Teil 1
Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach Art. 23 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
§ 1 Anerkennung
§ 2 Anerkennungsvoraussetzungen
§ 3 Antrag und Antragsunterlagen
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Besondere Pflichten
§ 6 Erlöschen und Widerruf
Teil 2
Kennzeichnung der Bauprodukte nach Art. 21 Abs. 2 BayBO
§ 7 Übereinstimmungszeichen
Teil 3
Besondere Anforderungen an Hersteller bestimmter Bauprodukte und Anwender bestimmter Bauarten nach Art. 22 BayBO
§ 8 Anwendungsbereich
§ 9 Nachweise
§ 10 Abweichungen
Teil 4
Überwachung von Tätigkeiten mit bestimmten Bauprodukten und bei bestimmten Bauarten nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 22 BayBO
§ 11 Anwendungsbereich
Teil 5
Bauprodukte und Bauarten mit Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen
§ 12 Feststellung der wasserrechtlichen Eignung durch Nachweise nach der BayBO
Teil 6
Schlussbestimmungen
§ 13 Inkrafttreten