SeismikBergV
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Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Aufsicht
§ 4 Vormänner
§ 5 Belehrung und Unterweisung
§ 6 Verhalten bei Gefahr
§ 7 Dienstanweisungen
Dritter Teil
Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 8 Grundsätze der Sicherheit
§ 9 Blitzschutz
§ 10 Fremdsprachige Beschäftigte
§ 11 Persönliche Schutzausrüstungen, Arbeitsschutzkleidung, Wascheinrichtungen
§ 12 Maßnahmen der Ersten Hilfe
Vierter Teil
Durchführung der seismischen Arbeiten
§ 13 Bekanntgabe
§ 14 Vorsorgemaßnahmen
§ 15 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten
§ 16 Verfüllen von Bohrlöchern, Herrichten des Geländes
Fünfter Teil
Umgang mit Sprengmitteln
§ 17 Allgemeines
§ 18 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
§ 19 Unterrichtung über Sprengarbeiten
§ 20 Durchführung der Sprengarbeiten
§ 21 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch, Versager
§ 22 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
Sechster Teil
Zusätzliche Vorschriften für Arbeiten in Küstengewässern
§ 23 Unterrichtung über Sprengarbeiten
§ 25 Seismische Sprengungen im Wasser
Siebenter Teil
Schlußvorschriften
§ 26 Ausnahmebewilligungen
§ 27 Bekanntmachung der Verordnung
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Übergangsvorschriften
§ 30 Inkrafttreten