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Begründungen und Erläuterungen zu einzelnen Abschnitten dieser Regel | Anhang 1 |
Zu Abschnitt 1:
Die Fernwärmeversorgung besteht aus der Fernwärmeerzeugung und der Fernwärmeverteilung.
Diese Regel konkretisiert, ergänzt und erweitert für Anlagen der Fernwärmeverteilung allgemeine Schutzziele des Arbeitsschutzgesetzes sowie zugehöriger Verordnungen. Sie ergänzt die Unfallverhütungsvorschrift "Wärmekraftwerke und Heizwerke" (BGV/GUV-V C14) als zuständige Unfallverhütungsvorschrift für die Fernwärmeerzeugung zur umfassenden Behandlung der Fernwärmeversorgung.
Zu Abschnitt 3:
Abschnitt 3.2 stellt klar, dass die allgemeinen Anforderungen des staatlichen Rechts unberührt bleiben und verpflichtet den Unternehmer, die das staatliche Recht konkretisierenden spezifischen Anforderungen einzuhalten.
Die Anforderung nach Abschnitt 3.2 soll verdeutlichen, dass der Abschnitt "Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit" auf alle Phasen des "Betreibens" im Sinne des Abschnittes 2 Nr. 3 anzuwenden ist. Zum Betreiben zählen auch der Probebetrieb und die Erweiterung von Anlagen oder Anlagenteilen ohne vorherige Außerbetriebnahme.
Die Errichtung und Demontage einer Anlage oder eines Anlagenteils zählt nicht zum Betreiben, da hierbei von einer Außerbetriebnahme ohne vorhandenes Heizmedium auszugehen ist.
Zu Abschnitt 4.1:
Diese Anforderungen konkretisieren die §§ 3 und 9 Arbeitsschutzgesetz und die §§ 2, 15, 21, 29 bis 31 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).
Auf die besonderen Gefährdungen bei Fernwärmeverteilungsanlagen und deren Abwendung wird hier zusammenfassend hingewiesen.
Zu Abschnitt 4.2:
Diese Anforderungen konkretisieren die organisatorischen Anforderungen nach § 3 Abs. 2, § 4 Nr. 4, § 7 und § 8 Arbeitsschutzgesetz sowie §§ 2, 6 und 7 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).
Zu Abschnitt 4.3:
Dieser Abschnitt legt die Notwendigkeit fest, Betriebsanweisungen für Fernwärmeverteilungsanlagen aufzustellen und konkretisiert die Betriebsanweisungen nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und Anhang 2 Nr. 1 bis 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung.
Zu Abschnitt 4.4:
Dieser Abschnitt stellt eine Konkretisierung zur Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 9 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) dar.
Zu Abschnitt 4.5:
Diese Festlegungen konkretisieren Anforderungen folgender Paragraphen aus dem Arbeitsschutzgesetz:
Nur durch den Einsatz von befähigtem und verantwortungsbewusstem Fach-personal kann der Unternehmer seiner Führungsverantwortung genügen; siehe hierzu insbesondere die § 7, § 8 Abs. 1 und § 13 Arbeitsschutzgesetz und § 7 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).
Zu Abschnitt 4.6:
Diese Festlegungen stellen eine Konkretisierung der §§ 4 und 9 Arbeitsschutzgesetz und §§ 2 und 21 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) dar.
Das in diesem Abschnitt festgelegte Freigabeverfahren darf nicht verwechselt werden mit Arbeitsaufträgen (oft missverständlicherweise als "Freigabe" bezeichnet) für andere Arbeiten.
Zu Abschnitt 4.7:
Diese Festlegungen dienen der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch Hitzeeinwirkungen nach § 14 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Sie sollen dazu beitragen, dass bei verschiedenen Arbeitsbelastungen unter Einwirkung aller klimatischen Faktoren (Temperatur, Strahlung, relative Feuchte, Luftgeschwindigkeit) die Dauer der Hitzeeinwirkung begrenzt und ausreichende Erholzeiten gewährt werden.
Zu Abschnitt 4.8:
Diese Festlegungen stellen f eine Konkretisierung und Ergänzung des § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 4 der Betriebssicherheitsverordnung und der §§ 11 und 22 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" ((BGV/GUV-V A1) dar. Die Festlegungen des Abschnittes 4.8.3 soll sicherstellen, dass der Anlagenverantwortliche die Ursache der Störung ermittelt und, falls erforderlich, vor der Wiedereinschaltung beseitigen lässt.
Zu Abschnitt 5.1:
Diese Festlegungen stellen eine Konkretisierung des § 35 Abs. 6 und § 38 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar und weisen auf die besonderen Gefahren bei Arbeiten in Schächten und Kanälen hin, die sich im öffentlichen Bereich des Straßenverkehrs befinden.
Zu Abschnitt 5.2:
Die spezielle Bauart von Fernwärmeverteilungsanlagen erfordert in besonderem Maße Einrichtungen für ein sicheres Bedienen, Instandhalten und Erweitern.
Zu Abschnitt 5.3:
Diese Festlegungen stellen eine Konkretisierung des § 10 Arbeitsschutzgesetz und der §§ 22, 25 bis 29 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" ((BGV/GUV-V A1) dar.
Auf Grund der technischen Notwendigkeit des Befahrens von Anlagenteilen - insbesondere bei Schächten und Kanälen - und der damit verbundenen Gefährdungen ist eine Bereitstellung und die Sicherstellung der Handhabung von Rettungseinrichtungen zwingend erforderlich.
Zu Abschnitt 5.4:
Diese Festlegungen stellen eine Konkretisierung des Abschnittes 1.8 Abs. 1 "Verkehrswege" des Anhanges zu § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung dar.
Zu Abschnitt 5.5:
Diese Festlegungen konkretisieren die besonderen erhöhten elektrischen Gefährdungen in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit und in sonstigen Räumen und Bereichen mit leitfähiger Umgebung, wie sie insbesondere in Schächten oder Kanälen auftreten können; siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) mit den zugehörigen DIN VDE-Bestimmungen.
Zu Abschnitt 5.6:
Diese Festlegungen konkretisieren die Anforderungen der §§ 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz. Aus dem Unfallgeschehen ist abzuleiten, dass die Freischaltung nach Abschnitt 5.6.2 in Verbindung mit dem Freigabeverfahren nach Abschnitt 4.6 besonders zu beachten ist.
Die nachfolgenden ausführlichen Erläuterungen zu Abschnitt 5.6.1 geben weitere Hinweise und Erläuterungen, um spezielle Gefährdungen bei Arbeiten an Anlagenteilen zu vermeiden.
Zu Abschnitt 5.7:
Auf Grund der technischen Notwendigkeit des Befahrens von Anlagenteilen und der damit verbundenen Gefahren ist die richtige Auswahl und Gestaltung z.B. der Einsteigöffnungen, Arbeitsflächen und Bewegungsräume durch den Unternehmer von besonderer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das sichere Befahren von und Arbeiten in Schächten und Kanälen.
Die Bilder 3a "Beispielhafte Darstellung eines Fernwärmeschachtes (Längsschnitt)" und 3b "Beispielhafte Darstellung eines Fernwärmeschachtes (Querschnitt)" zeigen die Mindestanforderungen an Auswahl, Aufstellung und Gestaltung von Fernwärmeschächten.
Die Festlegungen dieses Abschnittes beinhalten eine Ergänzung und Erweiterung des § 4 Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung sowie der Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR).
Zu Abschnitt 5.8:
Diese Festlegungen stellen eine Konkretisierung, Ergänzung und Erweiterung der §§ 4 und 9 Arbeitsschutzgesetz dar.
Aus dem Unfallgeschehen ergibt sich, dass beim Befahren von Anlagenteilen ohne Be- und Entlüftung eine erhöhte Unfall- und Gesundheitsgefahr besteht.
Zu Abschnitt 5.9:
Diese Festlegungen stellen eine Konkretisierung der §§ 4 und 9 Arbeitsschutzgesetz dar. Die Wiederherstellung des Betriebszustandes nach z.B. Wartungs-, Instandsetzungs- oder Erweiterungsarbeiten führt in der Regel zu Gefährdungen.
Zu Abschnitt 5.10:
Instandhaltungsarbeit an nicht drucklos gemachten und nicht entleerten Anlagenteilen führen in der Regel zu Gefährdungen.
Zu Abschnitt 5.11:
Die Festlegungen nach Abschnitt 5.11.1 stellen eine Konkretisierung des § 3 Arbeitsschutzgesetz und § 7 der Betriebssicherheitsverordnung dar.
Die Abschnitte 5.11.2 und 5.11.3 konkretisieren § 4 Arbeitsschutzgesetz und Abschnitt 5.11.4 die Vorgaben des § 7 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung.
Zu Abschnitt 6.1:
Diese Festlegungen stellen eine Konkretisierung des § 4 Arbeitsschutzgesetz und § 10 Betriebssicherheitsverordnung dar.
Messgeräte oder Warneinrichtungen erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie den Einsatzbedingungen voll genügen und funktionsfähig sind. Die Sicherheit darf nicht durch mangelnde Funktionsfähigkeit vorgetäuscht werden, womit eine regelmäßige Prüfung unerlässlich ist.
Weiterhin wird der Begriff "Befähigte Person" nach § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung durch den Begriff "Sachkundiger" näher definiert bzw. konkretisiert.
Muster für Freigabeverfahren und Unterweisungsnachweise | Anhang 2 |
1. Freigabe für Arbeiten an Fernwärmeverteilungsanlagen / AGFW-Handbuch
Freigabe für Arbeiten an FW-Verteilungsanlagen
Erlaubnisschein-Nr. | ... .../... ...2003 Tel.-Nr. der Leitstelle: ... ... ... | |||
Kolonne der Stadtwerke Musterstadt AG: | ||||
Auftragnehmer: | ||||
1.1 | Arbeitsort | Wohngebiet | ||
Straße/ Haus-Nr. | ||||
Bw-Nr. ... ... ... ... ... ... | Armaturen DN, Nr. | Rohrleitung DN ... ... ... ... ... | ||
2. | Arbeitsauftrag: | |||
3. | Arbeitsbeginn am | ... ... ... | Information an die Leitstelle bei Beginn: ... ... ... ... | |
4. | Arbeitsende am | ... ... ... vorgesehen. | Information an die Leitstelle bei Ende: ... ... ... ... | |
5. | Kundeninformation erfolgte am: | wie: | ||
6. | Vorzusehende Sicherheits- und Absperrmaßnahmen | |||
6.1 | Folgende Rohrleitungs- bzw. Anlagenabschnitte sind freizuschalten: mechanisch: | |||
BW-Nr. | HR-Nr./Trassenpunkt-Nr. | |||
Armaturen DN, Nr. | Entlüftung/Entleerung DN, Nr. | |||
Folgende Armaturen sind zu beschildern: | ||||
Folgende Armaturen sind mechanisch zu sichern: | ||||
6.2 | Folgende elektrotechnischen Anlagen sind freizuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern: | |||
BW-Nr. | Armatur-Nr. | Sicherung Nr. | ||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Anlagenverantwortlichen | |||
7. | Erlaubnis | |||
7.1 | Die elektrotechnischen Anlagen sind freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert. | |||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Schaltberechtigten (Elektrofachkraft) | |||
7.2 | Die Rohrleitung an der Arbeitsstelle ist drucklos, entleert, gesichert und beschildert. | |||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Schaltberechtigten FW-Verteilung | |||
7.3 | Von den Sicherheitsmaßnahmen Kenntnis genommen: | |||
7.3.1 | [ ] mit Einweisung am Arbeitsort | |||
[ ] ohne Einweisung am Arbeitsort | ||||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Arbeitsverantwortlichen der Stadtwerke Musterstadt AG | |||
7.3.2 | mit Einweisung am Arbeitsort | |||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Arbeitsverantwortlichen des Auftragnehmers (AN) | |||
8.1 | Die Arbeiten laut Arbeitsauftrag sind abgeschlossen. Die Anlage ist beräumt und wurde dem Anlagenverantwortlichen übergeben. | |||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Arbeitsverantwortlichen der Stadtwerke Musterstadt AG/des AN | |||
8.2 | Die elektrotechnischen Anlagen sind schaltklar/betriebsbereit gemacht. | |||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Schaltberechtigten (Elektrofachkraft) | |||
8.3 | Die Rohrleitung wurde wieder gefüllt, entlüftet und durchgeschaltet. | |||
Datum/Unterschrift | Unterschrift des Schaltberechtigten (Elektrofachkraft) |
2. Unterweisungskontrollbuch/AGFW-Handbuch
Unterweisungskontrollbuch
- Durchgeführte Unterweisungen -
Datum der Unterweisung: | Ort der Unterweisung: | ||
Personalsollstärke: | Mitarbeiter | Anwesende Mitarbeiter: | |
Unterweisung über: | |||
Praktische Unterweisungen/ Übungen | |||
Auswertung von Unfällen, Schadensfällen, Bränden etc. | |||
Besprochene Mängel im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz | |||
Unterschrift des Sicherheitsbeauftragten | Unterschrift des verantwortl. Mitarbeiters |
Teilnehmer*) | |||
Nr. | Name, Vorname | Dienststellung | Nachbelehrung durchgeführt am |
1 | |||
23 | |||
4 | |||
5 | |||
6 | |||
7 | |||
8 | |||
9 | |||
10 | |||
11 | |||
12 | |||
13 | |||
14 | |||
15 | |||
16 | |||
17 | |||
18 | |||
*) Die Teilnehmer haben durch Unterschrift die Teilnahme zu bestätigen. |
3. Auszüge aus dem Unterweisungsbuch
Unterweisungsbuch
Bereich | |
Führungskraft | Funktion |
Angefangen | Abgeschlossen |
Inhaltsverzeichnis
Seite 2 | Allgemeine Hinweise |
Seite 3 | Präambel |
Seite 4 | Sicherheitsbeauftragte des Bereiches |
Seite 5 | Vorbemerkungen für Unterweisungen |
Seiten 6-33 | Durchgeführte Unterweisung |
Seiten 34/35 | Unterweisungen bei Arbeitsaufnahme |
Seiten 36/37 | Unterweisungen bei vorübergehender Übertragung einer anderen Arbeit Unterweisungen bei Veränderung der Arbeitsbedingungen |
Seiten 38-43 | Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten einschließlich Verdachtsfälle im Bereich |
Seiten 44-47 | Brände im Bereich |
Seite 48 | Ersthelfer des Bereiches |
Bestell-Nr. 01447 Copyright Vordruck Leitverlag GmbH, ZNL Freiberg, Postfach 13 63, 09583 Freiberg 07/02, Tel.: 03731/3030
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung | |
Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft
Frau / Herr Telefon: | Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frau / Herr Telefon: |
Sicherheitsbeauftragter für den Bereich
Frau / Herr Gebäude / Raum Telefon: | Führungskraft für Arbeitssicherheit
Frau / Herr Telefon: Unterschrift |
Durchgeführte Unterweisung
Datum | Uhrzeit |
Ort | Teilnehmerzahl |
Unterweisung (einschließlich eventueller praktischer Übungen) über: | |
Folgende Unfälle und Schadensfälle sowie Brände wurden besonders ausgewertet: | |
Besprochene Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Brandschutz, Diskussion | |
Unterschrift Führungskraft |
Namen und Unterschrift der Teilnehmer
Lfd. Nr. | Name, Vorname*) | Unterschrift des Teilnehmers der Unterweisung | Unterschrift des Teilnehmers der Nachunterweisung | Datum |
1 | ||||
2 | ||||
3 | ||||
4 | ||||
5 | ||||
6 | ||||
7 | ||||
8 | ||||
9 | ||||
10 | ||||
11 | ||||
12 | ||||
13 | ||||
14 | ||||
15 | ||||
16 |
*) Hier sind durch den Unterweisenden die Namen der Mitarbeiter vorzutragen, die zu unterweisen sind.
Musterbeispiele für Betriebsanweisungen aus der Praxis | Anhang 3 |
1. Arbeiten an Fernwärmeleitungen in Schächten
Versorgungsunternehmen | Datum | |
Betriebsanweisung
Abteilung Fernwärme Geltungsbereich Arbeiten an Fernwärmeanlagen in Schächten | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
| ||
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | ||
| ||
Verhalten im Gefahrfall | ||
| ||
Erste Hilfe | ||
| ||
Sachgerechte Entsorgung | ||
|
2. Begehen von und Arbeiten in Schächten und Kanälen (Fernwärme)
Stadtwerke Muster AG | Datum | |
Betriebsanweisung
Begehen von und Arbeiten in Schächten und Kanälen (Fernwärme) entsprechend BGR/GUV-R 119, BGR 117-1, Betriebshandbuch Fernwärmeverteilung | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
| ||
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||
|
| |
Verhalten bei Störungen | ||
| ||
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe | ||
|
3. In- und Außerbetriebnahme von Rohrleitungsabschnitten (Fernwärme)
Stadtwerke Muster AG | Datum | |
Betriebsanweisung
In- und Außerbetriebnahme von Rohrleitungsabschnitten (Fernwärme) entsprechend BGR/GUV-R 119, BGR 117-1, Betriebshandbuch Fernwärmeverteilung | ||
Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
| ||
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||
|
| |
Befüllen von Rohrleitungsabschnitten:
Inbetriebnahme
| ||
Entleeren von Rohrleitungsabschnitten:
Außerbetriebnahme
| ||
Verhalten bei Störungen | ||
| ||
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe | ||
|
Vorschriften und Regeln | Anhang 4 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammen gestellt:
1. Gesetze, Verordnungen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) VII,
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), insbesondere
ASR 7/3 "Künstliche Beleuchtung",ASR 12/1-3 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände"
ASR 17/1,2 "Verkehrswege",
ASR 20 "Steigeisengänge und Steigleitern"
Baustellenverordnung (BaustellV),
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
Technische Regel Dampfkessel (TRD), insbesondere
TRD 401 "Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV",
TRD 460 "Anlagen zur Verminderung von luftverunreinigenden Stoffen in Rauchgasen von Dampfkesselanlagen",
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), bzw. Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRgA), insbesondere
TRGS 402 | "Messung und Beurteilung von Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen", |
TRGS 900 | "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte", |
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV),
Straßenverkehrsordnung (StVO) mit zugehörigen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
Unfallverhütungsvorschriften
Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A1),
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV/GUV-V A3),
Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV/GUV-V A4),
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV/GUV-V A8),
Abwassertechnische Anlagen (BGV/GUV-V C5),
Wärmekraftwerke und Heizwerke (BGV/GUV-V C14),
Bauarbeiten (BGV/GUV-V C22)
Arbeiten im Bereich von Gleisen (BGV/GUV-V D33),
Regeln
Grundsätze der Prävention (BGR/GUV-R A1),
Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (BGR 117-1),
Hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR/GUV-R 159),
Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume (BGR/GUV-R 177),
Einsatz von Schutzkleidung (BGR/GUV-R 189),
Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR/GUV-R 190),
Benutzung von Kopfschutz (BGR/GUV-R 193),
Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGR/GUV-R 198),
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (BGR/GUV-R 199),
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR/GUV-R 500), insbesondere Kapitel 2.26
"Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren",
Informationen
Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (BGI/GUV-I 504), insbesondere Grundsatz G30 "Hitzearbeiten" (BGI/GUV-I 504-30),
Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527),
Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578),
Hitzearbeit - Erkennen - beurteilen - schützen (BGI 579),
Metallroste (BGI/GUV-I 588),
Auswahlkriterien für Einrichtungen zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen an Einzelpersonen (BGI 667),
Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (BGI 694),
Frosten von Fernwärmeleitungen (BGI 5066),
Anbohren von Fernwärmeleitungen (BGI 5067),
Beurteilung von Hitzearbeit - Eine Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (BGI 7002).
Grundsätze
Berufsgenossenschaftliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (BGG 904), insbesondere G 26 "Atemschutzgeräte",
Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern (BGG 911).
3. Normen
(Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH,
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon (0 30) 26 01-22 60
Telefax (0 30) 26 01-12 31)
DIN 4747-1 | Fernwärmeanlagen; Teil 1: Sicherheitstechnische Ausrüstung von Unterstationen, Hausstationen und Hausanlagen zum Anschluss an Heizwasser; Fernwärmenetze, |
DIN EN 13306 | Begriffe der Instandhaltung, |
DIN 31051 | Grundlagen der Instandhaltung, |
DIN EN 27243 | Warmes Umgebungsklima; Ermittlung der Wärmebelastung des arbeitenden Menschen mit dem WBGT - Index (wet bulb globe temperature), |
DIN EN 50110-1/ VDE 0105 Teil 1 | Betrieb von elektrischen Anlagen, |
DIN VDE 0100 Teil 410 | Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag (IEC 60364-4-41: 1992, modifiziert), |
DIN VDE 0100 Teil 510 | Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis1000 V; Teil 5: Auswahl und Einrichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen, |
DIN VDE 0100 Teil 520 | Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 5: Auswahl und Einrichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen, |
4. AGFW-Regelwerk
(Bezugsquelle:
Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft e. V. bei der VDEW e. V.,
Stresemannallee 28, 60596 Frankfurt am Main)
AGFW-Arbeitsblatt FW 430 "Übernahme, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Fernwärmeverteilungsanlagen",
AGFW-Arbeitsblatt FW 432 "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung Rohrabzweigs an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Anbohrverfahren",
AGFW-Arbeitsblatt FW 433 "Mindestanforderungen für die sicherheitstechnische Ausführung neu zu erstellender Fernwärmeschächte",
AGFW-Arbeitsblatt FW 434 "Betriebliche Mindestanforderungen an die Erstellung eines lokalen Rohrverschlusses an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen nach dem Rohrfrostverfahren",
AGFW-Arbeitsblatt FW 446 Teil 2 "Schweißnähte an Fernwärmerohrleitungen aus Stahl; Schweißen und Prüfen",
AGFW-Hinweis FW 428 "Betriebliche Mindestanforderungen an Fernwärmearmaturen".
5. DVGW Arbeitsblätter
(Bezugsquelle:
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH,
Josef-Wirmer-Straße 3, 53123 Bonn,
Tel.: 02 28/91 91-40,
Fax: 02 28/91 91-499
E-Mail: info@wvgw.de)
DVGW-Arbeitsblatt G 110 "Ortsfeste Gaswarneinrichtungen".
6. Merkblatt für die verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen
(Bezugsquelle:
Bau Verlag, Niederlassung Berlin,
Nikolsburger Straße 11, 10717 Berlin)
7. Unterweisungsbuch (Bestel-Nr. 01 447)
(Bezugsquelle:
Vordruck Leitverlag GmbH, ZNL Freiberg,
Postfach 1363, 09583 Freiberg)
___________
*) Hinweis: Zum Zeitpunkt der Drucklegung liegt bereits ein Entwurf eines Ersten Nachtrags zur Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) vor, der die arbeitsmedizinische Vorsorge in einem Fünften Abschnitt regeln soll.
ENDE |