Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGR
Arbeiten in Behältern und engenRäumen
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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungs- und Belastungskatalog
3.1 Gefährdungsbeurteilung
3.2 Gefährdungs- und Belastungskatalog
4 Schutzmaßnahmen
4.1 Organisatorische Maßnahmen
4.1.1 Unterweisung aller an den Arbeiten beteiligten Personen
4.1.2 Aufsichtführender
4.1.3 Sicherungsposten
4.1.4 Erlaubnisschein
4.1.5 Arbeitsablauforganisation
4.1.6 Beginn der Arbeiten
4.1.7 Aufhebung der Schutzmaßnahmen
4.2 Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe, gefährdende Medien und Sauerstoffmangel
4.2.1 Entleeren der Behälter und engen Räume
4.2.2 Abtrennen der Behälter und engen Räume
4.2.3 Lüftung
4.2.4 Atemschutz
4.2.5 Freimessen der Behälter und engen Räume
4.3 Explosionsschutzmaßnahmen
4.3.1 Vermeiden des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
4.3.2 Vermeiden von Zündquellen
4.4 Schutzmaßnahmen gegen biologische Gefährdungen
4.5 Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz
4.6 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
4.7 Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen
4.7.1 Schutzmaßnahmen in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit
4.7.2 Schutzmaßnahmen in sonstigen Behältern und engen Räumen mit leitfähiger Umgebung
4.8 Schutzmaßnahmen gegen Strahlung
4.9 Schutzmaßnahmen gegen heiße oder kalte Medien
4.10 Schutzmaßnahmen gegen Versinken oder Verschütten
4.11 Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren durch erhöhte körperliche Belastungen
5 Notfall- und Rettungsmaßnahmen
5.1 Maßnahmen zur Rettung aus Behältern und engen Räumen
5.2 Zugangsöffnungen
5.3 Feuerlöscheinrichtungen
5.4 Alarm- und Rettungsplanung mit Dritten
6 Besondere Bestimmungen
6.1 Druckgasflaschen
6.2 Feuerlösch- und Explosionsunterdrückungsanlagen
Anhang 1 - Mustererlaubnisschein
Anhang 2 - Musterbetriebsanweisung zum Freimessen
Anhang 3 - Musterbetriebsanweisung zum Befahren (Grube mit giftigen/sehr giftigen Stoffen)
Anhang 4 - Musterbetriebsanweisung zum Befahren (Grube mit gesundheitsschädlichen Stoffen)
Anhang 5 - Vorschriften und Regeln