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Richtlinie zur Überwachung des Herstellens und Einpressens von Zementmörtel in Spannkanäle

(DIBt Mitteilung Nr. 3. vom 17. Juni 2002 S. 81)


1 Grundlagen, allgemeine Anforderungen

Einpressmörtel für Spannglieder ist in den Normen DIN EN 445 bis DIN EN 447 [1], [2], [3] geregelt, sie wurden durch Aufnahme in die Bauregelliste A Teil 1 (BRL) in Deutschland bauaufsichtlich eingeführt, wobei bei ihrer Anwendung die Anlagen 1.11 (1998/1) und 1.15 (2000/1) der Bauregelliste zu beachten sind.

Nach MÜTVO [4] wird für das Herstellen und Einpressen von Zementmörtel in Spannkanäle die Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle gefordert. Dies steht in Übereinstimmung mit DIN EN 446, Abschnitt 8.1, worin für das Einpressen eine Fremdüberwachung festgelegt wird.

Die für das Herstellen und Einpressen von Zementmörtel in Spannkanäle anerkannten Überwachungsstellen sind dem beim Deutschen Institut für Bautechnik geführten "Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen", Teil V zu entnehmen.

Ergänzend zu den obengenannten Bestimmungen wird in Übereinstimmung mit den ZTV-K [5] festgelegt, im Rahmen der Überwachung (nach DIN EN 446, Abschnitt 8.4:

Güteüberwachung) mindestens bei den ersten drei ausgepressten Spannkanälen eines Einpressvorganges das Fließvermögen zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Unterscheiden sich die Spannglieder um mehr als 100% in ihrer Länge oder dem zu verpressenden Querschnitt, ist eine Prüfung an diesen Spanngliedern im o.a. Umfang zu wiederholen.

Nach Bauregelliste A Teil 1, Anlage 1.11 darf das Fließvermögen von Einpressmörtel mit Einpresshilfe mit dem Trichterversuch nur nach vorheriger Kalibrierung mit dem Eintauchversuch bestimmt werden. Da in Deutschland bisher kaum Erfahrungen hiermit vorliegen, muss diese Kalibrierung im Beisein der anerkannten Überwachungsstelle durchgeführt werden. Treten dabei Zweifel an der Zuverlässigkeit des Trichterversuches bei einem Einpressmörtel auf, darf der Trichterversuch nicht zur Prüfung des Fließvermögens herangezogen werden.

2 Grundlagen der Überwachung

2.1 Überwachung durch das ausführende Unternehmen

Grundlage für die erfolgreiche Ausführung von Einpressarbeiten ist die Überwachung durch das ausführende Unternehmen nach den o.a. Technischen Baubestimmungen. Für die Planung, Durchführung und Überwachung der Einpressarbeiten ist ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen.

Die als Anlagen beigefügten vier Musterformulare für Einpressarbeiten, Einpressprotokoll, Eignungsprüfung/Überwachung und Druckfestigkeitsprüfung können als Unterstützung für die Durchführung der Einpressarbeiten verwendet werden, ihre Anwendung wird den ausführenden Unternehmen empfohlen, jedoch können auch gleichwertige Formulare verwendet werden. Die nach DIN EN 446 mindestens durchzuführenden Arbeitsschritte und Kontrollen und die nach ZTV-K zusätzlich durchzuführende Prüfung und Dokumentation des Fließvermögens (siehe Abschnitt 1) sind darin aufgeführt.

Folgende Musterformulare liegen vor:

Musterformular 1: Überwachung von Einpressarbeiten,

Musterformular 2: Einpressprotokoll,

Musterformular 3: Eignungsprüfung/Überwachung (Güteüberwachung),

Musterformular 4: Druckfestigkeitsprüfung.

Im Formular 1 sind alle mindestens erforderlichen Arbeitsschritte für die Planung und Durchführung der Einpressarbeiten enthalten, es nimmt entsprechend dem Arbeitsfortschritt mit der Angabe der Dokumentennummer Bezug auf die übrigen Formulare.

2.2 Überwachung durch die anerkannte Überwachungsstelle

Aufgabe der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der für das Einpressen und den Einpressmörtel in Abschnitt 1 dieser Richtlinie genannten Regelungen (geltende Technische Baubestimmungen und zusätzlich erforderliche Regelungen gemäß Abschnitt 1) durch das ausführende Unternehmen zu kontrollieren. Sie überwacht die Einpressarbeiten auf der Baustelle und kontrolliert und bewertet fortlaufend die Dokumentation der Überwachung durch das Unternehmen. Die Überwachung durch die Überwachungsstelle" baut somit auf der Überwachung durch das ausführende Unternehmen" auf.

Die Einpressarbeiten müssen mindestens einmal pro Bauwerk oder in 10 % der Einpressvorgänge des Bauwerks (größere Anzahl ist maßgebend) durch die Überwachungsstelle auf der Baustelle begleitet und kontrolliert werden. Ein Einpressvorgang ist dabei das zeitlich eng zusammenhängende Einpressen von Spanngliedern (in der Regel beträgt die Dauer eines Einpressvorganges einen Tag bzw. nicht mehr als einen Tag). Die erste Überwachung (Erstinspektion) auf der Baustelle sollte möglichst frühzeitig (zum ersten oder zumindest zu einer der ersten Einpressvorgänge) erfolgen.

3 Inhalt der Überwachung

3.1 Verantwortlichkeiten, Ablauf

Das folgende Diagramm zeigt die wesentlichen Arbeitsschritte, die Verantwortungszuordnung sowie die Beziehungen zwischen ausführendem Unternehmen, Überwachungsstelle und zuständiger Bauaufsichtsbehörde.

3.2 Überwachung durch das ausführende Unternehmen

3.2.1 Überwachungsvertrag, Erstanzeige, Baustellenakte

Das die Einpressarbeiten ausführende Unternehmen muss mit einer anerkannten Überwachungsstelle einen Überwachungsvertrag abschließen. Dieser kann entweder bauvorhabenunabhängig (meist gebietsweise) oder für jedes Bauvorhaben neu abgeschlossen werden. Jede Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Einpressarbeiten bei der Überwachungsstelle schriftlich anzumelden (Erstanzeige).

Die Erstanzeige muss mindestens folgende Angaben/Unterlagen enthalten:

Ein Wechsel des verantwortlichen Fachbauleiters für das Einpressen ist der Überwachungsstelle schriftlich mitzuteilen.

Das Unternehmen muss die von der Überwachungsstelle bestätigte Erstanzeige vor Beginn der Einpressarbeiten an die zuständige Bauaufsichtsbehörde senden und eine Baustellenakte über die Einpressarbeiten anlegen.

Die Baustellenakte muss mindestens folgende Angaben/Unterlagen enthalten:

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3.2.2 Aufgaben

Alle Einpressvorgänge für ein Bauwerk (auch wenn kein Baustellentermin vereinbart wurde) sind der Überwachungsstelle rechtzeitig vor Beginn der Einpressarbeiten anzuzeigen. Mit der Überwachungsstelle ist abzustimmen, mit welchem zeitlichen Vorlauf die Anzeige spätestens erfolgen muss. Zusammen mit der Anzeige eines Einpressvorgangs werden die Planungsunterlagen und die Arbeitsanweisung dieses Einpressabschnitts (Unterlagen nach Musterformular 1, Punkt 1) an die Überwachungsstelle geschickt.

Jeder Einpressvorgang ist vollständig zu dokumentieren, wofür die in den Anlagen enthaltenen Musterformulare oder gleichwertige Vordrucke zu verwenden sind. Als vollständig dokumentiert gelten Einpressvorgänge in der Regel, wenn alle Angaben entsprechend dem Musterformular 1 gemacht und die darin aufgeführten Unterlagen beigefügt wurden. Gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Unterlagen sind der Dokumentation und der Baustellenakte beizuheften. Die Dokumentationsunterlagen sind fortlaufend mit der Durchführung der Einpressarbeiten an die Überwachungsstelle zu schicken.

Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass die anerkannte Überwachungsstelle die vorgeschriebene Mindestanzahl der Einpressvorgänge (siehe Abschnitt 2.2) auf der Baustelle überwacht und die Dokumentation aller Einpressarbeiten (Überwachung durch das ausführende Unternehmen) und gegebenenfalls alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen fortlaufend zur Kontrolle und Bewertung erhält. Die Überwachungsmaßnahmen der Überwachungsstelle werden durch das ausführende Unternehmen unterstützt, entsprechende Termine werden mit der Überwachungsstelle abgestimmt.

Kopien der von der Überwachungsstelle übergebenen Überwachungsberichte sind fortlaufend an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu schicken.

Soll das Fließvermögen bei Verwendung einer Einpresshilfe mit dem Trichterversuch ermittelt werden (siehe Abschnitt 1), ist eine Kalibrierung im Beisein der Überwachungsstelle durchzuführen. Die Kalibrierung ist zu dokumentieren und der Baustellenakte beizuheften. Ebenfalls der Baustellenakte beizuheften ist der zugehörige Bericht der Überwachungsstelle.

Treten beim Einpressmörtel oder bei den Einpressarbeiten Abweichungen von den geltenden Technischen Baubestimmungen auf, sind unverzüglich Maßnahmen zur Abstellung der Abweichungen zu ergreifen und der Überwachungsstelle mitzuteilen. Die Einpressarbeiten dürfen erst nach Zustimmung der Überwachungsstelle weitergeführt werden.

Das Ende der Einpressarbeiten auf der Baustelle ist der Überwachungsstelle mitzuteilen und die restlichen Unterlagen der Überwachung aller Einpressvorgänge durch das ausführende Unternehmen umgehend an die Überwachungsstelle zu schicken.

Die Baustellenakte ist nach Beendigung der Arbeiten mindestens fünf Jahre im Unternehmen aufzubewahren, auf Verlangen ist sie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Abschlussbericht der Überwachungsstelle ist vom ausführenden Unternehmen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu schicken.

3.3 Überwachung durch die anerkannte Überwachungsstelle

3.3.1 Inhalt, Ablauf

Die Überwachungsstelle muss die bestätigte Erstanzeige an das ausführende Unternehmen schicken und eine Baustellenakte (siehe Abschnitt 3.2.1) über die Einpressarbeiten anlegen.

Bei der Überwachung (Häufigkeit siehe Abschnitt 2.2) ist zu überprüfen, ob die Arbeiten entsprechend dem Musterformular 1 durchgeführt und protokolliert werden bzw. wurden und die (bis dahin) erforderlichen Angaben im Formular gemacht wurden. Die Überwachungsstelle kann entsprechend DIN EN 446 eigene Proben nehmen und Kontrollen selbst vornehmen oder veranlassen. Dies ist zu protokollieren und der Baustellenakte beizuheften. Kopien von Protokollen und von Prüfergebnissen sind dem ausführenden Unternehmen zuzuschicken. Die Überwachungsstelle kann sich zusätzlich erforderliche Unterlagen zur Dokumentation vom Unternehmen schicken lassen.

Die Überwachungsstelle darf Beginn und Ablauf der Baustellenarbeiten durch die Überwachung nicht unangemessen behindern.

Unangemeldete Termine zur Überwachung der Einpressarbeiten auf der Baustelle durch Beauftragte der Überwachungsstelle sind jederzeit möglich.

Treten beim Einpressen bzw. dem Einpressmörtel Abweichungen von den geltenden Technischen Baubestimmungen auf, ist dies unverzüglich der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu melden und eine Kopie des Schreibens an die ausführende Firma zu schicken. Es muss in geeigneter Weise kontrolliert werden, dass die Abweichungen behoben wurden und die Einpressarbeiten entsprechend den geltenden Technischen Baubestimmungen fortgesetzt werden können. Die Fortsetzung der Einpressarbeiten muss genehmigt werden. Die Wiederaufnahme der Einpressarbeiten und die Behebung der Abweichung ist der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Über die evtl. Kalibrierung des Trichterversuchs für einen Einpressmörtel mit Einpresshilfe muss ein Bericht mit einer Bewertung über die Eignung des Trichterversuchs angefertigt und der Baustellenakte beigeheftet werden. Außerdem muss der Bericht an das Unternehmen geschickt werden.

3.3.2 Dokumentation

Zu jeder Baustellenüberwachung ist ein Überwachungsbericht zu erstellen und an das Unternehmen zu schicken. Der Überwachungsbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

Nach Beendigung der Einpressarbeiten auf der Baustelle und dem Erhalt aller Unterlagen der Überwachung durch das ausführende Unternehmen ist ein Abschlussbericht zu erstellen. Dieser ist spätestens vier Wochen nach Eingang der letzten Unterlagen des Unternehmens zu einer Baustelle an das Unternehmen zu schicken. Der Abschlussbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Die Baustellenakte ist nach Beendigung der Arbeiten mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Auf Verlangen ist die Baustellenakte der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

Literatur

[1] DIN EN 445:1996-07 Einpressmörtel für Spannglieder; Prüfverfahren

[2] DIN EN 446:1996-07 -; Einpressverfahren

[3] DIN EN 447:1996-07-; Anforderungen für üblichen Einpressmörtel

[4] Musterverordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (MÜTVO), DIBt Mitteilungen, 29.1.1998) Heft 5

[5] Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau: ZTV-K Zusätzliche mechanische Vertragsbedingungen für Kunstbauten), Ausgabe 1996

Musterformular 1 *

ÜBERWACHUNG VON EINPRESSARBEITEN Dok.-Nr.: ........................................................................
Ausführung der Einpressarbeiten durch Fa.: .......................................................................................................
Baustelle 1 Werk: ......................................................................................................................................................
Bauteil: .......................................................................................................................................................................
Datum der Einpressarbeiten: ...................................................................................................................................
verantwortlicher Fachbauleiter Einpressen: .........................................................................................................

(Name)

0.Einpressvorgang am ..................................................................................... der Überwachungsstelle mitgeteilt.
1.Planungsunterlagen mit Bezeichnung der Spannglieder, Einpress- und Entlüftungsöffnungen sowie Arbeitsanweisung liegen vor:

Pläne: ............................................................ Arbeitsanweisung: ..................................................................

(Planungsunterlagen und Arbeitsanweisung in Anlage beifügen)

2.Qualifikationsnachweis (DIN EN 446:1996-07 Abs. 7.2) des Personals ist nachgewiesen durch:

Fachbauleiter Einpressen: ................................................................................................

Kolonnenführer: .................................................................................................................

3.Hüllrohr und Hüllrohrverbindungen; Einpress- und Entlüftungsöffnungen (Hüllrohre nach DIN EN 523:1997-07 oder Zulassung)

Bauwerk vor dem Betonieren

Kontrolle durchgeführt am ..................................................... durch: ............................

Bauwerk vor dem Einpressen

Kontrolle durchgeführt am ..................................................... durch: ............................

4.Kalibriernachweis der Prüfgeräte (DIN EN 445:1996-07) liegt vor.
5.Funktionsprüfung der Geräte (DIN EN 446:1996-07) wurde durchgeführt.

Geräte:

6Eignungsprüfung des Einpressmörtels (DIN EN 446:1996-07, Abs. 5) siehe Dok.-Nr. 1)
7.Spannstahl:

Einbau am: ................................................................... Zustand ....................................

gespannt am: .............................................................

eingepresst am: .........................................................

besondere Vorkommnisse: .............................................................................................................................................

Vor dem Einpressen wurden temporäre Korrosionsschutzmaßnahmen vom ..................... bis ..................... durchgeführt.

(Durchgeführte Korrosionsschutzmaßnahmen in Anlage beifügen)

8.Überwachung des Einpressmörtels (Güteüberwachung DIN EN 446 1996-07, Abs. 8.4)

siehe Dok - Nr. 1, 2 ............................................................................................................

9.Einpressprotokoll

siehe Dok - Nr. 1 .................................................................................................................

10.Besondere Maßnahmen beim Einpressen bei von DIN EN 446:1996-07 Abs. 7.5 abweichenden Temperaturen:
11.Festigkeitsprüfung (Druckfestigkeitsprüfung) siehe Dok - Nr. 1 ...............................
12.Bemerkungen:
13.Bemerkungen der Überwachungsstelle:

verantwortlicher Fachbauleiter Einpressen: ....................................................................................................

(Datum, Unterschrift)

Einpressarbeiten wurden auf der Baustelle durch Überwachungsstelle überwacht: [ ] ja [ ] nein
Überwachungsstelle: ..................................................................................................................................................

(Datum, Unterschrift)

1) Dokumente als Anlage beifügen
2) Sonderregelung: ZTVK 96, 6.6.2: Ergänzend zu DIN EN 446:1996-07, Abs. 8.4: Prüfung und Dokumentation des Fließvermögens mindestens bei den ersten drei ausgepressten Spannkanälen eines Einpressvorganges. Unterscheiden sich die Spannglieder um mehr als 100% in ihrer Länge oder dem zu verpressenden Querschnitt, ist eine Prüfung an diesen Spanngliedern im o.a. Umfang zu wiederholen.

Erläuterungen:

zu 0.Einpressvorgänge sind rechtzeitig bei der Überwachungsstelle anzumelden (Abstimmung mit Überwacher)
zu 1.Planungsunterlagen:Zeichnung mit Anzahl und Typ der Spannglieder, Art und Abmessungen der Hüllrohre, Nummern Einpress- und Entlüftungsöffnungen, Einpressrichtung.
 Arbeitsanweisung:(zu beachten sind dabei insbesondere DIN EN 446:1996-07, Abs. 5, 6, 7 und 8):

Einpressverfahren und -anweisung, Einpressgeräte, Eignungsnachweis der Einpressgeräte, erforderliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Winterbau/Sommerbaumaßnahmen, Korrosionsschutz der Spannglieder bei langen Liegezeiten (siehe auch Punkt 10.), Einpressrichtung, Hinweise auf gesonderte Einpressprozedur, Hüllrohre prüfen (einschließlich Wanddicken), Durchgängigkeit prüfen, Maßnahmen zum Entfernen von Wasser in Hüllrohren, Überprüfung der Wirksamkeit des Einpressens nach dem Einpressen usw.

 Die Planungsunterlagen sind zu überprüfen und erforderlichenfalls zu ergänzen. (Pläne, auf denen die Spannglieder mit den Öffnungen (Einpress-, Nachpressöffnungen und Hochpunkte) dargestellt und nummeriert sind, müssen beim Einpressen auf der Baustelle vorhanden sein. Auf der Baustelle vorhanden sein muss die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für das Spannverfahren und ggf. für die Einpresshilfe und das Einpressverfahren)
zu 2.Firmenbestätigung des Spannverfahreninhabers Schulungsnachweise
zu 3.Nummerierung und Abmessungen (einschließlich Wanddicken) von Hüllrohren, Einpress- und Entlüftungsöffnungen entsprechend den Planungsunterlagen. Dichtigkeit (Hüllrohrverbindungen und -anschlüsse) prüfen, Beschädigungen feststellen und reparieren. Ausreichende Schutzmaßnahmen und Kontrollen der Einpress- und Entlüftungsröhrchen auch nach dem Betonieren durchführen. Durchgängigkeit prüfen.
zu 5.Kapazität der Einpressgeräte (DIN EN 446:1996-07, Abs. 6) prüfen.

Eignungs- und Funktionskontrolle der Einpressgeräte durchführen.

Ersatzgeräte oder Maßnahmen für unvorhergesehenen Ausfall von Geräten.

zu 6.Bei der Eignungsprüfung und der Überwachung (Punkte 6. und 8.) müssen gleiche Ausgangsstoffe und Geräte verwendet werden.
zu 7.Temporäre Korrosionsschutzmaßnahmen können z.B. trockene Luft, RUST-BAN 310 (allg. bauaufsichtliche Zulassung beachten) oder Stickstoff sein. Ursachen für die Notwendigkeit temporärer Korrosionsschutzmaßnahmen können planmäßige oder unplanmäßige baubetriebliche Gründe sein oder zu hohe oder zu niedrige Temperaturen für das Einpressen
zu 10.z.B. Kühlen oder Heizen (ggf. Zusatzspannungen im Beton beachten)

Musterformular 2

EINPRESSPROTOKOLL
Einpressvorgang
Dok. - Nr.:
Baustelle / Werk ................................................................... Bauteile ......................................................................
eingepresst am ................................... von ........... bis ........... Uhr Fachbauleiter einpressen ...................................
Besondere Anweisung: nein 1 / ja 1 vom ........................................ Kolonnenführer .........................................
Das Fachpersonal wurde am .................................................... durch ................................................ eingewiesen.
SpannverfahrenSpannglied - Typ Verlegeplan

Blatt Nr.:

 
Hüllrohr - Nennweite [mm] Eignungsprüfung

Dok. - Nr.:

 
erf. Mörtelmenge für Einpressabschnitt [m3] Überwachung
(Güteüberwachung)

Dok. - Nr.:

 
Spann-
glied -Nr.:
SpanngliedDurchgang
Luft
ja / nein
Einpresstelle und EinpressenNachpresstelle und NachpressenHochpunkt
verpresst
Bemerkungen z.B. Probenahme und Probenummer, Unterbrechung, Unregelmäßigkeit, besondere Maßnahme
TypLänge
[m]
E1E2N1N2N3HP1HP2HP3
             
        
             
        
             
        
             
        
             
        
             
        
             
        
             
        
             
        
Summe: Anzahl Mischung:verbrauchte Gesamtmörtelmenge:
Bemerkung der Überwachungsstelle:

___________________________ ______________________________

Datum; Kolonnenführer Datum; Fachbauleiter Einpressen

* Die Musterformulare sind abrufbar im Internet unter der DIBt-Homepoge www.dibt.de./Aktuelles/Richtlinien

1) Nicht zutreffendes streichen

Erläuterungen:

Musterformular 3

Eignungsprüfung / Überwachung 1

Einpressmörtel

Dok. - Nr.: ........................
Baustelle / Werk ................................................................... Bauteile ......................................................................
Prüfort ............................. Prüfdatum ............................. Fachbauleiter Einpressen 1 / Prüfer 2 .............................
Temperatur: Luft von ............ bis ............ °C Bauwerk von ............ bis ............ °C Wetter: ..................................
1. Anforderungen an den Einpressmörtel (Werte entsprechend DIN EN 447 1, Zulassung 1, Besondere Anweisung 1)
1.1 Wasserzementwert.......................................... [≤ 0,44] 41.3 Wasserabsonderung (nach 3h) 4 ......................... [ ≤ 2 %] 4
1.4 Volumenänderung (nach 4h) 4 [-1 % ≤ ] 4 ....... [ ≤ 5 %] 4
1.2 Eintauchversuch

Tauchzeit 3

nach dem Mischen ........... [ ≥ 30s] 41.5 Druckfestigkeit nach für jeden Probekörper ........ N/mm2

7 2 / 28 Tagen für jeden Probeserie .......... N/mm2

nach 30 min ............. [≤ 80 (200)s] 4
2. Stoffe und Zusammensetzung eines Einpressmörtel
2.1 Zement CEM I

(DIN EN 197)

HerstellwerkFestigkeitsklasseTemperatur °C
Lieferung amRückstellprobe Nr.Menge kg
2.2 WasserHerkunftNachweis: ja 1 / nein 1Temperatur °C
2.3 Zusatzmittel 1 Einpresshilfe (EH)Zulassungsbescheid Nr.
vom
Herstellwerk
Chargennummer
Handelsbezeichnung der EHZulässige Zusatzmenge (gemäß Zulassung)
 Rückstellprobe Nr.Menge kg
2.4 Chlorid - Bilanz [ ≤ 0,1 % CI als Gewichtsprozent des Zements] 4
2.5 MischungszusammensetzungZement kgWasser kgEinpresshilfe (EH) kgw/z-Wert
2.6 Mischertyp ................................. Mischdauer vor Zugabe der EH ........................................s gesamt ..................... [≤ 240s]4
3. Prüfung (für Bauwerkstemperaturen über 1 / unter 1 + 10°C)
3.1 Temperatur des FrischmörtelsProbe Nr. ........... °C ..........Probe Nr. ........... °C ..........Probe Nr. ........... °C ........
3.2 FließvermögenTauchzeiten 1Versuch .... UhrMittelMörtelVersuch .... UhrMittelMörtelVersuch .... UhrMittelMörtel
1232/3temp1232/3temp1232/3temp
mit Tauchgerät Nr. .................... geprüft am
..........................
nach Mischen               
nach Durchfluss der Spannkanäle               
nach 30 min.               
3.3 WasserabsonderungMit Zylinder ∅ 25 mm 1 ∅ 50 mm 1 Probe Nr.: ...........Mit Zylinder ∅ 25 mm 1 ∅ 50 mm 1 Probe Nr.: ...........
Ort der Probenahme: Mischer / Austritt Spannkanal 1Ort der Probenahme: Mischer / Austritt Spannkanal 1
Nullmessung v/h1 = ......................................................Nullmessung v/h1 = ......................................................
Messung nach .......... Std. v1/h11 =.................................Messung nach .......... Std. v1/h11 =.................................
100 . v1 / v 1 = ......... % 100 . h1 / h 1 = ..........%100 . v1 / v 1 = ....... % 100 . h1 / h 1 = ........%
3.4 VolumenänderungDosenkennzeichen   
 

Dosenverfahren 1

a) Abdeckplatte auf Dosen 1

b) Abdeckplatte auf Einpressmörtel 1

MessungNullmessungnach ...... Std.Nullmessungnach ... Std.Nullmessungnach ... Std.
 

Messpunkt

1      
2      
3      
4      
5      
6      
im Mittel       
Zylinderverfahren 1Höhe h

Höhe h2

   
Absetzen (-) /

Quellen (+)

Vol.-%   
Lagerungsort der Proben ...............................................................bei Temperatur ................°C
3.5 Druckfestigkeit siehe Dok.- Nr.: .......................................................
Bemerkung:

Bemerkung der Überwachungsstelle:

1 Nicht zutreffendes streichen
2 Bei 7 Tagen: 90 % der 28-Tage-Werte
3 alternativ mit Trichterverfahren
4 nach DIN EN 447

Erläuterungen:

Musterformular 4

DRUCKFESTIGKEITSPRUFUNG 1

Einpressmörtel

Dok -Nr. ....................................
Angaben des Auftraggebers
Auftraggeber
Bauwerk
Bauteil
Abmessungen der Probekörper (Prisma/Zylinder)2
Nr123456
Probenbezeichnung      
Herstellungsdatum      
Uhrzeit      
Prüfalter (Soll) Tage      
Temperatur des Frischmörtels      
Lagerung bis zur Einlieferung:

.......................... Tage in bei..................... °C und .......................... Tage .......................... in .......................... bei ................. °C

Bemerkungen:
Für den Auftraggeber:

Datum Unterschrift

Feststellungen der Prüfstelle
Prüfstelle
Tag der Einlieferung Abgegeben in der Prüfstelle von
Äußere Beschaffenheit/Besonderheiten:
Lagerung bis zur Einlieferung:

.......................... Tage in bei .........°C und .......................... Tage .......................... in .......................... bei ........ °C

Nr123456
Prüfnummer      
Prüfdatum      
Probenalter Tage      
Masse mb kg      
Abmessungen Zylinder 2      
Durchmesser mm      
Höhe mm      
Abmessungen Prisma 2      
Länge mm      
Breite mm      
Höhe mm      
Rohdichte p kg/dm3      
Bruchlast kN      
Druckfestigkeit N/mm 2      
Bemerkungen:
Für die Prüfstelle:

Datum Unterschrift Stempel der Prüfstelle

Bemerkungen der Überwachungsstelle:
1 Druckfestigkeitsprüfung nach DIN EN 445 bzw. DIN EN 196-1 oder ISO 4012
2 Nichtzutreffendes streichen

ENDE