Regelwerk, Bergrecht

SeismikBergV
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Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 3 Aufsicht

§ 4 Vormänner

§ 5 Belehrung und Unterweisung

§ 6 Verhalten bei Gefahr

§ 7 Dienstanweisungen

Dritter Teil
Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 8 Grundsätze der Sicherheit

§ 9 Blitzschutz

§ 10 Fremdsprachige Beschäftigte

§ 11 Persönliche Schutzausrüstungen, Arbeitsschutzkleidung, Wascheinrichtungen

§ 12 Maßnahmen der Ersten Hilfe

Vierter Teil
Durchführung der seismischen Arbeiten

§ 13 Bekanntgabe

§ 14 Vorsorgemaßnahmen

§ 15 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten

§ 16 Verfüllen von Bohrlöchern, Herrichten des Geländes

Fünfter Teil
Umgang mit Sprengmitteln

§ 17 Allgemeines

§ 18 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln

§ 19 Unterrichtung über Sprengarbeiten

§ 20 Durchführung der Sprengarbeiten

§ 21 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch, Versager

§ 22 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln

Sechster Teil
Zusätzliche Vorschriften für Arbeiten in Küstengewässern

§ 23 Unterrichtung über Sprengarbeiten

§ 25 Seismische Sprengungen im Wasser

Siebenter Teil
Schlußvorschriften

§ 26 Ausnahmebewilligungen

§ 27 Bekanntmachung der Verordnung

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

§ 29 Übergangsvorschriften

§ 30 Inkrafttreten