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Regelwerk

BodSchKostVO M-V - Bodenschutz-Kostenverordnung
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Bodenschutzverwaltung

- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 25.09.2012
(GVOBl MV Nr. 16 vom 17.10.2012 S. 461)
-Gl.-Nr.: 2013 - 1 - 132-


§ 1 Gebührenpflichtige Tatbestände, Gebührensätze

Für Amtshandlungen beim Vollzug der Bodenschutzgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. Die dort aufgeführten Gebührentatbestände gelten auch für die Ablehnung, die Rücknahme und den Widerruf der betreffenden Amtshandlung nach Maßgabe des § 15 des Landesverwaltungskostengesetzes.

§ 2 Übergangsregelung

Für die in Teil 3 der Anlage genannten Amtshandlungen, die seit dem 1. März 1999 vorgenommen worden sind, können Gebühren gemäß § 1 erhoben werden, soweit die Gebührenerhebung bei der Amtshandlung jeweils ausdrücklich vorbehalten worden ist.

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Gebührenverzeichnis Anlage
(zu § 1 Satz 2)

Erläuterungen


BBodSchGBundes-Bodenschutzgesetz
BBodSchVBundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
LBodSchG M-VLandesbodenschutzgesetz
URaGUmweltrahmengesetz
VwKostG M-VLandesverwaltungskostengesetz

Teil 1: Allgemeine Regelungen

TarifstelleGegenstandGebühr in Euro
100Zeitaufwand

Bei der Berechnung der Gebühr nach dem Zeitaufwand ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend
ausgebildeten Fachkraft benötigt wird.

Die Gebühr nach dem Zeitaufwand setzt sich zusammen aus dem Personalkostenanteil und dem Sachkostenanteil der eingesetzten Fachkraft.

Die im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, die nach dem Zeitaufwand berechnet wird, anfallende Reisezeit wird als Zeitaufwand mitberechnet. Werden
Amtshandlungen bei mehreren Antragstellern miteinander verbunden, ist die Reisezeit anteilig zu berechnen.

Die Gebühr nach dem Zeitaufwand beträgt je angefangene halbe Stunde

100.1für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte

36,50

100.2für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte

27

100.3für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte

22

100.4für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 1 erstes Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte

18,50

100.5für einen Kraftfahrer oder eine Kraftfahrerin mit Dienstfahrzeug (Pkw)

21

Teil 2: Allgemeine Gebührentatbestände

TarifstelleGegenstandGebühr in Euro
200Fertigung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentli- cher Belange, sofern die in § 8 Absatz 1 VwKostG M-V Genannten die
Verwaltungsgebühr Dritten auferlegen können

nach dem Zeitaufwand

201Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen, außer solchen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

nach dem Zeitaufwand

202Projektarbeit im Rahmen von Untersuchungs- und Sanierungsverfahren

nach dem Zeitaufwand

Teil 3: Gebühren beim Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie der Bodenschutz- und Altlastenverordnung

TarifstelleGegenstandGebühr in Euro
300Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 BBodSchG)nach dem Zeitaufwand
301Gefährdungsabschätzung
301.1Ermittlung zur Feststellung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast (§ 9 Absatz 1 BBodSchG), sofern sich der Gefahrenverdacht bestätigt
16 Absatz 2 Satz 1 LBodSchG M-V)
nach dem Zeitaufwand
301.2Ermittlung zur Feststellung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast (§ 9 Absatz 1 BBodSchG), sofern sich der Gefahrenverdacht nicht bestätigt, jedoch nur, wenn die Kosten für die Ermittlung vorsätzlich oder grob fahrlässig mit verursacht wurden
16 Absatz 2 Satz 3 LBodSchG M-V)
nach dem Zeitaufwand
302Untersuchungsanordnungen
302.1Untersuchungsanordnung (§ 9 Absatz 2 BBodSchG)nach dem Zeitaufwand
302.2Untersuchungsanordnung (§ 12 Absatz 3 Satz 2 BBodSchV)nach dem Zeitaufwand
303Sonstige Anordnung zur Erfüllung der Pflicht der sich aus den §§ 4 (Gefahrenabwehrpflicht) und 7 BBodSchG (Vorsorgepflicht)
sowie den aufgrund von § 5 Satz 1 BBodSchG und §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen (§ 10 Absatz 1 BBodSchG)
nach dem Zeitaufwand
304Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
304.1Anordnung zur Durchführung von Maßnahmen der Sanierungsuntersuchun- gen oder zur Vorlage eines Sanierungsplans
13 Absatz 1 BBodSchG)
nach dem Zeitaufwand
304.2Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans (§ 13 Absatz 6 BBodSchG)nach dem Zeitaufwand
305Erstellung oder Ergänzung von Sanierungsplänen (§ 14 BBodSchG)nach dem Zeitaufwand
306Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle
306.1Behördliche Überwachung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen
15 Absatz 1 BBodSchG)
nach dem Zeitaufwand
306.2Anordnung zur Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen und zur Einrich- tung und zum Betrieb von Messstellen (§ 15 Absatz 2 BBodSchG)nach dem Zeitaufwand
307Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung
16 Absatz 1 BBodSchG)
nach dem Zeitaufwand
308Festsetzung eines Wertausgleichs (§ 25 BBodSchG)nach dem Zeitaufwand

Teil 4: Gebühren beim Vollzug des Landesbodenschutzgesetzes

TarifstelleGegenstandGebühr in Euro
400Durchsetzung von Mitteilungs-, Mitwirkungs-, Auskunfts- und Duldungspflichten
400.1Anordnung zur Durchsetzung von Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten (§ 2 Absatz 1 LBodSchG M-V)nach dem Zeitaufwand
400.2Anordnung zur Durchsetzung von Duldungspflichten (§ 2 Absatz 2 LBodSchG M-V)nach dem Zeitaufwand
401Ergänzende Vorschriften für schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen
401.1Überwachungsanordnung (§ 3 Absatz 1 LBodSchG M-V)nach dem Zeitaufwand
401.2Forderung (§ 3 Absatz 2 LBodSchG M-V) - von Sanierungsuntersuchungen
  • der Erstellung eines Sanierungsplans sowie
  • der Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen
nach dem Zeitaufwand
402Entscheidung über Ausgleichsleistungen bei der land- und forstwirtschaftli- chen Bodennutzung (§ 15 Absatz 1 LBodSchG M-V)nach dem Zeitaufwand

 Teil 5: Gebühren für die Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen

TarifstelleGegenstandGebühr in Euro
500Anerkennung von Sachverständigen

18 BBodSchG i.. V. m. § 4 LBodSchG M-V)

nach dem Gebührentarif
zur Gebührenordnung der zuständigen
Anerkennungsstelle
501Anerkennung einer Untersuchungsstelle

18 BBodSchG i. V. m. § 4 LBodSchG M-V )

nach dem Zeitaufwand

 Teil 6 Gedbühren für die Freistellung von der Altlastenhaftung

TarifstelleGegenstandGebühr in Euro
601Freistellung nach Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG
601.1Ablehnung ohne wesentlichen Prüfaufwand30 bis 275
601.2Ablehnung nach Sachverhaltsaufklärung130 bis 1.650
601.3Freistellung im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde275 bis 11.000
601.4Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten aus dem Freistellungsbescheid55 bis 275
UWS Umweltmanagement GmbHENDE