Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz

AtZustVO
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Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

Teil 2
Zuständigkeit nach dem Atomgesetz

§ 2 Zuständigkeit für den Vollzug

§ 3 Staatliche Aufsicht

Teil 3
Zuständigkeit nach dem Strahlenschutzgesetz

§ 4 Rechtfertigung einer Tätigkeitsart

§ 5 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

§ 6 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten

§ 7 Tätigkeiten in fremden Anlagen

§ 8 Genehmigungsbedürftige Beförderung

§ 9 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung

§ 10 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität

§ 11 Tätigkeit mit Rückständen; Materialien

§ 12 Freigabe radioaktiver Stoffe

§ 13 Qualitätssicherung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

§ 14 Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

§ 15 Notfallpläne

§ 16 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlung

§ 17 Schutz vor Radon

§ 18 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 19 Radioaktive Altlasten

§ 20 Sonstige bestehende Expositionssituationen

§ 21 Überwachung der Umweltradioaktivität

§ 22 Bestimmung von Messstellen

§ 23 Besondere Zuständigkeiten nach der Strahlenschutzverordnung

§ 24 Sonstige Zuständigkeit

Teil 4
Schlussvorschriften

§ 25 Veränderung von Entscheidungen

§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten