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Regelwerk

Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste nach DIN EN 12811-1

(DIBt 2/2006 S. 61)


Für Leistungsanforderungen sowie für Anforderungen an Entwurf, Konstruktion und Bemessung von Arbeitsgerüsten gelten DIN EN 12811-1:2004-03 sowie die Festlegungen dieser Anwendungsrichtlinie.

Für die Herstellung von Gerüstbauteilen

DIN EN 12811-1:2004-03 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke

- Teil 1: Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung

AbschnittRegelungsinhaltFestlegungenErläuterungen
4.2.3Holz und HolzwerkstoffeZusätzlich gilt:
Für Vollholz gelten die Anforderungen nach Abschnitt 6.2 von DIN 4420-1:2004-03.
Baufurniersperrholz muss den Anforderungen des Abschnitts 7.3.1 von DIN EN 12811-2:2004-04 entsprechen. Das als begehbarer Belag für Belagelemente verwendete Baufurniersperrholz muss dem Plattentyp "BFU 100 G" nach DIN 68705-3:1981-12 und den Abschnitten 7.3.1 und 8.3 von DIN EN 12811-2:2004-04 entsprechen. Das Baufurniersperrholz ist zusätzlich mit dem Schriftzug "Gerüstbau" zu kennzeichnen.
Als begehbarer Belag für Belagelemente darf Baufurniersperrholz mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die Verwendung von Baufurniersperrholz im Gerüstbau verwendet werden.
5.1AllgemeinesDer letzte Absatz wird durch folgenden Satz ergänzt:
Die Anforderung bezüglich der Sicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen gilt nicht für Bordbretter.
 
5.4GerüstlagenAbschnitt 5.4 wird durch Absatz e) ergänzt:
e) Gerüstbeläge, die aus einem Metallrahmen und einer Bau- Furniersperrholzplatte als begehbarer Belagfläche bestehen, müssen konstruktive Sicherungen aufweisen, die die Gefahr des "Durchfallens" von Personen bei Versagen der Bau-Furniersperrholzplatten minimieren.
Quersprossen in den Drittelspunkten bei 3 m- und 2,5 m-Belägen bzw. in Feldmitte bei kürzeren Belägen, oder Längsriegel über die gesamte Belaglänge genügen diesen Anforderungen
5.5.1AllgemeinesFür den Seitenschutz, der zur Sicherung der Arbeiten beim Auf- und Abbau des Gerüsts dient, kann auf den Zwischenseitenschutz und das Bordbrett verzichtet werden. 
6.2.2.4TeilflächenlastIm zweiten Satz wird der Begriff "Teilflächenlast" durch den Begriff "Teilfläche" ersetzt. Der erste Absatz wird durch folgenden Satz ergänzt:
Bei Raumgerüsten darf die Teilfläche für die Ermittlung der Ständerlasten auf 6,0 m2 begrenzt werden.
Berichtigung
Bild 5Legendeσp Teilflächenfaktor, siehe Tabelle 3Berichtigung (Tabelle 3 statt Tabelle 4)
6.2.5.1Nach unten gerichtete LastNetze nach DIN EN 1263 dürfen den Zwischenholm ersetzen; sie erfüllen die Anforderungen bzgl. der Einzellast von 1,25 kN. 
8Aufbau- und VerwendungsanleitungDer erste Satz wird durch folgende Fassung ersetzt:
Für jedes Arbeitsgerüst muss eine zugehörige Aufbau- und Verwendungsanleitung auf der Baustelle verfügbar sein, die mindestens Folgendes enthält:
Auf Grund der europäischen Rechtslage, die nach Erstellen dieser Norm geändert wurde, sind das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die nachgeordneten Regelwerke zu beachten.
10.1.2.1StahlDie Abschnitte werden durch folgenden Satz ersetzt:
Die Bemessung muss in Übereinstimmung mit den in der Liste der Technischen Baubestimmungen bekannt gemachten Regeln erfolgen.
Für Gerüstbauteile aus Aluminium dürfen die "Zulassungsgrundsätze für die Bemessung von Aluminiumbauteilen im Gerüstbau" 1 verwendet werden.
10.1.2.2Aluminium
10.1.2.3Holz
10.2.2.1Allgemeinessiehe Festlegungen zu Abschnitt 10.1.2.1 bis 10.1.2.3 
10.2.3.1StänderrohrstößeDer zweite Satz, letzter Absatz ist durch folgende Fassung zu ersetzen:
In diesem Fall sind die Tragwerksimperfektionen nach den konstruktiven Gegebenheiten zu wählen.
Für den ersten Absatz gilt Folgendes: Geschraubte Stoßbolzen gelten nicht als "fest verbunden". Der Abschnitt gilt nur für kreisförmige Stoßbolzen; bei anderen Querschnitten sind gesonderte Überlegungen erforderlich.
10.2.3.4.2Normalkupplung (prEN 74-1, Klasse B)Die ersten zwei Sätze des Abschnitts werden durch folgende Fassung ersetzt:
Die Drehwinkelsteifigkeit (cΦ), d. h. die Beziehung zwischen Biegemoment (MB) und Drehwinkel (Φ), von Normalkupplungen der Klasse B an Stahlrohren nach Abschnitt 4.2.1.2 oder Aluminiumrohren nach Abschnitt 4.2.2.1 ist in Bild C.1 dargestellt. Die in Bild C.1 verwendeten Parameter sind in Tabelle C.2 als charakteristische Werte angegeben. Im zweiten Abschnitt wird "Klasse C" gestrichen. Anmerkung 1 wird wie folgt geändert:
Der Begriff "Kupplungen" ist durch "Normalkupplungen mit Schraubverschluss" zu ersetzen.
Vereinfachend dürfen die axialen Verformungen mit einer Wegfeder der Steifigkeit cf,N = 10000 kN/m berechnet werden.
10.3.1Allgemeinessiehe Festlegungen zu Abschnitt 10.1.2.1 bis 10.1.2.3.zum dritten Absatz:
Die Abtragung der Verkehrslasten nach Tabelle 3 in die vertikalen Bauteile ist entsprechend Abschnitt 6.2.2 vorzunehmen.
10.3.2.2Teilsicherheitsbeiwerte für Widerstände, γMDer zweite Satz, erster Absatz ist durch folgende Fassung zu ersetzen:
Bei Bauteilen aus anderen Werkstoffen oder bei Modulknoten und ähnlichen Verbindungen sind ggf. andere Teilsicherheitsbeiwerte maßgebend.
Gemäß DIN 18800-1:1990-11, Element (302) gelten Festigkeiten und Steifigkeiten als Widerstandsgrößen.
10.3.3.2RohreIn der Erläuterung zu Gleichung (9) ist Mpl,N,d durch M zu ersetzen.Zum Nachweis der Interaktionsbeziehung ist folgende Gleichung zu verwenden:

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Dabei sind:
M Beanspruchung durch Biegemoment
N Beanspruchung durch Normalkraft
Mpl,d Beanspruchbarkeit (Bemessungswert des vollplastischen Biegemoments)
Npl,d Beanspruchbarkeit (Bemessungswert der vollplastischen Normalkraft)

10.3.3.5KupplungenIn den Erläuterungen zu Gleichungen (10) und (11) ist "γm" durch "γM" zu ersetzen. 
B.3ErsatzquerschnittswerteIn der Erläuterung zu Gleichung (B.6) ist der Begriff "Mengen" durch "Größen (bm, d1, p)" zu ersetzen. 
Anhang CCharakteristische Werte von Widerständen für KupplungenDer erste Absatz ist durch folgende Fassung zu ersetzen:
Charakteristische Werte von Widerständen für Kupplungen nach prEN 74-1, die Stahlrohre nach 4.2.1.2 bzw. 4.2.1.3 oder Aluminiumrohre nach 4.2.2.1 verbinden, sind in Tabelle C.1 angegeben. Die zugehörigen charakteristischen Werte der Steifigkeiten sind in den Tabellen C.2 und C.3 angegeben. Der Widerstand gegenüber Drehwinkelmoment MB,k nach Tabelle C.1 sowie die zugehörige Drehwinkelsteifigkeit nach Tabelle C.2 gilt nur für Stahlrohre, die mindestens die Eigenschaften von Stahlrohren nach 4.2.1.2 aufweisen, oder für Aluminiumrohre nach 4.2.2.1.
Die Werte der Tabellen C.1 bis C.3 gelten unter der Voraussetzung, dass Kupplungen mit Schraubverschluss mit einem Anzugsmoment von 50 Nm (Abweichungen von ± 10 % sind zulässig) und Kupplungen mit Keilverschluss durch Einschlagen des Keils mit einem 500 g schweren Hammer bis zum Prellschlag angezogen wurden.
 
Tabelle C.1 In der B. Zeile, 4. Spalte ist der Wert "2,4" durch "1,4" zu ersetzen. 
Tabelle C.2 Der Begriff "Bemessungswerte" ist durch "Charakteristische Werte" zu ersetzen. 
Tabelle C.3 Der Begriff "Bemessungswerte" ist durch "Charakteristische Werte" zu ersetzen. 
Bild C.3 Die Legende ist durch folgende Fassung zu ersetzen:
1 Rohr 1
2 Rohr 2
FS Rutschkraft
Fp Kopfabreißkraft
MB Drehwinkelmoment
MT Torsionsmoment
 
Bild C.4 Die Legende ist durch folgende Fassung zu ersetzen:
1 Rohr 1
2 Rohr 2
FS Rutschkraft
MB Drehwinkelmoment
 

1 zu beziehen beim Deutschen Institut für Bautechnik

ENDE