Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D, ZH1

ZH 1/593
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Anforderungen

4 Bau und Ausrüstung

4.1 Gemeinsame Bestimmungen

4.1.1 Kennzeichnung

4.1.2 Arbeitsplätze

4.1.3 Führerstände, Fahrerplätze

4.1.4 Stellteile (Bedienelemente)

4.1.5 Schutz vor bewegten Maschinenteilen

4.1.6 Fräseinrichtungen

4.1.7 Starteinrichtungen

4.1.8 Bremseinrichtungen

4.1.9 Unterlegkeile

4.1.10 Abgasführung, Abgasleitungen

4.1.11 Wartungsmöglichkeiten

4.1.12 Mitgängerbetrieb

4.1.13 Betriebsanleitung

4.1.14 Verbandkastenaufbewahrung

4.2 Zusätzliche Bestimmungen für Fräsen mit Flüssiggasanlagen

4.2.1 Allgemeines

4.2.2 Gemeinsame Bestimmungen

4.2.3 Zusätzliche Bestimmungen für festverbundene Tanks und Gefäße, die auf der Fräse befüllt werden

4.2.4 Zusätzliche Bestimmungen für Fräsen mit Flaschen und Fässern, die nicht auf der Fräse befüllt werden

4.2.5 Verdampfer

4.2.6 Manometer

4.2.7 Bewegliche Leitungen

4.2.8 Schlauchanschlüsse

4.2.9 Druckregeleinrichtungen

4.2.10 Strahler

4.2.11 Anzündeinrichtungen

4.2.12 Fahrerkabinen

4.2.13 Brandschutz

4.2.14 Betriebsanleitung

5 Betrieb

5.1 Gemeinsame Bestimmungen

5.2 Zusätzliche Bestimmungen für Fräsen mit Flüssiggasanlagen

5.2.1 Allgemeines

5.2.2 Tanks

5.2.3 Flaschen und Fässer

5.2.4 Instandsetzungsarbeiten

6 Überwachung und Prüfung

6.1 Gemeinsame Bestimmungen

6.2 Zusätzliche Bestimmungen für Fräsen mit Flüssiggasanlagen

7 Zeitpunkt der Anwendung

Anhang 1 - Warnzeichen "Warnung vor Fräswelle" nach Abschnitt 4.1.5.3

Anhang 2 - Ausnahmen Nummern S 70 und S 77 der Straßen- Gefahrgutausnahmeverordnung

Ausnahme Nr. S 70

Ausnahme Nr. S 77

Anhang 3 - Vorschriften und Regeln