umwelt-online: ETAG 002-1 Technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen (3)

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5.1.4 ER 4 Nutzungssicherheit

Allgemeines

Um die Kombination der Verklebung mit den Klebeflächen zu untersuchen, müssen eine Reihe von mechanischen Eigenschaften sowie die Einflüsse potentieller Zerstörungsfaktoren bekannt sein.

Tabelle 4 - Art und Anzahl der Prüfkörper

Bezug auf AbschnittZugversuchSchubversuchPrüfkörper dargestellt in
Mechanische Anfangsbeanspruchung
5.1.4.1Gruppe 1, 20 PrüfkörperGruppe 2, 20 PrüfkörperBild 6
Künstliche Alterung oder Konditionierung
5.1.4.2.1Gruppe 1, 10 Prüfkörper-Bild 6
5.1.4.2.2Gruppe 1, 10 Prüfkörper-Bild 6
5.1.4.2.3Gruppe 1, 10 Prüfkörper-Bild 6
5.1.4.2.4Gruppe 1, 10 Prüfkörper-Bild 6
5.1.4.2.5 a5 + 2 Prüfkörper oder 10 + 2 PrüfkörperBild 10
5.1.4.2.5 b5 PrüfkörperBild 11

Bild 6 - Abmessungen der Prüfkörper

Die nachfolgenden Versuche werden zur Ermittlung dieser Eigenschaften verwendet.

Zur Erinnerung: Sofern in anderen Teilen dieser Leitlinie nicht anders angegeben, sind die in Abschnitt 5.1.4 aufgeführten Versuche nur für Silikonklebstoffe und Haftflächen aus Glas (unbeschichtet oder mit einer anorganischen Beschichtung) sowie Haftflächen aus anodisiertem Aluminium oder nichtrostendem Stahl vorgesehen.

Die Prüfkörper sind vom Hersteller oder nach seinen Anweisungen mit denselben Materialspezifikationen, die für das System gelten, herzustellen, d.h. Verklebung, Glas und Metalluntergrund sowie Produkte zur Vorbereitung der Oberfläche (Reinigungsmittel, Primer usw.) und Oberflächenbehandlung (Anodisieren, Glasbeschichtung usw.).

In Tabelle 4 sind die jeweiligen Abschnitte dieses Dokumentes, die Gruppen der Prüfkörper für die Zugprüfung, diejenigen für die Schubspannungsprüfung und die Art der dafür zu verwendenden Prüfkörper aufgeführt.

Der Untergrund muß ausreichend steif sein, um eine Durchbiegung zu vermeiden.

Tabelle 5 - Abmessungen der Prüfkörper

Symbol 1Abmessungen und Toleranzen
b:12 ±1 mm
e:12 ±1 mm
l:50 ±2 mm
w:40 ±10 mm

Es ist besonders darauf zu achten, daß symmetrische Prüfkörper hergestellt werden.

Wird der Versuch an dem eigentlichen Profil des Systems durchgeführt, so ist die Zuglast ohne Durchbiegen des Profils aufzubringen.

Die Bewegung der Klemmbacken der Zugprüfmaschine muß in rein axialer Richtung erfolgen.

Alle Prüfkörper werden nach ihrer Herstellung 28 Tage lang bei einer Temperatur von 23 °C ±2 °C und 50 ± 5 % rel. Feuchte konditioniert. Falls nichts anderes angegeben ist, sollen dies auch die Umgebungsbedingungen während der Versuche sein.

Die Bruchspannung jedes Prüfkörpers ist anhand der Bruchkraft und der gemessenen Abmessungen dieses Prüfkörpers zu berechnen. Diese Werte werden dann verwendet, um den Mittelwert Xmittel und Ru,5 zu bestimmen.

5.1.4.1 Anfangswert der mechanischen Festigkeit

Die Prüfkörper werden nach der Anfangskonditionierung Zugversuchen gemäß Bild 7 und Schubspannungsversuchen gemäß Bild 8 unterworfen.

5.1.4.1.1 Zug, Bruch

Ziel dieses Versuches ist die Bewertung des Widerstandes der Verklebung gegen Zugkräfte, die auf die Klebefugen einwirken.

Nach der Anfangskonditionierung der Prüfkörper sind diese noch 24 ± 4 Stunden lang wie folgt zu konditionieren:

und anschließend gemäß Bild 7 auf Zug bis zum Versagen zu belasten.

Aus dem aufgezeichneten Spannungs-/Dehnungsdiagramm ist folgendes anzugeben:

5.1.4.1.2 Schub, Bruch

Ziel dieses Versuchs ist es, die Eigenfestigkeit der Klebeverbindungen gegenüber Scherkräften, die auf die Fugen wirken, zu bestimmen. Nach der Anfangskonditionierung sind die Prüfkörper noch 24 ± 4 Stunden lang wie folgt zu konditionieren:

und anschließend einem Schubspannungsversuch gemäß Bild 8 bis zum Bruch zu unterwerfen.

Bild 7 - Prüfkörper für den Zugversuch - Zuggeschwindigkeit: 5 mm/min

Der Versuch wird mit einer Geschwindigkeit von 5 mm/min durchgeführt.

Aus dem aufgezeichneten Spannungs-/Dehnungs-Diagramm wird folgendes notiert:

. Bild 8.a - Messung der Verschiebung unter Schubbeanspruchung

Bild 8.b - Prüfkörper für den Schubspannungsversuch Schubgeschwindigkeit 5 mm/min

5.1.4.2 Restfestigkeit nach künstlicher Alterung

5.1.4.2.1 Wasserlagerung bei hoher Temperatur mit oder ohne UV-Bestrahlung (siehe auch Abschn. 5.1.4.6.6)

Ziel dieses Versuchs ist es, den Einfluß der künstlichen Alterung auf die verbleibende mechanische Festigkeit der Verklebung zu untersuchen. Eine direkte Korrelation zwischen natürlicher Alterung durch Sonneneinstrahlung und beschleunigter UV-Alterung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig festgestellt werden.

Bei Glas als Haftflächekombiniert das Prüfverfahren eine Lagerung im Wasser bei hoher Temperatur mit UV-Bestrahlung (siehe Bild 6 mit Material 1 A Glasprodukt und Material 2 A Metallprodukt)

Die Prüfkörper werden nach ISO 11431 konditioniert:

Bei Metall als Haftflächeerfolgt bei dem Prüfverfahren ein völliges Eintauchen in Wasser bei hoher Temperatur ohne UV-Bestrahlung (siehe Bild 6 mit Material 1 a Metallprodukt und Material 2 A Metallprodukt)

Die Prüfkörper werden völlig (mindestens 20 mm unter dem Wasserspiegel) in entmineralisiertes Wasser (Leitungswiderstand 1 bis 10 MΩ) von 45 ± 1 °C getaucht.

Bei beiden Kombinationen von Untergründen wird folgendes Verfahren durchgeführt:

Nach 21 Tagen (504 ± 4 Stunden) der Konditionierung sind 5 Prüfkörper aus der Kammer zu entnehmen und 24 ± 4 Stunden lang bei einer Temperatur von 23 ± 3 °C und 50 ± 5 % rel. Feuchte zu konditionieren.

Die Prüfkörper sind dann einem Zugversuch gemäß 5.1.4.1.1 zu unterwerfen.

Nach weiteren 21 Tagen (504 ± 4 Stunden) sind die 5 verbleibenden Prüfkörper aus der Kammer zu entfernen und nach der gleichen Konditionierung dem gleichen Zugversuch zu unterwerfen.

Die Versuchsergebnisse müssen folgendes enthalten:

während der Lagerung im Wasser:

nach Entfernen aus dem Wasser:

5.1.4.2.2 Feuchtigkeit und NaCl-Umgebung

Die Konditionierung ist gemäß ISO 9227 durchzuführen - die NSS-Umgebung wird bei unbeschichtetem Glas, auf Seite 4 beschichtetem Glas (siehe Bild 9) und anderen Untergründen 480 Stunden und bei auf den Seiten 2 und 3 beschichtetem Glas 240 Stunden aufrechterhalten. Die Prüfkörper werden auf PVC-Platten gelegt. Alle 24 Stunden sind die Prüfkörper umzudrehen, so daß jede der Längsschnittkanten abwechselnd beansprucht wird.

Nach dieser Konditionierung sind die Prüfkörper weitere 24 ± 4 Stunden lang bei einer Temperatur von 23 ± 2°C und 50 ± 5 % rel. Feuchtigkeit zu konditionieren. Dann werden sie dem Zugversuch nach 5.1.4.1.1 unterworfen.

5.1.4.2.3 Feuchtigkeit und SO2-Umgebung

Die zehn Prüfkörper sind gemäß ISO 3231 zu konditionieren.

Nach der Konditionierung sind die Prüfkörper aus der Kammer zu entfernen und für weitere 24 ±4 Stunden bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % rel. Feuchte zu konditionieren.

Danach werden sie den Zugversuchen nach 5.1.4.1.1 unterworfen.

Bild 9 - Numerierung der Seiten der Isolierverglasung

5.1.4.2.4 Reinigungsmittel

Ziel dieses Versuchs ist es, den Einfluß von Reinigungsmitteln auf die Klebeverbindung zu beurteilen.

Die Prüfkörper werden 21 Tage lang in das (die) Reinigungsprodukt(e) (wie sie in der Praxis verwendet werden) getaucht und bei einer Temperatur von 45 ± 2 °C gelagert. Es sind die Produkte zu verwenden, die vom Lieferanten der Fassade empfohlen werden.

Nach der Konditionierung werden die Prüfkörper aus den Reinigungsmitteln entfernt und für weitere 24 ± 4 Stunden bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % rel. Feuchte konditioniert. Danach sind sie den Zugversuchen nach 5.1.4.1.1 zu unterwerfen.

5.1.4.2.5 Einfluß von angrenzenden Materialien

Die Stabilität einer geklebten Glaskonstruktion kann durch die Unverträglichkeit zwischen der Verklebung und anderen Materialien beeinträchtigt werden, was durch Verfärbung eines der Materialien zum Ausdruck kommen kann. Mit dem nachfolgenden Versuch soll diese Wechselwirkung untersucht werden.

Es ist unbedingt erforderlich, daß die Prüfkörper mit allen im System verwendeten Materialspezifikationen hergestellt werden, wie z.B. Verklebung, witterungsbeständige Dichtung, Materialien der Abstandshalter, Aluminium und Verglasung, sowie mit den bei der Herstellung der Verklebung verwendeten Materialien wie z.B. Vorbereitungs- und Reinigungsprodukte.

Zwei Versuchsverfahren werden vorgeschlagen, um die Verträglichkeit nachzuweisen. Es ist Aufgabe der Zulassungsstelle zu entscheiden, welche geeigneter ist. Auf die Gefahr der UV-Beanspruchung während der Nutzung ist besonders zu achten. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, beide Versuche anzuwenden.

a) Versuchsverfahren ohne UV-Beanspruchung

Sieben Prüfkörper werden gemäß Bild 10 hergestellt und bei einer Temperatur von 60 ± 20C und 95 ± 5 % rel. Feuchte gelagert, fünf davon 28 Tage lang und die restlichen zwei 56 Tage lang.

Bild 10 - Typischer Prüfkörper für den Verträglichkeitsversuch

Es ist besonders darauf zu achten, symmetrische Prüfkörper herzustellen. Die Sequenz der bei der Herstellung der Probekörper durchgeführten Operationen muß der entsprechen, die in der Praxis angewandt wird.

Die Prüfkörper sind wie folgt zu prüfen:

b) Versuchsverfahren mit UV-Beanspruchung Versuchsverfahren

Fünf Prüfkörper sind gemäß Bild 11 herzustellen.

Die Produkte 2 und 3 sind Klebeprodukte, bei denen die Verträglichkeit mit Produkt Nr. 1 geprüft wird. Es kann in einigen Fällen erforderlich sein, diesen Versuch mit einem Klebstoff von blasser Farbe durchzuführen, der speziell hergestellt wird, um sicherzugehen, daß eine Verschiebung sichtbar ist. Der Klebstoff von blasser Farbe muß das gleiche Härtungssystem wie das normalerweise verwendete Produkt aufweisen.

Nach Polymerisation der verschiedenen Produkte werden die Prüfkörper der Strahlung einer UV-Lampe ausgesetzt.

Wenn zwischen den Produkten Nr. 1 und 2 oder 1 und 3 eine Haftung auftritt, so wird ein sauberer Schnitt durchgeführt, um diese zu trennen.

Schälversuch mit Stoffstreifen:

Die Prüfkörper werden in einer Zugprüfmaschine angeordnet, und der Klebstoffstreifen wird im Winkel von 180° zur Unterlage abgezogen.

Bild 11 - Schälversuch mit Stoffstreifen

Schälversuch mit Einschnitten:

An der Grenzfläche zwischen Unterlage und den Produkten Nr. 2 und 3 werden saubere Schnitte durchgeführt.

Die Klebstoffraupen werden mit der Hand im Winkel von 180° zur Unterlage abgezogen.

Anzeichen von Fleckenbildung in dem blaßfarbigen Klebeprodukt werden notiert.

5.1.4.3 Mechanische Vorrichtungen

5.1.4.3.1 Versuch an der mechanischen Abstützung des Eigengewichts

Normalerweise wird die Tragfähigkeitsbemessung derartiger Abstützungen unter Verwendung herkömmlicher Berechnungen beurteilt, die auf der Festigkeit der Materialien basieren, und eine Prüfung ist nicht erforderlich. Ist die Vorrichtung konstruktiv neuartig, so kann folgender Versuch erforderlich werden.

Anmerkung: Die Abstützvorrichtungen dürfen keinen Schaden am Glas hervorrufen.

Der Prüfkörper umfaßt eine mechanische Vorrichtung zur Aufnahme des Eigengewichts, die mit dem Tragrahmen der Verklebung verbunden ist. Der Prüfkörper muß die Form und die Verwendung in der geklebten Glaskonstruktion reproduzieren.

Eine vertikale Kraft, die das Eigengewicht des Glases simuliert, wird im theoretischen Schwerpunkt der Isolierglaseinheit mittels einer Vorrichtung aufgebracht, die garantiert, daß die Lasteinwirkung in vertikaler Richtung erfolgt.

Bei Belastung wird die Verschiebung der mechanischen Vorrichtung zur Aufnahme des Eigengewichts in den Punkten A und B gemessen (siehe Bild 12).

Bild 12 - Prüfung der mechanischen Abstützung des Eigengewichts

5.1.4.3.2 Versuch an der Befestigung des Tragrahmens an der Fassadenkonstruktion

Normalerweise können diese Befestigungen durch herkömmliche Berechnung beurteilt werden. Ist dies jedoch aufgrund der Konstruktion ausgeschlossen, kann einer der nachfolgenden Versuche verwendet werden.

Allgemeine Angaben für beide Versuchsverfahren:

Fdes= Bemessungswert der Tragfähigkeit (design)
τ= Sicherheitsfaktor
Fu,5= charakteristische Kraft, die mit 75 %iger Wahrscheinlichkeit gewährleistet, daß 95 % der Werte höher sind als dieser Wert
Fmean= mittlere Bruchkraft
b= Exzentrizität von 5 % mit 75 %iger Wahrscheinlichkeit
s= Standardabweichung der betrachteten Versuchsreihe
Pbr,n= Versagensdruck im Anfangsstadium
Pbr,c= Versagensdruck nach dem Alterungsversuch

a) Verfahren 1

Die Versuchsapparatur muß die Art, in der die Befestigung belastet wird, genau reproduzieren.

Statischer Versuch:

Fünf Befestigungen sind mit einer Zuggeschwindigkeit von 1 mm/min einer Zugbeanspruchung bis zum Bruch auszusetzen.

Der Wert der charakteristischen statischen Bruchkraft F05 ist nach folgender Formel zu berechnen:

Fu,5 = Fmean - ταβ s mit ταβ = 2,46 (siehe Tabelle 7, Abschn. 6)

Fdes = Fu,5 / τ

Statischer Versuch:

Siehe oben statischer Versuch für Metallbefestigung mit τ = 3

Dynamischer Versuch:

Fünf Befestigungen sind wiederholten Zuglasten mit den in Bild 16 beschriebenen Lastwechseln wie folgt auszusetzen:

100 mal von0,1 x Fdes bis Fdes
250 mal von0,1 x Fdes bis 0,8 x Fdes
5000 mal von0,1 x Fdes bis 0,8 x Fdes

(Beschreibung des Zyklus siehe Bild 16). b) Verfahren II

Wenn es nicht möglich ist, die Befestigung des Tragrahmens in der Fassadenkonstruktion separat zu prüfen, kann die Befestigung an einem verglasten Versuchsaufbau gemäß Bild 13 geprüft werden. Wenn die Befestigung so bemessen ist, daß sie sowohl Eigengewicht als auch Windlasten aufnimmt, wird der Prüfkörper an jeder Befestigung dem maximalen Eigengewicht mit einem Sicherheitsfaktor von γ = 1,1 unterworfen.

Statischer Druck bis zum Bruch:

Ein Versuchsaufbau mit vier Befestigungen wird an einer Druckversuchswand einer Druckbeanspruchung bis zum Bruch ausgesetzt. Der Druck soll jeweils einen äußeren Sog simulieren. Pbr,n ist der Versagensdruck. Der Prüfkörper ist vorzugsweise quadratisch. Dynamischer Versuch:

Ein zweiter Prüfkörper wird folgenden Ermüdungszyklen ausgesetzt:

20 mal von 0,l x Pbr,n bis 0,75 Pbr,n ;Windstoß von max. 8 Sekunden, Windstoßzyklus siehe Bild 16
200 mal von 0, l x Pbr,n bis 0,50 Pbr,n ;Windstoß von max. 8 Sekunden, Windstoßzyklus siehe Bild 16
200.000 mal von 0,1 x Pbr,n bis 0,25 Pbr,n;Windstoß von 1 Sekunde, kein besonderer Zyklus erforderlich
1 mal von 0,1 x Pbr,n bis 0,9 x Pbr,n ;0,9 x Pbr,n ist der Höchstwert des Zyklus, kein besonderer Zyklus erforderlich

Nach dem dynamischen Versuch wird an dem zweiten Prüfkörper der statische Versuch bis zum Bruch durchgeführt, um Pbr,c zu ermitteln.

Bild 13 - Versuchsaufbau für Verfahren II

5.1.4.3.3 Versuche an Haltevorrichtungen

Das Leistungsvermögen der Vorrichtungen ist entweder anhand der Versuchsergebnisse oder anhand von Berechnungen zu beurteilen, die auch die Art der Befestigung auf dem Rahmen einschließen sollen. Die Vielfalt an Konstruktionen ist so groß, daß die Zulassungsstelle über das jeweils anzuwendende Verfahren entscheiden muß. Die Vorrichtungen selbst dürfen keinerlei Beschädigung an der Verglasung hervorrufen.

5.1.4.4 Versuche an Fensteröffnungen

Die folgenden Versuche sind gemäß "UEAtc-Leitlinie für die Beurteilung von Fenstern" (2) durchzuführen, um den Einfluß der Betätigung der zu öffnenden Teile auf die Verklebung zu ermitteln:

5.1.4.5 Stoßversuche

Die Stoßfestigkeit einer Leichtfassade wird maßgebend von den Bemessungseigenschaften beeinflußt, daher kann die Stoßfestigkeit von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich sein bei Verwendung der gleichen geklebten Glaskonstruktion.

Wenn erforderlich, kann die Stoßfestigkeit des Fassadenprüfkörpers nach dem in der UEAtc-Leitlinie (3) "Leichtfassaden", Abschnitt III - Allgemeine Gütevorschriften - Abschn. 1.2 und 1.3, beschriebenen Verfahren geprüft werden.

5.1.4.6 Verklebung - Physikalische Eigenschaften

5.1.4.6.1 Gaseinschlüsse

Bei manchen Verklebungen können sich Gasbläschen an der Grenzfläche zwischen Glas und Aluminium-Verklebung bilden; diese können das Leistungsvermögen der Verklebung beeinträchtigen.

Es wird ein Prüfkörper (siehe Bild 14) mit einer oberen Seite aus Floatglas nach den Spezifikationen des Herstellers der Verklebung hergestellt. Die Verklebung muß den zwischen Glas und Aluminium gebildeten Zwischenraum vollständig und ohne Lufteinschlüsse ausfüllen.

Der Prüfkörper ist 21 Tage lang bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und einer relativen Feuchte von 50 ± 5 % zu lagern. Jeweils nach 7 Tagen ist der Prüfkörper visuell zu überprüfen. Die Bildung von Gasbläschen sowie die Geschwindigkeit ihres Anwachsens sind aufzuzeichnen.

Bild 14 - Prüfkörper für die Prüfung auf Gaseinschlüsse

5.1.4.6.2 Elastisches Rückstellvermögen

Dieser Versuch ist zur Beurteilung des elastischen Relaxationsverhaltens und somit des Relaxationsverhaltens nach Langzeitbelastung zu verwenden.

Der Versuch ist an drei Prüfkörpern gemäß EN 27389 (ISO 7389), Verfahren A mit 25 % Dehnung durchzuführen.

Folgendes ist aufzuzeichnen:

5.1.4.6.3 Schrumpfen

Ziel dieses Versuchs ist es, den Grad der Schrumpfung der Verklebungen zu beurteilen, um die Anfangsspannungen in den Fugen der geklebten Glaskonstruktion zu begrenzen. Der Versuch ist an drei Prüfkörpern nach ISO DIS 10 563 durchzuführen.

5.1.4.6.4 Reißfestigkeit

Ziel dieses Versuchs ist es, die Art der Ausbreitung eines Schnitts in der Verklebung festzustellen.

Es werden fünf Prüfkörper hergestellt und an den Enden der Verklebung, wie in Bild 15 dargestellt, eingeschnitten. Die Schnittstellen müssen sauber sein ohne Entfernung von Material. Die Prüfkörper sind anschließend einem Zugversuch nach 5.1.4.1.1 zu unterwerfen.

Es wird der Wert der mittleren Bruchspannung für die reduzierte Meßfläche (z.B. 40 x 12 = 480 mm2) berechnet.

Bild 15 - Prüfkörper für den Versuch mit Einschnitt

5.1.4.6.5 Mechanische Ermüdung

Ziel dieses Versuchs ist es, den Einfluß von Ermüdungsbeanspruchungen auf die verbleibende mechanische Festigkeit der Verklebung zu untersuchen.

Zehn Prüfkörper gemäß Bild 6 sind 28 Tage lang bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % rel. Feuchte zu konditionieren.

Die Prüfkörper werden anschließend wiederholten Zugbeanspruchungen mit einer Zyklusdauer von 6 Sekunden (Bild 16) unterworfen:

100 mal von 0,1 σdesbis zum Bemessungswert der Spannung σdes
250 mal von 0,1 σdesbis zum 0,8 fachen Bemessungswert der Spannung σdes
5000 mal von 0,1 σdesbis zum 0,6 fachen Bemessungswert der Spannung σdes
mit σdes = Ru,5 /6 (siehe Abschn. 6.1.4.1.1, mit Ru,5 bei 23 °C)

Bild 16 - Spannungszyklus für den Ermüdungsversuch mit "t1": Dauer der Höchstlast, "t2": Ruhezeit, "t3": Gesamtdauer des Zyklus

Nach den Zyklen sind die Klebverbindungen einer visuellen Prüfung zu unterziehen.

Anschließend sind die zehn Prüfkörper für weitere 24 ± 4 Stunden bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % rel. Feuchte zu konditionieren und dann dem Zugversuch nach 5.1.4.1.1 zu unterwerfen.

5.1.4.6.6 UV-Beständigkeit der Verklebung

Wenn erforderlich, zum Beispiel, um die Ursache von Problemen zu ermitteln, die während des unter 5.1.4.2.1 beschriebenen Versuchs mit UV-Beanspruchung auftreten, kann die UV-Beständigkeit der Verklebung selbst nach folgendem Verfahren beurteilt werden. Es ist anzumerken, daß die Zahl der Stunden mit UV-Beanspruchung bei diesem Versuch dazu dient zu unterscheiden zwischen Produkten, die bei einer solchen Bestrahlung ein gutes Verhalten zeigen, und solchen, die es nicht tun. Eine direkte Korrelation zwischen natürlicher Sonnenalterung und beschleunigter UV-Alterung ist bisher noch nicht gänzlich festgestellt.

Es werden zehn Prüfkörper entsprechend den Prüfkörpern vom Typ 5 der ISO-Norm 527-3 hergestellt, wobei alle Prüfkörper eine Dicke von 2,2 ± 0,2 mm aufweisen sollen (diese Prüfkörper können /auch für die unter 5.1.4.6.7 vorgeschriebenen Versuche verwendet werden).

Fünf Prüfkörper werden dann dem Zugversuch nach ISO 527 mit einer Zuggeschwindigkeit von 5 mm/min unterworfen.

Fünf Prüfkörper werden folgenden UV-Strahlungen ausgesetzt:

Nach der Bestrahlung sind diese fünf Prüfkörper dem Zugversuch nach ISO 527, mit einer Zuggeschwindigkeit von 5 mm/min zu unterwerfen.

5.1.4.6.7 E-Modul des Klebstoffs

Ziel dieses Versuchs ist es, das Rechenmodul E0 zu bestimmen, das bei dem in Anhang 2 genannten Rechenverfahren zu verwenden ist. Es sind fünf Prüfkörper entsprechend den Prüfkörpern vom Typ 5 der ISO-Norm 527-3 herzustellen, wobei alle Prüfkörper eine Dicke von 2,2 ± 0,2 mm aufweisen sollen. Das Versuchsverfahren ist in ISO 527-3 beschrieben mit einer Zuggeschwindigkeit von 5 mm/min. Der Hersteller muß den in die Rechnung einzuführenden Modultyp angeben, entweder Tangenten- oder Sekantenmodul zum Nullpunkt. Im letztgenannten Fall sind auch die Grenzen der Kurve anzugeben (Verformung, Spannung (ε1, σ1), (ε2, σ2), zwischen denen das Rechenmodul durchzuführen ist.

Der in der Berechnung zulässige Höchstwert der relativen Dehnung muß der Wert sein, der der oberen Grenze entspricht, die zur Ermittlung des Rechenmoduls verwendet wird.

Der Versuchsbericht muß die entsprechenden Graphiken (Verformung, Spannung) für jeden Prüfkörper angeben.

5.1.4.6.8 Kriechen bei Langzeitbelastung durch Zug und Schub

Ziel dieses Versuchs es ist, das Kriechen bei Langzeitbelastung durch Zug und Schub zu beurteilen und den Kriechfaktor γc zu ermitteln.

Kriechfaktor - Definition

Faktor γc durch den Γdes dividiert werden muß, um eine Spannung von Γ zu erhalten, bei der kein Kriechen meßbar ist nach den Kriterien des nachfolgend beschriebenen Versuchs γc , muß immer > 10 sein:

mit: Γdes: siehe Anhang 2, Teil A

Γ : vom Hersteller anzugeben.

Γdes
γc =
 Γ

a) Prüfkörper.

3 Prüfkörper (wie in Bild 17 dargestellt) sind vom Hersteller zu montieren oder nach seinen Anweisungen herzustellen. Die Dicke der Abstützung muß > 6 mm betragen.

Bild 17 - Geometrie des Prüfkörpers

b) Versuchsverfahren

Klimatische Bedingungen

Alle Prüfkörper sind nach ihrer Herstellung 28 Tage lang bei einer Temperatur von 23 °C ± 2 °C zu konditionieren. Die nachstehend beschriebene Belastung wird in einer Klimakammer mit einer Atmosphäre von 95 % ± 5 % rel. Feuchte und 55 °C ± 2 °C aufgebracht.

Belastung (siehe Bild 18)

Die 3 Prüfkörper werden der Zuglast M1 mit folgenden Laststufen unterworfen:

M1 = 2 ⋅ h ⋅ l ⋅ Px
mit1 = 200 mm,
h = 9 mm


M1 = 3600 ⋅ Px
mit P (x =1 bis 3):P1 = 1 x σdes für 7 Tage
P2 = 0,6 x σdes für 14 Tage
P3 = 0,3 x σdes für 70 Tage

und σdes = Ru,5/6 mit Ru,5 ermittelt bei 23 °C , siehe 6.1.4.1.2

Gleichzeitig mit der oben beschriebenen Zugbelastung werden die Prüfkörper mit einem Gewicht M2 belastet, das auf der Grundlage der vom Hersteller angegebenen Dauerbeanspruchung durch die Schubspannung Γ berechnet wird, unter Berücksichtigung eines Mindestkriechfaktors von 10.

M2 = 2 ⋅ h ⋅ l ⋅ Γ
mit:h = 9 mm
l = 200 mm
M2 = 3600 ⋅ Γ

Bild 18 - Belastungsprinzip

Versuchsdauer

Die Gesamt-Versuchsdauer beträgt 91 Tage und die Zeitabstände für die Messung des Kriechens: sind 1 Tag, 3 Tage, 7 Tage, dann alle 7 Tage nach den Laststufen. Die Messungen sind am belasteten Prüfkörper durchzuführen.

Die Prüfergebnisse müssen folgendes enthalten:

5.1.4.7 Rechenverfahren zur Ermittlung der Abmessungen der Verklebung

Die normalen Grenzen für geklebte Glaskonstruktionen sind:

Detaillierte Rechenverfahren, siehe Anhang 2

5.1.4.8 Holmhöhen

Es ist der Bereich möglicher Holmhöhen anzugeben.

5.1.4.9 Windwiderstand

Versuchsverfahren: Dieser Versuch ist gemäß UEAtc-Leitlinie für die Beurteilung von Fenstern (Abschn. 1.2.1) und an einem Prüfkörper, wie unter 5.1.3.1.1 beschrieben, durchzuführen.

Versuch mit erhöhter Last (positive und negative Windlasten)

Die Durchbiegung ist in der Mitte des Versuchsaufbaus (Pfosten oder Riegel) in Abhängigkeit vom Druck zu messen und in tabellarischer oder graphischer Form aufzuzeichnen. Bei auf Null reduziertem Differentialdruck wird die permanente Durchbiegung nach einer Erholungszeit von 15 Minuten aufgezeichnet. Es ist eine visuelle Überprüfung auf Beschädigung des Glases und/oder auf durch die Haltevorrichtungen verursachte Spannungen durchzuführen. Es ist der Druck zu notieren, der ohne Verursachung von Mängeln oder Schäden erreicht wird.

5.1.4.10 Brandverhalten

Wenn die Ermittlung des Brandverhaltens erforderlich ist, ist der entsprechende Feuerwiderstandsversuch (siehe CEN-Klassifizierungs-Dokumente) durchzuführen, wobei eine Verglasung verwendet wird, die einen bestimmten Grad des Feuerwiderstandes aufweist, selbst wenn kein bestimmter Feuerwiderstand vorgegeben ist.

Auf die Prüfung kann verzichtet werden, wenn man auf vorhandene Erfahrungswerte über das Brandverhalten einiger Glasarten zurückgreifen kann.

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