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Regelwerk

Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Prüfung einer Bestrahlungsvorrichtung für die endovaskuläre Brachytherapie bis zu einer maximalen beladbaren Aktivität von 50 GBq auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 16.01.2002
(GMBl. Nr. 12 vom 19.03.2002 S. 266 aufgehoben)




(ersetzt durch 04/1091b)

- RdSchr. d. BMU v. 16.1.2002 - RS 113 - 15208/1 -

Der Prüfbericht dient der bundeseinheitlichen Überprüfungs-/Beurteilungspraxis bei Sachverständigenprüfungen nach § 66 Strahlenschutzverordnung in Ausführung der Nummern 3.3 und 4.3 der Rahmenrichtlinie vom 4. Dezember 1980 (GMBl 1981, S. 26).

Die für den Strahlenschutz zuständigen Obersten Länderbehörden sind mit Schreiben vom 16. Januar 2002 gebeten worden, zu veranlassen, dass die behördlicherseits bestimmten Sachverständigen künftig diesen Prüfbericht bei der Überprüfung von Vorrichtungen für Bestrahlungen der endovaskulären Brachytherapie anwenden.

An die für den Strahlenschutz
zuständigen Obersten Landesbehörden

 

PRÜFBERICHT <NR.>
 
über die Überprüfung einer
Bestrahlungsvorrichtung für die endovaskuläre Brachytherapie
bis zu einer maximalen beladbaren Aktivität von 50 GBq
auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
Prüfungsanlass[ ] Sachverständigenprüfung nach § 66 Abs. 2 StrlSchV

[ ] Prüfung nach Genehmigungsauflage

Bezeichnung der Bestrahlungsvorrichtung.................................................................
Betreiber.................................................................
.................................................................
Tag der Prüfung.................................................................
Sachverständiger.................................................................
Strahlenschutzverantwortlicher (§ 31 Abs. 1 StrlSchV).................................................................
Strahlenschutzbeauftragte (§ 31 Abs. 2 StrlSchV) 
Arzt (einschl. Vertreter).................................................................
Medizinphysik-Experte (einschl. Vertreter).................................................................
Auskünfte bei der Prüfung erteilte(n) 
vom Betreiber
von der Servicefirma
.................................................................
.................................................................
die Bestrahlungsvorrichtung bediente.................................................................
Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)

Soweit die folgenden DIN-Normen auf die zu prüfende Bestrahlungsvorrichtung anwendbar sind:

  • DIN 6853-1 (IEG 601-217) Ausgabe April 1992,
  • DIN 6853-1/A1 April 1998,
  • DIN 6853-2 November 1994,
  • DIN 6853-3 Dezember 1992
  • DIN 25422 August 1994

Eingesehene Unterlagen: (möglichst eindeutige Identifikation)

  • Umgangsgenehmigung, einschließlich Änderungsbescheide (§ 7 StrlSchV)
  • Strahlenschutzbauzeichnung (Anlage II Teil A, Nr. 1 der StrlSchV)
  • Strahlenschutzanweisung (§ 34 StrlSchV)
  • Plan für den Einsatz bei Unfällen und Störfällen (§ 34 Nr. 6 StrlSchV)
  • Auslegung oder Aushang der StrlSchV (§ 35 StrlSchV)
  • Wartungsaufzeichnungen (§ 66 Abs. 2 StrlSchV)
  • Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Störfälle, Häufung bestimmter Fehler u.ä.)
  • Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§ 66 Abs. 6 StrlSchV)
  • Strahlerzertifikat(e)
  • Bericht über erstmalige Strahlenschutzprüfung
  • Bericht über vorausgegangene Strahlenschutzprüfung
  • Technische Unterlagen für die Bestrahlungsvorrichtung
  • Bedienungsanleitung u.ä.
Hinweis zur CE-Kennzeichnung
Bei Bestrahlungsvorrichtungen mit "CE"- Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz (MPG) darf die Überprüfung vor Inbetriebnahme (Erstprüfung) nicht jene Voraussetzungen zum Gegenstand haben (Prüfpositionen unterlegt), die im Rahmen des MPG von den für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren erfasst sind, davon sind jedoch bei Überprüfungen (Wiederholungsprüfungen) nach § 66 Abs. 2 StrlSchV die Prüfpositionen zu erfassen, die während des Betriebs einem Verschleiß oder einer Abweichung von der Konstanz unterliegen können.
Hinweis zur Dichtheitsprüfung gemäß § 66 StrlSchV
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung gemäß § 66 Abs. 4 StrlSchV ist nicht Bestandteil dieser Überprüfung.
1.Allgemeine Angaben 
1.1Umgangsorte der Bestrahlungsvorrichtung 
a) Lagerung
Raum-Nr.:
.................................................................
b) Medizinischer Einsatz
Raum-Nr.:
.................................................................
c) physikalisch-technischer Betrieb
Raum-Nr.:
.................................................................
1.2 Benachbarte Bereiche
zu a) und b) und c)
(Angabe kann bei Verwendung von Betastrahlung entfallen)
 Nutzung als
Einstufung StrlSch-Bereich
36 StrlSchV)
.................................................................

.................................................................

1.2.1Einfluss weiterer Strahlenquellen auf den Umgangsort
.................................................................
1.3Gerätetechnische Angaben 
Gerätebezeichnung.................................................................
Gerätetyp.................................................................
Gerätenummer.................................................................
Gerätehersteller....................................................
Baujahr/Inbetriebnahme.................................................................
CE- Kennzeichnung (nach MPG)ja / nein
CE-Kennzeichnung sichtbar angebracht an.................................................................
Nummer der benannten Stelle.................................................................
Software-/EPROM-Version.................................................................
1.3.1Genehmigter Umgang 
 Radionuklid.................................................................
 Gesamtaktivität.................................................................
 Art der Anwendung.................................................................
1.3.2Spezielles Zubehör 
Strahleraufbewahrungs- oder Wechselbehälter
für die Strahlenquelle(n) vorhanden
ja / nein / entfällt
zwei Stoppuhren vorhanden (mind. eine Uhr mit Alarmfunktion)
(nur bei manueller Bestrahlungsvorrichtung)
ja / nein / entfällt
1.3.3 Spezieller Strahlenschutz 
Geeignete Messvorrichtung für die klinische Dosimetrie verfügbarja / nein
Gerätetyp, Hersteller.................................................................
Geeignetes Messgerät für Strahlenschutzmessungen vorhandenja / nein
Gerätetyp, Hersteller.................................................................
1.4 Daten der radioaktiven Strahlenquelle(n)(Angaben aus Strahlerzertifikaten)
Hersteller.................................................................
Radionuklid.................................................................
Aktivität / Datum.................................................................
Kenndosisleistung (Medium, Abstand, Aktivität).................................................................
Strahler-Typ.................................................................
Strahler-Nummer (Quellenzug Nr.).................................................................
Anzahl der Strahler (Strahler im Zug).................................................................
Klassifikation nach DIN /ISO.................................................................
besondere Form.................................................................
Strahlerform:Einzelstrahler / Quellenzug ........... mm
1.5Angaben zur Betriebsweise (nach Auskunft)
(z.B. Strahlentherapie und klinische Dosimetrie)
.................................................................
Genehmigte Betriebsbelastung/Einschaltzeit.................................................................
Betriebsbelastung/Einschaltzeit nach Angaben des Betreibers.................................................................
Anzahl der Bestrahlungsvorgänge.......................................... / Monat / Jahr
Durchschnittliche Bestrahlungszeit je Anwendung.......................................................... min
Anzeige des Betriebsstundenzählers................................................... / entfällt
1.6 Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse
Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können,ja / nein
wenn ja, welche?.................................................................
Bauliche Änderungenja / nein
wenn ja welche?.................................................................
Nutzungsänderung benachbarter Bereicheja / nein
wenn ja welche?.................................................................
Strahlenschutz bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse seit der letzten Prüfungja / nein
wenn ja, welche (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)?.................................................................
Weitere Bemerkungen.................................................................
2.Durchführung
Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wurden folgende Punkte überprüft der Prüfung
2.1Kennzeichnungen 
2.1.1Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja / nein
2.1.2Kennzeichnung der Gefahrengruppe vorhanden (§ 52 StrlSchV)ja / nein
2.1.3An der Bestrahlungsvorrichtung sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhandenja / nein
2.1.4An der Bestrahlungsvorrichtung ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja / nein
2.1.5Am Lager- und Transportbehältnis sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhandenja / nein
2.1.6Am Lager- und Transportbehältnis ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja / nein
2.1.7Am Tresor ausreichende Kennzeichnung vorhandenja / nein / entfällt
2.1.8Ausreichende Anzahl ortsfester bzw. ortsveränderlicher Abschirmungen vorhandenja / nein / entfällt
2.1.9Eindeutige Kennzeichnung der ortsveränderlichen Abschirmung zur eindeutigen Zuordnung am Aufstellungsort und Aufstellungsort ausreichend und dauerhaft gekennzeichnetja / nein
2. 2 Anzeigen an der Bedienvorrichtung 
2.2.1Anzeige des Betriebszustandes "Strahler in Ruhestellung" an der Bedienvorrichtung erkennbar (z.B. Warnlampe, Schalterstellung)ja / nein
2.2.2Anzeige des Betriebszustandes "Strahler in Bestrahlungsposition" an der Bedienvorrichtung erkennbar (z.B. Warnlampe, Monitorkontrolle)ja / nein
2.2.3Anzeige des Betriebszustandes "Strahlertransport" an der Bedienvorrichtung erkennbar (z.B. Warnlampe, Schalterstellung, Monitorkontrolle)ja / nein / entfällt
2.2.4Störungen werden laut Gebrauchsanweisung für die einzelnen Betriebsphasen angezeigtja / nein
2.2.5Die Dauer der letzten Bestrahlung ist bei automatisch betriebenen Bestrahlungsvorrichtungen über eine Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker bis zum nächsten Rücksetzen "RESET" feststellbarja / nein / entfällt
2.2.6Datum und Uhrzeit werden korrekt angezeigt
(nur bei automatisch betriebenen Bestrahlungsvorrichtungen)
ja / nein / entfällt
2.3Bestrahlungsvorrichtung und Sicherheit 
2.3.1Der äußere Zustand der Bestrahlungsvorrichtung ist ohne sichtbare Mängelja / nein
2.3.2Sicherheitseinrichtungen für Strahlerfreigabe funktionsfähig
(Sicherheitsschloss für Strahlerfreigabe aus Bestrahlungsvorrichtung, Kennwort)
ja / nein
2.3.4Der Bestrahlungsvorgang ist nur nach Vorwahl bzw. Öffnen des Ausfahrkanals an der Bedienvorrichtung oder bei Vorwahl an einer anderen Stelle nach Bestätigung an der Bedienvorrichtung möglichja / nein / entfällt
2.3.5Bei hydraulischem Antrieb:

Bei ausgefahrenem Strahler(zug) kann die Transportflüssigkeit Hydrauliksystem z.B. mittels Spritze) nachgefüllt werden; hierbei wird die Strahlerposition nicht verändert

ja / nein / entfällt
2.3.6Die gewählte Strahlerposition im Katheter kann für die Dauer der Bestrahlung eingehalten werdenja / nein
2.4Not-Aus-Einrichtungen 
2.4.1Bei automatisch betriebener Bestrahlungsvorrichtung ist am Bediengerät ein Not-Rückschalter zum Rückführen der Strahlenquelle(n) in den Abschirmbehälter vorhanden und funktionsfähigja / nein / entfällt
2.5Strahlertransport 
2.5.1Ausfahrverhinderung der Strahlenquelle(n) bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen Lagerbehälter und Strahlerführung 1 Katheter vorhanden und funktionstüchtigja / nein
2.5.2Bei ausgefahrener(n) Strahlerquelle(n) ist in Lösen der Verbindung zwischen Lagerbehälter und Katheter nicht möglich oder Strahler wird automatisch in den Lagerbehälter zurückgeführtja / nein
2.5.3Einrichtung um ein Durchstoßen der Katheterhülle oder das Steckenbleiben der Quelle zu verhindern vorhanden und funktionsfähig durch:

[ ] Widerstandsbegrenzung beim Vorschieben des Quellendrahtes nach Herstellerangabe

[ ] funktionsfähige Druckkontrollanzeigen

[ ] sonstige

 

 

 

 

ja / nein

2.6Zeitschalter
(Die Prüfpositionen 2.6.1 bis 2.6.4 entfallen bei einer manuell betriebenen Bestrahlungsvorrichtung)
 
2.6.1Bei Störungen an einer Schaltuhr (Gangungenauigkeit. Stillstand) wird der Strahler(zug) selbsttätig in die Bestrahlungsvorrichtung bzw. in den Lagerbebälter zurückgefahren bzw. der Strahler(zug) wird nicht ausgefahrenja / nein / entfällt
2.6.2Der Bestrahlungsvorgang wird nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit automatisch beendetja / nein / entfällt
2.6.3Bei Erreichen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestartetja / nein / entfällt
2.6.4Bei Verlassen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestopptja / nein / entfällt
2.6.5Bei manuell betriebener Bestrahlungsvorrichtung erfolgt die Erfassung der Bestrahlungszeit über zwei externe Uhren (z.B. Stoppuhren), eine Uhr mindestens mit Alarmfunktionja / nein / entfällt
2.7Strahlung "Ein" 
2.7.1Das Ausfahren der Strahlenquelle(n) in Bestrahlungsposition ist bei verriegeltem Schlüsselschalter bzw. Gate nicht möglichja / nein
2.7.2Bei automatisch angetriebener Bestrahlungsvorrichtung:
Bestrahlung ist erst nach Vorwahl der Bestrahlungszeit möglich
ja / nein / entfällt
2.8Strahlungsunterbrechung 
2.8.1Das Einfahren der Strahlenquelle(n) in die Bestrahlungsvorrichtung bzw. in den Lagerbehälter ist jederzeit möglichja / nein
2.8.2Bei automatisch betriebener Bestrahlungsvorrichtung ist die noch fehlende Bestrahlungszeit auch nach einer Bestrahlungsunterbrechung über die Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker feststellbarja / nein / entfällt
2.9Strahlungsabschaltung 
2.9.1Bei automatisch betriebener Bestrahlungsvorrichtung wird der Bestrahlungsvorgang (auch während einer Bestrahlungsunterbrechung) bei dem Versuch einer Parameteränderung entweder automatisch abgeschaltet oder eine Parameteränderung ist während der laufenden Bestrahlung nicht möglichja / nein / entfällt
2.10Außerplanmäßige Abschaltung (nur für automatisch betriebene Bestrahlungsvorrichtungen) 
2.10.1Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist über (Uhren-)Anzeige oder einen
angeschlossenen Drucker feststellbar (auch nach einem Stromausfall)
ja / nein / entfällt
2.10.2Strahlerrückführung bei Ausfall der Energieversorgung oder elektrischen Komponenten an der Bestrahlungsvorrichtung ist funktionsfähig

(Bestätigung laut Wartungsprotokoll möglich)

ja / nein / entfällt
2.10.3Strahlerrückführung bei Ausfall der Gerätesteuerung ist funktionsfähig (Bestätigung laut Wartungsprotokoll möglich)ja / nein / entfällt
2.11Spezielle Strahlenschutzaspekte 
2.11.1Wechsel der Strahlenquelle(n) wird vom
[ ] Hersteller / Lieferanten oder

[ ] Betreiber

durchgeführt

 
2.11.2Sicherheitseinrichtung für Strahlerwechsel vorhanden und funktionsfähigja / nein
2.11.3Notfallbehälter mit ausreichender Abschirmung vorhanden (Dosisleistung in 0,05 m Abstand von der berührbaren Oberfläche < 100 µSv/h)ja / nein
2.11.4Notfallbehälter kann diebstahlsicher aufbewahrt werdenja / nein
2.11.5Zusätzliche ausreichende Strahlenschutzmittel zur Abdeckung des freiliegenden Ausfahr- bzw. Katheterschlauches vorhandenja / nein / entfällt
2.11.6Ausreichend stabile und fixierbare Positionierung der Bestrahlungsvorrichtung möglich (z.B. Halterung, Bremsen)ja / nein
2.12Sonstige Prüfungen 
2.12.1Bestrahlungsvorrichtung ausreichend gegen Diebstahl gesichertja / nein
2.12.2Geeigneter Arbeitsplatz für die Qualitätssicherung (physikalisch-technischen Betrieb) vorhandenja / nein
2.12.3Geeignetes Messgerät zur Durchführung von Kontaminationskontrollen vorhanden (z.B. Kontaminationsmessungen an der Bestrahlungsvorrichtung, am Katheter, an der Hydraulikflüssigkeit u.a.)ja / nein / entfällt
 Gerätetyp: ................................ Hersteller: ................................ 
2.12.4Fußböden an den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Umgangsorten, sind ausreichend gegen Strahlerverlust abgedichtetja / nein
2.12.5Ausreichende bauliche Strahlenschutzmaßnahmen an allen unter Ziffer 1.1 genannten Umgangsorten vorhandenja / nein
2.12.6Persönlicher Strahlenschutz vorhanden und mängelfrei (z.B. ausreichende Anzahl von Schilddrüsenschutz, Bleischürzen für zusätzliches Personal)ja / nein / entfällt
3.Ortsdosisleistungsmessungen

Die aus den Messwerten zu ermittelnde effektive Dosis ist auf die genehmigte Aktivität hochzurechnen.

 
3.1Am Arbeitsplatz:(z.B. Labor, Katheter-Labor, Dosimetrieraum)
 Verwendetes Messgerät:

Typ: ................................; Hersteller: ................................ ; Fabr. Nr.: ................................

Strahlenquelle(n) bzw. (-zug): ................................ Aktivität ................ GBq am ................

Tabelle: Ortsdosisleistungsmessungen für Beta- / Gamma-Strahlenquelle(n):

Position
Strahlenquelle(n)
MesspositionAbschirmungMesswert
[µSv/h]
Im Tresor mit / ohne
mit / ohne
mit / ohne
 
In Notfallbox mit / ohne
mit / ohne
mit / ohne
 
In der Bestrahlungsvorrichtung ohne
ohne
 
Im (Ausfahr-) Katheter ohne, vor Schürze
mit, vor Schürze
mit, hinter Schürze
 

Die Ortsdosisleistungsmessungen erfassen das gemischte Strahlungsfeld aus Beta- und Bremsstrahlung und sind deswegen stark von Umgebungseinflüssen abhängig. Dies gilt insbesondere für Messungen in geringem Abstand.

3.2 Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes

O Messung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes wurde wegen der Verwendung mit Beta-Strahlenquelle(n) nicht durchgeführt.
O durch systematische Messungen (bei Erstprüfung)
O Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt oder sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden.
O durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung)

Die Messung der Ortsdosisleistung (Umgebungs-Aquivalentdosisleistung) wurde unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

Die Messwerte wurden bei ausgefahrenem radioaktivem Strahler ("frei Luft") ermittelt. Der radioaktive Strahler befand sich etwa .... cm über dem Boden.

Aktivität .......GBq am Tag der Messung,
Kermaleistung in ...... m Abstand von der Quelle ....... Gy/min am Tag der Messung,
Betriebsbelastung WA nach DIN oder Genehmigung ....... Gy/W, bzw. Einschaltzeit.

Es wird eine zahlenmäßige Identität zwischen Umgebungs-Äquivalentdosis und effektiver Dosis angenommen.

(Hinweis zur Verwendung der neuen Messgrößen:
Die Umrechnung von Photonen- Äquivalentdosis in Umgebungs- Äquivalentdosis ist mit dem Faktor berücksichtigt)

MessortMesswert
µSv/h
Umgebungs- Äquivalentdosisleistung µ Sv/hAufenthalts-
faktor
Grenzwert für die effektive Dosis mSv/aErmittelte effektiv Dosis mSv/aberechnete mögliche Betriebsbelastung/ Gy/Woche Einschaltzeit h/W
       

Nulleffekt

Die Dosisleistung des Nulleffekts infolge der natürlichen Umgebungsstrahlung betrug <; 0 ......... µSv/h.

Der bauliche Strahlenschutz ist dann ausreichend, wenn alle Zahlenwerte in der letzten Spalte der Tabelle größer als die oben angegebene Betriebsbelastung WA bzw. Einschaltzeit sind oder wenn die ermittelte effektive Dosis nicht größer als der Grenzwert für die effektive Dosis ist.

Anmerkungen zu den Ortsdosisleistungsmessungen

4. Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen in Zusammenhang mit der Prüfung und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung

5. Auswertung und Folgerungen

 

Ort, DatumUnterschrift des Sachverständigen

 

Hinweis: Der Betreiber ist nach § 66 Abs. 6 StrlSchV verpflichtet, den Prüfbericht der zuständigen Behörde vorzulegen.

UWS Umweltmanagement GmbH