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BGI/GUV-I 5066 / DGUV Information 203-040 - Frosten von Fernwärmeleitungen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
- Dr. Werner Steinbrink - BGFW (Obmann), Heinz Hermann Berndgen - BGETF, Dr. Heiko von Brunn - AGFW, Wolfgang Fellmann - Vattenfall Berlin -
(Ausgabe 04/2009)
Diese Information wurde vom Fachausschuss "Gas und Wasser", Sachgebiet "Fernwärmeversorgung", Arbeitskreis "Fernwärmeverteilungsanlagen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet.
Sie enthält konkretisierende Hinweise zum Frosten von Fernwärmeleitungen, die dem Arbeitsblatt FW 434 "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren" des AGFW, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. entsprechen.
Diese Information soll dazu dienen, einer breiten Öffentlichkeit im Fernwärmebereich, insbesondere den Fernwärmeversorgungsunternehmen (Unternehmervertretern und Versicherten), eine qualitätsgesicherte Handlungsanleitung, die eine Mindestanforderung darstellt, zur Verfügung zu stellen, um ohne Gefährdungen einen ausreichenden Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Bemerkungen zum Arbeitsblatt "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren" (FW 434) des AGFW
Aus betrieblichen Gründen ist es häufig zweckmäßig, einen nicht vorausgeplanten Neuanschluss oder Instandsetzungen im Schutze einer lokalen Rohrvereisung an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen der Fernwärmeverteilungsanlage vorzunehmen. Dieses Arbeitsblatt gibt Hinweise, wie solche Arbeiten ohne Gefährdung der Versicherten und mit ausreichender Betriebssicherheit in Fernwärmeverteilungsanlagen ausgeführt werden können.
Das Arbeitsblatt FW 434 "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren" wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Gas und Wasser, Sachgebiet Fernwärmeversorgung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz Wuppertal und dem AGFW, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. aufgestellt.
1 Anwendungsbereich
Diese Information ist anzuwenden auf Fernwärmeverteilungsanlagen bzw. Rohrleitungsanlagen mit allen erforderlichen Einrichtungen, die der Versorgung von Verbraucheranlagen mit Wärme dienen.
Siehe auch Abschnitt 2 Nr. 5 der Regel "Fernwärmeverteilungsanlagen" (BGR 119).
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:
1. | Rohrfrostverfahren sind technische Verfahren zur Herstellung lokaler Rohrverschlüsse. Sie werden z.B. hergestellt, um Arbeiten an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen durchzuführen.
Hierzu wird an den einzueisenden Rohrabschnitt eine Gefriermanschette angelegt. Die Gefriermanschette wird mit einem Kältemittel, z.B. Sole, CO2-Trockeneis mit/ohne Kälteträger, tiefkaltem verflüssigten Stickstoff oder ähnlichem, beaufschlagt. Dadurch wird dem Rohr und dem Füllmedium im Bereich der Gefrierstrecke Wärme entzogen. Durch den ständigen Wärmeentzug bildet sich im Rohr ein Eispfropfen, der das Rohr dicht verschließt. Das Rohrfrostverfahren besteht aus der Rohrfrostvorrichtung und der technischen Handhabung. Es können sowohl offene als auch geschlossene Rohrfrostverfahren zum Einsatz kommen. Im Anhang 1 sind entsprechende Verfahren beispielhaft in Bildern dargestellt: |
2. | Rohrfrostvorrichtung ist eine aus Rohrfrostgeräten (spezielle Komponenten) zusammengesetzte Vorrichtung.
Eine Rohrfrostvorrichtung kann auch nur aus einem Rohrfrostgerät bestehen, z.B. aus einer kompakten, geschlossenen Gefrieranlage. Zu den Rohrfrostgeräten zählen z.B.:
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3 Allgemeine Anforderungen
Das Rohrfrostverfahren muss von anerkannten Sachverständigen zugelassen sein.
Zu anerkannten Sachverständigen siehe Abschnitt 5.6.6 der Regel "Fernwärmeverteilungsanlagen" (BGR 119).
Die Rohrfrostgeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen und bauartgeprüft sein.
Die eingesetzte Rohrfrostvorrichtung muss bestimmungsgemäß und unter Beachtung der zugehörigen Betriebsanweisung verwendet werden.
Die Nachweise sind schriftlich zu dokumentieren.
4 Betrieb
4.1 Personaleinsatz
4.1.1 Ausführende der Rohrfrostung
Mit der Durchführung der Arbeiten dürfen nur Personen beauftragt werden, die nachweislich über die einschlägige Sachkunde und Fertigkeiten bei Arbeiten mit dem jeweiligen Rohrfrostverfahren verfügen.
4.1.2 Aufsicht
Beim Einsatz von Fremdfirmen für die Ausführung von Rohrfrostarbeiten hat der Auftraggeber eine Aufsichtsperson und, falls erforderlich, einen Koordinator im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) zu stellen.
Als Aufsichtsperson ist nur geeignet, wer sich speziell mit den anerkannten Regeln der Technik auskennt sowie mit den zuständigen Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut ist.
Die Verantwortungsbereiche sind vor Arbeitsbeginn eindeutig in schriftlicher Form zuzuordnen (siehe Anhang 3 und 4).
4.2 Betriebsanweisung
Der Anwender hat für den Arbeitsvorgang eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Grundlage für die Betriebsanweisung ist die Betriebsanleitung des Herstellers der Rohrfrostvorrichtung bzw. des Rohrfrostverfahrens. Die Betriebsanweisung muss dem eingesetzten Personal in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen.
In der Betriebsanweisung ist der sichere Arbeitsablauf sowie die Organisation der Arbeiten zu beschreiben (siehe Anhang 3).
4.3 Unterweisung der Ausführenden
Vor Aufnahme der Arbeiten sind die ausführenden Personen über den Umgang mit der Rohrfrostvorrichtung bzw. über die Ausführung des Rohrfrostverfahrens und über auftretende Gefahren sowie über Schutzmaßnahmen und das Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen.
Die durchgeführte Unterweisung ist zu dokumentieren.
4.4 Arbeitsprotokoll
Über die Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten ist ein Protokoll zu führen (siehe Anhang 4). Aus diesem gehen neben dem Ort der Rohrfrostung, konstruktive Beschreibungen des zu gefrierenden Rohrabschnittes sowie Angaben zum verwendeten Rohrfrostverfahren hervor. Die ordnungsgemäße Ausführung der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Rohrfrostarbeiten ist zu protokollieren und vom Arbeitsverantwortlichen (siehe Abschnitt 2 Nr. 2 der Regel "Fernwärmeverteilungsanlagen" [BGR 119]) abzuzeichnen. Zudem sind die Ausführenden der Rohrfrostung namentlich zu benennen.
4.5 Durchführung der Arbeiten
4.5.1 Eingesetzte Rohrfrostvorrichtung
Das Betreiben der Rohrfrostvorrichtung muss ein gefahrbringendes Freisetzen von Medium ausschließen.
Voraussetzungen für den gefahrlosen Einsatz des Rohrfrostens sind allgemein:
Im Weiteren sind die allgemeinen Voraussetzungen durch spezielle, technische Voraussetzungen und Einsatzbedingungen für die gefahrlose Anwendung des Rohrfrostens konkretisiert und beispielhaft zusammengefasst:
- von ummantelten Rohrleitungen ist im Gefrierbereich die Isolierung vollständig zu entfernen,
- zur Eispfropfenbildung und Vorhaltung des Rohrverschlusses ist ein vollständig mit Flüssigkeit gefüllter Rohrleitungsabschnitt ohne Gas- oder Lufteinschlüsse an der Gefrierstelle erforderlich,
- im Frostbereich darf keine Zwangsströmung und keine freie natürliche Konvektion vorhanden sein, die den Gefriervorgang entscheidend verhindert,
- die Lage der Rohrleitung muss waagerecht oder senkrecht sein, damit Konvektionsströme nicht begünstigt werden,
- Wärmequellen (zum Beispiel Hauptleitung, Begleitheizungen, Schweißstellen) müssen vom Eispfropfen ausreichend weit entfernt sein,
- das Material der Rohrleitung muss für die tiefen Temperaturen, die bei der Vereisung auftreten , geeignet sein,
- die Rohrleitung darf an der Gefrierstelle nicht beschädigt oder korrodiert sein und darf auch keine Schweißnähte (zum Beispiel längs geschweißte Rohre) aufweisen,
- es dürfen keine schlagartigen Beanspruchungen (zum Beispiel herabfallende Gegenstände, plötzliche Druckschläge) auf die tiefkalte Rohrleitung einwirken,
- wird die Rohrleitung nach der sicheren Eispfropfenbildung getrennt, darf sich die Rohrlage, zum Beispiel durch Verspringen, nicht verändern. Eine geeignete Fixierung ist sonst erforderlich.
4.5.2 Nachweis des Rohrverschlusses
Die für die Ausführung der Rohrfrostarbeiten verantwortliche Person (Aufsichtführender des Auftragnehmers) erbringt anhand der einschlägigen Kriterien des eingesetzten Rohrfrostverfahrens den Nachweis über die Existenz eines Rohrverschlusses. Anschließend erteilt sie die Freigabe für weitere Maßnahmen.
Maßnahmen und Kriterien zur Überwachung des Gefriervorganges sowie zum Nachweis eines sicheren Rohrverschlusses können zum Beispiel sein:
- Messungen der Rohrwandtemperaturen neben der Gefriermanschette bzw. dem Frosterkopf an beiden Seiten in 3 Uhr-, 6 Uhr-, 9 Uhr- und 12 Uhr-Position,
- Beobachtung der Reifbildung an der Rohroberfläche jeweils am Anfang und Ende der Gefrierstrecke,
- Infrarot-Strahlungstemperaturmessungen (Thermografie), um den Eispfropfen zu beobachten,
- Vergleich von Gefrierzeiten und Kältemittelverbrauch beim offenen System sowie Leistungsdaten der Gefrieranlage beim geschlossenen System mit thermodynamischen Berechnungs- und Erfahrungswerten,
- Sondermethoden der Gerätehersteller bzw. Dienstleistungsanbieter für spezielle Rohrfrostverfahren (zum Beispiel Hör- oder Siedebildkontrolle, Beobachtung des Gefrierprozesses durch Vergleich des Siedens von flüssigem Stickstoff in der offenen Manschette, Blasensieden, Filmsieden),
- Gefriervorgang (Messwerte) protokollieren.
4.5.3 Gesundheitsgefahren durch gefährliche Atmosphäre
Gesundheitsschädigende, brand- und explosionsfähige Atmosphäre sowie Sauerstoffmangel sind beim Einsatz eines Rohrfrostverfahrens, z.B. in Gruben, Schächten, Kanälen und engen Räumen, durch ausreichende technische Be- und Entlüftungsmaßnahmen zu verhindern. Hierzu ist gegebenenfalls die Atmosphäre messtechnisch zu überwachen.
4.5.4 Persönliche Schutzausrüstungen
Hinsichtlich des Einsatzes und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen sind - soweit nicht aus dem Rohrfrostverfahren selbst weitere besondere Schutzausrüstungen erforderlich werden - die in Anhang 5 dieser Information aufgeführten Vorschriften und Regeln zu beachten.
Im Anhang 2 sind zum Frosten von Fernwärmeleitungen weitere Bilder aus der Praxis (Bilder 4 bis 11) dargestellt.
Bilder | Anhang 1 |
Bild 1: Prinzipielle Darstellung eines offenen Rohrfrostverfahrens
Bild 2: Schematische Darstellung vom Einsatz eines offenen Rohrfrostverfahrens
Bild 3: Prinzipielle Darstellung eines geschlossen Rohrfrostverfahrens
Bilder aus der Praxis | Anhang 2 |
Bild 4 - Mobile Rohrfrostgeräte zum offenen Rohrfrostverfahren wie, Speicherbehälter des Kältemittels (tiefkalter, verflüssigter Stickstoff), Sicherheitsarmaturen und Regeleinrichtungen sowie Kältemittelleitung und Absperrarmaturen.
Bild 5 Angelegte und abgedichtete Gefriermanschette an den abisolierten, einzueisenden Rohrabschnitt.
Bild 6 Offene Gefriermanschette mit Kältemittelzufuhr und gefüllt mit tiefkaltem, verflüssigtem Stickstoff als Kältemittel im Zustand des Blasensiedens (noch kein Temperaturausgleich zwischen Kältemittel und entstehendem Eispfropfen in der Rohrleitung). Auf der Kältemitteloberfläche befinden sich noch reichlich Blasen.
Bild 7 Offene Gefriermanschette mit Kältemittelzufuhr und gefüllt mit tiefkaltem, verflüssigten Stickstoff als Kältemittel im Zustand des Filmsiedens (nahezu Temperaturausgleich zwischen Kältemittel und Eispfropfen in der Rohrleitung); die Eispfropfenbildung ist vollzogen. Auf der Kältemitteloberfläche befinden sich kaum noch Blasen.
Bild 8 Unterschiedliche Zeitphasen der Eispfropfenbildung in einem Rohrleitungsquerschnitt.
Phase 1
Erste Eisbildung an der Rohrinnenoberfläche
Bild 9 Unterschiedliche Zeitphasen der Eispfropfenbildung in einem Rohrleitungsquerschnitt.
Phase 2:
Bereits ausgiebige Eispfropfenbildung im Rohrleitungsquerschnitt
Bild 10 Unterschiedliche Zeitphasen der Eispfropfenbildung in einem Rohrleitungsquerschnitt.
Phase 3
Eispfropfenbildung kurz vor dem Verschließen des Rohrleitungsquerschnittes
Bild 11 Unterschiedliche Zeitphasen der Eispfropfenbildung in einem Rohrleitungsquerschnitt.
Phase 4
Der Eispfropfen hat gerade den Rohrleitungsquerschnitt verschlossen
Muster von Betriebsanweisungen | Anhang 3 |
Musterfirma
Musterabteilung Fernwärme |
Anwendungsbereich |
Rohrfrosten an Fernwärmeleitungen mit tiefkaltem, flüssigem Stickstoff |
Gefahren für Mensch und Umwelt |
Durch:
Dampf/ Heizwasser Stickstoff (flüssig oder gasförmig) |
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
Verhalten im Gefahrfall |
|
Erste Hilfe |
|
Sachgerechte Entsorgung |
|
Muster einer Betriebsanweisung mit farblicher Kennzeichnung nach Information "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (BGI 578)
Muster eines Arbeitsprotokolls für das Rohrfrosten | Anhang 4 |
(Seite 1)
Kunde: (Name/ Anschrift) | Koordinator: | ||
Aufsichtführender vor Ort: | 1. Auftraggeber
| ||
2. Auftragnehmer
| |||
Einsatznummer: | |||
Ort der Rohrfrostung: | |||
Konstruktive Beschreibung des zu gefrierenden Rohrabschnittes: | |||
Vorlaufleitung | Rücklaufleitung | ||
DN | ... ... ... ... | DN | ... ... ... ... |
Wanddicke | ... ... ... ... | Wanddicke | ... ... ... ... |
Werkstoff | ... ... ... ... | Werkstoff | ... ... ... ... |
Nachweis durch US-Messung | ... ... ... ... | Nachweis durch US-Messung | ... ... ... ... |
durch Revisionsunterlagen | ... ... ... ... | durch Revisionsunterlagen | ... ... ... ... |
Verwendetes Rohrfrostverfahren: | |||
(Seite 2)
Rahmenbedingungen am Einsatzort entsprechen den Vorgaben des Herstellers der Rohrfrosteinrichtung: | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||
Abweichungen: | |||||||||||||||||||||||||
Einsatz ausführbar: | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||
Maßnahmen: | |||||||||||||||||||||||||
Unfallverhütungsvorschriften und anerkannte sicherheitstechnische Regeln erfüllt: | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||
Einsatzablauf mit Koordinator abgestimmt: | [ ] mündlich | [ ] schriftlich | |||||||||||||||||||||||
Erlaubnisscheine bauseits notwendig: | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||
Temperaturüberwachung: | [ ] ja | [ ] Handmessgerät | |||||||||||||||||||||||
[ ] nein | [ ] Schreiber | ||||||||||||||||||||||||
Sicherungsposten erforderlich: Name: | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||
Leitungsversatz nach Trennen möglich: | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||
Gefrierbeginn: | ... ... ... ... Uhr | Freigabe: | ... ... ... ... Uhr | Gefrierende: | ... ... ... ... Uhr | ||||||||||||||||||||
Besondere Maßnahmen "Entleeren": | |||||||||||||||||||||||||
Kältemittel-Verbrauch: | |||||||||||||||||||||||||
Besondere Maßnahmen "Wiederinbetriebnahme" | |||||||||||||||||||||||||
|
Vorschriften, Regeln, Informationen | Anhang 5 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammen gestellt:
1. Gesetze, Verordnungen
2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie Grundsätze
Zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die Adressen finden Sie unter www.dguv.de
Unfallverhütungsvorschriften:
Regeln:
Informationen:
Grundsätze:
3. Normen
Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6 10787 Berlin www.beuth.de
bzw.
VDE-Verlag GmbH Bismarckstraße 33 10625 Berlin www.vde.com
DIN 4747-1 | Fernwärmeanlagen; Teil 1: Sicherheitstechnische Ausrüstung von Unterstationen, Hausstationen und Hausanlagen zum Anschluss an Heizwasser; Fernwärmenetze, |
DIN EN 13306 | Begriffe der Instandhaltung, |
DIN 31051 | Grundlagen der Instandhaltung, |
DIN 32541 | Betreiben von Maschinen und vergleichbaren technischen Arbeitsmitteln; Begriffe für Tätigkeiten, |
DIN EN 27 243 | Warmes Umgebungsklima; Ermittlung der Wärmebelastung des arbeitenden Menschen mit dem WBGT-Index (wet bulb globe temperature), |
DIN EN 50110-1/ VDE 0105 Teil 1 | Betrieb von elektrischen Anlagen, |
DIN VDE 0100 Teil 410 | Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag (IEC 60 364-4-41:1992, modifiziert), |
DIN VDE 0100 Teil 510 | Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Einrichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen, |
DIN VDE 0100 Teil 520 | Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 5: Auswahl und Einrichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen. |
4. AGFW-Regelwerk
AGFW
Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.
Stresemannallee 28
60596 Frankfurt am Main
AGFW-Arbeitsblatt FW 430 | Übernahme, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Fernwärmeverteilungsanlagen, |
AGFW-Arbeitsblatt FW 432 | Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines Rohrabzweigs an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Anbohrverfahren, |
AGFW-Arbeitsblatt FW 433 | Mindestanforderungen für die sicherheitstechnische Ausführung neu zu erstellender Fernwärmeschächte, |
AGFW-Arbeitsblatt FW 434 | Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren, |
AGFW-Arbeitsblatt FW 446 Teil 2 | Schweißnähte an Fernwärmerohrleitungen aus Stahl; Schweißen und Prüfen, |
AGFW-Hinweis FW 428 | Betriebliche Mindestanforderungen an Fernwärmearmaturen. |
5. Weitere Informationen
DVGW-Arbeitsblatt G 110 "Ortsfeste Gaswarneinrichtungen"
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Josef-Wirmer-Straße 3
53123 Bonn
www.wvgw.de
Merkblatt für die verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen
Bau Verlag
Niederlassung Berlin
Nikolsburger Straße 11
10717 Berlin
Unterweisungsbuch (Bestell-Nr. 01447)
Vordruck Leitverlag GmbH
ZNL Freiberg
Postfach 1363
09583 Freiberg
Alle Bilder wurden vom Sachgebiet Fernwärmeversorgung der Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (BGFW), Auf`m Hennekamp 74, 40225 Düsseldorf, zur Verfügung gestellt.
Hiervon konnten einige Bilder mit der freundlichen Unterstützung und Genehmigung der Air Liquide Deutschland GmbH durch das oben genannte Sachgebiet erstellt werden.
ENDE |