Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG
- Sachsen-Anhalt -

Vom 18. Januar 2022
(SächsGVBl. Nr. 5 vom 31.01.2022 S. 108)



Auf Grund des § 5 Absatz 5 und des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), von denen § 5 Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) eingefügt worden ist, verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Artikel 1
Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG

Die Zuständigkeitsverordnung BBergG vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 589, 590) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden die Wörter "und Arbeit" durch ein Komma und die Wörter "Arbeit und Verkehr" ersetzt.

2. In § 1 werden die Wörter "und Arbeit" jeweils durch ein Komma und die Wörter "Arbeit und Verkehr" ersetzt.

3. In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort "Bundesberggesetzes" die Wörter "und einheitliche Stelle nach § 57e Absatz 2 des Bundesberggesetzes für die nach dem 31. Januar 2022 beantragten Genehmigungsverfahren nach § 57e Absatz 1 des Bundesberggesetzes" eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 220172

ENDE