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DIN 4113-1 - Konstruktion und Ausführung
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Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung

Stand 05/1980
(By MABl 1987 S. 597)


Veröffentlichung: By MABl 1987 S. 597

Aluminium constructions under predominantly static loading; static analysis and structural design

Teilweise Ersatz für DIN 4113

Diese Norm wurde im Fachbereich "Stahlbau" des NABau ausgearbeitet. Sie ist den obersten Bauaufsichtsbehörden vom Institut für Bautechnik, Berlin, zur bauaufsichtlichen Einführung empfohlen worden.

DIN 4113 ist gegliedert in:

Teil 1Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung; Berechnung und bauliche Durchbildung
Teil 2Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung; geschweißte Konstruktionen; Berechnung und bauliche Durchbildung

Allgemeines

Entwurf, Bemessung und Ausführung von tragenden Bauteilen aus Aluminium erfordern eine gründliche Kenntnis dieser Bauart. Daher dürfen nur solche Betriebe damit betraut werden, deren entwerfende und ausführende Ingenieure und Fachkräfte sowie Werkseinrichtungen Gewähr für eine einwandfreie Bemessung und Ausführung bieten. Eine Wärmebehandlung, z.B. zum Verformen und Vergüten tragender Aluminiumbauteile, darf nur im Halbzeugwerk oder nach Anleitung des Fachpersonals ausgeführt werden; die Verantwortung des Herstellers bleibt davon jedoch unberührt.

Schweißungen an Aluminiumkonstruktionen dürfen nur von solchen Betrieben durchgeführt werden, die den Nachweis erbracht haben, dass eine anerkannte Stelle ihre Werkseinrichtung und ihr Fachpersonal überprüft hat (siehe auch DIN 4113 Teil 2).

1 Geltungsbereich und Mitgeltende Normen und Unterlagen

1.1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieser Norm gelten für alle tragenden Bauteile aus Aluminiumlegierungen für Konstruktionen mit vorwiegend ruhender Belastung (siehe DIN 1055 Teil 3, Ausgabe Juni 1971, Abschnitt 1.4).

1.2 Mitgeltende Normen und Unterlagen

DIN 267 Teil 3Schrauben, Muttern und ähnliche Gewinde- und Formteile; Technische Lieferbedingungen, Festigkeitsklassen und Prüfverfahren für Schrauben aus unlegierten oder niedriglegierten Stählen
DIN 267 Teil 11Mechanische Verbindungselemente; Technische Lieferbedingungen, Teile aus nichtrostenden Stählen
DIN 1050Stahl im Hochbau; Berechnung und bauliche Durchbildung
DIN 4114 Teil 1Stahlbau; Stabilitätsfälle (Knickung, Kippung, Beulung); Berechnungsgrundlagen, Vorschriften
DIN 4114 Teil 2Stahlbau; Stabilitätsfälle (Knickung, Kippung, Beulung); Berechnungsgrundlagen, Richtlinien
DASt-Ri 001Richtlinien für Verbindungen mit Schließringbolzen im Anwendungsbereich des Stahlhochbaues mit vorwiegend ruhender Belastung (Ausgabe Februar 1970) 1)
DASt-Ri 010Richtlinien für die Anwendung hochfester Schrauben im Stahlbau (Ausgabe Juni 1976) 1)

2 Bauvorlagen

Bauvorlagen sind die wesentlichen Konstruktionszeichnungen und die Standsicherheitsnachweise. In den Konstruktionszeichnungen muß das Tragwerk im Ganzen, in seinen Teilen und seinen Verbindungen (das sind Stöße und Anschlüsse) dargestellt werden. Ferner müssen die für die Prüfung des Standsicherheitsnachweises erforderlichen Maße eingetragen sein. Andere Bauteile (Decken und Dachplatten, Wandscheiben u.a.), soweit sie zur Tragwirkung herangezogen werden, müssen ebenfalls in den Unterlagen dargestellt sein. Außerdem müssen angegeben werden: Maßstäbe, Baustoffe, Verbindungsmittel, Hinweise auf zugehörige Zeichnungen und sonstige Baubelege; auch Belastungspläne und Fundamentpläne sowie Vermerke über änderungen sind erforderlichenfalls mitzuliefern. Die Standsicherheitsnachweise (Lastannahmen, Festigkeits-, Stabilitäts- und sonstige Nachweise) sind für alle tragenden Bauteile übersichtlich und leicht prüfbar zu erbringen. Eine Beschreibung der Gesamtkonstruktion und ihres tragenden Systems ist beizufügen, wobei die Berechnungsannahmen und die Berechnungsverfahren aufzuführen sind.

Tabelle 1. Legierungen für Konstruktionsteile, Festigkeiten in N/mm2 1)

 12345
 Legierung nach DIN 1725 Teil 1Mindestzugfestigkeit Mindeststreckgrenze für Bleche nach DIN 1745 Teil 1Mindestzugfestigkeit Mindeststreckgrenze für Rohre nach DIN 1746 Teil 1Mindestzugfestigkeit Mindeststreckgrenze für Profile nach DIN 1748 Teil 1Bemerkungen
  Zustand βZ β0,2 2)Dicke mmZustand βZ β0,2 2)Wanddicke mmZustand βZ β0,2 2)Dicke mm 
1AlZn4, 5Mg1F 35350275bis 15F 35350290bis 20F 353502903 bis 30 
F 3434027015 bis 60 
2AlMgSi1F 32315255bis 10F 31310260bis 20F 31310260bis 20Halbzeug aus aushärtbaren Legierungen im Zustand warmausgehärtet
F 3029524510 bis 20
F 3029524020 bis 100
3AlMgSi1F 28275200bis 20F 28275200jedeF 28275200bis 10
4AlMgSi0,5----F 22215160jedeF 22215160jede
5AlMg4.5MnG 313102052 bis 40---   --Bleche verfestigt
G 31 = rückgeglüht
6AlMg4,5MnW 28275125bis 50F 27270140≥ 3,5F 27270140jedeBleche weich bzw. warmgewalzt
Rohre und Profile gepreßt
F 272751252 bis 30
7AlMg2MnO,8

AlMg3

F 24240190bis 5F 25250180bis 5 (bis Ø 80)----Bleche und Rohre halbhart
G 24 = rückgeglüht aus höher verfestigtem Zustand
G 24240160bis 5
8AlMg2MnO,8----F 20200100≥ 3F 20200100jedeRohre und Profile gepresst
9AlMg3----F1818080≥ 3F1818080jede
10AlMg2MnO,8

AlMg3

F 191908025 bis 50W 1818080bis 10--__Bleche warmgewalzt bzw. weich

Rohre weich

W 1919080bis 25


1)Für Kraftgrößen wird nach DIN 1301 Teil 1 die Einheit kN (Kilonewton) 1 kN = 103 N verwendet (1 kN =1/9,80665 Mp) und 1 kN λ 0,1 Mp bzw. 1 kN/m2 λ 0,01 kp/cm2.
2)Die Festigkeitskennwerte gelten jeweils für die Bereiche der in Teil 1 von DIN 1745 bis DIN 1749 angegebenen Grenzdicken, bei sonstigen Dicken müssen gewährleistete β0,2-Werte mit dem Lieferwerk vereinbart und durch ein Abnahmeprüfzeugnis DIN 50049- 3,1 B nachgewiesen werden.

3 Werkstoffe

3.1 Konstruktionsteile

Als Werkstoffe für Konstruktionsteile dürfen nur solche Aluminiumlegierungen verwendet werden, deren Eigenschaften in ausreichendem Umfang bekannt sind und deren Brauchbarkeit erwiesen ist.

3.1.1 Die in Tabelle 1 aufgeführten Aluminiumlegierungen sind vorzugsweise zu verwenden, wobei als Nachweis ein Werkszeugnis DIN 50 049 - 2.2 genügt.

3.1.2 Aluminiumlegierungen nach DIN 1725 Teil 1 2) und DIN 1725 Teil 2 dürfen für die dort genannten Anwendungsbereiche verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit für tragende Teile im Zusammenhang mit der vorgesehenen Konstruktion von einer hierfür anerkannten Stelle festgestellt worden ist. Hierbei ist auf der Grundlage der in DIN 1745 Teil 1, DIN 1746 Teil 1 und DIN 1748 Teil 1 gewährleisteten technologischen Eigenschaften festzulegen, welche Rechenwerte den Standsicherheitsnachweisen zugrunde gelegt werden können. Die zulässigen Spannungen für Druck und Zug dieser Werkstoffe betragen in der Regel

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Die Werkstoffgüte ist mit dem Abnahmeprüfzeugnis DIN 50049 - 3.1 B nachzuweisen.

3.1.3 Bei allen anderen Aluminiumlegierungen ist der Nachweis der Brauchbarkeit, insbesondere durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, zu führen.

3.2 Verbindungsmittel

3.2.1 Aluminiumniete und -schrauben

Für vollschäftige Verbindungsmittel aus Aluminium sind die in Tabelle 2 aufgeführten Werkstoffe zu verwenden.

3.2.2 Stahlniete und -schrauben

Für vollschäftige Verbindungsmittel aus Stahl sind die in DIN 1050 genannten Werkstoffe, für hochfeste Schrauben Werkstoffe der Festigkeitsklassen 8.8 und 10.9, für Schließringbolzen mindestens der Festigkeitsklasse 8.8 nach DIN 267 Teil 3 zu verwenden.

Hinsichtlich des Korrosionsschutzes ist Abschnitt 10 zu beachten.

Nichtrostende Stähle sind ebenfalls als Werkstoffe für Verbindungsmittel geeignet.

3.2.3 Andere Werkstoffe

Die Brauchbarkeit anderer Werkstoffe ist im Sinne der Abschnitte 3.1.2 und 3.1.3 nachzuweisen.

4 Lastannahmen

4.1 Einteilung der Lasten und Lastfälle

Die auf ein Tragwerk wirkenden Lasten werden eingeteilt in Hauptlasten (H) und Zusatzlasten (Z). Diese werden zu Lastfällen H und HZ nach DIN 1050, Ausgabe Juni 1968, Abschnitt 4.1, zusammengefasst.

Zusätzlich ist bei Aluminiumkonstruktionen wegen des Kriecheinflusses der Lastfall HS zu berücksichtigen. Er umfasst alle ständig wirkenden Hauptlasten, d.h. auch langzeitig einwirkende Verkehrslasten (Stapellasten), im Sinne von Abschnitt 6.3.

4.2 Maßgebender Lastfall

Für Spannungsnachweis und Bemessung sind für jeden Lastfall die zulässigen Spannungen bzw. die geforderten Sicherheiten einzuhalten.

5 Berechnungsgrundsätze

5.1 Berechnungsgrundlagen

Der Berechnung sind als Mindestzugfestigkeiten (βZ) und Mindeststreckgrenzen (β0,2) die Werte der Tabelle 1 zugrunde zu legen. Bei der Berechnung der statisch unbestimmten Größen und der Verformungen sind folgende Werkstoffkennwerte zu verwenden (siehe auch die Abschnitte 7.2 und 8 sowie DIN 4113 Teil 2).

Tabelle 2. Legierungen für Verbindungsmittel

12345
Legierung
(DIN 1725 Teil 1)
ZustandZustandDurchmesserVerwendungBemerkungen
1AlMgSi1F20 1)kaltausgehärtetbis 12 mm 1)

Niete

für alle Werkstoffe nach Tabelle 1
F 21 2)bis 80 mm 2)
F25 1)kaltausgehärtet und gezogenbis 10 mm 1)
2AlMg5W27 1)weichbis 15 mm 1)
F31 1)gezogenbis 15 mm 1)
3AlMgSi1F32 1)warmausgehärtetbis 6 mm 1)Schrauben, Passschrauben und Muttern
F 31 2)bis 60 mm 2)
4AlCuMg1F42 1)kaltausgehärtet und gezogen kaltausgehärtetbis 10 mm 1)für alle Werkstoffe nach Tabelle 1; hinsichtlich Oberflächenschutz der Verbindungsstelle, vgl. Abschnitt 10
F38 2)bis 50 mm 2)
5AlZnMgCu0,5F46 1) 2)warmausgehärtetbis 8 mm 1)
bis 50 mm 2)


1)Drähte (DIN 1790 Teil 1)
2)Stangen (DIN 1747 Teil 1)


Elastizitätsmodul E =70000 N/mm2
Schubmodul G =27000 N/mm2
Querdehnungszahlμ =0,3
WärmedehnzahlαT2,3 * 10-5 mm/(mm K)

5.2 Berechnungsverfahren

Das Berechnungsverfahren ist freigestellt, soweit es nicht den Festlegungen dieser Norm widerspricht. In der Regel wird die klassische Elastizitätstheorie zur Anwendung kommen. Ein Traglastverfahren kann nur unter besonderer Beachtung der Stabilität und unter Berücksichtigung der für jede Legierung speziellen σ-ε-Diagramme angewendet werden (für geschweißte Konstruktionen gilt DIN 4113 Teil 2).

5.3 Querschnittswerte und Lochabzug

Die maßgebenden Querschnittswerte beim allgemeinen Spannungsnachweis (siehe Abschnitt 5.4) sind aus der Tabelle 3 zu entnehmen.

Tabelle 3. Maßgebende Querschnittswerte

SchnittgrößeSpannungsartMaßgebende Querschnittswerte
LängskraftZug A - Δ A
Druck A
QuerkraftSchub ASteg
BiegemomentZug
Druck

Als Lochabzug Δ A von der Querschnittsfläche A eines auf Zug beanspruchten Stabes sind die Fläächen aller in den ungünstigsten Rissverlauf fallenden Löcher einzusetzen. Als Lochabzug Δ I vom Trägheitsmoment I eines auf Biegung beanspruchten Stabes sind nur die ungünstigsten Löcher des gezogenen Gurtes anzusetzen. Der Lochabzug Δ I und die Randabstände ez und ed sind auf die Schwerachse des ungelochten Querschnitts zu beziehen.

Für die Berechnung von Verformungen (siehe auch Abschnitt 5.4.5) sind die Querschnittswerte ohne Lochabzug einzusetzen.

5.4 Bemessung

5.4.1 Übersicht der Nachweise

Soweit erforderlich, sind folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Allgemeiner Spannungsnachweis nach Abschnitt 5.4.2 zum Nachweis der Sicherheit gegen Erreichen der β0,2-Grenze oder in Sonderfällen gegen den statischen Bruch.
  2. Stabilitätsnachweis nach Abschnitt 8 zum Nachweis der Sicherheit gegen Knicken, Kippen und Beulen.
  3. Nachweis der Sicherheit gegen Umkippen nach Abschnitt 5.4.3 gegen Abheben und Abgleiten von den Lagern.
  4. Sonstige Nachweise nach den Abschnitten 5.4.4, 5.4.5 und gemäß Abschnitt 6.3.

5.4.2 Allgemeiner Spannungsnachweis

Der allgemeine Spannungsnachweis ist mit den Querschnittswerten nach Abschnitt 5.3 zu führen.

5.4.3 Nachweis gegen Umkippen

Für die Sicherheit gegen Umkippen von Bauteilen sowie gegen Abheben von den Lagern, z.B. bei Durchlaufträgern, und für die Standsicherheit des ganzen Tragwerks gelten die Bestimmungen von DIN 1050.

5.4.4 Sonstige Nachweise

Die vom Aluminiumtragwerk auf andere Tragteile (z.B. Fundamente) übertragenen Auflager- und Schnittgrößen sind, getrennt für die einzelnen angreifenden Lasten, nach Größe, Richtung und Angriffspunkt, anzugeben.

Soweit andere Bauteile gleichzeitig für den Kraftfluss innerhalb des Aluminiumtragwerks mitbenutzt werden (z.B. Wände oder Decken als Ersatz für Verbände oder zur Sicherheit gegen Ausknicken), muss für diese ein Festigkeitsnachweis erbracht werden. Dies gilt auch für bauliche Zwischenzustände.

5.4.5 Formänderungen

Die größten Verformungen (insbesondere Durchbiegungen) sind rechnerisch nachzuweisen, wobei mit dem Elastizitätsmodul nach Abschnitt 5.1 zu rechnen ist. Der Zweck des Bauwerks kann eine Beschränkung der Formänderung aus konstruktiven Gründen (z.B. Wasserablauf bei Flachdächern, Rissebildung in massiven Bauwerksteilen, Einfluss auf Maschinen) erforderlich machen. Der Einfluss der Eigenlast darf durch Überhöhung ausgeglichen werden.

6 Zulässige Spannungen und Sicherheitszahlen

6.1 Konstruktionsteile

Für den allgemeinen Spannungsnachweis sind die zulässigen Spannungen der Tabelle 4 zu entnehmen. Diese Festigkeitsangaben gelten für tragende Konstruktionen bis zu einer maximalen Temperatur von 80°C. Im Steg vollwandiger Träger dürfen die Normal- und die Schubspannungen je für sich die zulässigen Werte nicht überschreiten. Außerdem darf beim allgemeinen Spannungsnachweis die Vergleichsspannung

folgende Werte nicht überschreiten:

0,75 β0,2 beim Lastfall H und

0,80 β0,2 beim Lastfall HZ.

Für die Schubspannung im Stegblech von Trägern mit oberen und unteren Flanschen darf dabei der mittlere Wert

eingesetzt werden. Gegebenenfalls ist zusätzlich gemäß Abschnitt 6.3 zu verfahren.

6.2 Verbindungsmittel

Die hier getroffenen Regelungen gelten nur für vollschäftige Verbindungsmittel, wobei bei Schrauben der Gewindeanteil des Schaftes nicht mehr als 20 % in die Lochleibungsfläche des äußeren Bleches hineinragen darf.

6.2.1 Verbindungsmittel aus Aluminium

Die zulässigen Scher- und Zugspannungen für Aluminiumniete, -schrauben und -passschrauben (nach Tabelle 2) sind der Tabelle 5 zu entnehmen. Der maßgebende Querschnitt bei Beanspruchung auf Abscheren ist der Schaftquerschnitt, bei Beanspruchung auf Zug der Spannungsquerschnitt gemäß DIN 267 Teil 3, Ausgabe November 1967, Abschnitt 6.2.

Als zulässige Lochleibungspressungen gelten die Werte der Tabelle 4, Spalten 6 bis 9.

Gegebenenfalls ist zusätzlich gemäß Abschnitt 6.3 zu verfahren.

6.2.2 Verbindungsmittel aus Stahl

Die zulässigen Scherspannungen für Niete und Schrauben sowie für hochfeste Schrauben und Schließringbolzen sind in der Tabelle 6 enthalten.

Als zulässige Lochleibungspressungen gelten ebenfalls die Werte der Tabelle 4, Spalten 6 bis 9; bei hochfesten Schrauben und Schließringbolzen mit halber oder voller Vorspannung gelten die erhöhten Werte der Tabelle 7.

Bei Beanspruchung der Verbindungsmittel auf Zug gelten die Werte aus DIN 1050. Bei voll vorgespannten hochfesten Schrauben und bei Schließringbolzen darf die rechnerisch zusätzliche Zugbelastung bis zu 70 % der Vorspannkraft betragen.

Als zulässige Lochleibungsdrücke sind dann die Werte der Tabelle 7, Spalten 2 bis 5, zugrunde zu legen.

Gegebenenfalls ist zusätzlich gemäß Abschnitt 6.3 zu verfahren.

6.2.3 Andere Verbindungsmittel

Die Brauchbarkeit von Sonderverfahren der Verbindungstechnik, z.B. unter Verwendung von gleitfesten Schraubenverbindungen (HV-Verbindungen) aus Stahl und Aluminium, von Schließringbolzen, Blindniete und von Klebstoffen, ist sinngemäß nach den Abschnitten 3.1.2 bzw. 3.1.3 nachzuweisen.

Tabelle 4. Zulässige Spannungen in N/mm2 für Beanspruchung der Bauteile bei verschiedenen Lastfällen

 123456789
Werkstoffe und Werkstoffzustände nach Tabelle 1Zug und DruckSchubLochleibung
Schrauben, hochfeste Schrauben (ohne Vorspannung) mit einem Lochspiel von Δ d =1 mm
Lochleibung
Niete, Passschrauben und hochfeste Passschrauben (ohne Vorspannung) mit Δ d d 0,3 mm
zul σzul τzul σLzul σL
HHZHHZHHZHHZ
1AlZn4,5Mg1 F35 1) (F34)Bleche

Rohre

Profile

16018095110190215240270
2AlMgSi1 F32/F31 2) (F30)Bleche

Rohre

Profile

14516590100170190210240
3AlMgSi1 F28Bleche

Rohre

Profile

1151307080130145160180
4AlMgSi0,5 F22Rohre

Profile

951055560120135145165
5AlMg4,5Mn G31Bleche1201357080155175190215
6aAlMg4,5Mn F27/W28Bleche7080455090100115130
6bAlMg4,5Mn F27Rohre

Profile

80905055100115125140
7AlMg2Mn0,8 F24, F25, G24

AlMg3 F24, F25, G24

Bleche

Rohre

951055560120135145165
8AlMg2Mn0,8 F20Rohre

Profile

55653540708090100
9AlMg3 F18Rohre

Profile

4550303565758090
10AlMg2Mn0,8 W18, W/F19

AlMg3 W18, W19, F19

Bleche

Rohre

Hinweis: Im übrigen gelten die zulässigen Spannungen nur für die entsprechenden Dickenbereiche der Tabelle 1.

1)Die Werte gelten bei Blechen bis 15 mm Dicke. Bei Blechen über 15 mm bis 60 mm ist ein Umrechnungsfaktor von c=0,97 zu berücksichtigen (AlZn4,5Mg1 F34).
2)Die Werte gelten bei Blechen bis 10 mm Dicke. Bei Blechen über 10 mm bis 100 mm Dicke ist ein Umrechnungsfaktor von c= 0,94 zu berücksichtigen (AlMgSi1 F30).

Hinweis:Im übrigen gelten die zulässigen Spannungen nur für die entsprechenden Dickenbereiche der Tabelle 1.

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