Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
Teil 2
Zuständigkeit nach dem Atomgesetz
§ 2 Zuständigkeit für den Vollzug
§ 3 Staatliche Aufsicht
Teil 3
Zuständigkeit nach dem Strahlenschutzgesetz
§ 4 Rechtfertigung einer Tätigkeitsart
§ 5 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 6 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
§ 7 Tätigkeiten in fremden Anlagen
§ 8 Genehmigungsbedürftige Beförderung
§ 9 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 10 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
§ 11 Tätigkeit mit Rückständen; Materialien
§ 12 Freigabe radioaktiver Stoffe
§ 13 Qualitätssicherung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen
§ 14 Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
§ 15 Notfallpläne
§ 16 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlung
§ 17 Schutz vor Radon
§ 18 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 19 Radioaktive Altlasten
§ 20 Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 21 Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 22 Bestimmung von Messstellen
§ 23 Besondere Zuständigkeiten nach der Strahlenschutzverordnung
§ 24 Sonstige Zuständigkeit
Teil 4
Schlussvorschriften
§ 25 Veränderung von Entscheidungen
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten