Rechtliche Sicherung
durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
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1 Begriff der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
2 Entstehung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
2.1 Einigung
2.2 Eintragung
3 Anwendungsbereich des § 65 BbgBO
4 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 65 BbgBO)
4.1 Befristete Baugenehmigungen
4.2 Duldung von Leitungen nach § 44 Abs. 1 BbgNRG
4.3 Gemeinsame Bauteile, § 11 Abs. 2 BbgBO
4.4 Ausnahme nach § 65 Abs. 4 BbgBO
5 Verfahrensfragen
5.1 Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde an den Bauherrn
5.2 Feststellung der rechtlich zu sichernden Anforderung
5.3 Verwendung der Muster-Formulare
5.4 Kosten des Antragsverfahrens
5.5 Erfordernis der Eintragung im Rang vor Grundpfandrechten
5.6 Verfahrensstand bei Erteilung der Baugenehmigung
5.7 Anwendung des § 65 BbgBO im Zustimmungsverfahren nach § 72 BbgBO
6 Besonderheiten bei der Bestellung eines Erbbaurechts
7 Besonderheiten bei der Teilung von Grundstücken nach § 4 Abs. 3 BbgBO
8 Erfassung der Dienstbarkeiten
9 Verfahren im Zwangsversteigerungsverfahren
10 Löschung
11 Fortgeltung der Baulastenverzeichnisse