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Regelwerk, Energienutzung
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Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand

Vom 8. Oktober 2020
(BAnz. AT vom 04.12.2020 B1)



Archiv: 2007; 20092015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand bekannt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B2).

Allgemeiner Hinweis

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verwiesen wird, ist damit das jeweils geltende GEG gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung des GEG zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf technische Regeln, insbesondere die Berechnungsregeln zum GEG verwiesen wird, ist

gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

  1. der Jahres-Primärenergiebedarf QP und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust HT' unter Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 und den Berechnungsansätzen gemäß Nummer 4 der DIN V 4701-10 oder unter Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599 ermittelt werden soll,
    aa) im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GEG in Verbindung mit § 48 GEG an Wohngebäuden (§ 50 Absatz 3 und 4 GEG) oder
    bb) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 81 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 und 4 GEG), oder
  2. im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 48 GEG der Ausgangszustand der betroffenen Bauteile ermittelt werden soll (§ 50 Absatz 4 und 5 GEG) oder
  3. im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes nach § 51 Absatz 1 GEG der Ausgangszustand vorhandener Gebäudeteile ermittelt werden soll (§ 50 Absatz 4 und 5 GEG) oder
  4. Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil von Energieausweisen für Wohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 84 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 Absatz 4 GEG) oder
  5. ermittelt werden soll, ob ein Wohngebäude dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht (§ 80 Absatz 3 Satz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 4 GEG).

Die Vereinfachungen in den Nummern 2 und 3 dieser Bekanntmachung dürfen bei Anwendung beider Berechnungsverfahren (nach DIN V 18599 und nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10) bei bestehenden Wohngebäuden verwendet werden.

Zur vereinfachten Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik siehe Nummer 4.1 Allgemeines (Nummern 4.2 und 4.3 bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 sowie Nummer 4.4 bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599).

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen der in § 50 Absatz 3 GEG bezeichneten Berechnungsverfahren oder in den Fällen des § 80 Absatz 3 Satz 3 GEG (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977) im Rahmen des Berechnungsverfahrens nach Nummer 6 dieser Bekanntmachung

  1. Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder
  2. energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 50 Absatz 4 Satz 3 anerkannte Regeln der Technik verwendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 50 Absatz 4 Satz 4 GEG).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen. Generell soll die Maßtoleranz 3 % nicht überschreiten.

Tabelle 1: Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang


Lfd. Nr.Maßnahme/Bauteilzulässige Vereinfachung
1aFensteraufmaßDie Fensterbreite bei Lochfassaden kann analog zu DIN 5034 mit 55 v. H. der Raumbreite angenommen werden. Die Fensterhöhe ergibt sich aus der lichten Raumhöhe minus 1,50 m.
1bAufmaß AußentürenNicht erforderlich im Fall der Anwendung von Zeile 1a (Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche - siehe Zeile 1a - enthalten).
1cRollladenkästenFläche: 10 v. H. der Fensterfläche
2
  • opake Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m
  • Brandriegel im Fassadenbereich
dürfen übermessen werden
3aAufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe und vergleich- bare Bauteile, die als Ausbuchtung über die sonstige thermische Gebäudehülle nach unten ins Erdreich überstehendürfen übermessen werden
3bTreppenabgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die aus dem beheizten Gebäudevolumen nach unten in einen unbeheizten Bereich führendürfen übermessen werden.

Dies gilt nicht, wenn die Innentemperatur im unbeheizten Bereich in der Heizsaison infolge starker Belüftung (z.B. Tiefgaragen) nur unwesentlich über der Außentemperatur liegt.

3cTreppenaufgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die ohne wirksamen thermischen Abschluss aus dem beheizten Gebäudevolumen nach oben in einen unbeheizten Bereich führenFür
  • Treppenaufgänge bis 25 m2 Grundfläche und
  • Schächte bis 12 m2 Grundfläche

darf eine Ersatzfläche in der Ebene der obersten Geschossdecke liegend angenommen werden, die die gleiche Fläche besitzt wie der Treppenraum bzw. der jeweilige Schacht (einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Aufzugsmaschinenraum), für die jedoch in Abhängigkeit von der Baualtersklasse des Gebäudes der folgende Ersatz-U-Wert anzusetzen ist:

Treppenaufgänge:

  • bis 1918 6,8 W/(m2 · K)
  • 1919 bis 1957 5,7 W/(m2 · K)
  • 1958 bis 1978 3,6 W/ m2 · K)
  • ab 1979 1,3 W/( m2 · K)

Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche

  • bis 1978 13,0 W/(m2 · K)
  • ab 1979 8,0 W/(m2 · K)

Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2 Grundfläche

  • bis 1978 10,0 W/( m2 · K)
  • ab 1979 6,0 W/(m2 · K)
4Flächen der HeizkörpernischenDie Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit der Hälfte der Fläche des darüber liegenden Fensters angenommen werden.
5Lüftungsschächtedürfen übermessen werden
6Sonstige opake Bauteile der Hüllfläche mit jeweils weniger als 1,0 m2 Flächedürfen übermessen werden
7NeigungDie Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°, 30°, 45°, 60° oder 90° gerundet werden.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

In den in Nummer 1 (Anwendungsbereich) dieser Bekanntmachung genannten Fällen und bei Vorliegen der dort dargestellten Voraussetzungen können gesicherte Erfahrungswerte für die energetische Qualität von Außenbauteilen wie folgt ermittelt werden:

  1. vorrangig auf der Grundlage von Nummer 3.1 aus Erkenntnissen über regionaltypische Bauweisen oder
  2. soweit dies mangels spezifischer Erkenntnisse nicht möglich ist, auf der Grundlage von Nummer 3.2

und soweit der Ausgangszustand des jeweiligen Bauteils durch nachträglich aufgebrachte Schichten verändert wurde, auch unter Anwendung von Nummer 3.3.

In allen genannten Fällen sind Wärmebrücken gemäß § 24 GEG zusätzlich über einen in den Berechnungsregeln gegebenen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen können vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das ehemalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: "Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualtersklasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten", ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 - 10.07.03-06.13/II 2 - 80 01 06-13).

Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung, die als gesicherte Erfahrungswerte für die jeweilige regionaltypische Bauweise anzusehen sind, sind auch im Internet (mit Suchfunktion) verfügbar:

www.altbaukonstruktionen.de

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können die pauschalen Werte gemäß Tabelle 2, für transparente Bauteile nach Tabelle 3 verwendet werden.

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 · UAußenwand

Tabelle 2: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile (im Ausgangszustand)

BauteilKonstruktionBaualtersklasse 1
bis 19181919
bis 1948
1949
bis 1957
1958 bis 19681969
bis 1978
1979
bis 1983
1984
bis 1994
1995
bis 2001
ab 2002
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2 · K)
Dach
(auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiztem Dachgeschoss)
Massive Konstruktion2,12,12,11,31,30,600,400,300,20
Holzkonstruktion2,61,41,41,40,800,700,500,300,20
Oberste Geschossdecke
(auch Geschossdecke nach unten gegen Außenluft, z.B. über Durchfahrten)
Massive Decke2,12,12,12,10,600,600,300,300,20
Holzbalkendecke1,01,00,800,700,600,400,300,300,20
Außenwand massive Konstruktion
(auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) Räumen
Zweischalige Wandaufbauten ohne Dämmschicht1,31,31,31,41,00,800,600,500,40
Zweischalige Wandaufbauten mit Dämmschichtkeine
Angabe
keine
Angabe
1,00,900,900,700,500,500,40
Massivwand aus Vollziegeln, wenig oder nicht porösem Naturstein, Kalksandstein, Bimsbetonvollsteinen oder vergleichbaren Materialien bis 20 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz)2,82,82,8keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Wie vorstehend, jedoch 20 bis 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz)1,81,81,8keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Wie vorstehend, jedoch über 30 cm Wandstärke (gegebenenfalls einschließlich Putz)1,51,51,5keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Massivwand aus Hochlochziegeln, Bimsbeton-Hohlsteinen oder vergleichbaren porösen oder stark gelochten Materialien1,41,41,41,41,00,800,600,500,40
Sonstige massive Wandaufbauten bis 20 cm Wandstärke über alle Schichten3,03,03,01,41,00,800,700,700,40
Sonstige Wandaufbauten über 20 cm Wandstärke über alle Schichten, gegebenenfalls mit ursprünglicher Dämmung2,22,22,21,41,00,800,600,500,40
Außenwand Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
Massivholzwand
(z.B. Blockhaus), Holzrahmen oder Holztafelwand mit dämmender Füllung
0,500,500,500,500,500,500,400,400,30
Fachwerkwand mit Lehm-/Lehmziegelausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz1,51,51,5keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Fachwerkwand mit Vollziegel oder massiver Natursteinausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließlich Putz2,02,02,0keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Sonstige Holzkonstruktion2,02,01,51,40,600,500,400,400,30
Sonstige Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten (Keller-) RäumenKellerdecke Stahlbeton massiv1,61,62,31,01,00,800,600,600,50
Kellerdecke als Holzbalkendecke1,01,01,00,800,600,600,400,400,40
Kellerdecke als Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion1,21,21,51,01,00,800,600,600,50
Boden gegen Erd- reich, Stahlbeton massiv1,61,62,31,21,20,800,600,600,50
Boden gegen Erd- reich als Ziegel- oder Holzkonstruktion1,21,21,51,01,00,800,600,60keine
Angabe
Boden gegen Erd- reich/Hohlraum als Holzkonstruktion1,81,81,00,800,600,600,400,40keine
Angabe
Rollladenkasten Ungedämmt3,63,63,63,63,63,63,6keine
Angabe
keine
Angabe
Gedämmt2,22,22,21,81,81,81,51,40,85
TürenIm Wesentlichen aus Metall4,0
Im Wesentlichen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff2,9

Tabelle 3: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile im Ausgangszustand

BauteilKonstruktionEigenschaftBaualtersklasse 2
bis 19781979 bis 19831984 bis 1994ab 1995 bis 2001ab 2002
Pauschalwerte für
Wärmedurchgangskoeffizienten U in W/(m2 · K)
sowie Verglasungstyp nach DIN V 18599-2, Tabelle 8
Fenster, FenstertürenHolzfenster, einfach verglastUW5,0keine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Glaseinfachkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Ug5,8keine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Holzfenster, zwei Scheiben 3UW2,72,72,71,61,5
GlaszweifachzweifachzweifachMSIV 2MSIV 2
Ug2,92,92,91,41,2
Kunststofffenster, IsolierverglasungUW3,03,03,01,91,5
GlaszweifachzweifachzweifachMSIV 2MSIV 2
Ug2,92,92,91,41,2
Aluminium- oder Stahlfenster, IsolierverglasungUW4,34,33,21,91,5
GlaszweifachzweifachzweifachMSIV 2MSIV 2
Ug2,92,92,91,41,2

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der aus Tabelle 2 entnommene pauschale U-Wert entsprechend korrigiert werden. Dabei ist die Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschichten und ihre Wärmeleitfähigkeit (bzw. eine pauschalierte Annahme dafür gemäß nachstehender Festlegung) zu ermitteln und wie folgt umzurechnen:

Formel

mit

Upauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das nachträglich gedämmte Bauteil in W/(m2 · K)
U0pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2 · K)
d1Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in m
λ1Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m · K)
d2Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in m
λ2Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in W/(m · K)
diDicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in m
λiWärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in W/(m · K)

Ist die Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht nicht bekannt, kann vereinfachend für Mineralfaser-Produkte und Kunststoffschäume ein Wert von 0,04 W/(m · K) und für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder Einblas-Dämmstoffen ein Wert von 0,05 W/(m · K) angenommen werden.

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Allgemeines

Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem in DIN V 4701-10 Nummer 4 beschriebenen Verfahren dürfen für die Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersysteme die Pauschalwerte nach Tabelle 4 bis 6 verwendet werden. Die Pauschalwerte dürfen auch in Kombination mit nach DIN V 4701-10 (für die Baualtersklasse ab 1995) oder nach DIN V 4701-12 in Verbindung mit PAS 1027 (für alle Baualtersklassen bis 1994) berechneten Werten verwendet werden.

Die Tabellen enthalten jeweils Werte für drei verschiedene Gebäudenutzflächen AN (150, 500 und 2.500 m2). Bei anderen Gebäudenutzflächen zwischen 100 m2 und 10.000 m2sind die Werte durch Interpolation bzw. Extrapolation zu berechnen.

Alle Angaben - Erzeuger-Aufwandszahlen, spezifische Verlust-Kennwerte und Heizwärmegutschriften - sind auf Endenergie (unterer Heizwert) bezogen; für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist demzufolge eine Multiplikation mit dem jeweils zutreffenden Primärenergiefaktor erforderlich. Für bestehende Gebäude gelten dieselben Primärenergiefaktoren wie für neue Gebäude, diese finden sich in § 22 in Verbindung mit Anlage 4 GEG. Für bestimmte Anwendungsfälle sind die in § 22 geregelten Maßgaben zu beachten.

Werden die Berechnungen nach DIN V 18599 durchgeführt, so sind die in den nachfolgenden Nummern 4.2 und 4.3 angegebenen pauschalen Ansätze aus systematischen Gründen nicht anwendbar. Die energetischen Eigenschaften der Komponenten bestehender Anlagen sind unmittelbar den entsprechenden Teilen der DIN V 18599 zu entnehmen. Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben nach Nummer 4.4 bestimmt werden.

4.2 Pauschale Ansätze für die einzelnen Prozessbereiche der Anlagentechnik - Berechnung auf Basis DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10

Die Baualtersklasse ergibt sich aus dem Alter der wesentlichen zum jeweiligen Prozessbereich gehörigen Bauteile. Die angegebenen Aufwandszahlen berücksichtigen regelmäßig keine Alterungseffekte; soweit der vorgefundene Anlagenzustand eine Verschlechterung auf Grund altersbedingter Verschleißerscheinungen nahelegt, kann dies durch angemessene Zuschläge auf die Aufwandszahlen berücksichtigt werden.

Tabelle 4: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Warmwasser nach Prozessbereichen - Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Verteilung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.5001505002.500
1.1zentrale Verteilung mit Zirkulation 4bis 1978 568,647,438,912,414,615,91,40,80,6
1.2bis 1978, 6 nachträglich gedämmt41,935,433,212,414,615,91,40,80,6
1.3ab 1979 bis 199427,322,621,08,29,39,91,40,80,6
1.4ab 199511,67,66,61,71,92,20,80,30,1
2.1zentrale Verteilung ohne Zirkulation 4bis 1978 517,010,48,13,53,53,5000
2.2bis 1978, 6 nachträglich gedämmt12,68,87,43,53,53,5000
2.3ab 1979 bis 199410,88,37,53,73,73,7000
2.4ab 19955,43,42,81,01,01,0000
3.1dezentrales Systembis 19943,83,83,82,02,02,0000
3.2ab 19951,51,51,50,70,70,7000
4zentrale Warmwasser-Speicher außerhalb thermischer Hüllealle5,11,80,50000,20,20,3
5zentrale Warmwasser-Speicher innerhalb thermischer Hülle4,21,40,42,20,80,20,20,20,3
6gasbefeuerter Speicher 718,011,9keine
Angabe
00keine
Angabe
00keine
Angabe
7.1Elektro-Kleinspeicher 81,51,51,50,80,80,8000
7.2Wohnungsweise Nachtstromspeicher2,42,42,41,31,31,3000
Prozessbereich
Wärmeerzeugung Warmwasser
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-
Aufwandszahl
HeizwärmegutschriftHilfsenergiebedarf
[-][kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.5001505002.500
zentrale Wärmeerzeugung 9
(über Heizungsanlage beheizter Speicher)

Konstanttemperatur-Kessel

8.1Standard-Heizkessel als Gebläsekesselbis 19862,051,641,330000,10,10,1
8.2ab 1987 bis 19941,901,571,310000,20,10,1
8.3Standard-Heizkessel (ab 1995)ab 19951,711,461,260000,20,10,1
NT-Kessel
9.1Niedertemperatur- Heizkessel als Gebläsekesselbis 19861,301,231,180000,10,10,1
9.2ab 1987 bis 19941,311,231,170000,20,10,1
9.3Niedertemperatur-Heizkessel (ab 1995)ab 19951,191,151,120000,20,10,1
Brennwert-Kessel
10.1Brennwert-Kessel
(bis 1994)
bis 19861,241,171,130000,10,10,1
10.2ab 1987 bis 19941,251,171,120000,20,10,1
10.3Brennwert-Kessel
(ab 1995)
ab 19951,151,121,090000,20,10,1
11Brennwertkesselverbessert 10ab 19991,131,101,070000,20,10,1
12Fern-/Nahwärmealle1,141,141,140000,40,40,4
13.1Elektro-Wärmepumpe Außenluft, mit Heizstab
(Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 19940,440,440,44000000
13.2ab 19950,410,410,41000000
14.1Elektro-Wärmepumpe Erdreich, monovalent
(Elektrisch betriebene Sole/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 19940,380,380,380000,30,30,2
14.2ab 19950,320,320,320000,30,30,2
15.1Elektro-Wärmepumpe Grundwasser, monovalent
(Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Heizungswärmepumpe)
ab 1979 bis 19940,310,310,310000,50,40,4
15.2ab 19950,280,280,280000,50,40,4
16.1Elektro-Wärmepumpe Abluft (Elektrisch betriebene Abluft/ Wasser-Heizungswärmepumpe)ab 1979 bis 19940,330,330,33000000
16.2ab 19950,300,300,30000000
17.1Elektro-Warmwasserwärmepumpe Kellerluft (Sonstiges)ab 1979 bis 19940,410,410,41000000
17.2ab 19950,380,380,38000000
18zentraler Elektro-Speicheralle1,001,001,00000000
19direkt beheizter Trinkwarmwasserspeicher (Gas)1,221,22keine
Angabe
00keine
Angabe
00keine
Angabe
wohnungsweise Warmwasserversorgung ohne Zirkulation
20.1Therme
(über Heizungsanlage beheizter Speicher, Niedertemperatur- Heizkessel als Umlaufwasserheizer)
bis 19941,321,32keine
Angabe
00keine
Angabe
0,20,2keine
Angabe
20.2ab 19951,321,32keine
Angabe
00keine
Angabe
0,20,2keine
Angabe
21Brennwerttherme
(über Heizungsanlage beheizter Speicher, Brennwertkessel
(ab 1995))
ab 19951,281,28keine
Angabe
00keine
Angabe
0,20,2keine
Angabe
22dezentraler Elektro-Speicher 8alle1,001,001,00000000
23Elektro-Durchlauferhitzer1,001,001,00000000
24.1Gas-Durchlauferhitzerbis 19941,191,191,19000000
24.2ab 19951,161,161,16000000
solargestützte Warmwasserbereitungvon der Solaranlage bereitgestellte WärmeHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
25Solare Trinkwasserbereitungalle13,310,47,5keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
0,80,40,3

Tabelle 5: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Heizung nach Prozessbereichen - Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Übergabe Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungHeizkreistemperatur 11BaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.500
1Zentralheizung, thermostatisch geregeltallealle3,33,33,3000
2Einzelfeuerstätte 12keine000000
Prozessbereich
Verteilung Heizung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungHeizkreistemperaturBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.500
3.1zentrale Verteilung70/55 °Cbis 1978 575,143,532,72,31,00,5
3.2bis 1978, 13 nachträglich gedämmt40,928,223,92,31,00,5
3.3ab 1979 bis 199420,213,811,61,90,80,4
3.4ab 19959,35,44,11,60,70,3
4.1zentrale Verteilung55/45 °Cbis 1978 557,432,924,42,51,20,7
4.2bis 1978, 13 nachträglich gedämmt30,821,017,62,51,20,7
4.3ab 1979 bis 199415,310,38,52,00,90,5
4.4ab 19959,33,92,91,70,80,5
5.1Wohnungsweise Verteilung 14allebis 19788,48,48,43,43,43,4
5.2ab 1979 bis 19945,45,45,42,72,72,7
5.3ab 19951,31,31,32,32,32,3
6dezentrales System
(ohne Verteilung)
keinealle000000
Prozessbereich Speicherung Heizung 15Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Nr.BezeichnungHeizkreistemperaturBaualtersklasseWärmeverluste 16Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
7.1El.-Zentralspeicher70/55 °Cbis 1994(280 + 0,57 · VS)/AN0,50,20,1
7.2ab 1995(210 + 0,43 · VS)/AN0,40,20,1
7.355/45 °Cbis 1994(196 + 0,40 · VS)/AN0,50,20,1
7.4ab 1995(147 + 0,30 · VS)/AN0,40,20,1
8.1Pufferspeicher El.-Wärmepumpe55/45 °Cbis 1994(196 + 0,40 · VS)/AN0,50,20,1
8.2ab 1995(147 + 0,30· · VS)/AN0,40,20,1
9.1Pufferspeicher für Festbrennstoffkessel70/55 °Cbis 1994(280 + 0,57 · VS)/AN0,50,20,1
9.2ab 1995(210 + 0,43 · VS)/AN0,40,20,1
9.355/45 °Cbis 1994(196 + 0,40 · VS)/AN0,50,20,1
9.4ab 1995(147 + 0,30 · VS)/AN0,40,20,1
Prozessbereich Wärmeerzeugung HeizungKennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Erzeuger-AufwandszahlHilfsenergiebedarf
[-][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungHeizkreistemperaturBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.500
zentrale Wärmeerzeugung 17
Konstanttemperatur-Kessel
10.1Standard-Heizkessel als Gebläsekessel70/55 °Cbis 19861,471,361,281,20,50,2
10.21987 bis 19941,341,261,190,80,40,2
10.3Standard-Heizkessel
(ab 1995)
ab 19951,331,231,160,70,40,2
NT-Kessel
11.1Niedertemperatur-Heizkessel als Gebläsekessel70/55 °Cbis 19861,241,211,181,20,50,2
11.21987 bis 19941,191,151,130,80,40,2
11.3Niedertemperatur-Heizkessel (ab 1995)ab 19951,141,111,090,70,40,2
Brennwert-Kessel
12.1Brennwert-Kessel
(bis 1994)
70/55 °Cbis 19861,111,091,071,20,50,2
12.21987 bis 19941,091,061,040,80,40,2
12.3Brennwert-Kessel
(ab 1995)
ab 19951,071,051,040,70,40,2
13Brennwertkesselverbessert 1855/45 °Cab 19990,990,980,970,70,40,2
14Fern-/Nahwärmeallealle1,021,021,02000
15.1Elektro-Wärmepumpe, Außenluft 19
(Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C1979 bis 19940,450,450,45000
15.2ab 19950,430,430,43000
15.3< 40 °C 201979 bis 19940,400,400,40000
15.4ab 19950,380,380,38000
16.1Elektro-Wärmepumpe, Erdreich 19
(Elektrisch betriebene Sole/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C1979 bis 19940,360,360,361,21,00,9
16.2ab 19950,300,300,301,21,00,9
16.3< 40 °C 201979 bis 19940,320,320,321,21,00,9
16.4ab 19950,270,270,271,21,00,9
17.1Elektro-Wärmepumpe, Grundwasser 19
(Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C1979 bis 19940,300,300,301,91,71,5
17.2ab 19950,250,250,251,91,71,5
17.3< 40 °C 201979 bis 19940,270,270,271,91,71,5
17.4ab 19950,220,220,221,91,71,5
18.1Elektro-Wärmepumpe, Abluft 21
(Elektrisch betriebene Abluft/Wasser-Heizungswärmepumpe)
55/45 °C1979 bis 19940,320,320,32000
18.2ab 19950,290,290,29000
19zentraler Elektro-Speicher/ Blockspeicher
(zentral elektrisch beheizte Wärmeerzeuger)
allealle1,021,02keine Angabe00keine Angabe
wohnungszentrale Wärmeerzeuger
20.1Therme
(Niedertemperatur-Heizkessel als Umlaufwasserheizer)
allebis 19941,241,241,241,21,21,2
20.2ab 19951,141,141,141,51,51,5
21Brennwerttherme
(Brennwertkessel - ab 1995)
ab 19951,071,071,071,51,51,5
Einzelheizgeräte 22
22Ölbefeuerte Einzelöfenalle1,401,40keine Angabe00keine Angabe
23Kohlebefeuerter eiserner Ofen oder Kachelofen1,601,60keine Angabe00keine Angabe
24Gasraumheizer, Außenwand-Gerät1,471,47keine Angabe00keine Angabe
25.1Elektro-Nachtspeicherheizung
(Dezentrale Elektro-Speicherheizung)
bis 19941,121,12keine Angabe00keine Angabe
25.2ab 19951,051,05keine Angabe00keine Angabe
26Elektro-Direktheizgerät
(Dezentrales elektrisches Direktheizgerät)
alle1,021,02keine Angabe00keine Angabe

Tabelle 6: Pauschale Ansätze für die Anlagentechnik - Lüftung nach Prozessbereichen - Berechnung nach DIN V 4701-10 in Verbindung mit DIN V 4108-6

Prozessbereich
Übergabe Lüftung

Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN

Wärmeverluste

Hilfsenergiebedarf

[kWh/(m2 · a)]

[kWh/(m2 · a)]

Nr.

Bezeichnung

Baualtersklasse

Nutzfläche [m2]

Nutzfläche [m2]

150

500

2.500

150

500

2.500

1Wohnungslüftungsanlagen
mit Zulufttemperaturen < 20 ºC 23
alle00
Prozessbereich
Verteilung Lüftung
Kennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
WärmeverlusteHilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.500
2.1Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnungbis 198904,0
2.2ab 1990 bis 199402,7
2.3ab 199501,3
Zu-, Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch Wärmeübertrager (WÜT)
ηWRG > 60 % 24 ...
3.1
  • innerhalb der thermischen Hülle
alle000 *0
3.21
  • außerhalb der thermischen Hülle im Dach
bis 19895,22,52,5 *0
3.22ab 1990 bis 19944,32,12,1 *0
3.23ab 19953,51,71,7 *0
3.31
  • außerhalb der thermischen Hülle im Keller
bis 19891,50,70,7 *0
3.32ab 1990 bis 19941,20,60,6 *0
3.33ab 19951,00,50,5 *0


Prozessbereich Wärmeerzeugung LüftungKennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift 25Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.500
4.1Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung (Wärmegutschrift aus nx -0.05 h-1)vor 19893,70
4.2ab 1990 bis 19943,30
4.3ab 19953,00
Prozessbereich Wärmeerzeugung LüftungKennwerte bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN
Wärmegutschrift 26Hilfsenergiebedarf
[kWh/(m2 · a)][kWh/(m2 · a)]
Nr.BezeichnungBaualtersklasseNutzfläche [m2]Nutzfläche [m2]
1505002.5001505002.500
5.1Zu-, Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung durch
WÜT ηWRG > 60 %
(Wärmegutschrift aus na · (1 - ηV) bei na = 0,4 h-1)
bis 198916,75,3
5.2ab 1990 bis 199415,23,3
5.3ab 199513,52,2

*) Die angegebenen Werte dürfen nur angesetzt werden, wenn mit einem Lüftungsstrang maximal eine Nutzfläche von 500 m2 gelüftet wird.

4.3 Endenergiebedarf für ausgewählte Systemkombinationen nach DIN V 4701-10 Beiblatt 1

Kennwerte für 78 ausgewählte, verbreitete Systemkombinationen lassen sich auch unmittelbar aus der DIN V 4701-10 Beiblatt 1:2007-02 entnehmen - hier jeweils Tabellen/Diagramme "Flächenbezogene Endenergie". Bei den dort angegebenen Werten handelt es sich um den Endenergiebedarf des Gebäudes insgesamt in Abhängigkeit von der Gebäudegröße und vom auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wärmebedarf des Gebäudes. Soweit die Systemkonfiguration einer bestehenden Anlage den jeweiligen Angaben im Beiblatt entspricht, dürfen im Anwendungsbereich dieser Bekanntmachung die tabellierten Werte aus dem Beiblatt vereinfachend unabhängig vom Alter der Anlagenkomponenten verwendet werden. Auf Grund des Wertebereichs der Tabellen im Beiblatt ist diese Vorgehensweise anwendbar, wenn der Wärmeschutz des Gebäudes nicht wesentlich schlechter ist als bei Gebäuden nach der Wärmeschutzverordnung 1995. Für die Berechnung des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs sind die Primärenergiefaktoren nach § 22 in Verbindung mit Anlage 4 GEG sowie die Maßgaben in § 22 GEG zu verwenden.

4.4 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599 - Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben entsprechend der Altersklasse den Tabellen 7 bis 10 entnommen werden.

Die Angaben in Spalte 6 der Tabellen 7 bis 10 dieser Bekanntmachung dienen der zusätzlichen Information über die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ausführungen und können genutzt werden, um gegebenenfalls anhand einfacher Merkmale eine von den nach Spalten 3 bis 4 regelmäßig in den Gebäuden anzutreffenden Ausführungen abweichende Technik festzustellen und zu berücksichtigen.

Die Angaben zum Baualter beziehen sich auf das Baujahr des Gebäudes, soweit ein davon abweichendes Alter der Anlagenicht ausdrücklich festgestellt wurde. Für eine solche Feststellung des Alters von Anlagen bzw. Anlagenteilen ist in Zweifelsfällen die Typschildangabe maßgebend, auch wenn der Einbau in das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

Erläuterung zu den Tabellen:
* keine Angabe zur Vereinfachung, insbesondere wegen generell uneinheitlicher Ausführung in der Praxis; siehe auch jeweilige Hinweise in Spalte 6

EFH/ZFHEin- und Zweifamilienhäuser
MFHMehrfamilienhäuser

Tabelle 7: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungsanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-5

Lfd. Nr.Anlagentechnik/EigenschaftRegelmäßig vorzufindende EFH/ZFHAusführung bei MFHBezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/Identifikation/Kennwerte
123456
Prozessbereich Erzeugung
1Kesselbis 1986:

Standard-Gebläsekesse)

1987 bis 2009: NT-Gebläsekessel ab 2010: Brennwertkessel

bei Etagenheizung:

NT-Kessel, bei zentraler Wärmeerzeugung:
bis 2009:
NT-Gebläsekessel ab 2010:
Brennwertkessel

Teil 5 Abschnitt 6.5.4.3Sind die Angaben auf dem Typenschild nicht verwertbar, ist eine Einordnung auch in Abhängigkeit vom Baualter des Heizkessels und von den unten genannten Merkmalen möglich.

Niedertemperatur (NT)-Gebläsekessel

  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Gebläsebrenner an Lüfterrad oder Lüftermotor zu erkennen
  • Norm-Nutzungsgrade ηk zwischen 89 % und 95 % (bezogen auf Heizwert Hi)
  • Abgasverlust in der Regel ≥ 5 %
  • Systemtemperaturen: ≥ 70/55 °C

Brennwertkessel

  • Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
  • Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
  • Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas erhöht sich der Wirkungsgrad
  • Erkennungsmerkmal: Kondensatablauf
  • Norm-Nutzungsgrade ηk zwischen 102 % und 108 % (bezogen auf Heizwert Hi)
  • Systemtemperaturen: 55/45 °C (zum Teil bis 70/55 °C üblich)
2Betriebsweise bei Mehrkesselanlagennicht relevantFolgeschaltung (Vorrangschaltung)Teil 5 Abschnitt 6.5.4.2Im Betrieb Folgeschaltung wird die erforderliche Heizleistung zunächst von einem Heizkessel erbracht. Ist die angeforderte Leistung höher als die zur Verfügung stehende, schaltet sich der nächste Heizkessel ein.
3WärmepumpenLuft/Wasser-Wärmepumpen (elektrisch angetrieben, Wärmequelle: Außenluft)-Teil 5 Abschnitt 6.5.3Außenluft-Wärmepumpe mit Außenaufstellung, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe im Keller, meist niedertemperierte Heizflächen (≤ 55/45 °C).

Kein Kessel- oder Fernwärmeanschluss.

Antrieb Wärmepumpe überwiegend elektrisch.

4Betriebsdaten WärmepumpeBivalenter Betrieb (Parallelbetrieb), integrierter Zusatzheizer, Heizgrenztemperatur: 15 °C, Bivalenztemperatur:
-2 °C
obere Temperaturgrenze für den Betrieb der Wärmepumpe:
55 °C
-Teil 5 Abschnitt 6.5.3.2.3, 6.5.3.2.8Wärmepumpen, insbesondere mit Außenluft als Wärmequelle, werden häufig bivalent betrieben, das bedeutet, dass ein zweiter Wärmeerzeuger (in der Regel elektrischer Heizstab) einen Teil der Wärmebereitstellung übernimmt.

Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen werden meist monovalent betrieben.

Ist die Eingabe des Volumenstroms (Sekundärseite) in der Software erforderlich, kann dieser mit der Nennleistung der Wärmepumpe bei einer Temperaturdifferenz von 5 K bestimmt werden.

5FernwärmeArt: Heißwasser über 110 °C bis 130 °C

Dämmklasse: Sekundärseite Klasse 1;
Primärseite Klasse 2.

Teil 5 Abschnitt 6.5.9 (Tabelle 62)Versorgung durch Fernwärme ist häufig in großen Ballungsgebieten und in der Nähe von Heizkraftwerken anzutreffen; oft auch bei großen Liegenschaften. Sie ist zu erkennen am nicht vorhandenen Heizkessel und vorhandener Übergabestation. Die Temperaturangabe bezieht sich auf die Primär-Vorlauftemperatur.

Dämmklassen der Fernwärme-Hausstation:

Rohre mit Außendurchmesser d1 ≤ 0,4 m

Dämmklasse 1: λ = 3,3 · d1 + 0,22 [W/(m K)]

Dämmklasse 2: λ = 2,6 · d1 + 0,20 [W/(m K)]

Rohre mit Außendurchmesser d1 > 0,4 m oder ebene Oberfläche

Dämmklasse 1: U = 1,17 W/(m2 K)
Dämmklasse 2: U = 0,88 W/(m2 K)

6Nachtabsenkung/ -abschaltungNachtabschaltungNachtabsenkungTeil 5 Abschnitt 5.4.2Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind die Standardnutzungsprofile nach DIN V 18599-10 zu verwenden.
Prozessbereich Verteilung
7Systemtemperaturen70/55 °CTeil 5 Abschnitt 5.3.1Systemtemperaturen
  • sind die Haupt-Vorlauf- und Haupt-Rücklauftemperaturen im Heizungsnetz
  • sind abhängig von der Art der Wärmeerzeugung und der Wärmeverwendung
8VerteilnetzZweirohrnetz,
Netztyp:
Etagenringtyp
Zweirohrnetz,
Netztyp:
Steigestrangtyp
Teil 5 Abschnitt 6.3Etagenringtyp:
  • Verteilung entlang des Gebäudeumfangs
  • wenige Steigestränge
  • lange Verteilebene (die waagerechte Ebene ab Erzeuger sowie die waagerechte Ebene aller Etagen)
  • kurze Anbindeleitungen

Etagenverteiler:

  • Verteilung über lokale Verteiler im Bodenaufbau
  • kurze Verteilebene - waagerechte Ebene ab Erzeuger
  • wenige Steigestränge
  • lange Anbindeleitungen - Rohre ab dem zentralen Verteil- und Sammelpunkt

Steigestrangtyp

  • Verteilung über Steigestränge an der Fassade
  • lange Verteilebene
  • viele Steigestränge
  • kurze Anbindeleitungen
9Dämmung der Heizungsleitungengedämmt (1980 bis 1995)Teil 5 Abschnitt 6.3.1.6
(Tabelle 27)
Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse "nach 1995" gewählt werden.
10ÜberströmungÜberströmventil, hydraulische Weiche oder druckloser Verteiler vorhandenTeil 5 Abschnitt 6.3.2.7
(GI. 67)
Überströmventile werden zwischen dem Haupt-Vorlauf und dem Haupt-Rücklauf eingesetzt; meistens zur Sicherstellung einer Mindestumlaufwassermenge am Wärmeerzeuger.
11Hydraulischer Abgleichnicht durchgeführtTeil 5 Abschnitt 6.2.1
(Tabelle 9)
Von einem durchgeführten hydraulischen Abgleich kann ausgegangen werden bei
  • verschiedenen Einstellungen von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklaufverschraubungen
  • einstellbaren Strangarmaturen
12Dimensionierung Heizungspumpenicht bedarfsausgelegtTeil 5 Abschnitt 6.3.2.3
13Druckregelung der Heizungspumpebis 1994
ungeregelt

ab 1995
konstantdruckgeregelt

Teil 5 Abschnitt 6.3.2.5
(Tabelle 28)
Pumpe ungeregelt:

einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten

14Integriertes Pumpenmanagement beim Wärmeerzeugerkein integriertes PumpenmanagementTeil 5 Abschnitt 4.3.4Ein integriertes Pumpenmanagement liegt vor, wenn eine regelungstechnische Kopplung der primären Heizungspumpe zum Brenner des Wärmeerzeugers vorhanden ist.
15Intermittierender PumpenbetriebjaneinTeil 5 Abschnitt 6.3.2.6
(Gl. 66)
Ein intermittierender Pumpenbetrieb liegt vor, wenn die Pumpe außerhalb der Nutzungszeit mit eingeschränkter Leistung betrieben oder abgeschaltet wird.
16Heizungspufferspeichergas-/ölbetriebene Kessel, Fernwärme: nicht vorhanden Wärmepumpen, solare Heizungsunterstützung, Biomassekessel, KWK-Anlage: vorhandenTeil 5 Abschnitt 6.4Heizungspufferspeicher werden eingesetzt, wenn die Betriebsweisen von Wärmeerzeuger und der restlichen Heizungsanlage (Verteilnetz und Verbraucher) nicht zusammenpassen oder um ein Takten des Wärmeerzeugers zu reduzieren. Einsatz finden sie bei Biomassekesseln oder Wärmepumpen sowie bei Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung.
Prozessbereich Übergabe
17Art der WärmeübergabeHeizkörper und Fußbodenheizung anteiligHeizkörperTeil 5 Abschnitt 6.2In einem EFH sind gemischte Übergabekomponenten (z.B. Fußbodenheizung im Bad, restliche Räume mit Heizkörpern) häufig. Die einzelnen Übergabekomponenten sind dann flächenanteilig in der Berechnung zu berücksichtigen.
18RaumtemperaturregelungP-Regler (zertifiziert)Teil 5 Abschnitt 6.2.2, 6.2.3P-Regler (zertifiziert) entspricht einem Heizkörper-Thermostatventil mit einem CENCER- bzw. KEYMARK-Zeichen auf dem Thermostatkopf.

Tabelle 8: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Warmwasserversorgungsanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-8

Lfd. Nr.Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende EFH/ZFHAusführung bei MFHBezug auf
DIN V 18599:

2018-09

Merkmale/Identifikation/Kennwerte
123456
Prozessbereich Erzeugung
1Gebäudezentrale TrinkwasserversorgungtypischTeil 8 Abschnitt 6.4.5, 6.4.12, 6.4.16Bei der zentralen Versorgung sind alle Zapfstellen eines Gebäudes an ein gemeinsames Netz angeschlossen. Die Wärmebereitstellung erfolgt in der Regel durch einen zentralen Wärmeerzeuger.
1.1Wärmeerzeugerüber Wärmeerzeuger HeizungTeil 8 Abschnitt 6.4.5, 6.4.12, 6.4.16Bei gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung erfolgt die Wärmebereitstellung in der Regel im Kombibetrieb über den Wärmeerzeuger Heizung. Gegebenenfalls ist Einbindung von Solarthermie möglich.
1.2Solare TrinkwassererwärmungFlachkollektor-Teil 8 Abschnitt 6.4.2, 6.4.3, 6.4.4Thermische Solaranlagen sind nur in Verbindung mit gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung möglich, sind häufiger im EFH-Bereich als bei Mehrfamilienhäusern anzutreffen und werden in der Regel nur zur Trinkwassererwärmung (keine Heizungsunterstützung) installiert.
2Dezentrale und wohnungszentrale Wärmeerzeugungnicht üblichElektro-Durchlauferhitzer, hydraulisch gesteuertTeil 8 Abschnitt 6.4.6Dezentrale Trinkwassererwärmungs-Systeme versorgen einzelne Räume mit warmem Trinkwasser. Sie haben daher keine zentralen Verteilleitungen bzw. Zirkulationsleitungen. Bei einer wohnungszentralen Versorgung befindet sich der Wärmeerzeuger (z.B. ein Elektrospeicher oder ein Gas-Durchlauferhitzer) an einer zentralen Stelle in der Wohnung mit möglichst kurzen Stichleitungen zu den einzelnen Zapfstellen.
Prozessbereich Verteilung
3Gebäudezentrale TrinkwarmwasserversorgungtypischTeil 8 Abschnitt 6.2.2Die zentralen Trinkwarmwasser-Rohrnetze bestehen in der Regel aus einer horizontalen Verteilung (im Bestand oft im unbeheizten Bereich), die sich zwischen dem Wärmeerzeuger und den Steigleitungen befindet, den im beheizten Bereich liegenden Steigleitungen und den Stichleitungen, die eine Verbindung zwischen Steigleitung und Zapfstelle bilden.
3.1VerteilnetzNetztyp I: SteigestrangtypTeil 8 Abschnitt 6.2.2Steigestrangtyp
  • eine Verteilebene waagerecht (mit Zirkulation)
  • mehrere Steigestränge (mit Zirkulation)
  • Anbindung vom Steigestrang kurz
  • typisch bei übereinander liegenden (gleichen) Einheiten
3.2ZirkulationjaTeil 8 Abschnitt 6.2.2.3Falls in einem EFH keine Zirkulation vorhanden ist oder ein selbstregelndes Temperaturhalteband zum Einsatz kommt, sind die berechneten Standardlängen für Steigestränge und horizontale Verteilleitungen zu prüfen und gegebenenfalls zu halbieren.
4Dezentrale Trinkwassererwärmungnicht üblichmöglichTeil 8 Abschnitt 6.2.3Dezentrale Trinkwassererwärmung ist im Bereich der Mehrfamilienhäuser häufiger als bei Ein-/Zweifamilienhäusern anzutreffen.
4.1Verteilnetz-Stichleitungen im beheizten Bereich, mehrere Zapfstellen in angrenzenden Räumen mit gemeinsamer Installationswand je GerätTeil 8 Abschnitt 6.2.3.2Ist die Anzahl der installierten Geräte nicht bekannt, entspricht die Anzahl der installierten Geräte der Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Sofern die Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes nicht bekannt ist, ist je ANGF = 80 m2 mit jeweils einem Gerät zu rechnen.
4.2Zirkulation-neinTeil 8 Abschnitt 6.2.3.2Dezentrale und wohnungszentrale Trinkwarmwasser-Systeme werden immer ohne Zirkulation ausgeführt.
5Dämmung der
Leitungen
gedämmt (1980 bis 1995)Teil 8 Abschnitt 6.2.1.2 (Tabelle 8)Für Heizungsanlagen, die ab 1995 gebaut wurden, kann für die Dämmung der Leitungen die Baualtersklasse "nach 1995" gewählt werden.
Prozessbereich Speicherung
6SpeicherIndirekt beheizter Speicher (1987 bis 1994), bei Solarthermie: bivalenter SpeicherTeil 8 Abschnitt 6.3Indirekt beheizte Trinkwarmwasserspeicher und bivalente Speicher kommen nur bei gebäudezentraler Trinkwarmwasserversorgung zum Einsatz.
Prozessbereich Übergabe
7Selbsttätige Regelung der ZapftemperaturneinTeil 8 Abschnitt 6.1Von einer selbsttätigen Regelung der Zapftemperatur kann bei folgenden Einrichtungen ausgegangen werden:
  • Thermostatarmaturen (manuell einstellbar oder elektronisch gesteuert);
  • Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer (Einstellung der Wunschtemperatur am Gerät),

wenn diese mindestens bei Duschen oder bei Badewannen in Wohneinheiten ohne separate Dusche vorhanden sind.

Tabelle 9: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Lüftungsanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-2 und DIN V 18599-6

Lfd. Nr.Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende EFH/ZFHAusführung bei
MFH
Bezug auf
DIN V 18599:

2018-09

Merkmale/
Identifikation/
Kennwerte
123456
Prozessbereich: Lüftungswärmesenken/-quellen
1Lüftungssystem:
Freie Lüftung
typischtypischDIN V 18599-2 Abschnitt 6.3Freie Lüftung liegt vor, wenn entweder keine Lüftungskomponenten (Luftdurchlässe, Luftleitungen, Lüftungsgeräte) vorhanden sind oder nur innenliegende Räume (Bäder, WCs) mit einer Entlüftung nach DIN 18017-3 gelüftet werden.
1.1Infiltrationohne DichtheitsprüfungDIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.1Ohne Dichtheitsprüfung (ab 1995 errichtet): n50 ≤ 4 h-1/q50 ≤ 6 m3/m2 h
Ohne Dichtheitsprüfung (bis 1994 errichtet): n50 ≤ 6 h-1/q50 ≤ 9 m3/m2 h
Mit Dichtheitsprüfung: n50 ≤ 2 h-1/q50 ≤ 3 m3/m2 h
1.2Fensterlüftungmit Fensterlüften
(öffenbare Fenster)
DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.2Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h-1
2Lüftungssystem:
Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem
seltentypisch
(zentral oder dezentral)
DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.3/ DIN V 18599-6 Abschnitt 5Ein Abluftsystem liegt vor, wenn in den Wohnräumen in der Außenwand oder im Fenster Außenluftdurchlässe und in den Feuchträumen Luftleitungen und Luftdurchlässe (zentrales System) oder Luftleitungen und Lüftungsgeräte (dezentrales System) vorhanden sind.
2.1Infiltrationmit DichtheitsprüfungDIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.1mit Dichtheitsprüfung: n50 ≤ 1 h-1/q50 ≤ 2 m3/m2 h
2.2Fensterlüftungmit Fensterlüften (öffenbare Fenster)DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.2Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h-1
Nutzungszeit tNutz = 24 h/d
2.3Mechanische LüftungGanzjahresbetrieb ohne BedarfsführungDIN V 18599-2
Abschnitt 6.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Anlagenluftwechsel nmech,SUP = 0 h-1 und nmech,ETA = 0,40 h-1
Anlagenbetriebszeit tv,mech = 24 h/d und Ganzjahresbetrieb
Zulufttemperatur = Außenlufttemperatur
3Lüftungssystem:
Ventilatorgestützte Lüftung - Zu-/Abluftsystem
typisch
(zentral, keine Luftheizung)
seltenDIN V 18599-2
Abschnitt 6.3/
DIN V 18599-6
Abschnitt 5
Ein Zu-/Abluftsystem liegt vor, wenn in allen Räumen Luftleitungen und Luftdurchlässe (zentrales System) oder Lüftungsgeräte (dezentrales System) vorhanden sind.
3.1Infiltrationmit DichtheitsprüfungDIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.1mit Dichtheitsprüfung: n50 ≤ 1 h-1/q50 ≤ 2 m3/m2 h
3.2Fensterlüftungmit Fensterlüften (öffenbare Fenster)DIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.2Nutzungsbedingter Mindestluftwechsel nNutz < 1,2 h-1
Nutzungszeit tNutz = 24 h/d
3.3Mechanische LüftungGanzjahresbetrieb ohne Bedarfsführung mit WärmerückgewinnungDIN V 18599-2 Abschnitt 6.3.3/ DIN V 18599-6 Abschnitt 5Anlagenluftwechsel nmech,SUP = 0,40 h-1 und nmech,ETA = 0,40 h-1
Anlagenbetriebszeit tV,mech = 24 h/d und Ganzjahresbetrieb
Zulufttemperatur = Funktion der Wärmerückgewinnung
Wärmebereitstellungsgrad (bis 1999 errichtet): ηt,unit = 0,54
Wärmebereitstellungsgrad (2000 bis 2009 errichtet): ηt,unit = 0,60
Wärmebereitstellungsgrad (ab 2010 errichtet): ηt,unit = 0,80
Prozessbereich Übergabe
4Wärmeverluste
4.1Freie Lüftungnicht relevant--
4.2/4.3Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/AbluftsystemZulufttemperatur < RaumtemperaturDIN V 18599-6 Abschnitt 6.2mittlere Zulufttemperatur < Raumlufttemperatur und durchgehender Betrieb: Δθce = 0,0 K
5Hilfsenergiebedarf
5.1Freie Lüftungnicht relevant--
5.2/5.3Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystemkeine Einzelraum- und ZonenreglerDIN V 18599-6 Abschnitt 6.3Wrv,ce = 0 kWh
Prozessbereich Verteilung
6Wärmeverluste
6.1Freie Lüftungnicht relevant--
6.2Ventilatorgestützte Lüftung - AbluftsystemVerteilung innerhalb der thermischen Hülle (ohne Wärmeverluste, da Zulufttemperatur < Raumtemperatur)DIN V 18599-6 Abschnitt 7.2für Abluftanlagen ohne Wärmepumpe: Qrv,d = 0 kWh
6.3Ventilatorgestützte Lüftung -
Zu-/Abluftsystem
Verteilung innerhalb der thermischen Hülle (ohne Wärmeverluste, da Zulufttemperatur < Raumtemperatur)DIN V 18599-6 Abschnitt 7.2für Zu-/Abluftanlagen ohne Wärmepumpen: Qrv,d = 0 kWh
7Hilfsenergiebedarf
7.1Freie Lüftungnicht relevant--
7.2/

7.3

Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystemkeine separaten Ventilatoren im LuftverteilnetzDIN V 18599-6 Abschnitt 7.3Wrv,d = 0 kWh
Prozessbereich Speicherung
8Wärmeverluste
8.1Freie Lüftungnicht relevant--
8.2/8.3Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystemkeine SpeicherDIN V 18599-6 Abschnitt 8.2in Verbindung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe sind keine Speicher in Lüftungsgerät integriert: Qrv,s = 0 kWh
9Hilfsenergiebedarf
9.1Freie Lüftungnicht relevant--
9.2/9.3Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-Abluftsystemkeine separaten UmwälzpumpenDIN V 18599-6 Abschnitt 8.3Wrv,s = 0 kWh
Prozessbereich Erzeugung
10Wärmeverluste
10.1Freie Lüftungnicht relevant--
10.2/

10.3

Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystemkeine Wärmepumpe und kein NachheizregisterDIN V 18599-6 Abschnitt 9.2Qrv, g = 0 kWh
11Hilfsenergiebedarf
11.1Freie Lüftungnicht relevant--
11.2Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystemohne Wärmepumpe

ohne Wärmerückgewinnung Regelung in Lüftungsgerät integriert Baujahr bis 2009: AC-Ventilatoren Baujahr ab 2010: DC/EC-Ventilatoren zentrale oder dezentrale Systeme

DIN V 18599-6 Abschnitt 9.3Wpre-h = Wre-h = Wpu = 0 kWh

Wc = 0 kWh

Ventilatoren und Regelung:

  • spezifische Leistungsaufnahme (zentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,30 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,20 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,10 W/(m3/h)
  • spezifische Leistungsaufnahme (dezentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,45 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,35 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,20 W/(m3/h)
11.3Ventilatorgestützte Lüftung -

Zu-/Abluftsystem

mit Wärmerückgewinnung

ohne Wärmepumpe

ohne Luftheizung

kein Erdreich-Wärmeübertrager

kein Solar-Zuluft-Kollektor

Regelung in Lüftungsgerät integriert

Baujahr bis 2009: AC-Ventilatoren

Baujahr ab 2010: DC/EC-Ventilatoren

Frostschutz mit elektrischem Heizregister mit Einschaltpunkt

Frostschutzbetrieb ϑe < bis 6 °C

DIN V 18599-6 Abschnitt 9.3Wre-h = Wpu = 0 kWh

Wc = 0 kWh

Ventilatoren und Regelung:

  • spezifische Leistungsaufnahme (zentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,65 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,55 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,35 W/(m3/h)
  • spezifische Leistungsaufnahme (dezentrale Systeme):
    AC-Ventilatoren (bis 1999 errichtet): SPI = 0,80 W/(m3/h)
    AC-Ventilatoren (2000 bis 2009 errichtet): SPI = 0,70 W/(m3/h)
    EC/DC-Ventilatoren (ab 2010 errichtet): SPI = 0,45 W/(m3/h)
zentrale Systemezentrale oder dezentrale Systeme
12Erzeugerwärmeabgabe
12.1Freie Lüftungnicht relevant--
12.2/

12.3

Ventilatorgestützte Lüftung - Abluftsystem/ Zu-/Abluftsystemkeine WärmepumpeDIN V 18599-6 Abschnitt 9.4Qrv,outg = 0 kWh

Tabelle 10: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Kälteanlagen - Berechnung nach DIN V 18599-6

Lfd. Nr.Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende EFH/ZFHAusführung bei
MFH
Bezug auf
DIN V 18599:
2018-09
Merkmale/Identifikation/Kennwerte
123456
Prozessbereich: Erzeugung
1Kälteversorgung vorhanden?neinTeil 6 Abschnitt 1
Bild 4
Wohngebäude werden im Regelfall nicht anlagentechnisch gekühlt.

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z.B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z.B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.

6 Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977

Ein Wohngebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (vgl. § 80 Absatz 3 Satz 3 und 4 GEG), wenn

  1. bei früheren Änderungen des Gebäudes eine Berechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt und dabei die Anforderungen des § 8 Absatz 2 der EnEV 2002/2004, des § 9 Absatz 1 der EnEV 2007, des § 9 Absatz 1 Satz 2 der EnEV 2009 bzw. EnEV 2013 oder des § 50 Absatz 1 Satz 1 GEG erfüllt wurden; dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen oder
  2. der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient j des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 11 dieser Bekanntmachung nicht überschreitet oder
  3. die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 12 dieser Bekanntmachung nicht überschreiten.

Die Wärmedurchgangskoeffizienten von opaken Bauteilen sind dabei unter sinngemäßer Anwendung der Fußnoten zur Anlage 7 GEG zu ermitteln. Bei der Ermittlung von Wärmedurchgangskoeffizienten können überdies die Vereinfachungen gemäß Nummer 3 dieser Bekanntmachung (vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile) und die Tabelle 13 dieser Bekanntmachung verwendet werden.

Das Erreichen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung 1977 gemäß Buchstabe c kann bei Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, für verschiedene seinerzeit gebräuchliche Ausführungen nach Tabelle 13 dieser Bekanntmachung festgestellt werden. Liegen bei einem Gebäude nach Tabelle 13

- für die Fassade (Außenwand und Fenster) eine der Konstruktionen in Zeile 3 bis 5 oder 6 Variante 2 vor oder im Fall der Grundrissform 3 auch eine der übrigen Konstruktionen der Zeilen 1 bis 6 vor und

- für das Dach, soweit es beheizte Räume direkt gegen Außenluft abgrenzt, eine der Konstruktionen in Zeile 7 vor, ansonsten für die oberste Geschossdecke die Konstruktion nach Zeile 8 vor und

- für die Decke gegen unbeheizte Kellerräume eine der Konstruktionen nach Zeile 9 bis 11 vor,

gilt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 als erreicht. In Spalte 3 der Tabelle 13 dieser Bekanntmachung ist jeweils der maximale U-Wert angegeben, der bei der Konstruktion unter den Voraussetzungen der Spalte 2 auftreten kann.

Tabelle 11: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes

A/Ve
[m-1]
Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten jmax
[W/(m2 · K)]
≤ 0,241,40
0,301,24
0,401,09
0,500,99
0,600,93
0,700,88
0,800,85
0,900,82
1,000,80
1,100,78
≥ 1,200,77

Zwischenwerte für den Höchstwert der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten dürfen nach folgender Gleichung ermittelt werden:

Formel

Der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes ist wie folgt zu ermitteln:

Formel

mit

UiWärmedurchgangskoeffizient des Bauteils i in W/(m2 · K)
AWärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes in m2
AiWärmeübertragende Fläche des Bauteils i in m2
0Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2 · K)
VeBruttogebäudevolumen in m3

Indizes

iBauteilindex i
AWAußenwand an Außenluft grenzend
WFenster (window)
DDach, oberste Geschossdecke
GGrundfläche (Bodenfläche auf Erdreich, Kellerdecke zum unbeheizten Keller, erdberührte Wandflächen bei beheizten Räumen)
DLDeckenfläche nach unten gegen Außenluft
ABBeheizte Räume gegen Räume mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen (z.B. Lagerräume etc.)

Tabelle 12: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile

Lfd. Nr.BauteilUmax 27, Umax
[W/(m2 · K)]
1aFassade 1
(Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 1
UAW+W ≤ 1,45
1bFassade 2
(Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 2
UAW+W ≤ 1,55
1cFassade 3
(Außenwand und Fenster) bei Grundrissform des Gebäudes gemäß Abb. 3
UAW+W ≤ 1,75
2oberste Geschossdecke, DächerUD ≤ 0,45
3Kellerdecken, Bauteile gegen unbeheizte RäumeUG ≤ 0,80
4Decke, Wände gegen ErdreichUG ≤ 0,90
5FensterMindestens Doppel- oder Isolierverglasung

Abb. 1 bis 3: Grundrissformen zur Bestimmung der Höchstwerte für Fassaden nach Tabelle 12

Bild

Tabelle 13: Beispiele zur Unterschreitung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile nach Tabelle 12

Zeile

Bauteil

Aufbau des Bauteils


U 27
[W/(m2 · K)]

1

2

3

1Beispielfassade 1
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
38 cm Vollziegel-Mauerwerk (1.800 kg/m3)
λ= 0,81 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)
Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk (Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine)
siehe Zeile 5

UAW+W = 1,73

2Beispielfassade 2
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
30 cm Hochlochziegel-Mauerwerk (1.400 kg/m3)
λ= 0,58 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)
Bemerkung:
Für Kalksandstein- oder Leichtbetonmauerwerk (Vollsteine, Zweikammersteine, KS-Lochsteine) siehe Zeile 5

UAW+W = 1,65

3Beispielfassade 3
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
24 cm Bimsstein-Mauerwerk
λ= 0,30 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)

UAW+W = 1,37

4Beispielfassade 4
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
24 cm Porenbeton-Mauerwerk (700 kg/m3)
Blocksteine mit Normalmörtel
λ= 0,27 W/(m · K)
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)

UAW+W = 1,35

5Beispielfassade 5
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand:
Außenputz
38 cm Kalksandstein-Mauerwerk (1.800 kg/m3)
λ= 0,81 W/(m · K)
mit äußerer Dämmschicht mit einer Dicke von 6 cm (λ= 0,04 W/(m · K))
Innenputz

Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster,
Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)
Bemerkung:
Ziegel- und Leichtbetonmauerwerke mit zusätzlicher Dämmung erreichen in der Regel noch kleinere U-Werte

UAW+W = 0,97

6Beispielfassade 6
(80 % massive Außenwand und 20 % Fenster)

Bild

Außenwand: zweischalig
2 cm Außenputz mit λ= 0,87 W/(m · K)
12 cm Mauerwerk mit λ= 0,68 W/(m · K)

Variante 1:
8 cm Luftschicht
R = 0,13 (m2 · K)/W

oder

Variante 2:
8 cm Dämmung
λ= 0,04 W/(m · K)
12 cm Mauerwerk mit λ= 0,68 W/(m · K)
1,5 cm Innenputz mit λ= 0,7 W/(m · K)
Fenster:
Holz- oder Kunststofffenster, Doppel- oder Isolierverglasung
UW = 3,0 W/(m2 · K)

Variante 1:
UAW+W = 1,74
Variante 2:
UAW+W = 0,91

7Steildach

Bild

Dacheindeckung
Dachlattung
Unterspannbahn

Variante 1:
Dämmung/zwischen den Sparren (z.B. 15 cm)
oder

Variante 2:
Aufdopplung des Sparrens bei zu geringem Hohlraum mit Dämmung (z.B. insgesamt 18 cm)
LuftdichtheitsschichtLattung
Gipskartonplatte 28

Variante 1:
UD = 0,25
Variante 2:
UD = 0,17

8Oberste Geschossdecke

Bild

Spanplatte

Dämmstoff (8 cm)
Betondecke (14 cm)
Putzschicht (1,5 cm) 29

UD = 0,44

9Kellerdecke - Beispiel 1

Bild

Bodenbelag (Linoleum, PVC oder Ähnliches)
Magnesit-Estrich (4 cm)
Mineralfasermatte (1,5 cm)
Betondecke (15 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,53

10Kellerdecke - Beispiel 2

Bild

Bodenbelag (Linoleum, PVC oder Ähnliches)
Asphalt-Estrich (2 cm)
Mineralfasermatte (1 cm)
Rippendecke mit Füllkörpern aus Bimsbeton und Aufbeton (19 cm)
Putzschicht (1,5 cm)
Zusätzlicher Dämmstoff (4 cm)

UG = 0,52

11Kellerdecke - Beispiel 3

Bild

Hobeldielen
Kohleschlackefüllung
Gemauertes Kappengewölbe
Stahlträger
Zusätzlicher Dämmstoff (ca. 8 cm zur Ausfüllung der Kappen)

UG = 0,34

_____
1) Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei nachträglich eingebauten Bauteilen). Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem das Bauteil gehört. Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.

2) Siehe Fußnote 1 in Tabelle 2.

3) Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster

4) Kann nicht beurteilt werden, ob eine Zirkulation vorhanden ist, so ist bei einer zentralen Anlage vom Vorhandensein einer Zirkulation auszugehen.

5) Bestehende Unterschiede bezüglich der Verlegung ungedämmter Rohrleitungen - z.B. in gedämmten Außenwänden - können mit Hilfe von PAS 1027 berücksichtigt werden.

6) Nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Rechtsvorschrift versehen.

7) Die angegebenen Aufwandszahlen gehen von einer Aufstellung des befeuerten Speichers außerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche aus.

8) Gilt für das Gesamtgebäude bei Vorhandensein von Kleinspeichern in der Mehrzahl der Wohnungen; Werte können für alle elektrischen Speicher verwendet werden, die innerhalb der beheizten Hülle einzelne Entnahmestellen bis ganze Wohnungen versorgen und ganztags nachheizen.

9) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, oder Ähnliches) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

10) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Nummer 5.1.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

11) Kann die Heizkreisauslegungstemperatur nicht ermittelt werden, so ist von 70/55 °C auszugehen.

12) Abweichend von der Norm wird bei Einzelöfen der Übergabeverlust zu Null gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass hier die mittlere Raumtemperatur auf einem niedrigeren Temperaturniveau gehalten wird.

13) Nachträglich gedämmt = Kellerverteilung nachträglich mit Dämmung gemäß jeweils gültiger Rechtsvorschrift versehen.

14) Angaben gelten bei wohnungszentraler Heizung.

15) Die nach den Näherungsformeln bestimmten Kennwerte gelten für direkt in den Heizkreis eingebundene Speicher mit Volumina von 400 bis 1.200 Liter bei Betrieb ausschließlich während der Heizperiode. Bei Pufferspeichern, die auch im Sommerhalbjahr betrieben werden (Auskopplung von Wärme für die Warmwasserbereitung) sind die Kennwerte zu verdoppeln.

16) Vs = Speichervolumen laut Typschild des Speichers. Verteilt sich das Gesamtvolumen in einer Anlage auf mehrere Pufferspeicher, so sind die Wärmeverluste für jeden Speicher einzeln zu bestimmen und zu summieren.

17) Kann anhand der verfügbaren Unterlagen (Schornsteinfeger-Protokoll, Betriebsanleitung, Typenschild, oder Ähnliches) die Art des Kessels nicht beurteilt werden, so ist von einem NT-Kessel auszugehen. Kann nicht beurteilt werden, ob die Quelle einer Wärmepumpe Erdreich oder Grundwasser ist, ist von Erdreich auszugehen.

18) Bei Verwendung der Daten für "Brennwert verbessert" muss sichergestellt sein, dass der eingebaute Kessel die vorgegebenen Wirkungsgrade (DIN V 4701-10, Nummer 5.4.2.1) erfüllt. Zur Ermittlung des Kesselwirkungsgrades bei 100 % Leistung können die Angaben auf dem Typenschild herangezogen werden.

19) Werden Elektro-Wärmepumpen mit Wärmequellen Außenluft, Erdreich und Grundwasser monoenergetisch (mit Zusatzheizeinsatz) betrieben, so erhöht sich die Aufwandszahl um 9 %.

20) Typisch für Heizkreise mit ausschließlich Fußbodenheizungen.

21) Heizungsunterstützung aus Abluftanlage.

22) Übergabe, Verteilung und Erzeugung sind in einem Wert zusammengefasst.

23) Wohnungslüftungsanlagen mit Ventilatoren ausschließlich im Zentralgerät (Berücksichtigung der Hilfsenergie im Prozessbereich "Wärmeerzeugung Lüftung").

24) Wohnungslüftungsanlagen mit Ventilatoren ausschließlich im Zentralgerät (Berücksichtigung der Hilfsenergie im Prozessbereich "Wärmeerzeugung Lüftung").

25) Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

26) Der Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist bei einer entsprechend vorliegenden Anlagenkonfiguration für die weitere Berechnung um die angegebene Wärmegutschrift zu reduzieren.

27) UAW+W: mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade (Außenwand + Fenster)

28) Bemerkung: Es ist eine Dämmung von mindestens 10 cm zwischen den Sparren notwendig, dies gilt ebenfalls für Auf- oder Untersparrendämmungen und für Flachdächer.

29) Bemerkung: Ungedämmte oberste Geschossdecken (Beton- als auch Holzdecken) können den Höchstwert nach Tabelle 12 nicht unterschreiten, eine Dämmung von 8 cm ist mindestens erforderlich.

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