Druck- und LokalversionFür einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; Strahlenschutz
Frame öffnen

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtliche Entsorgungsverordnung
- Bremen -

Vom 28. September 2021
(Brem.ABl. Nr. 232 vom 07.10.2021 S. 1019)



Der Senat bestimmt:

§ 1 Zuständige Behörden

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung ergibt sich aus der Anlage.

§ 2 Oberste Strahlenschutzbehörde

(1) Zuständige oberste Strahlenschutzbehörde ist für den Teil A Gliederungspunkt I. Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen der Anlage zu § 1 die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, sofern sich aus der Anlage zu § 1 keine anderweitige Zuständigkeit ergibt.

(2) Zuständige oberste Strahlenschutzbehörde ist für den Teil A Gliederungspunkt II. Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen und Gliederungspunkt III. Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen der Anlage zu § 1 die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, sofern sich aus der Anlage zu § 1 keine anderweitige Zuständigkeit ergibt.

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Bekanntmachung über die nach der Strahlenschutzverordnung zuständigen Behörden vom 20. Dezember 2005 (Brem.ABl. S. 1056 - 752-a-1) und die Bekanntmachung über die nach der Röntgenverordnung zuständigen Behörden vom 20. Dezember 2005 (Brem.ABl. S. 1058 - 7103-e-2) außer Kraft.

.

 Anlage
Zu § 1

Teil A: Strahlenschutzgesetz

I. Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige
Behörde
1 § 7Übermittlung von Zweifeln an das BMUSGFV
2 § 11Erteilung der Genehmigung für die Errichtung einer Anlagenach § 10GAA
3 § 13Erteilung der Genehmigung für Tätigkeiten nach § 12 Abs. 1GAA
4 § 13 Abs. 7Verlangen einer SicherheitsleistungGAA
5 § 17 Abs. 1Entgegennahme von Anzeigen und Aussetzen des Verfahrens oder Untersagung des BetriebsGAA
6 § 18 Abs. 1Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung und BearbeitungGAA
7 § 19 Abs. 1Entgegennahme von Anzeigen zum Betrieb einer RöntgeneinrichtungGAA
8 § 19 Abs. 3Entscheidung über die Erfüllung von Anforderungen ggf. Erteilung von Auflagen für den Betrieb einer RöntgeneinrichtungGAA
9 § 20Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung und Einleitung weiterer MaßnahmenGAA
10 § 21Entgegennahme der Mitteilung der Beendigung des Betriebes einer AnlageGAA
11 § 22 Abs. 1, Abs. 3Entgegennahme von Anzeigen vor Tätigkeitsaufnahme; Untersagung von TätigkeitenGAA
12 § 25 Abs. 3Erteilung der Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen BeschäftigungGAA
13 § 26 Abs. 1, Abs. 3Entgegennahme von Anzeigen einer genehmigungsbedürftigen Beschäftigung; Untersagung von TätigkeitenGAA
14 § 29 Abs. 1Erteilung einer genehmigungsbedürftigen Beförderung nach § 27 Abs. 1GAA
15 § 36 Abs. 1Registrierung der EthikkommissionSGFV
16 § 38 Abs. 1Weiterleitung des Antrags an das BfS zur Prüfung der Rechtfertigung der TätigkeitsartSGFV
17 § 41 Abs. 1, 3Erteilung der Genehmigung nach § 40 und weitere BearbeitungSGFV
18 § 41 Abs. 2Gestattung von Abweichungen bei beruflich genutzten KonsumgüternSGFV
19 § 41 Abs. 5Übermittlung des Antrags an das BfS bei einer neuen TätigkeitsartSGFV
20 § 55 Abs. 2Anordnung der Abschätzung von Expositionen bei TätigkeitsausübungGAA
21 § 56 Abs. 1Entgegennahme von Anzeigen sowie Aussetzen des Verfahrens und Untersagung von Tätigkeiten bei möglicher Überschreitung von ExpositionsgrenzwertenGAA
22 § 57 Abs. 1Prüfung von angezeigten Tätigkeiten nach § 56GAA
23 § 57 Abs. 3, 4Untersagung von TätigkeitenGAA
24 § 58Entgegennahme von MitteilungenGAA
25 § 59 Abs. 2Entgegennahme von Anzeigen bei möglicher Überschreitung von ExpositionsgrenzwertenGAA
26 § 60 Abs. 1, Abs. 2,3Entgegennahme der Anmeldung an Rückständen und des Rückstandskonzeptes sowie deren Fortschreibung auf VerlangenSGFV
27 § 60 Abs. 4Entgegennahme der Rückstandsbilanz auf VerlangenSGFV
28 § 60 Abs. 5Verlangung von Anforderungen an das Rückstandkonzeptes und -bilanz sowie deren PrüfungSGFV
29 § 61 Abs. 4Entgegennahme der Anmeldung und Beendigung der Lagerung von RückständenSGFV
30 § 61 Abs. 5Verlangung eines Nachweises sowie Festlegung von Verfahren und Anforderungen nichtüberwachungsbedürftiger RückständeSGFV
31 § 62 Abs. 1Entgegennahme von MeldungenSGFV
32 § 62 Abs. 2Entlassung aus der Überwachung auf AntragSGFV
33 § 62 Abs. 5Entgegnnahme von Nachweisen für Rückstände aus dem AuslandSGFV
34 § 63 Abs. 1Entgegennahme von Anzeigen bei in der Überwachung verbleibenden RückständenSGFV
35 § 63 Abs. 2Anordnung von SchutzmaßnahmenSGFV
36 § 64 Abs. 2Entgegennahme von Mitteilungen sowie Nachweisen bei Entfernung von Kontaminationen auf Grundstücken auf VerlangenSGFV
37 § 64 Abs. 3Befreiung von der Pflicht zur Entfernung von Kontaminationen auf Grundstücken nach Abs. 1SGFV
38 § 65 Abs. 1Treffen von Anordnungen für sonstige MaterialienSGFV
39 § 66Entgegennahme von MitteilungenSGFV
40 § 69 Abs. 2Entgegennahme der Nennung des StrahlenschutzverantwortlichenGAA
41 § 70 Abs. 4Entgegennahme der schriftlichen Mitteilung des StrahlenschutzbeauftragtenGAA
42 § 70 Abs. 5Feststellung der Ungeeignetheit eines
Strahlenschutzbeauftragen
GAA
43 § 71 Abs. 2Entgegennahme von Mitteilungen bei UneinigkeitGAA
44 § 74 Abs. 1, 2Anerkennung von Fachkunde und Kursen
  • Bereich zahnmedizinischen Untersuchung
  • Bereich medizinische Untersuchung
  • Bereich Tierheilkunde
  • alle anderen Bereiche
Zahnärztekammer Ärztekammer Tierärztekammer SGFV
45 § 76 Abs. 2Vorlage von Aufzeichnungen auf VerlangenGAA
46 § 77Zulassung einer zusätzlichen beruflichen ExpositionGAA
47 § 78 Abs. 3, 5Zulassung abweichender GrenzwerteGAA
48 § 80 Abs. 4Hinwirkung zur Einhaltung der Grenzwerte insgesamtGAA
49 § 84 Abs. 4Zulassung von Früherkennungsuntersuchungen durch die Oberste Landesgesundheitsbehörde nach Herstellung des Einvernehmens mit der Oberste Strahlenschutzbehörde des LandesSGFV, SKUMS
50 § 85 Abs. 2Hinterlegung von Unterlagen bei Einstellung des Betriebes oder Praxisaufgabe bei einer zu bestimmenden Stelle auf VerlangenSGFV
51 § 85 Abs. 3Vorlage von Aufzeichnungen auf VerlangenSGFV
52 § 86 Nr. 9Bestimmung von Ärztlichen u. Zahnärztlichen StellenSGFV


II. Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige
Behörde
1 § 95 Abs. 2Erteilung von Ausnahmen zu RechtsvorschriftenSKUMS
2 § 95 Abs. 4Festlegung des Entsorgungsträgers im Sinne des § 17 des KreislaufwirtschaftsgesetzesSKUMS
3 § 97 Abs. 1, i.V.m.

§§ 98, 99, 100

Koordination und Aufstellung von Notfallplänen des Landes unter Beteiligung anderer Ressorts, Behörden und Organisationen je nach AufgabengebietSKUMS
4 § 97 Abs. 2, 3Koordination der Arbeit der betroffenen Stellen beim Aufstellen der Notfallpläne und den diesbezüglichen Austausch mit den zuständigen BundesbehördenSKUMS
5 § 101 Abs. 1Aufstellen von Sonderschutzpläne (externe Notfallpläne)SI
6 § 102 Abs. 1Durchführung von NotfallübungenSKUMS
7 § 103Regelmäßige Überprüfung und ggf. Änderung von NotfallplänenSKUMS
8 § 104 Abs. 1Verteilung und Abgabe von Schutzwirkstoffen an die BevölkerungSGFV
9 § 105 Abs. 3Veröffentlichung und Informationsvermittlung der Notfallpläne des Bundes nach § 10 UmweltinformationsgesetzSKUMS
10 § 106 Abs. 2Entgegennahme und Austausch von Informationen mit dem radiologischen Lagezentrum des Bundes sowie Koordination von Schutzmaßnahmen und MessungenSKUMS
11 § 107Datenübermittlung an das radiologischen Lagezentrum des BundesSKUMS
12 § 108 Abs. 2Erstellung des radiologischen Lagebildes bei einem regionalen NotfallSKUMS
§ 108 Abs. 4Schließung von Vereinbarungen durch die oberste Landesbehörde mit dem BMU im Zusammenhang mit Aufgaben bei der Erstellung des radiologischen LagebildesSKUMS
13 § 109 Abs. 1Entscheidung über SchutzmaßnahmenSKUMS
14 § 109 Abs. 3Überprüfung und ggf. Anpassung der SchutzmaßnahmenSKUMS
15 § 111 Abs. 1DosisabschätzungSKUMS
16 § 112 Abs. 1Informationsweitergabe an die Bevölkerung bei lokalem NotfallSKUMS
17 § 115 Abs. 1 Nr. 2Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte
  • für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr
  • für Kliniken und Arztpraxen
  • Mitarbeiter von Entsorgungsanlagen
SI
SGFV
SKUMS
18 § 115 Abs. 2 Nr. 2Verantwortung für den Schutz von EinsatzkräftenSKUMS
19 § 117 Abs. 3Regelung über die Geltungsweite von Rechtsverordnungen nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1Senat nach Vorschlag von SKUMS


III. Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenZuständige
Behörde
1 § 118 Abs. 5Aufstellen von LandesplänenSenat nach Vorschlag von SKUMS
2 § 118 Abs. 6Festlegen von Referenzwerten durch Allgemeinverfügung bei einem lokalen NotfallSKUMS
3 § 120 Abs. 3Konkretisierung von Informationen und Verhaltensempfehlungen des BundesSKUMS
4 § 120 Abs. 4Information der BevölkerungSKUMS
5 § 121 Abs. 1Festlegung und Veröffentlichung von
Radonvorsorgegebieten durch
Allgemeinverfügung
SKUMS
6 § 122Beteiligung an der Erstellung des Radonmaßnahmeplanes des BMU sowie Erhebung von Daten und Entwicklung von StrategienSKUMS
7 § 123 Abs. 3Befreiung von der Pflicht zur Treffung geeigneter Maßnahmen an Gebäuden nach § 123 Abs. 1

S. 1

SKUMS
8 § 125Unterrichtung der Bevölkerung über Exposition, Risiken und Messungen von Radon sowie Empfehlungen von Maßnahmen zur Reduktion des ReferenzwertesSKUMS
9 § 127 Abs. 1Anordnung von Messungen der Radon-222- AktivitätskonzentrationGAA
10 § 127 Abs. 3,
§ 128 Abs. 2
Vorlage von Messungen der Radon-222- Aktivitätskonzentration auf VerlangenGAA
11 § 129 Abs. 1, 2Entgegennahme von Meldungen und Anordnung von Maßnahmen zur Reduktion der Radon-222-AktivitätskonzentrationGAA
12 § 130 Abs. 1, 2Entgegennahme von Abschätzungen von Radon- 222-Expositionen und Anforderung von Nachweisen getroffener MaßnahmenGAA
13 § 134 Abs. 3Verlangung zur Unterrichtung der Grundlagen zur Bestimmung der AktivitätenDIBt
14 § 135 Abs. 2, 3Entgegennahme von Meldungen und Anordnung von Maßnahmen bei Überschreitung des ReferenzwertesDIBt
15 § 138Entgegennahme von Meldungen sowie Treffen von Maßnahmen und Verpflichtung zur Handlungsvornahme bei Verdacht einer radioaktiven AltlastSKUMS
16 § 139 Abs. 1Verpflichtung des Verantwortlichen Maßnahmen in Bezug einer radioaktiven Altlast nach Abs. 1 zu ergreifenSKUMS
17 § 140Entgegennahme von Mitteilungen rund um getroffene Maßnahmen in Bezug einer radioaktiven AltlastSKUMS
18 § 142Information der Öffentlichkeit und Erfassung radioaktiver Altlasten und altlastverdächtiger FlächenSKUMS
19 § 143Verpflichtung des Verantwortlichen zur Erstellung eines Sanierungsplanes sowie Erklärung der Verbindlichkeit des Sanierungsplanes ggf. mit Abänderungen oder NebenbestimmungenSKUMS
20 § 144Erstellung eines Sanierungsplanes wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen sowie Erklärung der Verbindlichkeit des Sanierungsplanes ggf. mit Abänderungen oder NebenbestimmungenSKUMS
21 § 145 Abs. 1Verlangen der Vorlage und Aufforderung zur Durchführung von Abschätzungen der KörperdosisGAA
22 § 145 Abs. 2Entgegennahme von Meldungen bei möglicher KörperdosisüberschreitungGAA
23 § 147Festsetzen eines WertausgleichesSKUMS
24 § 154, 156Treffen von Maßnahmen oder Verpflichtung der Verantwortlichen zur Vornahme von Maßnahmen für sonstige bestehende Expositionssituationen
  • bei geplanten Expositionssituationen nach Teil 2 des StrlschG
  • abweichend davon
GAA
SKUMS
25 § 158Information der Bevölkerung über sonstige bestehende Expositionssituationen und Verpflichtung des Verantwortlichen die Informationen zur Verfügung zu stellen
  • bei geplanten Expositionssituationen nach Teil 2 des StrlschG
  • abweichend davon
GAA
SKUMS
26 § 159 Abs. 2Entgegennahme von Anmeldungen
  • bei geplanten Expositionssituationen nach Teil 2 des StrlschG
  • abweichend davon
GAA
SKUMS


IV. Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige
Behörde
1 § 162Ermittlung der Radioaktivität und Übermittlung der Daten an die Zentralstelle des BundesSKUMS
2 § 163 Abs. 2Abrufung von Daten der Umweltradioaktivität beim BfSSKUMS
3 § 165Nennung von Beauftragten mit den genannten BerechtigungenSKUMS
4 § 167 Abs. 3, 4Aufforderung zur Vorlage oder Hinterlegung von Aufzeichnungen und Entgegennahme von Aufzeichnungen und Meldungen bei beruflichen ExpositionenGAA
5 § 168Aufforderung zur Vorlage von Messdaten oder Entgegennahme von Messdaten bzgl. der KörperdosisGAA
6 § 169 Abs. 1, 3Bestimmung von Messstellen und Aufforderung dieser, zur Mitteilung der MessergebnisseSGFV
7 § 170 Abs. 5Weitergabe von Auskünften aus dem StrahlenschutzregisterGAA
8 § 172 Abs. 1Bestimmung von SachverständigenSGFV


V. Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige
Behörde
1 §§ 178, 179

Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 19 Abs. 1, S. 2 - 4 AtG i.V.m. § 19 Abs. 2, S. 1-3 AtG i.V.m. § 19 Abs. 3- 5 AtG

Aufsicht über die Durchführung des StrlSchG und der darauf gestützten Rechtsverordnungen; Betretungs- und Prüfungsrecht zur Erfüllung der Aufgaben, Auskunftsverlangen; Treffen von Anordnungen nach Abs. 3 Nr. 1 - 3 AtG, sofern Kernbrennstoffe vorhanden sindSGFV
2 §§ 178, 179 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 19 Abs. 1, S. 2-4 AtG i.V.m. § 19 Abs. 2, S. 1-3 AtG i.V.m. § 19 Abs. 3- 5 AtGAufsicht über die Durchführung des StrlSchG und der darauf gestützten Rechtsverordnungen; Betretungs- und Prüfungsrecht zur Erfüllung der Aufgaben, Auskunftsverlangen; Treffen von Anordnungen nach Abs. 3 Nr. 1 - 3 AtG, sofern keine Kernbrennstoffe vorhanden sind und sonstiger radioaktiver StoffeGAA
3 §§ 178, 179 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 19 Abs. 1, S. 2 - 4 AtG i.V.m. § 19 Abs. 2, S. 1 - 3 AtG i.V.m. § 19 Abs. 3 - 5 AtGBei unter Bergaufsicht stehenden Betrieben; Aufsicht über die Durchführung des StrlSchG und der darauf gestützten Rechtsverordnungen; Betretungs- und Prüfungsrecht zur Erfüllung der Aufgaben, Auskunftsverlangen; Treffen von Anordnungen nach Abs. 3 Nr. 1 - 3 AtGLBEG
4 §§ 178, 179 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 19 Abs. 1, S. 2-4 AtG i.V.m. § 19 Abs. 2, S. 1-3 AtG i.V.m. § 19 Abs. 3-5 AtGTreffen von Anordnungen in Bezug auf die Errichtung von Anlagen; Aufsicht über die Durchführung des StrlSchG und der darauf gestützten Rechtsverordnungen; Betretungs- und Prüfungsrecht zur Erfüllung der Aufgaben, Auskunftsverlangen; Treffen von Anordnungen nach Abs. 3 Nr. 3 AtGSKUMS
5 §§ 178, 179 Abs. 1 Nr.2 i.V.m. § 19 Abs. 1, S. 2-4 AtG i.V.m. § 19 Abs. 2, S. 1-3 AtG i.V.m. § 19 Abs. 3-5 AtGIm Bereich der Häfen
Aufsicht über die Durchführung des StrlSchG und der darauf gestützten Rechtsverordnungen; Betretungs- und Prüfungsrecht zur Erfüllung der Aufgaben, Auskunftsverlangen; Treffen von Anordnungen nach Abs. 3 Nr. 1 - 3 AtG außerhalb des Bereichs der Hafeneisenbahn
Das Hansestadt Bremische Hafenamt
6 §§ 178, 179 Abs. 1 Nr.2 i.V.m. § 19 Abs. 1, S. 2-4 AtG i.V.m. § 19 Abs. 2, S. 1-3 AtGKontrolle bei der Beförderung von Stoffen, Anlagen, Geräten und Vorrichtungen durch Transportfahrzeuge zu Wasser und zu Lande. Ausgenommen Schienenfahrzeuge und Schiffe der Deutschen Bundesbahn; Betretungs- und Prüfungsrecht zur Erfüllung der Aufgaben, AuskunftsverlangenPolizei Bremen
7 § 180 i.V.m. § 149 Abs. 1 StrlSchVEinrichtung eines Aufsichtsprogrammes, sowie Aufzeichnung der Ergebnisse und Weiterleitung dieser an Verantwortliche und der ÖffentlichkeitGAA

Teil B: Strahlenschutzverordnung

I. Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenZuständige
Behörde
1 § 3Fertigung und Übermittlung der Stellungnahme von Zweifeln an das BMU sowie Entgegennahme von Informationen vom BMUGAA
2 § 4 Abs. 1Weiterleitung des Antrages an das Bundesamt für StrahlenschutzSGFV
3 § 4 Abs. 2, 5Entgegennahme von Informationen vom BMU sowie Übermittlung von Informationen an das BMUSGFV
4 § 25 Abs. 5Bestimmung der AbgabestelleSGFV
5 § 29 Abs. 1
Abs. 2,3
Entgegennahme von Unterlagen für die Entlassung aus der Überwachung und Austausch mit der dann örtlich zuständigen BehördeSGFV
6 § 30 Abs. 1, 2Entgegennahme von Unterlagen und Prüfung des DosiskriteriumsSGFV
7 § 31 Abs. 5Erteilung von Ausnahmen nach Abs. 1 S. 2GAA
8 § 33 Abs. 1Erteilung der FreigabeGAA
9 § 35, 36, 37Annahme einer Vermutungswirkung bei der FreigabeGAA
10 § 38Freigabe von Amt wegenGAA
11 § 39Herstellung des Einvernehmens mit der obersten Landesbehörde bei beabsichtigter Freigabe zur Beseitigung von MassenGAA, SGFV
12 § 40 Abs. 2Entgegennahme von Erklärungen zur Freigabe zur BeseitigungGAA
13 § 40 Abs. 3Herstellen von Einvernehmen an den Verwertung- und BeseitigungswegGAA
14 § 41Festlegung des VerfahrensGAA
15 § 42 Abs. 3Entgegennahme von Informationen bei Änderung der FreigabegrundlagenGAA
16 § 44Entgegennahme von Meldungen und Vorlage von Verträge auf VerlangenGAA
17 § 45 Abs. 4Verpflichtung zum Erlass einer
Strahlenschutzanweisung
GAA
18 § 47 Abs. 1, 4Prüfung, Bescheinigung, Anerkennung der Fachkunde
  • Bereich zahnmedizinischen Untersuchung
  • Bereich medizinische Untersuchung
  • Bereich Tierheilkunde
  • Bereich Schule
  • alle anderen Bereiche
Zahnärztekammer Ärztekammer Tierärztekammer SKB
GAA
19 § 47 Abs. 5Feststellung der Vermittlung der FachkundeSGFV
20 § 48Vorlage der Aktualisierung der Fachkunde auf Aufforderung
  • Bereich zahnmedizinischen Untersuchung
  • Bereich medizinische Untersuchung
  • Bereich Tierheilkunde
  • Bereich Schule
  • alle anderen Bereiche
Zahnärztekammer Ärztekammer Tierärztekammer SKB
GAA
21 § 49 Abs. 2, S. 2Zulassung des Kursnachweises auf AntragSGFV
22 § 50Widerruf oder Vornahme von Auflagen der Fachkunde
  • Bereich zahnmedizinischen Untersuchung
  • Bereich medizinische Untersuchung
  • Bereich Tierheilkunde
  • Bereich Schule
  • alle anderen Bereich
Zahnärztekammer Ärztekammer Tierärztekammer SKB
GAA
23 § 50 Abs. 2Veranlassung der Überprüfung der Fachkunde oder KenntnisseGAA
24 § 51Anerkennung von Kursen
  • Bereich zahnmedizinischen Untersuchung
  • Bereich medizinische Untersuchung
  • Bereich Tierheilkunde
  • alle anderen Bereiche
Zahnärztekammer Ärztekammer Tierärztekammer SGFV
25 § 52 Abs. 2, Abs. 3Bestimmung von weiteren Strahlenschutzbereichen und besondere ZulassungenGAA
26 § 53 Abs. 1, 3Ausnahme von der Abgrenzung und KennzeichnungGAA
27 § 54 Abs. 1Planung von Maßnahmen zur BrandbekämpfungSI
28 § 55 Abs. 1 S.2Gestattung von ZutrittsrechtenGAA
29 § 56 Abs. 2Aufforderung zur Vorlage von Aufzeichnungen der Expositionen in Strahlenschutzbereichen oder Entgegennahme der Aufzeichnungen zur HinterlegungGAA
30 § 57 Abs. 3Aufforderung zur Vorlage von Aufzeichnungen bei Überschreitung der OberflächenkontaminationGAA
31 § 58 Abs. 1, 2Festlegung von Prüfungen auf Kontamination von ÜberwachungsbereichenGAA
32 § 59Anordnung zur Einrichtung von Strahlenschutzbereichen und der entsprechenden MaßnahmenGAA
33 § 62Treffen von Festlegungen des Betriebes von StörstrahlernGAA
34 § 63 Abs. 3, 5Zulassung besonderer Formen der Unterweisung und Aufforderung zur Vorlage von Aufzeichnungen der UnterweisungenGAA
35 § 64 Abs.1Aufforderung zur Ermittlung der Körperdosis sowie Zustimmung zur Unterlassung von den Ermittlungen der KörperdosisGAA
36 § 64 Abs. 4Anordnung von Messungen von InkorporationenGAA
37 § 65 Abs. 1Bestimmung von Messparametern zur Ermittlung der Körperdosis und Entgegennahme von InformationenGAA
38 § 65 Abs. 2, 3Entgegennahme von Informationen, Festlegung oder Absehen einer Ersatzdosis und Veranlassung zur Übermittlung der Ersatzdosis an das StrahlenschutzregisterGAA
39 § 66 Abs. 1Zustimmung der Verwendung eines DosimetersGAA
40 § 66 Abs. 2Anordnung eines Messverfahrens zur Messung der PersonendosisGAA
41 § 66 Abs. 3Gestattung größerer Zeitabstände zur Einreichung der DosimeterGAA
42 § 68 Abs. 1Registrierung des StrahlenpassesGAA
43 § 68 Abs. 4Zulassung von Ausnahmen vom StrahlenpassGAA
44 § 70 Abs. 2Zulassung von Ausnahmen nach Abs. 1 S. 2GAA
45 § 72 Abs. 4Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen von DosisrichtwertenGAA
46 § 73Zulassung von Ausnahmen der DosisgrenzwerteGAA
47 § 74 Abs. 1Zulassung von Abweichungen der Grenzwerte für beruflich exponierte PersonenGAA
48 § 77 Abs. 3Abkürzung der Frist zur ärztlichen UntersuchungGAA
49 § 77 Abs. 4, 5Anordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung und UntersuchungenGAA
50 § 79 Abs.4, 5Entgegennahme von ärztlichen Bescheinigungen sowie Aufforderung zur Vorlage dieserGAA
51 § 80Entscheidung über ärztliche Beurteilungen ggf. mit Einholung eines GutachtensGAA
52 § 81 Abs. 2Anordnungen zur Aufgabenniederlegung oder Aufgabenbeschränkungen und Entscheidung über Ergebnisse der ärztlichen ÜberwachungGAA
53 § 84 Abs. 1Entgegennahme von Mitteilungen des BAFAGAA
54 § 84 Abs. 2Übermittlung von Daten an das Register für hochradioaktive StrahlenquellenGAA
55 § 84 Abs. 4Entgegennahme von Daten des BfSGAA
56 § 85 Abs. 1, 4Entgegennahme von Informationen vom StrahlenschutzverantwortlichenGAA
57 § 85 Abs. 2Befreiung von der Buchführungspflicht und Informationsmitteilung und EinzelfallfestlegungenGAA
58 § 86 Abs. 3Hinterlegung von Unterlagen auf VerlangenGAA
59 § 86 Abs. 5Überprüfung und Kennzeichnung von DatenGAA
60 § 88 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5Entgegennahme von Prüfberichten vom Strahlenschutzverantwortlichen auf Verlagen; Verlängerung der Frist für Prüfungen; Befreiung von der Prüfpflicht, Anordnung einer PrüfungGAA
61 § 89 Abs. 1
S. 2 Abs. 1
S. 3 Abs. 1
S. 5
Anordnung von Prüfungen und dessen Zeitabständen und Entgegennahme von Prüfberichten auf Verlangen und Befreiung von der Prüfpflicht bei DichtheitsprüfungenGAA
62 § 89 Abs. 4Entgegennahme von Undichtigkeiten und MängelnGAA
63 § 90 Abs. 1
Abs. 5
Gestattung der Verwendung von Messgeräten und Entgegennahme von Aufzeichnungen auf VerlagenGAA
64 § 94 Abs. 6Zulassung von Ausnahmen der Übergabe radioaktiver StoffeGAA
65 § 96 abs. 3Anordnung der Überprüfung von StörstrahlernGAA
66 § 99 Abs. 2Hinwirken auf die Einleitung von Dosisgrenzwerten bei AbleitungenGAA
67 § 100 Abs. 1 Abs. 4Vermutungswirkung bei der Einhaltung von Grenzwerten und Anforderung von DatenGAA
68 § 101 Abs. 1, 3 Abs. 4 Abs. 5Ermittlung von Expositionen für Einzelpersonen der Bevölkerung und Entgegennahme von Daten auf Anordnung, Dokumentation von Expositionen und zur Verfügung stellen dieser auf AnfrageGAA
69 § 102 Abs. 1Festlegung von Ableitungen radioaktiver StoffeSKUMS
70 § 102 Abs. 2Absehen von Festlegungen und Annahme der Einhaltung von GrenzwertenSKUMS
71 § 103 Abs. 1Entgegennahme von Mitteilungen, Befreiung von der Mitteilungspflicht
  • bei kerntechnischen Anlagen
  • alle anderen Anlagen
SKUMS
GAA
72 § 103 Abs. 2 Abs. 2 S.2Bestimmung der Überwachung und Aufzeichnung von Expositionen sowie deren Vorlage und Veröffentlichung auf Verlangen; Bestimmung der Messstelle

bei kerntechnischen Anlagen

alle anderen Anlagen

SKUMS
GAA
73 § 103 Abs. 4Entgegennahme von Messergebnissen

bei kerntechnischen Anlagen

alle anderen Anlagen

SKUMS
GAA
74 § 106 Abs. 2Entgegennahme von Nachweisen der Einsatzfähigkeit
  • bei kerntechnischen Anlagen
  • alle anderen Anlagen
SKUMS
GAA
75 § 108 Abs. 1, 3, 4Entgegennahme von Meldungen eines besonderen VorkommnissesAnalog der Zuständigkeit gem. §§ 178, 179 StrlSchG
76 § 109 Abs. 4Entgegennahme von Aufzeichnungen eines Vorkommnisses auf VerlangenAnalog der Zuständigkeit gem. §§ 178, 179 StrlSchG
77 § 110 Abs. 1Prüfung und Bewertungen der Meldungen besonderen VorkommnissesAnalog der Zuständigkeit gem. §§ 178, 179 StrlSchG
78 § 110 Abs. 2, 3Informationsweitergabe an das BMU und die zentrale Stelle sowie anderer zuständiger BehördenAnalog der Zuständigkeit gem. §§ 178, 179 StrlSchG
79 § 116 Abs. 2Zustimmung der Verwendung anderer Prüfmittel für die KonstanzprüfungGAA
80 § 117 Abs. 2, Abs. 3Festlegung von abweichenden Aufbewahrungsfristen; Entgegennahme von Aufzeichnungen auf VerlangenGAA
81 § 118Entgegennahme des Bestandsverzeichnisses auf VerlangenGAA
82 § 121 Abs. 1Entgegennahme von Arbeitsanweisungen auf VerlagenGAA
83 § 122 Abs. 4Entgegennahme von MitteilungenGAA
84 § 126 Abs. 2Entgegennahme von Analyseergebnissen auf VerlagenGAA
85 § 128 Abs. 1Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen StellenSGFV
86 § 129 Abs. 2Entgegennahme des Abdrucks von MitteilungenGAA
87 § 130 Abs. 3Entgegennahme von Mitteilungen der ärztlichen und zahnärztlichen StellenSGFV
88 § 134 Abs. 2Entgegennahme der Mitteilungen zum Forschungsvorhaben und ExpositionenSGFV
89 § 139 Abs. 4Einsichtnahme in die Berichterstattung auf VerlangenSGFV
90 § 140 Abs. 1Entgegennahme von Einwilligungen und
Auszeichnungen auf Verlangen
SGFV
91 § 141 Abs. 1Entgegennahme von Mitteilungen zur BeendigungSGFV
92 § 142 Abs. 1Entgegennahme des AbschlussberichtesSGFV
93 § 142 Abs. 3Unterrichtung der Genehmigungs- oder
Anzeigebehörde
SGFV
94 § 143 Abs. 1Anordnung von UntersuchungenSGFV
95 § 143 Abs. 2Erteilung der ZustimmungSGFV
96 § 149 Abs. 1Festlegung der Durchführung und der Modalitäten aufsichtlicher PrüfungenGAA


II. Strahlenschutz bei Notfallexpositionen
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige
Behörde
1 § 150 Abs. 3Festlegung der Ermittlungsweise oder Abschätzung der KörperdosisSKUMS
2 § 152 Abs. 1Annahme von HilfeangebotenSKUMS
3 § 152 Abs. 2, 4Entgegennahme von InformationenSKUMS


III. Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige
Behörde
1 § 153 Abs. 1Festlegung der Gebiete nach § 121 Abs. 1 S. 1 StrlSchG sowie Ermöglichung der Überschreitung des ReferenzwertesSKUMS
2 § 153 Abs. 2Annahme von Überschreitungen des ReferenzwertesSKUMS
3 § 153 Abs. 4Erhebung von Daten und Durchführung von Messungen, ProbenahmenSKUMS
4 § 155 Abs. 2Entgegennahme von Aufzeichnungen der Radon- 222-Aktivitätskonzentration auf VerlangenGAA
5 § 156Festlegung von Vorgaben für die Durchführung von AbschätzungenGAA
6 § 157 Abs. 2Zustimmung der Verwendung eines MessgerätesGAA
7 § 157 Abs. 3Gestattung von Zeitabständen bis zu 6 Monaten zum Einreichen der MessgeräteGAA
8 § 157 Abs. 5Entgegennahme von Informationen, Festlegung und Veranlassung der Übermittlung einer Ersatzdosis sowie Absehen von der Festlegung einer ErsatzdosisGAA
9 § 158 Abs. 1Befreiung von der Pflicht zum Führen eines StrahlenpassesGAA
10 § 158 Abs. 2Zulassung von Ausnahmen vom
Beschäftigungsverbot
GAA
11 § 158 Abs. 3Entgegennahme von ärztlichen BescheinigungenGAA
12 § 158 Abs. 4Anordnen von MaßnahmenGAA
13 § 160Annahme der Erfüllung von Anforderungen bei bergbaulichen AnlagenSKUMS
14 § 161 Abs. 4Annahme des Fehlens einer radioaktiven AltlastSKUMS
15 § 162 Abs. 1Entgegennahme von Mitteilungen von Emissionen und ImmissionenSKUMS
16 § 162 Abs. 2Bestimmung von MessstellenSKUMS
17 §§ 165, 166Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der ArbeitskräfteSKUMS


IV. Expositionsübergreifende Vorschriften
ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige Behörde
1 § 167 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilungen bei abhanden gekommenen StoffenAnalog der
Zuständigkeit
gem. §§ 178,
179 StrlSchG
i.d.R. GAA
2 § 167 Abs. 2Entgegennahme der Mitteilung über eine Meldung an das HRQ-RegisterGAA
3 § 168 Abs. 1,
Abs. 2
Entgegennahme von Mitteilungen über Funde und Meldung an das HRQ-RegisterAnalog der
Zuständigkeit
gem. §§ 178,
179 StrlSchG
i.d.R. GAA
4 § 168 Abs. 4Entscheidung über den Verbleib des FundesSGFV
5 § 169 Abs. 1Entgegennahme von Mitteilungen bei
kontaminiertem Metall
  • atom- oder strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde
  • zuständige Behörde für die öffentliche Sicherheit
Analog der
Zuständigkeit
gem. §§ 178,
179 StrlSchG
Polizei
6 § 169 Abs. 3Bekanntgabe von Vorgaben zum Umgang mit kontaminiertem MetallGAA
7 § 170Weiterleitung von Mitteilungen durch die atom- oder strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde an das BMUAnalog der Zuständigkeit gem. §§ 178, 179 StrlSchG i.d.R. GAA
8 § 174 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilung des PassverlustesGAA
9 § 174 Abs. 2Registrierung des Strahlenpasses sowie Annahme der Erfüllung von AnforderungenGAA
10 § 174 Abs. 6Entgegennahme des StrahlenpassesGAA
11 § 175Zuständige Behörde, die Ärzte zur Durchführung der ärztlichen Überwachung ermächtigtÄrztekammer Bremen
12 § 177 Abs. 1, 2Bestimmung von Einzelsachverständigen und Sachverständigenorganisationen auf AntragSGFV
13 § 178Erteilung von Zustimmungen bei Erweiterung der BestimmungSGFV

Teil C:
Atomrechtliche Entsorgungsverordnung (AtEV)

ZeileRechtsvorschriftenAufgabenzuständige Behörde
1 § 1 Abs. 1, 2Entgegennahme von Mitteilungen über die Menge von radioaktiven Abfällen und deren VerbleibGAA
2 § 2 Abs. 2Entgegennahme von erfassten Angaben auf Verlangen und Zustimmung der Nutzung von BuchführungssystemenGAA
3 § 3 Abs. 1Treffen von Anordnungen und Entgegennahme des Nachweises der Durchführung auf VerlangenSGFV
4 § 4 Abs. 2, 3Entgegennahme von TransportmeldungenGAA
5 § 5 Abs. 3, 5Zulassung der Ablieferung von radioaktiven AbfällenSGFV
6 § 6 Abs. 1Treffen von Anordnungen oder Genehmigungen im EinzelfallSGFV


Abkürzungsverzeichnis
AtEVAtomrechtliche Entsorgungsverordnung
AtGAtomgesetz
BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BfSBundesamt für Strahlenschutz
BMUBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
DIBtDeutsche Institut für Bautechnik
GAAGewerbeaufsicht des Landes Bremen
HRQ-RegisterRegister über hochradioaktive Strahlenquellen in Deutschland
SKBDie Senatorin für Kinder und Bildung
StrlschGStrahlenschutzgesetz
StrlschVStrahlenschutzverordnung
SGFVDie Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
SIDer Senator für Inneres
SKUMSDie Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen