Regelwerk; Bau- & Planungsrecht
VV-ROG/NROG-Untersagung
- Inhalt =>
1. Zweck und Wirkung der Untersagung |
2. Gegenstand der Untersagung und deren Bindung an die Ziele der Raumordnung |
3. Voraussetzungen für die Untersagung |
3.1 Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad der beabsichtigten raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme |
3.2 Raumbedeutsame Planung, Maßnahme oder Zulassungsentscheidung noch nicht abgeschlossen |
3.3 Weitere materielle Voraussetzungen der unbefristeten Untersagung (Unvereinbarkeit mit einem bestehenden Ziel der Raumordnung, § 12 Abs. 1 ROG) |
3.4 Weitere materielle Voraussetzungen der befristeten Untersagung (Unvereinbarkeit mit einem in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumordnung, § 12 Abs. 2 ROG) |
3.4.1 Betroffenheit eines in Aufstellung befindlichen Zieles der Raumordnung |
3.4.2 Zielverwirklichung unmöglich oder wesentlich erschwert |
4. Ermessensentscheidung |
4.1 Entschließen zum Untersagen (Entschließungsermessen) |
4.2 Auswahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten (Auswahlermessen) |
5. Adressat, Wirkung und Umsetzung der befristeten und der unbefristeten Untersagung |
5.1 Adressat |
5.2 Wirkung und Umsetzung |
6. Anhörung, Nebenbestimmungen, sonstige Hinweise |
7. Zuständige Stellen (§ 19 Abs. 3 NROG) |
8. Rechtsbehelfsbelehrung bei einer Untersagung |
9. Schlussbestimmungen |