BGG 906 / DGUV-G 312-906
Inhalt =>
1 Anwendungsbereich
2 Grundsätzliches
3 Definitionen
3.1 Sachkundige Person
3.2 Qualifizierte Person im Bergsportbereich
3.3 Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP
4 Persönliche Voraussetzungen
5 Grundlagenvermittlung
5.1 Theoretische Inhalte
5.2 Praktische Inhalte
5.3 Zeitrahmen
5.4 Nachweis und Qualifizierung
5.5 Aufrechterhaltung der Qualifikation als sachkundige Person
5.6 Anforderungen an Ausbildungsstätten
6 Abkürzungsverzeichnis
Anhang 1
Muster einer Teilnahmebescheinigung
Anhang 2
Inhalte der Prüfungsordnung für die Prüfung zur Qualifizierung von Personen nach DGUV Grundsatz 312-906
1. Inkrafttreten
2. Zulassung zur Prüfung
3. Prüfungsausschuss
4. Prüfung
5. Bewertungsschlüssel
6. Bescheinigung bei bestandener Prüfung
7. Bescheinigung bei Nichtteilnahme an bzw. Nichtbestehen der Prüfung
8. Wiederholung der Prüfung