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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 28. Mai 2024
(Nds. GVBl. Nr. 44 vom 31.05.2024 S. 44)



Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),

wird verordnet:

Artikel 1

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. November 2023 (Nds. GVBl. S. 268) wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 Abs. 1 wird der folgende Satz 3 angefügt:

"Die Nutzung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens, die als hochwertige Datensätze im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (ABl. L 19 vom 20.01.2023 S.43) aufgeführt sind, ist gebührenfrei."

2. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden nach Nummer 3 die Worte "Angaben des amtlichen Vermessungswesens, Standardpräsentationen oder andere" eingefügt.

3. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "58,00" durch die Angabe "63,50" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe "49,00" durch die Angabe "53,50" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe "37,50" durch die Angabe "44,00" ersetzt.

d)In Nummer 4 wird die Angabe "32,00" durch die Angabe "35,50" ersetzt.

4. In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Angabe "(NVwKostG)" eingefügt.

5. Die Anlagen 1 bis 4 erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 9. Juni 2024 in Kraft.

Anlage
"Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Alt:

Inhaltsübersicht

Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen

1Auskunft, Einsichtgewährung
2Geobasisdaten des ALKIS
3Geobasisdaten des ATKIS
4Geobasisdaten des AFIS
5Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen
6Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentliche Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu
7Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
8Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht

Liegenschaftsvermessung

9Vermessung und Auswertung
10Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
11Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften

Bodenordnung

12Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
14Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Sonstige Amtshandlungen und Leistungen

15Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3 BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes
16Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
17Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen
18Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen
19Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen


Tabellen
Tabelle1Digitale ALKIS-Daten
Tabelle2Digitale ATKIS-Daten
Tabelle3Digitale AFIS-Daten
Tabelle4(aufgehoben)
Tabelle5Geodatendienste WMS und WMTS
Tabelle6Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu
Tabelle7Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischender Bauvorlagenverordnung
Tabelle8Gebäudevermessungen
Tabelle9Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen
3DDreidimensional
AdVArbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
AFISAmtliches Festpunktinformationssystem
ALKISAmtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
AK5Amtliche Karte 1:5.000
AP2.5Amtliche Präsentation 1:2.500
AP10Amtliche Präsentation 1:10.000
ASCIIAmerican Standard Code for Information Interchange; Datenformat
ATKISAmtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem
COGCloud Optimized GeoTIFF; Datenformat
CSVCommaseparated values; Datenformat
DIN A..Vom Deutschen Institut für Normung (DIN) genormte Papierformatreihe A
DGMDigitales Geländemodell
DOMDigitales Oberflächenmodell
DOPDigitales Orthophoto
DTKDigitale Topographische Karte
DXFDrawing Interchange Format; Datenformat
LAZLASzip, verlustfrei komprimierte Daten des Binärformats ASPRS LAS (ASPRS = American Society for Photogrammetry and Remote Sensing; LAS = Standarddateiformat für den Austausch von LIDAR-Daten; LIDAR = Light Detection and Ranging, Fernerkundungstechnik, bei der die Erdoberfläche mit Laserlicht abgetastet wird)
MPxMillionen Pixel
NASNormbasierte Austauschschnittstelle; Datenformat
ShapeDatenformat der Firma ESRI für Geoinformationssysteme
TIFFTagged Image File Format; Datenformat
WCSWeb Coverage Service; Geodatendienst zur Visualisierung von Daten und Bereitstellung von Raster- und Vektordaten
WFSWeb Feature Service; Geodatendienst zur Bereitstellung von Vektordaten
WFS-GWeb Feature Service Gazetteer; Geodatendienst in Anlehnung an den WFS für raumbezogene Daten zu geografischen Namen
WMSWeb Map Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts
WMTSWeb Map Tile Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts unter Nutzung von Bildkacheln (Tiles)


Nr.

Gegenstand

Gebühr
in Euro

1

2

3

Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1Auskunft, Einsichtgewährung
1.1Auskunft zu einer Präsentation, Einsichtgewährung für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwandnach Zeitaufwand
1.2Amtliche Grenzauskunft
1.2.1Grundgebühr115,00
1.2.2Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)85,00
1.2.3vermessungstechnische Arbeitennach Zeitaufwand
2Geobasisdaten des ALKIS
2.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung
2.1.1Liegenschaftsbeschreibung
2.1.1.1Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis10,00
2.1.1.2Bestandsnachweis20,00
2.1.2Liegenschaftskarte 1:1.000 oder 1:2.000 (farbig oder in Graustufen)
2.1.2.1bis DIN A320,00
2.1.2.2größer als DIN A3 bis DIN A040,00
2.1.3Zuschlag zu Nr. 2.1.2 für die Beglaubigung eines Auszuges aus der amtlichen Karte nach § 7 Abs. 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskarte), je beglaubigte Liegenschaftskarte12,00
2.1.4AK5, AP2.5 oder AP10, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.4.1bis DIN A312,00
2.1.4.2größer als DIN A3 bis DIN A024,00
2.1.5(aufgehoben)
2.1.5.1(aufgehoben)
2.1.5.2(aufgehoben)
2.1.5.3(aufgehoben)
2.1.6(aufgehoben)
2.1.6.1(aufgehoben)
2.1.6.2(aufgehoben)
2.1.6.3(aufgehoben)
2.2Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab, Erstausfertigung
2.2.1auf Grundlage der Liegenschaftskarte
2.2.1.1bis DIN A326,00
2.2.1.2größer als DIN A3 bis DIN A052,00
2.2.2auf Grundlage der AK5, AP2.5 oder AP10
2.2.2.1bis DIN A316,00
2.2.2.2größer als DIN A3 bis DIN A032,00
2.2.3(aufgehoben)
2.2.3.1(aufgehoben)
2.2.3.2(aufgehoben)
2.2.3.3(aufgehoben)
2.2.4(aufgehoben)
2.2.4.1(aufgehoben)
2.2.4.2(aufgehoben)
2.2.4.3(aufgehoben)
2.4Spezielle Aufbereitung, Mehrausfertigung
2.4.1Zuschlag zu Nr. 2.1.4 für die spezielle Aufbereitung als Präsentation 1:5.000, 1:2.500 oder 1:10.00020 % der Gebühr
nach Nr. 2.1.
4
2.4.2Mehrausfertigung der Produkte nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder nach Nr. 2.1.4, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, bei gleichzeitiger Bearbeitung, je Mehrausfertigung20 % der Gebühr
nach Nr. 2.1.1, 2.1.2,
2.1.4 oder 2.
2
2.4.3Zuschlag für die Abgabe auf Spezialpapier (> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie zu Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder zu Nr. 2.1.4, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, je Ausfertigung
2.4.3.1bis DIN A34,00
2.4.3.2größer als DIN A3 bis DIN A08,00
2.4.4Ergänzung einer Standardpräsentation oder Präsentationnach Zeitaufwand
2.5Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
2.5.1ALKIS-Datensätzenach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.1, 7 und 8
zu bemessen
2.5.2Hauskoordinaten und Hausumringenach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.2, 7 und 8
zu bemessen
2.5.3(aufgehoben)
2.5.4AP2.5-Rasterdatennach Tabelle 1 Nrn. 3, 6.3, 7 und 8
zu bemessen
2.5.5AK5-Rasterdatennach Tabelle 1 Nrn. 4, 6.4, 7 und 8
zu bemessen
2.5.6AP10-Rasterdatennach Tabelle 1 Nrn. 5, 6.5, 7 und 8
zu bemessen
3Geobasisdaten des ATKIS
3.1Abgabe von Kartenblättern oder Auszügen topographischer Karten
3.1.1Topographische Karte 1:25.000, gefaltet, je Kartenblatt8,00
3.1.2Topographische Karte 1:50.000, gefaltet, je Kartenblatt8,00
3.1.3Topographische Karte 1:100.000, gefaltet, je Kartenblatt8,00
3.1.4Topographische Karte 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000, blattschnittfrei, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, plano
3.1.4.1DIN A48,00
3.1.4.2DIN A310,00
3.1.4.3größer als DIN A3 bis DIN A032,00
3.2Abgabe der Übersichtskarte 1:500.000, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, gefaltet10,50
3.3Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapier, je Exemplar
3.3.1DIN A420,00
3.3.2DIN A328,00
3.3.3DIN A240,00
3.3.4DIN Al60,00
3.3.5DIN A090,00
3.3.6Mehrausfertigung der einzelnen Positionen nach den Nrn. 3.3.1 bis 3.3.5 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr
nach den Nrn. 3.3.1
bis 3.3.
5
3.4Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
3.4.1(aufgehoben)
3.4.2DGMnach Tabelle 2 Nrn. 2, 12 und 13
zu bemessen
3.4.3DOMnach Tabelle 2 Nrn. 3, 12 und 13
zu bemessen
3.4.4DTKnach Tabelle 2 Nrn. 4, 12 und 13
zu bemessen
3.4.5(aufgehoben)
3.4.6(aufgehoben)
3.4.7Digitale Luftbilder, orientiertnach Tabelle 2
Nm. 7, 12 und 13
zu bemessen
3.4.8Digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF, je Luftbild50,00
3.4.9(aufgehoben)
3.4.103D-Messdatennach Tabelle 2
Nrn. 9, 12 und 13
zu bemessen
4Geobasisdaten des AFIS
4.1Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben, Erstausfertigung
4.1.1Punktliste, je angefangene 50 Punkte20,00
4.1.2Einzelnachweis, einschließlich Einmessungsskizze10,00
4.1.3Gesamtauszug, je Festpunkt10,00
4.2Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 4.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr
nach Nr. 4.
1
4.3Abgabe von digitalen AFIS-Datennach Tabelle 3
zu bemessen
5Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen
5.1Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr
5.1.1Grundgebühr100,00
5.1.2Zuschlag für die Bereitstellung von Eigentumsangaben100,00
5.1.3Zuschlag je Benutzerprofil
5.1.3.1Auskunftssystem Liegenschaftskataster100,00
5.1.3.2Geodatendienste100,00
5.1.3.3(aufgehoben)
5.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
5.2.1Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters50 % der Gebühr
nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.
4
5.2.2Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab50 % der Gebühr
nach Nr. 2.
2
5.2.3Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF40,00
5.2.4(aufgehoben)
5.3(aufgehoben)
5.4Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste
5.4.1WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, DTK25, DTK50, DTK100nach Tabelle 5
zu bemessen
5.4.2Zuschlag zu Nr. 5.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen (Get-Feature-Info)
5.4.2.1ohne Eigentumsangaben50 % der nach
Tabelle 5
zu bemessenden Gebühr
5.4.2.2mit Eigentumsangaben100 % der nach
Tabelle 5
zu bemessenden Gebühr
5.4.3WCS für
5.4.3.1ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.575 % der nach
Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3,
6.4 oder 6.5
zu bemessenden Gebühr
5.4.3.2ATKIS-Daten nach Tabelle 2 Nr. 2 oder375 % der nach
Tabelle 2 Nr. 2, 3 oder 6
zu bemessenden Gebühr
5.4.4WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe75 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
5.4.4.1(aufgehoben)
5.4.4.2(aufgehoben)
5.5Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen
5.5.1Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters oder präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab80 % der Gebühr nach Nr. 2.1 oder 2.2
5.5.2Digitale ALKIS-Daten80 % der Gebühr nach Nr. 2.5
6Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzunach Tabelle 6
zu bemessen
7Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
7.1bis zu 6 Seiten im analogen Format und bis zu 30 Punkte im digitalen Format, je Antrag85,00
7.2Zuschlag für weitere analoge Formate, je Seite5,80
7.3Zuschlag für weitere digitale Formate, je angefangene 10 Punkte8,40
7.4Zuschlag für die manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlennach Zeitaufwand
8Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht
8.1Planunterlage für einen Bauleitplan
8.1.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)250,00
8.1.2Anfertigung der Planunterlagenach Zeitaufwand
8.1.3Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplannach Zeitaufwand
8.2Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
8.2.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)
8.2.1.1Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte30 % der Gebühren
nach den Nrn. 2.1.1
und 2.1.
2
8.2.1.2Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan85,00
8.2.1.3Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan75,00
8.2.1.4Abgabe Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
8.2.1.4.1konfektioniert im Datenformat DXF40,00
8.2.1.4.2im Datenformat NAS50,00
8.2.2Anfertigung eines Lageplans in bis zu 4 Ausfertigungen
8.2.2.1für ein Bauvorhabennach Tabelle7
8.2.2.2für sonstige Fällenach Tabelle 7 Zeile1
8.2.2.3ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung18,00
8.2.3Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans nach § 11 Abs. 2 NBauVorlVO in bis zu 4 Ausfertigungen
8.2.3.1für ein Bauvorhaben80 % der nach
Tabelle 7
zu bemessenden Gebühr
8.2.3.2für sonstige Fälle80 % der Gebühr
nach Tabelle 7 Zeile
1
8.2.3.3ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung12,00
8.2.4Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für die Erhebung zusätzlicher Angaben (z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen)nach Zeitaufwand
8.2.5Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdatennach Zeitaufwand
8.3Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens
8.3.1Fertigung einer Grenz- und Gebäudebescheinigung oder eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung10 % der nach
Tabelle 8 Spalte 2
zu bemessenden Gebühr,
mindestens die Gebühr nach Nr. 8.3.
3
8.3.2Zuschlag zu Nr. 8.3.1 für die Erhebung zusätzlicher Angabennach Zeitaufwand
8.3.3Beglaubigung der Unterschrift einer Baulasterklärung nach § 81 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung42,00
8.3.4Fertigung einer sonstigen Bescheinigungnach Zeitaufwand
Liegenschaftsvermessung
9Vermessung und Auswertung
9.1für eine Zerlegung
9.1.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten230,00
zuzüglich die Gebühren
nach Tabelle 9
Abschnitte A und B
9.1.2Zuschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 7.500 m2 beträgt25 % der Gebühren
nach Tabelle 9
Abschnitte A und B
9.1.3Abschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt25 % der Gebühren
nach Tabelle 9
Abschnitte A und B
9.2bei einer Sonderung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung230,00
zuzüglich 40 %
der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt A und 35 % der Gebühr nach
Tabelle 9 Abschnitt B
9.3bei einer Grenzfeststellung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten230,00
zuzüglich 80 %
der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt C
Anmerkung zu Nr. 9.3:
Bei einer Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage nach Nr. 8.1.2 vermindert sich die Gebühr um 115,00 Euro.
9.4zur Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer)
9.4.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Auswertung örtlicher Arbeiten230,00
zuzüglich 50 % der
Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt B
9.4.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
9.5Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 9.1 oder 9.332,00
9.6zur Erhebung von Gebäuden für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten
9.6.1im Regelfall85,00
zuzüglich der
nach Tabelle 8 Spalte 2
zu bemessenden Gebühr
9.6.2bei Gebäuden auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 70.000 Euro85,00 zuzüglich der Gebühr
nach Tabelle 8 Spalte
3
9.6.3Zuschlag für zusätzlichen Aufwand zur Ermittlung eines beantragten Grenzbezugs
9.6.3.1zu Nr. 9.6.120 % der nach
Tabelle 8 Spalte 2
zu bemessenden Gebühr
9.6.3.2zu Nr. 9.6.220 % der Gebühr
nach Tabelle 8 Spalte
3
10Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
10.1für eine Zerlegung35 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.2bei einer Sonderung30 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.3bei einer Grenzfeststellung22 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.4bei der Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten42 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.5bei der Erhebung von Gebäuden33 % der nach
Tabelle 8 zu bemessenden Gebühr
11Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriftennach Zeitaufwand
Bodenordnung
12Umlegung nach dem Baugesetzbuch
12.1Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umringsnach den Nrn. 9.1, 9.2, 9.3, 10.1, 10.2 und 10.3
12.2Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten
12.2.1Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans)
12.2.1.1je Grundbuchbestand1.715,00
12.2.1.2je Quadratmeter Fläche
12.2.1.2.1für Wohnbauland0,47
12.2.1.2.2für Gewerbebauland0,23
12.2.2Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungenbis 40 % der Gebühr
nach Nr. 12.2.
1
12.2.3Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit großflächiger Grundstücksstrukturbis 20 % der Gebühr
nach Nr. 12.2.
1
12.2.4Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplansnach Zeitaufwand
12.2.5Übertragung oder Kennzeichnung der zukünftigen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplansnach Zeitaufwand
12.3Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
13Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13.1Bearbeitung230,00 zuzüglich nach Zeitaufwand
13.2Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
14Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
14.1Feststellung der Umringsgrenze eines Neuvermessungsgebiets
14.1.1Vorbereitung und Auswertung örtlicher Arbeiten, je angefangene 1,5 km der Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes40 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der nach Tabelle 9 Abschnitt C zu
bemessenden Gebühren
14.1.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
14.2Vermessung zum Plan nach § 41 FlurbG (Übertragung, Erhebung und Auswertung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
14.2.1je Objektpunkt24,00
14.2.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
14.2.3Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt100,00
14.3Vermessung der künftigen Grenzpunkte (Vorbereitung, Übertragung, Auswertung) zur Landabfindung der Verfahrensbeteiligten
14.3.1je künftigen Grenzpunkt55,00
14.3.2Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt100,00
14.4Zusätzliche Leistungen (z.B. Erhebung von Landschaftsinformationen)nach Zeitaufwand
Anmerkung zu Nr. 14:
Sonstige Liegenschaftsvermessungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15Einholme einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes, je Auftrag65,00
16Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
16.1Unschädlichkeitszeugnis
16.1.1Erteilung oder Ablehnung bei bis zu 5 Beteiligten550,00
16.1.2Zuschlag zu Nr. 16.1.1 für je weitere angefangene 5 Beteiligte120,00
16.2Fertigung einer Bescheinigung zu Rechten an Grundstückennach Zeitaufwand
17Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen
17.1Anfertigung einer Luftbildkarte (DOP mit Liegenschaftsgrafik), Erstausfertigung
17.1.1je Kartenach den Nrn. 3.3 und 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2
17.1.2Zuschlag für ergänzende Arbeitennach Zeitaufwand
17.2Anfertigung eines Ortsplans, einer Hofkarte, einer Jagdkarte oder einer anderen aufbereiteten Karte, Erstausfertigung
17.2.1Kartengrundlagenach Nr. 2.1.2, 2.1.4, 2.2 oder 2.3
17.2.2Zuschlag für ergänzende Arbeitennach Zeitaufwand
17.3Reproduktion einer historischen Unterlage, Erstausfertigung
17.3.1bis DIN A313,00
17.3.2größer als DIN A3 bis DIN A025,00
17.4Mehrausfertigung bei gleichzeitiger Bearbeitung
17.4.1des analogen Abgabeprodukts nach Nr. 17.1 oder 17.220,00
17.4.2des Produkts nach Nr. 17.320 % der Gebühr
nach Nr. 17.
3
17.5Zuschlag zu den Nrn. 17.2 bis 17.4 für die Abgabe auf Spezialpapier (> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie, je Ausfertigung
17.5.1bis DIN A34,00
17.5.2größer als DIN A3 bis DIN A08,00
18Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen (z.B. zusätzliche Erhebungen oder Berechnungen, zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen)nach Zeitaufwand
19Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Selektion, Daten-, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftragnach Zeitaufwand, mindestens 50,00

Tabelle 1
Digitale ALKIS-Daten
(ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe, AP2.5, AK5, AP
10)

1 ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe

Die Gebühren sind abhängig vom Datenformat. Sie ergeben sich für die erstmalige Bereitstellung oder für die Einräumung eines Verwertungsrechts aus einem Grundbetrag je Datensatz oder Produkt nach Nr. 1.1 und dem Formatfaktor nach Nr. 1.2.

1.1 Grundbetrag

Die Objekte werden je Datensatz oder Produkt gezählt.

Objekte

Gebühr in Euro je Objekt
DatensatzProdukt
FlurstückeGebäudeTatsächliche NutzungBodenschätzungEigentumsangaben je GrundbuchkennzeichenHauskoordinatenHausumringe
für das 1. bis1.000.1,080,540,540,540,540,150,12
für das 1.001. bis10.000.0,540,270,270,270,270,0750,06
für das 10.001. bis100.000.0,270,1350,1350,1350,1350,03750,03
für das 100.001. bis1.000 000.0,1350,06750,06750,06750,06750,018750,015
ab dem1.000 001.0,06750,033750,033750,033750,03375-0,0075
Höchstgebühr in Euro16.000,0024.000,00

1.2 Formatfaktor

Die Formatfaktoren sind je Datensatz anzuwenden. Bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe sind sie nicht anzuwenden.

DatenformatFaktor
Vektordaten im Datenformat NAS oder Shape1,00
Vektordaten im Datenformat DXF0,701
Rasterdaten im Datenformat TIFF0,251
Listen oder Tabellen im Datenformat CSV1,00
1) Bei zeitgleicher Bereitstellung identischer Daten im Datenformat CSV und im Datenformat DXF oder TIFF ist für die Bereitstellung der Daten in beiden Datenformaten insgesamt der Faktor 1,00 anzusetzen.

2 (aufgehoben)

3 AP2.5 im Datenformat TIFF

3.1 mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km25,00
für den501. bis5.000. km22,50
für den5.001. bis25.000. km21,25
ab dem25.001. km20,625
höchstens42.000 Euro
3.2Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP2.5 in einer weiteren Darstellungsart20 % der nach Nr. 3.1 zu bemessenden Gebühr

4 AK5 im Datenformat TIFF

4.1 mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km24,00
für den501. bis5.000. km22,00
für den5.001. bis25.000. km21,00
ab dem25.001. km20,50
höchstens34.000 Euro
4.2Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AK5 in einer weiteren Darstellungsart20 % der nach Nr. 4.1 zu bemessenden Gebühr

5 AP10 im Datenformat TIFF

5.1 mit oder ohne Höhenangaben, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km23,00
für den501. bis5.000. km21,50
für den5.001. bis25.000. km20,75
ab dem25.001. km20,375
höchstens25.000 Euro
5.2Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP10 in einer weiteren Darstellungsart20 % der nach Nr. 5.1 zu bemessenden Gebühr

6 Aktualisierte Daten

6.1ALKIS-Datensätze im Datenformat NAS1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.2Hauskoordinaten und Hausumringe1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.3AP2.51,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 3 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 3 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.4AK51,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 4 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 4 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.5AP101,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 5 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 5 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
7Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen und Nutzer,
je weiterer Nutzerin oder weiterem Nutzer70 % der nach den Nrn. 1 bis 6 zu bemessenden Gebühr
8Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis750,00 Euro

Tabelle 2
Digitale ATKIS-Daten
(DGM, DOM, DTK, DÜKN, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten
)

1 (aufgehoben)

1.1 (aufgehoben)

1.1.1 (aufgehoben)

1.1.2 (aufgehoben)

1.2 (aufgehoben)

2 DGM im Datenformat COG, ASCII oder Shape

2.1

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

DGM1DGM5DGM10DGM25DGM50
1m5mGitterweite 10m25m50m
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km240,0015,0010,004,001,00
für den501. bis5.000. km220,007,505,002,000,50
für den5.001. bis25.000. km210,003,752,501,000,25
ab dem25.001. km25,001,8751,250,500,125

Euro

höchstens335.000125.00085.00034.0008.500
2.2Zuschlag zu Nr. 2.1 für 3D-Strukturinformationen20 % der nach Nr. 2.1 zu bemessenden Gebühr

3 DOM im Datenformat COG oder ASCII

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

DOM1
(aus Laserscan-Daten)
1 m-Gitter
bDOM
(bildbasiertes DOM aus digitaler Bildkorrelation von Luftbildern
)
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km220,0016,00
für den501. bis5.000. km210,008,00
für den5.001. bis25.000. km25,004,00
ab dem25.001. km22,502,00
höchstens165.000 Euro135.000 Euro
4 DTK im Datenformat TIFF

4.1 Gesamtinhalt als Farbkombination, Graustufenkombination oder in Einzellayern, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

DTK25DTK50DTK100
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km21,000,300,10
für den501. bis5.000. km20,500,15-
für den5.001. bis25.000. km20,250,075-
ab dem25.001. km20,1250,0375-
höchstens8.500 Euro2.500 Euro50 Euro

4.2 Teilinhalte der Einzellayer, Auflösung 200 L/cm

Einzellayer

Prozentsatz der nach Nr. 4.1 zu bemessenden Gebühr

Grundriss, mit Schrift60
Vegetation15
Gewässer10
Höhenlinien15
4.3Zuschlag bei Auflösung über 200 L/cm50 % der nach Nr. 4.1 oder 4.2 zu bemessenden Gebühr


5 (aufgehoben)

6 (aufgehoben)

6.1 (aufgehoben)

6.2 (aufgehoben)

7 Digitale Luftbilder, orientiert, im Datenformat TIFF

nicht entzerrt, mit Aerotriangulationsdaten

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

Gebühr in Euro je km2

für den1. bis500. km213,00
für den501. bis5.000. km26,50
für den5.001. bis25.000. km23,25
ab dem25.001. km21,625
höchstens110.000 Euro

8 (aufgehoben)

9 3D-Messdaten im Datenformat LAZ

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2Laserscan-PunktwolkeMatching-Punktwolke
(aus Bildkorrelation
)
Gebühr in Euro je km2
für den1. bis500. km230,0020,00
für den501. bis5.000. km215,0010,00
für den5.001. bis25.000. km27,505,00
ab dem25.001. km23,752,50
höchstens250.000 Euro165.000 Euro

10 (aufgehoben)

11 (aufgehoben)

12Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen oder Nutzer, je weitere Nutzerin oder weiterer Nutzer70 % der nach den Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9 zu bemessenden Gebühr
13Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 2, 3, 4, 7, 9 und1250,00 Euro

Tabelle 3
1 AFIS-Datensätzen

Anzahl FestpunkteGebühr in Euro je Festpunkt
für den1. bis1.000.0,90
für den1.001. bis10.000.0,45
für den10.001. bis100.000.0,225
ab dem100.001.0,1125


2Mindestgebühr je Abgabe50,00 Euro

Digitale AFIS-Daten

Tabelle 4
(aufgehoben
)

1.3 (aufgehoben)


2Bereitstellung von SAPOS-Daten, die sich auf mehrere Bundesländer beziehen, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
2.1Bereitstellung für eigene oder betriebsinterne Zwecke
2.1.1EPS mit einer Taktrate von einem Hertz, je Freischaltung, Jahr und Bundesland150,00 Euro
2.1.2HEPS im Format RTCM mit einer Taktrate von einem Hertz
2.1.2.1je Minute0,10 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

2.1.2.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,09 Euro,

mindestens 648,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,08 Euro,

mindestens 1.728,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,07 Euro,

mindestens 2.520,00 Euro je Jahr

2.1.2.3Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung,
je Monat pauschal250,00 Euro
2.1.2.4bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal225,00 Euro
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal200,00 Euro
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal175,00 Euro
2.1.3HEPS im Format RTCM-AdV mit einer Taktrate von einem Hertz
2.1.3.1je Minute0,10 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

Anmerkung zu den Nrn. 2.1.2.1 und 2.1.3.1:
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro.
2.1.3.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,09 Euro,

mindestens 648,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,08 Euro,

mindestens 1.728,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,07 Euro,

mindestens 2.520,00 Euro je Jahr

2.1.3.3zusätzlich zu Nr. 2.1.3.1, je Freischaltung für alle anbietenden Bundesländer250,00 Euro
2.1.4GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger
2.1.4.1je Minute0,20 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

2.1.4.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,18 Euro,

mindestens 1.296,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,16 Euro,

mindestens 3.456,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,14 Euro,

mindestens 5.040,00 Euro je Jahr

2.1.4.3Daten einer Referenzstation, je Monat pauschal500,00 Euro
2.1.4.4bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal450,00 Euro
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal400,00 Euro
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal350,00 Euro
2.1.5GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von mehr als einem Hertz
2.1.5.1je Minute0,80 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

Anmerkung zu den Nrn. 2.1.4.1 und 2.1.5.1:
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro.
2.1.5.2bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute0,72 Euro,

mindestens 5.184,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute0,64 Euro,

mindestens 13.824,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute0,56 Euro,

mindestens 20.160,00 Euro je Jahr

2.1.6GPPS-Pro für den zur Berechnung an die SAPOS-Zentrale übermittelten aufgezeichneten Zeitraum des Messdatenempfangs
bei einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute0,20 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat
bei einer Taktrate von mehr als einem Hertz, je Minute0,80 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat
2.2Bereitstellung für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke
2.2.1der SAPOS-Daten von weniger als 20 Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
einem Jahr, je Referenzstation und Monat480,00 Euro
zwei Jahren, je Referenzstation und Monat460,00 Euro
drei Jahren, je Referenzstation und Monat440,00 Euro
vier Jahren, je Referenzstation und Monat420,00 Euro
fünf Jahren, je Referenzstation und Monat400,00 Euro
2.2.2bei eingeschränkter Verfügbarkeit der Bereitstellung nach Nr. 2.2.1 (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation von
2.2.2.1weniger als 98,5 % bis 90,0 %75 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.2weniger als 90,0 % bis 75,0 %50 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.3weniger als 75,0 % bis 50,0 %25 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.4weniger als 50 %gebührenfrei
2.2.3der SAPOS-Daten von 20 oder mehr Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz für die Dienste nach den Nm. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3,

je Minute

0,03 Euro
Die Mindestgebühr und Höchstgebühr je Jahr betragen nach Anzahl der Referenzstationen:


Anzahl der ReferenzstationenMindestgebührHöchstgebühr

in Euro

20 bis10032.000,0089.500,00
101 bis15036.000,00101.000,00
151 bis20040.500,00112.000,00
über20044.500,00123.500,00
Anmerkung zu Nr. 2.2.3:
Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag) verringert sich der auf die betreffenden Referenzstationen entfallende Anteil der Gebühr nach Nr. 2.2.3 gemäß den Nrn. 2.2.2.1 bis 2.2.2.4.

2.3Einräumung des Rechts zur Verwertung der Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten100 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr.
2.4Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
2.4.1an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere Unterlizenzen nicht erteilen
Anzahl
der Unterlizenzen
Jährliche Gebühr in Prozent der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr
eine40
zwei60
drei80
vier100
mehr als vier150
2.4.2an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere
2.4.2.1Unterlizenzen erteilen, wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer zu benennen sind300 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr
2.4.2.2wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer nicht zu benennen sind400 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr.

Tabelle 5
Geodatendienste WMS und WMTS

Abruf von Rasterdaten über WMS oder WMTS

Anzahl in MPx, aufgerundet auf volle MPxGebühr in Euro je MPx
für das1. bis1.000.0,05
für das1.001. bis10.000.0,025
für das10.001. bis100.000.0,0125
für das100.001. bis1.000 000.0,00625
für das1.000 001. bis10.000 000.0,003125
ab dem10.000 001.0,0015625

Tabelle 6
Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu

1 Recht zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)

1.1 Topographische Karten und Übersichtskarte, je Exemplar

Abgabe anTopographische KartenÜbersichtskarte
1.1.1den Einzelhandel4,80 Euro6,30 Euro
1.1.2den Großhandel3,20 Euro4,20 Euro

1.2 Digitale Daten


je Weitergabe60 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr

2 Recht zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe digitaler Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten

2.1 Nutzung für wirtschaftliche Zwecke

2.1.1 in Folgeprodukten oder Folgediensten

Anzahl der Folgeprodukte
und Folgedienste

Jährliche Gebühr
ALKIS-DatenATKIS-, AFIS-Daten
in Prozent der nach
Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4 oder 5 zu bemessenden Gebühr
in Prozent der nach
Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9 Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
ein bis drei2010
mehr als drei4020

Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.

2.1.2 zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste

Anzahl der Unterlizenzen

Jährliche Gebühr

in Prozent der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9
oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr

eine40
zwei60
drei80
vier100
mehr als vier150

Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.

2.1.3 in analogen Produkten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten, jährlich 50,00 Euro

2.2 Nutzung für nicht wirtschaftliche Zwecke

2.2.1 in Folgeprodukten oder Folgediensten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten

Verwertungssituation

Gebühr

- wissenschaftlicher, kultureller, heimatkundlicher oder sozialer Zweck (z.B. Dissertationen, Ortschroniken, Tagungsführer, Informationsblätter)gebührenfrei
- Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszweck
- Ausstellung auf Wandertafeln
- Kartenausschnitt zur Berichterstattung in Presse oder Fernsehen

2.2.2 in allen anderen Fällen, jährlich 50,00 Euro

Anmerkung zu Nr. 2:
Gebührenfrei ist die Einräumung des Rechts

3 Bereitstellung von Daten einzig für Zwecke der entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)

Bereitstellungsform

Gebühr

Online über Geodatendienste WCS, WFS oder WFS-Gnach Nr. 5.1 des Gebührenverzeichnisses und 5 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 oder Tabelle 2 Nr. 2, 3, oder 4 zu bemessenden Gebühr
Offline30 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 6, 7, oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro

Tabelle 7
Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung

Zeile

Wert des Bauvorhabens
bis einschließlich

Einfacher Lageplan

Qualifizierter Lageplan

in EuroGebühr in Euro
123
170.00095295
2350.000200615
3700.000290990
41.8000004601500
53.0000006002000
6über 3.0000000,37x √Wert1,20 x √Wert

Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 8
Gebäudevermessungen

Herstellungswert bis einschließlich

Gebühr nach Nr. 9.6.1

Gebühr nach Nr. 9.6.2

in Euroin Euroin Euro
123
70.000245170
350.000685
700.0001320
1.8000002120
3.0000003000
über 3.0000001,78 x √Herstellungswert
  1. Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Antrag
    1. für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand derselben Eigentümerin oder desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück,
    2. für ein Wohn- oder Geschäftshaus mit zugehörigen Garagen oder Garagenzeilen, auch wenn diese auf räumlich nicht zusammenhängenden Grundstücken oder Flurstücken stehen.
  2. Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
  3. Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 9
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Abschnitt A

Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Bodenwert
über 200 Euro/m2
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen655780970
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt175235280
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt135185220
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt110140190

Abschnitt B

Gebühr für neue Flurstücke

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück585720870
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück190235290
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück170210250
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück145180215

Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Abschnitt C

Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen470545615
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt607585
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt455055

Neu:

Gebührenverzeichnis
Inhaltsübersicht
Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1

2

3

4

5

6

7

8

Einsicht, Auskunft

Geobasisdaten des ALKIS

Geobasisdaten des ATKIS

Geobasisdaten des AFIS

Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste

Recht zur Mitwirkung, Weitergabe und Verwertung

Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens

Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht

Liegenschaftsvermessung
9

10

11

Vermessung und Auswertung

Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster

Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften

Bodenordnung
12

13

14

Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch

Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15

16

17

18

Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, des Baugesetzbuchs oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes

Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen
Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen

Tabellen

Tabelle 1

Tabelle 2

Tabelle 3

Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung

Gebäudevermessungen

Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Erläuterungen z u den verwendeten Abkürzungen
3DDreidimensional
AFISAmtliches Festpunktinformationssystem
ALKISAmtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
AK5Amtliche Karte 1 : 5.000
AP2.5Amtliche Präsentation 1 : 2.500
AP10Amtliche Präsentation 1 : 10.000
ATKISAmtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem
Basis-DLMDigitales Landschaftsmodell
DGMDigitales Geländemodell
DOMDigitales Oberflächenmodell
DOPDigitales Orthophoto
GetFeatureInfoZeigt Sachinformationen zu einem Punkt in Karten oder Darstellungsdiensten
NBANutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung
ÖbVIÖffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
TIFFTagged Image File Format; Datenformat
TrueDOPAus bildbasierten digitalen Oberflächenmodellen (bDOM) abgeleitetes Digitales Orthophoto
UAVUnmanned Aerial Vehicle, Unbemanntes Fluggerät


Nr.GegenstandGebühr in Euro
123
Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1Einsicht, Auskunft
1.1Einsicht für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand, Auskunft zu einer Präsentationnach Zeitaufwand
1.2Amtliche Grenzauskunft
1.2.1Grundgebühr125,00
1.2.2Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)90,00
1.2.3vermessungstechnische Arbeitennach Zeitaufwand
2Geobasisdaten des ALKIS
2.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung
2.1.1Liegenschaftsbeschreibung
2.1.1.1Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis10,00
2.1.1.2Bestandsnachweis20,00
2.1.2Liegenschaftskarte 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 (farbig oder in Graustufen)
2.1.2.1bis DIN A320,00
2.1.2.2größer als DIN A3 bis DIN A040,00
2.1.3Zuschlag zu Nr. 2.1.2 für die Beglaubigung eines Auszuges aus der amtlichen Karte nach § 7 Abs. 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskarte), je beglaubigte Liegenschaftskarte12,00
2.1.4AK5, AP2.5 oder AP10, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.4.1bis DIN A312,00
2.1.4.2größer als DIN A3 bis DIN A024,00
2.2Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab, Erstausfertigung
2.2.1auf Grundlage der Liegenschaftskarte
2.2.1.1bis DIN A326,00
2.2.1.2größer als DIN A3 bis DIN A052,00
2.2.2auf Grundlage der AK5, AP2.5 oder AP10
2.2.2.1bis DIN A316,00
2.2.2.2größer als DIN A3 bis DIN A032,00
2.3Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen
2.3.1Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters80 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
2.3.2Präsentationen der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab80 % der Gebühr nach Nr. 2.2
2.4Spezielle Aufbereitung
2.4.1Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr. 2.1 oder Präsentation nach Nr. 2.2nach Zeitaufwand
2.4.2Mehrausfertigung der Produkte nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung, je Mehrausfertigung20 % der Gebührnach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2
2.5Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
2.5.1ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen
2.5.1.1für das 1. bis 1000. Objekt, je Objekt0,90
2.5.1.2für das 1001. bis 10.000. Objekt, je Objekt0,45
2.5.1.3für das 10.001. bis 100.000. Objekt, je Objekt0,23
2.5.1.4für das 100.001. bis 1.000 000. Objekt, je Objekt0,11
2.5.1.5ab dem 1.000 001. Objekt, je Objekt0,06
2.5.1.6Mindestgebühr60,00
2.5.2ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten
2.5.2.1für das 1. bis 1000. Objekt, je Objekt.0,06
2.5.2.2für das 1001. bis 10.000. Objekt, je Objekt0,03
2.5.2.3für das 10.001. bis 100.000. Objekt, je Objekt0,02
2.5.2.4ab dem 100.001. Objekt, je Objekt0,01
2.5.2.5Mindestgebühr60,00
2.5.2.6Höchstgebühr6.000,00
2.6Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten im NBA-Verfahren
2.6.1Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr200,00
2.6.2Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze
2.6.2.1Grundausstattung ALKIS-Datensätze120,00
Anmerkung zu Nr. 2.6.2.1:
Erstmalige Bereitstellung der gebührenfreien ALKIS-Datensätze
(Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Landnutzung, Bodenschätzung, Hausumringe) in aufbereiteter Form.
2.6.2.2Zuschlag zu Nr. 2.6.2.1 für ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben oder Hauskoordinatennach Nr. 2.5.1 oder 2.5.2
2.6.3Aktualisierung
2.6.3.1für den Zeitraum der seit der letzten Abgabe oder Aktualisierung
vergangen ist, je Abgabe
90,00
2.6.3.2Zuschlag zu Nr. 2.6.3.1 für ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben oder Hauskoordinaten für den Zeitraum der seit der letzten Abgabe oder Aktualisierung vergangen ist, je Monat1,5 % der nach Nr. 2.5.1 oder 2.5.2 zu bemessenden Gebühr
3Geobasisdaten des ATKIS
3.1Abgabe von Kartenblättern oder Auszügen topographischer Karten
3.1.1Topographische Karte 1 : 25.000, gefaltet, je Kartenblatt8,00
3.1.2Topographische Karte 1 : 50.000, gefaltet, je Kartenblatt.8,00
3.1.3Topographische Karte 1 : 100.000, gefaltet, je Kartenblatt8,00
3.1.4Topographische Karte 1 : 25.000, 1 : 50.000 oder 1 : 100.000, blattschnittfrei, plano, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen
3.1.4.1bis DIN A310,00
3.1.4.2größer als DIN A3 bis DIN A032,00
3.2Abgabe der Übersichtskarte 1 : 500.000, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, gefaltet10,50
3.3Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
3.3.1Digitale Luftbilder, orientiert, nach Landschaftsfläche (aufgerundet auf volle k m2), je k m2
3.3.1.1für den 1. bis 500. k m216,00
3.3.1.2für den 501. bis 5.000. k m28,00
3.3.1.3für den 5.001. bis 25.000. k m24,00
3.3.1.4ab dem 25.001. k m22,00
3.3.1.5Mindestgebühr60,00
3.3.1.6Höchstgebühr130.000,00
3.3.2Digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF, je Luftbild60,00
3.3.33D-Messdaten (3D-Laserscan-Punktwolke, 3D-Matching-Punktwolke (aus Bildkorrelation)), nach Landschaftsfläche (aufgerundet auf volle k m2), je k m2
3.3.3.1für den 1. bis 500. k m230,00
3.3.3.2für den 501. bis 5.000. k m215,00
3.3.3.3für den 5.001. bis 25.000. k m27,50
3.3.3.4ab dem 25.001. k m23,75
3.3.3.5Mindestgebühr60,00
3.3.3.6Höchstgebühr250.000,00
Anmerkung zu Nr. 3.3.3:
Dies gilt nicht für mit UAV erzeugten 3D-Messdaten.
4Geobasisdaten des AFIS
4.1Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben, Erstausfertigung
4.1.1Punktliste, je angefangene 50 Punkte20,00
4.1.2Einzelnachweis, einschließlich Einmessungsskizze10,00
4.1.3Gesamtauszug, je Festpunkt10,00
4.2Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 4.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung20 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.3Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen, je Festpunkt
4.3.1für den 1. bis 1.000. Festpunkt0,90
4.3.2für den 1.001. bis 10.000. Festpunkt0,45
4.3.3für den 10.001. bis 100.000. Festpunkt0,23
4.3.4ab dem 100.001. Festpunkt0,11
4.3.5Mindestgebühr60,00
5Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
5.1Auskunftssystem Liegenschaftskataster
5.1.1Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr
5.1.1.1Grundgebühr für ein Benutzungsprofil ohne Eigentumsangaben200,00
5.1.1.2Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 für die Bereitstellung von Eigentumsangaben200,00
5.1.1.3Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 für das Abrufverfahren Amtliche Unterlagen120,00
Anmerkung zu Nr. 5.1.1.3:
Die Erhebung ist nur in Verbindung mit Nr. 5.1.1.2 möglich.
5.1.1.4Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 je weiteres Benutzungsprofil120,00
5.1.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
5.1.2.1Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
5.1.2.2Präsentationen der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
5.2Geodatendienste
5.2.1Registrierung und Nutzerverwaltung zum Abruf von Eigentumsangaben für einen Benutzer, je Vertrag und je Jahr200,00
5.2.2Abruf von Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z.B. GetFeatureInfo)nach den Nrn. 2.5.1.1 bis 2.5.1.5
Anmerkung zu Nr. 5.2.2:
Die Abrechnung der Abrufe erfolgt je Vertrag einmal jährlich.
6Recht zur Mitwirkung, Weitergabe und Verwertung
6.1Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 Satz NVermG)150,00
6.2Recht zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)
6.2.1Topographische Karten und Übersichtskarte, je Kartenblatt
6.2.1.1Abgabe an den Einzelhandel60 % der Gebühr nach den Nrn. 3.1.1 bis 3.1.3 oder 3.2
6.2.1.2Abgabe an den Großhandel40 % der Gebühr nach den Nrn. 3.1.1 bis 3.1.3 oder 3.2
6.2.2Digitale Daten (Hauskoordinaten, Luftbilder, 3D-Messdaten), je Weitergabe60 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00
6.3Recht zur Verwertung von digitalen Daten (Hauskoordinaten, Luftbilder, 3D-Messdaten), je Abgabe
6.3.1bei interner Nutzung durch verbundene Unternehmen200 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00
Anmerkung zu Nr. 6.3.1
Die Gebühr nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 beinhaltet jeweils das damit verbundene Recht zur internen Nutzung durch den Lizenznehmer.
6.3.2mit Bearbeitung in Folgeprodukten und -diensten sowie Unterlizensierung300 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00
7Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
7.1Abgabe bis zu 4 Seiten im analogen Format und bis zu 20 Punkte im digitalen Format, je Antrag60,00
7.2Zuschlag zu Nr. 7.1 für weitere analoge Formate, je Seite, oder weitere digitale Formate, je angefangene 10 Punkte8,00
7.3Zuschlag zu Nr. 7.1 für die manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlennach Zeitaufwand
8Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht
8.1Planunterlage für einen Bauleitplan
8.1.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)280,00
8.1.2Anfertigung der Planunterlagenach Zeitaufwand
8.1.3Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplannach Zeitaufwand
8.2Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
8.2.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)
8.2.1.1Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
8.2.1.2Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan90,00
8.2.1.3Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan80,00
8.2.1.4Abgabe Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan20,00
8.2.2Anfertigung eines Lageplans
8.2.2.1für ein Bauvorhabennach Tabelle 1
8.2.2.2für sonstige Fällenach Tabelle 1 Zeile 1
8.2.3Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für analoge Ausfertigungen, je Ausfertigung18,00
8.2.4Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für die Erhebung zusätzlicher Angaben
(z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen)
nach Zeitaufwand
8.2.5Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdatennach Zeitaufwand
8.2.6Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans nach § 11 Abs. 2 NBauVorlVO80 % der nach Nr. 8.2.2 zu bemessenden Gebühr
8.3Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens
8.3.1Fertigung einer Grenz- und Gebäudebescheinigung oder eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung10 % der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr, mindestens die Gebühr nach Nr. 8.3.3
8.3.2Zuschlag zu Nr. 8.3.1 für die Erhebung zusätzlicher Angabennach Zeitaufwand
8.3.3Beglaubigung der Unterschrift einer Baulasterklärung nach § 81 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung46,00
8.3.4Fertigung einer sonstigen Bescheinigungnach Zeitaufwand
Liegenschaftsvermessung
9Vermessung und Auswertung
9.1für eine Zerlegung
9.1.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten250,00 zuzüglich der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B
9.1.2Zuschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 7.500 m2 beträgt25 % der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B
9.1.3Abschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt25 % der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B
9.2bei einer Sonderung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung250,00 zuzüglich 40 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 35 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt B
9.3bei einer Grenzfeststellung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten250,00 zuzüglich 80 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt C
Anmerkung zu Nr. 9.3:
Bei einer Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage nach Nr. 8.1.2 vermindert sich die Gebühr um 125,00 Euro.
9.4zur Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer)
9.4.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Auswertung örtlicher Arbeiten250,00 zuzüglich 50 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt B
9.4.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
9.5Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 9.1 oder 9.335,00
9.6zur Erhebung von Gebäuden für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten
9.6.1im Regelfall90,00 zuzüglich der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr
9.6.2bei Gebäuden auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 70.000 Euro90,00 zuzüglich der Gebühr nach Tabelle 2 Spalte 3
9.6.3Zuschlag für zusätzlichen Aufwand zur Ermittlung eines beantragten Grenzbezugs
9.6.3.1zu Nr. 9.6.120 % der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr
9.6.3.2zu Nr. 9.6.220 % der Gebühr nach Tabelle 2 Spalte 3
10Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
10.1für eine Zerlegung35 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.2bei einer Sonderung30 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.3bei einer Grenzfeststellung22 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.4bei der Erhebung einer langgestreckten Anlagenach Nr. 9.442 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.5bei der Erhebung von Gebäuden33 % der nach Tabelle 2 zu bemessenden Gebühr
11Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften Bodenordnungnach Zeitaufwand
12Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
12.1Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umringsnach den Nrn. 9.1, 9.2, 9.3, 10.1, 10.2 und 10.3
12.2Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten
12.2.1Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans)
12.2.1.1je Grundbuchbestand1.880,00
12.2.1.2je Quadratmeter Fläche
12.2.1.2.1für Wohnbauland0,50
12.2.1.2.2für Gewerbebauland0,25
12.2.2Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungenbis 40 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1
12.2.3Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit
großflächiger Grundstücksstrukturbis 20 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1
12.2.4Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplansnach Zeitaufwand
12.2.5Übertragung oder Kennzeichnung der zukünftigen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplansnach Zeitaufwand
12.3Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
13Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13.1Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) und Bearbeitung250,00 zuzüglich nach Zeitaufwand
13.2Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
14Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
14.1Feststellung der Umringsgrenze eines Neuvermessungsgebiets
14.1.1Vorbereitung und Auswertung örtlicher Arbeiten, je angefangene 1,5 km der Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes-40 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der nach Tabelle 3 Abschnitt C zu bemessenden Gebühren
14.1.2Durchführung örtlicher Arbeitennach Zeitaufwand
14.2Vermessung zum Plan nach § 41 FlurbG (Übertragung, Erhebung und Auswertung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
14.2.1Terrestrische Vermessung, Durchführung örtlicher Arbeiten einschließlich Vor- und Nachbereitung -nach Zeitaufwand
14.2.2UAV-basierte Mess- und Auswerteverfahren
14.2.2.1Erhebung der Daten durch Befliegung, Vorbereitung und örtliche Arbeitennach Zeitaufwand
14.2.2.2Produktableitung (z.B. TrueDOP, DGM, DOM)nach Zeitaufwand
14.2.2.3Auswertung der Datennach Zeitaufwand
14.3Vorbereitung, Übertragung und Auswertung der Landabfindung
(Vermessung der künftigen Grenzpunkte)
14.3.1je künftigen Grenzpunkt60,00
14.3.2Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt110,00
14.4Zusätzliche Leistungen (z.B. Erhebung von Landschaftsinformationen)nach Zeitaufwand
Anmerkung zu Nr. 14:
Andere Amtshandlungen und Leistungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens, insbesondere Liegenschaftsvermessungen, sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, des Baugesetzbuchs oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes, je Auftrag70,00
16Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
16.1Unschädlichkeitszeugnis
16.1.1Erteilung oder Ablehnung bei bis zu 5 Beteiligten600,00
16.1.2Zuschlag zu Nr. 16.1.1 für je weitere angefangene 5 Beteiligte130,00
16.2Fertigung einer Bescheinigung zu Rechten an Grundstückennach Zeitaufwand
17Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen (z.B. Ergänzung von Sachverhalten, zusätzliche Erhebungen oder Berechnungen, zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen)nach Zeitaufwand
18Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Datenselektion, Datenumwandlung, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Produktkombination, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftragnach Zeitaufwand, mindestens 60,00

Tabelle 1
Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung


ZeileWert des Bauvorhabens bis einschließlichEinfacher LageplanQualifizierter Lageplan
in EuroGebühr in Euro
123
170.00095300
2350.000210675
3700.0003101.085
41.800 0005001.650
53.000 0006502.200
6über 3.000 0000,38 x √Ωερτ1,28 x √Ωερτ

Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 2
Gebäudevermessungen

Herstellungswert bis einschließlichGebühr nach Nr. 9.6.1Gebühr nach Nr. 9.6.2
in Euroin Euroin Euro
123
70.000260180
350.000750
700.0001.445
1.800 0002.325
3.000 0003.285
über 3.000 0001,90 x √Herstellungswert
  1. Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Antrag
    1. für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand derselben Eigentümerin oder desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück,
    2. für ein Wohn- oder Geschäftshaus mit zugehörigen Garagen oder Garagenzeilen, auch wenn diese auf räumlich nicht zusammenhängenden Grundstücken oder Flurstücken stehen.
  2. Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
  3. Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 3
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Abschnitt A

Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2 bis
200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen7158551.060
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt190255305
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt150205240
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt120155210

Abschnitt B

Gebühr für neue Flurstücke

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2 bis
200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück640790955
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück210255320
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück185230275
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück160195235

Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Abschnitt C

Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2über 10 Euro/ m2 bis
200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen515595675
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt658095
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt505560

Alt:

Nr.GegenstandGebühr
in Euro
123
1Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
1.1Amt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
1.1.1Bestellung nach § 1 Abs. 1 Satz1595,00
1.1.2Bearbeitung eines Antrages auf Verlegung des Amtssitzes nach § 3 Abs. 2 Satz255,00
1.1.3Einwilligung zur Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder zur Nutzung gemeinsamer Geschäftsräume nach § 5 Satz 1, je Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur150,00
1.1.4Bestellung einer Vertretung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz2110,00
Anmerkung zu Nr. 1.1.4:
Die Gebühr wird bei einer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 für die zu bestellende Person nur einmal erhoben.
1.1.5Entlassung aus dem Amt nach § 8 Abs.2110,00
1.1.6Amtsenthebung nach § 8 Abs. 3 oder § 12 Abs. 1 Nr.3595,00
1.1.7Vorläufige Amtsenthebung nach § 9 Abs. 1 Satz1595,00
1.1.8Bestellung einer Person zur Abwicklung des Amtes nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder Übertragung der Abwicklung auf die örtlich zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz2450,00
Anmerkung zu Nr. 1.1.8:
Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Abwicklung des Amtes durch den Tod der bestellten Person erforderlich wurde.
1.1.9Zuschlag zu Nr. 1.1.8 bei mehr als 200 unerledigten Anträgen, je weitere 100 unerledigte Anträge110,00
1.2Dienst- und Fachaufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach § 11 Abs.1
1.2.1Turnusmäßige Prüfung,
je Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
720,00
Anmerkungen zu Nr. 1.2.1:
  1. Bei einer zusammenhängenden Prüfung der in gemeinsamen Geschäftsräumen zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vermindert sich die Gebühr je Person um 25 %.
  2. Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.
  3. Bei einer Prüfung ohne Anwesenheit von Beschäftigten der Aufsichtsbehörde in den Geschäftsräumen vermindert sich die Gebühr um 10 %. Bei einer zusammenhängenden Prüfung ist dieser Abschlag nur einmal anzurechnen.
1.2.2Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führtnach Zeitaufwand
1.2.3Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs.3110,00
Anmerkung zu Nr. 1.2.2:
Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.
2Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen
2.1Turnusmäßige Prüfung570,00
Anmerkung zu Nr. 2.1:
Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.
2.2Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führtnach Zeitaufwand
Anmerkung zu Nr. 2.2:
Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.


Neu:
Anlage 2
(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde


Nr.GegenstandGebühr in Euro
123
1Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
1.1Amt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI)
1.1.1Bestellung nach § 1 Abs. 1 Satz 1650,00
1.1.2Ablehnung eines Antrags auf Bestellung nach § 2 Abs. 125 % der Gebühr nach Nr. 1.1.1
1.1.3Verlegung des Amtssitzes nach § 3 Abs. 2 Satz 260,00
1.1.4Einwilligung oder Ablehnung zu beruflichen Verbindungen nach § 5 Satz 1, je ÖbVI165,00
1.1.5Bestellung einer Vertretung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz 2120,00
1.1.6Entlassung aus dem Amt nach § 8 Abs. 2120,00
1.1.7Amtsenthebung nach § 8 Abs. 3 oder § 12 Abs. 1 Nr. 3650,00
1.1.8Vorläufige Amtsenthebung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1650,00
1.1.9Bestellung einer Person zur Abwicklung des Amtes nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder Übertragung der Abwicklung auf die örtlich zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz 2495,00
Anmerkung zu Nr. 1.1.9:
Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Abwicklung des Amtes durch den Tod der bestellten Person erforderlich wurde.
1.2Dienst- und Fachaufsicht über die ÖbVI nach § 11 Abs. 1
1.2.1Turnusmäßige Prüfung, je ÖbVI790,00
Anmerkungen zu Nr. 1.2.1:
a) Bei einer zusammenhängenden Prüfung von nach § 5 Satz 1 Halbsatz 1 verbundenen ÖbVI vermindert sich die Gebühr je zu prüfende Person um 25 %.

b) Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.

c) Bei einer Prüfung ohne Zutritt der Aufsichtsbehörde zu den Geschäftsräumen vermindert sich die Gebühr um 10 %. Bei einer zusammenhängenden Prüfung ist dieser Abschlag nur einmal anzurechnen.

1.2.2Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führtnach Zeitaufwand, mindestens 180,00 und höchstens 1.000,00
Anmerkung zu Nr. 1.2.2:
Es ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.
1.2.3Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs. 3120,00
2Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen
2.1Turnusmäßige Prüfung625,00
Anmerkung zu Nr. 2.1:
Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.
2.2Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führtnach Zeitaufwand, mindestens 180,00 und höchstens 1000,00
Anmerkung zu Nr. 2.2:
Es ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.

Alt:

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr.

Gegenstand

Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage1

123
1Geobasisdaten des ALKIS
1.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10)65 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
1.2Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.3(aufgehoben)
1.4Zuschlag zu den Nrn. 1.1 oder 1.2 für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für
1.4.1spezielle Aufbereitung als Präsentation 1:5.000, 1:2.500 oder 1:10.00020 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4
1.4.2besonderen Inhaltnach Zeitaufwand
1.5Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
1.5.1ALKIS-Datensätze10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
1.5.2Hauskoordinaten oder Hausumringe10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
1.5.3Verwaltungsgrenzen, AP2.5-, AK5- oder AP10-Rasterdaten30 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
Anmerkung zu den Nrn. 1.5.1 bis 1.5.3:
Die Mindestgebühr ist bei Bereitstellung nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.3 nur einmal zu erheben
1.5.4Zuschlag zu Nr. 1.5.1 oder 1.5.3 für die Aufbereitung der Datennach Zeitaufwand
2Geobasisdaten des ATKIS
2.1Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskartenach Nr. 3.1 oder 3.2
2.2Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapiernach Nr. 3.3
2.3Abgabe von digitalen Luftbildern, nicht orientiert, im Datenformat TIFFnach Nr. 3.4.8
2.4Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten (DGM, DOM, DTK, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten)30 % der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, und 9 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
2.5Zuschlag zu Nr. 2.4 für die Aufbereitung der DatenNach Zeitaufwand
3Geobasisdaten des AFIS
3.1Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben65 % der Gebühr nach
Nr. 4.
1
3.2Abgabe von digitalen AFIS-Daten30 % der Gebühr nach Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
3.3(aufgehoben)
4Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
4.1Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahrnach Nr. 5.1
4.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
4.2.1Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5)10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
4.2.2Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab10 % der Gebühr nach Nr. 2.2
4.2.3Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF40 % der Gebühr nach Nr. 5.2.3
4.2.4Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
4.3(aufgehoben)
4.4Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste
4.4.1WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, DTK25, DTK50, DTK10070 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.2Zuschlag zu Nr. 4.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen (Get-Feature-Info)
4.4.2.1ohne Eigentumsangaben35 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.2.2mit Eigentumsangaben70 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.3WCS für
4.4.3.1ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1, Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.530 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3,
6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr
4.4.3.2ATKIS-Daten nach Tabelle 2, Nr. 2, 3 oder630 % der nach Tabelle 2 Nr. 2 oder 3 zu bemessenden Gebühr
4.4.4WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
4.4.4.1(aufgehoben)
4.4.4.2(aufgehoben)
5Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens50 % der Gebühr nach den Nrn. 7.1 bis 7.3 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.4
6Zuschlag für die Erlaubnis zur Mehrfachverwendung bereitgestellter Daten des amtlichen Vermessungswesens, je Behörde des Landes, kommunale Körperschaft, Wasser- und Bodenverband, Jagdgenossenschaft oder andere Stelle nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG30 % der Höhe des zu erstattenden Aufwandes
nach Nr. 1.5, 2.4, 3.2, 4.4.3 oder 4.4.4 dieser Anlage


Neu:

Anlage 3
(zu § 2 Abs. 1 Satz 2)
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr.GegenstandHöhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
123
1Geobasisdaten des ALKIS
1.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP1050 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
1.2Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.3Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr.1.1 oder Präsentation nach Nr. 1.2nach Zeitaufwand
1.4Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
1.4.1ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen10 % der nach Nr. 2.5.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
1.4.2ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten10 % der nach Nr. 2.5.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
Anmerkung zu Nr. 1.4.1 und 1.4.2:
Die Mindestgebühr ist bei gleichzeitiger Bereitstellung nach Nr. 1.4.1 und 1.4.2 nur einmal zu erheben.
1.4.3im NBA-Verfahren
1.4.3.1Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahrnach Nr. 2.6.1
1.4.3.2Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze10 % der nach Nr. 2.6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro 50 % der Gebühr nach Nr. 2.6.3
1.4.3.3Aktualisierung
2Geobasisdaten des ATKIS
2.1Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskartenach Nr. 3.1 oder 3.2
2.2Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
2.2.1digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFFnach Nr. 3.3.2
2.2.2orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten30 % der nach Nr. 3.3.1 oder 3.3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
3Geobasisdaten des AFIS
3.1Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben65 % der Gebühr nach Nr. 4.1
3.2Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen30 % der Gebühr nach Nr. 4.3, mindestens 60,00 Euro
4Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
4.1Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahrnach Nr. 5.1.1 oder 5.2.1
4.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
4.2.1Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10)10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
4.2.2Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab10 % der Gebühr nach Nr. 2.2
4.2.3Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
4.3Abruf über Geodatendienste
4.3.1Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z.B. GetFeatureInfo).70 % der nach Nr. 5.2.2 zu bemessenden Gebühr
5Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens50 % der Gebühr nach Nrn. 7.1 bis 7.2 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.3
6Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (gemäß Anlage 1 Nr. 18), je Auftragnach Nr. 18

Alt:

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr.GegenstandHöhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage1
123
1Abruf mit dem Auskunftssystem Liegenschaftskataster, FODIS-Abruf für andere amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
1.1Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft50,00 Euro
1.2Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.3AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4
1.4Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage125,00 Euro
1.5Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan30 % der Gebühren nach
den Nrn. 2.1.1 und 2.1.
2
1.6Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan50,00 Euro
1.7Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan50,00 Euro
1.8Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
1.8.1konfektioniert im Datenformat DXF30,00 Euro
1.8.2im Datenformat NAS40,00 Euro
1.9Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage1
10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.10präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab zur eingeschränkten Verwendung12 % der Gebüh nach Nr. 2.2
1.11Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
1.12Vermessungsunterlagen
1.12.1für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage115,00 Euro
1.12.2für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage65,00 Euro
1.12.3für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO50,00 Euro
2Abgabe
2.1Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft85,00 Euro
2.2AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplansnach Nr. 2.1.4
2.3Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage250,00 Euro
2.4Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
2.5Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan85,00 Euro
2.6Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan75,00 Euro
2.7Liegenschaftsgrafik
(bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
2.7.1konfektioniert im Datenformat DXF40,00 Euro
2.7.2im Datenformat NAS50,00 Euro
2.8Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage1
70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
2.9Vermessungsunterlagen
2.9.1für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage230,00 Euro
2.9.2für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage115,00 Euro
2.9.3für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO85,00 Euro
3Online-Abruf von Geobasisdaten
3.1Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahrnach Nr. 5.1
3.2Zuschlag für FODIS, je Jahr100,00 Euro
4Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 NVermG)150,00 Euro


Neu:
Anlage 4
(zu § 2 Abs. 2 Satz 2)
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr.GegenstandHöhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
123
1Auskunftssystem Liegenschaftskataster
1.1Registrierung und Nutzerverwaltung für das Auskunftssystem Liegenschaftskataster, je Vertrag und je Jahrnach Nr. 5.1
1.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
1.2.1Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft50,00 Euro
1.2.2Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.2.3AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4
1.2.4Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage140,00 Euro
1.2.5Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.2.6Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan50,00 Euro
1.2.7Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan50,00 Euro
1.2.8Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 17 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1
10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.2.9Präsentation der Liegenschaftsgrafik im abweichenden Maßstab zur eingeschränkten Verwendung12 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.2.10Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
1.2.11Vermessungsunterlagen
1.2.11.1für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage125,00 Euro
1.2.11.2für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage70,00 Euro
1.2.11.3für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO50,00 Euro
2Bereitstellung
2.1Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft90,00 Euro
2.2AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplansnach Nr. 2.1.4
2.3Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage280,00 Euro
2.4Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
2.5Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan90,00 Euro
2.6Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan80,00 Euro
2.7Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan20,00 Euro
2.8Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 17 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1
70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
2.9Vermessungsunterlagen
2.9.1für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung
oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage250,00 Euro
2.9.2für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage125,00 Euro
2.9.3für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO90,00 Euro".

ID:241265

ENDE