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Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 6. November 2023
(Nds. GVBl. Nr. 23 vom 16.11.2023 S. 268)



Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),

wird verordnet:

Artikel 1

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Februar 2021 (Nds. GVBl. S. 68), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 wird nach dem Wort "Vermessungsingenieure" die Angabe "(NÖbVIG)" eingefügt und nach dem Wort "Gebührenverzeichnis" werden die Worte "für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde" gestrichen.

2. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Zahl "55,50" durch die Zahl "58,00" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Zahl "46,50" durch die Zahl "49,00" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Zahl "35,50" durch die Zahl "37,50" ersetzt.

d) In Nummer 4 wird die Zahl "30,00" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl "0,70" durch die Zahl "1,00" ersetzt.

4. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

aa) Der Bezeichnung zu Nummer 18 werden die Worte "und Amtshandlungen" angefügt.

bb) Die Bezeichnung zu Nummer 19 erhält folgende Fassung:

altneu
Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten"Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen".

cc) In der Liste der Tabellen wird in der Bezeichnung zu Tabelle 7 die Angabe " § 7" durch die Angabe " § 11 der Niedersächsischen" ersetzt.

b) In den Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen wird nach der Zeile mit der Angabe "ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem" die folgende Zeile eingefügt: "COG Cloud Optimized GeoTIFF; Datenformat".

c) In Nummer 1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "107,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

d) In Nummer 1.2.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

e) Nummer 2.1.2.1


2.1.2.1DIN A418,00


wird gestrichen.

f) Die bisherige Nummer 2.1.2.2 wird Nummer 2.1.2.1 und wie folgt geändert:

In der Spalte 2 wird die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" ersetzt.

g) Die bisherige Nummer 2.1.2.3 wird Nummer 2.1.2.2.

h) In Nummer 2.1.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "10,00" durch die Zahl "12,00" ersetzt.

i) In Nummer 2.1.4 wird in der Spalte 2 nach der Angabe "AK5," die Angabe "AP2.5 oder AP10, jeweils" eingefügt.

j) Nummer 2.1.4.1


2.1.4.1DIN A4DIN A4

wird gestrichen.

k) Die bisherige Nummer 2.1.4.2 wird Nummer 2.1.4.1 und wie folgt geändert:

In der Spalte 2 werden die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" und in der Spalte 3 die Zahl "11,00" durch die Zahl "12,00" ersetzt.

l) Die bisherige Nummer 2.1.4.3 wird Nummer 2.1.4.2 und wie folgt geändert:

In der Spalte 3 wird die Zahl "22,00" durch die Zahl "24,00" ersetzt.

m) Die Nummern 2.1.5 bis 2.1.6.3 und 2.2.1.1


2.1.5AP2.5, mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.5.1DIN A412,00
2.1.5.2DIN A313,50
2.1.5.3größer als DIN A3 bis DIN A027,00
2.1.6AP10, mit oder ohne Höhendarstellung, farbig, schwarz/ weiß oder in Graustufen
2.1.6.1DIN A48,00
2.1.6.2DIN A39,00
2.1.6.3größer als DIN A3 bis DIN A018,00
2.2.1.1DIN A423,50

werden gestrichen.

n) Die bisherige Nummer 2.2.1.2 wird Nummer 2.2.1.1 und wie folgt geändert: In der Spalte 2 wird die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" ersetzt.

o) Die bisherige Nummer 2.2.1.3 wird Nummer 2.2.1.2

p) In Nummer 2.2.2 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "AK5" ein Komma und die Angabe "AP2.5 oder AP10" angefügt.

q) Nummer 2.2.2.1


2.2.2.1DIN A413,00


wird gestrichen.

r) Die bisherige Nummer 2.2.2.2 wird Nummer 2.2.2.1 und wie folgt geändert: In der Spalte 2 werden die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" und in der Spalte 3 die Zahl "14,50" durch die Zahl "16,00" ersetzt.

s) Die bisherige Nummer 2.2.2.3 wird Nummer 2.2.2.2 und wie folgt geändert: In der Spalte 3 wird die Zahl "29,00" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

t) Die Nummern 2.2.3 bis 2.2.4.3


2.2.3auf Grundlage der AP2.5
2.2.3.1DIN A415,50
2.2.3.2DIN A317,50
2.2.3.3größer als DIN A3 bis DIN A035,00
2.2.4auf Grundlage der AP10
2.2.4.1DIN A410,50
2.2.4.2DIN A311,50
2.2.4.3größer als DIN A3 bis DIN A023,00

werden gestrichen.

u) In Nummer 2.4.1 werden in den Spalten 2 und 3 jeweils nach der Angabe "Nr. 2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

v) In Nummer 2.4.2 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "Nr. 2.1.4," die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6," und in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5, 2.1.6" gestrichen.

w) In Nummer 2.4.3 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "zu Nr. 2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

x) In Nummer 2.4.3.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "2,00" durch die Zahl "4,00" ersetzt.

y) In Nummer 2.4.3.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "4,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.

z) In den Nummern 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3 und 3.1.4.1 wird in der Spalte 3 jeweils die Zahl "5,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.

za) In Nummer 3.1.4.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "7,00" durch die Zahl "10,00" ersetzt.

zb) In Nummer 3.1.4.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "20,00" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

zc) In Nummer 3.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "6,50" durch die Zahl "10,50" ersetzt.

zd) In Nummer 5.1.3.2 wird in der Spalte 2 die Angabe "Auskunftssystem Festpunkte" durch die Angabe "Geodatendienste" ersetzt.

ze) Nummer 5.1.3.3


5.1.3.3Geodatendienste100,00

wird gestrichen.

zf) In Nummer 5.2.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.2" das Komma durch das Wort "oder" ersetzt und nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

zg) Nummer 5.3


5.3Abruf von AFIS-Präsentationsausgaben über das Auskunftssystem Festpunkte50 % der Gebühr
nach Nr. 4.1

wird gestrichen.

zh) Die bisherige Nummer 5.5 wird durch die folgenden neuen Nummern 5.5 bis 5.5.2 ersetzt:

Alt:

5.5Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-ApplikationenGebühr nach Nr. 2.1, 2.2 oder 2.5

Neu:

"5.5Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen
5.5.1Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters oder präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab80 % der Gebühr nach Nr. 2.1 oder 2.2
5.5.2Digitale ALKIS-Daten80 % der Gebühr nach Nr. 2.5".

zi) In Nummer 7.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "79,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zj) In Nummer 7.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "5,50" durch die Zahl "5,80" ersetzt.

zk) In Nummer 7.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "8,00" durch die Zahl "8,40" ersetzt.

zl) In Nummer 8.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "240,00" durch die Zahl "250,00" ersetzt.

zm) In Nummer 8.2 wird in der Spalte 2 die Angabe " § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)" durch die Angabe " § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)" ersetzt.

zn) In Nummer 8.2.1.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zo) In Nummer 8.2.1.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "70,00" durch die Zahl "75,00" ersetzt.

zp) Die bisherige Nummer 8.2.1.4 wird durch die folgenden neuen Nummern 8.2.1.4 bis 8.2.1.4.2 ersetzt:

Alt:

8.2.1.4konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) im Datenformat DXF40,00

Neu:

"8.2.1.4Abgabe Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
8.2.1.4.1konfektioniert im Datenformat DXF40,00
8.2.1.4.2im Datenformat NAS50,00".

zq) In Nummer 8.2.2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "16,00" durch die Zahl "18,00" ersetzt.

zr) In Nummer 8.2.3 wird in der Spalte 2 die Angabe " § 7 Abs. 2 BauVorlVO" durch die Angabe " § 11 Abs. 2 NBauVorlVO" ersetzt.

zs) In Nummer 8.3.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "35,00" durch die Angabe "die Gebühr nach Nr. 8.3.3" ersetzt.

zt) In Nummer 8.3.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "40,00" durch die Zahl "42,00" ersetzt.

zu) In Nummer 9.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zv) In Nummer 9.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zw) In Nummer 9.3 wird wie folgt geändert:

aa) In der Spalte 3 wird die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

bb) In der Anmerkung zu Nummer 9.3 wird die Zahl "109,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

zx) In Nummer 9.4.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zy) In Nummer 9.5 wird in der Spalte 3 die Zahl "30,50" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

zz) In Nummer 9.6.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zaa) In Nummer 9.6.2 werden in der Spalte 2 die Zahl "50 000" durch die Zahl "70 000" und in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zbb) In Nummer 12.2.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "1.633,00" durch die Zahl "1.715,00" ersetzt.

zcc) In Nummer 12.2.1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "0,45" durch die Zahl "0,47" ersetzt.

zdd) In Nummer 12.2.1.2.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "0,22" durch die Zahl "0,23" ersetzt.

zee) In Nummer 13.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zff) In Nummer 14.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "23,00" durch die Zahl "24,00" ersetzt.

zgg) In Nummer 14.2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "96,50" durch die Zahl "100,00" ersetzt.

zhh) In Nummer 14.3.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "51,00" durch die Zahl "55,00" ersetzt.

zii) In Nummer 14.3.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "96,50" durch die Zahl "100,00" ersetzt.

zjj) In Nummer 15 wird in der Spalte 3 die Zahl "62,00" durch die Zahl "65,00" ersetzt.

zkk) In Nummer 16.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "510,00" durch die Zahl "550,00" ersetzt.

zll) In Nummer 16.1.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "114,00" durch die Zahl "120,00" ersetzt.

zmm) In den Nummern 17.1.1 und 17.2.1 werden in der Spalte 3 jeweils nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5, 2.1.6" gestrichen.

znn) Nummer 17.3.1


17.3.1DIN A48,00

wird gestrichen.

zoo) Die bisherige Nummer 17.3.2 wird Nummer 17.3.1 und wie folgt geändert:

In der Spalte 2 wird die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" ersetzt.

zpp) Die bisherige Nummer 17.3.3 wird Nummer 17.3.2.

zqq) In Nummer 17.5.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "2,00" durch die Zahl "4,00" ersetzt.

zrr) In Nummer 17.5.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "4,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.

zss) In Nummer 18 werden in der Spalte 2 nach dem Wort "Arbeiten" die Worte "und Amtshandlungen" und im Klammerzusatz nach dem Wort "Berechnungen" ein Komma und die Worte "zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen" eingefügt.

ztt) In Nummer 19 erhält der Text in der Spalte 2 folgende Fassung:

altneu
Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten"Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Selektion, Daten-, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftrag".

zuu) Die Tabelle 1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden im Klammerzusatz nach dem Wort "Hausumringe," die Worte "Flur- und Gemarkungsgrenzen, Verwaltungsgrenzen," gestrichen.

bb) In Nummer 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Grundbetrag" die Worte "je Datensatz oder Produkt" eingefügt.

cc) In Nummer 1.2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:

altneu
Die Formatfaktoren sind bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe nicht anzuwenden."Die Formatfaktoren sind je Datensatz anzuwenden. Bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe sind sie nicht anzuwenden."

zvv) Die Tabelle 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 wird nach dem Wort "Datenformat" die Angabe "COG," eingefügt.

bb) In Nummer 2.2 wird die Angabe "DGM10 für Strukturinformationen" durch die Angabe "3D-Strukturinformationen" ersetzt.

cc) In der Überschrift der Nummer 3 werden nach dem Wort "Datenformat" die Worte "COG oder" eingefügt.

zww) Die Tabelle 6 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1.1.1 werden in der Spalte "Topographische Karten" die Zahl "3,00" durch die Zahl "4,80" und in der Spalte "Übersichtskarte" die Zahl "3,90" durch die Zahl "6,30" ersetzt.

bb) In Nummer 1.1.2 werden in der Spalte "Topographische Karten" die Zahl "2,00" durch die Zahl "3,20" und in der Spalte "Übersichtskarte" die Zahl "2,60" durch die Zahl "4,20" ersetzt.

zxx) Die Tabelle 7 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift wird die Angabe " § 7 der" durch die Angabe " § 11 der Niedersächsischen" ersetzt.

bb) In der Zeile 1 werden in der Spalte 1 die Zahl "50 000" durch die Zahl "70 000", in der Spalte 2 die Zahl "88" durch die Zahl "95" und in der Spalte 3 die Zahl "271" durch die Zahl "295" ersetzt.

cc) In der Zeile 2 werden in der Spalte 1 die Zahl "300 000" durch die Zahl "350 000", in der Spalte 2 die Zahl "192" durch die Zahl "200" und in der Spalte 3 die Zahl "570" durch die Zahl "615" ersetzt.

dd) In der Zeile 3 werden in der Spalte 1 die Zahl "600 000" durch die Zahl "700 000", in der Spalte 2 die Zahl "282" durch die Zahl "290" und in der Spalte 3 die Zahl "915" durch die Zahl "990" ersetzt.

ee) In der Zeile 4 werden in der Spalte 1 die Zahl "1.500 000" durch die Zahl "1.800 000", in der Spalte 2 die Zahl "450" durch die Zahl "460" und in der Spalte 3 die Zahl "1 378" durch die Zahl "1 500" ersetzt.

ff) In der Zeile 5 werden in der Spalte 1 die Zahl "2.500 000" durch die Zahl "3.000 000", in der Spalte 2 die Zahl "585" durch die Zahl "600" und die Zahl "1 800" durch die Zahl "2 000" ersetzt.

gg) In der Zeile 6 werden in der Spalte 1 die Zahl "2.500 000" durch die Zahl "3.000 000" und in der Spalte 3 die Zahl "1,14" durch die Zahl "1,20" ersetzt.

zyy) Die Tabelle 8 wird wie folgt geändert:

aa) In der Spalte 1 werden die Zahl "50 000" durch die Zahl "70 000", die Zahl "300 000" durch die Zahl "350 000", die Zahl "600 000" durch die Zahl "700 000", die Zahl "1.500 000" durch die Zahl "1.800 000" und die Zahlen "2.500 000" durch die Zahlen "3.000 000" ersetzt.

bb) In der Spalte 2 werden die Zahl "228" durch die Zahl "245", die Zahl "618" durch die Zahl "685", die Zahl "1 194" durch die Zahl "1 320", die Zahl "1 910" durch die Zahl "2 120", die Zahl "2 680" durch die Zahl "3 000" und die Zahl "1,7" durch die Zahl "1,78" ersetzt.

cc) In der Spalte 3 wird die Zahl "157" durch die Zahl "170" ersetzt.

dd) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Am Ende des Buchstabens a wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

bbb) Buchstabe b erhält folgende Fassung:

altneu
b) für Garagen oder Garagenzeilen auf einem Grundstück oder Flurstück, das räumlich nicht mit dem zugehörigen Wohn- oder Geschäftshaus zusammenhängt."b) für ein Wohn- oder Geschäftshaus mit zugehörigen Garagen oder Garagenzeilen, auch wenn diese auf räumlich nicht zusammenhängenden Grundstücken oder Flurstücken stehen."

zzz) Die Tabelle 9 wird wie folgt geändert:

aa) In Abschnitt A erhält die Tabelle folgende Fassung:

Alt:

bis 7,50 Euro/m2Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen613726902
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt165221260
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt125170204
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt102130176


Neu:

"Bodenwert
über 200 Euro/m2
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen655780970
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt175235280
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt135185220
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt110140190".

bb) In Abschnitt B erhält die Tabelle folgende Fassung:

Alt:

bis 7,50 Euro/m2Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück545669810
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück176221272
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück158193232
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück136165199


Neu:

"Bodenwert
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück585720870
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück190235290
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück170210250
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück145180215".

cc) In Abschnitt C erhält die Tabelle folgende Fassung:

Alt:

bis 7,50 Euro/m2Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen436505573
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt586879
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt404651


Neu:

"Bodenwert
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen470545615
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt607585
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt455055".

5. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "564,00" durch die Zahl "595,00" ersetzt.

b) In Nummer 1.1.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "51,00" durch die Zahl "55,00" ersetzt.

c) In Nummer 1.1.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "141,00" durch die Zahl "150,00" ersetzt.

d) In den Nummern 1.1.4 und 1.1.5 werden in der Spalte 3 jeweils die Zahl "102,00" durch die Zahl "110,00" ersetzt.

e) In den Nummern 1.1.6 und 1.1.7 werden in der Spalte 3 jeweils die Zahl "564,00" durch die Zahl "595,00" ersetzt.

f) In Nummer 1.1.8 wird in der Spalte 3 die Zahl "423,00" durch die Zahl "450,00" ersetzt.

g) In Nummer 1.1.9 wird in der Spalte 3 die Zahl "108,00" durch die Zahl "110,00" ersetzt.

h) Nummer 1.2.1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Spalte 3 wird die Zahl "684,00" durch die Zahl "720,00" ersetzt.

bb) Die Anmerkungen zu Nr. 1.2.1 werden wie folgt geändert:

aaa) In Buchstabe a wird die Angabe "168,00 Euro" durch die Angabe "25 %" ersetzt.

bbb) In Buchstabe c wird die Angabe "80,00 Euro" durch die Angabe "10 %" ersetzt.

i) Es wird die folgende Nummer 1.2.3 eingefügt:

"1.2.3Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs. 3110,00".

j) In Nummer 2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "542,00" durch die Zahl "570,00" ersetzt.

6. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.2" das Komma durch das Wort "oder" ersetzt und nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

b) In Nummer 1.4.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

c) In Nummer 2.1 werden in der Spalte 2 das Wort "Übersichtskarten" durch die Worte "der Übersichtskarte" ersetzt.

d) Es wird die folgende Nummer 2.5 eingefügt:

"2.5Zuschlag zu Nr. 2.4 für die Aufbereitung der DatenNach Zeitaufwand".

e) In Nummer 4.2.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.2" das Komma durch das Wort "oder" ersetzt und nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

f) Nummer 4.3


4.3Abruf von AFIS-Präsentationsausgaben über das Auskunftssystem Festpunkte10 % der Gebühr nach Nr. 4.1


wird gestrichen.

7. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.3 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

b) In Nummer 1.4 wird in der Spalte 3 die Zahl "120,00" durch die Zahl "125,00" ersetzt.

c) Die bisherige Nummer 1.8 wird durch die folgenden neuen Nummern 1.8 bis 1.8.2 ersetzt:

Alt:

1.8konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan30,00 Euro


Neu:

"1.8Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
1.8.1konfektioniert im Datenformat DXF30,00 Euro
1.8.2im Datenformat NAS40,00 Euro".

d) In Nummer 1.12.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "109,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

e) In Nummer 2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

f) In Nummer 2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "240,00" durch die Zahl "250,00" ersetzt.

g) In Nummer 2.5 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

h) In Nummer 2.6 wird in der Spalte 3 die Zahl "70,00" durch die Zahl "75,00" ersetzt.

i) Die bisherige Nummer 2.7 wird durch die folgenden neuen Nummern 2.7 bis 2.7.2 ersetzt:

Alt:

2.7konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan40,00 Euro

Neu:

"2.7Liegenschaftsgrafik
(bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
2.7.1konfektioniert im Datenformat DXF40,00 Euro
2.7.2im Datenformat NAS50,00 Euro".

j) In Nummer 2.9.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

k) In Nummer 2.9.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "109,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

l) In Nummer 2.9.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.

ID: 232236


ENDE