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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -
Vom 18. Februar 2021
(Nds. GVBl. Nr.68 vom 18.02.2021 S. 68)
Aufgrund
des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und
des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),
wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2019 (Nds. GVBl. S. 366), wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Zahl "51,00" durch die Zahl "55,50" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Zahl "43,00" durch die Zahl "46,50" ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Zahl "32,50" durch die Zahl "35,50" ersetzt.
d) In Nummer 4 wird die Zahl "27,50" durch die Zahl "30,00" ersetzt.
2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
aa) In der Bezeichnung zu Nummer 4 werden das Komma und die Angabe "SAPOS" gestrichen.
bb) In der Liste der Tabellen wird die Angabe
"Tabelle 4 | Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste" |
gestrichen.
b) In den Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen werden die folgenden Angaben gestrichen:
"DÜKN | Digitale Übersichtskarte Niedersachsen", |
"EPS | Echtzeit-Positionierungs-Service", |
"GeoNAM | Datenbank, in der die geografischen Namen verzeichnet sind", |
"GPPS | Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service", |
"GPPS-PrO | Online-Berechnungsdienst für GPPS-Daten", |
"HEPS | Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service", |
"IR | Infrared; Infrarotkanal für Digitale Orthophotos", |
"RINEX | Receiver Independent Exchange Format; Datenformat für GNSS-Rohdaten (GNSS = Globale Navigationssatellitensysteme)", |
"RTCM | Radio Technical Commission for Maritime Services; Standard zur Übertragung von Korrekturdaten für GNSS-Anwendungen (GNSS = Globale Navigationssatellitensysteme)", |
"RTCM-AdV | Format RTCM, verschlüsselt und komprimiert", |
SAPOS | Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung" und" |
"VRS | virtuelle Referenzstation". |
c) In Nummer 1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "99,00" durch die Zahl "107,00" ersetzt.
d) In Nummer 4 werden in der Spalte 2 das Komma und die Angabe "SAPOS" gestrichen.
e) Nummer 4.4
4.4 Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste nach Tabelle 4
zu bemessen
wird gestrichen.
f) In Nummer 5.4.1 wird in der Spalte 2 die Angabe "DÜKN500, DÜKN1000," gestrichen.
g) In Nummer 7.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "73,00" durch die Zahl "79,00" ersetzt.
h) In Nummer 7.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "5,00" durch die Zahl "5,50" ersetzt.
i) In Nummer 7.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "7,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.
j) In Nummer 8.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "220,00" durch die Zahl "240,00" ersetzt.
k) In Nummer 8.3.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "37,00" durch die Zahl "40,00" ersetzt.
l) Es wird die folgende Nummer 8.3.4 eingefügt:
"8.3.4 | Fertigung einer sonstigen Bescheinigung | nach Zeitaufwand". |
m) In Nummer 9.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.
n) In Nummer 9.2 werden in der Spalte 2 das Komma durch das Wort "sowie" und in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.
o) Nummer 9.3 wird wie folgt geändert:
aa) In der Spalte 3 wird die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.
bb) In der Anmerkung zu Nummer 9.3 wird die Zahl "100,00" durch die Zahl "109,00" ersetzt.
p) In Nummer 9.4.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.
q) In Nummer 9.5 wird in der Spalte 3 die Zahl "28,00" durch die Zahl "30,50" ersetzt.
r) In Nummer 12.2.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "1.505,00" durch die Zahl "1.633,00" ersetzt.
s) In Nummer 12.2.1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "0,41" durch die Zahl "0,45" ersetzt.
t) In Nummer 12.2.1.2.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "0,20" durch die Zahl "0,22" ersetzt.
u) In Nummer 13.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.
v) In Nummer 14.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "21,00" durch die Zahl "23,00" ersetzt.
w) In Nummer 14.2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "89,00" durch die Zahl "96,50" ersetzt.
x) In Nummer 14.3.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "47,00" durch die Zahl "51,00" ersetzt.
y) In Nummer 14.3.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "89,00" durch die Zahl "96,50" ersetzt.
z) In Nummer 15 wird in der Spalte 3 die Zahl "57,00" durch die Zahl "62,00" ersetzt.
za) In Nummer 16.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "470,00" durch die Zahl "510,00" ersetzt.
zb) In Nummer 16.1.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "105,00" durch die Zahl "114,00" ersetzt.
zc) Die Tabelle 2 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden nach der Angabe "3D-Messdaten" das Komma und die Angabe "Verwaltungsgrenzen, Ortsverzeichnis" gestrichen.
bb) In Nummer 12 wird die Angabe "Nrn. 1 bis 11" durch die Angabe "Nrn. 1 bis 9" ersetzt.
zd) Die Tabelle 4
Tabelle 4
Bereitstellung von SAPOS-Daten, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
1 Bereitstellung von SAPOS-Daten, die sich nur auf Niedersachsen beziehen, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste gebührenfrei
wird gestrichen.
ze) In der Tabelle 6 werden in der Anmerkung zu Nummer 2 beim zweiten Spiegelstrich die Worte "Verwendungs- und Geschäftsbedingungen" durch die Worte "Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen" ersetzt.
zf) Die Tabelle 7 wird wie folgt geändert:
aa) In der Zeile 1 werden die Zahl "84" durch die Zahl "88" und die Zahl "260" durch die Zahl "271" ersetzt.
bb) In der Zeile 2 werden die Zahl "160" durch die Zahl "192" und die Zahl "500" durch die Zahl "570" ersetzt.
cc) In der Zeile 3 werden die Zahl "260" durch die Zahl "282" und die Zahl "880" durch die Zahl "915" ersetzt.
dd) In der Zeile 4 werden die Zahl "400" durch die Zahl "450" und die Zahl "1 250" durch die Zahl "1 378" ersetzt.
ee) In der Zeile 5 werden die Zahl "550" durch die Zahl "585" und die Zahl "1 650" durch die Zahl "1 800" ersetzt.
ff) In der Zeile 6 werden die Zahl "0,35" durch die Zahl "0,37" und die Zahl "1,05" durch die Zahl "1,14" ersetzt.
zg) Die Tabelle 8 wird wie folgt geändert:
aa) In der Spalte 2 werden die Zahl "210" durch die Zahl "228", die Zahl "570" durch die Zahl "618", die Zahl "1 100" durch die Zahl "1 194", die Zahl "1 760" durch die Zahl "1 910", die Zahl "2 470" durch die Zahl "2 680" und die Zahl "1,57" durch die Zahl "1,7" ersetzt.
bb) In der Spalte 3 wird die Zahl "145" durch die Zahl "157" ersetzt.
zh) Die Tabelle 9 wird wie folgt geändert:
aa) Abschnitt A wird in der Spalte "Bodenwert" wie folgt geändert:
aaa) In der Spalte "bis 7,50 Euro/m2" werden die Zahl "565" durch die Zahl "613", die Zahl "152" durch die Zahl "165", die Zahl "115" durch die Zahl "125" und die Zahl "94" durch die Zahl "102" ersetzt.
bbb) In der Spalte "über 7,50 Euro/m2 bis 150 Euro/m2" werden die Zahl "669" durch die Zahl "726", die Zahl "204" durch die Zahl "221", die Zahl "157" durch die Zahl "170" und die Zahl "120" durch die Zahl "130" ersetzt.
ccc) In der Spalte "über 150 Euro/m2" werden die Zahl "831" durch die Zahl "902", die Zahl "240" durch die Zahl "260", die Zahl "188" durch die Zahl "204" und die Zahl "162" durch die Zahl "176" ersetzt.
bb) Abschnitt B wird in der Spalte "Bodenwert" wie folgt geändert:
aaa) In der Spalte "bis 7,50 Euro/m2" werden die Zahl "502" durch die Zahl "545", die Zahl "162" durch die Zahl "176", die Zahl "146" durch die Zahl "158" und die Zahl "125" durch die Zahl "136" ersetzt.
bbb) In der Spalte "über 7,50 Euro/m2 bis 150 Euro/m2" werden die Zahl "617" durch die Zahl "669", die Zahl "204" durch die Zahl "221", die Zahl "178" durch die Zahl "193" und die Zahl "152" durch die Zahl "165" ersetzt.
ccc) In der Spalte "über 150 Euro/m2" werden die Zahl "747" durch die Zahl "810", die Zahl "251" durch die Zahl "272", die Zahl "214" durch die Zahl "232" und die Zahl "183" durch die Zahl "199" ersetzt.
cc) Abschnitt C wird in der Spalte "Bodenwert" wie folgt geändert:
aaa) In der Spalte "bis 7,50 Euro/m2" werden die Zahl "402" durch die Zahl "436", die Zahl "53" durch die Zahl "58" und die Zahl "37" durch die Zahl "40" ersetzt.
bbb) In der Spalte "über 7,50 Euro/m2 bis 150 Euro/m2" werden die Zahl "465" durch die Zahl "505", die Zahl "63" durch die Zahl "68" und die Zahl "42" durch die Zahl "46" ersetzt.
ccc) In der Spalte "über 150 Euro/m2" werden die Zahl "528" durch die Zahl "573", die Zahl "73" durch die Zahl "79" und die Zahl "47" durch die Zahl "51" ersetzt.
3. Die Anlage 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| "Anlage 2 Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde (zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
|
4. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 1.5.3 wird die folgende Anmerkung eingefügt:
"Anmerkung zu den Nrn. 1.5.1 bis 1.5.3:
Die Mindestgebühr ist bei Bereitstellung nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.3 nur einmal zu erheben."
b) In Nummer 3 werden in der Spalte 2 das Komma und die Angabe "SAPOS" gestrichen.
c) Nummer 3.3
3.3 Bereitstellung von SAPOS-Daten sowie Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten nach Tabelle 4
zu bemessen
wird gestrichen.
d) In Nummer 4.4.1 werden in der Spalte 2 die Angabe "DÜKN500, DÜKN1000," und in der Spalte 3 die Angabe "Nr. 1" gestrichen.
e) In den Nummern 4.4.2.1 und 4.4.2.2 wird jeweils in der Spalte 3 die Angabe "Nr. 1" gestrichen.
5. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1.4 wird in der Spalte 3 die Zahl "110,00" durch die Zahl "120,00" ersetzt.
b) In Nummer 1.12.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "100,00" durch die Zahl "109,00" ersetzt.
c) In Nummer 2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "220,00" durch die Zahl "240,00" ersetzt.
d) In Nummer 2.9.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "200,00" durch die Zahl "218,00" ersetzt.
e) In Nummer 2.9.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "100,00" durch die Zahl "109,00" ersetzt.
f) In Nummer 3.2 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "FODIS" ein Komma und die Worte "je Jahr" angefügt.
Artikel 2
Weitere Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, wird wie folgt geändert:
1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) In den Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen werden die folgenden Angaben gestrichen:
"AdV-CityGML | AdV-Format für 3D-Gebäudemodelle", |
"ALS | Airborne Laserscanning", |
"Basis-DLM | Digitales Basis-Landschaftsmodell", |
"CIR | Colorinfrared; Infrarot-Farbkanäle für Digitale Orthophotos", |
"CityGML | City Geography Markup Language; Anwendungsschema für 3D-Stadtmodelle", |
"LoD1 | Level of Detail 1; Gebäude als Blockmodell", |
"LoD2 | Level of Detail 2; Gebäude als Strukturmodell (mit Dachstrukturen)" und |
"RGB | Rot, Grün, Blau; Farbkanäle für Digitale Orthophotos". |
b) Die Nummern 3.4.1, 3.4.6 und 3.4.9
3.4.1 Basis-DLM nach Tabelle 2 Nrn. 1, 12 und 13
zu bemessen3.4.6 DOP nach Tabelle 2 Nm. 6, 12 und 13
zu bemessen3.4.9 3D-Gebäudemodelle nach Tabelle 2 Nm. 8, 12 und 13
zu bemessen
werden gestrichen.
c) Nummer 5.2.4
5.2.4 DOP 50 % der Gebühr nach Nr. 3.3.
wird gestrichen.
d) In Nummer 5.4.1 werden in der Spalte 2 die Angabe "Basis-DLM," und nach der Angabe "DTK100" das Komma und die Angabe "DOP" gestrichen.
e) In Nummer 5.4.3.2 wird in den Spalten 2 und 3 jeweils die Angabe "Nr. 2, 3 oder 6" durch die Angabe "Nr. 2 oder 3" ersetzt.
f) Nummer 5.4.4 erhält folgende Fassung:
Alt:
5.4.4 WFS oder WFS-G für
Neu:
"5.4.4 | WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe ... | 75 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr". |
g) Die Nummern 5.4.4.1 und 5.4.4.2
5.4.4.1 ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe 75 % der nach
Tabelle 1 Nr. 1
zu bemessenden Gebühr5.4.4.2 ATKIS-Vektordaten nach Tabelle 2 Nr. 1 75 % der nach
Tabelle 2 Nr. 1
zu bemessenden Gebühr
werden gestrichen.
h) Die Tabelle 2 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden im Klammerzusatz die Angaben "Basis DLM,", "DOP," und "3D-Gebäudemodelle," gestrichen.
bb) Die Nummern 1 bis 1.2, 6 bis 6.2 und 8
1 Basis-DLM1.1 Vektordaten im Datenformat NAS oder Shape
1.1.1 alle Objektbereiche
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2
Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 7,50 für den 501. bis 5.000. km2 3,75 für den 5.001. bis 25.000. km2 1,875 ab dem 25.001. km2 0,9375 höchstens 63.000 Euro 1.1.2 einzelne Objektbereiche
Objektbereich
Prozentsatz der Gebühr nach Nr. 1.1.1
Siedlung 35 Verkehr 35 Vegetation 15 Gewässer 10 Gebiete 5 Höhenlinien 15
1.2
aktualisierte Vektordaten im Datenformat NAS 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1.1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1.1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind 6 DOP im Datenformat TIFF
6.1 RGB- oder CIR-Farbkanäle
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2
Auflösung (Pixelgröße) in der Natur
20 cm 40 cm Gebühr in Euro je km2 für den 1. bis 500. km2 9,00 6,00 für den 501. bis 5.000. km2 4,50 3,00 für den 5.001. bis 25.000. km2 2,25 1,50 ab dem 25.001. km2 1,125 0,75 höchstens 76.000 Euro 51.000 Euro
6.2 Zuschlag zu Nr. 6.1 für IR-Kanal zusätzlich zu RGB-Farbkanälen 30 % der nach Nr. 6.1 zu bemessenden Gebühr
8 3D-Gebäudemodelle im Datenformat AdV-CityGML
Objekte LoD11 LoD2 Gebühr in Euro je Objekt für das 1. bis 1.000. 0,27 0,45 für das 1.001. bis 10.000. 0,135 0,225 für das 10.001. bis 100.000. 0,0675 0,1125 für das 100.001. bis 1.000 000. 0,03375 0,05625 ab dem 1.000 001. 0,016875 0,028125 höchstens 93.000 Euro 155 000 Euro 1) Gebäudemodelle in der LoD1-Qualität werden standardmäßig aus Hausumringen und ALS-Daten modelliert. Werden LoD1-Daten geringerer Qualität abgegeben, die statt aus ALS-Daten aus Bildflugdaten modelliert wurden, verringert sich die zu bemessende Gebühr um 30 %.
werden gestrichen.
cc) In Nummer 12 wird die Angabe "Nrn. 1 bis 9" durch die Angabe "Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9" ersetzt.
dd) In Nummer 13 wird die Angabe "Nrn. 1 bis 9 und 12" durch die Angabe "Nrn. 2, 3, 4, 7, 9 und 12" ersetzt.
i) Die Tabelle 6 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1.2 wird die Angabe "Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9" durch die Angabe "Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9" ersetzt.
bb) In Nummer 2.1.1 wird in der Spalte "ATKIS-, AFIS-Daten" die Angabe "Tabelle 2 Nr. 1.1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9" durch die Angabe "Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9" ersetzt.
cc) In Nummer 2.1.2 wird in der Spalte "Jährliche Gebühr" die Angabe "Tabelle 2 Nr. 1.1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9" durch die Angabe "Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9" ersetzt.
dd) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aaa) Für die Bereitstellungsform "Online über Geodatendienste WCS, WFS oder WFS-G" wird in der Spalte "Gebühr" die Angabe "Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4 oder 6" durch die Angabe "Tabelle 2 Nr. 2, 3 oder 4" ersetzt.
bbb) Für die Bereitstellungsform "Offline" wird in der Spalte "Gebühr" die Angabe "Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9" durch die Angabe "Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9" ersetzt.
2. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2.4 werden in der Spalte 2 die Angaben "Basis-DLM,", "DOP," und "3D-Gebäudemodelle," gestrichen und in der Spalte 3 wird die Angabe "Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9" durch die Angabe "Nr. 2, 3, 4, 7 und 9" ersetzt.
b) In Nummer 4.4.1 werden in der Spalte 2 die Angabe "Basis-DLM," nach der Angabe "DTK100" das Komma und die Angabe "DOP" gestrichen.
c) In Nummer 4.4.3.2 wird in den Spalten 2 und 3 jeweils die Angabe "Nr. 2, 3 oder 6" durch die Angabe "Nr. 2 oder 3" ersetzt.
d) Nummer 4.4.4 erhält folgende Fassung:
Alt:
4.4.4 WFS oder WFS-G für
Neu:
"4.4.4 | WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe | 10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr". |
e) Die Nummern 4.4.4.1 und 4.4.4.2
4.4.4.1 ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe 10 % der nach
Tabelle 1 Nr. 1
zu bemessenden Gebühr4.4.4.2 ATKIS-Vektordaten nach Tabelle 2 Nr. 1 30 % der nach
Tabelle 2 Nr. 1
zu bemessenden Gebühr
werden gestrichen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 am 1. Juli 2021 in Kraft.
ID: 232324
ENDE |