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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Baugebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 8. Mai 2022
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 7 vom 19.05.2022 S. 613)
Aufgrund des § 4 Nummer 1 Buchstabe b der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 394), verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:
Die Baugebührenverordnung vom 12. November 2018, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 972), wird wie folgt geändert:
Die Richtwerttabelle (Anlage 2) wird wie folgt geändert:
In Gruppe C Nummer 3 werden die Wörter "Großflächige Einzelhandelsbetriebe" durch die Wörter "Eingeschossige Verkaufsstätten einschließlich Ausstellungsflächen" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 221056
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