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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 5. April 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 vom 27.04.2017 S. 222; 15.06.2018 S. 292 18)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesplanungsgesetzes
Das Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz - LaplaG) in der Fassung vom 27. Januar 2017 wird wie folgt geändert:
§ 18a wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "5. Juni 2017" durch die Angabe "30. September 2018" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
ENDE |