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BGI 5018 - Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 10/2007; 03/2008; 12/2011)
Archiv 03/2008
nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten
Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.
1 Einführung
In der Bundesrepublik Deutschland existieren zurzeit rund 18 Millionen Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Der Anteil der "Büroarbeiter" an der Erwerbsbevölkerung in Deutschland beträgt derzeit circa 50 Prozent und wird voraussichtlich weiter anwachsen.
Die vorliegende Schrift gibt kurz gefasste Antworten und Empfehlungen auf die häufigsten gesundheitlichen Fragen aus dem Bürobereich. Sie richtet sich in erster Linie an Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, betriebliche Interessenvertretungen, Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte.
Die praktische Umsetzung erfordert im Einzelfall eine umfassende Beratung vor Ort - zum Beispiel durch Ihren Betriebsarzt oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.
1.1 Kann die Arbeit im Büro zu gesundheitlichen Beschwerden führen?
Belastungen im Büro können zu positiven und negativen Beanspruchungen führen. Belastung und Beanspruchung sind wie folgt definiert:
Sowohl bei Befragungen von Beschäftigten in Bürobereichen als auch in Fehltagestatistiken stehen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems weit vorn. Dies kann nicht verwundern, da der Mensch, der doch eigentlich als "Bewegungswesen" auf die Welt gekommen ist, bei der Bürotätigkeit weitgehend zur Bewegungsarmut verurteilt ist. Hierbei übt die Muskulatur statt dynamischer Bewegungsarbeit statische Haltearbeit aus. Dies kann zu verschiedenartigen Beschwerden, in erster Linie sogenannten Verspannungen führen, insbesondere im Nacken-Schulter-Bereich und in den Armen. Die statische Anspannung der Muskulatur, besonders bei Zwangshaltungen an mangelhaft gestalteten Arbeitsplätzen, wird durch geistige Anspannung noch reflektorisch verstärkt. Diese ist umso höher, je mehr Störfaktoren am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung auftreten. Störfaktoren sind unter anderem fehlerhafte Beleuchtung, Lärm, ungünstiges Raumklima, jedoch auch nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen sowie psychomentale Belastungen.
Um gesundheitliche Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems im Büro zu vermeiden, muss das Ziel sein, ergonomisch gut gestaltete Arbeitsplätze unter Minimierung möglicher Störfaktoren bereitzustellen. Weiterhin sollte durch Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung, aber auch durch private Aktivitäten, ein Ausgleich für den Bewegungsmangel geschaffen werden.
Die Bedeutung der psychischen Erkrankungen nimmt deutlich zu. Betrug ihr Anteil an den Krankheitstagen 1980 noch 2, 5 Prozent, so waren es im Jahre 2002 7, 5 und 2008 10, 3 Prozent. In einer mehrjährigen Betrachtung nimmt die Häufigkeit der ärztlichen Diagnosestellung in diesem Bereich zu. Wenn auch ein direkter ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeit im Büro und psychischen Erkrankungen nicht bekannt ist, so können doch zum Beispiel mangelhafte Arbeitsorganisation, Über- oder Unterforderung, schlechtes Betriebsklima, Mobbing, unangemessener Führungsstil im Sinne arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zur Entstehung psychischer Erkrankungen beitragen.
Um das komplexe "Arbeitssystem Büro" zu optimieren, wodurch eine maximale Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten erreicht werden können, müssen die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren beurteilt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
1.2 Was ist bei der Planung und Organisation von Arbeitsabläufen zu beachten?
Arbeitsschutz bedeutet: Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz
Erfolgreiche wettbewerbsfähige Unternehmen organisieren ihre Arbeitsprozesse so, dass die Beschäftigten gesund, motiviert und produktiv arbeiten können.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist bereits in der Planungsphase eine ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen unabdingbar.
Hierzu gehören unter anderem eine abwechslungsreiche Gestaltung der Arbeitsabläufe, eine transparente Arbeitsorganisation und gut gestaltete Software.
Kompetente Unterstützung bieten Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, die frühzeitig in die Planung eingebunden werden sollten. Zur Beratung stehen auch die Experten Ihres Unfallversicherungsträgers oder staatlicher Stellen zur Verfügung.
Die Praxis zeigt, dass guter Arbeitsschutz, das heißt Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, ein alltäglicher Bestandteil aller Entscheidungen im Unternehmen darstellt und in alle Prozesse integriert ist. Hilfestellung für diesen systematischen Ansatz des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bieten beispielsweise die VBG-Fachinformationen BGI 5023 "AMS - Arbeitsschutz mit System" und BGI 5132 "GMS - Gesundheit mit System - Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement".
Literaturhinweise
2 Belastungen am Arbeitsplatz
Bei der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen können durch erhöhte körperliche, visuelle und psychische Belastungen gesundheitliche Gefährdungen auftreten. Diese können sein: Belastungen durch unergonomische Arbeitsplätze, durch ungeeignete Arbeitsmittel und ungünstige Arbeitsbedingungen. Zwischen diesen Belastungen bestehen vielfältige Wechselbedingungen.
2.1 Muss ich mich für meine Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz untersuchen lassen?
Nach Erfahrungen von Arbeitsmedizinern und Augenärzten haben etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen ein nicht ausreichendes beziehungsweise nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen, ohne dass ihnen dieses vorher aufgefallen wäre. Die Ursache hierfür liegt zum Teil in der mit dem Alter nachlassenden Fähigkeit zur Anpassung des Sehens im Nahbereich (Akkommodation).
Die Folgen eines verminderten unkorrigierten Sehvermögens können asthenopische Beschwerden (siehe Kapitel 2.2), wie zum Beispiel Kopfschmerzen, brennende, tränende Augen sowie Flimmern vor den Augen sein. Weiterhin kann es durch die verstärkte Anspannung der Muskulatur auch zu Beschwerden am Bewegungsapparat, wie Nacken- und Rückenschmerzen, kommen.
Aus den vorgenannten Gründen hat der Gesetzgeber in der Bildschirmarbeitsverordnung beziehungsweise in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge den Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine geeignete Person anzubieten. Diese Person kann nach der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung nur ein Arzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sein. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung empfehlen, diese Untersuchung in standardisierter Form (DGUV Grundsatz G 37) durchführen zu lassen. Bei dieser Untersuchung werden außer dem Sehvermögen auch Auffälligkeiten und Beschwerden des Bewegungsapparates und anderer Organsysteme berücksichtigt und Empfehlungen zur Einrichtung des Arbeitsplatzes ausgesprochen.
Der Arbeitgeber muss jedem Beschäftigten, der gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzt (siehe BGI 650), die beschriebene Vorsorgeuntersuchung (G 37) anbieten. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig.
2.2 Kann ich meine Augen durch Bildschirmarbeit schädigen?
Im Verlauf eines Arbeitstages können Ermüdungserscheinungen der Augen auftreten. Die Folgen können Kopfschmerzen, Augenbrennen oder Augentränen sein. Auch fallen schon vorhandene, im Alltag nicht bemerkte Schielfehler möglicherweise erst dann auf, wenn hohe Anforderungen an das Sehvermögen gestellt werden, wie es bei der Bildschirmarbeit der Fall ist. Diese Beschwerden werden auch als asthenopische Beschwerden bezeichnet. Sie entstehen insbesondere dann, wenn ein unzureichend korrigiertes Sehvermögen vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Brille die vorhandene Sehschwäche nicht mehr voll ausgleicht. Auch Beschwerden im Sinne eines "trockenen Auges", die vielfältige Ursachen haben können, werden bei ungünstigen ergonomischen Verhältnissen am Arbeitsplatz verstärkt. Dieses kann zum Beispiel bei einem zu hoch eingestellten Bildschirmgerät der Fall sein, was eine stärkere Lidöffnung mit entsprechend vermehrter Verdunstung von Tränenflüssigkeit zur Folge hat.
Neben diesen tätigkeitsbezogenen Beschwerden konnte bisher keine Schädigung der Augen oder des Sehvermögens durch Bildschirmarbeit wissenschaftlich nachgewiesen werden.
2.3 Wer braucht eine Bildschirmbrille und wie erhält man sie?
Grundsätzlich trägt der am Bildschirm arbeitende kurz- oder weitsichtige Beschäftigte dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben. Ab einem Alter von etwa 40 bis 45 Jahren werden wegen der abnehmenden Akkommodationsfähigkeit (siehe Kapitel 2.1) in der Regel zusätzliche Korrekturen für das Sehen in der Nähe erforderlich - zum Beispiel Lesebrillen, Zwei- oder Mehrstärkenbrillen oder Gleitsichtbrillen. Falls bei älteren Beschäftigten die Untersuchung nach G 37 (siehe Kapitel 2.1) ergibt, dass ihre korrekt angepasste Brille am Bildschirmarbeitsplatz nicht geeignet ist, muss der Arbeitgeber im erforderlichen Umfang eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung stellen.
Entscheidend für die Ermittlung des Bedarfs für eine spezielle zusätzliche Sehhilfe für Alterssichtige und ihre korrekte Anpassung an den Arbeitsplatz ist die Berücksichtigung
Je nach Alter und Arbeitsaufgabe kommen verschiedene Arten von speziellen Sehhilfen in Betracht:
Stellt der Arzt bei der Untersuchung nach G 37 (siehe Kapitel 2.1) eine eingeschränkte Sehschärfe fest, muss der Beschäftigte zunächst dafür sorgen, dass er eine korrekt angepasste Brille für den täglichen Bedarf erhält. Falls der Beschäftigte mit dieser Brille trotz ergonomischer Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes Probleme bei seiner Tätigkeit hat, kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig sein. Die im erforderlichen Umfang entstehenden Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt der Arbeitgeber. Über die Höhe der Kosten sollte vorab Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hergestellt werden. Regelungen hierzu können im Rahmen von Betriebsvereinbarungen getroffen werden.
2.4 Warum muss der Arbeitsplatz eine Mindestgröße haben?
Je nach Arbeitsaufgabe benötigt man neben Arbeitstisch und Büroarbeitsstuhl noch weitere Arbeitsmittel (zum Beispiel Bildschirm, Tastatur, Telefon, Rechenmaschine, Drucker, Scanner), Arbeitsunterlagen (zum Beispiel Akten, Korrespondenz, Fachliteratur) und Arbeitsmöbel (zum Beispiel Regale, Container, Schränke). Um die benötigten Arbeitsmöbel aufstellen und ungehindert nutzen zu können, dem natürlichen Bewegungsablauf des Menschen Rechnung zu tragen und wechselnde Körperhaltungen zu ermöglichen, ist eine ausreichende Fläche je Arbeitsplatz erforderlich. Auch bei den Abmessungen des Arbeitstisches müssen die für die jeweilige Arbeitsaufgabe benötigten Arbeitsmittel berücksichtigt werden, damit im Interesse einer ergonomischen Arbeitshaltung und ergonomischer Arbeitsabläufe eine flexible Anordnung der Arbeitsmittel möglich ist. Bei ausreichender Bemessung des Raumes und der Arbeitsflächen werden Zwangshaltungen, die zu Verspannungen und Beschwerden führen können, vermieden.
2.5 Weshalb darf der Bildschirm nicht zu hoch stehen?
Die natürliche Kopfhaltung des Menschen beim Lesen und bei der Durchführung von manuellen Tätigkeiten ist leicht nach vorn geneigt. Auch die Blickrichtung der Augen in Ruhestellung ist nach unten geneigt. Deshalb sollte der Bildschirm so aufgestellt werden, dass die Blicklinie um etwa 35 Grad aus der Waagerechten abgesenkt ist und dabei einen annähernd rechten Winkel mit der Bildschirmoberfläche einhält. Durch die abgesenkte Blickrichtung und eine leichte Vorneigung im Bereich der Halswirbelsäule wird ein entspanntes Sehen am Bildschirm bei der Bildschirmarbeit gewährleistet. Deshalb soll der Bildschirm direkt auf dem Arbeitstisch und nicht auf Geräten, Schwenk- armen oder Podesten aufgestellt werden. Außerdem sind die Augen durch das Absenken der Blickrichtung weniger weit geöffnet, was dem Austrocknen des Tränenfilms im Auge und damit den Symptomen des "trockenen Auges" entgegenwirkt. Bei einer ergonomischen Aufstellung des Bildschirmes werden auch muskuläre Verspannungen im Bereich der Halswirbelsäule und des Schultergürtels vermieden.
2.6 Warum darf der Bildschirm nicht zu klein sein?
Um unnötige Belastungen des Sehvorganges der Beschäftigten zu vermeiden, ist es notwendig, die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen in einer Größe und Qualität anzubieten, die ein leichtes beschwerdefreies Erkennen ermöglichen (mindestens 3,2 mm Zeichenhöhe bei 500 mm Sehabstand). Dabei hängt die Größe des Bildschirmes im Wesentlichen von der Arbeitsaufgabe ab. Die Zeichengröße und Bildqualität auf dem Bildschirm sollte nicht deutlich schlechter sein, als man es von den üblichen Papiervorlagen gewohnt ist. So muss zum Beispiel für die Darstellung von zwei DIN-A4-Seiten nebeneinander der Bildschirm mindestens eine Diagonale von 21 Zoll (bei einem 4:3 Format) beziehungsweise 22 Zoll (bei einem 16:10 Format) aufweisen, wobei Bereiche für Bearbeitungsmenüs noch nicht berücksichtigt sind. Das hier geschilderte 1:1-Größenverhältnis von Papier und Bildschirm bedingt eine Betrachtung des Bildschirmes in Leseentfernung. Soll der Bildschirm in größerer als Leseentfernung aufgestellt werden, muss er entsprechend größer sein, um den gleichen Informationsgehalt mit größeren Zeichen darstellen zu können. Ist andererseits die Menge der auf dem Bildschirm darzustellenden Informationen begrenzt - zum Beispiel bei Textverarbeitung - kann bei einer Zeichenhöhe von 3,2 mm und einem Sehabstand von 50 cm auch ein Bildschirm mit einer Diagonale von 15 Zoll ausreichend sein.
Eine für die Arbeitsaufgabe optimale Bildschirmgröße kann nur nach eingehender Analyse und Beurteilung aller Rahmenbedingungen festgelegt werden. Wird eine zu geringe Bildschirmgröße gewählt, erhöht sich die visuelle Belastung der Beschäftigten, was zu Konzentrationsschwäche, schneller Ermüdung, Kopfschmerzen und asthenopischen Beschwerden - wie zum Beispiel Augenbrennen, -flimmern, -tränen - führen kann.
2.7 Wie weit sollte der Bildschirm von mir entfernt sein?
Im Idealfall befinden sich Bildschirm, Tastatur und Vorlagen gleich weit von den Augen entfernt. Entsprechend den Körperabmessungen des Menschen beträgt die optimale Entfernung 50 cm bis 60 cm. Eine gleiche Entfernung der Arbeitsmittel ist besonders wichtig für alterssichtige Arbeitnehmer, damit alle genannten Arbeitsmittel mit der Lese-/Bildschirmbrille scharf gesehen werden können. Um den Bildschirm in einer Entfernung von 50 cm bis 60 cm positionieren zu können, muss eine dafür geeignete Bildschirmgröße gewählt werden (siehe Kapitel 2.6). Hiervon sollte nur bei speziellen Anforderungen abgewichen werden - zum Beispiel bei Konstruktionsarbeitsplätzen (CAD).
2.8 Muss ich regelmäßig Pausen machen?
Für ein beschwerdefreies und produktives Arbeiten im Büro wird die Tätigkeit am besten so organisiert, dass die tägliche Arbeit regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder Pausen unterbrochen wird. Die Forderung nach regelmäßiger Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch Tätigkeitsanteile, die vom Bildschirm unabhängig sind, wird durch das Konzept der Mischarbeit verwirklicht. Hierbei werden verschiedene Tätigkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen kombiniert, wodurch einseitige Belastungen vermieden werden. Dadurch wird das Wohlbefinden der Beschäftigten gesteigert. Bei der Arbeit im Büro sollte auf wechselnde Körperhaltungen Wert gelegt werden. Sitzende Tätigkeiten können dabei mit Tätigkeiten im Stehen und Gehen abwechseln. So kann man zum Beispiel bei bestimmten Tätigkeiten aufstehen, wie dem Telefonieren, zum Drucker laufen und anderes.
2.9 Warum ist es ungünstig, im Büro mit einem Notebook zu arbeiten?
Auch wenn die Bildschirmdarstellung und Qualität moderner Notebooks normalerweise üblichen Flachbildschirmen entspricht, hat das Arbeiten mit Notebooks folgende Nachteile:
Wenn aus betrieblichen Gründen regelmäßig auch an einem Büroarbeitsplatz gearbeitet werden muss, ist mindestens eine separate Tastatur erforderlich, besser ist jedoch eine Dockingstation mit separatem Bildschirm und separater Tastatur.
Benutzen Beschäftigte ihr Notebook gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz G 37, siehe Kapitel 2.1) anzubieten.
2.10 Gibt es Probleme mit schwarzen Tastaturen?
Die für Geräte empfohlenen Reflexionsgrade von 0, 2 (Mittelgrau) bis 0, 7 (gebrochenes Weiß) sind für Arbeitsumgebungen optimal, bei denen die Reflexionsgrade der Wände und Decken, Möbel und sonstiger Einrichtungsgegenstände ebenfalls in den empfohlenen Bereichen liegen. Da andererseits zu geringe Leuchtdichteunterschiede einen monotonen Raumeindruck vermitteln, kommt es auf ein insgesamt ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis an. Dies ist zum Beispiel nicht gegeben, wenn in einer solchen Arbeitsumgebung ein Bildschirmgerät mit einem schwarzen Rand aufgestellt wird. Im Einzelfall kann eine Bewertung nur durch eine ganzheitliche Beurteilung des Arbeitsplatzes vorgenommen werden.
Aus den gleichen Gründen sollten helle Tastaturen mit dunkler Beschriftung (Positivdarstellung wie beim Bildschirm) eingesetzt werden. Zudem können bei Tastaturen mit dunklen Tasten und heller Beschriftung (Negativdarstellung) nach bereits kurzer Nutzung die Tasten durch Fingerschweiß glänzen und damit die Zeichenerkennung herabgesetzt werden. Eine deutliche Tastaturbeschriftung ist gegeben, wenn dunkle Zeichen auf hellem Grund mit einem Kontrast von mindestens 3 : 1 vorhanden sind.
2.11 Welche Sitzposition ist zu bevorzugen?
Grundsätzlich ist das Sitzen für den Bewegungsapparat des Menschen nicht optimal, weil die Muskulatur dadurch gezwungen wird, überwiegend statische Haltearbeit zu leisten. Das Gleiche gilt übrigens auch für das Stehen.
Arbeitsphysiologische Untersuchungen haben gezeigt, dass die statische - im Vergleich zur dynamischen - Muskelarbeit der größere Energieverbraucher ist und damit zu einer höheren Herzschlagfrequenz und zu längeren Erholungszeiten führt. Durch dynamisches Sitzen, das heißt mal aufrecht, mal vorgebeugt, mal zurückgelehnt und den Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen wird der Anteil der statischen Haltearbeit reduziert.
Messungen des Bandscheibeninnendruckes haben gezeigt, dass die zurückgelehnte Sitzposition (= großer Körperöffnungswinkel) mit einem geringen Bandscheibeninnen druck verbunden ist und somit die einzige Körperhaltung bei Büroarbeit (nur Liegen wäre günstiger) darstellt, die zu einer Druckentlastung der Bandscheiben führt. Dynamisches Sitzen, also der Wechsel zwischen höherem (vorgeneigtes und aufrechtes Sitzen) und niedrigem Bandscheibeninnendruck (zurückgelehntes Sitzen) führt zu der gewünschten "Pumpwirkung", die bei Bandscheiben (welche ja keine eigene Blutversorgung haben) den Stoffaustausch gewährleistet.
Nicht "die" Sitzposition, sondern die Dynamik des Sitzens ist entscheidend - die "nächste (Sitz-)Position ist deshalb die beste".
Moderne Büroarbeitsstühle erlauben wechselnde Sitzpositionen, stützen dabei permanent die Wirbelsäule vor allem im Lendenwirbelsäulenbereich und beugen so der einseitigen Belastung der Wirbelsäule ebenso wie der Muskelermüdung vor.
Gute Bürostühle sind so einstellbar, dass Rückenlehne und Sitzfläche den Bewegungen des sitzenden Menschen folgen.
Die Sitzfläche ist so gestaltet, dass die wirksam werdende Gewichtskraft des Benutzers optimal aufgenommen und eine gleichmäßige Druckverteilung gewährleistet wird. Büroarbeitsstühle sind hinsichtlich der Standsicherheit und Stabilität so konstruiert, dass die Benutzer verschiedene Sitzpositionen - dynamisches Sitzen - einnehmen können, ohne dass der Stuhl kippt oder sich verformt.
Um an modernen Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen mit mehreren Arbeitszonen flexibel von einem Bereich zum anderen gelangen zu können, um die Entfernung der Benutzer zur Arbeitskante des Tisches sicher einzustellen und um zu verhindern, dass ein Büroarbeitsstuhl bei Entlastung wegrollt, sind diese Sitzmöbel mit gebremsten - an die Fußbodengegebenheiten angepassten - Rollen ausgestattet. Für die Höhenverstellung sorgt eine entsprechende Mechanik.
Die vorgenannten Aspekte gelten sinngemäß unter anderem auch für Kniestühle und federnde Sitzhocker. Das ganztägige Sitzen ohne eine Rückenlehne, welche auch in eine zurückgeneigte Stellung gebracht werden kann, ist eindeutig belastend für die Bandscheiben.
2.12 Was ist ein "orthopädischer Stuhl"?
Bezeichnungen wie "orthopädischer" oder "anatomischer Stuhl" sind irreführend.
Grundsätzlich erfüllt ein ergonomisch einwandfreier Büroarbeitsstuhl alle Anforderungen auch bei bandscheibenbedingten Erkrankungen oder anderen schmerzhaften Rückenbeschwerden.
Bei starken Abweichungen - zum Beispiel anatomischer Art, aber auch speziellen Erkrankungsformen oder nach Unfällen mit Veränderungen der Körperstatik (Einbeinigkeit, ausgeprägte Deformierungen der Wirbelsäule -, können individuelle Sonderanfertigungen oder spezielle Anpassungen notwendig sein.
Empfohlen wird, sich bei der Auswahl des geeigneten Büroarbeitsstuhles beraten zu lassen - zum Beispiel von Ihrem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
2.13 Sind Fit("Sitz")-Bälle eine Alternative zum Büroarbeitsstuhl?
Fit(" Sitz")-Bälle sind in den unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Um die häufig gestellte Frage beantworten zu können, ob sie als Alternative zum Büroarbeitsstuhl gesehen werden können, ist es erforderlich, sowohl arbeitsmedizinische, als auch sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte zu berücksichtigen.
Arbeitsmedizinische Aspekte
Auf Fit("Sitz")-Bällen befinden sich die Benutzer im labilen Gleichgewicht. Sie müssen sich daher auf die besondere Art des Sitzens konzentrieren, um nicht herunterzufallen. Bei der labilen Gleichgewichtslage werden immer wieder kleine Ausgleichsbewegungen durch die Wirbelsäulenmuskulatur ausgeführt. Damit wird der beim Sitzen sonst üblichen und für die Wirbelsäule ungünstigen Haltungskonstanz entgegengewirkt. Es werden immer wieder unterschiedliche Muskelpartien aktiviert und die statische Beanspruchung der Muskulatur im Sinne von Haltearbeit vermindert. So wird Verspannungen vorgebeugt.
Der Fit("Sitz")-Ball ist also als Trainings- und Übungsgerätgeeignet.
Bei längerem Sitzen kehrt sich diese positive Wirkung der Stärkung der Rückenmuskulatur allerdings ins Negative um. Die oben beschriebenen Ausgleichsbewegungen haben am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz keinen nachweisbaren Trainingseffekt auf die betreffenden Muskelgruppen. Zudem nimmt der Benutzer wegen der fehlenden Abstützmöglichkeit des Rückens bereits nach kurzer Zeit durch zunehmende muskuläre Ermüdung eine Rundrückenhaltung ein. Die physiologische Lendenlordose wird aufgehoben. Damit kommt es zu einer höheren Bandscheibenbelastung.
Beim Fit("Sitz")-Ball ist durch die fehlende Höhenverstellbarkeit außerdem eine Optimierung der Sitzhöhe nicht gegeben.
Ein Arbeiten in entspannter, ermüdungsfreier Körperhaltung mit ausreichender Bewegungsfreiheit - wie für gut gestaltete Sitzgelegenheiten am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz gefordert - ist nicht möglich. Der Fit(" Sitz")-Ball ist für längerfristiges Sitzen nicht geeignet.
Wichtig ist auch der hygienische Aspekt. Sitzflächen und Rückenlehnen von Sitzgelegenheiten sind mit Bezugsstoffen auszustatten, die für ein gutes Mikroklima beim Sitzen sorgen. Damit werden übermäßiges Schwitzen, aber auch Empfindung von Kälte vermieden. Der Benutzer soll sich sowohl bei höheren, als auch bei niedrigeren Temperaturen wohlfühlen. Das Kunststoffmaterial eines Fit("Sitz")-Balles kann dieses nicht leisten.
Fazit aus arbeitsmedizinischer Sicht: Ein Fit("Sitz")-Ball ist als Trainings- und Übungsgeräteinsetzbar, jedoch als Sitzgelegenheit für die Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen nichtgeeignet.
Sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte
Beim Benutzen eines Fit("Sitz")-Balles besteht die Gefahr, dass sich Benutzer bei kurzfristigem Aufstehen anschließend ins "Leere" setzen, da sich der Fit("Sitz")-Ball infolge seiner Rolleigenschaften nicht mehr an der vermuteten Position befindet. Weiterhin kann der Ball durch seine Rolleigenschaften zur Sturz- und Stolperstelle werden. In mehreren Fällen sind Fit("Sitz")-Bälle während der Benutzung geplatzt. Unterschiedliche Arten von Verletzungen waren die Folge.
Sitzgelegenheiten müssen im Rahmen der Prävention bestimmten sicherheitstechnischen und ergonomischen Kriterien genügen. Primäre Anforderungen beim Einsatz an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sind neben unterschiedlichen Einstellmöglichkeiten zur Einnahme individueller ergonomischer Sitzhaltungen die Standsicherheit, Stabilität und definierte Rolleigenschaften. Der Fit("Sitz")-Ball erfüllt diese Anforderungen nicht.
Fazit: Der Fit("Sitz")-Ball ist keine Alternative zum Büroarbeitsstuhl.
2.14 Sind Pendelhocker eine Alternative zum Büroarbeitsstuhl?
Pendelhocker oder Ähnliches sind in den unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Um die häufig gestellte Frage zu beantworten, ob Pendelhocker als Alternative zum Büroarbeitsstuhl gesehen werden können, ist es erforderlich, sowohl arbeitsmedizinische, als auch sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte zu berücksichtigen.
Arbeitsmedizinische Aspekte
Auf Pendelhockern befinden sich die Benutzer - wie beim Fit("Sitz")-Ball im labilen Gleichgewicht. Bei der labilen Gleichgewichtslage werden immer wieder kleine Ausgleichsbewegungen durch die Wirbelsäulenmuskulatur ausgeführt. Damit wird der beim Sitzen sonst üblichen und für die Wirbelsäule ungünstigen Haltungskonstanz entgegengewirkt. Die statische Beanspruchung der Muskulatur verteilt sich auf mehrere Muskelgruppen.
Die beschriebenen Ausgleichsbewegungen haben am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz keinen nachweisbaren Trainingseffekt auf die betroffenen Muskelgruppen. Zudem nimmt der Benutzer wegen der fehlenden Abstützmöglichkeit des Rückens bereits nach kurzer Zeit durch zunehmende muskuläre Ermüdung eine Rundrückenhaltung ein. Die physiologische Lendenlordose wird aufgehoben.
Für das Arbeiten in ständiger oder überwiegender Sitzposition bei gleichzeitig entspannter, ermüdungsfreier Körperhaltung mit ausreichender Bewegungsfreiheit- wie für gut gestaltete Sitzgelegenheiten am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz gefordert - sind Pendelhocker als alleinige Sitzgelegenheit aus arbeitsmedizinischer Sicht nichtgeeignet.
Sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte
Der Büroarbeitsstuhl soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern. Sitzgelegenheiten müssen im Rahmen der Prävention bestimmten sicherheitstechnischen und ergonomischen Kriterien genügen. Primäre Anforderungen beim Einsatz an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sind unterschiedliche Einstellmöglichkeiten zur Einnahme individueller ergonomischer Sitzhaltungen, Standsicherheit und definierte Rolleigenschaften. Pendelhocker erfüllen diese Anforderungen nur bedingt.
Fazit: Pendelhocker sind als alleinige Sitzgelegenheit aus arbeitstechnischer und ergonomischer Sicht keine Alternative zum Büroarbeitsstuhl.
2.15 Sind Sitz-/Kniemöbel eine Alternative zum Büroarbeitsstuhl?
Sitz-/Kniemöbel sind unter verschiedenen Namen bekannt - zum Beispiel Ullmann-Stuhl, Mengshoel-Stuhl und Balans-Stuhl. Um die häufig gestellte Frage zu beantworten, ob Sitz-/ Kniemöbel als Alternative zum Büroarbeitsstuhl gesehen werden können, ist es erforderlich, arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte zu berücksichtigen.
Arbeitsmedizinische Aspekte
Diese Stühle basieren auf der Grunderkenntnis, dass eine schräge, nach hinten ansteigende, im Detail wie auch immer geformte Sitzfläche den Vorzug besitzt, die Wirbelsäule aus der Kyphose (= "Buckelung", nach hinten konvexe Krümmung der Wirbelsäule) in die Lordose (= zur Kyphose umgekehrte Krümmung, das heißt nach vorn konvexe Krümmung der Wirbelsäule) aufzurichten und damit zu entlasten.
Die Sitzkonstruktion soll ein Sitzen in aufrechter Sitzhaltung erzwingen. Für die unterschiedlichen Bürotätigkeiten ist es aus arbeitsmedizinischer Sicht jedoch wichtig, "dynamisch" sitzen zu können - das heißt sowohl eine vorgeneigte, eine aufrechte als auch eine zurückgelehnte Sitzhaltung einnehmen zu können.
Auf Sitz-/Kniemöbeln kann es bei der vorgeneigten Sitzhaltung - zum Beispiel bei handschriftlichen Tätigkeiten - zu einer unphysiologischen Gesamtkyphose des Rückens/der Wirbelsäule kommen.
Das Einnehmen einer zurückgelehnten Sitzhaltung ist auf diesen Möbeln mangels einer Rückenabstützung nicht möglich, obwohl gerade in dieser Sitzhaltung - zum Beispiel beim Telefonieren, Lesen - der Muskelspannungszustand der Rücken-, Gesäß- und Beinmuskulatur herabgesetzt wird.
Infolge der Schrägstellung der Sitzfläche werden trotz Knieabstützung das Gewebe, die Blutgefäße und die Nerven im Bereich des Gesäßes durch Scherkräfte beansprucht, die zu unphysiologischen Folgeerscheinungen führen können. Auch der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel wird mit circa 60 Grad durch das Möbel vorgegeben und ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht oder nur kaum zu verändern - obwohl aus medizinischer Sicht auch bei diesem Gelenk der Öffnungswinkel von 90 Grad bis zur vollen Streckung ermöglicht werden sollte.
Eine länger andauernde Beugung des Kniegelenkes weit unter 90 Grad mit gleichzeitiger Druckbeaufschlagung - unter anderem der Unterschenkelmuskulatur und Sehnen, ist hiernach abzulehnen. Zu beachten ist weiterhin, dass bei der Sitz-Knie-Haltung circa 20 Prozent mehr Körpergewicht über das Gesäß und die Knie getragen werden müssen, welche bei einer üblichen Sitzhaltung über die Füße abgestützt werden.
Für das Arbeiten in ständiger oder überwiegender Sitzposition bei gleichzeitig entspannter, ermüdungsfreier Körperhaltung mit ausreichender Bewegungsfreiheit- wie für gutgestaltete Sitzgelegenheiten am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz gefordert- sind Sitz-/Kniemöbel als alleinige Sitzgelegenheit für den Einsatz an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen aus arbeitsmedizinischer Sicht nichtgeeignet.
Sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte
Sitzgelegenheiten müssen im Rahmen der Prävention bestimmten sicherheitstechnischen und ergonomischen Kriterien genügen. Primäre Anforderungen beim Einsatz an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sind unterschiedliche Einstellmöglichkeiten zum Einnehmen individueller ergonomischer Sitzhaltungen, Standsicherheit und definierte Rolleigenschaften.
Um an modernen Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen mit mehreren Arbeitszonen flexibel von einem Bereich zum anderen zu gelangen, um die Entfernung der Benutzer zur Arbeitskante des Tisches sicher einzustellen und um zu verhindern, dass ein Büroarbeitsstuhl bei Entlastung wegrollt, sind diese Sitzmöbel mit gebremsten - an die Fußbodengegebenheiten angepassten - Rollen ausgestattet. Für die Höhenverstellung sorgt eine entsprechende Mechanik.
Die Sitzfläche ist so gestaltet, dass die wirksam werdende Gewichtskraft des Benutzers optimal aufgenommen und eine gleichmäßige Druckverteilung gewährleistet wird. Die Rückenlehne unterstützt in den verschiedenen Sitzhaltungen die natürliche Form der Wirbelsäule. Hinsichtlich der Standsicherheit und Stabilität sind Büroarbeitsstühle so konzipiert, dass die Benutzer verschiedene Sitzpositionen - dynamisches Sitzen - einnehmen können, ohne dass der Stuhl kippt oder sich verformt.
Sitz-/Kniemöbel erfüllen diese Anforderungen nur bedingt. Deshalb sind sie als alleinige Sitzgelegenheit am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz aus sicherheitstechnischer und ergonomischer Sicht nicht geeignet.
2.16 Sind zusätzliche Kissen oder Polster auf dem Stuhl sinnvoll?
Bei ergonomischen Erkenntnissen entsprechenden Büroarbeitsstühlen ist keine zusätzliche "Sitzauflage" nötig, um eine ergonomisch richtige Sitzhaltung zu ermöglichen. Ein Keilpolster würde die geometrischen Beziehungen zwischen Sitzfläche und Rückenlehne so verändern, dass die gewünschte Unterstützung der Wirbelsäule in den verschiedenen Positionen des dynamischen Sitzens (mal vorgeneigt, mal aufrecht, mal zurückgelehnt) nicht gewährleistet ist.
2.17 Welche Vorteile haben höhenverstellbare Arbeitstische?
Für circa 90 Prozent der Menschen ist unter der Voraussetzung, dass der Büroarbeitsstuhl höhenverstellbar ist, eine feste Tischhöhe von 740 mm +/- 20 mm akzeptabel.
Dieses bedeutet, dass für kleinere Personen unter circa 165 cm Körperhöhe eine Fußstütze vorzusehen ist.
Bei Beschäftigten über circa 185 cm Körperhöhe ist in der Regel eine Tischerhöhung notwendig. Um eine optimale individuelle Anpassung der Arbeitshöhe zu erreichen, sind höhenverstellbare Arbeitstische vorzuziehen.
Büroarbeit bedeutet heutzutage: sitzen, sitzen und nochmals sitzen. Das heißt in der Praxis: wenig körperliche Bewegung. Die Folgen dieses Bewegungsmangels sind bekannt.
Moderne Büroarbeitsstühle ermöglichen und fördern das dynamische Sitzen - mit Blick auf Muskulatur, Bandscheiben, Bänder und Blutkreislauf reicht das allein aber nicht aus.
Es spricht also viel dafür, bei der Büroarbeit zwischen Sitzen und Stehen, besser noch, zwischen Sitzen, Stehen und Gehen zu wechseln. Dieses fördert die Bewegung der Wirbelsäule, trägt zur Versorgung der Bandscheiben bei, löst Verspannungen der Nacken-, Schulter- und Rückenmuskulatur und regt das Herz-Kreislauf-System an.
Entscheidend sind der Wechsel zwischen den verschiedenen Körperhaltungen und die Häufigkeit dieser Wechsel.
Empfohlen werden zwei bis vier Haltungswechsel pro Stunde, wobei keine Haltung länger als zwanzig Minuten am Stück eingenommen werden sollte - denn grundsätzlich gilt: Nur der Haltungswechsel sorgt für den Belastungswechsel.
Die gewünschte und erforderliche Bewegung am Arbeitsplatz lässt sich gut über höhenverstellbare Arbeitstische - am besten Sitz-/Steh-Arbeitstische oder Sitz-/Steh-Konzepte fördern und realisieren.
Um eine optimale individuelle Anpassung der Arbeitshöhe zu erreichen, sind stufenlos elektromotorisch höhenverstellbare Sitz-/Steh-Arbeitstische zu empfehlen.
Die wünschenswerte Änderung der Körperhaltung (abwechselndes Sitzen, Stehen und Gehen) wird durch einen Verstellbereich des Tisches von circa 600 mm bis 1250 mm optimal ermöglicht. Zudem kann dann auf Fußstützen verzichtet werden.
Höhenverstellbare Arbeitsflächen, die sich sowohl im Sitzen, als auch im Stehen nutzen lassen, führen insgesamt zu einem flexibleren Arbeitsablauf sowie zur Vermeidung von Zwangshaltungen und wirken sich günstig auf den Bewegungsapparat des Menschen aus.
2.18 Dürfen Personen mit Epilepsie am Bildschirm arbeiten?
Ja. Grundsätzlich sind Personen mit Epilepsie an Bildschirmarbeitsplätzen einsetzbar, da im Allgemeinen keine Selbst- oder Fremdgefährdung durch Anfälle besteht. Eine Eingliederung in die Bürotätigkeit ist in der Regel ohne besondere Einschränkung möglich.
Demgegenüber wird häufig die Befürchtung geäußert, dass an Bildschirmarbeitsplätzen ein erhöhtes Risiko für die Auslösung von Anfällen bei Personen mit Epilepsie aufgrund einer bestehenden Fotosensibilität, das heißt das Auftreten epilepsietypisch er Veränderungen bei bestimmten Lichtreizen, vorliegt und hierdurch epileptische Anfälle ausgelöst werden können. Solche Reaktionen zeigen sich in der Regel aber nur in sehr niedrigen Frequenzbereichen, am häufigsten zwischen 15 Hz und 20 Hz. Bei einer Frequenz von 65 Hz und mehr sind nach Literaturangaben nur noch bei 4 Prozent der fotosensiblen Personen mit Epilepsie EEG-Veränderungen zu beobachten. Auch weisen Bildschirmgeräte in der Regel Bildwechselfrequenzen zwischen 85 Hz und mehr auf. In diesem Bereich werden keine fotosensiblen Reaktionen bei Personen mit Epilepsie beobachtet.
Grundsätzlich sind also Personen mit Epilepsie für eine Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz geeignet. Besondere Fragen zu dieser Problematik sollten zusammen mit dem Betriebsarzt geklärt werden.
2.19 Was ist ein barrierefreier Arbeitsplatz?
Die Arbeitsplatzgestaltung basiert auf den Erkenntnissen von Arbeitswissenschaft und Ergonomie. Die hierbei zugrunde liegende Systematik und Methodik berücksichtigt nur 90 Prozent körperlich nicht eingeschränkter Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren. Sollen Personen, deren Bedürfnisse zum Beispiel aufgrund einer körperlichen Einschränkung (Behinderung) nicht berücksichtigt wurden, einen nach diesen Kriterien gestalteten Arbeitsplatz besetzen, muss der Arbeitsplatz entsprechend ihrer individuellen Einschränkungen angepasst werden (behindertengerechte Gestaltung).
Zur Vermeidung der offensichtlichen Nachteile einer derartigen Vorgehensweise wurde die barrierefreie Arbeitsgestaltung entwickelt. Die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft wurden erweitert um die Erfahrungen, die im Rahmen der Wiedereingliederung behinderter Personen in das Arbeitsleben gemacht wurden.
Barrierefreie Arbeitsplätze beinhalten eine ergonomische, psychologische, soziale und wirtschaftliche Dimension.
Zur Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze wird bei jeder Tätigkeit untersucht, welche Personen jeweils die höchsten Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung stellen. Können diese Bedürfnisse berücksichtigt werden, sind auch alle Anforderungen von Personen mit geringeren Bedürfnissen abgedeckt. Führt diese Vorgehensweise nicht zum Ziel, muss die Tätigkeit auf eine alternative Weise ausführbar sein (sogenanntes "Zweikanalprinzip" - zum Beispiel Tastatur- oder Spracheingabe am Computer).
Durch eine präventive barrierefreie Gestaltung werden bei Arbeitsstätten große und teure Umbauten zur Anpassung an die Bedürfnisse einzelner behinderter Beschäftigter vermieden. An den Arbeitsplätzen können Personen trotz geringer oder fehlender Ausprägung einer Fähigkeit tätig werden, sei es durch den Einsatz einer alternativen Fähigkeit oder durch den Einsatz kompatibler Hilfsmittel. Im Arbeitsleben können so alle Personen beschäftigt werden, die grundsätzlich zur Ausführung einer Tätigkeit befähigt sind beziehungsweise diese Fähigkeit nachweisen.
Werden die Prinzipien barrierefreier Gestaltung bei Neu- beziehungsweise großen Umbauten schon bei der Planung umfassend berücksichtigt, ergeben sich Vorteile für alle Beteiligten:
Literaturhinweise
Vorschriften, DIN-Schriften und BG-Informationen
Literatur:
3 Belastungen durch die Arbeitsumgebung
Die Arbeitsumgebung hat einen Einfluss auf produktive Arbeit und gute Arbeitsergebnisse. Beleuchtung, Raumklima, Lärm und die Gestaltung des Arbeitsumfeldes wirken auf die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Diese Faktoren können sich auch positiv und negativ gegenseitig beeinflussen.
3.1 Warum muss auf gute Beleuchtung geachtet werden?
Bei strahlendem Sonnenschein im Sommer wird im Freien eine Beleuchtungsstärke bis zu 100.000 Lux, bei bedecktem Himmel bis zu 20.000 Lux erreicht. Selbst an trüben Novembertagen kann das Tageslicht bis zu 5.000 Lux erzeugen. Im Januar zu Sonnenauf- und -untergang können bei bedecktem Himmel zwischen 500 Lux und 1000 Lux gemessen werden. Bei Vollmond beträgt jedoch die Beleuchtungsstärke nur noch 0, 2 Lux. An solche Beleuchtungsstärken hat sich der Mensch im Laufe der Evolution angepasst.
Für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze gilt eine Mindestbeleuchtungsstärke durch die künstliche Beleuchtung von 500 Lux in der Horizontalen. Das Auge erreicht seine maximal mögliche Sehschärfe zwar erst bei einer Beleuchtungsstärke von 15.000 bis 20.000 Lux, doch bereits ab circa 500 Lux ist nach Erfahrungswerten ein belastungsarmes Lesen von Schriftstücken möglich. Bei dieser Beleuchtungsstärke können Normalsichtige ohne Probleme lesen. Außerdem sind bei breitstrahlenden Leuchten und hellen Raumoberflächen auch die Gesichter sehr gut erkennbar und meist werden Lichtbedingungen erreicht, die den Menschen ausreichend aktivieren. Untersuchungen haben gezeigt, dass für reine Lese-Sehaufgaben die Leistungsfähigkeit bei Beleuchtungsstärken von circa 800 Lux bis 1.000 Lux noch merklich steigt.
Ungefähr ab Mitte 40 lässt die Sehkraft des Menschen spürbar nach und die Altersweitsichtigkeit beginnt beziehungsweise nimmt zu. Es wird mehr Licht benötigt, um die gleiche Sehleistung zu erreichen.
An Arbeitsplätzen ohne Bildschirmtätigkeit wäre, auch unter Berücksichtigung des Lichtbedarfs älterer Menschen, eine Beleuchtungsstärke von circa 1.400 Lux optimal.
Im Gegensatz zu Papiervorlagen sind Bildschirmgeräte selbstleuchtende Arbeitsmittel. Deren Darstellungsqualität nimmt mit der Höhe der Beleuchtungsstärke im Raum ab. Im Bereich von 500 Lux bis 1.000 Lux (für Ältere an Büroarbeitsplätzen 750 Lux bis circa 1.500 Lux) können sowohl Papiervorlagen als auch Bildschirmanzeigen belastungsarm gelesen werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die (natürliche oder auch künstliche) Raumbeleuchtung folgende Bedingungen erfüllt:
Außer auf ausreichende Beleuchtungsstärke ist zu achten auf
Die Beleuchtungsstärke und die Farbe des Lichts beeinflussen auch die Stimmungslage von Beschäftigten. Im Allgemeinen werden die Lichtfarben Warmweiß (eher "wohnliche" Stimmung) oder Neutralweiß (eher sachliche Stimmung) als angenehm empfunden.
3.2 Sind Vollspektrumlampen vorteilhaft?
Unter der Bezeichnung "Vollspektrumlampen" werden Leuchtstofflampen mit erhöhtem Strahlungsanteil im UV-A-Bereich angeboten. Das ausgestrahlte Licht ähnelt dem Tageslicht und soll laut Werbung eine positive Wirkung auf den Menschen haben. Hierfür gibt es aber derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die Vollspektrumlampen haben sehr gute Farbwiedergabeeigenschaften, so dass ihr Einsatz zweckmäßig ist für Bereiche, in denen es in besonderem Maße auf ein fehlerfreies Erkennen von Farben ankommt.
3.3 Was versteht man unter dynamischem Licht?
Der Mensch ist entwicklungsgeschichtlich dem Tageslicht angepasst. Dieses verändert sich im Laufe der Tages- und über die Jahreszeiten und wechselt seine Helligkeit und seine Lichtfarbe. Das über das Auge einfallende Tageslicht sorgt für Informationen, die der Körper zu seiner Regulation benötigt. Licht trägt dazu bei, dass die innere Uhr des Menschen synchronisiert wird. Die physische und psychische Verfassung des Menschen und seine Leistungsfähigkeit werden durch Licht beeinflusst. Deshalb sollten Arbeitsplätze mit ausreichendem Tageslicht beleuchtet werden.
Wenn dieses nicht möglich ist - zum Beispiel bei Schichtarbeit in Call centern oder bei zu wenigen oder fehlenden Fenstern -, kann es sinnvoll sein, auch das künstliche Licht über den Tagesverlauf zu ändern.
Unter dynamischem Licht versteht man sich ändernde Situationen des künstlichen Lichts. Dazu werden Beleuchtungsstärken, Lichtfarben und eventuell auch die Lichtverteilung zeitlich kontinuierlich variiert - zum Beispiel angelehnt an den Verlauf des Tageslichts. Außerdem können einzelne Lichtszenen für unterschiedliche Tätigkeiten abgerufen werden.
Diese Veränderungen erfolgen über eine Lichtsteuerung. Dabei gehen unterschiedliche Lichtszenen ineinander über. Für die Lichtszenen wird definiert,
Dazu können mehrere unterschiedliche Leuchten oder auch spezielle Leuchten eingesetzt werden. Eine Vielzahl der Leuchtenhersteller bietet solche speziellen Leuchten für dynamisches Licht an. Diese sind mit Lampen unterschiedlicher Lichtfarbe ausgerüstet, deren Licht zu unterschiedlichen Beleuchtungsstärken und verschiedenen Lichtfarben gemischt wird.
3.4 Wie lässt sich störende Sonneneinstrahlung vermeiden?
Bei direkter Sonneneinstrahlung in Büros können Probleme durch Blendung und Aufheizen infolge von Wärmestrahlung auftreten. Als wirksamste Gegenmaßnahme haben sich außen liegende verstellbare Jalousien bewährt. Die Ausführung sollte so stabil beschaffen sein, dass auch bei stärkerem Wind ein Sonnenschutz gewährleistet ist. Innen liegende oder im Fenster integrierte Sonnenschutzvorrichtungen verhindern zwar die Blendung, halten jedoch in der Regel die Wärmestrahlung nur unzureichend zurück. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die gesamte Fensterfront lückenlos abgedeckt werden kann, damit Blendungserscheinungen sicher vermieden werden.
3.5 Warum darf es nicht zu laut sein?
Je stärker eine Tätigkeit Anforderungen an Gedächtnis und Aufmerksamkeit stellt, desto größer ist die Störanfälligkeit gegenüber Lärmeinwirkung. Die Abnahme des Konzentrationsvermögens unter Lärmeinfluss ist dadurch zu erklären, dass sich der Mensch anstrengt, die störenden Geräuscheinwirkungen aus seinem Bewusstsein zu verdrängen. Dies kann unter anderem zu vorzeitiger Ermüdung, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen führen. Deshalb darf der mittlere Schallpegel bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten maximal 70 dB(A) betragen, bei überwiegend geistigen Tätigkeiten höchstens 55 dB(A). Generell sollte der Schallpegel so niedrig wie möglich sein.
Im Büro finden sich verschiedene Lärmquellen, wie zum Beispiel
Geräusche werden als unterschiedlich stark störend empfunden. Für Aufmerksamkeit und Konzentration ist ein informationshaltiges Geräusch - zum Beispiel Gespräch der Kollegen - viel ungünstiger als ein gleichbleibendes Dauergeräusch - zum Beispiel Luftgeräusch der Klimaanlage.
Eine Lärmminderung setzt am wirksamsten an der Entstehungsquelle an, das heißt es sollten geräuscharme Arbeitsmittel beschafft und benutzt werden. Die Geräuschentwicklung einzelner Geräte ist je nach Bauart, Leistung und Betriebsweise unterschiedlich. Wenn realisierbar, sollten Kopierer oder Drucker in Technikräumen separat von den Arbeitsplätzen installiert werden.
Kopfhörer und Headsets sollten im Interesse einer optimalen Verständlichkeit und guter Trageeigenschaften in qualitativ hochwertiger Ausführung beschafft werden. Die Ansteuerelektronik sollte zu hohe Schallpegel begrenzen.
Die Geräuschsituation wird wesentlich durch die akustischen Eigenschaften der Räume bestimmt. Sogenannte "schallharte" Decken und Wände reflektieren und verstärken somit den Schall und führen zu unangenehmer "Halligkeit" der Arbeitsräume. Diesem Phänomen kann durch eine schallabsorbierende Ausstattung der Decken, Böden und Möbelteile begegnet werden. Außerdem tragen schallabsorbierende und -abschirmende Abtrennungen und Stellelemente zwischen den Arbeitsplätzen zu einer guten Akustik bei.
Auch Außenlärm (Straßen-, Eisenbahn-, Flugverkehr) kann einen Störfaktor darstellen. Zur Abhilfe sind schallisolierende Fenster und Fassaden geeignet.
3.6 Welche Rolle spielt die Luftfeuchtigkeit für die Gesundheit?
Der Mensch besitzt keine Sensoren für einzelne Klimaparameter. So hat er auch keine Möglichkeit, die Höhe der Luftfeuchtigkeit im Raum annähernd genau zu bestimmen. Studien haben ergeben, dass in befeuchteten Gebäuden mehr Beschäftigte mit der Luftfeuchtigkeit im Sinne zu trockener Luft unzufrieden sind als in natürlich belüfteten Gebäuden. Trotz höherer Luftfeuchte findet man in klimatisierten Gebäuden eine hohe Beschwerderate über Lufttrockenheit, trockene Schleimhäute und gereizte Augen. Das Raumklima wird in nicht klimatisierten Räumen eher angenehmer empfunden.
Daraus ergibt sich, dass die geäußerten Beschwerden unabhängig von der relativen Luftfeuchte sind. Bisher gibt es keinen überzeugenden wissenschaftlichen Beleg dafür, dass die Befeuchtung von Wohn- oder Büroräumen aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Deshalb sollte die Raumluft nur dann künstlich befeuchtet werden, wenn dieses betriebstechnisch notwendig ist - zum Beispiel für Produktionsprozesse in Druckereien.
Raumlufttechnische Anlagen, die die Luft befeuchten, sind aufwendig in der Anschaffung, Wartung und im Energieverbrauch. Nur eine regelmäßige Wartung garantiert einen hygienisch einwandfreien Betrieb.
3.7 Was ist "schlechte Luft"?
Ohne Zufuhr von Außenluft ändert sich in Innenräumen mit darin beschäftigten Personen die Luftzusammensetzung. Da der Mensch Kohlendioxid (CO2) abatmet, kann der CO2-Gehalt der Raumluft als Maß für die Luftqualität herangezogen werden. Sobald die Kohlendioxidkonzentration in der Luft ansteigt, entsteht in aller Regel eine unangenehme Geruchsbelästigung (bedingt auch durch andere Stoffe in der Raumluft). Der Sauerstoffanteil der Luft ändert sich entgegen einer weit verbreiteten Annahme hingegen nur gering und spielt für das Befinden der Menschen in Räumen praktisch keine Rolle. Der Frischluftbedarf nach der Norm DIN EN 13779 variiert je nach Arbeitsaufgabe und Konzentrationserfordernissen und soll im Durchschnitt circa 50 m3 pro Stunde und Person betragen. In Räumen bis zu einer bestimmten Größe ist eine Fensterlüftung ausreichend. Dabei fühlen sich die Beschäftigten auch wohler als in klimatisierten Räumen. Um eine effektive Lüftung zu gewährleisten, Lärmbelästigung von außen und dauernde Zuglufterscheinungen zu vermeiden, sollte die Stoßlüftung (mehrminütiges Öffnen der Fenster mehrmals täglich) gegenüber dauernd gekippten Fenstern bevorzugt werden.
3.8 Sind Klimaanlagen ungesund?
Das Thema Klimatisierung von Bürogebäuden wird unterschiedlich, oft auch sehr emotionsgeladen, diskutiert. Zwei Meinungen stehen sich gegenüber:
Auch der Kostenfaktor spielt eine Rolle. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Entscheidung zur Vollklimatisierung eines Bürogebäudes etwa 20 Prozent der Investitionskosten für das Gesamtgebäude betrifft und anschließend laufend Kosten für Betrieb und Wartung anfallen.
In Vergleichsstudien beurteilen Beschäftigte die Klimasituation folgendermaßen: 50 Prozent der Beschäftigten in natürlich belüfteten Gebäuden sind mit dem Raumklima unzufrieden, in klimatisierten Gebäuden sogar 60 Prozent. Als Verbesserungswünsche werden am häufigsten höhere Luftfeuchtigkeit und mehr Frischluft genannt, unabhängig davon, ob das Gebäude klimatisiert ist oder nicht. Weiterhin sind 42, 3 Prozent der Beschäftigten unzufrieden mit dem Geräuschpegel der Klimaanlage. Häufig wird über Zugluft und schwankende Temperaturen geklagt. Insgesamt betrachtet wird das Raumklima im klimatisierten Gebäude schlechter beurteilt als im natürlich belüfteten.
Vollklimaanlagen, wie sie meist in größeren Bürogebäuden und Hochhäusern zu finden sind, verfügen über die Komponenten Be- und Entlüftung, Kühlung, Erwärmung sowie Be- und Entfeuchtung.
Betriebsärzte kennen das Phänomen, dass Beschäftigte eine hohe Luftfeuchte als komfortabel bewerten und wie einen wertvollen Besitzstand verteidigen. Im Kapitel 3.6 "Welche Rolle spielt die Luftfeuchtigkeit für die Gesundheit?" wird erklärt, warum der Luftbefeuchtung keine Gesundheitsfunktion zukommt und Beschäftigte die Luftfeuchte nicht explizit wahrnehmen können. Geäußerte Beschwerden sind daher unabhängig von der relativen Luftfeuchte.
Grundsätzlich kann auf eine technische Luftbefeuchtung verzichtet werden, wenn sie nicht aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist. Eine technische Luftbefeuchtung bedeutet einen hohen Aufwand für Anschaffung, Wartung und Energieverbrauch. Es ist darauf zu achten, dass eine gesundheitlich unbedenkliche Luftbefeuchtung gewährleistet ist und die hygienischen Standards eingehalten werden können - zum Beispiel durch den Einsatz von Anlagen, die das DGUV Test-Prüfzeichen tragen.
3.9 Wie sind Glas-Doppelfassaden zu bewerten?
Bei vielen neuen Bürogebäuden planen die Architekten Glas-Doppelfassaden, um ein transparentes Gebäude zu schaffen und die Einstrahlung der Sonne im Winter zur Raumlufterwärmung zu nutzen.
Je nach Ausführung der Fassade kann auch ein verbesserter Lärmschutz erreicht werden. Neben diesen Vorteilen können sich im Betrieb eines Gebäudes mit Glas-Doppelfassaden auch Probleme ergeben.
Dem Wärmegewinn, der im Winter erwünscht ist, steht im Sommer ein unerwünschtes Aufheizen durch Sonneneinstrahlung entgegen. Um auch im Sommer zuträgliche Raumtemperaturen zu erreichen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Als wirksam hat sich die Montage eines vor der Innenfassade angebrachten Sonnenschutzes erwiesen.
Die Doppelfassade kann die Möglichkeit, das Gebäude durch natürliche Lüftung ausreichend mit frischer, nicht zu warmer Luft zu versorgen, stark einschränken, da die notwendigen Druck- und Temperaturunterschiede an der innen liegenden Fassade nicht immer erreicht werden.
Ist die Fassade zudem als ein durchgehender Spalt vom Erdgeschoss bis zum Dach gestaltet, kann sich die Luft hier im Sommer bis auf über 70 °C erwärmen und nicht zur Raumbelüftung genutzt werden.
So ist unter Umständen eine raumlufttechnische Anlage unverzichtbar.
Häufig wird bei der Gebäudeplanung erst sehr spät auch an die notwendigen Wartungstätigkeiten, wie zum Beispiel Glas- und Fensterreinigung, gedacht. Hierfür muss bei nicht zu öffnenden Fassaden ein Mindestabstand von 50 cm zwischen den Fassadenteilen eingehalten werden.
3.10 Fördern Pflanzen im Büro die Gesundheit?
Pflanzen im Büro schaffen eine individuelle Arbeitsumgebung und eine lebendige Atmosphäre. Ein begrüntes Büro wird von den meisten Menschen als angenehm empfunden.
Damit die Innenraumbegrünung ihre Funktion als wichtiges Wohlfühlelement erfüllen kann, bedarf es nicht nur der richtigen Pflanzenwahl und -gestaltung, sondern selbstverständlich auch der richtigen Pflege.
Für Allergiker können bestimmte Pflanzen ein Risiko darstellen. Beispielsweise sollten Menschen, die allergisch auf Latex reagieren, im Büro keinen Ficus benjamini aufstellen. Der Allergie auslösende Stoff kann noch lange Zeit, nachdem der Ficus aus dem Büro entfernt wurde, im Staub nachgewiesen werden. In der feuchten Blumenerde gedeihen Schimmelpilze besonders gut, die ihre Sporen in die Raumluft abgeben. Wenn Menschen empfindlich auf Schimmelpilzsporen reagieren, sollten Pflanzen aus dem Büro verbannt werden. In Krankenhäusern sind deshalb Blumentöpfe generell verboten.
Es ist darauf zu achten, dass nur gesunde Pflanzen aufgestellt werden. Kranke Pflanzen sind eine Brutstätte für Ungeziefer, wie Milben und Läuse.
Der Effekt von Grünpflanzen, die Luftfeuchtigkeit im Raum auf natürliche Art zu erhöhen (siehe Kapitel 3.6), ist stark abhängig von der Art und Anzahl der Pflanzen. Es werden beispielsweise viele Pflanzen, die einen hohen Wasserbedarf haben - wie Nestfarn, Banane, Zimmerlinde und auch Zyperngras - benötigt, um die Raumluftfeuchte merklich zu beeinflussen.
Experimentelle Untersuchungen haben ergeben, dass bestimmte Pflanzen in geringem Umfang Schadstoffe aus der Raumluft abbauen können. Nach Forschungsergebnissen des John-C. Stennis Space centers der amerikanischen Raumfahrtbehörde NASA filtern besonders Orchidee, Gerbera, Efeu und Areca oder Betelpalme Schadstoffe aus der Luft. Allerdings kommt eine Schadstoffbelastung in Büroräumen, die über die allgemeine Umweltbelastung hinausgeht, in der Regel nicht vor.
3.11 Was versteht man unter Elektrosmog?
Elektrosmog ist ein zusammengesetztes Kunstwort und dient als Bezeichnung für technisch verursachte elektromagnetische Strahlung in der Umwelt. Hierunter fällt nur die nicht ionisierende Strahlung im Frequenzbereich zwischen 0 GHz und 300 GHz. Im Niederfrequenzbereich (0 kHz bis 30 kHz) werden als wesentliche Strahlungsquellen die allgemeine Elektrizitätsversorgung mit einer Frequenz von 50 Hz sowie das Stromnetz der Deutschen Bahn AG mit 16 2/3 Hz angesehen, im Hochfrequenzbereich von 30 kHz bis 300 GHz sind es Sendeeinrichtungen von Hörfunk und Fernsehen sowie die zivilen und militärischen Radaranlagen. Die ständige Zunahme von elektrischen Anlagen und Geräten, insbesondere die Entwicklung der verschiedenen Mobilfunksysteme, hat zu einer Erhöhung des elektromagnetischen Strahlungspegels geführt.
Die potenzielle Gefahr des Elektrosmogs für Mensch und Umwelt wird in der Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert. Mit den gesundheitlichen Auswirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder befassen sich epidemiologische und experimentelle Studien, in denen untersucht werden soll, ob diese Felder unter anderem mit verschiedenen Formen der Depression sowie mit der Entstehung von Krebs in Verbindung gebracht werden können. Bei den hochfrequenten Feldern sind vor allem die durch sie im menschlichen Körper hervorgerufene Wärmewirkung und die damit eventuell verbundenen schädlichen physiologischen Veränderungen von Interesse. Bei den niederfrequenten Feldern vermutet man, dass derartige Felder eine Veränderung von Zellfunktionen bewirken könnten. Für den Schutz des Menschen vor elektromagnetischer Strahlenbelastung wurden frequenzabhängige Grenzwerte festgelegt ("Verordnung über elektromagnetische Felder" vom 16. Dezember 1996), die nach dem letzten Stand des Wissens ständig ergänzt werden.
Bisher konnten zwischen der Wirkung von elektromagnetischen Feldern, wie sie durch handelsübliche Haushalts- und Bürogeräte erzeugt werden (hierbei werden die oben genannten Grenzwerte bei Weitem nicht erreicht), und Gesundheitsstörungen weltweit keinerlei Zusammenhänge nachgewiesen werden.
3.12 Strahlt mein Bildschirmgerät?
Bei Bildschirmgeräten mit Kathodenstrahlröhre entsteht durch das Auftreffen des Elektronenstrahles auf die Bildschirminnenseite eine "weiche" (das heißt wenig durchdringungsfähige) Röntgenstrahlung, die praktisch vollständig im Glas der Bildröhre absorbiert wird. Nach der Röntgenverordnung dürfen nur bauartgeprüfte Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht werden. Selbst bei einem defekten Bildschirmgerät, das nach kurzer Zeit von selbst ausfallen würde, läge die abgegebene Röntgenstrahlung nur innerhalb des Schwankungsbereiches der Strahlenexposition durch natürliche Strahlungsquellen, wie zum Beispiel kosmische Strahlung, Radonstrahlung aus dem Erdinneren oder aus Baustoffen, Strahlung durch radioaktive Isotope. Eine Gefährdung des Menschen durch Röntgenstrahlung von Bildschirmgeräten ist folglich nicht zu erwarten. Dieses wurde auch durch internationale Untersuchungen immer wieder bestätigt. Auch die von Bildschirmgeräten abgegebenen elektrischen und magnetischen Felder stellen nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung und Erkenntnis keine Gefährdung für die Beschäftigten dar. Strahlungsmessungen in Räumen mit 20 bis 30 Monitoren - zum Beispiel Händlerarbeitsplätze (Börse) oder Regiearbeitsplätze (Fernsehbranche) - ergaben Werte, die mehrere Zehnerpotenzen unter wissenschaftlich abgeleiteten Grenzwerten lagen.
Die heute fast überall im Einsatz befindlichen Flachbildschirme erzeugen aufgrund der gänzlich anderen Technologie keine Röntgenstrahlung.
3.13 Werden Schwangere am Bildschirmarbeitsplatz durch Strahlung gefährdet?
Nach heutiger Meinung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es wissenschaftlich keinen Grund dafür, eine Schwangere von einem Bildschirmarbeitsplatz auf einen Arbeitsplatz ohne Bildschirmbenutzung zu versetzen. Bei nicht auszuräumenden individuellen Befürchtungen kann eine solche Versetzung aus psychologischen Gründen dennoch sinnvoll sein.
Literaturhinweise
Vorschriften, DIN-Schriften und BG-Informationen
Literatur
4 Gefahrstoffe
Im Büro (wie auch im Haushalt) gehört eine Vielzahl chemischer Substanzen und Zubereitungen zum Alltag - zum Beispiel Klebstoffe, Korrekturflüssigkeiten, Tinten und Farbstoffe (Textmarker), Reinigungsmittel sowie Verbrauchsmaterialien von Druckern und Kopiergeräten (Toner).
Aus der bloßen Präsenz von Stoffen in der Raumluft lässt sich nicht unmittelbar auf Risiken für die dort tätigen Menschen schließen. Im Regelfall zeigt eine Analyse der Büroluft nur äußerst geringe Mengen (Spuren) von Gefahrstoffen.
Für die Beurteilung einer möglichen Gesundheitsgefährdung ist es daher wichtig, ein konkretes Bild von der Belastungssituation zu gewinnen und dieses den Betroffenen zu vermitteln.
4.1 Grenzwerte/Richtwerte - was heißt das?
In der Gefahrstoffverordnung werden für den Bereich der Arbeitswelt Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und biologische Grenzwerte (BGW) näher thematisiert. Der AGW ist der Grenzwert für die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Der "biologische Grenzwert" (BGW) ist der Grenzwert für die toxikologisch arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
Bei Einhaltung der Grenzwerte besteht für Gefahrstoffe ohne allergisierende oder Krebs erzeugende Wirkung für gesunde Arbeitnehmer nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse kein Gesundheitsrisiko. Dies gilt für einen täglich achtstündigen Umgang ein ganzes Arbeitsleben lang. Der Gesetzgeber hat auf breiter toxikologischer Wissensbasis für eine große Zahl von Stoffen aus dem Bereich des Arbeitslebens entsprechende Grenzwerte aufgestellt. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) werden in der regelmäßig aktualisierten Technischen Regel für Gefahrstoffe "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz: Luftgrenzwerte" (TRGS 900) veröffentlicht. Biologische Grenzwerte (BGW) sind in der TRGS 903 enthalten.
Die genannten Grenzwerte gelten nur für den beabsichtigten Umgang mit den genannten Stoffen. Für Arbeitsräume und Arbeitsplätze in Gebäuden (Innenraumarbeitsplätze, wie zum Beispiel Bürobereiche), die hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung nicht den Regelungen des Gefahrstoffrechtes (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen, gibt es keine umfassend rechtsverbindliche Regelung für Qualitätsanforderungen an die Innenraumluft. Es existiert jedoch eine Anzahl von Beurteilungswerten, die je nach Autor unterschiedlich bezeichnet werden - zum Beispiel "Richtwerte", "Orientierungswerte", "Zielwerte", "Vorsorgewerte", "Auffälligkeitswerte" - und in ihrer fachlichen Herleitung und rechtlichen Bedeutung erheblich variieren. Grundsätzlich sind toxikologisch begründete Werte von statistisch definierten Referenz- oder Hintergrundwerten zu unterscheiden.
Ziel toxikologisch abgeleiteter Richtwerte ist es, dem Anwender in der wissenschaftlichen und behördlichen Praxis einen nummerischen Wert an die Hand zu geben, aus dem erkennbar ist, ab welcher Konzentration des betrachteten Schadstoffes/der Schadstoffgruppe in der Innenraumluft nach aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis eine Gesundheitsgefahr für Raumnutzer nicht mehr mit hinreichender Sicherheit auszuschließen ist, oder unterhalb welcher Konzentration ein möglicherweise bestehendes Risiko vernachlässigbar ist.
Bezüglich der Thematik Innenraumluft werden von der Kommission Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes (UBA) Richtwerte aufgestellt. Der Richtwert I (RW I) ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf.
Der Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen. Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. Der Handlungsbedarf ist als unverzüglicher Prüfbedarf zu verstehen - zum Beispiel im Hinblick auf Sanierungsentscheidungen zur Verringerung der Exposition.
Richtwerte haben im Gegensatz zu Grenzwerten keine einheitliche rechtliche Relevanz und sind auch nicht in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst. Alle zum Beispiel für die Qualität der Innenraumluft aufgestellten Beurteilungswerte besitzen lediglich empfehlenden Charakter.
Für die in Büroräumen übliche unbeabsichtigte Exposition werden die Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung im Anhang 3.6 "Lüftung" konkretisiert. Hier wird die Forderung nach "gesundheitlich zuträglicher Atemluft" aufgestellt. Das muss auch Belästigungen durch unangenehmen Geruch weitestgehend ausschließen, der bei verschiedenen Stoffen bereits weit unterhalb eines Luftgrenzwertes wahrgenommen werden kann.
Für die Beurteilung der Innenraum luftexposition ist es vordringlich, ein konkretes Bild von der Belastungssituation zu gewinnen und dieses den Betroffenen zu vermitteln. Insbesondere der Darstellung von Risiken, die sich oft nur mit statistischen Mitteln umschreiben lassen, kommt hier eine ausgeprägte Bedeutung zu. Für diese Risikobewertung möglicher Gefahren lassen sich die genannten Grenz- und Richtwerte zur Risikoabschätzung heranziehen.
4.2 Gibt es Gefahrstoffe im Büro?
Betreibt man extrem aufwendige Analytik, lassen sich verschiedene flüchtige Kohlenwasserstoffe in nahezu jedem Büro, wie auch im häuslichen Bereich, qualitativ nachweisen. Ursächlich können hierfür Ausdünstungen aus zum Beispiel Baustoffen, Farben, Bodenbelägen, Geräten und Mobiliar sein. Auch aus den üblichen Arbeitsmitteln, wie Faser- oder Tintenstiften, Korrekturflüssigkeiten, Klebern und Flüssigmarkern können Lösemittel entweichen.
Die Konzentrationen dieser Stoffe in der Luft normal gelüfteter Büroräume sind in aller Regel jedoch so gering, dass nicht von einer Gefahrstoffbelastung gesprochen werden kann.
Verschiedene Inhaltsstoffe von Klebern, Durchschreibpapieren und ähnlichen Büromaterialien können im seltenen Fall bei entsprechender Disposition Allergien auslösen und vor allem Hauterscheinungen hervorrufen. Sensibilisierungen auf bestimmte Arbeitsstoffe lassen sich durch geeignete Testmethoden zumeist gut nachweisen. Der Allergieauslöser sollte auf jeden Fall gemieden oder beseitigt werden.
4.3 Kann Papier krank machen?
Von üblichen unbeschichteten Papiersorten, die im Büro verwendet werden, gehen keine Gesundheitsgefahren aus. Obwohl im Papier (besonders in Recyclingpapieren) hunderte verschiedene Stoffe enthalten sind, führt Papierkontakt nach überwiegender Auffassung von arbeitsmedizinisch qualifizierten Hautärzten (Berufs-Dermatologen) zu keiner allergischen Reaktion der Haut, da der flüchtige Kontakt im trockenen Milieu ein Eindringen möglicherweise sensibilisierender Substanzen - zum Beispiel Kolophonium - in tiefere Hautschichten verhindert.
Allergische Reaktionen wurden gelegentlich bei Selbstdurchschreibepapieren, bei denen die Farbteile in Mikrokapseln auf der Papierrückseite aufgebracht sind, vermutet. Welche Stoffe diese Reaktionen auslösen, ist nicht bekannt.
4.4 Was versteht man unter Feinstaub und Nanopartikeln?
Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und somit überall vorhanden. Man unterscheidet zwischen Grobstaub, der für das Auge sichtbar ist, und Feinstaub, der aus sehr kleinen, nicht sichtbaren Partikeln besteht.
Luftgetragener Staub wird über den aerodynamischen Partikeldurchmesser definiert. Man unterscheidet die einatembare Fraktion ("E-Staub"), das ist Staub, der durch Mund und Nase eingeatmet werden kann, die thorakale Fraktion, die über den Kehlkopf hinaus in die Luftröhre und die unteren Atemwege (Luftröhre, Bronchien und Bronchiolen) gelangt und die alveolengängige Fraktion ("A-Staub"), die in den Alveolarbereich (Lungenbläschen) vordringt. Als Feinstaub gilt alveolengängiger Staub.
Eine gröbere, zu 50 Prozent nur in den thorakalen Bereich und zu 50 Prozent in den Alveolarbereich eindringende Feinstaub-Fraktion, wird als PM10 (particulate matter) und eine feinere, überwiegend alveolengängige als PM2.5 bezeichnet.
Messtechnisch definiert sind PM10 - beziehungsweise PM2, 5-Teilchen, deren aerodynamischer Durchmesser < 10 µm beziehungsweise 2, 5 µm (Mikrometer - ein Mikrometer ist ein Millionstel eines Meters; 10 µm ist 10-mal kleiner als die Dicke eines Haares) ist. Der aerodynamische Durchmesser wird deshalb bestimmt, weil die luftgetragenen Partikel weder eine einheitliche Form noch Dichte haben. Man nimmt ein kugelförmiges Teilchen mit einer Dichte von 1 g/m3 und berechnet, welchen Durchmesser es haben müsste, um gleich schnell wie das betrachtete Teilchen zu sinken. Feinstaub wird über große Entfernungen transportiert, kann eingeatmet werden und somit zur Beeinträchtigung der Gesundheit führen.
Für die alveolengängige Staubfraktion ("A-Staub") gilt zurzeit ein Luftgrenzwert am Arbeitsplatz von 3 mg/m3 und für die einatembare Staubfraktion ("E-Staub") von 10 mg/m3.
Noch feinere Staubpartikel werden als Ultrafeinstäube oder Nanopartikel bezeichnet. Diese Partikel haben einen Durchmesser zwischen 1 Nanometer und 100 Nanometern (1 nm = 10-9 m), das heißt ein Nanopartikel verhält sich zur Größe eines Fußballs in etwa so, wie ein Fußball zur Größe der Erde.
Nanopartikel werden gezielt wegen ihrer besonderen Stoffeigenschaften - zum Beispiel als besonderer Oberflächenschutz - industriell hergestellt.
Ultrafeine Stäube entstehen meist unabsichtlich, beispielsweise bei thermischen Prozessen (Motorabgase, Schweißprozesse, Hausfeuerung, Kerzenlicht), oder bei der mechanischen Bearbeitung von Werkstoffen. Auch in der natürlichen Umwelt lassen sich ultrafeine Partikel nachweisen.
Ein mögliches Gefährdungspotential durch ultrafeine Partikel für Beschäftigte am Arbeitsplatz wird derzeit diskutiert. Eine Gefährdungsbewertung nur auf der sonst üblichen Grundlage der massebasierten Konzentration scheint nicht angebracht, da die beobachteten Wirkungen der Partikel sich nicht masseproportional verhalten.
Auch eine Beziehung zwischen Partikelzahl und Wirkung kann nur bedingt hergestellt werden.
Parameter wie Partikeloberfläche, Oberflächenstruktur und deren chemische Zusammensetzung wie auch die Partikelform spielen eine entscheidende Rolle für die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen. Eine Verallgemeinerung von unterschiedlichen Partikeltypen kann deshalb nicht vorgenommen werden.
Die Messung von Nanoobjekten ist zurzeit noch sehr schwierig. Da der Masse anscheinend eine geringe Bedeutung zukommt, können die üblichen gravimetrischen Messverfahren zur Bestimmung der Exposition gegenüber Nanopartikeln nicht sinnvoll eingesetzt werden. Zur Messung von Nanoobjekten werden stationäre Geräte eingesetzt, die die Partikelanzahl - beziehungsweise die Oberflächenkonzentration der Nanopartikel in der Luft am Arbeitsplatz bestimmen. Dabei handelt es sich um eine kostenintensive und sehr aufwendige Messtechnik, die noch nicht standardisiert ist. Hinzu kommt, dass bei Messungen gezielt hergestellte Nanoobjekte für industrielle Zwecke nicht von Nanopartikeln aus anderen Quellen unterscheidbar sind.
4.5 Sind Ausdünstungen von Laserdruckern und Kopiergeräten gesundheitsschädlich?
Emissionen aus Laserdruckern, Kopiergeräten oder auch Laserfaxgeräten sind immer wieder Gegenstand intensiver Berichterstattung in den Medien. Es werden Menschen vorgestellt, die ihre gesundheitlichen Beschwerden, oft im Bereich der Atemwege, auf den Umgang mit diesen Geräten zurückführen.
Laserdrucker und Kopiergeräte können geringe Mengen an Staub, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Ozon emittieren. In vielen modernen Geräten entsteht heute aufgrund des technischen Fortschrittes praktisch kein Ozon mehr.
Bei den Staubemissionen kann es sich sowohl um Papier- und Hausstaub als auch um Tonerstaub handeln, wobei der Papierstaubanteil bei Weitem überwiegt. Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigten, dass die Staubemission beim Drucken einer weißen (tonerfreien) oder einer schwarzen (tonerhaltigen) Seite nahezu identisch ist.
Toner besteht aus sehr kleinen Partikeln aus thermoplastischem Kunststoff (Styrol-Acrylat-Copolymere, bei Hochleistungsdruckern zum Teil Polyester), die durch Aufschmelzen auf dem Papier fixiert werden.
Als farbgebende Pigmente dienen bei Schwarztonern Eisenoxid (circa 70 Prozent aller Toner) oder, bei sogenannten Zweikomponenten-Tonern, Ruß ("Carbon black", Industrieruß). Bei andersfarbigen Tonern (Farbtonern) sind dies organische Pigmente.
Neben diesen Hauptbestandteilen enthalten Toner verschiedene Hilfsstoffe wie Wachs, Kieselsäure (amorphes Siliziumdioxid als Trenn- und Fließmittel) und zum Teil auch geringe Mengen spezieller Metallsalze zur Steuerung der elektromagnetischen Eigenschaften. Die Hauptinhaltsstoffe liegen in der Regel nicht in freier Form vor, sondern sind in der Kunststoffmatrix gebunden. Tonerpartikel werden nach dem Schmelzverfahren hergestellt, das heißt die Inhaltsstoffe werden gemischt, miteinander verschmolzen, mechanisch zerkleinert und gesiebt. Das finale Produkt hat eine Größe von circa 3 μm bis 10 μm. Tonerstäube gelten somit als Feinstaub (analog PM10), nicht aber als Ultrafein-Staub.
Die flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffe ("Volatile Organic Compounds", VOC) können einerseits beim Aufschmelzen des Toners und andererseits bei Aufheizung des Papiers freigesetzt werden.
Zu den VOC zählen zum Beispiel Styrol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol, Phenole, Aldehyde und Ketone. Vor allem bei Geräten älterer Bauart konnte vereinzelt Benzol in Tonermaterialien nachgewiesen werden.
Die in verschiedenen Studien ermittelten Konzentrationen dieser Stoffe in der Raumluft lagen um den Faktor 100-1.000 unterhalb der bekannten Arbeitsplatzgrenzwerte.
Bei der Analyse zur chemischen Zusammensetzung von handelsüblichen Tonern wurden mit verschiedenen Verfahren neben Kohlenstoff, Eisen und Kupfer geringe Anteile verschiedener anderer Elemente nachgewiesen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Spuren (Gehalte im ppm-Bereich) von Titan, Kobalt, Nickel, Chrom oder Zink.
Untersuchungen zur Toxizität von Tonern in Tierversuchen zeigten, dass diese der Kategorie "granuläre biobeständige Stäube ohne wesentliche bekannte spezifische Toxizität" (GBS) zuzuordnen sind. Toner verhalten sich biologisch weitgehend inert.
Die Emission der sogenannten Ultrafeinstäube oder Nanopartikel ist zurzeit Gegenstand weiterer Untersuchungen. Es hat sich gezeigt, dass die Konzentration dieser Partikel in der Raumluft bei Betrieb von Kopiergeräten und Laserdruckern ansteigt.
Es wird vermutet, dass es sich um Kondensationspartikel der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) handelt, die beim Druckvorgang erzeugt werden. Als weitere Quellen werden auch Agglomerate von Ölen (auf den Fixierwalzen) oder andere hochsiedende Verbindungen genannt - zum Beispiel schwerflüchtige Verbindungen aus Gehäusematerialien. Da Tonerpartikel wesentlich größere Durchmesser aufweisen, kann es sich bei diesen Emissionen nicht um Tonerstäube handeln.
Im Frühjahr 2008 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine umfangreiche Untersuchung zum Emissionsverhalten von Laserdruckern vorgestellt.
Darin wurden in einer Vielzahl von Büros Messungen von Staub und organischen Stoffen vorgenommen; auch wurden Personen untersucht, die sich teilweise als "Tonerstaub geschädigt" bezeichneten. Durch diese Pilotstudie konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Emissionen aus Laserdruckern und den Erkrankungen hergestellt werden.
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung wird nicht ausgeschlossen, die Häufigkeit von möglichen Erkrankungen schätzt das Bundesinstitut aber als gering ein.
Bisheriges Fazit: Alle Untersuchungsergebnisse und deren arbeitsmedizinische Bewertung führen zu der Aussage, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb von Laserdruckern am Arbeitsplatz sehr unwahrscheinlich ist, bestimmungsgemäßer Betrieb und regelmäßige Wartung vorausgesetzt.
Die VBG informiert sich regelmäßig über aktuelle Studien und Forschungen zum Thema Laserdrucker und Toner und legt diese ihren Empfehlungen für die Mitgliedsunternehmen zugrunde.
Literaturhinweise
Vorschriften, DIN-Schriften und BG-Informationen
Literatur
5 Befindlichkeit und Innenraumluft
Am Beginn des 21. Jahrhunderts verbringen viele Menschen einen Großteil ihrer Zeit in Gebäuden. Das bedeutet, dass die meisten von uns mehr als 90 Prozent ihres Lebens in umschlossenen Räumen verbringen. Es ist offensichtlich, dass
Gesundheit, Wohlbefinden und die gesamte Lebensqualität entscheidend von den Bedingungen in diesen Räumen beeinflusst werden.
5.1 Was versteht man unter Sick-Building-Syndrom (SBS)?
Es handelt sich beim Sick-Building-Syndrom ("Syndrom eines kranken Gebäudes") nicht um eine Erkrankung im eigentlichen Sinne, sondern um unspezifische Symptome, unter Umständen in Verbindung mit einer besonderen Innenraumluftsituation.
Die Symptome, die beim Sick-Building-Syndrom auftreten - zum Beispiel Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Hautjucken, Schleimhaut- und Augenirritationen - sind auch bei der Allgemeinbevölkerung mit einer Häufigkeit von etwa 10 Prozent zu verzeichnen. Deshalb spricht man nach internationalem Übereinkommen erst dann von einem Sick-Building-Syndrom, wenn die Beschwerden bei einem Anteil von 10 bis 20 Prozent der Gebäudebenutzer in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Gebäude auftreten.
Die Beziehung zwischen dem Auftreten gesundheitlicher Beschwerden und möglichen Verunreinigungen in der Innenraumluft ist seit einigen Jahrzehnten Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Diese Fragestellung wurde besonders durch Beobachtungen in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts unterstützt, die zeigten, dass in Gebäuden mit künstlicher Belüftung häufiger über unspezifische Beschwerden geklagt wurde, als in solchen mit freier Fensterlüftung. Mit der Bezeichnung "Sick-Building-Syndrom" (SBS) wurde sehr bald ein "griffiger" Terminus für diese Erscheinungen geprägt.
Als wesentliche Ursache des SBS werden nach neuen Erkenntnissen keine biologischen, chemischen und physikalischen Innenraumfaktoren gesehen. Die Befindlichkeitsstörungen sind primär verbunden mit Faktoren aus den Bereichen der Tätigkeit, der persönlichen Disposition und psychosozialen Gegebenheiten. Die Richtwerte von physikalischen, chemischen oder biologischen Innenraumbelastungen werden in Bürogebäuden nur in Ausnahmefällen überschritten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass gebäudebezogene Befindlichkeitsstörungen ganzheitlich betrachtet werden müssen. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind die Wechselwirkungen zwischen gebäudetechnischer Ausstattung, Tätigkeit, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Betriebsklima und privatem Umfeld zu beachten.
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