Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Bau |
AGBauGB Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch
- Baden-Württemberg -
Vom 3. Mai 2005
(GBl. Nr. 7 vom 12.05.2005 S. 330 - Außerkrafttreten aufgehoben)
Die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c des Baugesetzbuchs ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 nicht anzuwenden.
*) lt. Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Architekten- und des Ingenieurgesetzes und zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 03.05.2005 S. 330 tritt dieses Ausführungsgesetz mit Wirkung vom 31.12.2008 außer Kraft.
ENDE