen und in einer Betriebsanweisung festgelegt werden. Der Fahrer muss seine gesamte Erfahrung einsetzen, damit der Sondereinsatz zuverlässig und sachgerecht durchgeführt wird.
8.1 Mitnahme von Personen
Der Fahrer darf Personen nur dann mitnehmen, wenn:
Bild 8-1: Gabelstapler mit Beifahrersitz, Rückhalteeinrichtung und Haltegriff für Beifahrer
Die Mitnahme von Personen, beispielsweise als Fahrlehrer bei der Ausbildung oder als Helfer für Be- und Entladearbeiten, ist durch den Unternehmer in einer Betriebsanweisung zu regeln.
Da der Gabelstapler kein Taxi ist, ist die Mitnahme von Personen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Während der Fahrt sind verboten:
8.2 Einsatz von Arbeitsbühnen
Bedingt durch die Hubeinrichtung bietet sich der Gabelstapler als Hilfsmittel für Tätigkeiten an hoch gelegenen Stellen an. Personen dürfen mit der Hubeinrichtung aber nur auf- oder abwärts gefahren werden, wenn der Gabelstapler über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügt, sich die Personen in einer geeigneten Arbeitsbühne befinden und dort gegen Absturz sowie Quetsch- und Schergefahren durch die Hubeinrichtung geschützt sind.
Die Tragfähigkeit des Staplers gilt als ausreichend, wenn der Hersteller in der Betriebsanleitung die Verwendung einer Arbeitsbühne als bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen hat oder die Bodenfläche der Arbeitsbühne die Abmessungen einer Europalette (1200 mm x 800 mm) nicht überschreitet, sich der Standplatz der mitfahrenden Person in Höhe der Gabelzinken befindet und die Tragfähigkeit des Gabelstaplers mindestens das 5-fache des Lastgewichts beträgt. Das Lastgewicht setzt sich in diesem Falle aus dem Eigengewicht der Arbeitsbühne, dem Gewicht der mitfahrenden Person(en) und der Zuladung zusammen.
Bild 8-2: Gabelstapler mit Arbeitsbühne
Die Arbeitsbühne ist zum Schutz gegen Absturz formschlüssig am Lastaufnahmemittel zu sichern (Bild 8-3) und mit einem mindestens 1 m hohen Geländer, bestehend aus Handlauf, Knie- und Fußleiste, zu versehen.
Zum Schutz gegen Quetsch- und Schergefahren durch das Hubgerüst muss auf der dem Hubgerüst zugewandten Seite der Arbeitsbühne ein mindestens 1,80 m hohes, engmaschiges Schutzgitter angebracht sein. Auf Quetsch- und Schergefahren zwischen Arbeitsbühne und festen Teilen der Umgebung ist in der Betriebsanweisung und den Unterweisungen einzugehen.
Das Verfahren des Gabelstaplers mit angehobener oder besetzter Arbeitsbühne ist nicht zulässig.
Dies gilt nicht für:
Bild 8-3: Formschlüssige Sicherung der Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen
Bei angehobener Arbeitsbühne darf der Fahrer den Gabelstapler nicht verlassen. Er muss jederzeit in der Lage sein, die Arbeitsbühne herabzulassen.
8.3 Ziehen von Anhängern
Gabelstapler mit Anhänger müssen bei allen Fahrbewegungen des Zuges sicher abgebremst werden können. Deshalb darf die Anhängelast die Zugkraft des Gabelstaplers nicht überschreiten.
Die Anhängelast besteht aus dem Gewicht von Anhänger und Ladung. Soweit die Anhängelast nicht im Bereich der Anhängekupplung angegeben ist, hat sie der Betreiber aus der Betriebsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.
Als Faustformel gilt:
Bild 8-4: Gabelstapler mit Anhängern
8.4 Be- und Entladen von Fahrzeugen
Das Entladen von Lkws, Anhängern, Wechselbrücken oder Kleintransportern mit Gabelstaplern erfolgt in den meisten Fällen seitlich (Bild 8-5). Bevor der Staplerfahrer mit der Be- oder Entladung beginnt, hat er sich davon zu überzeugen, dass diese Fahrzeuge bzw. Geräte gegen Wegrollen und Umkippen gesichert sind.
Bild 8-5: Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen sind diese immer gegen Wegrollen zu sichern. Das heißt, der Gang ist einzulegen, die Feststellbremse anzuziehen und der Unterlegkeil unterzulegen
Im Wesentlichen heißt das:
Um auch die an der gegenüberliegenden Bordwand stehende Ladung sicher aufnehmen zu können, werden als Sonderzubehör hydraulisch betätigte, von der Hubgabel geführte und nach vorn bewegliche Schub- oder Teleskopgabeln angeboten. Diese erleichtern die Be- oder Entladung wesentlich (Bild 8-6).
Wird beim Be- oder Entladen die Ladefläche befahren, sind geeignete Ladebrücken zu verwenden. Diese müssen ausreichend breit, tragfähig, rutschhemmend und gegen Verschieben gesichert sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Ladefläche ausreichend tragfähig ist, um das Gewicht der Ladung und des Staplers sicher aufzunehmen.
Bild 8-6: Gabelstapler mit Teleskopgabeln
8.5 Einsatz von Gabelstaplern auf öffentlichen Straßen
Für Gabelstapler, die auf öffentlichen Straßen verkehren, gelten auch die behördlichen Bestimmungen über den Straßenverkehr. Straßen sind öffentlich, wenn sie von jedermann benutzt werden, also auch Plätze und Bürgersteige vor dem Unternehmen.
Da Gabelstapler in der Regel nicht den Bauvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO von der Bezirksregierung mit anschließender Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 StVO vom zuständigen Straßenverkehrsamt benötigt.
Wenn ein Gabelstapler auf öffentlichen Straßen benutzt werden soll, muss er mit einer Sonderausstattung für den Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgerüstet sein (Bild 8-8).
Diese besteht aus:
Zusätzlich ist seit 01.01.1999 bei der Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten, die die 2. EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Danach ist wie bisher für das Fahren mit Flurförderzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h kein Führerschein erforderlich.
Für alle anderen Flurförderzeuge die öffentliche Straßen befahren, müssen die Fahrer einen entsprechenden Führerschein besitzen.
Welcher Führerschein im Einzelfall notwendig ist, hängt vom Gesamtgewicht, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Anhängerlast des Staplers ab (siehe Bild 8-7).
Bild 8-7: Führerscheinklassen
Führerschein- klasse | Zulässiges Ge- samtgewicht d. Staplers (kg) | Zulässige Höchst- geschwindigkeit | Zulässige Anhängerlast | |
Alt | Neu | |||
Frei | Frei | Keine Begrenzung | 6 km/h | Keine Begrenzung |
5 *) | L | Keine Begrenzung | 25 km/h | Keine Begrenzung |
3 | B | 3500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
3 | BE | 3500 kg | Keine Begrenzung | Über 750 kg |
3 | C 1 | 7500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
2 | C | Über 7500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
- | D | Über 7500 kg | Keine Begrenzung | 750 kg |
- | T | Keine Begrenzung | 40 km/h | Keine Begrenzung |
*) Sofern die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. |
8.6 Gabelstapler mit Anbaugeräten
Anbaugerät (z.B. Schubgabel, Fassgreifer usw.) und Gabelstapler müssen aufeinander abgestimmt sein. Das betrifft besonders die Befestigung an den Gabeln oder Gabelträgern sowie den Anschluss an das Hydrauliksystem. Außerdem muss die Standsicherheit erhalten bleiben.
Weiterhin ist zu beachten, dass durch das Gewicht und die Abmessungen des Anbaugerätes die verbleibende Nutzlast des Gabelstaplers herabgesetzt wird. Aus diesem Grund besitzen die Anbaugeräte ein eigenes Lastschwerpunktdiagramm. Es ist beim Umgang mit diesen zu verwenden.
Vor der Verwendung eines Anbaugerätes hat sich der Fahrer zu vergewissern, ob das Anbaugerät bestimmungsgemäß befestigt und angeschlossen ist.
Bild 8-8: Gabelstapler mit Sonderausstattung für den Einsatz auf öffentlichen Straßen
9 Quellen- und Literaturverzeichnis (Vorschriften und Regeln)
9.1 Unfallverhütungsvorschriften
9.2 Berufsgenossenschaftliche Regeln und Grundsätze
9.3 DIN-Normen
9.4 VDI-Richtlinien
9.5 Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln
Bildnachweis
Aufnahmen in Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Holz und Metall:
Titelbild, Bild 6-17:
Fa. Jungheinrich
Bild 2-7:
IWS Ingenieurgesellschaft Weiner & Schröter mbH
Bild 6-18:
Fa. Linde
Bilder 8-1, 8-8:
Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG
Dienstliche Aufnahmen der BGHM:
BGHM
Bilder 1-1, 6-3, 6-10, 6-11, 6-12, 6-13, Bilder 2-2, 2-3, 6-24, 6-25, 6-26, 8-3 (Gebrauchsgrafiken/ Sachaufnahmen)
Herwig Kochan/BGHM
Bilder 2-1, 2-4, 2-5, 3-1, 5-1, 6-1, 6-4, 6-5, 6-6, 6-7, 6-8, 6-9, 6-14, 6-15, 6-16, 6-19, 6-21, 6-22, 6-23, 7-1, 7-2, 7-3, 8-2, 8-4, 8-5, 8-7
Rüdiger Neumann/BGHM
Bilder 2-6, 3-2, 8-6
Beispiele für Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gabelstaplern | Anhang |
Beispiel einer Betriebsanweisung:
Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
Beispiel einer Betriebsanweisung: Mitnahme von Personen
Beispiel einer Betriebsanweisung: - Einsatz der Arbeitsbühne
Beispiel einer Betriebsanweisung: Transport feuerflüssiger Massen
Beispiel einer Betriebsanweisung: - Batterie laden
Beispiel einer Betriebsanweisung: Batterie wechseln
Beispiel einer Betriebsanweisung: Austausch von Treibgasflaschen
Beispiel einer Betriebsanweisung: - Einsatz als Zugmaschine
Beispiel einer Betriebsanweisung: - Be- und Entladen von Fahrzeugen
Beispiel einer Betriebsanweisung: - Befahren von Aufzügen
Beispiel einer Betriebsanweisung: Transportieren von hängenden Lasten
ENDE |