Regelwerk; BGG/GUV-G / DGUV-G

BGG 956 / DGUV-G 309-007
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1 Vorbemerkung

2 Art und Umfang der Prüfungen

2.1 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme

2.2 Wiederkehrende Prüfungen

2.3 Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer

3 Hinweise für die Durchführung der Prüfung

3.1 Dokumentation

3.2 Kennzeichnung

3.3 Tragkonstruktion

3.4 Triebwerke

3.5 Ausrüstungen

3.6 Tragmittel

3.7 Befehlseinrichtungen

3.8 Schutzeinrichtungen

3.9 Sicherheitseinrichtungen

Prüfung nach § 23 Abs. 1 DGUV Vorschrift 54 und 55 vor der ersten Inbetriebnahme

Beiblatt Tragmittel (Seile, Ketten, Lasthaken)

Prüfung nach § 23 Abs. 1 DGUV Vorschrift 54 und 55 nach wesentlichen Änderungen

Nachweis über Austausch bzw. Instandsetzung von Bauteilen/ Baugruppen

Wiederkehrende Prüfung nach
§ 23 Abs. 2 DGUV Vorschrift 54 und 55

Einstufung von Hubwerken und deren Nutzungsdauer