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UVVen nach VBG / BGV -Nr.Bezeichnung der UVVNatur-
stein
Kies und SandZement, Kalk, GipsTransport-
beton
BetonwerkeAsphalt-
misch-
werke
Werk-
stein
Schot-
ter
Beton-
stein
Fertig-
teile
D3Wärmeübertragungsanlagen---(x)---(x)
D36Leitern und Trittexxxxxxxx
D17Verpackungsmaschinen(x)--x-x(x)-
D15Flüssigkeitsstrahlerx(x)(x)xxxx(x)
91Umgang mit Gefahrstoffen(x)(x)(x)xxxxx
A4Arbeitsmedizinische Vorsorgexxxxxxxx
109Erste Hilfe (siehe BGV A1)xxxxxxxx
C12Silos u. Bunker-xxxxxxx
B3Lärmxxxxxxxx
A6Fachkräfte für Arbeitssicherheitxxxxxxxx
A7Betriebsärztexxxxxxxx
A8Sicherheitskennzeichnungxxxxxxxx


(x) = gilt für Betriebe mit entsprechendem Regelungsbedarf

6 Beispiele für eine Unterweisung

Anhand einiger Beispiele soll im folgenden dargestellt werden, welchen Umfang Unterweisungen in der Praxis haben. Dabei werden vereinfacht Betriebsverhältnisse angenommen, als ob nur die jeweils aufgeführten Unfallverhütungsvorschriften gelten würden.

In den Tabellen sind diejenigen Unfallverhütungsvorschriften fettgedruckt, deren Unterweisungsinhalte im Abschnitt 4 dieser Broschüre zusammengestellt sind; für die restlichen Vorschriften ist anhand dieser Beispiele entsprechend zu verfahren.

6.1 Laden des Haufwerks und Transport vom Steinbruch zum Brecher

Dieser Betriebsteil enthält die Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten

  1. Laden vor der Wand mit dem Bagger und/oder Radlader,
  2. Materialtransport mit Schwerlastkraftwagen,
  3. Materialaufgabe in den Vorbrecher.

Gemäß Abschnitt 5 sind die Beschäftigten in den drei Arbeitsbereichen in der Regel in folgenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen:

UnfallverhütungsvorschriftArbeitsbereich
123
Allgemeine Vorschriften (VBG 1), jetzt "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)xxx
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
(BGV A3) (bei Elektrobaggern)
x--
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5)--x
Fahrzeuge (BGV D29)xxx
Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen) (VBG 40)x--
Steinbrüche, Gräbereien und Halden (BGV C11)xxx
Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4)xxx
Erste Hilfe (siehe BGV A1)xxx
Lärm (BGV B3)xxx


6.2 Rohsteinlager in einem Werksteinbetrieb (Granit)

Dieser Betriebsteil enthält die Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten

  1. Lagern der Rohblöcke,
  2. Zurichten der Rohblöcke für die weitere Bearbeitung,
  3. Transport der Rohblöcke mit dem Gabelstapler.

Gemäß Abschnitt 5 sind die Beschäftigten in den drei Arbeitsbereichen in der Regel in folgenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen:

UnfallverhütungsvorschriftArbeitsbereich
123
Allgemeine Vorschriften (VBG 1), jetzt "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)xxx
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)x--
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5)--x
Krane (BGV D6)x--
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (VBG 9a)x-x
Flurförderzeuge (BGV D27)--x
Verwendung von Flüssiggas (BGV D34)xx-
Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen) (VBG 40)x--
Leitern und Tritte (BGV D36)xx-
Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4)xxx
Erste Hilfe (siehe BGV A1)xxx
Umgang mit Gefahrstoffen (VBG 91)xxx
Lärm (BGV B3)xxx
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8)xxx


6.3 Mechanische Werkstatt

Dieser Betriebsteil enthält die Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten

  1. Schlosserei,
  2. Dreherei,
  3. Schweißerei,
  4. Wartung der Gabelstapler.

Gemäß Abschnitt 5 sind die Beschäftigten in den vier Arbeitsbereichen in der Regel in folgenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen:

UnfallverhütungsvorschriftArbeitsbereich
1234
Allgemeine Vorschriften (VBG 1), jetzt "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)xxxx
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)xxxx
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5)xxxx
Metallbearbeitung (VBG 7n)xx--
Metallbearbeitung; Scheren (VBG 7n2)x---
Metallbearbeitung; Schleifkörper, Pließt- und Polierscheiben; Schleif- und Poliermaschinen (VBG 7n6)xxx-
Winden, Hub- und Zuggeräte (BGV D8)x--x
Krane (BGV D6)xxx-
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (VBG 9a)xxxx
Flurförderzeuge (BGV D27)---x
Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (BGV D1)--x-
Verdichter (VBG 16)x---
Verwendung von Flüssiggas (BGV D34)x-x-
Strahlarbeiten (BGV D26)x---
Schleif- und Bürstwerkzeuge (BGV D12)x-x-
Leitern und Tritte (BGV D36)x--x
Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (BGV D15)x--x
Umgang mit Gefahrstoffen (VBG 91)xxxx
Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4)x-x-
Erste Hilfe (siehe BGV A1)xxxx
Lärm (BGV B3)x-x-
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8)xxx-


6.4 Mischanlage in einem Beton- und Fertigteilwerk

Dieser Betriebsteil enthält die Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten

  1. Lagerung und Zuführung der Zuschläge, des Zements und der Betonzusätze,
  2. Dosierung und Verwiegung,
  3. Mischmaschine.

Gemäß Abschnitt 5 sind die Beschäftigten in den drei Arbeitsbereichen in der Regel in folgenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen:

UnfallverhütungsvorschriftArbeitsbereich
123
Allgemeine Vorschriften (VBG 1), jetzt "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)xxx
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)xxx
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5)xxx
Winden, Hub- und Zuggeräte (BGV D8)xxx
Stetigförderer (VBG 10)xx-
Verdichter (VBG 16)xxx
Verwendung von Flüssiggas (BGV D34)-x-
Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen) (VBG 40)x--
Leitern und Tritte (BGV D36)xx-
Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (BGV D15)--x
Umgang mit Gefahrstoffen (VBG 91)xxx
Erste Hilfe (siehe BGV A1)xxx
Silos und Bunker (BGV C12)x--
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8)xxx


6.5 Betonsteinherstellung mit einem Brettfertiger

Dieser Betriebsteil enthält die Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten

  1. Betontransport mit Kübelbahn,
  2. Betonsteinfertiger,
  3. Transport der Rohlinge (Grünlinge) in das Zwischenlager mittels Schiebebühne.

Gemäß Abschnitt 5 sind die Beschäftigten in den drei Arbeitsbereichen in der Regel in folgenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen:

UnfallverhütungsvorschriftArbeitsbereich
123
Allgemeine Vorschriften (VBG 1), jetzt "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)xxx
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel  (BGV A3)xxx
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5)xxx
Winden, Hub- und Zuggeräte (BGV D8)-x-
Stetigförderer (VBG 10)--x
Schienenbahnen (BGV D30)x--
Verdichter (VBG 16)-x-
Leitern und Tritte (BGV D36)xx-
Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (BGV D15)x--
Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4)-x-
Erste Hilfe (siehe BGV A1)xxx
Lärm (BGV B3)-x-
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8)xx-


6.6 Nassaufbereitung in einem Kieswerk

Dieser Betriebsteil enthält die Arbeitsbereiche

  1. Klassierung,
  2. Entwässerung,
  3. Vorratssilos,
  4. Förderung auf Halde.

Gemäß Abschnitt 5 sind die Beschäftigten in den vier Arbeitsbereichen in der Regel in folgenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen:

UnfallverhütungsvorschriftArbeitsbereich
1234
Allgemeine Vorschriften (VBG 1), jetzt "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)xxxx
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) (bei Elektrobaggern)xx-x
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5)xxxx
Stetigförderer (VBG 10)x--x
Fahrzeuge (BGV D29)---x
Leitern und Tritte (BGV D36)xxx-
Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4)x---
Erste Hilfe (siehe BGV A1)xxxx
Silos und Bunker (BGV C12)--x-
Lärm (BGV B3)x---
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8)x-- 


7 Schlussbetrachtung

Betriebliche Vorgesetzte in den Mitgliedsunternehmen der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft haben u.a. die Aufgabe, die ihnen anvertrauten Versicherten in der Abwehr von Unfallgefahren zu unterweisen. Hierzu gehören Ausbildung und Information der Beschäftigten über betriebliche Verhältnisse, Einsatz, Handhabung und Prüfung der vorhandenen Maschinen und Werkzeuge, Bestimmungen in Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblättern.

Die richtige Unterweisung der Versicherten nimmt mit fortschreitender Technisierung der Betriebe einen immer größeren Stellenwert ein, da jeder die Zusammenhänge der Arbeitsabläufe kennen und beurteilen können muss, um Gefahren für sich und seine Mitarbeiter abwenden zu können.

Die vorliegende Broschüre soll dem verantwortlichen Personenkreis als Leitfaden dienen, an der er sich bei der Vorbereitung der vorgeschriebenen Unterweisungen orientieren kann. Hierzu sind nur einige ausgewählte Beispiele enthalten, die so ergänzt werden müssen, dass sie den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten auch Rechnung tragen. Besonders der Abschnitt "Warum, wer, wen, wann, worüber und wie ist zu unterweisen" kann dem betrieblichen Vorgesetzten wertvolle Informationen über die Durchführung dieser Aufgabe vermitteln. Die nachfolgenden Tabellen, Beispiele und Bestimmungen aus Unfallverhütungsvorschriften für festgelegte Arbeitsbereiche sollen Möglichkeiten aufzeigen, wie die Probleme bewältigt werden können.

Die richtige Unterweisung der Versicherten ist eine wichtige Maßnahme, mit der die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht werden kann; denn das Verhalten des Menschen als Unfallursache tritt immer stärker in den Vordergrund. Ausbildung und Information können hier wesentlich zu einer Wende beitragen.

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