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Änderungstext
Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes und zur Aufhebung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 27. Januar 2014
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 2 vom 27.02.2014 S. 8)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes 1
- wie eingefügt -
Artikel 2
Übergangsvorschriften
(1) Am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits begonnene Aufstellungs- oder Änderungsverfahren von Raumordnungsplänen sind nach neuem Recht zu Ende zu führen.
(2) Unberührt vom Neuzuschnitt der Planungsräume nach Artikel 1 § 3 gelten die bestehenden Regionalpläne bis zu ihrer Neuaufstellung bezogen auf die neuen Planungsräume weiter.
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.
(2) Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz in der Fassung vom 30. Oktober 1995 (GVOBl. Schl.- H. S. 364) 2 tritt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.
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1) Ersetzt Ges. i.d.F.d.B. vom 10. Februar 1996, GS Schl.H. II, Gl. Nr. 230-1
2) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 230-2
ENDE