Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D, VBG
I. Geltungsbereich
II. Bau und Ausrüstung
a) Gemeinsame Bestimmungen für Wäschereimaschinen
§ 1a Wäschereimaschinen im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG
DA Abs. 2
§ 4 Sicherung gegen Verbrennungen
DA
§ 5 Sicherung gegen Zufallen der Trommel- und Gehäusedeckel
b) Besondere Bestimmungen für Wasch- und Waschschleudermaschinen
§ 6 Ablageflächen für Gefäße an Wasch- und Waschschleudermaschinen
§ 7 Schutzeinrichtungen an Be- und Entladeöffnungen
DA Abs. 2
§ 8 Bescheinigung des Herstellers
DA Nr. 6, 8
§ 9 Öffnungen im Gehäuse
§ 10 Auslaufen von heißer Waschflotte
DA
§ 11 Sicherung für das Planfahren
DA
§ 12 Sicherung gegen unbeabsichtigte Trommelbewegung
DA Abs. 1
§ 13 Verhinderung von Unwuchten
DA Abs. 1
§ 14 Trommeldeckel an Waschschleudermaschinen
DA
§ 15 Verkleidungen an Durchlaufwaschmaschinen
c) Besondere Bestimmungen für Entwässerungspressen
d) Besondere Bestimmungen für Trocknungsmaschinen
§ 18 Be- und Entladeöffnungen
DA
e) Zusätzliche Bestimmungen für Wäschereien, die Putztücher behandeln
§ 19 Absaugeinrichtungen an Waschmaschinen
DA Abs. 2
f) Zusätzliche Bestimmungen für Wäschereien,
die Krankenhauswäsche behandeln
§ 21 Geschlossene mechanische oder pneumatische Anlagen
§ 24 Einrichtungen zur Handreinigung und -desinfektion
DA
III. Betrieb
a) Gemeinsame Bestimmungen
§ 25 Sichern gegen unbeabsichtigte Trommelbewegung
DA
§ 27 Abstellen von Gefäßen mit ätzenden Flüssigkeiten
b) Zusätzliche Bestimmungen für
Wäschereien, die Putztücher behandeln
§ 28 Behandlung von Putztüchern
DA
c) Zusätzliche Bestimmungen für Wäschereien,
die Krankenhauswäsche behandeln
§ 29 Waschverfahren und Desinfektion
DA Abs. 1, 2, 3
§ 30 Umgang mit Krankenhauswäsche
DA Abs. 1, 2, 3, 4
§ 32 Persönliche Schutzausrüstungen
DA Abs. 1
§ 33 Verhalten beim Verlassen der unreinen Seite
§ 34 Essen, Trinken, Rauchen
§ 35 Beschäftigungsbeschränkungen
DA Abs. 1, 2, 3
IV. Prüfungen
V. Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Ordnungswidrigkeiten
VI. Inkrafttreten
VII. Besondere Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 40 Besondere Übergangs- und Ausführungsbestimmungen