umwelt-online: DIN 1052 Holzbauwerke; Entwurf, Berechnung und Bemessung

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Regelwerk, Bau

DIN 1052 "Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken"
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Bauaufsicht: Technische Baubestimmungen

Vom 3. April 2006
(MBl. Nds Nr. 16 vom 28.04.2006; 26.11.2007 S. 1476 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 21072




- 503.2-24.012/0-1 - VORIS 21072 -

Zur Nachfolgeregelung

Bezug: Bek. v. 4. B. 1989 (Nds. MBl. S. 831), geändert durch Bek. v. 23.2.1998 (Nds. MBl. S. 536) - VORIS 21072 02 00 30 088 -

1. Aufgrund des § 96 Abs. 1 NBauO i. d. F. vom 10.02.2003 (Nds. GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2005 (Nds. GVBl. S. 208), wird die als Anlage abgedruckte Norm DIN 1052 "Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken", Ausgabe August 2004, als Technische Baubestimmung bekannt gemacht.

2. Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

2.1 Zu Anhang F:

In folgenden Tabellen erhalten die charakteristischen Schub- und Torsionsfestigkeiten aufgrund neuer Erkenntnisse die nachstehenden neuen Rechenwerte:

Die zugehörigen Fußnoten in den Tabellen bleiben unverändert.

2.2 Die Regeln der DIN 1052:1998-04 (altes Normenwerk) dürfen bis zum 31.12.2007 alternativ zu den Regeln der DIN 1052:2004-08 (neues Normenwerk) verwendet werden.

2.3 Die Regeln der DIN 1052:2004-08 (neues Normenwerk) dürfen nicht mit den Regeln der DIN 1052:1988-04 (altes Normenwerk) kombiniert werden (Mischungsverbot). Die Bemessung einzelner Bauteile nach einem anderen Normenwerk ist zulässig, wenn die Übertragung der Schnittgrößen innerhalb des Gesamttragwerks sowie die Gesamtstabilität nicht berührt werden.

3. Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen in Holzbauwerken ist Folgendes zu beachten: Holzwerkstoffe nach EN 13986:2002 1. Es gilt die zugehörige Anwendungsnorm DIN V20000-1: 2004-01.

4. Bezüglich der in dieser technischen Baubestimmung genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte bzw. Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Vertragsstaaten des Abkommens vom 02.05.1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Sofern für ein Produkt ein Übereinstimmungsnachweis oder der Nachweis der Verwendbarkeit, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, vorgesehen ist, kann von einer Gleichwertigkeit nur ausgegangen werden, wenn für das Produkt der entsprechende Nachweis der Verwendbarkeit und/ oder der Übereinstimmungsnachweis vorliegt und das Produkt ein Übereinstimmungszeichen trägt.

5. Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen, die von Stellen anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei erbracht werden, sind ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen aufgrund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischen Ausstattung Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Überwachung bzw. Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht und aussagekräftig durchzuführen. Diese Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach Artikel 16 der Richtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. EG Nr. L 40 S. 12) für diesen Zweck zugelassen worden sind.

6. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.06.1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.07.1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

7. Die Verwendung des Satzbildes dieser Norm beruht auf dem Vertrag der Länder mit dem Deutschen Institut für Normung e.V. und der Zustimmung des Beuth-Verlags. Eine Verwendung des Satzbildes durch andere ist nicht gestattet.

8. Die Bezugsbekanntmachung wird mit Wirkung vom 01.01.2009 aufgehoben.

Deutsche Norm, August 2004

Inhalt der DIN 1052
(Dateien im PDF-Format)

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe, Formelzeichen und SI-Einheiten

4 Bautechnische Unterlagen

5 Grundlagen für Entwurf und Bemessung

6 Anforderungen an die Dauerhaftigkeit

7 Baustoffe

8 Ermittlung der Schnittgrößen und Verformungen

9 Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit

10 Allgemeine Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit :

11 Verbindungen, Ausklinkungen, Durchbrüche und Verstärkungen

12 Verbindungen mit stiftförmigen metallischen Verbindungsmitteln

13 Verbindungen mit sonstigen mechanischen Verbindungsmitteln

14 Klebungen

15 Zimmermannsmäßige Verbindungen für Bauteile aus Holz

16 Kennzeichnungen

Anhang A (normativ) Nachweis der Eignung zum Kleben von tragenden Holzbauteilen

Anhang B (normativ) Geklebte Verbundbauteile aus Brettschichtholz

Anhang C (normativ) Eignungsprüfung und Einstufung von stiftförmigen Verbindungsmitteln in Tragfähigkeitsklassen

Anhang D (informativ) Flächen aus Schichten - Steifigkeitswerte und Spannungsberechnung

Anhang E (informativ) Knicklängenbeiwerte und Kipplängenbeiwerte für Nachweise nach dem Ersatzabverfahren

Anhang F (normativ) Materialeigenschaften

Anhang G (normativ) Angaben für Verbindungsmittel und Verbindungen

Anhang H (normativ) Brettschichtholz - Anforderungen

Anhang I (normativ) Keilzinkenverbindungen im Bauholz - Anforderungen

Fußnoten

1) In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13986:2002-09.

ENDE