umwelt-online: DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 (7)

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Tabelle F.3.1 (fortgesetzt)

 BetonangriffSpannstrahlverträglichkeit
FrostangriffAggressive chemische UmgebungVerschleiß
XF1XF2XF3XF4XA1XA2 dXA3 dXM1XM2XM3
CEM Ixxxxxxxxxxx
CEM IIA/BSxxxxxxxxxxx
ADxxxxxxxxxxx f
A/BP/QxOxOxxxxxxO
AVxOxOxxxxxxx
BxOOOxxxxxxx
AWOOOOOOOOOOO
BOOOOOOOOOOO
A/BTxxxxxxxxxxx
ALLxxxxxxxxxxx
BOOOOOOOOOOx
ALOOOOxxxxxxx
BOOOOOOOOOOx
AM eOOOOOOOOOOO
BOOOOOOOOOOO
CEM IIIAxxxxbxxxxxxx
Bxxxx cxxxxxxx
COOOOxxxOOOO
CEM IV eAOOOOOOOOOOO
BOOOOOOOOOOO
CEM V eAOOOOOOOOOOO
BOOOOOOOOOOO


aEinige nach dieser Tabelle nicht anwendbare Zemente können durch einen Nachweis nach den Deutschen Anwendungsregeln zu DIN EN 197-1 angewendet werden.
bFestigkeitsklasse > 42,5 oder Festigkeitsklasse > 32,5 R mit einem Hüttensand-Massenanteil von < 50 %
cCEM III/B darf nur für die folgenden Anwendungsfälle verwendet werden:
 a)Meerwasserbauteile: w/z < 0,45; Mindestfestigkeitsklasse C35145 und z > 340kg/m3
 b)Räumerlaufbahnen w/z < 0,35; Mindestfestigkeitsklasse 040150 und z > 360kg/m3; Beachtung von DIN 19569-1
 Auf Luftporen kann in beiden Fällen verzichtet werden.
dBei chemischem Angriff durch Sulfat (ausgenommen bei Meerwasser) muss oberhalb der Expositionsklasse XA1 Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden. Zur Herstellung von Beton mit hohem Sulfatwiderstand darf bei einem Sulfatgehalt des angreifenden Wassers von SO2-4 < 1500 mg/l anstelle von HS-Zement eine Mischung aus Zement und Flugasche verwendet werden (siehe 5.2.5.2.2).
eSpezielle Kombinationen können günstiger sein. Für CEM-II-M-Zemente mit drei Hauptbestandteilen siehe Tabelle F.3.2. Für CEM-IV- und CEM-V-Zemente mit zwei bzw. drei Hauptbestandteilen siehe Tabelle F.3.3.
fDer verwendete Silikastaub muss die Anforderungen der Zulassungsrichtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für anorganische Betonzusatzstoffe ("Mitteilungen" DIBt 24 (1993), Nr. 4, S. 122-132) bzgl. des Gehaltes an elementarem Silicium Si erfüllen.


Tabelle F.3.2 - Anwendungsbereiche für CEM-II-M-Zemente mit drei Hauptbestandteilen nach DIN EN 197-1 zur Herstellung von Beton nach DIN 1045-2 a

 Kein Angriffsrisiko durch KorrosionBewehrungskorrosionSpannstahlverträglichkeit
durch Karbonatisierung verursachte Korrosiondurch Chloride verursachte Korrosion
andere Chloride als MeerwasserChloride aus Meerwasser
XOXC1XC2XC3XC4XD1XD2XD3XS1XS2XS3
CEM IIMAS-D; S-T; S-LL; D-T; D-LL; T-LLxxxxxxxxxxxx f
S-P; S-V; D-P; D-V; P-V; P-T; P-LL; V-T; V-LLxxxxxxxxxxxx f g
BS-D; S-T; D-Txxxxxxxxxxxx f
S-P; D-P; P-TxxxxxxxxxxxO f g
S-V; D-V; P-V; V-Txxxxxxxxxxxx f g
S-LL; D-LL; P-LL; V-LL; T-LLxxxOOOOOOOOx f g

 

Tabelle F.3.2 (fortgesetzt)

 BetonangriffSpannstahlverträglichkeit
FrostangriffAggressive chemische UmgebungVerschleiß
XF1XF2XF3XF4XA1XA2 dXA3 dXM1XM2XM3
CEM IIMAS-D; S-T; S-LL; D-T; D-LL; T-LLxxxxxxxxxxx f
S-P; S-V; D-P; D-V; P-V; P-T; P-LL; V-T; V-LLxOxOxxxxxxx f g
BS-D; S-T; D-Txxxxxxxxxxx f
S-P; D-P; P-TxOxOxxxxxxO f g
S-V; D-V; P-V; V-TxOOOxxxxxxx f g
S-LL; D-LL; P-LL; V-LL; T-LLOOOOOOOOOOx f g


Für Expositionsklassen

x =gültiger Anwendungsbereich
O =für die Herstellung nach dieser Norm nicht anwendbar
aEinige nach dieser Tabelle nicht anwendbare Zemente können durch einen Nachweis nach den Deutschen Anwendungsregeln zu DIN EN 197-1 angewendet werden.
dBei chemischem Angriff durch Sulfat (ausgenommen bei Meerwasser) muss oberhalb der Expositionsklasse XA1 Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden. Zur Herstellung von Beton mit hohem Sulfatwiderstand darf bei einem Sulfatgehalt des angreifenden Wassers von SO2-4 < 1500mg/l anstelle von HS-Zement eine Mischung aus Zement und Flugasche verwendet werden (siehe 5.2.5.2.2).
fDer verwendete Silikastaub muss die Anforderungen der Zulassungsrichtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für anorganische Betonzusatzstoffe ("Mitteilungen" DIBt 24 (1993), Nr. 4, S. 122-132) bzgl. des Gehaltes an elementarem Silicium Si erfüllen.
gZemente, die P enthalten, sind ausgeschlossen, da sie bisher für diesen Anwendungsfall nicht hat überprüft wurden.


Tabelle F.3.3 - Anwendungsbereiche für Zemente CEM IV und CEM V mit zwei bzw. drei Hauptbestandteilen nach DIN EN 197-1 zur Herstellung von Beton a

 Kein Angriffsrisiko durch KorrosionBewehrungskorrosionSpannstahlverträglichkeit
durch Karbonatisierung verursachte Korrosiondurch Chloride verursachte Korrosion
andere Chloride als MeerwasserChloride aus Meerwasser
XOXC1XC2XC3XC4XD1XD2XD3XS1XS2XS3
CEM IVB(P h)xxxxxxxxxxxO
CEM VA(S-Pi)
B


Tabelle F.3.3 (fortgesetzt)

  

 BetonangriffSpannstrahlverträglichkeit
FrostangriffAggressive chemische UmgebungVerschleiß
XF1XF2XF3XF4XA1XA2 dXA3 dXM1XM2XM3
CEM IVB(P h)xOxOxxxxOOO
CEM VA(S-P i)
B


Für Expositionsklassen

x =gültiger Anwendungsbereich
O =für die Herstellung nach dieser Norm nicht anwendbar
aEinige nach dieser Tabelle nicht anwendbare Zemente können durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung angewendet werden.
dBei chemischem Angriff durch Sulfat (ausgenommen bei Meerwasser) muss oberhalb der Expositionsklasse XA1 Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden. Zur Herstellung von Beton mit hohem Sulfatwiderstand darf bei einem Sulfatgehalt des angreifenden Wassers von SO2-4 < 1500 mg/l anstelle von HS-Zement eine Mischung aus Zement und Flugasche verwendet werden (siehe 5.2.5.2.2).
hGilt nur für Trass nach DIN 51043 als Hauptbestandteil bis maximal 40 % (Massenanteil).
iGilt nur für Trass nach DIN 51043 als Hauptbestandteil.


Tabelle F.4.1 - Höchstzulässiger Mehlkorngehalt für Beton mit einem Größtkorn der Gesteinskörnung von 16mm bis 63mm bis Betonfestigkeitsklassen C50160 und LC50/55 bei den Expositionsklassen XF und XM

Zementgehalt
kg/m3
Höchstzulässiger Mehlkorngehalt
kg/m3
< 300400
> 350450


Tabelle F.4.2 - Höchstzulässiger Mehlkorngehalt für Beton mit einem Größtkorn der Gesteinskörnung von 16mm bis 63mm ab den Betonfestigkeitsklassen C55/67 und LC55/60 bei allen Expositionsklassen

Zementgehalt
kg/m3
Höchstzulässiger Mehlkorngehalt
kg/m3
< 400500
450550
> 500600


Tabelle F.5 - Mindestzementgehalt für Standardbeton mit einem Größenkorn von 32mm und Zement der Festigkeitsklasse 32,5 nach DIN EN 197-1

DruckfestigkeitsklasseMindestzementgehalt in kg/m3 für Konsistenzbezeichnung
steifplastischweich
C8/10210230260
C12/15270300330
C16/20290320360


Der Zementgehalt nach Tabelle F.5 muss vergrößert werden um

Der Zementgehalt nach Tabelle F.5, Zeilen 1 bis 3, darf verringert werden um

Anmerkung: Die Anforderungen in den Tabellen F.2.1, F.2.2, F.3.1, F.3.2 und F.3.3 sind unter Annahme einer beabsichtigten Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren unter üblichen Instandhaltungsbedingungen festgelegt.

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Anforderungen an die Genauigkeit von DosiereinrichtungenAnhang G


(informativ)

G.1 Allgemeines

Dieser Anhang fasst die Anwendung von EN 45501:1992 für die Anforderungen nach 9.6.2.2 zusammen.

EN 45501:1992 sollte in Übereinstimmung mit den CEN-Regularien bis spätestens 1993 in die nationalen Normenwerke aller CEN-Mitgliedsländer aufgenommen worden sein, bei gleichzeitiger Zurückziehung entgegenstehender nationaler Normen bis spätestens Dezember 1995.

EN 45501:1992 legt nur die metrologischen und technischen Anforderungen für nichtselbsttätige Waagen fest. Eine Europäische Norm für selbsttätige Wägeinrichtungen ist noch nicht verfügbar. Es wird jedoch erwartet, dass Hinweise hierzu in EN 45501:1992 aufgenommen werden. Daher wird in EN 206-1 die Anwendung von EN 45501:1992 für beide, nichtselbsttätige und selbsttätige Wägeinrichtungen, verlangt. Nichtselbsttätige Waagen benötigen das Eingreifen einer Bedienung während des Wägevorganges, z.B. zum Auflegen der zu wiegenden Ladung oder der Entfernung vom Fülltrichter. Das Gerät erlaubt eine direkte Beobachtung der Wägeergebnisse entweder durch Anzeigeinrichtung oder durch Ausdruck.

G.2 Genauigkeitsklassen

In EN 45501 werden vier Klassen festgelegt:

Klasse (I)Besondere Genauigkeit
Klasse (II)Hohe Genauigkeit
Klasse (III)Mittlere Genauigkeit
Klasse (IIII)Gewöhnliche Genauigkeit

Für die Betonherstellung ist in dieser Norm für die Wägung von Zement, Gesteinskörnung, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen mindestens Klasse (IIII) gewählt worden.

G.3 Klasseneinteilung der Geräte

Das ablesbare Skalenintervall, die Anzahl der ablesbaren Skalenintervalle und der minimale Wägebereich für die Klasse (IIII) sind in Tabelle G.1 angegeben. Das ablesbare Skalenintervall für Geräte mit einer Gradeinteilung ohne Hilfsvorrichtung entspricht dem wahren Skalenintervall. Bei Geräten mit Hilfsvorrichtung oder solchen ohne Gradeinteilung wird das ablesbare Skalenintervall vom Hersteller mit Hilfe von EN 45501:1992 gewählt.

Tabelle G.1 - (Auszug aus Tabelle 3 von EN 45501:1992)

GenauigkeitsklasseAblesbares Skalenintervall
(e)
Anzahl (n) ablesbarer Skalenintervalle (e)
n = max. Wägebereich / e
Minimaler Wägebereich der Einrichtung, um grobe Fehler zu vermeiden
Gewöhnlich (IIII)5 g < e100 < n < 100010 e


Die Anzahl (n) der ablesbaren Skalenintervalle (e) sollte

Beispiel: Eine Wägeinrichtung für Zement hat einen Wägebereich von 3000 kg mit einem Skalenintervall von 5 kg. Die Anzahl n der Skalenintervalle (e) ist n = 3000/5 = 600, was innerhalb des zulässigen Bereichs der Spalte 3 von Tabelle G.1 liegt, und e 500.

Größter zulässiger Fehler: Es wird zwischen größten zulässigen Fehlern bei der Erstprüfung nach Aufstellung und im Betrieb unterschieden, siehe Tabelle G.2.

Tabelle G.2 - (Auszug aus Tabelle 6 von EN 45501:1992)

Lasten (m), ausgedrückt in ablesbaren Skalenintervallen (e)Größter zulässiger Fehler
Klasse (IIII)ErstprüfungIn Betrieb
0 < m < 50e± 0,5e± 1,0e
50e < m < 200e± 1,0e± 2,0e
200 e< m < 1000e± 1,5e± 3,0e


G.4 Weitere Anforderungen nach EN 45501:1992

Alle Angaben für die Überprüfung sind in der Norm beschrieben, die auch die allgemeinen technischen Anforderungen für den Entwurf und den Bau geeigneter Geräte beschreibt.

Normative Anhänge der EN 45501:1992 geben Prüfanweisungen für

.

Zusätzliche Vorschriften für hochfesten BetonAnhang H


(normativ)

Dieser Anhang enthält einige Empfehlungen zu Festlegungen für die Produktionskontrolle zusätzlich zu denen der Tabellen 22, 23 und 24, wenn hochfester Beton hergestellt wird.

Die Zeilennummern in den folgenden Tabellen H.1, H.2 und H.3 beziehen sich auf jene in den Tabellen 22, 23 und 24 und ersetzen oder ergänzen die entsprechenden Anforderungen.

Für hochfesten Beton ist gemeinsam mit dem Verarbeiter ein Qualitätssicherungsplan aufzustellen. Darin wird im Einzelnen festgelegt, was, wie, wie oft und durch wen zu überprüfen ist und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Für das Vorgehen bei Abweichungen vom Soll müssen die notwendigen Maßnahmen festgelegt und die Verantwortlichen benannt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen von den Verantwortlichen dokumentiert werden. Aus dem Qualitätssicherungsplan müssen die verantwortlichen Personen klar hervorgehen.

Tabelle H.1 - Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei hochfestem Beton

Nr.BetonausgangsstoffÜberprüfung/PrüfungZweckMindesthäufigkeit
1ZementWassergehalt zur Erzielung der Normsteife nach DIN EN 196-3Einhalten der vereinbarten Anforderungenjede Lieferung vor Betonherstellung
Mahlfeinheit nach DIN EN 196-6
Sulfatgehalt nach DIN EN 196-2
RückstellprobenAufbewahren bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt
8ZusatzmittelDichteEinhalten der festgelegten Anforderungen 
RückstellprobenAufbewahren bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten ZeitpunktLieferung jede vor Betonherstellung
10ZusatzstoffeFlugasche: Wasser zur Erzielung der Normsteife in Anlehnung an DIN EN 196-3 oder gleichwertige VerfahrenEinhalten der vereinbarten Anforderungenjede Lieferung vor Betonherstellung
13 Silikasuspension:
  • Dichte
  • Wassergehalt
13a RückstellprobenAufbewahren bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt
17GesteinskörnungSiebversuch an jeder KorngruppeEinhalten der vereinbarten Anforderungeneinmal täglich vor Betonherstellung


Tabelle H.2 - Zusätzliche Kontrolle der Ausstattung bei der Herstellung von hochfestem Beton

Nr.AusstattungÜberprüfung/PrüfungZweckMindesthäufigkeit
3aWägeeinrichtungen für Zement, Gesteinskörnung, ZusatzstoffePrüfung der WägegenauigkeitSicherstellen der Genauigkeit nach 9.6.2.2je Betoniertag vor der Herstellung
5Zugabegeräte für BetonzusatzmittelPrüfung der GenauigkeitErzielen genauer Zugabenje Betoniertag vor der Herstellung
6aWasserzählerVergleich zwischen Messwert und Zielwerteinwandfreies Arbeitenje Betoniertag vor der Herstellung
10Mess- und LaborgeräteFunktionskontrolleeinwandfreies Arbeitenje Betoniertag vor der Herstellung
11 aMischwerkzeugeFunktionskontrolleeinwandfreies Arbeitenje Betoniertag vor der Herstellung
11 bFahrmischerAugenscheinprüfungkein Spülwasser in der Trommelvor jeder Beladung


Tabelle H.3 - Zusätzliche Kontrolle der Herstellverfahren und der Betoneigenschaften bei hochfestem Beton

Nr.Art der PrüfungÜberprüfung/PrüfungZweckMindesthäufigkeit
2Wassergehalt der feinen GesteinskörnungDarrversuchBestimmen der Trockenmasse und des noch erforderlichen Zugabewasserslaufend, Messung am Betoniertag vor Betonierbeginn
4aWassergehalt des FrischbetonsÜberprüfung der Menge des ZugabewassersEinhalten der in der Erstprüfung festgelegten Höchstwertebei jeder Herstellung von Probekörpern für die Festigkeitsprüfung, jedoch höchstens dreimal je Betoniertag
7Konsistenz des FrischbetonsPrüfung nach DIN EN 12350-5Einhalten der in der Erstprüfung und dem Verarbeitungsversuch festgelegten Konsistenzunmittelbar vor Verlassen des Werkes und unmittelbar vor und nach Fließmittelzugabe an jedem Mischfahrzeug
16Druckfestigkeitsprüfung am FestbetonPrüfung nach DIN EN 12390-3 oder DIN 1048-5Nachweis des Erzielens der festgelegten Druckfestigkeitaus verschiedenen Fahrmischern sind mindestens 3 Probekörper für höchstens 50m3 je Betoniertag b zu prüfen
18Mischanweisung aAugenscheinBeachten der Mischanweisungvor jedem Mischen


 aDie Reihenfolge der Zugabe der Betonausgangsstoffe und die Mischzeit sind in einer Mischanweisung festzuhalten. Der Zeitpunkt der Fließmitteldosierung (auch Nachdosierung) ist bei der Erstprüfung entsprechend der voraussichtlichen Zugabezeit auf der Baustelle zu wählen.
bBei weniger als drei Anlieferungen je Tag dürfen auch weniger als 3 Probekörper je Tag hergestellt werden, wenn insgesamt mehr als drei Lieferungen erfolgen.

.

Leistungsbezogene Entwurfsverfahren hinsichtlich der DauerhaftigkeitAnhang J


(informativ)

J.1 Einleitung

Dieser Anhang erläutert in Kurzform Einzelheiten und Grundlagen für ein leistungsbezogenes Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit nach 5.3.3.

J.2 Definition

Das leistungsbezogene Verfahren berücksichtigt quantitativ jeden maßgebenden Zerstörungsmechanismus, die Nutzungsdauer von Teilen des Bauwerkes und die Kriterien, die das Ende der Nutzungsdauer festlegen.

Ein solches Verfahren kann auf zufrieden stellenden baupraktischen Erfahrungen unter örtlichen Umgebungsbedingungen, auf Daten eines anerkannten Prüfverfahrens für den maßgebenden Mechanismus oder auf Verwendung erprobter Vorhersagemodelle beruhen.

J.3 Anwendungsfälle und allgemeine Anleitung

  1. Einige angreifende Einwirkungen werden am besten durch einen beschreibenden Ansatz behandelt, z.B. Alkali-Kieselsäure-Reaktion, Sulfatangriff oder Widerstand gegen Abrieb.
  2. Leistungsbezogene Entwurfsverfahren sind für den Korrosionswiderstand und möglicherweise für den Frost-Tau-Widerstand von Beton eher von Bedeutung. Dieses Vorgehen kann geeignet sein, wenn
  3. Das erreichte Dauerhaftigkeitsniveau hängt in der Praxis von einer Kombination aus Bemessungs-, Baustoff- und Ausführungsfaktoren ab.
  4. Die Empfindlichkeit des Bemessungskonzepts, das Tragwerksystem, die Form der Bauteile und die konstruktive und architektonische Detailausbildung stellen wesentliche Entwurfsparameter für alle Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit dar.
  5. Die Verträglichkeit von Baustoffen, das Bauverfahren, die Qualität der Bauausführung und das Niveau der Kontrolle und der Qualitätssicherung stellen wesentliche Entwurfsparameter für alle Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit dar.
  6. Die geforderte Dauerhaftigkeit hängt von der verlangten Nutzungsdauer, der möglichen zukünftigen Nutzung des Bauwerks, besonderen Schutzmaßnahmen, der vorgesehenen Instandhaltung während der Nutzung und den Konsequenzen beim Versagen unter besonderen örtlichen Umgebungsbedingungen ab.
  7. Für jedes geforderte Leistungsniveau ist es möglich, gleichwertige alternative Lösungen durch unterschiedliche Kombinationen von Bemessungs-, Baustoff- und Ausführungsfaktoren abzuleiten.
  8. Der Kenntnisstand über das umgebende örtliche Mikroklima ist beim Nachweis der Zuverlässigkeit alternativer leistungsbezogener Entwurfsverfahren wichtig.

J.4 Leistungsbezogene Verfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit

Bei der Anwendung der unten aufgeführten alternativen Verfahren ist es wichtig, Folgendes mindestens vorab zu beschreiben:

Gewöhnlich sind einige Annahmen und Beurteilungen zu diesen Punkten erforderlich, um das gewählte Verfahren auf ein vertretbares und praktisch anwendbares Maß zu reduzieren.

Die Verfahren, die angewandt werden sollten, umfassen:

  1. Verbesserung des Verfahrens nach 5.3.2 auf der Grundlage von Langzeiterfahrung mit örtlichen Baustoffen und Baupraktiken sowie auf der Grundlage von vertieften Kenntnissen der örtlichen Umgebungsbedingungen.
  2. Verfahren, die auf der Grundlage anerkannter und erprobter Prüfungen die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben und die anerkannte Leistungskriterien enthalten.
  3. Verfahren auf der Grundlage von rechnerischen Modellen, die an Prüfergebnissen, die die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben, kalibriert sind.

Die Betonzusammensetzung und die Ausgangsstoffe sollten genau beschrieben werden, um die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus zu ermöglichen.

.

BetonfamilienAnhang K


(normativ)

K.1 Allgemeines

Dieser Anhang enthält Einzelheiten über die Verwendung von Betonfamilien nach 8.2.1.1.

K.2 Wahl der Betonfamilie

Bei der Auswahl der Betonfamilie für die Produktions- und Konformitätskontrolle muss der Hersteller die Kontrolle aller Betone der Familie sicherstellen. Wenn nur wenig Erfahrung mit der Anwendung des Konzepts der Betonfamilie vorliegt, wird hierfür Folgendes empfohlen:

Betone mit einem Zusatzstoff des Typs II, d. h. puzzolanische oder latent hydraulische Zusatzstoffe, sollten in eine getrennte Familie eingeordnet werden.

Betone mit Zusatzmitteln, die Auswirkungen auf die Druckfestigkeit haben, z.B. hochwirksame wasserreduzierende/verflüssigende Zusatzmittel, Beschleuniger, Verzögerer oder Luftporenbildner, sollten als einzelne Betone behandelt oder in getrennte Familien eingeordnet werden.

Um nachweisbar als ähnlich zu gelten, sollten die Gesteinskörnungen die gleiche geologische Herkunft aufweisen, derselben Art sein, z.B. gebrochen, und sie sollten die gleiche Leistungseigenschaft im Beton aufweisen.

Vor der Anwendung des Familienkonzepts oder der Ausweitung der o. g. Familien sollten die Beziehungen an vorherigen Produktionsdaten überprüft werden, um zu beweisen, dass sie zu einer adäquaten und wirksamen Produktions- und Konformitätskontrolle führen.

K.3 Flussdiagramm für den Nachweis der Zugehörigkeit zu und Konformität mit einer Betonfamilie

 
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KornzusammensetzungAnhang L


(informativ)

Die Kornzusammensetzung der Gesteinskörnungen wird durch Sieblinien (siehe Bilder L.1 bis L.4) und - wenn nötig - durch einen darauf bezogenen Kennwert für die Korngrößenverteilung oder den Wasseranspruch gekennzeichnet.

Die Zusammensetzung einzelner Korngruppen und der Gesteinskörnungen wird durch Siebversuche nach DIN EN 933-1 mit Prüfsieben nach DIN ISO 3310-1 oder DIN ISO 3310-2 ermittelt. Die Sieblinien können stetig oder unstetig sein.

In den Bildern L.1 bis L.4 sind folgende Bereiche angegeben:

1) grobkörnig

2) Ausfallkörnung

3) grob- bis mittelkörnig

4) mittel- bis feinkörnig

5) feinkörnig

Bild L.1 - Sieblinien mit einem Größtkorn von 8mm

Bild L.2 - Sieblinien mit einem Größtkorn von 16 mm

Bild L.3 - Sieblinien mit einem Größtkorn von 32 mm

Bild L.4 - Sieblinien mit einem Größtkorn von 63 mm

______________ 


1) Nach der Entscheidung der Kommission vom 9. September 1994 (94/611 /EG), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 241/25, 9. September 1994.

2) In dieser Norm wird nicht gefordert, dass die Angaben in einem bestimmten Format erfolgen müssen, da dieses vom Verhältnis zwischen Hersteller und Verwender bestimmt wird; z.B. können bei der Verwendung von Baustellenbeton oder Beton-Fertigbauteilen Hersteller und Verwender dieselbe Partei sein.

3) Ist die Festigkeit für ein abweichendes Alter festgelegt, wird die Übereinstimmung an Probekörpern beurteilt, die im festgelegten Alter geprüft werden.

4) Nach dem international anerkannten Länderschlüssel für Kraftfahrzeugkennzeichen. Der Abkürzung des Ländernamens dürfen weitere Informationen bezüglich der Regelungen hinzugefügt werden.

 

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