umwelt-online: Wertermittlungsrichtlinie 2006 (14)
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Verkehrswert des Erbbaurechts | Anlage 12 |
Es ist der Verkehrswert eines Erbbaurechts an einem Einfamilienhausgrundstück zu ermitteln.
Annahmen für die Beispielrechnungen zum Erbbaurecht Nr. 1-5
Beispielrechnung Nr. 1: Vergleichswertverfahren nach Nr. 4.3.2.1
zusätzliche bzw. abweichende Annahmen
Berechnung
Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks | 165.000 Euro | |
Vergleichsfaktor | x 0,85 | |
Zwischensumme | 140.250 Euro | |
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen | ± 0 Euro | |
140.250 Euro | ||
Verkehrswert des Erbbaurechts | 140.000 Euro |
finanzmathematische Methode nach Nr. 4.3.2.2
Beispielrechnung Nr. 2: Bodenwertanteil des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.1
Berechnung
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts (Liegenschaftszins) | 1.800,00 Euro | |
- vertraglich und gesetzlich erzielbarer Erbbauzins | - 748,95 Euro | |
Differenz | 1.051,05 Euro | |
Vervielfältiger bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz | x 25,73 | |
Bodenwertanteil des Erbbaurechts | 27.044 Euro |
Beispielrechnung Nr. 3: Verkehrswert des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.2
Sachwert des Gebäudes (Gebäudewertanteil) | 100.000 Euro | |
Bodenwertanteil des Erbbaurechts | + 27.044 Euro | |
finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts | 127.044 Euro | |
ermittelter Marktanpassungsfaktor für Erbbaurechte | x 1,1 | |
Zwischensumme | 139.748 Euro | |
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen | ± 0 Euro | |
139.748 Euro | ||
Verkehrswert des Erbbaurechts | 140.000 Euro |
Verkehrswert des Erbbaugrundstücks | Anlage 13 |
Es ist der Verkehrswert eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Erbbaugrundstücks zu ermitteln
Beispielrechnung Nr. 4: Vergleichswertverfahren nach Nr. 4.3.3.1
zusätzliche bzw. abweichende Annahmen
Berechnung
Bodenwert des unbelasteten Grundstücks | 60.000 Euro | |
Vergleichsfaktor | x 0,7 | |
Zwischensumme | 42.000 Euro | |
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen | ± 0 Euro | |
Verkehrswert des Erbbaugrundstücks | 42.000 Euro |
finanzmathematische Methode nach Nr. 4.3.3.2
Beispielrechnung Nr. 5: Verkehrswert des Erbbaugrundstücks nach Nr. 4.3.3.2
unbelasteter Bodenwert | 60.000 Euro | |
Abzinsungsfaktor bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz | x 0,2281 | |
abgezinster Bodenwert | 13.686 Euro | |
vertraglich und gesetzlich erzielbarer Erbbauzins | 748,95 Euro | |
Vervielfältiger bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz | x 25,73 | |
Barwert des vertraglich und gesetzlich erzielbaren Erbbauzinses | 19.270 Euro | |
finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks | 32.956 Euro | |
ermittelter Marktanpassungsfaktor für Erbbaugrundstücke | x 1,4 | |
Zwischensumme | 46.139 Euro | |
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen | ± 0 Euro | |
46.139 Euro | ||
Verkehrswert des Erbbaugrundstücks | 46.000 Euro |
Gebäudewertanteil des Erbbaurechts | Anlage 14 |
Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaurechts zu ermitteln.
Beispielrechnung Nr. 6: Sachwertverfahren nach Nr. 4.3.2.2.2
Annahmen
Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Einfamilienhaus zu ermitteln.
Berechnung
Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000Euro | |
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 50 Jahre) | 38% | -57.000Euro |
Sachwert der baulichen Anlagen am Wertermittlungsstichtag | 93.000 Euro | |
abzüglich des Wertanteils der baulichen Anlagen der vom Grundstückseigentümer bei Vertragsablauf nicht zu entschädigen ist Berechnung (zur vgl. Beispielrechnung Nr. 8) | -19.345Euro | |
Gebäudewertanteil des Erbbaurechts | 73.655 Euro |
Beispielrechnung Nr. 7: Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.2.2.2
Annahmen
Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln.
Berechnung
nachhaltig erzielbare jährliche Nettokaltmiete | 31.200 Euro | |
Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV) | - 7.800 Euro | |
Jahresreinertrag | 23.400 Euro | |
Reinertragsanteil des Bodens 4,5 % | - 1.800 Euro | |
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen | 21.600 Euro | |
Vervielfältiger (10 Jahre Restlaufzeit des Vertrags, 4,5 % LZ) | x 7,91 | |
über die Restlaufzeit kapitalisierte Erträge | 170.856 Euro | |
Ertragswert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf (abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag) zur Berechnung vgl. Beispielrechnung Nr. 9 | 255.912 Euro | |
vom Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten zu entschädigender Anteil (66,67 %) | x 0,6667 | 170.616 Euro |
Gebäudewertanteil des Erbbaurechts | 341.472 Euro |
Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks | Anlage 15 |
Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaugrundstücks zu ermitteln.
Beispielrechnung Nr. 8: Sachwertverfahren nach Nr. 4.3.3.2.2
Annahmen
Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Einfamilienhaus zu ermitteln.
Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 6
zusätzliche bzw. abweichende Annahmen:
Berechnung
Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 Euro | |
Alterswertminderung nach Ross (100 Jahre GND; 40 Jahre RND bei Vertragsablauf) 48,0 % | - 72.000 Euro | |
Sachwert der baulichen Anlagen zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs | 78.000 Euro | |
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit, 3,0 % LZ) | x 0,7441 | |
Sachwert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf (abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag) | 58.040 Euro | |
nicht vom Grundstückseigentümer zu entschädigender Anteil (33,33 %) | x 0,3333 | |
Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks | 19.345 Euro |
Beispielrechnung Nr. 9: Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.3.2.2
Annahmen
Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln.
Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 7
Berechnung
nachhaltig erzielbare jährliche Nettokaltmiete | 31.200 Euro | |
Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV) 25 % | - 7.800 Euro | |
Jahresreinertrag | 23.400 Euro | |
Reinertragsanteil des Bodens 4,5 % | - 1.800 Euro | |
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen | 21.600 Euro | |
Vervielfältiger (40 Restnutzungsdauer bei Vertragsablauf; 4,5 % LZ) | x 18,40 | |
Ertragswert der baulichen Anlagen | 397.440 Euro | |
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit; 4,5 % LZ) | x 0,6439 | |
Ertragswert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf (abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag) | 255.912 Euro | |
vom Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten nicht zu entschädigender Anteil (33,33 %) | x 0,3333 | |
Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks | 85.295 Euro |
Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts für den Berechtigten | Anlage 16 |
Es ist der Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 10) bzw. an einer vom Berechtigten selbst bewohnten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 11) zu ermitteln.
Der Berechtigte ist 65 Jahre alt und trägt nur die umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (BetrKV).
Beispielrechnung Nr. 10: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2
Annahmen
Berechnung
jährlicher Vorteil aus | ||
- ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete | 7.200 Euro | |
- Ersparnis von Kosten und Lasten | + 0 Euro | |
- Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) | + 720 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
- Tragung von Kosten und Lasten | - 0 Euro | |
Summe | 7.920 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor 1 für einen 65-jährigen Mann (3 %) | x 12,216 | |
96.751 Euro | ||
Wert des Wohnungsrechts für den Berechtigten | 97.000 Euro |
Beispielrechnung Nr. 11: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2
Annahmen
Berechnung
jährlicher Vorteil aus | ||
- ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete | 4.800 Euro | |
- Ersparnis von Kosten und Lasten | + 0 Euro | |
- Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) | + 480 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
- Tragung von Kosten und Lasten | - 0 Euro | |
Summe | 5.280 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor 1 für einen 65-jährigen Mann (4 %) | x 11,255 | |
59.426 Euro | ||
Wert des Wohnungsrechts für den Berechtigten | 591.000 Euro | |
1) Entspricht dem Versicherungsbarwert äx einer lebenslänglich monatlich vorschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/2003. |
Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht belasteten Grundstücks | Anlage 17 |
Es ist der Verkehrswert eines mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht belasteten Einfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 12) bzw. eines mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht an einer Wohnung belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 13) zu ermitteln.
Der Berechtigte ist 65 Jahre alt und trägt nur die umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (BetrKV).
Beispielrechnung Nr. 12: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht belasteten Einfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3
Annahmen
Berechnung
Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 Euro | |
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 34 Jahre) 55 % | - 82.500 Euro | |
Sachwert der baulichen Anlagen bei einer RND von 34 Jahren | 67.500 Euro | |
Bodenwert | + 60.000 Euro | |
Sachwert | 127.500 Euro | |
Sachwert-Marktanpassungsfaktor | x 1,10 | |
Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks | 140.250 Euro | |
an das Leben gebundener Abzinsungsfaktor * (65 Jahre, 4 %) | x 0,57120 | |
abgezinster Verkehrswert | 80.111 Euro | |
* Berechnungsgrundlage: Versicherungsbarwert einer lebenslänglich, nachschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/200; vgl. Nr. 4.4.3.1 |
Übertrag | 80.111 Euro | |
jährlicher Vorteil aus | ||
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch den Berechtigten | + 0 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
Übernahme von Kosten und Belastungen (hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV, hier Instandhaltungskosten) | - 800 Euro | |
Summe | - 800 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor * für einen 65-jährigen Mann (4 %) | x 11,255 | |
Belastung des Grundstücks durch das Recht | - 9.004 Euro | |
Verkehrswert des mit einem Wohnungsrecht belasteten | 71.107 Euro | |
Einfamilienhausgrundstücks | 71.000 Euro | |
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1. |
Beispielrechnung Nr. 13: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht an einer Wohnung belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3
Annahmen
Berechnung
Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks | 740.000 Euro | |
jährlicher Vorteil aus | ||
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch den Berechtigten | + 0 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
- entgangene, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete | - 4.800 Euro | |
- Übernahme von Kosten und Lasten | - 0 Euro | |
Summe | - 4.800 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor * für einen 65jährigen Mann (5 %) | x 10,418 | |
Belastung des Grundstücks durch das Recht | - 50.006 Euro | |
689.994 Euro | ||
Verkehrswert des mit einem Wohnungsrecht belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks | 690.000 Euro | |
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1. |
Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs für die Berechtigten | Anlage 18 |
Es ist der Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs an einem von den Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhauses (Beispielrechnung Nr. 14) bzw. an einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 15) zu ermitteln
Beispielrechnung Nr. 14: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an einem Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2
Annahmen
Berechnung
jährlicher Vorteil aus | ||
- ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete | 7.200 Euro | |
- Ersparnis von Kosten und Lasten (u. a. Bewirtschaftungskosten nach BetrKV). | + 0 Euro | |
Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) | + 720 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
- Tragung sonstiger Kosten und Lasten (hier Bewirtschaftungskosten § 18 WertV-Instandhaltungskosten) | - 800 Euro | |
- Aufwendungen für Lasten nach § 1047 BGB) | - 0 Euro | |
Summe | - 7.120 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (3 %) | x 12,015 | |
85.547 Euro | ||
Wert des Nießbrauchs für die Berechtigte | 86.000 Euro | |
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1. |
Beispielrechnung Nr. 15: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2
Annahmen
Berechnung
jährlicher Vorteil aus | ||
- nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete | + 31.200 Euro | |
- Ersparnis von Kosten und Lasten (u. a. Bewirtschaftungskosten nach BetrKV) | + 0 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
- Tragung sonstiger Kosten und Lasten (hier Bewirtschaftungskosten § 18 WertV) | - 7.800 Euro | |
- Aufwendungen für Lasten nach § 1047 BGB) | - 0 Euro | |
Summe | + 23.400 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (5 %) | x 10,324 | |
241.582 Euro | ||
Wert des Nießbrauchs für die Berechtigte | 242.000 Euro | |
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1. |
Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Grundstücks | Anlage 19 |
Es ist der Verkehrswert eines mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten, von der Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 16) bzw. eines, mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 17) zu ermitteln.
Beispielrechnung Nr. 16: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Einfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3
Annahmen
Berechnung
Herstellungswert der baulichen Anlagen | 150.000 Euro | |
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 34 Jahre) 55 % | - 82.500 Euro | |
Sachwert der baulichen Anlagen bei einer RND von 34 Jahren | 67.500 Euro | |
Bodenwert | + 60.000 Euro | |
Sachwert | 127.500 Euro | |
Sachwert-Marktanpassungsfaktor | x 1,10 | |
Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks (zum Zeitpunkt des Ablaufs des Rechts) | 140.250 Euro | |
an das Leben gebundener Abzinsungsfaktor * (70 Jahre, 4 %) | 0,5768 | |
abgezinster Verkehrswert | 80.896 Euro | |
* Berechnungsgrundlage: Versicherungsbarwert einer lebenslänglich, nachschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/2003; vgl. Nr. 4.4.3.1. |
Übertrag | 80.896 Euro | |
jährlicher Vorteil aus | ||
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch die Berechtigte (hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV, hier Instandhaltungskosten) | + 800 Euro | |
- Übernahme von Lasten nach § 1047 BGB durch die Berechtigte | + 0 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
- Übernahme von Kosten und Belastungen | - 0 Euro | |
Summe | 800 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (4 %) | x 11,115 | |
Summe | + 8.892 Euro | |
89.788 Euro | ||
Verkehrswert des mit einem Nießbrauch belasteten Einfamilienhausgrundstücks | 90.000 Euro | |
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1 |
Beispielrechnung Nr. 17: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3
Annahmen
Berechnung
Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks | 740.000 Euro | |
jährlicher Vorteil aus | ||
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch die Berechtigte (hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV) | + 7.800 Euro | |
- Übernahme von Lasten nach § 1047 BGB durch die Berechtigte | + 0 Euro | |
jährlicher Nachteil aus | ||
- entgangene, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete | - 31.200 Euro | |
Übernahme von Kosten und Belastungen | - 0 Euro | |
Summe | - 23.400 Euro | |
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (5 %) | x 10,324 | |
Belastung des Grundstücks durch das Recht | - 241,582 Euro | |
498.418 Euro | ||
Verkehrswert des mit einem Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks | 500.000 Euro | |
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1. |
Zeitlich unbefristetes Wegerecht Bodenwert des begünstigten bzw. des belasteten Grundstücks | Anlage 20 |
Über das an einer öffentlichen Straße gelegene Grundstück A wurde ein Wegerecht zugunsten des dahinterliegenden Grundstücks B bestellt. Das Grundstück B wurde damit verkehrlich erschlossen. Beide Grundstücke wurden nach Bestellung des Wegerechts bebaut und haben jeweils eine Fläche von 650 m2.
Beispielrechnung Nr. 18: Bodenwert des begünstigten Grundstücks nach Nr. 4.5.1.2
Bodenwert des Grundstücks unter Berücksichtigung der geänderten Lagequalität (650 m2 x 150 Euro/ m2) | 97.500 Euro | |
abzüglich Barwert der Wegerechtsrente (300 Euro x 33,33) | - 9.999 Euro | |
abzüglich Barwert der Kosten für die Instandhaltung des Weges (100 Euro x 33,33) | - 3.333 Euro | |
zusammen | 84.168 Euro | |
Bodenwert des begünstigten Grundstücks | 84.000 Euro |
Beispielrechnung Nr. 19: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach Nr. 4.5.1.3
Bodenwert des unbelasteten Grundstücks (650 m2 x 150 Euro/ m2) | 97.500 Euro | |
abzüglich Beeinträchtigung des Grundstücks durch das Wegerecht (15 % von 97.500 Euro) | - 14.625 Euro | |
zuzüglich Barwert der Wegerechtsrente (300 Euro x 33,33) | + 9.999 Euro | |
92.874 Euro | ||
Bodenwert des belasteten Grundstücks | 93.000 Euro |
Bodenwertermittlung eines mit einem Leitungsrecht belasteten Grundstücks | Anlage 21 |
Beispielrechnung Nr. 20: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach Nr. 4.5.2
Eine unterirdische Erdgasleitung durchquert ein Einfamilienhausgrundstück im rückwärtigen Bereich.
Berechnung
Bodenwert des Grundstücks ohne Berücksichtigung des Rechts (800 m2 x 150 Euro/m2) | 120.000 Euro | |
Wertminderung der vom Schutzstreifen bedeckten Fläche durch das Leitungsrecht wegen eingeschränkter sonstiger Nutzbarkeit (hier 15 %) 15 % x 200 m2 x 150 Euro/m2 | - 4.500 Euro | |
115.500 Euro | ||
Bodenwert des belasteten Grundstücks | 116.000 Euro |
Beispielrechnung Nr. 21: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach Nr. 4.5.2
Das bisher unbebaute 600 m2 große Grundstück (Wohnbauland) wird vom Schutzstreifen einer 220 KV-Freileitung berührt.
Berechnung
Bodenwert des Grundstücks ohne Berücksichtigung des Rechts (600 m2 x 100 Euro/m2) | 60.000 Euro | |
sonstige Wertminderung (hier 10 % des Bodenwerts) | - 6.000 Euro | |
geminderter Bodenwert | 54.000 Euro | |
Wertminderung durch die eingeschränkte Bebaubarkeit (GFZ-Umrechnungskoeffizient der WertR 0,89) | x 0,89 | |
48.060 Euro | ||
Bodenwert des belasteten Grundstücks | 48.000 Euro |
ENDE |