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BGI 844 / DGUV Information 203-027 - Einsatz von Schutzkleidung gegen Einwirkung durch hochfrequente elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz - 1 GHz
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/435)
(Ausgabe 10/2002 aufgehoben)
03/2018 BGHM: zurückgezogen
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Vorbemerkung
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Diese BG-Information wurde von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Elektrotechnik" bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeitet und wird von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik herausgegeben.
Diese BG-Information erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) und zugehörige BG-Regel sowie den Abschnitt "Persönliche Schutzausrüstungen" der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) hinsichtlich des Einsatzes von Hochfrequenzschutzkleidung (HF-Schutzkleidung).
In dieser BG-Information sind die Vorschriften
berücksichtigt.
Die in dieser BG-Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Anforderungen an und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen hochfrequente elektromagnetische Felder sind in der Norm DIN 32780-100 "Schutzkleidung; Teil 100: Schutz gegen hochfrequente elektro-magnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz bis 1 GHz, Anforderung und Prüfung" enthalten.
1 Anwendungsbereich
Diese BG-Information findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung gegen Exposition durch elektromagnetische Felder hoher Intensität im Frequenzbereich 80 MHz bis 1 GHz.
Aus Sicherheitsgründen trifft diese BG-Information Festlegungen nur in Aufenthaltsbereichen in denen die einzelnen Feldgrößen, elektrische Feldstärke E und magnetische Feldstärke H, das Zehnfache des nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) für den Expositionsbereich 1 für Einwirkdauer ≥ 6 min zulässigen Wertes nicht überschreiten. Dies gilt auch, wenn die nachgewiesene Schutzwirkung der HF-Schutzkleidung den Aufenthalt in höheren Feldstärken erlauben würde.
Anmerkung:
Die oben beschriebene Feldstärkeeinschränkung ergibt sich aus der Zuordnung der persönliche Schutzausrüstungen HF-Schutzkleidung zur Kategorie 2 nach der 8. GSGV.
Der eingeschränkte Frequenzbereich ergibt sich aus der Tatsache, dass z.Zt. noch keine Prüfverfahren für den Einsatz von Schutzkleidung bei höheren oder niedrigeren Frequenzen zur Verfügung stehen.
Zu beiden Fällen sind diese aber in Vorbereitung und werden dann im Rahmen einer Erweiterung dieser BG-Information eingearbeitet.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt:
HF-Schutzfaktor F ermittelt aus der elektromagnetischen Schirmdämpfung
Es gilt
mit aem in dB
elektromagnetische Schirmdämpfung der HF-Schutzkleidung nach DIN 32780-100
HF-Schutzfaktor F ermittelt aus der SAR-Schirmdämpfung
Esgilt
mit aSAR in dB
SAR-Schirmdämpfung der HF-Schutzkleidung nach DIN 32780-100
3 Gefährdungsermittlung
Vor der Auswahl und dem Einsatz von HF-Schutzkleidung ist eine Beurteilung des Arbeitsplatzes nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) durchzuführen, die unter anderem beinhaltet:
darüber hinaus sind als mögliche Gefährdungen zu berücksichtigen:
4 Bewertung und Auswahl
4.1 Allgemeines
Bei der Auswahl von HF-Schutzkleidung ist auf den erforderlichen HF-Schutz bei gleichzeitigem Tragekomfort zu achten.
Unternehmer sollten beim Einsatz von HF-Schutzkleidung gegebenenfalls Unterstützung und Beratung durch Fachkompetenz einholen.
4.2 Bewertung
Vor der Auswahl von HF-Schutzkleidung hat der Unternehmer eine Bewertung der von ihm vorgesehenen Schutzkleidung vorzunehmen, um festzustellen, ob sie
Bezogen auf die jeweilige Arbeitssituation sind im Weiteren folgende Punkte zu bewerten:
4.3 Hinweise für die Auswahl
4.3.1 Allgemeines
HF-Schutzkleidung muss die zu schützende Person vollständig umschließen. Sie kann aus einem Teil oder aus mehreren Teilen bestehen.
Als Grundlage bei der Auswahl der HF-Schutzkleidung hinsichtlich des notwendigen Schutzes gegen eine unzulässige Exposition elektromagnetischer Felder sollen die zulässigen Werte der elektrischen und magnetischen Feldstärke nach Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) herangezogen werden. Zur Bestimmung der Feldverhältnisse am Arbeitsplatz scheiden aus praktischen Gründen in der Regel die Ermittlung der Leistungsdichte und der SAR aus.
Der Anwendungsfrequenzbereich der HF-Schutzkleidung muss den vorhandenen Frequenzen an der Arbeitsstelle entsprechen und innerhalb des Einsatzfrequenzbereiches liegen.
4.3.2 Erforderlicher Wert des HF-Schutzfaktor
Der erforderliche Wert des HF-Schutzfaktors ergibt sich aus dem Vergleich der maximalen an der Arbeitsstelle ermittelten Feldstärken mit den nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) zulässigen Werten für den Expositionsbereich 1. Ergibt dieser Vergleich ein Wert größer 10, so darf aus Sicherheitsgründen die HF-Schutzkleidung nicht eingesetzt und das HF-Feld nicht betreten werden.
4.3.2.1 Exposition bei Einzelfrequenz
Zur Auswahl der geeigneten HF-Schutzkleidung sind folgende Beziehungen einzuhalten:
F ≥ Emax / Ezul ; Emax / Ezul ≤ 10
und
F ≥ Hmax / Hzul ; Hmax/ Hzul≤ 10
mit:
F | = HF-Schutzfaktor |
Emax | = maximaler Wert der an der Arbeitsstelle ermittelten elektrischen Feldstärke |
Ezul | = zulässiger Wert der elektrischen Feldstärke |
Hmax | = maximaler an der Arbeitsstelle ermittelten magnetischen Feldstärke |
Hzul | = zulässiger Wert der magnetischen Feldstärke |
4.3.2.2 Exposition mit mehreren Frequenzen
Wurden die Feldstärken durch eine breitbandige Feldstärkemessung nach DIN VDE 0848 Teil 1 bestimmt, so liegt bereits der Wert der Gesamtfeldstärke vor. Dieser Maximalwert für die elektrische und magnetische Feldstärke ist dann gemäß nachfolgender Gleichungen auf den jeweils kleinsten zulässigen Wert der elektrischen und magnetischen Feldstärke im Anwendungsfrequenzbereich zu beziehen.
F ≥ E∑, max / Ezul, min ; E∑, max / Ezul, min d 10
und
F ≥ H∑, max / Hzul, min ; H∑, max / Hzul, min d 10
mit:
F | = HF-Schutzfaktor |
E∑, max | = maximaler Wert der an der Arbeitsstelle ermittelten elektrischen Gesamtfeldstärke |
Ezul, min | = kleinster zulässiger Wert für die elektrische Feldstärke im Anwendungsfrequenzbereich |
H∑, max | = maximaler Wert der an der Arbeitsstelle ermittelten magnetischen Gesamtfeldstärke |
Hzul, min | = kleinster zulässiger Wert für die magnetische Feldstärke im Anwendungsfrequenzbereich |
4.3.3 Ergonomische Anforderungen
Die Schutzkleidung ist so zu wählen, dass sie einen möglichst hohen Tragekomfort aufweist und den Träger nicht mehr als unvermeidbar behindert oder gefährdet.
Es ist darauf zu achten, dass:
4.3.4 Kombination mit anderen Schutzausrüstungen
Hat die arbeitsumfeldbedingte Gefährdungsermittlung ergeben, dass unter Beachtung der eigentlichen Arbeitsaufgabe zusätzlich auch andere persönliche Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden muss, so ist die HF-Schutzkleidung so auszuwählen, dass diese mit einem Minimum an Einschränkungen getragen werden kann.
4.4 Gefahrhinweise
In Abhängigkeit von den jeweils herrschenden Arbeitsumfeldbedingungen kann im Innern einer geschlossenen Schutzkleidung durch hohe körperliche Belastung ein Wärmestau entstehen.
Maßnahmen zur Vermeidung sind festzulegen:
Die Schutzhaube der HF-Schutzkleidung lässt häufig nur ein eingeschränktes Gesichtsfeld zu. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass dadurch keine zusätzliche Gefahr für die Person entsteht. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen.
Alle Arbeiten müssen mit den zur HF-Schutzkleidung zugehörigen Schutzhandschuhen durchführbar sein.
Ebenso sind Maßnahmen für den Einsatz bei Kälte und unter Einwirkung weiterer nicht durch HF hervorgerufener Gefahren für den jeweiligen Arbeitsort festzulegen.
Die mögliche Gefährdung durch eine Exposition oberhalb der zulässigen Werte außerhalb des Einsatzfrequenzbereiches der HF-Schutzkleidung ist zu beachten.
5 Anwendung
5.1 Allgemeines
HF-Schutzkleidung ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Das betrifft insbesondere den Einsatzfrequenzbereich, die maximale Feldstärke im Aufenthaltsbereich und den H F-Schutzfaktor.
Die Hinweise in den Herstellerinformationen zur Anwendung der HF-Schutzkleidung sind zu beachten. Die Benutzer haben die für den Einsatz der HF-Schutzkleidung erstellte Betriebsanweisung zu befolgen.
HF-Schutzkleidung ist vor jeder Benutzung auf Beschädigungen, z.B. Risse, Löcher, defekte Schließelemente, zu prüfen. Wurden bei der Überprüfung Beschädigungen festgestellt, so darf die HF-Schutzkleidung nicht eingesetzt werden (siehe Abschnitt 7.4 "Reparatur").
Ist vorgesehen, dass die HF-Schutzkleidung von mehreren Personen getragen werden soll, so sind zusätzlich hygienische Aspekte zu beachten:
Anmerkung:
Können nach Angabe des Herstellers der HF-Schutzkleidung Teile nicht gereinigt werden, z.B. Leder besetzte Handschuhe, müssen solche Teile für jeden Benutzer individuell bereitgestellt werden.
Schutzkleidung darf keinen Einflüssen, wie starke mechanische, chemische Beanspruchung oder Funkenflug (Schweißen, Schleifen) ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen kann.
Ist aus physiologischer Sicht das Tragen der HF-Schutzkleidung nur mit eingeschränkter Einsatzzeit möglich, so hat der Benutzer die in der Betriebsanweisung (siehe Abschnitt 6) festgelegte maximale Tragedauer einzuhalten.
In einem Begleitheft zur HF-Schutzkleidung sind Benutzer, Tragedauer Einsatzbedingungen, Pflegemaßnahmen, Reparaturen und Prüfungen zu dokumentieren (siehe Abschnitt 8.1).
5.2 Zusätzliche Informationen zur Anwendung
Für den Einsatz von HF-Schutzkleidung hat der Unternehmer unter Einbeziehung der Herstellerangaben zusätzliche Informationen zu erstellen. Diese Zusatzinformationen müssen insbesondere beinhalten:
6 Betriebsanweisung
Hat der Unternehmer in der Betriebsanweisung nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11) festgelegt, dass HF-Schutzkleidung als persönliche Schutzausrüstung einzusetzen ist, so sind darin weitere Festlegungen zum örtlichen und zeitlichen Einsatz der HF-Schutzkleidung zu treffen. Des Weiteren sind die Informationen zur Anwendung (Abschnitt 5) in die Betriebsanweisung aufzunehmen.
7 Unterweisung
Der Unternehmer hat die Benutzer anhand der Betriebsanweisung, und der Herstellerinformationen vor der erstmaligen Benutzung und danach mindestens jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und muss mindestens
umfassen.
8 Ordnungsgemäßer Zustand
8.1 Prüfung
Die Benutzer von HF-Schutzkleidung haben diese vor jedem Einsatz durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen (siehe Abschnitt 5.1).
Der Unternehmer hat die Einsatzfähigkeit der HF-Schutzkleidung sicherzustellen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den Herstellerangaben ist die HF-Schutzkleidung in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Diese Prüfung ist im Begleitheft zu dokumentiert. Zusätzlich kann eine Kennzeichnung an der HF-Schutzkleidung angebracht werden.
8.2 Reinigung
HF-Schutzkleidung ist bei Bedarf zu reinigen. Dabei sind die Informationen des Herstellers über die Reinigungsmethode und Reinigungsmittel zu beachten. Teile die nicht gereinigt werden können, sind zu desinfizieren.
Anmerkung:
Durch unsachgemäße Reinigung kann die Schutzwirkung herabgesetzt werden!
8.3 Aufbewahrung
Die Lagerung der HF-Schutzkleidung hat nach Herstellerangaben so zu erfolgen, dass eine Schädigung des Materials vermieden wird.
8.4 Reparatur
Die Reparatur der HF-Schutzkleidung darf nur vom Hersteller oder von autorisierten Firmen bzw. Personen durchgeführt werden. Anschließend ist der Erhalt der zertifizierten Schirmdämpfung nachzuweisen.
Vorschriften und Regeln | Anhang |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze, Verordnung
Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz neu:Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstungen) (8. GSGV),
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1) neu:"Grundsätze der Prävention" (BGV A1),
Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11),
BG-Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR B11).
3. Normen
Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin
DIN 32780-100 | Schutzkleidung; Teil 100: Schutz gegen hochfrequente elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 80 MHz bis 1 GHz, Anforderungen und Prüfung, |
DIN VDE 0848 Teil 1 | Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern; Teil 1: Definitionen, Mess- und Berechnungsverfahren |
4. Sonstige Veröffentlichungen
Heinrich, Wolfgang:
Dämpfungsmessung an einem HF-Schutzanzug
Telekom Praxis 12/94,
Heinrich, Wolfgang; Braatz, H.; Jaworek, H.:
Personenschutz im Bereich elektromagnetischer Hochfrequenzfelder
Telekom Praxis 03/96
Heinrich, Wolfgang; Braatz, H.:
HF-Schutzkleidung bei der Deutschen Telekom AG
Sicherheitsingenieur 02/01 und 03/01,
Scholmann, J., Siekmann, H.:
Schutzkleidung gegen hochfrequente elektromagnetische Felder (HF-Schutzkleidung)
Schriftenreihe "Aus der Arbeit des BIA", Nr. 42, Ausgabe 11197, November 1997,
Scholmann, J.; Siekmann, H.:
Hochfrequenz-Schutzkleidung - Eine neue Persönliche Schutzausrüstung
Die BG, Oktober 1999, S. 564-572,
Siekmann, H.; Scholmann, J.:
Prüfkriterien für Schutzkleidung gegen hochfrequente elektromagnetische Felder
Forschungsbericht Fb 809, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund und Berlin, Wirtschaftverlag NW, Bremerhaven, 1998,
Siekmann, H.:
Schutzkleidung für hochfrequente elektromagnetische Felder
in: Arbeit und Gesundheit Jahrbuch 2000, Innovation und Prävention, Hrsg.: W. Eichendorf u.a., Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden, 1999.
ENDE |