umwelt-online: DAfStb- Richtlinie - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 3 (2)

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Überwachung der Ausführung durch das ausführende UnternehmenAnhang A

(normativ)

 Gegenstand der PrüfungArt der Prüfung, PrüfgrößeAnzuwenden fürAnforderungenErfordernis, Häufigkeit, Zeitpunkt
Beton1/Vergussbeton und Vergussmörtel 8
ÜK 2 (früher B II)
Spritzbeton 2/Spritzmörtel 2 Überwachungskategorie 2 bzw. 3 nach DIN EN 14487-1SPCCPCC und Zement-
mörtel
PCOSRiss-
füllstoff 3
Korrisions-
schutz-
stoffe
123456789101112
 1 Betonuntergrund
1Arbeitsplan (Anweisung für die Vorbereitung des Betonuntergrundes)Vergleich mit den ErfordernissenxxxxxxxxEinhalten der Festlegungen gemäß Teil 2, Abschnitt 2vor Beginn der Arbeiten
2BetonuntergrundSichtprüfungxxxxxxx-Eignung des Betonuntergrundes für die vorgesehene Maßnahmevor Beginn der nachfolgenden Arbeiten
3Rautiefe-----x--Wert ermitteln für SchichtdickenzuschlagBestimmung nach Abschnitt 3.2.5 oder Einstufung gemäß Begriffsdefinition der Rautiefe in Teil 1; Häufigkeit wie in Zeile 4
4Oberflächen-
zugfestigkeit
xxxxxx--Eignung hinsichtlich der Oberflächenzugfestigkeit gemäß Teil 2, Abschnitt 2, Tabelle 2.3> 50 m2:
3 Einzelprüfungen;
> 250 m2:
3 Einzelprüfungen je angefangene 250 m2
5Feuchtexxxxxxx-Einhalten der Festlegungen gemäß Teil 2, Abschnitt 2vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten und in Zweifelsfällen, z.B. bei Wetteränderungen
6Temperaturxxxx--x-Einhalten der Festlegungen gemäß Teil 2, Abschnitt 2arbeitstäglich, vor Beginn der Arbeiten und in Zweifelsfällen, z.B. bei Wetteränderungen
7----xxx-Temperatur 3 K höher als die Taupunkttemperatur
8RissmerkmaleMessung der Rissbreiten und Rissbreiten-
änderungen
xxxxxxx-Messgenauigkeit gemäß Teil 3, Abschnitt 3.2.8vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten
9 Bohrkernentnahme zur Feststellung von Rissart, Feuchtezustand und vorangegangenen Maßnahmenxxxxxxx-Sichtprüfung zur Rissbeurteilung, Aufschluss über stoffspezifische Anwendungsbedingungen der Rissfüllung und der nachfolgendenin Ausnahmefällen, vor Beginn der nachfolgenden Maßnahmen
 2 Gelieferte Stoffe
10Übergabe von werkgemischten ProduktenLieferschein u. Verpackungs-
aufdruck, Kennzeichnung
x5, 6xxxxxxxBezeichnung, Nachweis der Übereinstimmungjede Lieferung
11Sichtprüfungx-xxxxxxkeine auffälligen Veränderungenlaufend
12LagerungLagerungs-
bedingungen
xxxxxxxxnach den vom Hersteller bereitgestellten Angaben zur Ausführungbei der Einlagerung, in Zweifelsfällen
 3 Verarbeitungsfertige Stoffe
13Zusammensetzung der StoffeKonsistenz (nach Augenschein)xxxxx---Einhalten der Mischanweisung und des festgelegten Konsistenzbereichsjede Mischung
14Luftgehalt (für Mörtel M 3; für Bauwerke im Verkehrsbereich)---x-----Einhaltung der Festlegungen in den Angaben zur Ausführung und gemäß Teil 2, Abschnitt 43 x je Arbeitstag
15Frischmörtel-
rohdichte (für Mörtel M 3; für Bauwerke im Verkehrsbereich)
--xx---- je angefangene l00 m3, mindestens 1x je Arbeitstag
 4 Verarbeiten
16Arbeitsplan, Anweisung für das Herstellen, Fördern, Verarbeiten und NachbehandelnDurchsicht auf Vollständigkeitxxxxxxxxrichtig, vollständigvor Beginn der Arbeiten
17WitterungLufttemperatur, Höchst- und Tiefstwert, Witterungs-
verhältnisse
xxxxxxxxEinhalten der Festlegungen nach Teil 2, Abschnitt 2 und den Angaben zur Ausführung der verwendeten Stoffe sowie Teil 3, Abschnitt 3.2.9arbeitstäglich, vor Beginn der Arbeiten und in Zweifelsfällen, z.B. bei Wetteränderungen
18Relative Luftfeuchte, Taupunkt-
temperatur
----xxxx 7
19StoffeSichtprüfungxxxxx-xxkeine auffälligen Veränderungenlaufend
20StoffmengenVerbrauchs-
messung
-----xx-Einhalten der Angaben zur Ausführungnach Festlegung durch den sachkundigen Planer
21SchichtdickeStoffverbrauch, Differenzschicht- dickenmessung-xxxxx--Einhalten der Angaben zur AusführungAusreichend häufig, so dass die Angaben der Ausführung eingehalten werden
 5 Ausgehärtete Stoffe
22 Abklopfen der Oberfläche, Hohlstellen-xxxx---keine Hohlstellenvor Beginn der nachfolgenden Arbeiten
23BetonersatzsystemHaftzugfestigkeit-xxxx---Einhalten der Festlegungen nach Teil 2, Abschnitt 4
βHZ ≥ 1,5 N/mm2 (Mittelwert)
βHZ ≥ 1,0 N/mm2 (kleinster Einzelwert)
nach Festlegung durch den sachkundigen Planer, ohne Festlegungen mindestens die Hälfte der Prüfungen der Oberflächenzugfestigkeit
24Betondeckung, Zerstörungsfreie Messungxxxx----Einhalten der Festlegungennach Festlegung durch den sachkundigen Planer
25FeinspachtelHaftzugfestigkeit-----x--Einhalten der Festlegungen nach Teil 2, Abschnitt 5, Tabelle 5.4, Zeile 19nach Festlegung durch den sachkundigen Planer; ohne Festlegung mindestens die Hälfte der Prüfungen der Oberflächenzugfestigkeit
26OS-SystemSichtprüfung, Poren, Blasen-----x--Einhalten der Anforderungen nach Teil 2, Abschnitt 5nach Festlegung durch den sachkundigen Planer
27Gitterschnitt in Anlehnung an DIN EN ISO 2409 (OS4 + OS5)-----x--GT ≤ 2
28Haftzugfestigkeit und Schichtdicke-----x--Einhalten der Festlegungen nach Teil 2, Abschnitt 5, Tabelle 5.4, Zeile 19 bzw. nach Teil 2, Tabelle 5.2
29FüllgradBohrkernentnahme------x-≥ 80 % gemäß Teil 3, Abschnitt 3.5 und Teil 2, Abschn. 6
 6 Technische Einrichtungen
30Abmessvorrichtung für Zusätze und WasserSichtprüfungxxxxxxxxEinwandfreies Arbeitenwöchentlich
31FunktionskontrollexxxxxxxxEinhalten der Sollmengen mit einer Genauigkeit von 3 %bei Beginn der Arbeiten, dann monatlich
32Mischwerkzeuge, Förder-, Einbring- und VerdichtungsgeräteFunktionskontrollexxxxxxxxEinwandfreies Arbeitenbei Beginn der Arbeiten, dann mindestens monatlich
33Mess-, Prüf-, LaborgeräteFunktionskontrollexxxxxxxxAusreichende Messgenauigkeitbei Inbetriebnahme, in angemessenen Zeitspannen

1 Überwachung durch das ausführende Unternehmen nach DIN 1045

2 Überwachung durch das ausführende Unternehmen nach DIN EN 14487 bzw. DIN 18551

3 Beachtung der Anforderungen und Anwendungsbedingungen nach Teil 2, Abschnitt 6

4 Bei der Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit sind Abschnitt 3.2.7 und Anhang C zu beachten

5 Bei Transportbeton und werksgemischtem Mörtel: Vollständigkeit der Angaben nach DIN 1045 bzw. DIN 18557

6 Bei werkgemischten Trockenprodukten: Nachweis der Überwachung nach DAfStb -Richtlinie für Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel

7 Bei Verarbeitung von Epoxidharz

8 Bei Vergussbeton und Vergussmörtel Überwachung durch das ausführende Unternehmen nach DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel"

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PrüfverfahrenAnhang B

(normativ)

 Eigenschaft
- ggf. Prüfmethode -
zu prüfen durchQuelleBeschreibung des Prüfverfahrens siehe Abschnitt
1234
1Augenscheinliche BeschaffenheitBaustelleDBV-Merkblatt: "Anwendung von Reaktionsharzen im Betonbau", Teil 2: Untergrund. DBV-Merkblatt: "Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau". Deutscher Verband für Schweißtechnik e.V.: Richtlinie DVS 0302 / Juli 1985 "Flammstrahlen von Beton"3.2.1
2BetondruckfestigkeitBaustelle und PrüfstelleDIN EN 12390-1 bis -3-
3Oberflächenzugfestigkeit bzw. HaftzugfestigkeitBaustelle und PrüfstelleDIN 10483.2.6, 3.4.2 und Anhang C
4KonsistenzBaustelleDIN EN 12350-1 bis -5-
5LuftgehaltBaustelleDIN EN 12350-7-
6Rohdichte des Frischbetons/ -mörtelsBaustelleDIN EN 12350-6-
7KarbonatisierungstiefeBaustelleHeft 422 des DAfStb-
8Betondeckung, Lage und Durchmesser der BewehrungBaustelle-3.3.2
9Chlorid-GehaltBaustelle und PrüfstelleHeft 401 des DAfStb-
10Feuchtegehalt des Betons
  • durch Erwärmen der Oberfläche
Baustelle-3.2.2
  • mit dem CM-Gerät
Baustelle-Anhang F
  • andere geeignete Verfahren
Baustelle und PrüfstelleDIN 1048-5-
11Wassereindringung nach KarstenPrüfstelleKarsten, R.: Bauchemie, 10. Auflage 1997, Verlag C. F. Müller, Karlsruhe3.2.3
12BenetzbarkeitBaustelleRoth, M.: Zur Wirksamkeit und Haltbarkeit von Silikonimprägnierungen; Deutsche Maler- und Lackiererzeitschrift "Die Mappe", Heft 12, 19833.2.4
13Rauheit
  • Sandflächenverfahren
Baustelle-3.2.5
  • andere geeignete Verfahren
Prüfstelle--
14Risszustand
  • Rissbreitenmaßstab, Risslupe (evtl. mit Gipsmarke)
Baustelle-3.2.7
  • Setz-Dehnungsmesser, Messuhren und induktive Wegaufnehmer
Prüfstelle--
15Verarbeitungs-
bedingungen
  • Temperatur und Feuchtigkeit der Luft, Temperatur des Bauteils, Taupunkttemperatur
Baustelle-3.2.8
16Dicke der Beschichtung
  • Differenzschichtdickenmessung
Baustelle und PrüfstelleDIN 50986 und 509223.4.1
  • Keilschnitt-Verfahren
  • Bohrkern
17Gitterschnittprüfung mit Tape-TestPrüfstelleDIN EN ISO 24093.4.3
18Füllgrad von RissenPrüfstelle-3.5
19Impuls-Echo-VerfahrenPrüfstelleDGZfP -Merkblatt B4 für das Ultraschall-Impuls-Verfahren zur Zerstörungsfreien Prüfung mineralischer Baustoffe und Bauteile, 1999, 18 S.-
* Geregelte Bauprodukte, z.B. Beton nach DIN 1045 bzw. DIN EN 206-1, sind nach den entsprechenden Normen zu prüfen.

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Abreißprüfung zur Ermittlung der Oberflächenzugfestigkeit und der HaftzugfestigkeitAnhang C

(normativ)

(1) Es werden Prüfstempel (Abzugplatten) aus Stahl mit kreisförmiger Klebefläche verwendet, deren Durchmesser ds = 50 mm ± 2 mm betragen soll. Die Dicke des Prüfstempels muss mindestens 25 mm sein; die Restdicke unter zentrischen Bohrungen oder Ausnehmungen darf 15 mm nicht unterschreiten.

(2) Die Prüfungen müssen mit Zugvorrichtungen nach EN 10002-2 und EN 10002-4 durchgeführt werden und mindestens der Klasse 2 zugeordnet werden können.

(3) Die Vorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass die Zugkraft frei von Querkräften und Momenten in die Prüffläche eingeleitet werden kann. Die Vorrichtungen müssen so über dem Prüfstempel justiert werden, dass die Achse des Prüfstempels und die des Arbeitskolbens auf einer Geraden liegen.

(4) Bei der Festlegung der Prüfflächen ist zu beachten, dass der Abstand der Prüfflächenränder untereinander bzw. zum Bauteilrand mindestens gleich dem Durchmesser der Prüffläche sein sollte.

(5) Vor dem Aufkleben des Prüfstempels ist die Prüffläche von lose anhaftendem Schmutz zu befreien. Die durch eine Ringnut begrenzte Prüffläche muss für die Klebung ausreichend trocken sein.

(6) Bei harten Beschichtungen muss die Ringnut mit einer diamantbesetzten Bohrkrone nass gebohrt werden. Die Bohrkrone muss die Beschichtung durchbohren und 5 bis 10 mm in den Beton eindringen. Der Innendurchmesser der Ringnut und der Außendurchmesser des Prüfstempels müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass der Stempel bündig auf den freigebohrten Zylinderstumpf aufgeklebt werden kann. Für das Bohren sind gut schneidende Bohrkronen mit abgerundetem Besatz zu verwenden, so dass eine kerbfreie Ringnutwurzel entsteht. Der Zylinderstumpf darf nicht vorgeschädigt werden. Bohrmehl bzw. Bohrschlamm ist gründlich zu entfernen.

(7) Bei weichen Beschichtungen ist die Prüffläche nach dem Aufkleben des Prüfstempels bis zum Beton zu durchtrennen. Der Schnitt ist bündig mit der Mantelfläche des Prüfstempels zu führen. Als Schneidvorrichtung kann z.B. ein scharfes Messer verwendet werden.

(8) Als Klebstoff sind im Allgemeinen schnellhärtende, pastöse Reaktionsharzklebstoffe zu verwenden.

(9) Der Prüfstempel ist so aufzusetzen, dass überschüssiger Klebstoff aus der Klebefuge herausgedrückt wird und Lufteinschlüsse vermieden werden. Überstehender oder ggf. in die Ringnut eingedrungener Klebstoff ist zu entfernen.

(10) Die Stempelfläche soll im aufgeklebten Zustand parallel zur Prüffläche liegen; die Klebefuge soll möglichst dünn sein.

(11) Bei harten Beschichtungen soll die Kraft bis zum Bruch stetig so gesteigert werden, dass die Zugspannung in der Klebefuge um etwa 0,05 N/mm2 je s zunimmt. Für ds = 50 mm entspricht dies einer Kraftsteigerung von rd. 100 N/s.

(12) Bei weichen Beschichtungen soll die Zugspannung um etwa 0,15 N/mm2 je s zunehmen. Für ds = 50 mm entspricht dies einer Kraftsteigerung von rd. 300 N/s.

(13) Die Bruchfläche ist nach Augenschein zu beurteilen; dabei sind folgende Bruchformen zu unterscheiden:

Kohäsionsversagen:

  • Bruchform A:
im Beton bzw. im Untergrund
  • Bruchform B:
in der ersten Schicht des zu prüfenden Systems
  • Bruchform C:
in der zweiten Schicht des zu prüfenden Systems
  • ...
 
  • Bruchform Y:
in der Klebschicht

Adhäsionsversagen:

  • Bruchform A/B:
Zwischen Beton (bzw. Unterlage) und der ersten Schicht des zu prüfenden Systems
  • Bruchform B/C:
zwischen der ersten und zweiten Schicht des zu prüfenden Systems
  • Bruchform -/Y:
zwischen der letzten Schicht des zu prüfenden Systems und der Klebschicht
  • Bruchform Y/Z:
zwischen Klebschicht und Stempel

Die den Bruchformen zugeordneten Flächenanteile sind jeweils auf 10 % abzuschätzen.

(14) Die Berechnung der Oberflächenzugfestigkeit des Betonuntergrundes ist nur bei Bruchform A möglich. Zur Berechnung der Haftzugfestigkeit werden nur die Bruchformen A/B und B/C herangezogen. Die übrigen Bruchformen können zur Abschätzung der Haftzugfestigkeit mit herangezogen werden.

(15) Bei wechselndem Bruchverlauf ist der Anteil der jeweiligen Bruchfläche abzuschätzen. Der relativ größte Flächenanteil bestimmt die Zuordnung zu einem Trennfall.

(16) Aus der erreichten Höchstkraft F wird die Haftzugfestigkeit (bzw. Oberflächenzugfestigkeit) errechnet:

βHZ = 4 * F/π * d 2 [N/mm2]

Die Festigkeit ist auf 0,1 N/mm2 anzugeben.

(17) Im Prüfbericht sind anzugeben:


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