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BGI 556 / DGUV Information 209-013 - Anschläger
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/103a)
- Dr. Tobias Jenner -
(Ausgabe 2004; 2006; 2008; 2009; 09/2012)
Archiv 2009
Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.
Der Mann an der Last, der Anschläger, bildet zusammen mit dem Kranführer ein Team, das den Lastentransport mit Kranen durchführt. Das Verhalten des Anschlägers ist bedeutungsvoll für den sicheren Transport von Lasten.
In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.
Durch Schilderung von typischen Unfallsituationen sollen diese Gefährdungen deutlich erkennbar gemacht werden. Diese BG-Information soll zudem über den sicheren Gebrauch von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln informieren.
Die Hinweise in dieser Broschüre beziehen sich auf das Anschlagen von Lasten und die Benutzung von Anschlagmitteln in Handwerks- und Industriebetrieben, vom Schlossereibetrieb über den Fahrzeugbau bis zur Werft. Die hier angesprochenen Regelungen umfassen nicht das Heben von Personen und Gefahrgut, den Transport von Flüssigmetallen und Säureballons, Glasscheiben, strahlendem Material sowie den Transport in Kernkraftwerken und anderen Bereichen mit Sonderregelungen, wie Bohr-Plattformen oder Theaterbühnen.
Im Anhang A1 werden die durch den europäischen Binnenmarkt bedingten Änderungen der Vorschriften und Regeln vollständig erfasst. Die ehemalige Unfallverhütungsvorschrift "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a) ist im Bereich Bau und Ausrüstung für Lastaufnahmeeinrichtungen durch die Norm für Lastaufnahmemittel DIN EN 13155: "Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel" umgesetzt, während die grundlegenden Vorgaben für Anschlagmittel im Anhang 1 zur Maschinenrichtlinie (9. GPSGV) und die entsprechenden europäischen Normen umgesetzt worden sind.
Die Betriebsbestimmungen aus dieser Unfallverhütungsvorschrift sind in der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500) im Kapitel 2.8 zusammengefasst dargestellt.
Durch die Neufassung der BGV A1, ergänzt durch die BGR A1 mit dem gleichen Titel "Grundsätze der Prävention" sind paragraphengleich Vorgaben zur Bereitstellung technischer Arbeitsmittel, zur Benutzung, zur gegenseitigen Gefährdung sowohl durch Fremdfirmen wie auch Unbefugte, zu Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens, zu Zutritts- und Aufenthaltsgeboten usw. gemacht worden, siehe Anhang A1.
Es ist zu erwarten, dass entweder eine technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung für diesen Fachbereich entstehen wird oder aber, dass entsprechend den verschiedenen Gefährdungen, wie Herabfallen von Lasten, Gefahren durch pendelnde Lasten und Absturzgefahren, unterschiedliche Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung entstehen werden.
Es ist vorgesehen, weiterhin diese BG-Information entsprechend den aktuellen Entwicklungen des technischen Regelwerkes zeitnah anzupassen.
1. Wie gehe ich an den Arbeitsplatz?
Trotz aller modernen Technik sind nicht alle Gefahren und Gesundheitsrisiken beim Transportieren von Lasten, beim Umgang mit Fahrzeugen, Kranen und Anschlagmitteln abzuwenden.
Wenn der technische Schutz nicht ausreicht, muss zumindest der Körper selbst geschützt werden. Besonders gefährdet sind beim Anschläger Kopf, Füße, Hände, Ohren und bei schlechter Witterung der ganze Körper.
Das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen ist in der Regel nur die drittbeste Lösung, denn zunächst ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete Arbeitseinrichtungen bereitzustellen und Anschlagmittel zu beschaffen, von denen keine Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgehen. Dabei ist die beste Lösung eine solche Arbeitsorganisation, bei der gefährliche Transporte gar nicht erst stattfinden.
Die nächste Möglichkeit besteht in der "nachträglichen Reparatur" - also die Nachrüstung von Maschinen und Einrichtungen. Zum Teil wird in einigen Ländern verlangt, dass Lasten an textilen Anschlagmitteln zusätzlich durch Sicherungsseile oder Ketten gegen Absturz gesichert werden. Das ist naturgemäß sehr viel aufwändiger und gibt auch zusätzliche Probleme.
Wenn diese genannten Wege nicht eingeschlagen werden können, dann bleibt die dritte Lösung: Die persönlichen Schutzausrüstungen, um gesund und ohne Arbeitsunfälle den Arbeitsalltag zu bestehen:
Schutz des Kopfes
Wegen der Anstoßgefahr, z.B. an den Kranhaken, beim Annehmen der Anschlagmittel, beim Gang durch Lagerregale, ist ein Industrie-Schutzhelm notwendig.
Überall, wo mit Kopfverletzungen zu rechnen ist, müssen Arbeitsschutzhelme zur Verfügung gestellt und getragen werden.
Schutz der Füße
Durch herabfallende Gegenstände, und sei es nur der Aufhängering einer Anschlagkette oder eine Blechhebeklemme, sind die Zehen gefährdet. Da der Anschläger auf die Last, den Kranfahrer und viele andere Dinge achtet, können die Zehen durch Anstoßen an spitze und scharfe Gegenstände verletzt werden. Deshalb sind Sicherheitsschuhe mit Schutzkappen erforderlich. In Bereichen, in denen Beilagehölzer und Keile auch vernagelt werden, sind Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicheren Sohlen zu tragen.
Gehörschutz
In Bereichen, die als Lärmbereiche gekennzeichnet sind, ist Gehörschutz zu benutzen. Geeigneten Gehörschutz stellt der Unternehmer zur Verfügung.
Schutz der Hände
Beim Umgang mit Anschlagmitteln werden immer wieder Handverletzungen verursacht, z.B. durch abstehende Drähte bei Seilen.
Auch wenn scharfkantige Werkstücke angefasst werden müssen oder aber die rohen Beilagehölzer und Keile mit ihren Holzsplittern ist ein Handschutz durch geeignete Schutzhandschuhe notwendig.
Wetterschutzkleidung
Die neu gestaltete Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) fordert in ihrem § 23 "Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens":
"Beschäftigen Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen."
In vielen Fällen wäre die Überdachung von Lagerplätzen eine gute Hilfe, sie erfordert jedoch hohe Investitionen und bei der Entladung von Schiffen, Eisenbahnwaggons oder Lkws ist es nach wie vor üblich, diese Arbeiten im Außenbereich durchzuführen.
Geeignete Schutzkleidung zeichnet sich durch hohe Schutzwirkung bei bestmöglichem Tragekomfort aus. Entsprechend den verschiedenen Aufgaben des Anschlägers kann ein Maschinenschutzanzug mit einer Außentasche für den Maßstab zur Feststellung der benötigten Stranglängen sinnvoll sein oder aber ein Wetterschutzanzug, damit die Kleidung vor Wärmeverlust schützt und Schweißdämpfe nach außen durch die Textilien austreten können.
Wenn es, z.B. im Außenbereich mit Lastwagenverkehr, darauf ankommt, dass Personen nicht übersehen werden, ist sogar Warnkleidung zu empfehlen, damit der Mensch beim Arbeiten deutlich gesehen wird.
Belastungstabellen
Zur vollständigen Ausrüstung eines Anschlägers gehören auch die von der Berufsgenossenschaft herausgegebenen Belastungstabellen für Anschlagmittel (Bild 1-1). Diese Karten in einer Plastikhülle können leicht in der Brusttasche des Arbeitsanzuges mitgeführt werden. Damit steht ein schnelles Hilfsmittel zur Verfügung, um für die verschiedenen Anschlagmittel und Anschlagarten die jeweilige Tragfähigkeit zu ermitteln und die Winkel mit Hilfe der Rückseite der Kunststoffhülle zu bestimmen.
Bild 1-1: Belastungstabellen für Anschlagmittel
Das hilft bei schlecht erreichbaren Kennzeichnungsanhängern und wenn die Tragfähigkeit des zunächst vorgesehenen Anschlagmittels bei der notwendigen Anschlagart nicht ausreicht und ein anderes Anschlagmittel ausgewählt werden soll. Die Suche nach einem geeigneten Anschlagmittel ist mit diesen Karten etwas einfacher. Die Belastungstabellen für Chemiefaserhebebänder und Rundschlingen berücksichtigen auch die Anschlagwinkel beim Einsatz von zwei Hebebändern oder Rundschlingen.
Die Karten sind abgestimmt auf den heutigen Bestand der meist in den Betrieben vorhandenen Anschlagmittel. Neuentwicklungen, z.B. Ketten Güteklasse 8 mit erhöhter Tragfähigkeit (8S, 8E etc.) und Güteklasse 10, sind bis zur Vorlage eines Normentwurfs noch nicht berücksichtigt.
Gleiches gilt für Natur- und Chemiefaserseile nach den europäischen Normen und Bemessung nach dem Anhang I der Maschinenrichtlinie. Eine Anschlagseilnorm für diese Seile liegt seit 9/2004 vor. Es gilt der Tragfähigkeitsanhänger.
2. Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind die Transportvorgänge so zu planen und durchzuführen, dass der Anschläger sich frei bewegen kann und nicht in Zwangshaltung oder auf beengtem Raum verharren muss.
Ein beengter Raum entsteht auch dadurch, dass bei aufgestapelten Gütern, z.B. Turmdrehkranbauteilen, kaum ein geeigneter Standplatz zu finden ist. Beim Verlassen der oberen Ebene kann schwer Halt gefunden werden. Bei gestapelten Gütern sind entsprechende sichere Zugänge vorzubereiten.
Häufig bleibt der Anschläger am Ort, während der Kran weit entfernt entladen wird. Auch während der Wartezeit ist er Zugluft, Kälte, Nässe, Wärme, Lärm und ggf. Staub oder Gerüchen ausgesetzt. Hier ist nicht nur die wettergeeignete Kleidung (siehe § 23 BGV A1) wichtig, sondern auch die Bewegungsmöglichkeit des Anschlägers. Langes Stehen sollte vermieden werden. Bei regelmäßig wiederkehrenden häufigen Transportvorgängen ist immer wieder in gleicher Form Bücken, Heben von Hilfseinrichtungen und Stellungswechsel zum Zeichengeben an den Kranfahrer nötig.
Dabei sollte durch geeignete Beleuchtung vermieden werden, dass die Aufmerksamkeit des Anschlägers abgelenkt wird. Wird auf einem Lagerplatz bei Dunkelheit gearbeitet, so ist auf eine gleichmäßige Ausleuchtung ohne Blendgefahr zu achten.
3. Ablauf eines Krantransportes
Bild 3-1: Die hochgehängten Stränge können sich nicht unbeabsichtigt verhaken
Dieser Ablauf gilt in gleicher Reihenfolge, wenn der Mitgänger-Kranfahrer selbst anschlägt oder der Anschläger/Werker den Kran selbst steuert.
Die Gefahr ist aber ungleich größer, weil
Ähnliches gilt für ein Anschlägerteam, bei dem zwei Personen abwechselnd steuern und Anschlagmittel befestigen und beide sehr eng beieinander arbeiten, z.B. in Gängen gelagerter(n) Halbfertigprodukte oder Rohmaterials. Wenn die Lasten höher gestapelt sind als 1,5 bis 1,6 m, hat der Kranfahrer bei flurgesteuerten Kranen oder auch bei Funkfernsteuerung nicht mehr den Überblick. Beim Verhaken des Anschlagmittels an gestapelten Lasten stehen er selbst und sein Teamkollege im Gefahrenbereich!
4. Die Hilfsmittel des Anschlägers
Holzkeile sollen das Auseinanderrollen, Rutschen und Abgleiten verhindern (Bild 4-1). Der Faserverlauf soll zur Spitze weisen, damit die Keile nicht brechen und erforderlichenfalls auch genagelt werden können.
Unterleghölzer geben Bodenfreiheit beim Absetzen und ermöglichen beim Stapeln, das Anschlagmittel zwischen den abgesetzten Lasten herauszunehmen (Bild 4-1).
Wenn die Last wieder transportiert werden soll, erleichtern sie das Zwischenschieben bzw. Ziehen des Anschlagmittels.
Das Herausziehen des Anschlagmittels unter der aufliegenden Last
Deshalb müssen die Hölzer ausreichend dick sein, um Platz für das vorgesehene Anschlagmittel zu schaffen und genügend stabil, um die auftretende Belastung aufnehmen zu können. Abbrechende Unterleghölzer fliegen wie Geschosse und verursachen immer wieder schwere Unfälle.
Beim Stapeln schwerer Teile, wie Träger und Brammen, keine Hölzer unter 8x8cm verwenden!
Um Fingerquetschungen zu vermeiden: Seitlich anfassen.
Ziehhaken aus hakenförmig gebogenem Draht mit Handgriff ermöglichen es dem Anschläger, seine Hände aus dem Gefahrenbereich herauszuhalten (Bild 4-2). Der Anschläger ist in der Lage, mit dem Ziehhaken das Anschlagmittel in Position zu halten oder die Lage zu korrigieren: Beispielsweise in der Stellung 1 drücken, in der Stellung 2 ziehen.
Bild 4-1: Keile und Unterleghölzer verhindern das Wegrollen
Bild 4-2: Ziehhaken
5. Die Last - Gewicht und Schwerpunkt
Wie schwer ist die Last, die gehoben werden soll? Zur Beantwortung dieser Frage gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wissen, Wiegen, Rechnen!
Am besten ist es, wenn die Last mit dem Gewicht gekennzeichnet ist (Bild 5-1).
Für versandfertige Ware sowie an technischen Arbeitsmitteln der Werften, die schwerer sind als eine Tonne, ist die Kennzeichnung vorgeschrieben.
Diese sinnvolle Regelung sollte auch bei Ihnen gelten.
Die Hersteller von Maschinen und Anlageteilen sind inzwischen verstärkt bemüht, die Lasten mit einer Gewichtsangabe zu versehen. In den Transportpapieren oder den Begleitpapieren sind ebenfalls Gewichtsangaben zu finden.
Zum Wiegen werden Hilfsmittel eingesetzt, wie Kranwaagen (Bilder 5-2 und 5-3) oder Hebezeuge mit Wägeeinrichtungen, die das Gewicht der Last anzeigen.
Wenn diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind, lässt es sich nicht umgehen, die Last zu berechnen oder aber von den Vorgesetzten oder Mitarbeitern der Arbeitsvorbereitung berechnen zu lassen.
Ähnlich sieht es mit der Feststellung des Schwerpunktes aus. Bei vielen Bauteilen ist die Schwerpunktlage offensichtlich, wenn sie gleichmäßig geformt sind.
Bild 5-1: Der Idealfall: Gewichtsangabe auf der Last
Bild 5-2: Batteriegetriebene digitale Kranwaagen sind leicht transportabel und gut ablesbar
Bild 5-3: Steuerbirne mit digitaler Lastanzeige
Anders verhält es sich jedoch bei Teilen, wie Drehbänken, Schneckenpressen oder ähnlich geformten Maschinen (Bilder 5-4 und 5-5).
Die beste Möglichkeit ist, am Bauteil selbst oder aber an der Verpackung die Schwerpunktlage zu kennzeichnen.
Nur wenn die Schwerpunktlage richtig ermittelt worden ist, kann man den Kranhaken in die richtige Position bringen. Die Tragfähigkeit von Auslegerkranen ist von der Auslegerstellung abhängig.
Auch der Anschläger muss wissen, dass die Tragfähigkeit mit dem Abstand der Last vom Kran abnimmt (Bild 5-6).
Der Lastmomentbegrenzer darf nicht als Ersatz für mangelhafte Gewichtsbestimmung missbraucht werden.
Bild 5-4: Dieser unscheinbaren Kiste ...
Bild 5-5: ...sieht man die einseitige Belastung nicht an!
Bild 5-6: Die geringste Tragfähigkeit ergibt sich bei der längsten Auslegerstellung
6. Welches Anschlagmittel wofür?
Für den Lastentransport mit Kranen werden Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel verwendet.
Anschlagmittel sind beispielsweise Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen. Mit ihnen kann die Last unmittelbar mit dem Tragmittel des Kranes, beispielsweise mit dem Kranhaken, verbunden werden.
Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen zur Aufnahme von Lasten, z.B. Hebeklemmen, Zangen, Greifer, Lasthebemagnete, C-Haken, Vakuumheber, Traversen.
Die Lastaufnahmemittel werden entweder unmittelbar oder mit Hilfe von Anschlagmitteln mit dem Tragmittel des Kranes verbunden.
In dieser Druckschrift befassen wir uns mit den Anschlagmitteln, den vielseitigen Werkzeugen des Anschlägers, den Traversen und den Blechhebeklemmen. Die Auswahl des richtigen Anschlagmittels ist einerseits eine Aufgabe, die bereits der Betriebsmittelkonstrukteur oder aber der Fertigungsplaner übernehmen sollte, andererseits ist es auch häufig der Anschläger selbst, der sich unter den vorhandenen Anschlagmitteln das geeignete aussuchen soll.
Bild 6-1: Kombination Seil/ Kette zur Schonung der Drahtseile
Geeignet sind:
Bild 6-2: Hebebänder sind oberflächenschonend
Nicht geeignet sind:
7. Faserseile
Das älteste bekannte Anschlagmittel ist das Faserseil. Es entsteht durch Verseilen, durch Flechten oder Umhüllen von gelegten Einzelfasern.
Als Werkstoffe wurden früher die pflanzlichen Faserstoffe Hanf, Sisal oder Manila für die Herstellung von Seilgarnen verwendet. Heute sind diese natürlichen Fasern überwiegend durch synthetische Fasern aus Polyamid, Polyester oder Polypropylen ersetzt.
Diese synthetischen Fasern sind unter Handelsnamen wie Nylon, Perlon, Diolen, Trevira, Vestan bekannt.
Unterscheidungsmöglichkeiten der verschiedenen Natur- und Kunstfaserstoffe
Da die Faserstoffe erhebliche Unterschiede in ihrer Festigkeit aufweisen, ist es erforderlich, die daraus gefertigten Seile zu kennzeichnen:
Die Kennfarben grün für Hanf- und Polyamidseile führen nicht zu Verwechslungen, da sich die Seile durch die Oberflächenstruktur augenfällig unterscheiden.
Die Festigkeit von Polypropylenseilen ist je nach gewählter Sorte sehr verschieden. Es ist daher wichtig, dass vor der Anwendung die Zuordnung zu den jeweiligen Festigkeitstabellen erfolgt.
Polyethylenseile (oranger Kennfaden) sind nicht zum Heben geeignet, da das Material bei Dauerbelastung fließt.
Siehe auch BG-Regel "Gebrauch von Anschlag-Faserseilen" (BGR 152) und DIN EN 1492 "Textile Anschlagmittel - Sicherheit", Teil 4 "Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen" (04/04).
8. Drahtseile
Drahtseile werden aus kaltgezogenen Stahldrähten hoher Festigkeit hergestellt.
Die Einzeldrähte werden zunächst zu einer Litze verseilt und die Litze wiederum zum Stahldrahtseil geschlagen. Der Einzeldraht liegt in einer doppelten Schraubenlinie im Seil beim einlagigen Rundlitzenseil. Durch Belastung des Seiles wird eine Volumenveränderung bewirkt, die sich aus dem Setzprozess des Litzengefüges zur Faser- oder Stahleinlage hin erklären lässt. Das Seil wird dabei geringfügig dünner.
Zur Abstützung der Litzen ist im Seilinneren eine Seele aus Fasermaterial - Natur- oder Chemiefaser - oder aus Stahldrähten eingebaut. Die Seele aus Fasermaterial übt nicht nur Stützfunktion aus, sondern sie ist auch als eine Art Schmiermittelbehälter anzusehen. Bei Belastung des Seiles drücken die Litzen auf die Faserseele und pressen eine geringe Menge Schmiermittel heraus. Dadurch wird die Reibung im Seil erheblich verringert.
Seile, bei denen das Schmiermittel verbraucht oder durch Hitzeeinwirkung verdampft ist, haben zwar nicht an Festigkeit verloren; jedoch ist die Lebensdauer des Seiles herabgesetzt. Deshalb sollte das Seil zusätzlich von Zeit zu Zeit mit geeigneten Schmiermitteln von außen gefettet werden.
Der Bruch eines Einzeldrahtes ist von untergeordneter Bedeutung, da der gebrochene Einzeldraht in kurzem Abstand von der Bruchstelle wieder im Seilgefüge eingeklemmt ist und an der Tragfunktion wieder teilnimmt. Erst wenn sich die Einzeldrahtbrüche häufen, wird die Tragfähigkeit des Seiles unzulässig herabgesetzt. Hier zeigt sich eine weitere gute Eigenschaft des Seiles: Ein Seilbruch erfolgt nie ohne Warnung durch Einzeldrahtbrüche.
Das übliche Stahllitzenseil besteht aus sechs Litzen und der Hanfseele mit Schmiermittel. Das im Bild 8-2 dargestellte Litzenseil ist als Anschlagseil, Kran- und Windenseil üblich. Es hat eine gute Verformbarkeit und eignet sich für allgemeine Einsätze.
Demgegenüber darf ein Spiralseil oder eine einzelne Litze nicht als Anschlagseil verwendet werden. Diese Seile werden nur für Betätigungsseile und Verspannungen verwendet und sind ziemlich steif.
Die geschmeidigste Art des Anschlagseiles ist das Kabelschlagseil.
Es besteht aus mehreren Litzenseilen, die ihrerseits wieder zu einem Seil gefügt sind. Man erkennt Kabelschlagseile bereits von außen an der Feingliedrigkeit der einzelnen Litzen.
Da von ihrem Querschnitt jedoch ein recht hoher Anteil aus der Fasereinlage besteht, haben sie bei gleichem Durchmesser eine niedrigere Tragfähigkeit als die Litzenseile.
Ein Kompromiss gegenüber den steifen Seilen 6x19 und den relativ teuren Kabelschlagseilen ist das Seil 6x36.
Soll die Tragfähigkeit eines Seiles durch die Bestimmung des Durchmessers mit Hilfe der Belastungstabellen bestimmt werden, so ist das Seil diagonal über dem größten Durchmesser zu messen (Bild 8-3).
Kranseile sind anders aufgebaut, meist mehrlagig und in der Regel steifer als Anschlagseile. Sie verschleißen in unterschiedlichen Bereichen stark oder auch sehr wenig. Man kann einem abgelegten Kranseil von außen nicht ansehen, wie es innen verschlissen ist.
Deshalb dürfen abgelegte Kranseile und Reste von neuen mehrlagigen Kranseilen nie als Anschlagseile verwendet werden.
Die bisherige Norm DIN 3088 "Anschlagseile" ging von einer Seilfestigkeit von 1770 N/mm2 aus und schrieb einlagige Litzenseile vor.
Diese Norm wurde durch die europäische Normenreihe DIN EN 13414 ersetzt, die aus folgenden Teilen besteht:
Teil 1 dieser Normenreihe legt die Anforderungen für den Aufbau die Berechnung der Tragfähigkeit von Litzenseilen fest.
Teil 2 gibt die Herstellerinformationen zum fachgerechten Gebrauch der Anschlagdrahtseile wieder.
Teil 3 legt die Anforderungen an Konstruktion, an Berechnung der Tragfähigkeit (WLL), an Prüfungen etc. von Kabelschlagseil-Grummets und Kabelschlag-Anschlagseilen fest.
Bild 8-1: Die Belastungstabelle gibt für das schmiegsame Kabelschlagseil (rechts) eine geringere Tragfähigkeit an als für die links dargestellten Litzenseile
Seilendverbindungen für Anschlagseile sind:
Die Tragfähigkeitstabellen der Berufsgenossenschaft (siehe BG-Information "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen" [BGI 622]) geben die Tragfähigkeit der Anschlagseile entsprechend DIN EN 13414 an.
Der Verschleiß der Seile ist im Regelfall in der Mitte konzentriert. Deswegen kennen die europäischen Normen keine höhere Festigkeitsvorgabe für das Seil mit dem flämischen Auge als für ein Seil mit Pressverbindung.
Bild 8-2: Aufbau eines Litzenseiles
Bild 8-3: Messung eines Seildurchmessers
9. Seilendverbindungen
Jedes Seil ist nur so gut wie seine Endverbindung. Seilendverbindungen zur Bildung von Aufhängeösen werden heute meist durch Pressklemmen hergestellt (Bild 9-1).
Pressklemmen aus Aluminiumlegierungen sollen gestatten, die Lage des Totseilendes zu kontrollieren.
Sie müssen das Kennzeichen des Verpressers tragen.
Es besteht aus zwei eingeprägten Buchstaben.
Gespleißte Seile sind zwar statthaft, bei Belastung eines einzelnen Seiles dreht sich die Last jedoch und öffnet den Spleiß. Deshalb muss das Drehen der Last verhindert werden. Seilendverbindungen durch Knoten herzustellen ist nicht zulässig, da die Tragfähigkeit des Seiles durch hohe Flächenpressung und Knicke stark herabgesetzt wird (Bild 9-2). Die Litzen und Drähte werden so gestaucht, dass der Seilverbund nicht mehr gewährleistet ist.
Bild 9-1: Pressklemme mit Verpresserkennzeichen
Drahtseilklemmen sind für Seilendverbindungen von Anschlagseilen grundsätzlich ungeeignet. Sie dürfen nur zur Herstellung einer speziellen Endverbindung für die einmalige Verwendung genutzt werden. Durch die Drahtseilklemme wird das Seil stark beansprucht. Die Seilklemmen müssen unter Belastung nachgezogen werden, weil das Seil unter Belastung dünner wird (Querkontraktion) und sich hierdurch Seilklemmen lockern können.
Auch bei ihrer einmaligen Verwendung ist besondere Sorgfalt notwendig:
Bild 9-2: Unzulässiger Knoten zerstört den Seilverbund
Bild 9-3: Mindestens 4 Seilklemmen sind nötig!
Bild 9-4: Fertig zum Einsatz! Alle Klemmbacken sitzen auf dem tragenden Strang
Bild 9-5: Sofort nach Benutzung demontieren!
So entsteht ein "flämisches Auge":
Bild 9-6: Die beiden Enden mit den drei Litzen sind in der Mitte zusammengebogen. Von hier aus beginnt das Verseilen | Bild 9-7: Die beiden Enden sind gegeneinander verseilt | Bild 9-8: Über die gegenläufig verseilten Enden ist eine angeschrägte Stahlpresshülse geschoben und verpresst |
Die alten Drahtseilklemmen nach der früheren DIN 741 mit einfachen Muttern und schmaleren Auflagen sind nicht mehr genormt und dürfen keinesfalls für Anschlagseile verwendet werden.
Neuerdings werden Seilverbindungen immer mehr in Form des "flämischen Auges" hergestellt. Das "flämische Auge" entsteht durch Aufdrehen des Seilendes in zwei Enden mit je drei Litzen. Die beiden Enden sind etwa doppelt so lang wie die gewünschte Öse. Die beiden Enden mit den drei Litzen werden gegeneinander gebogen und gegenläufig miteinander verseilt. Dadurch entsteht die Öse.
Den Abschluss der gegeneinander zur Öse verseilten Litze bildet eine Stahlpresshülse (Bilder 9-6 bis 9-8).
Die bisherige Norm DIN 3095 wurde zurückgezogen. Gültig ist heute DIN EN 13411 "Endverbindungen für Seile aus Stahldraht - Sicherheit Teil 3 - Verpresste Seilschlaufen".
10. Hebebänder und Rundschlingen
Hebebänder entstehen durch das Vernähen von gewebten Gurtbändern aus Polyester-, Polyamid- oder Polypropylen-Fasern.
Bezogen auf das Eigengewicht besitzen Hebebänder eine hohe Tragfähigkeit und schonen durch ihre Anschmiegsamkeit die Oberfläche der Last.
Rundschlingen bestehen aus einem Fadengelege in einem Schlauch und sind sehr flexibel.
Das Polyester-Hebeband und die Polyester-Rundschlinge sind erkennbar am blauen eingenähten Etikett (Bild 10-1).
Sie verbinden Licht- und Wärmestabilisierung, gute Beständigkeit gegen die meisten Säuren und Lösemittel mit einem hohen Elastizitätsmodul. Polyester ist der am häufigsten verwendete Werkstoff. Nur beim Einsatz in Laugen ist er nicht so beständig und sollte deshalb auch nicht mit Seife, sondern mit schonenden Haushaltswaschmitteln gewaschen werden.
Bild 10-1: Polyester-Hebeband mit eingenähtem Etikett
Demgegenüber ist das Polyamid- Hebeband mit grünem Etikett gegenüber Laugen gut beständig. Der Nachteil des Polyamid-Hebebandes liegt in der starken Dimensionierung wegen der zu berücksichtigenden geringeren Nassbruchfestigkeit und hohen Wasseraufnahme in feuchter Umgebung, die bei Frost zum Steifwerden führt.
Hebebänder und Rundschlingen aus Polypropylen mit braunen Etiketten haben zwar eine geringere Tragfähigkeit bezogen auf ihr Eigengewicht. Sie sind jedoch chemisch sehr beständig und werden entsprechend bei Sonderfällen eingesetzt.
Für den Einsatz in chemischen Bädern aller Art wird empfohlen, genaue Verwendungsangaben des Herstellers einzuholen und dabei Temperatur und Badverweildauer anzugeben.
Hebebänder dürfen nur so eingesetzt werden, dass die gekennzeichneten Endschlaufen im Kranhaken hängen und das Werkstück vom Hebeband aufgenommen wird und nicht umgekehrt.
Je nach Art der Vernähung gibt es
Bild 10-2: Nur der verschiebbare, innen armierte Polyurethan-Schutzschlauch mit starker, mindestens 5 mm dicker Beschichtung ermöglicht das gefahrlose Wenden des Coils, wenn das Band deutlich länger ist als der Kantenschutzschlauch
Zur Erhöhung der Abrieb- und Schnittfestigkeit können Beschichtungen oder Überzüge aus sehr schnittfesten Kunststoffen, insbesondere mindestens etwa 5 mm dickem Polyurethan, aufgebracht werden.
Zur Verhinderung von Schnittbeschädigungen werden verschiebbare Schutzschläuche mit dicker Polyurethanbeschichtung verwendet, zum Teil zusätzlich mit eingelegten kleinen Metallteilen (Bild 10-2).
Das Abheben von Coils vom liegenden Stapel, verbunden mit gleichzeitigem Wenden, hat sich als sehr Gefahr bringend erwiesen. Prinzipiell müssen die Coils mit einem Gabelstapler zunächst einmal auf dem Boden abgesetzt werden, bevor sie gewendet werden dürfen.
Flexible, dünne Schutzschläuche aus 1 bis 2 mm Textil- oder PU-imprägniertem Schutzschlauch, ähnlich einem Feuerwehrschlauch, dienen nur dem Abriebschutz: Sie sind kein Kantenschutz!
Beim Positionieren der Kantenschutzschläuche ist darauf zu achten, dass alle, beim Umfangen von größeren Lasten auch die oberen, scharfen Kanten einer Last abgedeckt sind.
Rundschlingen mit Kantenschutzschlauch sind nur zum Heben, nicht jedoch zum Wenden geeignet, im Kantenbereich entsteht zu viel Wärme.
Durch die Fehlpositionierung von Kantenschutzschläuchen und durch die Verwendung von Abriebschutzschläuchen als Kantenschutzschläuche ist es zu einer Vielzahl von Unfällen gekommen.
Einige Unfälle seien hier als Beispiele genannt:
Aber auch beim Einsatz der Kantenschutzschläuche kann es zu Fehlern kommen: Ein Coil war mit 23 t schwerer als die üblichen Coils und konnte so nicht mit einem 20-t-Hebeband mit Kantenschutzschlauch von einem Schiff aus angehoben werden. Man positionierte in dem engen Loch des Coils zwei Bänder nebeneinander, die sich naturgemäß schräg stellten. Dadurch wurden von außen ausgehend beide Hebebänder durch den Kantenschutzschlauch hindurch durchgeschnitten. Die Last stürzte aus 5 m Höhe in das Binnenschiff zurück und zerstörte den Schiffsboden.
Bei einseitig, mindestens 5mm dick fest beschichteten Bändern darf natürlich nur die mit Kantenschutz versehene Seite an der Last anliegen. Damit darf man jedoch keine Last wenden.
Es gibt für Hebebänder und Rundschlingen einige besondere Anwendungshinweise:
Der Wert 1,6-fach aus der alten VGB 9a (heute BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" [BGR 500], Kapitel 2.8) bezog sich auf Bänder mit dem Tragfähigkeitsfaktor 8.
Einweg-Hebebänder
Einweg-Hebebänder werden häufig für Halbfertigmaterialien eingesetzt, um Rohre, Profile oder Stangen vom Hersteller bis zum Verbraucher zu bringen. Der Tragfähigkeitsfaktor beträgt 5 bei normgerechten Einwegbändern. Bei Importbändern ist er aus Preisgründen oft auf 4 reduziert. Die Benutzung solcher Bänder ist unzulässig. Die Bänder dürfen innerbetrieblich nicht weiter verwendet und müssen sofort entsorgt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte man sie sofort zerschneiden.
DIN 60005 gilt für Einwegbänder mit orangefarbenem Etikett (mit CE-Zeichen). Farben sind nicht vorgeschrieben. Einwegbänder sind oft weiß, wie die meisten Import-Einwegbänder, oder schwarz; solche schwarzen Bänder aus Automobilsicherheitsgurt-Restmengen oder optischen Unterqualitäten werden oft als Schlingen der Holzindustrie zugeliefert und im Fertighaus-Holzbau und Zimmereigewerbe, z.B. in Dachstuhlelemente, mit eingenagelt und nach der Montage zerschnitten.
11. Anschlagketten
Rundstahlketten entstehen in vielen Formen und Qualitäten durch Widerstandsschweißen der vorgebogenen Kettenglieder in vollautomatischen Schweißmaschinen. Anschließend werden sie wärmebehandelt und automatisch gereckt und dabei geprüft. Nach losweisen Zerreiß- und Biegeproben werden geprüfte Rundstahlketten meterweise gestempelt.
Die Teilung ist die innere Länge eines Kettengliedes. Nur Ketten mit einer Teilung, die nicht größer ist als das Dreifache des Kettenglied-Durchmessers, dürfen zum Heben von Lasten verwendet werden.
Dies hat folgenden Grund:
Ein um die rechtwinklige Kante gelegtes Kettenglied wird durch die Nachbarglieder abgestützt. Die Kette kann dann an der Kante nicht verbogen werden.
In fast jedem Betrieb werden auch andere, langgliedrige Ketten verwendet, beispielsweise als Spannketten, Absperrketten oder Zurrketten.
Diese Ketten dürfen nicht als Anschlagketten verwendet werden (Bild 11-1).
Beim Hin- und Herbiegen könnten sie brechen. Gleiches gilt auch für Motoraushebeketten.
Durch unterschiedliche Stahlfestigkeit ergeben sich starke Unterschiede der Tragfähigkeit und der Einsatzmöglichkeit bei tiefen und hohen Temperaturen (Bild 11-2).
Bild 11-1: Eine langgliedrige Kette darf selbst im Neuzustand nicht als Anschlagmittel verwendet werden. Die Kettenglieder verbiegen!
Die Tragfähigkeit einer 10-mm-Kette der Güteklasse 2 beträgt im Einzelstrang 1000 kg. Eine Kette der Güteklasse 4 hat bei gleichen Bedingungen bereits 1600 kg Tragfähigkeit. Demgegenüber trägt eine Kette der Güteklasse 8 bei 10-mm-Kettendicke sogar 3150 kg. Die Tragfähigkeit der Anschlagketten-Güteklassen 8, 10 und 12 bezieht sich auf die normale Benutzung der Anschlagketten an wechselnden Arbeitsplätzen. Hebezeugketten werden bei Beanspruchung nach 1 Bm auf 160 N/mm2 herabgestuft! Die Typprüfungen der Zubehörteile der Güteklasse 8, aber auch der Ketten der Güteklassen 10 (siehe PAS 1061) und 12 werden mit dem 1,5-fachen der Tragfähigkeit durchgeführt. 20.000 Lastwechsel müssen ohne Bruch ertragen werden können.
Bei teil- oder vollautomatischem Betrieb, insbesondere bei Mehrschichtbetrieb oder mit Lasten von 75 bis 100 % der Volllast:
Tragfähigkeit deutlich reduzieren oder aber vom Hersteller speziell für die Krananlage die Tragfähigkeit oder den Austauschzyklus, z.B. ein Quartal, berechnen lassen!
Die Güteklassen der Ketten sind durch Kettenanhänger, die sich in Form und Farbe unterscheiden, gekennzeichnet (Bild 11-3). Die runden Kettenanhänger gelten für Güteklasse 2, ansonsten zeigt die Anzahl der Ecken des Kettenanhängers die Güteklasse an. Die achteckigen Anhänger der Ketten der Güteklasse 8 sind üblicherweise rot.
Wenn der Anhänger fehlt, muss die Tragfähigkeit der Kette entsprechend der Güteklasse 2 reduziert werden. Weil jeder Meter dieser Ketten einen Prüfstempel trägt und zusätzlich die Güteklasse eingeprägt ist, kann eine befähigte Person (ehemals Sachkundiger) jedoch in der Kettenwerkstatt den Kettenanhänger nachrüsten.
Die Bruchdehnung von Anschlagketten muss mindestens 20 % betragen.
Eine hohe Dehnung der Anschlagkette macht es jedem Anschläger deutlich, dass die Kette überlastet worden ist. Deshalb dürfen nie abgelegte Hebezeugketten, die ja nur eine Bruchdehnung von 5 bis 15 % aufweisen, als Anschlagketten weiter verwendet werden.
Geschweißte Anschlagketten aus Ketten der Güteklasse 2 werden heute noch aus folgenden technischen Gründen hergestellt und verwendet:
Ketten der Güteklasse 8 würden im Beizbad durch den in den Stahl hineinwandernden Wasserstoff verspröden und beim kleinsten Stoß oder Schlag spröde brechen.
In Beizbädern dürfen Ketten deshalb nur verwendet werden, wenn sie aus Sonderlegierungen bestehen oder der Güteklasse 2 - der Normalgüte - entsprechen, siehe BG-Regel "Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien" (BGR 150).
Eine zusätzliche Alternative ergibt sich durch geschweißte Anschlagketten Güteklasse 4 nach DIN EN 818 Teil 5.
Bild 11-2: Tragfähigkeit in Abhängigkeit von den Kettentemperaturen
Tragfähigkeit in % bei Kettentemperatur von °C | ||||||||||
Güteklasse | unter -20 bis -40 | unter -10 bis -20 | unter 0 bis -10 | von 0 bis 100 | über 100 bis 150 | über 150 bis 200 | über 200 bis 250 | über 250 bis 300 | über 300 bis 400 | über 400 bis 475 |
2 | 0 | 50 | 75 | 100 | 75 | 50 | 30 | 0 | 0 | 0 |
4 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 75 | 50 |
8 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 90 | 90 | 75 | 0 |
Bild 11-3: Kettenanhänger nach DIN 685
Montierte Anschlagketten werden aus Meterketten und geschmiedeten, geprüften Einzelteilen nach DIN EN 1677 "Einzelteile für Anschlagmittel, Sicherheit; Teil 1: Geschmiedete Einzelteile, Güteklasse 8" zusammengebaut (Bild 11-4). Montierte Einzelteile, wie Kettenverbindungsglieder, Haken, Kettenverkürzungsklauen, müssen der Güteklasse 8 entsprechen. Sie sind meist rot gekennzeichnet, falls sie nicht Zinkgrundierung tragen oder galvanisch verzinkt wurden. Jedes Einzelteil trägt den -Stempel nach DIN 685 Teil 1 bis 5 "Geprüfte Rundstahlketten" und als Kennziffer die Nenndicke der dazugehörigen Kette Güteklasse 8 nach DIN EN 818-2 "Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke, Sicherheit; Teil 2: Mitteltolerierte Rundstahlketten für Anschlagketten, Güteklasse 8". Die Kennzeichnung 10 8 heißt also:
Für 10-mm-Kette nach DIN EN 818-4. Entsprechend gibt der rote Achteckanhänger bei der einsträngigen Kette 3,15 t Tragfähigkeit an.
Deshalb:
Meterketten nach DIN EN 818 Teil 2 | |
+ | Ketteneinzelteile nach DIN EN 1677 |
| |
= | Anschlagkette nach DIN EN 818 Teil 4 (Güteklasse 8) |
Für die Güteklasse 8 gibt es Bauteilserien, die eine eindeutige Zuordnung von Ketten- Nenndicke und Bauteil mit gleicher Tragfähigkeit gewährleisten. Die Öffnung am Bauteil ist zu schmal für eine zu dicke Kette, der Bolzen zu dick für eine zu dünne Kette.
Die Kettenverbindungsglieder sind als Universalverbindungsglieder so gestaltet, dass auch andere Teile als Ketten miteinander verbunden werden können, beispielsweise Ösenhaken nach DIN EN 1677 Teil 2 oder 3, Sicherheitshebeklemmen oder Kettenverkürzungselemente.
Kettenverkürzer gibt es in unterschiedlichen Bauarten, einige mit Gabelkopf für das erste Glied des zu verkürzenden Kettenstranges. Die mitgelieferten Benutzungshinweise sind bekannt zu machen, insbesondere wenn der tragende Strang falsch herum eingelegt werden kann.
Damit "montierte Anschlagketten" richtig montiert werden und auch die zugehörigen Anhänger mit CE-Kennzeichnung bekommen, gibt es drei Möglichkeiten:
Bei Einsatz in Beizereien oder Verzinkereien oder anderen Korrosionsangriffen dürfen diese Ketten mit Verbindungselementen nicht verwendet werden, weil sich die Säure in den Fugen festsetzt und dort unsichtbar sowohl den Bolzen als auch die Halteelemente zerfrisst oder das Zink die Beweglichkeit verhindert.
Für diese besonderen Einsatzzwecke sind nur die bereits beschriebenen geschweißten Rundstahlketten der Güteklasse 2 oder 4 oder Ketten aus Reineisen einsetzbar.
Bild 11-4: Aus diesen Bestandteilen entsteht eine Anschlagkette im Baukastensystem
Ketten höherer Güteklassen
Ketten und Einzelteile der Güteklassen 10 und 12 sind herstellerbezogen gefärbt und sollen - schon wegen der Maßabweichungen (Schlitzbreite, Ketteninnenmaß und Bolzendicke) - und der Typprüfung nur mit Teilen desselben Herstellers kombiniert werden. Auch aus Produkthaftpflichtgründen kann es keine andere Lösung geben. Sie dürfen entsprechend den Herstellerangaben auf dem Sonderanhänger belastet werden.
12. Kombinierte Anschlagmittel
Um für Anschlagzwecke sowohl die Handhabbarkeit als auch die Dauerhaftigkeit des Anschlagmittels sowie die Schonung der Last zu erreichen, werden verschiedene Anschlagmittel mit Ketten kombiniert:
Bei allen kombinierten Anschlagmitteln ist zu beachten, dass der Anhänger mit der Tragfähigkeit des am geringsten belastbaren Anschlagmittels ausgerüstet ist. Meistens wird dabei die Tragfähigkeit der Kette nicht voll ausgelastet. Umso wichtiger ist es, sich nicht auf das Gefühl zu verlassen und nicht mit einem Blick auf die Kette die Tragfähigkeit des kombinierten Anschlagmittels zu schätzen, sondern korrekt den Anhänger zu lesen.
Bild 12-1: Kombination Kette - Hebeband
13. Hebeklemmen
Zum Transport senkrecht hängender Blechtafeln verwendet man lastschließende Hebeklemmen. Es ist vorgeschrieben, dass lastschließende Hebeklemmen eine Verriegelung haben müssen.
Der Greifbereich ist auf dem Typenschild angegeben. Nur im angegebenen Greifbereich und nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist ein sicherer Transport möglich. Niemals mehr als ein einzelnes Blech transportieren!
Die Klemmen benutzt man paarweise, sonst pendelt das Blech. Die Außenseiten der Greifrillen können dann sehr schnell verschleißen; die Kanten können ausbrechen.
Vor dem Transport sind die Klemmen zu verriegeln.
Für den Transport unterschiedlicher Profile und auch von Eisenbahnschienen gibt es eine Vielzahl von Sonderklemmen, die nicht alle eine Einrichtung gegen selbstständiges Lösen der Last besitzen. Diese Klemmen wurden für Sonderzwecke konstruiert und haben zum Teil zusätzlichen Formschluss. Sie sind nur für das passende Profil geeignet.
Auch für den Transport waagerecht hängender Bleche werden verriegelbare Klemmen empfohlen, denn dünne Bleche neigen zum Durchhängen und Schwingen. Nicht verriegelte Klemmen könnten abgeschleudert werden (Bild 13-1).
Bild 13-1: Blech horizontal sicher transportiert
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen
Die Greiffunktion von Hebeklemmen hängt entscheidend vom Zustand der Klemmteile, des Gehäuses, der Öse, der Verbindungsteile, der Bolzen, ggf. der Feder bzw. der Sicherheitseinrichtungen ab. Hebeklemmen müssen daher durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden geprüft werden, spätestens nach einem Jahr.
Die Prüfungen beziehen sich auf den Zustand, die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion, Kantenausbrüche, Risse und sonstige Veränderungen der erwähnten Bauteile. Zur Prüfung ist die Klemme so zu demontieren, dass innen liegende Verschleißteile sichtgeprüft werden können. Zusätzlich fixiert man das bewegliche Klemmteil und spürt an der Aufhängeöse beim Hin- und Herziehen von Hand das Spiel. Sofern vom Hersteller keine Angaben zur zulässigen Abnutzung der einzelnen Klemmenbauteile zu erfahren sind, ist als Richtwert für die zulässige Abnutzung, z.B. von Bolzen, Aufhängeösen oder sonstigen tragenden Teilen, eine Minderung der Querschnittsmaße um 5 % anzusetzen.
Da beim Transport immer gleicher Bleche z.B. nur ein Zahn verschleißt, muss hier bei der Sichtprüfung sehr sorgfältig vorgegangen werden. Im Zweifelsfall ist für die Ermittlung der Verschleißgrenze der Klemmteile von Klemmen zum Heben hängender Blechtafeln ein Pendelversuch sinnvoll. Dabei wird ein Prüfblech mit nur einer zu prüfenden Klemme aufgenommen.
Bei der Dicke des Prüfbleches ist von den ungünstigsten Randbedingungen auszugehen: Gewicht des Bleches ca. 10 bis 30 % der Tragfähigkeit, härtestes Blech wie es im Betrieb umzuschlagen ist, mit glatter Oberfläche. Dabei ist möglichst ein Blech im untersten Greifbereich der Klemme zu benutzen. Mit einem Hilfsseil wird das aufgenommene Blech aus sicherer Entfernung um ca. 30° ausgelenkt und losgelassen; sodann auspendeln lassen. Anschließend wird es auf Rutschmarken untersucht. Rutschmarken oder das Herausfallen aus der Klemme während des Pendelns zeigen, dass die Klemmteile ausgetauscht werden müssen.
Zur Überwachung des nächsten Prüftermins ist das Führen einer Karteikarte und Benummerung der Klemmen oder das Anbringen einer Prüfplakette sinnvoll.
Die Prüfung ist mit einem Prüfungsbefund zu dokumentieren, mit Datum der Prüfung, festgestellten Mängeln, Beurteilung, ob Bedenken gegen den Weiterbetrieb (ggf. bis zur Lieferung der Ersatzteile) bestehen und Angaben über evtl. notwendige Nachprüfungen sowie Namen, Anschrift (bei Fremdfirmen) und Unterschrift der befähigten Person.
Hinweis:
Bei augenfälligen Mängeln während der Benutzung: Prüfung durch befähigte Person oder sofort Instandsetzung veranlassen!
14. Tragfähigkeit der Anschlagmittel
Nachdem das richtige Anschlagmittel, nämlich Seil, Kette, Hebeband oder ein kombiniertes Anschlagmittel, ausgewählt worden ist, stellt man fest, wie dick es sein muss. Die vorhandene Last soll gehoben werden, ohne dass das Anschlagmittel überlastet wird. Die Tragfähigkeit gibt die Masse an, die höchstens mit dem Anschlagmittel gehoben werden darf (Bild 14-1). Bei der Beurteilung der Belastung von Anschlagmitteln sind folgende Überlegungen notwendig:
Grundsätzlich gilt:
Wenn eine Last an einem oder mehreren senkrechten Strängen angeschlagen wird und sich die Last gleichmäßig auf alle Stränge verteilt, darf mit der Tragfähigkeit aller Stränge gerechnet werden.
Wenn sich die Last jedoch nicht gleichmäßig auf alle Stränge verteilt, darf bei zweisträngigen Anschlagmitteln nur mit der Tragfähigkeit von einem Strang bzw. bei drei- und viersträngigen Anschlagmitteln nur mit der Tragfähigkeit von zwei Strängen gerechnet werden. Wenn eine Last so angeschlagen wird, dass die Stränge einen Winkel zur Lotrechten bilden, den so genannten Neigungswinkel, so vermindert sich die Belastbarkeit der einzelnen Stränge.
Die Belastbarkeit wird dabei umso kleiner, je größer der Neigungswinkel wird (Bilder 14-2 bis 14-4). Aufgrund dieser Gesetzmäßigkeit muss daher bei größer werdendem Neigungswinkel ein stärkeres Anschlagmittel verwendet werden.
Mit Neigungswinkel wird der Winkel bezeichnet, der gebildet wird aus der Richtung eines Stranges des Anschlagmittels und einer gedachten Lotrechten. Er lässt sich auch bei mehrsträngigen Gehängen gut messen, weil er von außen zugänglich ist.
Bild 14-1: Beurteilung der Belastung von Anschlagmitteln
Neigungswinkel | Tragfähigkeit jedes Stranges im Zweistranggehänge | Tragfähigkeit des Zweistranggehänges |
0° | 100 % | 2 x 1,0 |
bis 45° | 70 % | 2 x 0,7 |
45° bis 60° | 50 % | 2 x 0,5 |
über 60° | unzulässig Verwendung |
Bild 14-2: Demonstrationslast mit Messelementen im Haken mit bis zu vier Kettensträngen.
Bei diesem unzulässig hohen Neigungswinkel übersteigt die Kraft in jedem Einzelstrang das Gewicht der Last!
Bild 14-3: Im Einzelstrang werden über 2,5 t gemessen, obwohl das Gewicht der Last nur 1,75 t beträgt
Bild 14-4: Unzulässig großer Neigungswinkel
Bild 14-5: Last hängt schief; daher sind die Neigungswinkel nicht gleich groß
Bei Lasten mit ungleichmäßiger Form liegt der Schwerpunkt nicht in der Mitte der Last. Die Last hängt deshalb schief und belastet einen Strang mehr als den anderen (Bild 14-5).
Zur Vermeidung einer Überlastung des stärker belasteten Stranges darf nur ein Strang als tragend angenommen werden: Die Anschlagmittel müssen daher so ausgewählt werden, als ob die Last nur an einem Strang angehängt wäre.
In Belastungstabellen kann über den Neigungswinkel die maximale Tragfähigkeit für Anschlagmittel abgelesen werden (Bild 14-6).
Bild 14-6: Entsprechend den Neigungswinkeln liest man die Tragfähigkeit ab!
Verschiedene Anschlagarten
Als Beispiel für die folgenden Berechnungen soll das Anschlagmittel immer eine Einzelstrangtragfähigkeit von 1000 kg besitzen:
In den nachfolgenden Bildern 14-7 bis 14-16 soll gezeigt werden, wie schwer die Last bei den verschiedenen Anschlagarten dabei höchstens sein darf.
Bild 14-7: Einsträngige Aufhängung: Dies ist die einfachste Art des Anschlagens. Die Last darf so groß sein wie die Tragfähigkeit des Einzelstranges
Bild 14-8: Zweisträngige Aufhängung mit Neigungswinkel: Die Last wird mit zwei oder mehr Seilen bzw. Ketten angeschlagen. Entsprechend dem Neigungswinkel reduziert sich deren Tragfähigkeit
Bild 14-9: Hängegang senkrecht: Die Last darf so groß sein wie die Summe der Tragfähigkeit der vier Stränge, wenn der Durchmesser der Last groß genug ist und damit keine scharfe Kante bildet. Im Hängegang darf nur dann angeschlagen werden, wenn großstückige Lasten so befestigt werden, dass die Anschlagmittel nicht verrutschen oder sich verlagern können
Bild 14-10: Schnürgang senkrecht: Wegen der Biegebeanspruchung im Schnürpunkt (Schlupp) ist die Tragfähigkeit auf 80 % verringert
Bild 14-11: Hängegang mit Neigungswinkel: Wegen des Neigungswinkels darf nicht die volle Tragfähigkeit der beiden Doppelstränge genutzt werden (4 x 700 kg)
Bild 14-12: Schnürgang mit Neigungswinkel: Die Last hängt an zwei Strängen. Die Tragfähigkeit ist entsprechend dem Neigungswinkel zu verringern. Die durch den Schnürgang (Schluppen) erforderliche Herabsetzung auf 80% muss zusätzlich berücksichtigt werden
Bild 14-13: Wird eine Last mit einer Kranzkette, deren beide Enden an einem gemeinsamen Ring befestigt sind, so angeschlagen, dass die Kette im Hängegang knickfrei um die Last liegt und der Neigungswinkel vernachlässigt werden kann, darf jeder Strang als voll tragend angesehen werden. Bei Abweichungen bis 7° darf dies unberücksichtigt bleiben
Bild 14-14: Wird eine Kranzkette im Schnürgang um die Last gelegt, muss die Tragfähigkeit wegen der Biegebeanspruchung im Schnürpunkt auf 80 % der Tragfähigkeit des Doppelstranges verringert werden
Bild 14-15: Wird eine endlose Kette im Hängegang knickfrei um die Last gelegt und unmittelbar in den Kranhaken gehängt, darf wegen der Biegebeanspruchung im Kranhaken nur 80 % des Doppelstranges genutzt werden. Neigungswinkel bis 7° brauchen nicht zusätzlich berücksichtigt zu werden
Bild 14-16: Wird eine endlose Kette im Schnürgang um die Last gelegt und unmittelbar in den Kranhaken gehängt, muss die Tragfähigkeit wegen der Biegebeanspruchung im Schnürpunkt und im Kranhaken auf 80 % der Tragfähigkeit des Doppelstranges verringert werden
15. Anschlagen mit Traversen als Lastaufnahmemittel
Durch die Verwendung von Traversen kann mit kleiner Hubhöhe auch in niedrigen Hallen angeschlagen werden.
Die Neigungswinkel der Anschlagmittel können dadurch bei langen Lasten verringert oder ganz aufgehoben werden.
Unter Traversen muss die Last so unterfangen sein, dass sie sich nicht übermäßig durchbiegt und ein Herausschießen der Last oder von Einzelteilen verhindert wird (Bilder 15-1 bis 15-5).
Einziger Nachteil ist das Eigengewicht der Traverse, das auf dem Typenschild jeder Traverse ablesbar ist.
Entsprechend dem Eigengewicht der Traverse reduziert sich das höchstmögliche Gewicht der Last.
Bild 15-1: Anschlagen mit umgekehrtem Neigungswinkel. Die Anschlagmittel können unter der Last hervorrutschen
Bild 15-2: Außermittiges Anschlagen der Last an Traversen. Die Traverse hängt schief, die Last kann aus den Anschlagmitteln rutschen. Die Aufhängung der Traverse wird einseitig beansprucht
Bild 15-3: Richtiges Anschlagen
Bild 15-4: Last ist außermittig angeschlagen. Das Gewicht wirkt nur auf das linke Hubseil
Bild 15-5: Last ist mittig angeschlagen. Das Gewicht wird auf beide Hubseile verteilt
16. Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
Schwer wiegende Unfallgefahren entstehen beim unbeabsichtigten Aushängen des Anschlagmittels aus dem Kranhaken und beim unbeabsichtigten Lösen des Anschlagmittels von der Last.
Nach dem Anhang 1 Abs. 2.5 der Betriebssicherheitsverordnung muss jedes Arbeitsmittel, von dem eine Gefahr durch herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ausgeht, mit Schutzvorrichtungen gegen diese Gefahren versehen sein.
Grundsätzlich ist eine Sicherung gegen das unbeabsichtigte Aushängen der Anschlagmittel oder der Lastaufnahmemittel aus dem Kranhaken notwendig (Bilder 16-1 und 16-2).
Entsprechend dem Einsatz ist sowohl am Kranhaken als auch am Anschlaghaken eine stabile Hakensicherung erforderlich.
Bild 16-1: Gabelkopfhaken mit Sicherung
Bild 16-2: Hakensicherung
Der Einsatz zweier unabhängiger Anschlagmittel in einem Kranhaken mit Neigungswinkeln über 45° bis 60° ist zu vermeiden, wenn durch die Hakenform bedingt das vorderseitige Anschlagmittel zur Haken spitze hochwandern kann und Schäden am Haken und an der Hakensicherung zu befürchten sind.
Nur wenn das unbeabsichtigte Aushängen verhindert ist oder wenn wegen besonderer Gefahren beim Aushängen z.B. heißer Lasten die Sicherung stören würde, dürfen Haken ohne Sicherung verwendet werden.
Bei der Verwendung starrer Lastaufnahmemittel, wie Zangen, C-Haken oder kurzen, steifen Stahldrahtseilen, kann durch eine zu tiefe Bewegung des Kranhakens das Anschlagmittel heraus rutschen (Bild 16-4).
Von einigen Herstellern werden verschiedene Bauarten von Haken, die nach dem Einhängen nicht mehr herausrutschen können, angeboten. Im Baubetrieb sowie beim Stahlbau und beim Schiffbau sind diese Haken zwingend vorgeschrieben.
Kettenverkürzungsklauen ohne Sicherung können im entlasteten Zustand auf dem Boden liegend die Kette frei geben. Es sind möglichst verriegelbare Kettenverkürzungsklauen zu benutzen. Neu gelieferte Kettenverkürzungsklauen müssen verriegelbar sein; Altbestände dürfen zwar aufgebraucht werden, aber immer, wenn unbeabsichtigtes Herausrutschen zu befürchten ist, sind unverriegelte Klauen zu ersetzen. Ausnahmen bilden Klauen mit einem sehr tiefen Schlitz, sodass die Kette nicht herausrutschen kann. Siehe auch DIN 5692.
Vor jedem Hub muss man sich vergewissern, dass die Kette richtig sitzt.
Haken müssen so in die Anschlagpunkte oder Ösen der Last eingehängt werden, dass sie bei Schlaffseil oder Schlaffkette nicht aus den Ösen rutschen können.
Dazu wird die Hakenspitze von innen nach außen durch die Öse gesteckt (Bild 16-3).
Soweit bei Verwendung von Anschlagketten infolge von Schlaffkette die Gefahr des unbeabsichtigten Aushängens besteht, müssen auch hier Lasthaken mit Sicherungsklappen verwendet werden.
Haken dürfen nicht durch zu kleine Ösen gezwängt werden: Die freie Beweglichkeit muss erhalten bleiben, damit der Haken in seinem Maulgrund und nicht etwa auf der Spitze belastet wird; er rutscht dann zu leicht ab oder wird aufgebogen.
Es wird empfohlen, an Maschinen und Teilen, die häufig transportiert werden sollen, Anschlagpunkte zu befestigen, um dem Ösenhaken eine sichere Befestigungsmöglichkeit zu geben. Diese Anschlagpunkte werden von verschiedenen Herstellern sowohl in schraubbarer Ausführung als auch in Anschweißausführung geliefert.
Auf jeden Fall ist es verboten, unter die Umschnürung der Last zu fassen (Bild 16-5). Die Rödeldrähte, mit denen Baustahlmattenpakete oder Bewehrungselemente im Baugewerbe zusammen gehalten werden, sind keine Anschlagpunkte. Für diesen Zweck verwendet man entweder spezielle Baustahlmattenhaken oder kurze Drahtseilstropps, die durch das Gewebe hindurchgesteckt werden (Bild 16-6).
Beim Transport von Halbzeugen in Bündeln ist darauf zu achten, dass keine Stücke mit Unterlänge herausrutschen können oder lose auf dem Bündel liegen. Ebenso ist es nicht zulässig, lose Teile auf der Last zu transportieren. Falls beim Transport die Last irgendwo anstößt, können diese Teile herunterfallen. Bereits geringe Gewichte können dann lebensgefährlich wirken.
Wenn Hebeklemmen zum Transport von Blechtafeln verwendet werden, ist darauf zu achten, dass sie vor dem Transport verriegelt werden. Der Greifbereich dieser Klemmen ist auf dem Typenschild angegeben. Nur im angegebenen Greifbereich ist der Transport mit Blechhebeklemmen zulässig.
Hebeklemmen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Das bedeutet, dass jeweils nur eine Blechtafel bzw. ein Stahlprofil angeschlagen werden darf. Werden z.B. zwei oder mehrere Blechtafeln mit Hebeklemmen gleichzeitig angeschlagen, besteht die Gefahr des Lastabsturzes.
Bild 16-3: Haken von innen nach außen stecken. Noch besser ist: Haken mit Sicherung verwenden
Bild 16-4: Haken rutschen bei Schlaffketten aus den Ösen
Bild 16-5: Einhängen in die Umschnürung ist lebensgefährlich!
Bild 16-6: Baustahlmattenhaken oder diese kurzen Durchsteckseile sind die richtige Methode!
17. Lasthebemagnete
Magnete sind bewährte kraftschlüssige Lastaufnahmemittel zum Transport magnetisierbarer Werkstücke, es dürfen damit jedoch keine gefährlichen Güter, wie Druckgasflaschen oder radioaktive Stoffe, transportiert werden.
Es gibt sie als handbetätigte Hubmagnete (Bild 17-1) und Batteriemagnete, z.B. zur Maschinenbestückung (Bild 17-2) oder als netzabhängige Lasthebegeräte, auch mit Stützbatterie. Die Erschöpfung der Batterie wird mit einer selbsttätig wirkenden Warneinrichtung, z.B. durch Blinken und/oder akustisch angezeigt. Der Anschläger muss mit diesen Warnzeichen vertraut sein, um ggf. sofort die Last abzusetzen. Bei Ausfall der Energie fällt die Last!
Kraftschlüssig angeschlagene Lasten dürfen nie über Personen hinweggeführt werden. Blechplatten können segeln und andere Werkstücke können durch Anstoßen oder anschließendes Abgleiten von der Maschine den Maschinenbeschicker verletzen.
Damit sich Personen so weit von der Last entfernt aufhalten können, dass sie nicht mehr gefährdet sind, werden funkgesteuerte Magnete eingesetzt. Ebenso reduziert eine kabelgesteuerter Lasthebemagnet die Gefahr, getroffen zu werden
Die Tragfähigkeit hängt vom magnetischen Feld ab, das eine kurze Zeit zum Aufbau benötigt. Dicke und Form der Last sowie Oberfläche beeinflussen die Tragfähigkeit; bei zunehmender Temperatur sinkt die Haltekraft.
Bild 17-1: handbetätigter Lasthebemagnet
Bild 17-2: Batterie-Lasthebemagnet
Als Beispiel aus der Bedienungsanleitung eines Batteriemagneten sei genannt:
Abreißkraft nach VDE 0580 | 5.400 kg | |
Traglast | Stahlflach | 3.000 kg |
Stahlrund | 1.500 kg | |
Stahlguss flach | 1.800 kg | |
Stahlguss rund | 900 kg |
Die Angaben finden sich häufig zusätzlich zur Bedienungsanleitung in vereinfachter Form am Gehäuse.
Für neue Lasthebemagnete entsprechend DIN EN 13155 "Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmeeinrichtungen" gilt, dass das Lösen der Last über eine Steuerung mit Zweifachbetätigung erfolgen muss.
Dies ist nicht erforderlich in abgesicherten Bereichen und wenn das Lösen der Last vor dem Absetzen der Last nicht möglich ist. Die Form der Magnete muss derjenigen der aufzunehmenden Lasten angepasst sein.
Warneinrichtungen und Stützbatterie sind wie bisher erforderlich, um für mindestens 10 Minuten das Halten zu ermöglichen. Dies ist nicht erforderlich in abgesicherten Bereichen, d. h. wenn sich dort keine Personen aufhalten können.
Die Anforderungen an die Warneinrichtung und Stützbatterie entfallen, wenn der Hersteller in der Betriebsanleitung und durch Kennzeichnung das Heben des Flächenschwerpunktes der Pole über 1,80 m hinaus untersagt und die Masse der Last geringer als 20 kg ist. Dies wird durch ein Schild am Magneten gezeigt.
Bei Lasthebemagneten mit Störaussendungen, die Personen mit Herzschrittmacher gefährden können, ist die Nennfeldstärke für mindestens eine Entfernung anzugeben. Messergebnisse an netzbetriebenen großen Magneten ergaben z.B. einen Mindestabstand von 2,5 m für Personen mit elektronischen Organprothesen.
18. Verlassen des Gefahrenbereiches
Der Kranhaken hängt nicht immer genau mittig über der Last. Die Last pendelt dann beim Anheben zur Seite. Es ist nicht vorhersehbar, wohin die Last pendeln wird.
Deshalb ist die Umgebung der Last ein Gefahrenbereich. Verhängnisvoll sind "Mausefallen", die entstehen, wenn es keine Ausweichmöglichkeit für den Anschläger gibt.
"Mausefallen" entstehen zwischen der aufzuziehenden Last und Gebäude - wänden, Säulen, Maschinen, gelagertem Material, Rungen und Bordwänden auf Fahrzeugen sowie den Wänden von Laderäumen in Schiffen.
Bild 18-1: Vorsicht Pendelbewegung - Der Kranführer hat darauf zu achten, dass sich der Kranhaken über dem Lastschwerpunkt befindet und kein Schrägzug ausgeübt wird
19. Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger
Das Anschlagen und Transportieren von Lasten ist im Allgemeinen eine Arbeit, die von mehreren Personen gemeinsam durchgeführt wird.
In diesem Team bedarf es einer guten Verständigung. Wenn mehr als ein Anschläger für den Anschlagvorgang erforderlich ist, muss zunächst die Verständigung zwischen den Anschlägern untereinander erfolgen (Bild 19-1).
Erst danach erfolgt die Zeichengebung für den Kranführer (Bild 19-2).
Für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Anschlägern genügt im Allgemeinen die Sprache.
Zur Vermeidung von Missverständnissen muss sie klar und deutlich sein. Einer aus der Gruppe der Anschläger wird als Verantwortlicher bestimmt und dem Kranführer benannt. Nur dieser Anschläger nimmt Verbindung mit dem Kranführer auf.
Bild 19-1: Beide Anschläger geben Zeichen - aber unterschiedliche. In einem solchen Fall bewegt der Kranführer überhaupt nichts!
Bild 19-2: So verhalten sich die Anschläger richtig. Nur ein Anschläger, und zwar der vorher bestimmte und dem Kranführer benannte Anschläger, gibt Zeichen
Nur er darf dem Kranführer Zeichen für das Bewegen der Last geben, nachdem er sich überzeugt hat, dass die Last sicher angeschlagen ist und die Anschläger und er den Gefahrenbereich verlassen haben. Nur auf Zeichen dieses vorher benannten Anschlägers darf der Kranführer von Hand angeschlagene Lasten bewegen.
Die Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer erfolgt im Allgemeinen durch:
Zur Vermeidung von Missverständnissen, die folgenschwer für Anschläger oder sonstige in der Nähe der Last befindliche Personen werden können, sind die Verständigungszeichen vorher festzulegen.
Für das Zeichengeben von Hand haben sich in der Praxis die in den Bildern 19-3 bis 19-5 zusammengestellten Zeichen bewährt. Abweichungen sind zulässig. Wichtig ist, dass abweichende Zeichen unmissverständlich sind und vorher verabredet werden.
Anschläger und Führer von flur- oder drahtlos gesteuerten Kranen müssen aus dem Gefahrenbereich herausgetreten sein, bevor sie Zeichen geben oder den Kran steuern. Niemals spontan Zeichen geben oder steuern.
Bild 19-3: Grundzeichen
Benennung | Bedeutung | Zeichen | ||
Erklärung | Bild | vereinfachte Darstellung | ||
Achtung | Hinweis auf nachfolgende Handzeichen | Arm gestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche hochhalten | ||
Halt | Beenden eines Bewegungsablaufes | Beide Arme seitwärts ausstrecken Anmerkung: Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden | ||
Halt - Gefahr | Schnellstmögliches Beenden eines Bewegungsablaufes | Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken und abwechselnd anwinkeln und strecken Anmerkung: Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden | ||
Langsam | Verzögern und langsames Fortsetzen eines Bewegungsablaufes | Beide Arme mit nach unten gekehrten Handflächen waagerecht ausstrecken und leicht nach oben und unten bewegen Anmerkung: Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden | ||
Ortsbestimmung | Markieren eines Zielpunktes für eine Bewegung | Mit beiden Händen auf Zielpunkt zeigen Anmerkung: Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden | ||
Angabe des Abstandes zum Haltepunkt | Anzeige einer Abstandsverringerung | Beide Handflächen parallel dem Abstand entsprechend halten Anmerkung: Nach Erreichen des gewollten Abstandes ist das Handzeichen "Halt" zu geben |
Bild 19-4: Zeichen für senkrechten Bewegungsablauf
Benennung | Bedeutung | Zeichen | ||
Erklärung | Bild | vereinfachte Darstellung | ||
Auf | Einleiten einer senkrechten Aufwärtsbewegung | Mit nach oben zeigender Hand mit dem Arm Kreisbewegungen ausführen | ||
Ab | Einleiten einer senkrechten Abwärtsbewegung | Mit nach unten zeigender Hand mit dem Arm Kreisbewegungen ausführen | ||
Langsam Auf | Einleiten einer langsamen Aufwärtsbewegung | Unterarm waagerecht mit nach oben gekehrter Handfläche leicht auf und ab bewegen | ||
Langsam Ab | Einleiten einer langsamen Abwärtsbewegung | Unterarm waagerecht mit nach unten gekehrter Handfläche leicht auf und ab bewegen |
Bild 19-5: Zeichen für waagerechten Bewegungsablauf
Benennung | Bedeutung | Zeichen | ||
Erklärung | Bild | vereinfachte Darstellung | ||
Abfahren | Einleiten oder Fortsetzen einer Fahrbewegung gemäß einem vorlaufenden Richtungssignal | Arm hochgestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche seitlich hin und her bewegen | ||
Richtungsangabe | Einleiten einer Bewegung in eine bestimmte Richtung | Den der Bewegungsrichtung zugeordneten Arm anwinkeln und seitlich hin und her bewegen | ||
Herkommen | Einleiten einer Bewegung in Richtung des Einweisers | Mit beiden Armen mit zum Körper gerichteten Handflächen heranwinken Anmerkung: Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden | ||
Entfernen | Einleiten einer Bewegung vom Einweiser weg | Mit beiden Armen mit vom Körper weggerichteten Handflächen wegwinken Anmerkung: Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden |
20. Absetzen der Last nach dem Transport
Der Anschläger darf das Zeichen zum Absenken der Last erst dann geben, wenn alle Personen aus dem Gefahrenbereich der Abladestelle herausgetreten sind.
Immer wieder wurden Unfälle dadurch verursacht, dass Anschläger oder Führer von flur- oder drahtlos gesteuerten Kranen von der niedergehenden Last erfasst und erdrückt worden sind, weil sie noch schnell ein Unterlegholz zurechtrücken oder andere Arbeiten auf der Ablagefläche verrichten wollten.
Müssen Lasten während des Transportes geführt oder im Kranhaken gedreht werden, so sind Leitseile oder Ziehhaken zu verwenden.
Wird eine Last beim Absetzen von Hand in Bewegung gesetzt um sie zu drehen, darf man sich nie zwischen der bewegten Last und festen Teilen aufhalten. Denn auch in einer von Hand in Bewegung gebrachten Last steckt so viel Energie, dass die Last nicht auf der Stelle durch Körperkraft abgestoppt werden kann.
Beim Absetzen von Lasten ist darauf zu achten, dass die richtigen Unterlagen bereitliegen und die Handhabung so erfolgt, dass keine Quetschgefährdungen durch das Herabsetzen der Last bestehen (Bilder 20-1 und 20-2).
Rundes Material ist gegen Abrollen zu sichern. Der Faserverlauf der Unterlegkeile ist zu beachten.
Beim Lagern in Hürden oder zwischen Rungen darf nicht über deren Spitze hinaus abgesetzt werden (Bild 20-3).
Bild 20-1: Unterlagen dürfen so nicht angefasst werden. Es besteht die Möglichkeit der Fingerquetschung
Bild 20-2: So wird ein Unterlegholz richtig angefasst. Die Finger sind nicht gefährdet
Bild 20-3: Die Anschläger, die diese Last abgesetzt haben, haben nicht daran gedacht, dass das Material auch wieder mit dem Kran aufgenommen werden muss
21. Lagern von Lasten
Beim Lagern sind die Verkehrswege freizuhalten (Bild 21-1). Ein Mindestabstand von 0,5 m zu bewegten gleisgebundenen Fahrzeugen oder Kranen ist einzuhalten.
Achten Sie darauf, dass Stapel höchstens drei- bis viermal so hoch sind, wie sie breit sind. Wenn möglich, sollen Einzellasten im Verband gestapelt werden.
Besondere Vorsicht und Umsicht ist erforderlich, wenn in Hürden oder zwischen hohen Stapeln gearbeitet werden muss.
Ein zusätzlicher Einweiser muss die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten koordinieren.
Bild 21-1: Vorbildliche Lagerung in Hürden
22. Vermeiden von Schäden an Anschlagmitteln
Die Aufhängeglieder müssen auf den Haken frei beweglich sein, sonst sind Reduziergehänge zu verwenden (Bild 22-1).
Ösen und Haken müssen zueinander passen.
Lasthaken sind so einzusetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn wegen besonderer Unfallgefahren beim Absetzen der Last, z.B. im Warmbetrieb, ein Aushängen ohne Mitwirken eines Anschlägers notwendig ist.
Bild 22-1: Das Aufhängeglied ist für den Kranhaken zu klein. Es wird aufgeweitet und verbogen
Bild 22-2: Haken ist in eine zu kleine Öse eingehängt. Haken und Öse werden verbogen. Außerdem besteht die Gefahr des unbeabsichtigten Aushängens
Zur Vermeidung von Schäden, welche die Anschlagmittel sofort unbrauchbar machen, dürfen Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen
Eine scharfe Kante liegt dann vor, wenn der Radius der Kante kleiner ist als der Durchmesser des Anschlagmittels. Bei Seilen ist deshalb in vielen Fällen Kantenschutz erforderlich (Bild 22-3).
Wenn man Ketten auswählt, die mindestens eine Nenndicke dicker sind als für die Tragfähigkeit erforderlich, sind sie quasi gepanzert: Verbiegungen der Kettenglieder sind nicht zu befürchten. Bei rauem Betrieb oder sehr scharfkantigem Gut sind zwei Nenndicken dicker noch besser geeignet und dauerhafter; bei der Gefahr des Anstoßens mit der Kette an der scharfen Kante an andere gelagerte scharfkantige Güter oder an Bauteile sollte die Mindestdicke 16 mm betragen.
Verdrehte Seile, Ketten oder Hebebänder sind vor der Belastung auszudrehen (Bild 22-4).
Falls Kettenverbindungsglieder im Kettenstrang vorhanden sind, dürfen sie beim Hebevorgang nicht an der Ecke liegen.
Bild 22-3: Scharfe Kante, wenn der Kantenradius (r) kleiner als Durchmesser (d) des Seiles, der Kette oder der Dicke des Hebebandes ist
Bild 22-4: Stark verdrehte Kette. Beim Anheben der Last wird die Kette so beschädigt, dass sie nicht mehr weiter verwendet werden darf
23. Verschleiß, Ablegereife sowie Kontrolle vor dem Gebrauch
Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.
Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige bewährte Praxis und entsprechen den Regeln der Technik.
Die BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2.8 Ziffer 3.15 gibt hierzu weitere Hinweise.
Unabhängig von der regelmäßig erforderlichen Prüfung der Anschlagmittel durch eine befähigte Person muss der Anschläger vor dem jeweiligen Gebrauch das Seil, die Kette oder das Hebeband kontrollieren und sich davon überzeugen, dass sein "Arbeitsmittel" in Ordnung ist. Durch Einwirkung äußerer Gewalt oder Überlastung seit der letzten regelmäßigen Prüfung können Anschlagmittel inzwischen so beschädigt worden sein, dass ihre Weiterverwendung zum Bruch und zum Absturz von Lasten führen kann (Bild 23-1).
Bild 23-1: Der Kettenparallelhaken beansprucht die Kette weit stärker als Verkürzungsklauen. Durch Überlastung ist ein einzelnes Kettenglied gebrochen und nicht langgezogen. Deshalb genau hinsehen!
Die Kontrolle vor dem Gebrauch dient also dem persönlichen Schutz des Anschlägers.
Ablegereife von Anschlagmitteln
Die Ablegereife von Anschlagmitteln hängt von ihrem Zustand ab. Bei der Prüfung durch die befähigte Person und bei der Sichtkontrolle durch den Anschläger können Mängel erkannt werden.
Stahldrahtseile sind ablegereif bei
Bild 23-2: Knick
Bild 23-3: Quetschung
Bild 23-4: Kinke/ Klanke und Eindrückung einer Litze. Der Seilverbund ist zerstört: Ablegen!
Bild 23-5: Ablegereife von Drahtseilen
Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von | |||
Seilart | 3 d *) | 6 d *) | 30 d *) |
Litzenseil | 3 benachbarte Drähte einer Litze | 6 | 14 |
Kabelschlagseil (siehe BGR 500, Kap. 2.8, 3.15.4.1) | 10 | 15 | 40 |
*) d = Seildurchmesser |
Bild 23-6: Bei einem 14-mm-Litzenseil signalisieren sechs Drahtbrüche auf einer Länge von 6 x Seildurchmesser (d) = 84 mm die Ablegereife
Hanf- und Chemiefaserseile sind ablegereif bei
Bild 23-7: Zerstörung einer Litze | Bild 23-8: Durch Klanke zerstörter Litzenverbund | Bild 23-9: Wärmeeinfluss hat eine Litze zerstört |
Bild 23-10: Kette mit verbogenem und eingekerbtem Kettenglied
Bild 23-11: Durch Überlastung steif gezogene Kette
Ketten sind ablegereif bei
Bild 23-12: Die Kette ist ablegereif, wenn ein oder mehrere Glieder außen um je 3 % gelängt sind. Dies entspricht einer inneren Längung von 5 %
Bild 23-13: Kette ist ablegereif, wenn die mittlere Glieddicke dm an einer Stelle um 10 % oder mehr abgenommen hat;
Bild 23-14: Durch scharfkantige Last eingeschnittenes Hebeband
Bild 23-15: Durch Schnitte beschädigte Ummantelung und Einlage einer Rundschlinge
Hebebänder sind ablegereif bei
Hebebänder aus Chemiefasern müssen licht- und wärmestabilisiert sein. Diese Forderung der DIN EN 1492 T1 ist Stand der Technik, sodass eine Vorschrift über das Ablegen aufgrund der Alterung nicht mehr in DIN EN 1492-1 "Hebebänder aus Chemiefasern" aufgenommen ist.
Eisen- und Metallbetrieben wird wegen des inneren Abriebs jedoch empfohlen, Hebebänder und Rundschlingen spätestens sechs Jahre nach dem auf dem Etikett angegebenen Herstelldatum abzulegen.
Bei üblicher Benutzung ist ein Hebeband jedoch viel früher verschlissen und damit ablegereif.
Hebebänder, die selten oder nie benutzt werden, z.B. für Großreparaturen oder Bergungseinsätze, können auch ohne Zeitbegrenzung einsatzbereit gehalten werden.
Rundschlingen sind ablegereif bei
Zubehörteile, wie Haken, Ösen und Beschlagteile an Seilen, Ketten und Hebebändern sind ablegereif bei
Bolzen
in Kettenverbindungsgliedern und Gabelkopfverbindungen (siehe Bild 16-1) sind ebenso zu beurteilen. Spätestens nach drei Jahren sollten sie ausgetauscht werden.
Bild 23-16: Durch Wärmeeinfluss zerstörte Ummantelung
Bild 23-17: Verformung durch Wärme
Bild 23-18: Aufgeriebene Schutzhülle. Da auch die Einlage zerstört ist, ist keine Reparatur möglich
Bild 23-19: Die Einlage einer Rundschlinge besteht meist aus einer einzelnen Kardeele, die mindestens 11-mal umläuft. Wird diese nur einmal durchschnitten, ist der innere Verbund der Rundschlinge durch Reibung nicht mehr gegeben!
Bild 23-20: Die unteren drei Haken sind mehr als 10 % geöffnet und damit ablegereif. 10 % sind nicht viel! Aber trotzdem gefährlich!
Bild 23-21: Der am gereckten Strang tiefer hängende Haken zeigt, dass der ganze Kettenstrang ausgetauscht werden muss. Die Maulöffnung ist um 10% erweitert, die Klappe schließt nicht mehr
24. Aufbewahrung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
Anschlagketten und Anschlagseile werden zweckmäßigerweise an Gestellen hängend aufbewahrt.
Sie müssen trocken und luftig sowie gegen die Einwirkung von Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen geschützt gelagert werden (Bild 24-1).
Es ist zweckmäßig, schwere Anschlag- mittel mit großen Aufhängegliedern so in Aufnahmevorrichtungen zu lagern, dass der Kranfahrer sie direkt mit dem Kranhaken aufnehmen kann (Bild 24-2).
Dadurch ist es nicht mehr notwendig, das schwere Aufgängeglied mit der Hand aufzulegen.
Für die Finger entfällt die Quetschgefahr.
Nicht gekennzeichnete Anschlagmittel dürfen nicht verwendet werden.
Bild 24-1: Vorbildliche Aufbewahrung von Seilen und Ketten
Bild 24-2: Abgestellte, gegen Umfallen gesicherte Lastaufnahmemittel
25. Aufgaben und Bestellung einer befähigten Person (Sachkundiger) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
Der "Sachkundige" wird in der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2.8 mehrfach genannt, jedoch ist es immer der gleiche Sachkundige? Das kann sein, muss aber nicht sein.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln beurteilen kann. Als Sachkundige können für die Prüfung neben den Sachverständigen für Krane (siehe BGV D6 § 28), die auch häufig die
Sachkunde für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel haben, auch Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben.
Als "Muster einer schriftlichen Beauftragung" wird für die befähigten Personen (Sachkundigen) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel ein Vorschlag gemacht, der sich einerseits an den Mustervordruck für die Übertragung von Unternehmerpflichten anlehnt, andererseits die Möglichkeit gibt, gezielt die Aufgaben und Befugnisse des jeweiligen Sachkundigen zu beschreiben. Weil hierin gleichzeitig vorgeschlagen wird, die Befugnisse zur Reparatur und Neubeschaffung mit zu übertragen, empfiehlt sich die schriftliche Pflichtenübertragung.
Wer die Ablegekriterien für Anschlagmittel der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" in Abschnitt 3.13 "Mängel" und die entsprechenden Normen kennt, kann im Regelfall mit entsprechenden Berufserfahrungen die "Regelmäßigen Prüfungen" nach einem Jahr entsprechend § 40 (1) durchführen.
Für die "Besonderen Prüfungen von Rundstahlketten", spätestens nach drei Jahren, bedarf es jedoch entweder einer Prüfmaschine bzw. speziellen Belastungsgewichten oder aber einer magnetischen Rissprüfeinrichtung. Die Benutzung einer solchen Einrichtung setzt eine Schulung, im Regelfall durch den Hersteller des Gerätes, und eine entsprechende Sehfähigkeit voraus. Häufig werden deshalb die besonderen Prüfungen für Rundstahlketten Fremdfirmen übergeben, deren befähigte Personen (Sachkundige) durch die sehr häufig wiederkehrende Tätigkeit über ausreichende Erfahrungen verfügen.
Demgegenüber ist für spezielle Lastaufnahmemittel, wie Vakuumheber und Magnete, die genaue Kenntnis der Betriebsanleitungen notwendig, um diese Prüfungen durchzuführen.
Nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, welche die Tragfähigkeit beeinflussen können sowie nach der Instandsetzung sind sowohl Anschlagmittel als auch Lastaufnahmemittel einer außerordentlichen Prüfung zu unterziehen. Ein besonderes Vorkommnis ist z.B. das Überfahren von Anschlagmitteln durch Flurförderzeuge oder das unbeabsichtigte Aussetzen von Anschlagmitteln gegenüber Wärmestrahlungen. Eine befähigte Person (Sachkundiger) für diese Prüfungen muss sich auch die inneren Schäden von Anschlagmitteln vorstellen können, um seine Entscheidung zu treffen.
Ein Schweißrückströmen ausgesetztes Seil hat anschließend einen inneren, höheren Verschleiß durch eventuelle Verschweißungen an den Berührungsstellen der Litzen! Hier muss der Sachkundige seine Befugnis, mangelhafte Anschlagmittel der weiteren Benutzung zu entziehen, umsetzen.
Im Formblatt braucht nur angekreuzt zu werden, nachdem die notwendigen Angaben eingetragen worden sind. Man kann jedoch genauso gut eine schriftliche Beauftragung nach diesem Muster erstellen, in der nur die betreffenden Anschlagmittel bzw. Lastaufnahmemittel genannt sind. Mit dieser schriftlichen Beauftragung wird die Befugnis klar beschrieben und das Verantwortungsbewusstsein erhöht.
Bild 25-1: Muster einer schriftlichen Beauftragung
Entsprechend § 11 BetrSichV sind die durchgeführten Prüfungen zu dokumentieren, zumindest im Umfang wie es Abschnitt 3.15.5 "Prüfnachweis" des Kapitels 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen" der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500) vorgibt.
26. Aus den BG-Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung
Persönliche Schutzausrüstungen
BGV A1 § 29 Bereitstellung:BGV A1 § 23 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens:
BGR A1 § 23 (Auszug)
Mit Unfallgefahren bei Arbeiten im Außenbereich ist infolge des Wettergeschehens zu rechnen, wenn z.B. aufgrund von
- Vereisung, Raureif oder starkem Regen Verkehrswege und Arbeitsplätze nicht mehr sicher begangen werden können,
- starkem Wind Lastentransporte nicht mehr sicher durchgeführt werden können,
- starkem Nebel die Sichtweite eingeschränkt wird,
- Gewittern oder Stürmen der Aufenthalt auf exponierten Arbeitsplätzen, z.B. Turmdrehkrane, Gerüste, Fahrgeschäfte von Schaustellern, mit Gefahren verbunden ist.
Abwendung von Unfallgefahren infolge des Wettergeschehens Maßnahmen zur Abwendung von Unfallgefahren sind getroffen, wenn z.B.
- Verkehrswege und Arbeitsplätze bei Vereisung oder Raureif mittels Streumittel oder durch Entfernen der Vereisung oder des Raureifes ohne die Gefahr des Ausgleitens sicher begehbar gemacht werden,
- dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden und rechtzeitig, spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss, durch die Windsicherung festgelegt werden, (siehe § 30 Abs. 6 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" [BGV D6])
- bei starkem Regen, Gewitter, Sturm oder starkem Nebel die Arbeiten unterbrochen werden.
Unterweisungspflicht
BGV A1 § 4 Unterweisung der Versicherten:BGR A1 § 4 (2): (Auszug):
Die Inhalte sind so zu vermitteln, dass sie von den Versicherten verstanden werden. Ist eine sprachliche Verständigung nicht ausreichend, sind andere geeignete Kommunikationsmittel, z.B. Skizzen, Fotos, Videos, einzusetzen. Ein Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht aus. Der Unternehmer hat sich zu vergewissern, dass die Versicherten die Inhalte verstanden haben.
Dies kann z.B. durch
- das Stellen von Verständnisfragen an den Versicherten,
- Vorführen lassen des Handlungsablaufes durch den Versicherten,
- Beobachtung der Arbeitsweise des Versicherten
erfolgen.
Beauftragung
BetrSichV Anhang II 2.5:BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.8, Abschnitt 3.2:
Befolgung von Weisungen des Unternehmers
BGV A1 § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten:
Gegenseitige Gefährdung
BGV A1 § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer:BGR A1 § 6 (Auszug):
Beschäftigte mehrerer Unternehmer werden an einem Arbeitsplatz tätig, wenn sich Tätigkeiten eines dieser Unternehmer aufgrund der räumlichen oder zeitlichen Nähe auf Beschäftigte eines anderen Unternehmers auswirken können.
Gegenseitige Gefährdungen
Gegenseitige Gefährdungen liegen vor, wenn sich die Tätigkeit eines Beschäftigten auf einen Beschäftigten eines anderen Unternehmens so auswirkt, dass die Möglichkeit eines Unfalles oder eines Gesundheitsschadens besteht.
Beseitigung von Mängeln
BGV A1 § 16 Besondere Unterstützungspflichten:
Bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen
BGV A1 § 17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen:
Angehobene Teile
BetrSichV Anhang I 2.12:
Aufenthaltsverbote
BGV A1 § 18 Zutritts und Aufenthaltsverbote:
Zutritts- und Aufenthaltsverbote
BGV D6 "Krane"
Verbot, auf der Last mitzufahren
BGV D6 § 36:
27. Schlussbetrachtung
Wir wünschen Ihnen, dass Sie nach dem Durcharbeiten dieses Heftes Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit leichter, erfolgreicher und unfallfrei durchführen können. Unfallfrei werden Sie arbeiten können, wenn Sie "Respekt" vor bewegten Lasten haben und Unregelmäßigkeiten mit einkalkulieren.
Der Umgang mit Anschlagmitteln ist einfach, wenn man sich an die wenigen dargestellten Regeln hält. Es ist notwendig, sich als Anschläger praktisch und theoretisch auszubilden. Mit dem Durcharbeiten dieses Heftes haben Sie dazu schon einen guten Schritt getan.
A 1 Quellen- und Literaturverzeichnis
A 1.1 Gesetze und Verordnungen
A 1.2 Unfallverhütungsvorschriften
A 1.3 BG-Regeln und BG-Informationen
A 1.4 DIN-Normen
Anschlagseile aus Stahldraht
Für in Betrieb befindliche Anschlagseile aus Stahldraht nach alter Norm:
Anschlag-Faserseile
Anschlagketten
Rundstahlketten für Hebezeuge
Hebebänder
Lasthaken, Lastaufnahmeeinrichtungen
Schäkel
A 2 Abbildungsverzeichnis
[1-1]: | BGHM PD Stuttgart/Jenner | [15-3]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[3-1]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Jenner | [15-4]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[4-1]: | BGHM PZOA/Jenner | [15-5]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[4-2]: | BGHM PZOA/Siegmann, Ripperger | [16-1]: | BGHM PZOA/Barghaus |
[5-1]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen/Barghaus | [16-2]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Jenner |
[5-2]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Dr. Jenner | [16-3]: | Eiffel Deutschland Stahltechnologie/Blichmann |
[5-3]: | Nordic Yards Wismar/Jenner | [16-4]: | Eiffel Deutschland Stahltechnologie/Blichmann |
[5-4]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen/Barghaus | [16-5]: | Baustelle Fa. Maier, Kelzen/Siegmann |
[5-5]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen/Barghaus | [16-6]: | Baustelle Fa. Maier, Kelzen/Siegmann |
[5-6]: | BGHM PD Stuttgart/Jenner | [17-1]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Jenner |
[6-1]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Jenner | [17-2]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Jenner |
[6-2]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen/Barghaus | [18-1]: | BGHM Bildungsstätte Sennfeld/Jenner |
[8-1]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen/Barghaus | [19-1]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Adler |
[8-2]: | BGHM PZOA/Barghaus | [19-2]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Adler |
[8-3]: | BGHM PZOA/Siegmann | [19-3]: | aus DIN 33409/Siegmann |
[9-1]: | BGHM PZOA/Barghaus | [19-4]: | aus DIN 33409/Siegmann |
[9-2]: | BGHM PZOA/Siegmann | [19-5]: | aus DIN 33409/Siegmann |
[9-3]: | BGHM PZOA/Siegmann | [20-1]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[9-4]: | BGHM PZOA/Siegmann | [20-2]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[9-5]: | BGHM PZOA/Siegmann | [20-3]: | BGHM PD Stuttgart/Jenner |
[9-6]: | BGHM PZOA/Siegmann | [21-1]: | BGHM PD Stuttgart/Jenner |
[9-7]: | BGHM PZOA/Siegmann | [22-1]: | BGHM Schulungszentrum Oberaichen/Jenner |
[9-8]: | BGHM PZOA/Siegmann | [22-2]: | Nordic Yards Wismar/Blichmann |
[10-1]: | BGHM PZOA/Barghaus | [22-3]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[10-2]: | Firma Dolezych/Barghaus | [22-4]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen/Barghaus |
[11-1]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-1]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[11-2]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-2]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[11-3]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-3]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[11-4]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-4]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[12-1] : | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen/Siegmann | [23-5]: | BGHM PZOA/Jenner |
[13-1]: | BGHM Bildungsstätte Sennfeld/Jenner | [23-6]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-1]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-7]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-2]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen, PZOA/Siegmann | [23-8]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-3]: | BGHM Bildungsstätte Bad Bevensen, PZOA/Siegmann | [23-9]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-4]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-10]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-5]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-11]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-6]: | BGHM PZOA/Barghaus | [23-12]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-7]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-13]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-8]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-14]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-9]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-15]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-10]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-16]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-11]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-17]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-12]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-18]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-13]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-19]: | BGHM PZOA/Siegmann |
[14-14]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-20]: | Eiffel Deutschland Stahltechnologie/Blichmann |
[14-15]: | BGHM PZOA/Siegmann | [23-21]: | Eiffel Deutschland Stahltechnologie/Blichmann, |
[14-16]: | BGHM PZOA/Siegmann | [24-1]: | BGHM Schulungsstätte Oberaichen/Jenner |
[15-1]: | BGHM PZOA/Siegmann | [24-2]: | Eiffel Deutschland Stahltechnologie/Blichmann |
[15-2]: | BGHM PZOA/Siegmann | [25-1]: | BGHM PZOA/Siegmann |
ENDE |