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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -
Vom 28. Mai 2024
(Nds. GVBl. Nr. 44 vom 31.05.2024 S. 44)
Aufgrund
des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium unddes § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),
wird verordnet:
Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. November 2023 (Nds. GVBl. S. 268) wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 Abs. 1 wird der folgende Satz 3 angefügt:
"Die Nutzung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens, die als hochwertige Datensätze im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (ABl. L 19 vom 20.01.2023 S.43) aufgeführt sind, ist gebührenfrei."
2. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden nach Nummer 3 die Worte "Angaben des amtlichen Vermessungswesens, Standardpräsentationen oder andere" eingefügt.
3. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe "58,00" durch die Angabe "63,50" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe "49,00" durch die Angabe "53,50" ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Angabe "37,50" durch die Angabe "44,00" ersetzt.
d)In Nummer 4 wird die Angabe "32,00" durch die Angabe "35,50" ersetzt.
4. In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Angabe "(NVwKostG)" eingefügt.
5. Die Anlagen 1 bis 4 erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
Diese Verordnung tritt am 9. Juni 2024 in Kraft.
Anlage
"Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)
Alt:
Inhaltsübersicht
Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen | |
1 | Auskunft, Einsichtgewährung |
2 | Geobasisdaten des ALKIS |
3 | Geobasisdaten des ATKIS |
4 | Geobasisdaten des AFIS |
5 | Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen |
6 | Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentliche Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu |
7 | Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens |
8 | Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht |
Liegenschaftsvermessung | |
9 | Vermessung und Auswertung |
10 | Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster |
11 | Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften |
Bodenordnung | |
12 | Umlegung nach dem Baugesetzbuch |
13 | Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch |
14 | Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz |
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen | |
15 | Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3 BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes |
16 | Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken |
17 | Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen |
18 | Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen |
19 | Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen |
Tabellen | |
Tabelle1 | Digitale ALKIS-Daten |
Tabelle2 | Digitale ATKIS-Daten |
Tabelle3 | Digitale AFIS-Daten |
Tabelle4 | (aufgehoben) |
Tabelle5 | Geodatendienste WMS und WMTS |
Tabelle6 | Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu |
Tabelle7 | Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischender Bauvorlagenverordnung |
Tabelle8 | Gebäudevermessungen |
Tabelle9 | Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen |
Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen 3D Dreidimensional AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland AFIS Amtliches Festpunktinformationssystem ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem AK5 Amtliche Karte 1:5.000 AP2.5 Amtliche Präsentation 1:2.500 AP10 Amtliche Präsentation 1:10.000 ASCII American Standard Code for Information Interchange; Datenformat ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem COG Cloud Optimized GeoTIFF; Datenformat CSV Commaseparated values; Datenformat DIN A.. Vom Deutschen Institut für Normung (DIN) genormte Papierformatreihe A DGM Digitales Geländemodell DOM Digitales Oberflächenmodell DOP Digitales Orthophoto DTK Digitale Topographische Karte DXF Drawing Interchange Format; Datenformat LAZ LASzip, verlustfrei komprimierte Daten des Binärformats ASPRS LAS (ASPRS = American Society for Photogrammetry and Remote Sensing; LAS = Standarddateiformat für den Austausch von LIDAR-Daten; LIDAR = Light Detection and Ranging, Fernerkundungstechnik, bei der die Erdoberfläche mit Laserlicht abgetastet wird) MPx Millionen Pixel NAS Normbasierte Austauschschnittstelle; Datenformat Shape Datenformat der Firma ESRI für Geoinformationssysteme TIFF Tagged Image File Format; Datenformat WCS Web Coverage Service; Geodatendienst zur Visualisierung von Daten und Bereitstellung von Raster- und Vektordaten WFS Web Feature Service; Geodatendienst zur Bereitstellung von Vektordaten WFS-G Web Feature Service Gazetteer; Geodatendienst in Anlehnung an den WFS für raumbezogene Daten zu geografischen Namen WMS Web Map Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts WMTS Web Map Tile Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts unter Nutzung von Bildkacheln (Tiles)
Nr. |
Gegenstand |
Gebühr |
1 |
2 |
3 |
Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen | ||
1 | Auskunft, Einsichtgewährung | |
1.1 | Auskunft zu einer Präsentation, Einsichtgewährung für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand | nach Zeitaufwand |
1.2 | Amtliche Grenzauskunft | |
1.2.1 | Grundgebühr | 115,00 |
1.2.2 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) | 85,00 |
1.2.3 | vermessungstechnische Arbeiten | nach Zeitaufwand |
2 | Geobasisdaten des ALKIS | |
2.1 | Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung | |
2.1.1 | Liegenschaftsbeschreibung | |
2.1.1.1 | Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis | 10,00 |
2.1.1.2 | Bestandsnachweis | 20,00 |
2.1.2 | Liegenschaftskarte 1:1.000 oder 1:2.000 (farbig oder in Graustufen) | |
2.1.2.1 | bis DIN A3 | 20,00 |
2.1.2.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 40,00 |
2.1.3 | Zuschlag zu Nr. 2.1.2 für die Beglaubigung eines Auszuges aus der amtlichen Karte nach § 7 Abs. 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskarte), je beglaubigte Liegenschaftskarte | 12,00 |
2.1.4 | AK5, AP2.5 oder AP10, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen | |
2.1.4.1 | bis DIN A3 | 12,00 |
2.1.4.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 24,00 |
2.1.5 | (aufgehoben) | |
2.1.5.1 | (aufgehoben) | |
2.1.5.2 | (aufgehoben) | |
2.1.5.3 | (aufgehoben) | |
2.1.6 | (aufgehoben) | |
2.1.6.1 | (aufgehoben) | |
2.1.6.2 | (aufgehoben) | |
2.1.6.3 | (aufgehoben) | |
2.2 | Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab, Erstausfertigung | |
2.2.1 | auf Grundlage der Liegenschaftskarte | |
2.2.1.1 | bis DIN A3 | 26,00 |
2.2.1.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 52,00 |
2.2.2 | auf Grundlage der AK5, AP2.5 oder AP10 | |
2.2.2.1 | bis DIN A3 | 16,00 |
2.2.2.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 32,00 |
2.2.3 | (aufgehoben) | |
2.2.3.1 | (aufgehoben) | |
2.2.3.2 | (aufgehoben) | |
2.2.3.3 | (aufgehoben) | |
2.2.4 | (aufgehoben) | |
2.2.4.1 | (aufgehoben) | |
2.2.4.2 | (aufgehoben) | |
2.2.4.3 | (aufgehoben) | |
2.4 | Spezielle Aufbereitung, Mehrausfertigung | |
2.4.1 | Zuschlag zu Nr. 2.1.4 für die spezielle Aufbereitung als Präsentation 1:5.000, 1:2.500 oder 1:10.000 | 20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4 |
2.4.2 | Mehrausfertigung der Produkte nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder nach Nr. 2.1.4, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, bei gleichzeitiger Bearbeitung, je Mehrausfertigung | 20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2 |
2.4.3 | Zuschlag für die Abgabe auf Spezialpapier (> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie zu Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder zu Nr. 2.1.4, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, je Ausfertigung | |
2.4.3.1 | bis DIN A3 | 4,00 |
2.4.3.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 8,00 |
2.4.4 | Ergänzung einer Standardpräsentation oder Präsentation | nach Zeitaufwand |
2.5 | Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten | |
2.5.1 | ALKIS-Datensätze | nach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.1, 7 und 8 zu bemessen |
2.5.2 | Hauskoordinaten und Hausumringe | nach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.2, 7 und 8 zu bemessen |
2.5.3 | (aufgehoben) | |
2.5.4 | AP2.5-Rasterdaten | nach Tabelle 1 Nrn. 3, 6.3, 7 und 8 zu bemessen |
2.5.5 | AK5-Rasterdaten | nach Tabelle 1 Nrn. 4, 6.4, 7 und 8 zu bemessen |
2.5.6 | AP10-Rasterdaten | nach Tabelle 1 Nrn. 5, 6.5, 7 und 8 zu bemessen |
3 | Geobasisdaten des ATKIS | |
3.1 | Abgabe von Kartenblättern oder Auszügen topographischer Karten | |
3.1.1 | Topographische Karte 1:25.000, gefaltet, je Kartenblatt | 8,00 |
3.1.2 | Topographische Karte 1:50.000, gefaltet, je Kartenblatt | 8,00 |
3.1.3 | Topographische Karte 1:100.000, gefaltet, je Kartenblatt | 8,00 |
3.1.4 | Topographische Karte 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000, blattschnittfrei, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, plano | |
3.1.4.1 | DIN A4 | 8,00 |
3.1.4.2 | DIN A3 | 10,00 |
3.1.4.3 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 32,00 |
3.2 | Abgabe der Übersichtskarte 1:500.000, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, gefaltet | 10,50 |
3.3 | Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapier, je Exemplar | |
3.3.1 | DIN A4 | 20,00 |
3.3.2 | DIN A3 | 28,00 |
3.3.3 | DIN A2 | 40,00 |
3.3.4 | DIN Al | 60,00 |
3.3.5 | DIN A0 | 90,00 |
3.3.6 | Mehrausfertigung der einzelnen Positionen nach den Nrn. 3.3.1 bis 3.3.5 bei gleichzeitiger Bearbeitung | 20 % der Gebühr nach den Nrn. 3.3.1 bis 3.3.5 |
3.4 | Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten | |
3.4.1 | (aufgehoben) | |
3.4.2 | DGM | nach Tabelle 2 Nrn. 2, 12 und 13 zu bemessen |
3.4.3 | DOM | nach Tabelle 2 Nrn. 3, 12 und 13 zu bemessen |
3.4.4 | DTK | nach Tabelle 2 Nrn. 4, 12 und 13 zu bemessen |
3.4.5 | (aufgehoben) | |
3.4.6 | (aufgehoben) | |
3.4.7 | Digitale Luftbilder, orientiert | nach Tabelle 2 Nm. 7, 12 und 13 zu bemessen |
3.4.8 | Digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF, je Luftbild | 50,00 |
3.4.9 | (aufgehoben) | |
3.4.10 | 3D-Messdaten | nach Tabelle 2 Nrn. 9, 12 und 13 zu bemessen |
4 | Geobasisdaten des AFIS | |
4.1 | Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben, Erstausfertigung | |
4.1.1 | Punktliste, je angefangene 50 Punkte | 20,00 |
4.1.2 | Einzelnachweis, einschließlich Einmessungsskizze | 10,00 |
4.1.3 | Gesamtauszug, je Festpunkt | 10,00 |
4.2 | Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 4.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung | 20 % der Gebühr nach Nr. 4.1 |
4.3 | Abgabe von digitalen AFIS-Daten | nach Tabelle 3 zu bemessen |
5 | Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen | |
5.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr | |
5.1.1 | Grundgebühr | 100,00 |
5.1.2 | Zuschlag für die Bereitstellung von Eigentumsangaben | 100,00 |
5.1.3 | Zuschlag je Benutzerprofil | |
5.1.3.1 | Auskunftssystem Liegenschaftskataster | 100,00 |
5.1.3.2 | Geodatendienste | 100,00 |
5.1.3.3 | (aufgehoben) | |
5.2 | Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
5.2.1 | Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters | 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 |
5.2.2 | Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab | 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
5.2.3 | Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF | 40,00 |
5.2.4 | (aufgehoben) | |
5.3 | (aufgehoben) | |
5.4 | Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste | |
5.4.1 | WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, DTK25, DTK50, DTK100 | nach Tabelle 5 zu bemessen |
5.4.2 | Zuschlag zu Nr. 5.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen (Get-Feature-Info) | |
5.4.2.1 | ohne Eigentumsangaben | 50 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr |
5.4.2.2 | mit Eigentumsangaben | 100 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr |
5.4.3 | WCS für | |
5.4.3.1 | ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 | 75 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr |
5.4.3.2 | ATKIS-Daten nach Tabelle 2 Nr. 2 oder3 | 75 % der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3 oder 6 zu bemessenden Gebühr |
5.4.4 | WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe | 75 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr |
5.4.4.1 | (aufgehoben) | |
5.4.4.2 | (aufgehoben) | |
5.5 | Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen | |
5.5.1 | Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters oder präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab | 80 % der Gebühr nach Nr. 2.1 oder 2.2 |
5.5.2 | Digitale ALKIS-Daten | 80 % der Gebühr nach Nr. 2.5 |
6 | Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu | nach Tabelle 6 zu bemessen |
7 | Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens | |
7.1 | bis zu 6 Seiten im analogen Format und bis zu 30 Punkte im digitalen Format, je Antrag | 85,00 |
7.2 | Zuschlag für weitere analoge Formate, je Seite | 5,80 |
7.3 | Zuschlag für weitere digitale Formate, je angefangene 10 Punkte | 8,40 |
7.4 | Zuschlag für die manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlen | nach Zeitaufwand |
8 | Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht | |
8.1 | Planunterlage für einen Bauleitplan | |
8.1.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) | 250,00 |
8.1.2 | Anfertigung der Planunterlage | nach Zeitaufwand |
8.1.3 | Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplan | nach Zeitaufwand |
8.2 | Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) | |
8.2.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) | |
8.2.1.1 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
8.2.1.2 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 85,00 |
8.2.1.3 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 75,00 |
8.2.1.4 | Abgabe Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan | |
8.2.1.4.1 | konfektioniert im Datenformat DXF | 40,00 |
8.2.1.4.2 | im Datenformat NAS | 50,00 |
8.2.2 | Anfertigung eines Lageplans in bis zu 4 Ausfertigungen | |
8.2.2.1 | für ein Bauvorhaben | nach Tabelle7 |
8.2.2.2 | für sonstige Fälle | nach Tabelle 7 Zeile1 |
8.2.2.3 | ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung | 18,00 |
8.2.3 | Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans nach § 11 Abs. 2 NBauVorlVO in bis zu 4 Ausfertigungen | |
8.2.3.1 | für ein Bauvorhaben | 80 % der nach Tabelle 7 zu bemessenden Gebühr |
8.2.3.2 | für sonstige Fälle | 80 % der Gebühr nach Tabelle 7 Zeile1 |
8.2.3.3 | ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung | 12,00 |
8.2.4 | Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für die Erhebung zusätzlicher Angaben (z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen) | nach Zeitaufwand |
8.2.5 | Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdaten | nach Zeitaufwand |
8.3 | Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens | |
8.3.1 | Fertigung einer Grenz- und Gebäudebescheinigung oder eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung | 10 % der nach Tabelle 8 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr, mindestens die Gebühr nach Nr. 8.3.3 |
8.3.2 | Zuschlag zu Nr. 8.3.1 für die Erhebung zusätzlicher Angaben | nach Zeitaufwand |
8.3.3 | Beglaubigung der Unterschrift einer Baulasterklärung nach § 81 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung | 42,00 |
8.3.4 | Fertigung einer sonstigen Bescheinigung | nach Zeitaufwand |
Liegenschaftsvermessung | ||
9 | Vermessung und Auswertung | |
9.1 | für eine Zerlegung | |
9.1.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten | 230,00 zuzüglich die Gebühren nach Tabelle 9 Abschnitte A und B |
9.1.2 | Zuschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 7.500 m2 beträgt | 25 % der Gebühren nach Tabelle 9 Abschnitte A und B |
9.1.3 | Abschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt | 25 % der Gebühren nach Tabelle 9 Abschnitte A und B |
9.2 | bei einer Sonderung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung | 230,00 zuzüglich 40 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 35 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt B |
9.3 | bei einer Grenzfeststellung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten | 230,00 zuzüglich 80 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt C |
Anmerkung zu Nr. 9.3: Bei einer Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage nach Nr. 8.1.2 vermindert sich die Gebühr um 115,00 Euro. | ||
9.4 | zur Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer) | |
9.4.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Auswertung örtlicher Arbeiten | 230,00 zuzüglich 50 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt B |
9.4.2 | Durchführung örtlicher Arbeiten | nach Zeitaufwand |
9.5 | Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 9.1 oder 9.3 | 32,00 |
9.6 | zur Erhebung von Gebäuden für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten | |
9.6.1 | im Regelfall | 85,00 zuzüglich der nach Tabelle 8 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr |
9.6.2 | bei Gebäuden auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 70.000 Euro | 85,00 zuzüglich der Gebühr nach Tabelle 8 Spalte3 |
9.6.3 | Zuschlag für zusätzlichen Aufwand zur Ermittlung eines beantragten Grenzbezugs | |
9.6.3.1 | zu Nr. 9.6.1 | 20 % der nach Tabelle 8 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr |
9.6.3.2 | zu Nr. 9.6.2 | 20 % der Gebühr nach Tabelle 8 Spalte3 |
10 | Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster | |
10.1 | für eine Zerlegung | 35 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.2 | bei einer Sonderung | 30 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.3 | bei einer Grenzfeststellung | 22 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.4 | bei der Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten | 42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.5 | bei der Erhebung von Gebäuden | 33 % der nach Tabelle 8 zu bemessenden Gebühr |
11 | Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften | nach Zeitaufwand |
Bodenordnung | ||
12 | Umlegung nach dem Baugesetzbuch | |
12.1 | Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umrings | nach den Nrn. 9.1, 9.2, 9.3, 10.1, 10.2 und 10.3 |
12.2 | Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten | |
12.2.1 | Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans) | |
12.2.1.1 | je Grundbuchbestand | 1.715,00 |
12.2.1.2 | je Quadratmeter Fläche | |
12.2.1.2.1 | für Wohnbauland | 0,47 |
12.2.1.2.2 | für Gewerbebauland | 0,23 |
12.2.2 | Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungen | bis 40 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1 |
12.2.3 | Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit großflächiger Grundstücksstruktur | bis 20 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1 |
12.2.4 | Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplans | nach Zeitaufwand |
12.2.5 | Übertragung oder Kennzeichnung der zukünftigen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans | nach Zeitaufwand |
12.3 | Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB | 42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
13 | Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch | |
13.1 | Bearbeitung | 230,00 zuzüglich nach Zeitaufwand |
13.2 | Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB | 42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
14 | Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz | |
14.1 | Feststellung der Umringsgrenze eines Neuvermessungsgebiets | |
14.1.1 | Vorbereitung und Auswertung örtlicher Arbeiten, je angefangene 1,5 km der Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes | 40 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der nach Tabelle 9 Abschnitt C zu bemessenden Gebühren |
14.1.2 | Durchführung örtlicher Arbeiten | nach Zeitaufwand |
14.2 | Vermessung zum Plan nach § 41 FlurbG (Übertragung, Erhebung und Auswertung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen) | |
14.2.1 | je Objektpunkt | 24,00 |
14.2.2 | Durchführung örtlicher Arbeiten | nach Zeitaufwand |
14.2.3 | Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt | 100,00 |
14.3 | Vermessung der künftigen Grenzpunkte (Vorbereitung, Übertragung, Auswertung) zur Landabfindung der Verfahrensbeteiligten | |
14.3.1 | je künftigen Grenzpunkt | 55,00 |
14.3.2 | Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt | 100,00 |
14.4 | Zusätzliche Leistungen (z.B. Erhebung von Landschaftsinformationen) | nach Zeitaufwand |
Anmerkung zu Nr. 14: Sonstige Liegenschaftsvermessungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen. | ||
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen | ||
15 | Einholme einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes, je Auftrag | 65,00 |
16 | Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken | |
16.1 | Unschädlichkeitszeugnis | |
16.1.1 | Erteilung oder Ablehnung bei bis zu 5 Beteiligten | 550,00 |
16.1.2 | Zuschlag zu Nr. 16.1.1 für je weitere angefangene 5 Beteiligte | 120,00 |
16.2 | Fertigung einer Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken | nach Zeitaufwand |
17 | Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen | |
17.1 | Anfertigung einer Luftbildkarte (DOP mit Liegenschaftsgrafik), Erstausfertigung | |
17.1.1 | je Karte | nach den Nrn. 3.3 und 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2 |
17.1.2 | Zuschlag für ergänzende Arbeiten | nach Zeitaufwand |
17.2 | Anfertigung eines Ortsplans, einer Hofkarte, einer Jagdkarte oder einer anderen aufbereiteten Karte, Erstausfertigung | |
17.2.1 | Kartengrundlage | nach Nr. 2.1.2, 2.1.4, 2.2 oder 2.3 |
17.2.2 | Zuschlag für ergänzende Arbeiten | nach Zeitaufwand |
17.3 | Reproduktion einer historischen Unterlage, Erstausfertigung | |
17.3.1 | bis DIN A3 | 13,00 |
17.3.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 25,00 |
17.4 | Mehrausfertigung bei gleichzeitiger Bearbeitung | |
17.4.1 | des analogen Abgabeprodukts nach Nr. 17.1 oder 17.2 | 20,00 |
17.4.2 | des Produkts nach Nr. 17.3 | 20 % der Gebühr nach Nr. 17.3 |
17.5 | Zuschlag zu den Nrn. 17.2 bis 17.4 für die Abgabe auf Spezialpapier (> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie, je Ausfertigung | |
17.5.1 | bis DIN A3 | 4,00 |
17.5.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 8,00 |
18 | Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen (z.B. zusätzliche Erhebungen oder Berechnungen, zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen) | nach Zeitaufwand |
19 | Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Selektion, Daten-, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftrag | nach Zeitaufwand, mindestens 50,00 |
Tabelle 1
Digitale ALKIS-Daten
(ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe, AP2.5, AK5, AP10)1 ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe
Die Gebühren sind abhängig vom Datenformat. Sie ergeben sich für die erstmalige Bereitstellung oder für die Einräumung eines Verwertungsrechts aus einem Grundbetrag je Datensatz oder Produkt nach Nr. 1.1 und dem Formatfaktor nach Nr. 1.2.
1.1 Grundbetrag
Die Objekte werden je Datensatz oder Produkt gezählt.
Objekte
Gebühr in Euro je Objekt Datensatz Produkt Flurstücke Gebäude Tatsächliche Nutzung Bodenschätzung Eigentumsangaben je Grundbuchkennzeichen Hauskoordinaten Hausumringe für das 1. bis 1.000. 1,08 0,54 0,54 0,54 0,54 0,15 0,12 für das 1.001. bis 10.000. 0,54 0,27 0,27 0,27 0,27 0,075 0,06 für das 10.001. bis 100.000. 0,27 0,135 0,135 0,135 0,135 0,0375 0,03 für das 100.001. bis 1.000 000. 0,135 0,0675 0,0675 0,0675 0,0675 0,01875 0,015 ab dem 1.000 001. 0,0675 0,03375 0,03375 0,03375 0,03375 - 0,0075 Höchstgebühr in Euro 16.000,00 24.000,00 1.2 Formatfaktor
Die Formatfaktoren sind je Datensatz anzuwenden. Bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe sind sie nicht anzuwenden.
Datenformat Faktor Vektordaten im Datenformat NAS oder Shape 1,00 Vektordaten im Datenformat DXF 0,701 Rasterdaten im Datenformat TIFF 0,251 Listen oder Tabellen im Datenformat CSV 1,00 1) Bei zeitgleicher Bereitstellung identischer Daten im Datenformat CSV und im Datenformat DXF oder TIFF ist für die Bereitstellung der Daten in beiden Datenformaten insgesamt der Faktor 1,00 anzusetzen. 2 (aufgehoben)
3 AP2.5 im Datenformat TIFF
3.1 mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Gebühr in Euro je km2 für den 1. bis 500. km2 5,00 für den 501. bis 5.000. km2 2,50 für den 5.001. bis 25.000. km2 1,25 ab dem 25.001. km2 0,625 höchstens 42.000 Euro
3.2 Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP2.5 in einer weiteren Darstellungsart 20 % der nach Nr. 3.1 zu bemessenden Gebühr 4 AK5 im Datenformat TIFF
4.1 mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 | Gebühr in Euro je km2 | ||
für den | 1. bis | 500. km2 | 4,00 |
für den | 501. bis | 5.000. km2 | 2,00 |
für den | 5.001. bis | 25.000. km2 | 1,00 |
ab dem | 25.001. km2 | 0,50 | |
höchstens | 34.000 Euro |
4.2 | Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AK5 in einer weiteren Darstellungsart | 20 % der nach Nr. 4.1 zu bemessenden Gebühr |
5 AP10 im Datenformat TIFF5.1 mit oder ohne Höhenangaben, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Gebühr in Euro je km2 für den 1. bis 500. km2 3,00 für den 501. bis 5.000. km2 1,50 für den 5.001. bis 25.000. km2 0,75 ab dem 25.001. km2 0,375 höchstens 25.000 Euro
5.2 Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP10 in einer weiteren Darstellungsart 20 % der nach Nr. 5.1 zu bemessenden Gebühr 6 Aktualisierte Daten
6.1 | ALKIS-Datensätze im Datenformat NAS | 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind |
6.2 | Hauskoordinaten und Hausumringe | 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind |
6.3 | AP2.5 | 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 3 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 3 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind |
6.4 | AK5 | 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 4 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 4 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind |
6.5 | AP10 | 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 5 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 5 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind |
7 | Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen und Nutzer, | |
je weiterer Nutzerin oder weiterem Nutzer | 70 % der nach den Nrn. 1 bis 6 zu bemessenden Gebühr | |
8 | Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis7 | 50,00 Euro |
Tabelle 2
Digitale ATKIS-Daten
(DGM, DOM, DTK, DÜKN, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten)
1 (aufgehoben)
1.1 (aufgehoben)
1.1.1 (aufgehoben)
1.1.2 (aufgehoben)
1.2 (aufgehoben)
2 DGM im Datenformat COG, ASCII oder Shape
2.1
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 | DGM1 | DGM5 | DGM10 | DGM25 | DGM50 | ||
1m | 5m | Gitterweite 10m | 25m | 50m | |||
Gebühr in Euro je km2 | |||||||
für den | 1. bis | 500. km2 | 40,00 | 15,00 | 10,00 | 4,00 | 1,00 |
für den | 501. bis | 5.000. km2 | 20,00 | 7,50 | 5,00 | 2,00 | 0,50 |
für den | 5.001. bis | 25.000. km2 | 10,00 | 3,75 | 2,50 | 1,00 | 0,25 |
ab dem | 25.001. km2 | 5,00 | 1,875 | 1,25 | 0,50 | 0,125 | |
Euro | |||||||
höchstens | 335.000 | 125.000 | 85.000 | 34.000 | 8.500 |
2.2 | Zuschlag zu Nr. 2.1 für 3D-Strukturinformationen | 20 % der nach Nr. 2.1 zu bemessenden Gebühr |
3 DOM im Datenformat COG oder ASCII
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 | DOM1 (aus Laserscan-Daten) 1 m-Gitter | bDOM (bildbasiertes DOM aus digitaler Bildkorrelation von Luftbildern) | ||
Gebühr in Euro je km2 | ||||
für den | 1. bis | 500. km2 | 20,00 | 16,00 |
für den | 501. bis | 5.000. km2 | 10,00 | 8,00 |
für den | 5.001. bis | 25.000. km2 | 5,00 | 4,00 |
ab dem | 25.001. km2 | 2,50 | 2,00 | |
höchstens | 165.000 Euro | 135.000 Euro |
4 DTK im Datenformat TIFF4.1 Gesamtinhalt als Farbkombination, Graustufenkombination oder in Einzellayern, Auflösung 200 L/cm
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2
DTK25 DTK50 DTK100 Gebühr in Euro je km2 für den 1. bis 500. km2 1,00 0,30 0,10 für den 501. bis 5.000. km2 0,50 0,15 - für den 5.001. bis 25.000. km2 0,25 0,075 - ab dem 25.001. km2 0,125 0,0375 - höchstens 8.500 Euro 2.500 Euro 50 Euro 4.2 Teilinhalte der Einzellayer, Auflösung 200 L/cm
Einzellayer
Prozentsatz der nach Nr. 4.1 zu bemessenden Gebühr
Grundriss, mit Schrift 60 Vegetation 15 Gewässer 10 Höhenlinien 15
4.3 Zuschlag bei Auflösung über 200 L/cm 50 % der nach Nr. 4.1 oder 4.2 zu bemessenden Gebühr
5 (aufgehoben)6 (aufgehoben)
6.1 (aufgehoben)
6.2 (aufgehoben)
7 Digitale Luftbilder, orientiert, im Datenformat TIFF
nicht entzerrt, mit Aerotriangulationsdaten
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2
Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 13,00 für den 501. bis 5.000. km2 6,50 für den 5.001. bis 25.000. km2 3,25 ab dem 25.001. km2 1,625 höchstens 110.000 Euro 8 (aufgehoben)
9 3D-Messdaten im Datenformat LAZ
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Laserscan-Punktwolke Matching-Punktwolke
(aus Bildkorrelation)Gebühr in Euro je km2 für den 1. bis 500. km2 30,00 20,00 für den 501. bis 5.000. km2 15,00 10,00 für den 5.001. bis 25.000. km2 7,50 5,00 ab dem 25.001. km2 3,75 2,50 höchstens 250.000 Euro 165.000 Euro 10 (aufgehoben)
11 (aufgehoben)
12 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen oder Nutzer, je weitere Nutzerin oder weiterer Nutzer 70 % der nach den Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9 zu bemessenden Gebühr 13 Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 2, 3, 4, 7, 9 und12 50,00 Euro Tabelle 3
1 AFIS-Datensätzen
Anzahl Festpunkte Gebühr in Euro je Festpunkt für den 1. bis 1.000. 0,90 für den 1.001. bis 10.000. 0,45 für den 10.001. bis 100.000. 0,225 ab dem 100.001. 0,1125
2 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro Digitale AFIS-Daten
Tabelle 4
(aufgehoben)
1.3 (aufgehoben)
2 | Bereitstellung von SAPOS-Daten, die sich auf mehrere Bundesländer beziehen, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste | |
2.1 | Bereitstellung für eigene oder betriebsinterne Zwecke | |
2.1.1 | EPS mit einer Taktrate von einem Hertz, je Freischaltung, Jahr und Bundesland | 150,00 Euro |
2.1.2 | HEPS im Format RTCM mit einer Taktrate von einem Hertz | |
2.1.2.1 | je Minute | 0,10 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat |
2.1.2.2 | bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von | |
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute | 0,09 Euro,
mindestens 648,00 Euro je Jahr | |
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute | 0,08 Euro,
mindestens 1.728,00 Euro je Jahr | |
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute | 0,07 Euro,
mindestens 2.520,00 Euro je Jahr | |
2.1.2.3 | Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung, | |
je Monat pauschal | 250,00 Euro | |
2.1.2.4 | bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von | |
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal | 225,00 Euro | |
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal | 200,00 Euro | |
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal | 175,00 Euro | |
2.1.3 | HEPS im Format RTCM-AdV mit einer Taktrate von einem Hertz | |
2.1.3.1 | je Minute | 0,10 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat |
Anmerkung zu den Nrn. 2.1.2.1 und 2.1.3.1: Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro. | ||
2.1.3.2 | bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von | |
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute | 0,09 Euro,
mindestens 648,00 Euro je Jahr | |
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute | 0,08 Euro,
mindestens 1.728,00 Euro je Jahr | |
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute | 0,07 Euro,
mindestens 2.520,00 Euro je Jahr | |
2.1.3.3 | zusätzlich zu Nr. 2.1.3.1, je Freischaltung für alle anbietenden Bundesländer | 250,00 Euro |
2.1.4 | GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger | |
2.1.4.1 | je Minute | 0,20 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat |
2.1.4.2 | bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von | |
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute | 0,18 Euro,
mindestens 1.296,00 Euro je Jahr | |
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute | 0,16 Euro,
mindestens 3.456,00 Euro je Jahr | |
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute | 0,14 Euro,
mindestens 5.040,00 Euro je Jahr | |
2.1.4.3 | Daten einer Referenzstation, je Monat pauschal | 500,00 Euro |
2.1.4.4 | bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von | |
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal | 450,00 Euro | |
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal | 400,00 Euro | |
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal | 350,00 Euro | |
2.1.5 | GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von mehr als einem Hertz | |
2.1.5.1 | je Minute | 0,80 Euro,
mindestens 10,00 Euro je Monat |
Anmerkung zu den Nrn. 2.1.4.1 und 2.1.5.1: Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro. | ||
2.1.5.2 | bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von | |
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute | 0,72 Euro,
mindestens 5.184,00 Euro je Jahr | |
mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute | 0,64 Euro,
mindestens 13.824,00 Euro je Jahr | |
mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute | 0,56 Euro,
mindestens 20.160,00 Euro je Jahr | |
2.1.6 | GPPS-Pro für den zur Berechnung an die SAPOS-Zentrale übermittelten aufgezeichneten Zeitraum des Messdatenempfangs | |
bei einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute | 0,20 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat | |
bei einer Taktrate von mehr als einem Hertz, je Minute | 0,80 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat | |
2.2 | Bereitstellung für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke | |
2.2.1 | der SAPOS-Daten von weniger als 20 Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens | |
einem Jahr, je Referenzstation und Monat | 480,00 Euro | |
zwei Jahren, je Referenzstation und Monat | 460,00 Euro | |
drei Jahren, je Referenzstation und Monat | 440,00 Euro | |
vier Jahren, je Referenzstation und Monat | 420,00 Euro | |
fünf Jahren, je Referenzstation und Monat | 400,00 Euro | |
2.2.2 | bei eingeschränkter Verfügbarkeit der Bereitstellung nach Nr. 2.2.1 (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation von | |
2.2.2.1 | weniger als 98,5 % bis 90,0 % | 75 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1 |
2.2.2.2 | weniger als 90,0 % bis 75,0 % | 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1 |
2.2.2.3 | weniger als 75,0 % bis 50,0 % | 25 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1 |
2.2.2.4 | weniger als 50 % | gebührenfrei |
2.2.3 | der SAPOS-Daten von 20 oder mehr Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz für die Dienste nach den Nm. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3,
je Minute | |
0,03 Euro | ||
Die Mindestgebühr und Höchstgebühr je Jahr betragen nach Anzahl der Referenzstationen: |
Anzahl der Referenzstationen Mindestgebühr Höchstgebühr in Euro
20 bis100 32.000,00 89.500,00 101 bis150 36.000,00 101.000,00 151 bis200 40.500,00 112.000,00 über200 44.500,00 123.500,00
Anmerkung zu Nr. 2.2.3:
Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag) verringert sich der auf die betreffenden Referenzstationen entfallende Anteil der Gebühr nach Nr. 2.2.3 gemäß den Nrn. 2.2.2.1 bis 2.2.2.4.
2.3 Einräumung des Rechts zur Verwertung der Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten 100 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr. 2.4 Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste 2.4.1 an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere Unterlizenzen nicht erteilen Anzahl
der UnterlizenzenJährliche Gebühr in Prozent der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr eine 40 zwei 60 drei 80 vier 100 mehr als vier 150 2.4.2 an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere 2.4.2.1 Unterlizenzen erteilen, wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer zu benennen sind 300 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr 2.4.2.2 wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer nicht zu benennen sind 400 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr. Tabelle 5
Geodatendienste WMS und WMTS
Abruf von Rasterdaten über WMS oder WMTS
Anzahl in MPx, aufgerundet auf volle MPx | Gebühr in Euro je MPx | ||
für das | 1. bis | 1.000. | 0,05 |
für das | 1.001. bis | 10.000. | 0,025 |
für das | 10.001. bis | 100.000. | 0,0125 |
für das | 100.001. bis | 1.000 000. | 0,00625 |
für das | 1.000 001. bis | 10.000 000. | 0,003125 |
ab dem | 10.000 001. | 0,0015625 |
Tabelle 6
Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu
1 Recht zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)
1.1 Topographische Karten und Übersichtskarte, je Exemplar
Abgabe an | Topographische Karten | Übersichtskarte | |
1.1.1 | den Einzelhandel | 4,80 Euro | 6,30 Euro |
1.1.2 | den Großhandel | 3,20 Euro | 4,20 Euro |
1.2 Digitale Daten
je Weitergabe | 60 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr |
2 Recht zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe digitaler Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten
2.1 Nutzung für wirtschaftliche Zwecke
2.1.1 in Folgeprodukten oder Folgediensten
Anzahl der Folgeprodukte | Jährliche Gebühr | |
ALKIS-Daten | ATKIS-, AFIS-Daten | |
in Prozent der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4 oder 5 zu bemessenden Gebühr | in Prozent der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9 Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr | |
ein bis drei | 20 | 10 |
mehr als drei | 40 | 20 |
Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.
2.1.2 zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
Anzahl der Unterlizenzen |
Jährliche Gebühr |
in Prozent der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9 | |
eine | 40 |
zwei | 60 |
drei | 80 |
vier | 100 |
mehr als vier | 150 |
Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.
2.1.3 in analogen Produkten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten, jährlich 50,00 Euro
2.2 Nutzung für nicht wirtschaftliche Zwecke
2.2.1 in Folgeprodukten oder Folgediensten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten
Verwertungssituation |
Gebühr |
- wissenschaftlicher, kultureller, heimatkundlicher oder sozialer Zweck (z.B. Dissertationen, Ortschroniken, Tagungsführer, Informationsblätter) | gebührenfrei |
- Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszweck | |
- Ausstellung auf Wandertafeln | |
- Kartenausschnitt zur Berichterstattung in Presse oder Fernsehen |
2.2.2 in allen anderen Fällen, jährlich 50,00 Euro
Anmerkung zu Nr. 2:
Gebührenfrei ist die Einräumung des Rechts
3 Bereitstellung von Daten einzig für Zwecke der entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)
Bereitstellungsform |
Gebühr |
Online über Geodatendienste WCS, WFS oder WFS-G | nach Nr. 5.1 des Gebührenverzeichnisses und 5 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 oder Tabelle 2 Nr. 2, 3, oder 4 zu bemessenden Gebühr |
Offline | 30 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 6, 7, oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro |
Tabelle 7
Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung
Zeile |
Wert des Bauvorhabens |
Einfacher Lageplan |
Qualifizierter Lageplan |
in Euro | Gebühr in Euro | ||
1 | 2 | 3 | |
1 | 70.000 | 95 | 295 |
2 | 350.000 | 200 | 615 |
3 | 700.000 | 290 | 990 |
4 | 1.800000 | 460 | 1500 |
5 | 3.000000 | 600 | 2000 |
6 | über 3.000000 | 0,37x √Wert | 1,20 x √Wert |
Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.
Tabelle 8
Gebäudevermessungen
Herstellungswert bis einschließlich |
Gebühr nach Nr. 9.6.1 |
Gebühr nach Nr. 9.6.2 |
in Euro | in Euro | in Euro |
1 | 2 | 3 |
70.000 | 245 | 170 |
350.000 | 685 | |
700.000 | 1320 | |
1.800000 | 2120 | |
3.000000 | 3000 | |
über 3.000000 | 1,78 x √Herstellungswert |
Tabelle 9
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen
Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.
Abschnitt A
Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung
Bodenwert | |||
über 200 Euro/m2 | |||
bis 10 Euro/ m2 | über 10 Euro/ m2 bis 200 Euro/ m2 | ||
Gebühr in Euro | |||
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen | 655 | 780 | 970 |
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 175 | 235 | 280 |
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 135 | 185 | 220 |
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 110 | 140 | 190 |
Abschnitt B
Gebühr für neue Flurstücke
Bodenwert | |||
bis 10 Euro/ m2 | über 10 Euro/ m2 bis 200 Euro/ m2 | über 200 Euro/ m2 | |
Gebühr in Euro | |||
für das 1. Flurstück | 585 | 720 | 870 |
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück | 190 | 235 | 290 |
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück | 170 | 210 | 250 |
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück | 145 | 180 | 215 |
Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.
Abschnitt C
Gebühr für festgestellte Grenzpunkte
Bodenwert | ||||
bis 10 Euro/ m2 | über 10 Euro/ m2 bis 200 Euro/ m2 | über 200 Euro/ m2 | ||
Gebühr in Euro | ||||
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen | 470 | 545 | 615 | |
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 60 | 75 | 85 | |
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 45 | 50 | 55 |
Neu:
Gebührenverzeichnis Inhaltsübersicht | ||
Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen | ||
1
2 3 4 5 6 7 8 | Einsicht, Auskunft
Geobasisdaten des ALKIS Geobasisdaten des ATKIS Geobasisdaten des AFIS Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste Recht zur Mitwirkung, Weitergabe und Verwertung Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht | |
Liegenschaftsvermessung | ||
9
10 11 | Vermessung und Auswertung
Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften | |
Bodenordnung | ||
12
13 14 | Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) | |
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen | ||
15
16 17 18 | Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, des Baugesetzbuchs oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes
Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken | |
Tabellen
Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 | Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung
Gebäudevermessungen Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen | |
Erläuterungen z u den verwendeten Abkürzungen | ||
3D | Dreidimensional | |
AFIS | Amtliches Festpunktinformationssystem | |
ALKIS | Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem | |
AK5 | Amtliche Karte 1 : 5.000 | |
AP2.5 | Amtliche Präsentation 1 : 2.500 | |
AP10 | Amtliche Präsentation 1 : 10.000 | |
ATKIS | Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem | |
Basis-DLM | Digitales Landschaftsmodell | |
DGM | Digitales Geländemodell | |
DOM | Digitales Oberflächenmodell | |
DOP | Digitales Orthophoto | |
GetFeatureInfo | Zeigt Sachinformationen zu einem Punkt in Karten oder Darstellungsdiensten | |
NBA | Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung | |
ÖbVI | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | |
TIFF | Tagged Image File Format; Datenformat | |
TrueDOP | Aus bildbasierten digitalen Oberflächenmodellen (bDOM) abgeleitetes Digitales Orthophoto | |
UAV | Unmanned Aerial Vehicle, Unbemanntes Fluggerät |
Nr. | Gegenstand | Gebühr in Euro |
1 | 2 | 3 |
Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen | ||
1 | Einsicht, Auskunft | |
1.1 | Einsicht für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand, Auskunft zu einer Präsentation | nach Zeitaufwand |
1.2 | Amtliche Grenzauskunft | |
1.2.1 | Grundgebühr | 125,00 |
1.2.2 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) | 90,00 |
1.2.3 | vermessungstechnische Arbeiten | nach Zeitaufwand |
2 | Geobasisdaten des ALKIS | |
2.1 | Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung | |
2.1.1 | Liegenschaftsbeschreibung | |
2.1.1.1 | Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis | 10,00 |
2.1.1.2 | Bestandsnachweis | 20,00 |
2.1.2 | Liegenschaftskarte 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 (farbig oder in Graustufen) | |
2.1.2.1 | bis DIN A3 | 20,00 |
2.1.2.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 40,00 |
2.1.3 | Zuschlag zu Nr. 2.1.2 für die Beglaubigung eines Auszuges aus der amtlichen Karte nach § 7 Abs. 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskarte), je beglaubigte Liegenschaftskarte | 12,00 |
2.1.4 | AK5, AP2.5 oder AP10, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen | |
2.1.4.1 | bis DIN A3 | 12,00 |
2.1.4.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 24,00 |
2.2 | Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab, Erstausfertigung | |
2.2.1 | auf Grundlage der Liegenschaftskarte | |
2.2.1.1 | bis DIN A3 | 26,00 |
2.2.1.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 52,00 |
2.2.2 | auf Grundlage der AK5, AP2.5 oder AP10 | |
2.2.2.1 | bis DIN A3 | 16,00 |
2.2.2.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 32,00 |
2.3 | Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen | |
2.3.1 | Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters | 80 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 |
2.3.2 | Präsentationen der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab | 80 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
2.4 | Spezielle Aufbereitung | |
2.4.1 | Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr. 2.1 oder Präsentation nach Nr. 2.2 | nach Zeitaufwand |
2.4.2 | Mehrausfertigung der Produkte nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung, je Mehrausfertigung | 20 % der Gebührnach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2 |
2.5 | Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten | |
2.5.1 | ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen | |
2.5.1.1 | für das 1. bis 1000. Objekt, je Objekt | 0,90 |
2.5.1.2 | für das 1001. bis 10.000. Objekt, je Objekt | 0,45 |
2.5.1.3 | für das 10.001. bis 100.000. Objekt, je Objekt | 0,23 |
2.5.1.4 | für das 100.001. bis 1.000 000. Objekt, je Objekt | 0,11 |
2.5.1.5 | ab dem 1.000 001. Objekt, je Objekt | 0,06 |
2.5.1.6 | Mindestgebühr | 60,00 |
2.5.2 | ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten | |
2.5.2.1 | für das 1. bis 1000. Objekt, je Objekt. | 0,06 |
2.5.2.2 | für das 1001. bis 10.000. Objekt, je Objekt | 0,03 |
2.5.2.3 | für das 10.001. bis 100.000. Objekt, je Objekt | 0,02 |
2.5.2.4 | ab dem 100.001. Objekt, je Objekt | 0,01 |
2.5.2.5 | Mindestgebühr | 60,00 |
2.5.2.6 | Höchstgebühr | 6.000,00 |
2.6 | Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten im NBA-Verfahren | |
2.6.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr | 200,00 |
2.6.2 | Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze | |
2.6.2.1 | Grundausstattung ALKIS-Datensätze | 120,00 |
Anmerkung zu Nr. 2.6.2.1: | ||
Erstmalige Bereitstellung der gebührenfreien ALKIS-Datensätze | ||
(Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Landnutzung, Bodenschätzung, Hausumringe) in aufbereiteter Form. | ||
2.6.2.2 | Zuschlag zu Nr. 2.6.2.1 für ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben oder Hauskoordinaten | nach Nr. 2.5.1 oder 2.5.2 |
2.6.3 | Aktualisierung | |
2.6.3.1 | für den Zeitraum der seit der letzten Abgabe oder Aktualisierung vergangen ist, je Abgabe | 90,00 |
2.6.3.2 | Zuschlag zu Nr. 2.6.3.1 für ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben oder Hauskoordinaten für den Zeitraum der seit der letzten Abgabe oder Aktualisierung vergangen ist, je Monat | 1,5 % der nach Nr. 2.5.1 oder 2.5.2 zu bemessenden Gebühr |
3 | Geobasisdaten des ATKIS | |
3.1 | Abgabe von Kartenblättern oder Auszügen topographischer Karten | |
3.1.1 | Topographische Karte 1 : 25.000, gefaltet, je Kartenblatt | 8,00 |
3.1.2 | Topographische Karte 1 : 50.000, gefaltet, je Kartenblatt. | 8,00 |
3.1.3 | Topographische Karte 1 : 100.000, gefaltet, je Kartenblatt | 8,00 |
3.1.4 | Topographische Karte 1 : 25.000, 1 : 50.000 oder 1 : 100.000, blattschnittfrei, plano, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen | |
3.1.4.1 | bis DIN A3 | 10,00 |
3.1.4.2 | größer als DIN A3 bis DIN A0 | 32,00 |
3.2 | Abgabe der Übersichtskarte 1 : 500.000, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, gefaltet | 10,50 |
3.3 | Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten | |
3.3.1 | Digitale Luftbilder, orientiert, nach Landschaftsfläche (aufgerundet auf volle k m2), je k m2 | |
3.3.1.1 | für den 1. bis 500. k m2 | 16,00 |
3.3.1.2 | für den 501. bis 5.000. k m2 | 8,00 |
3.3.1.3 | für den 5.001. bis 25.000. k m2 | 4,00 |
3.3.1.4 | ab dem 25.001. k m2 | 2,00 |
3.3.1.5 | Mindestgebühr | 60,00 |
3.3.1.6 | Höchstgebühr | 130.000,00 |
3.3.2 | Digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF, je Luftbild | 60,00 |
3.3.3 | 3D-Messdaten (3D-Laserscan-Punktwolke, 3D-Matching-Punktwolke (aus Bildkorrelation)), nach Landschaftsfläche (aufgerundet auf volle k m2), je k m2 | |
3.3.3.1 | für den 1. bis 500. k m2 | 30,00 |
3.3.3.2 | für den 501. bis 5.000. k m2 | 15,00 |
3.3.3.3 | für den 5.001. bis 25.000. k m2 | 7,50 |
3.3.3.4 | ab dem 25.001. k m2 | 3,75 |
3.3.3.5 | Mindestgebühr | 60,00 |
3.3.3.6 | Höchstgebühr | 250.000,00 |
Anmerkung zu Nr. 3.3.3: Dies gilt nicht für mit UAV erzeugten 3D-Messdaten. | ||
4 | Geobasisdaten des AFIS | |
4.1 | Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben, Erstausfertigung | |
4.1.1 | Punktliste, je angefangene 50 Punkte | 20,00 |
4.1.2 | Einzelnachweis, einschließlich Einmessungsskizze | 10,00 |
4.1.3 | Gesamtauszug, je Festpunkt | 10,00 |
4.2 | Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 4.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung | 20 % der Gebühr nach Nr. 4.1 |
4.3 | Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen, je Festpunkt | |
4.3.1 | für den 1. bis 1.000. Festpunkt | 0,90 |
4.3.2 | für den 1.001. bis 10.000. Festpunkt | 0,45 |
4.3.3 | für den 10.001. bis 100.000. Festpunkt | 0,23 |
4.3.4 | ab dem 100.001. Festpunkt | 0,11 |
4.3.5 | Mindestgebühr | 60,00 |
5 | Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste | |
5.1 | Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
5.1.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr | |
5.1.1.1 | Grundgebühr für ein Benutzungsprofil ohne Eigentumsangaben | 200,00 |
5.1.1.2 | Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 für die Bereitstellung von Eigentumsangaben | 200,00 |
5.1.1.3 | Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 für das Abrufverfahren Amtliche Unterlagen | 120,00 |
Anmerkung zu Nr. 5.1.1.3: Die Erhebung ist nur in Verbindung mit Nr. 5.1.1.2 möglich. | ||
5.1.1.4 | Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 je weiteres Benutzungsprofil | 120,00 |
5.1.2 | Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
5.1.2.1 | Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters | 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 |
5.1.2.2 | Präsentationen der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab | 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
5.2 | Geodatendienste | |
5.2.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung zum Abruf von Eigentumsangaben für einen Benutzer, je Vertrag und je Jahr | 200,00 |
5.2.2 | Abruf von Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z.B. GetFeatureInfo) | nach den Nrn. 2.5.1.1 bis 2.5.1.5 |
Anmerkung zu Nr. 5.2.2: Die Abrechnung der Abrufe erfolgt je Vertrag einmal jährlich. | ||
6 | Recht zur Mitwirkung, Weitergabe und Verwertung | |
6.1 | Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 Satz NVermG) | 150,00 |
6.2 | Recht zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf) | |
6.2.1 | Topographische Karten und Übersichtskarte, je Kartenblatt | |
6.2.1.1 | Abgabe an den Einzelhandel | 60 % der Gebühr nach den Nrn. 3.1.1 bis 3.1.3 oder 3.2 |
6.2.1.2 | Abgabe an den Großhandel | 40 % der Gebühr nach den Nrn. 3.1.1 bis 3.1.3 oder 3.2 |
6.2.2 | Digitale Daten (Hauskoordinaten, Luftbilder, 3D-Messdaten), je Weitergabe | 60 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 |
6.3 | Recht zur Verwertung von digitalen Daten (Hauskoordinaten, Luftbilder, 3D-Messdaten), je Abgabe | |
6.3.1 | bei interner Nutzung durch verbundene Unternehmen | 200 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 |
Anmerkung zu Nr. 6.3.1 Die Gebühr nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 beinhaltet jeweils das damit verbundene Recht zur internen Nutzung durch den Lizenznehmer. | ||
6.3.2 | mit Bearbeitung in Folgeprodukten und -diensten sowie Unterlizensierung | 300 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 |
7 | Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens | |
7.1 | Abgabe bis zu 4 Seiten im analogen Format und bis zu 20 Punkte im digitalen Format, je Antrag | 60,00 |
7.2 | Zuschlag zu Nr. 7.1 für weitere analoge Formate, je Seite, oder weitere digitale Formate, je angefangene 10 Punkte | 8,00 |
7.3 | Zuschlag zu Nr. 7.1 für die manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlen | nach Zeitaufwand |
8 | Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht | |
8.1 | Planunterlage für einen Bauleitplan | |
8.1.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) | 280,00 |
8.1.2 | Anfertigung der Planunterlage | nach Zeitaufwand |
8.1.3 | Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplan | nach Zeitaufwand |
8.2 | Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) | |
8.2.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) | |
8.2.1.1 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
8.2.1.2 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 90,00 |
8.2.1.3 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 80,00 |
8.2.1.4 | Abgabe Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan | 20,00 |
8.2.2 | Anfertigung eines Lageplans | |
8.2.2.1 | für ein Bauvorhaben | nach Tabelle 1 |
8.2.2.2 | für sonstige Fälle | nach Tabelle 1 Zeile 1 |
8.2.3 | Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für analoge Ausfertigungen, je Ausfertigung | 18,00 |
8.2.4 | Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für die Erhebung zusätzlicher Angaben (z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen) | nach Zeitaufwand |
8.2.5 | Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdaten | nach Zeitaufwand |
8.2.6 | Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans nach § 11 Abs. 2 NBauVorlVO | 80 % der nach Nr. 8.2.2 zu bemessenden Gebühr |
8.3 | Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens | |
8.3.1 | Fertigung einer Grenz- und Gebäudebescheinigung oder eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung | 10 % der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr, mindestens die Gebühr nach Nr. 8.3.3 |
8.3.2 | Zuschlag zu Nr. 8.3.1 für die Erhebung zusätzlicher Angaben | nach Zeitaufwand |
8.3.3 | Beglaubigung der Unterschrift einer Baulasterklärung nach § 81 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung | 46,00 |
8.3.4 | Fertigung einer sonstigen Bescheinigung | nach Zeitaufwand |
Liegenschaftsvermessung | ||
9 | Vermessung und Auswertung | |
9.1 | für eine Zerlegung | |
9.1.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten | 250,00 zuzüglich der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B |
9.1.2 | Zuschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 7.500 m2 beträgt | 25 % der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B |
9.1.3 | Abschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt | 25 % der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B |
9.2 | bei einer Sonderung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung | 250,00 zuzüglich 40 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 35 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt B |
9.3 | bei einer Grenzfeststellung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten | 250,00 zuzüglich 80 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt C |
Anmerkung zu Nr. 9.3: Bei einer Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage nach Nr. 8.1.2 vermindert sich die Gebühr um 125,00 Euro. | ||
9.4 | zur Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer) | |
9.4.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Auswertung örtlicher Arbeiten | 250,00 zuzüglich 50 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt B |
9.4.2 | Durchführung örtlicher Arbeiten | nach Zeitaufwand |
9.5 | Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 9.1 oder 9.3 | 35,00 |
9.6 | zur Erhebung von Gebäuden für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten | |
9.6.1 | im Regelfall | 90,00 zuzüglich der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr |
9.6.2 | bei Gebäuden auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 70.000 Euro | 90,00 zuzüglich der Gebühr nach Tabelle 2 Spalte 3 |
9.6.3 | Zuschlag für zusätzlichen Aufwand zur Ermittlung eines beantragten Grenzbezugs | |
9.6.3.1 | zu Nr. 9.6.1 | 20 % der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr |
9.6.3.2 | zu Nr. 9.6.2 | 20 % der Gebühr nach Tabelle 2 Spalte 3 |
10 | Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster | |
10.1 | für eine Zerlegung | 35 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.2 | bei einer Sonderung | 30 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.3 | bei einer Grenzfeststellung | 22 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.4 | bei der Erhebung einer langgestreckten Anlagenach Nr. 9.4 | 42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
10.5 | bei der Erhebung von Gebäuden | 33 % der nach Tabelle 2 zu bemessenden Gebühr |
11 | Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften Bodenordnung | nach Zeitaufwand |
12 | Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) | |
12.1 | Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umrings | nach den Nrn. 9.1, 9.2, 9.3, 10.1, 10.2 und 10.3 |
12.2 | Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten | |
12.2.1 | Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans) | |
12.2.1.1 | je Grundbuchbestand | 1.880,00 |
12.2.1.2 | je Quadratmeter Fläche | |
12.2.1.2.1 | für Wohnbauland | 0,50 |
12.2.1.2.2 | für Gewerbebauland | 0,25 |
12.2.2 | Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungen | bis 40 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1 |
12.2.3 | Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit | |
großflächiger Grundstücksstruktur | bis 20 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1 | |
12.2.4 | Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplans | nach Zeitaufwand |
12.2.5 | Übertragung oder Kennzeichnung der zukünftigen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans | nach Zeitaufwand |
12.3 | Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB | 42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
13 | Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch | |
13.1 | Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) und Bearbeitung | 250,00 zuzüglich nach Zeitaufwand |
13.2 | Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB | 42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr |
14 | Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) | |
14.1 | Feststellung der Umringsgrenze eines Neuvermessungsgebiets | |
14.1.1 | Vorbereitung und Auswertung örtlicher Arbeiten, je angefangene 1,5 km der Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes- | 40 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der nach Tabelle 3 Abschnitt C zu bemessenden Gebühren |
14.1.2 | Durchführung örtlicher Arbeiten | nach Zeitaufwand |
14.2 | Vermessung zum Plan nach § 41 FlurbG (Übertragung, Erhebung und Auswertung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen) | |
14.2.1 | Terrestrische Vermessung, Durchführung örtlicher Arbeiten einschließlich Vor- und Nachbereitung - | nach Zeitaufwand |
14.2.2 | UAV-basierte Mess- und Auswerteverfahren | |
14.2.2.1 | Erhebung der Daten durch Befliegung, Vorbereitung und örtliche Arbeiten | nach Zeitaufwand |
14.2.2.2 | Produktableitung (z.B. TrueDOP, DGM, DOM) | nach Zeitaufwand |
14.2.2.3 | Auswertung der Daten | nach Zeitaufwand |
14.3 | Vorbereitung, Übertragung und Auswertung der Landabfindung | |
(Vermessung der künftigen Grenzpunkte) | ||
14.3.1 | je künftigen Grenzpunkt | 60,00 |
14.3.2 | Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt | 110,00 |
14.4 | Zusätzliche Leistungen (z.B. Erhebung von Landschaftsinformationen) | nach Zeitaufwand |
Anmerkung zu Nr. 14: Andere Amtshandlungen und Leistungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens, insbesondere Liegenschaftsvermessungen, sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen. | ||
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen | ||
15 | Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, des Baugesetzbuchs oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes, je Auftrag | 70,00 |
16 | Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken | |
16.1 | Unschädlichkeitszeugnis | |
16.1.1 | Erteilung oder Ablehnung bei bis zu 5 Beteiligten | 600,00 |
16.1.2 | Zuschlag zu Nr. 16.1.1 für je weitere angefangene 5 Beteiligte | 130,00 |
16.2 | Fertigung einer Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken | nach Zeitaufwand |
17 | Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen (z.B. Ergänzung von Sachverhalten, zusätzliche Erhebungen oder Berechnungen, zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen) | nach Zeitaufwand |
18 | Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Datenselektion, Datenumwandlung, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Produktkombination, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftrag | nach Zeitaufwand, mindestens 60,00 |
Tabelle 1
Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung
Zeile | Wert des Bauvorhabens bis einschließlich | Einfacher Lageplan | Qualifizierter Lageplan |
in Euro | Gebühr in Euro | ||
1 | 2 | 3 | |
1 | 70.000 | 95 | 300 |
2 | 350.000 | 210 | 675 |
3 | 700.000 | 310 | 1.085 |
4 | 1.800 000 | 500 | 1.650 |
5 | 3.000 000 | 650 | 2.200 |
6 | über 3.000 000 | 0,38 x √Ωερτ | 1,28 x √Ωερτ |
Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.
Tabelle 2
Gebäudevermessungen
Herstellungswert bis einschließlich | Gebühr nach Nr. 9.6.1 | Gebühr nach Nr. 9.6.2 |
in Euro | in Euro | in Euro |
1 | 2 | 3 |
70.000 | 260 | 180 |
350.000 | 750 | |
700.000 | 1.445 | |
1.800 000 | 2.325 | |
3.000 000 | 3.285 | |
über 3.000 000 | 1,90 x √Herstellungswert |
Tabelle 3
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen
Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.
Abschnitt A
Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung
Bodenwert | |||
bis 10 Euro/ m2 | über 10 Euro/ m2 bis 200 Euro/ m2 | über 200 Euro/ m2 | |
Gebühr in Euro | |||
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen | 715 | 855 | 1.060 |
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 190 | 255 | 305 |
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 150 | 205 | 240 |
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 120 | 155 | 210 |
Abschnitt B
Gebühr für neue Flurstücke
Bodenwert | |||
bis 10 Euro/ m2 | über 10 Euro/ m2 bis 200 Euro/ m2 | über 200 Euro/ m2 | |
Gebühr in Euro | |||
für das 1. Flurstück | 640 | 790 | 955 |
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück | 210 | 255 | 320 |
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück | 185 | 230 | 275 |
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück | 160 | 195 | 235 |
Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.
Abschnitt C
Gebühr für festgestellte Grenzpunkte
Bodenwert | |||
bis 10 Euro/ m2 | über 10 Euro/ m2 bis 200 Euro/ m2 | über 200 Euro/ m2 | |
Gebühr in Euro | |||
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen | 515 | 595 | 675 |
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 65 | 80 | 95 |
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt | 50 | 55 | 60 |
Alt:
Nr. Gegenstand Gebühr
in Euro1 2 3 1 Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure 1.1 Amt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs 1.1.1 Bestellung nach § 1 Abs. 1 Satz1 595,00 1.1.2 Bearbeitung eines Antrages auf Verlegung des Amtssitzes nach § 3 Abs. 2 Satz2 55,00 1.1.3 Einwilligung zur Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder zur Nutzung gemeinsamer Geschäftsräume nach § 5 Satz 1, je Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur 150,00 1.1.4 Bestellung einer Vertretung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz2 110,00 Anmerkung zu Nr. 1.1.4:
Die Gebühr wird bei einer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 für die zu bestellende Person nur einmal erhoben.1.1.5 Entlassung aus dem Amt nach § 8 Abs.2 110,00 1.1.6 Amtsenthebung nach § 8 Abs. 3 oder § 12 Abs. 1 Nr.3 595,00 1.1.7 Vorläufige Amtsenthebung nach § 9 Abs. 1 Satz1 595,00 1.1.8 Bestellung einer Person zur Abwicklung des Amtes nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder Übertragung der Abwicklung auf die örtlich zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz2 450,00 Anmerkung zu Nr. 1.1.8:
Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Abwicklung des Amtes durch den Tod der bestellten Person erforderlich wurde.1.1.9 Zuschlag zu Nr. 1.1.8 bei mehr als 200 unerledigten Anträgen, je weitere 100 unerledigte Anträge 110,00 1.2 Dienst- und Fachaufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach § 11 Abs.1 1.2.1 Turnusmäßige Prüfung,
je Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur720,00 Anmerkungen zu Nr. 1.2.1:
- Bei einer zusammenhängenden Prüfung der in gemeinsamen Geschäftsräumen zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vermindert sich die Gebühr je Person um 25 %.
- Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.
- Bei einer Prüfung ohne Anwesenheit von Beschäftigten der Aufsichtsbehörde in den Geschäftsräumen vermindert sich die Gebühr um 10 %. Bei einer zusammenhängenden Prüfung ist dieser Abschlag nur einmal anzurechnen.
1.2.2 Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt nach Zeitaufwand 1.2.3 Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs.3 110,00 Anmerkung zu Nr. 1.2.2:
Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.2 Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen 2.1 Turnusmäßige Prüfung 570,00 Anmerkung zu Nr. 2.1:
Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.2.2 Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt nach Zeitaufwand Anmerkung zu Nr. 2.2:
Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.
Neu:
Anlage 2
(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde
Nr. | Gegenstand | Gebühr in Euro |
1 | 2 | 3 |
1 | Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure | |
1.1 | Amt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) | |
1.1.1 | Bestellung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 | 650,00 |
1.1.2 | Ablehnung eines Antrags auf Bestellung nach § 2 Abs. 1 | 25 % der Gebühr nach Nr. 1.1.1 |
1.1.3 | Verlegung des Amtssitzes nach § 3 Abs. 2 Satz 2 | 60,00 |
1.1.4 | Einwilligung oder Ablehnung zu beruflichen Verbindungen nach § 5 Satz 1, je ÖbVI | 165,00 |
1.1.5 | Bestellung einer Vertretung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz 2 | 120,00 |
1.1.6 | Entlassung aus dem Amt nach § 8 Abs. 2 | 120,00 |
1.1.7 | Amtsenthebung nach § 8 Abs. 3 oder § 12 Abs. 1 Nr. 3 | 650,00 |
1.1.8 | Vorläufige Amtsenthebung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 | 650,00 |
1.1.9 | Bestellung einer Person zur Abwicklung des Amtes nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder Übertragung der Abwicklung auf die örtlich zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz 2 | 495,00 |
Anmerkung zu Nr. 1.1.9: Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Abwicklung des Amtes durch den Tod der bestellten Person erforderlich wurde. | ||
1.2 | Dienst- und Fachaufsicht über die ÖbVI nach § 11 Abs. 1 | |
1.2.1 | Turnusmäßige Prüfung, je ÖbVI | 790,00 |
Anmerkungen zu Nr. 1.2.1: a) Bei einer zusammenhängenden Prüfung von nach § 5 Satz 1 Halbsatz 1 verbundenen ÖbVI vermindert sich die Gebühr je zu prüfende Person um 25 %. b) Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten. c) Bei einer Prüfung ohne Zutritt der Aufsichtsbehörde zu den Geschäftsräumen vermindert sich die Gebühr um 10 %. Bei einer zusammenhängenden Prüfung ist dieser Abschlag nur einmal anzurechnen. | ||
1.2.2 | Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt | nach Zeitaufwand, mindestens 180,00 und höchstens 1.000,00 |
Anmerkung zu Nr. 1.2.2: Es ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat. | ||
1.2.3 | Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs. 3 | 120,00 |
2 | Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen | |
2.1 | Turnusmäßige Prüfung | 625,00 |
Anmerkung zu Nr. 2.1: Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten. | ||
2.2 | Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt | nach Zeitaufwand, mindestens 180,00 und höchstens 1000,00 |
Anmerkung zu Nr. 2.2: Es ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat. |
Alt:
Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr.
Gegenstand
Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage1
1 2 3 1 Geobasisdaten des ALKIS 1.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10) 65 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 1.2 Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2 1.3 (aufgehoben) 1.4 Zuschlag zu den Nrn. 1.1 oder 1.2 für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für 1.4.1 spezielle Aufbereitung als Präsentation 1:5.000, 1:2.500 oder 1:10.000 20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4 1.4.2 besonderen Inhalt nach Zeitaufwand 1.5 Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten 1.5.1 ALKIS-Datensätze 10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro 1.5.2 Hauskoordinaten oder Hausumringe 10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro 1.5.3 Verwaltungsgrenzen, AP2.5-, AK5- oder AP10-Rasterdaten 30 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro Anmerkung zu den Nrn. 1.5.1 bis 1.5.3:
Die Mindestgebühr ist bei Bereitstellung nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.3 nur einmal zu erheben1.5.4 Zuschlag zu Nr. 1.5.1 oder 1.5.3 für die Aufbereitung der Daten nach Zeitaufwand 2 Geobasisdaten des ATKIS 2.1 Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskarte nach Nr. 3.1 oder 3.2 2.2 Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapier nach Nr. 3.3 2.3 Abgabe von digitalen Luftbildern, nicht orientiert, im Datenformat TIFF nach Nr. 3.4.8 2.4 Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten (DGM, DOM, DTK, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten) 30 % der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, und 9 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro 2.5 Zuschlag zu Nr. 2.4 für die Aufbereitung der Daten Nach Zeitaufwand 3 Geobasisdaten des AFIS 3.1 Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben 65 % der Gebühr nach
Nr. 4.13.2 Abgabe von digitalen AFIS-Daten 30 % der Gebühr nach Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro 3.3 (aufgehoben) 4 Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste 4.1 Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr nach Nr. 5.1 4.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster 4.2.1 Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5) 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 4.2.2 Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 10 % der Gebühr nach Nr. 2.2 4.2.3 Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF 40 % der Gebühr nach Nr. 5.2.3 4.2.4 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 4.3 (aufgehoben) 4.4 Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste 4.4.1 WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, DTK25, DTK50, DTK100 70 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr 4.4.2 Zuschlag zu Nr. 4.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen (Get-Feature-Info) 4.4.2.1 ohne Eigentumsangaben 35 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr 4.4.2.2 mit Eigentumsangaben 70 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr 4.4.3 WCS für 4.4.3.1 ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1, Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 30 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3,
6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr4.4.3.2 ATKIS-Daten nach Tabelle 2, Nr. 2, 3 oder6 30 % der nach Tabelle 2 Nr. 2 oder 3 zu bemessenden Gebühr 4.4.4 WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe 10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr 4.4.4.1 (aufgehoben) 4.4.4.2 (aufgehoben) 5 Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens 50 % der Gebühr nach den Nrn. 7.1 bis 7.3 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.4 6 Zuschlag für die Erlaubnis zur Mehrfachverwendung bereitgestellter Daten des amtlichen Vermessungswesens, je Behörde des Landes, kommunale Körperschaft, Wasser- und Bodenverband, Jagdgenossenschaft oder andere Stelle nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG 30 % der Höhe des zu erstattenden Aufwandes
nach Nr. 1.5, 2.4, 3.2, 4.4.3 oder 4.4.4 dieser Anlage
Neu:
Anlage 3
(zu § 2 Abs. 1 Satz 2)
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1
Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr. | Gegenstand | Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 |
1 | 2 | 3 |
1 | Geobasisdaten des ALKIS | |
1.1 | Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10 | 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 |
1.2 | Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab | 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
1.3 | Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr.1.1 oder Präsentation nach Nr. 1.2 | nach Zeitaufwand |
1.4 | Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten | |
1.4.1 | ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen | 10 % der nach Nr. 2.5.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro |
1.4.2 | ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten | 10 % der nach Nr. 2.5.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro |
Anmerkung zu Nr. 1.4.1 und 1.4.2: Die Mindestgebühr ist bei gleichzeitiger Bereitstellung nach Nr. 1.4.1 und 1.4.2 nur einmal zu erheben. | ||
1.4.3 | im NBA-Verfahren | |
1.4.3.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr | nach Nr. 2.6.1 |
1.4.3.2 | Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze | 10 % der nach Nr. 2.6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro 50 % der Gebühr nach Nr. 2.6.3 |
1.4.3.3 | Aktualisierung | |
2 | Geobasisdaten des ATKIS | |
2.1 | Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskarte | nach Nr. 3.1 oder 3.2 |
2.2 | Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten | |
2.2.1 | digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF | nach Nr. 3.3.2 |
2.2.2 | orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten | 30 % der nach Nr. 3.3.1 oder 3.3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro |
3 | Geobasisdaten des AFIS | |
3.1 | Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben | 65 % der Gebühr nach Nr. 4.1 |
3.2 | Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen | 30 % der Gebühr nach Nr. 4.3, mindestens 60,00 Euro |
4 | Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste | |
4.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr | nach Nr. 5.1.1 oder 5.2.1 |
4.2 | Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
4.2.1 | Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10) | 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 |
4.2.2 | Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab | 10 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
4.2.3 | Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis | 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 |
4.3 | Abruf über Geodatendienste | |
4.3.1 | Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z.B. GetFeatureInfo). | 70 % der nach Nr. 5.2.2 zu bemessenden Gebühr |
5 | Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens | 50 % der Gebühr nach Nrn. 7.1 bis 7.2 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.3 |
6 | Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (gemäß Anlage 1 Nr. 18), je Auftrag | nach Nr. 18 |
Alt:
Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr. Gegenstand Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage1 1 2 3 1 Abruf mit dem Auskunftssystem Liegenschaftskataster, FODIS-Abruf für andere amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens 1.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 50,00 Euro 1.2 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte 30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 1.3 AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4 1.4 Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage 125,00 Euro 1.5 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach
den Nrn. 2.1.1 und 2.1.21.6 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 50,00 Euro 1.7 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 50,00 Euro 1.8 Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan 1.8.1 konfektioniert im Datenformat DXF 30,00 Euro 1.8.2 im Datenformat NAS 40,00 Euro 1.9 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
- für die Erteilung von Auskünften daraus,
- zur Gewährung von Einsicht,
- für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
- für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage1
10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 1.10 präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab zur eingeschränkten Verwendung 12 % der Gebüh nach Nr. 2.2 1.11 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 1.12 Vermessungsunterlagen 1.12.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 115,00 Euro 1.12.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 65,00 Euro 1.12.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 50,00 Euro 2 Abgabe 2.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 85,00 Euro 2.2 AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplans nach Nr. 2.1.4 2.3 Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage 250,00 Euro 2.4 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 2.5 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 85,00 Euro 2.6 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 75,00 Euro 2.7 Liegenschaftsgrafik
(bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan2.7.1 konfektioniert im Datenformat DXF 40,00 Euro 2.7.2 im Datenformat NAS 50,00 Euro 2.8 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
- für die Erteilung von Auskünften daraus,
- zur Gewährung von Einsicht,
- für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
- für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage1
70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 2.9 Vermessungsunterlagen 2.9.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 230,00 Euro 2.9.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 115,00 Euro 2.9.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 85,00 Euro 3 Online-Abruf von Geobasisdaten 3.1 Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr nach Nr. 5.1 3.2 Zuschlag für FODIS, je Jahr 100,00 Euro 4 Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 NVermG) 150,00 Euro
Neu:
Anlage 4
(zu § 2 Abs. 2 Satz 2)
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2
Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr. | Gegenstand | Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 |
1 | 2 | 3 |
1 | Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
1.1 | Registrierung und Nutzerverwaltung für das Auskunftssystem Liegenschaftskataster, je Vertrag und je Jahr | nach Nr. 5.1 |
1.2 | Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster | |
1.2.1 | Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft | 50,00 Euro |
1.2.2 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte | 30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 |
1.2.3 | AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen | 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4 |
1.2.4 | Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage | 140,00 Euro |
1.2.5 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
1.2.6 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 50,00 Euro |
1.2.7 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 50,00 Euro |
1.2.8 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung | |
| 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 | |
1.2.9 | Präsentation der Liegenschaftsgrafik im abweichenden Maßstab zur eingeschränkten Verwendung | 12 % der Gebühr nach Nr. 2.2 |
1.2.10 | Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis | 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 |
1.2.11 | Vermessungsunterlagen | |
1.2.11.1 | für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage | 125,00 Euro |
1.2.11.2 | für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage | 70,00 Euro |
1.2.11.3 | für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO | 50,00 Euro |
2 | Bereitstellung | |
2.1 | Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft | 90,00 Euro |
2.2 | AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplans | nach Nr. 2.1.4 |
2.3 | Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage | 280,00 Euro |
2.4 | Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan | 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 |
2.5 | Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan | 90,00 Euro |
2.6 | Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan | 80,00 Euro |
2.7 | Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan | 20,00 Euro |
2.8 | Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung | |
| 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 | |
2.9 | Vermessungsunterlagen | |
2.9.1 | für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung | |
oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage | 250,00 Euro | |
2.9.2 | für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage | 125,00 Euro |
2.9.3 | für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO | 90,00 Euro". |
ID:241265
ENDE |