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Regelwerk, Strahlenschutz

Prüfung einer Bestrahlungsvorrichtung für die endovaskuläre Brachytherapie bis zu einer maximalen beladbaren Aktivität von 50 GBq
- Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) -

Vom 13.10.2004
(GMBl. 2004 Nr. 55 - 57 S. 1091)



vgl. auch =>

vorher geregelt in energie\strahlen\rl\02s266.htm

- RdSchr. d. BMU v. 13.10.2004 - RS II 3 - 15240/1 -

P r ü f b e r i c h t N r.:

über die Überprüfung einer Bestrahlungsvorrichtung für die endovaskuläre Brachytherapie bis zu einer maximalen beladbaren Aktivität von 50 GBq auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz

Prüfungsanlass:[ ]Sachverständigenprüfung nach § 66 Abs. 2 StrlSchV
 [ ]Prüfung nach Genehmigungsauflage
 [ ]Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen


Bezeichnung der Bestrahlungsvorrichtung:...........................................
Betreiber:...........................................
Tag der Prüfung:...........................................
Sachverständiger:...........................................
Strahlenschutzverantwortlicher (§ 31 Abs. 1 StrlSchV)...........................................
Strahlenschutzbeauftragte nach Auskunft des Betreibers (§ 31 Abs. 2 StrlSchV) 
für den medizinischen Bereich (einschl. Vertreter) :
...........................................
für den physikalisch-technischen Bereich (einschl. Vertreter) :
...........................................
Auskünfte bei der Prüfung erteilten 
von Seiten des Betreibers:
...........................................
von Seiten der Servicefirma:
...........................................
Die Bestrahlungsvorrichtung bediente:...........................................

Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)

Soweit die folgenden DIN-Normen auf die zu prüfende Bestrahlungsvorrichtung anwendbar sind:

Eingesehene Unterlagen: (möglichst eindeutige Identifikation):

[ ]Umgangsgenehmigung (§ 7 StrlSchV) einschließlich Änderungsbescheide): ...........................................
[ ]Strahlenschutzbauzeichnung (Anlage II Teil A Nr. 1 StrlschV): ...........................................
[ ]Angaben zur Zweckbestimmung der Vorrichtung im Sinne des Medizinproduktegesetz
(Anlage II Teil A Nr. 7 StrlschV):
 ...........................................
[ ]Strahlenschutzanweisung (§ 34 StrlSchV): ...........................................
[ ]Notfallanweisung (§ 34 Nr. 6 StrlSchV): ...........................................
[ ]Auslegung oder Aushang der StrlSchV (§ 35 StrlSchV): ...........................................
[ ]Wartungsaufzeichnung (§ 66 Abs. 2 StrlSchV) (Datum, Institution): ...........................................
[ ]Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Störfälle, Häufung bestimmter Fehler u.ä.): ...........................................
[ ]Bericht über Erstprüfung (Datum, Institution): ...........................................
[ ]Bericht über vorausgegangene Überprüfung (Datum, Institution): ...........................................
[ ]Bescheinigung über Dichtheitsprüfung (§§ 66 Abs. 6, 69 (2) StrlSchV), (Datum, Institution): ...........................................
[ ]Strahlerzertifikat: ...........................................
[ ]Technische Unterlagen für die Bestrahlungsanlage: ...........................................
[ ]Bedienungsanleitung u. ä.: ...........................................

Hinweis zur Dichtheitsprüfung nach § 66 StrlSchV:

Die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach § 66 Abs. 4 StrlSchV ist nicht Bestandteil dieser Überprüfung.

1. Allgemeine Angaben 
1.1 Umgangsorte der Bestrahlungsvorrichtung
a) Lagerung
Raum-Nr.:

...........................................
b) Medizinischer Einsatz
Raum-Nr.:

...........................................
c) physikalisch-technischer Betrieb
Raum-Nr.:

...........................................
1.2Benachbarte Bereiche
zu a) und b) und c) (Angabe kann bei Verwendung von Betastrahlung entfallen)
Nutzung als ...........................................
Einstufung StrlSch-Bereich (§ 36 StrlSchV) ...........................................
1.2.1Einfluss weiterer Strahlenquellen ............................................
1.3Gerätetechnische Angaben 
Gerätebezeichnung ...........................................
Gerätetyp ...........................................
Gerätenummer ...........................................
Gerätehersteller...........................................
Baujahr/Inbetriebnahme ...........................................
CE- Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz
CE-Kennzeichnung sichtbar angebracht an  ...........................................
Nummer der benannten Stelle ...........................................
Software-/EPROM-Version ...........................................
1.3.1Genehmigter Umgang 
Radionuklid: ...........................................
Gesamtaktivität: ...........................................
Art der Anwendung: ...........................................
1.3.2Spezielles Zubehör 
Strahleraufbewahrungs- oder Wechselbehälter ...........................................
für die Strahlenquelle(n) vorhandenja/ nein /entfällt
zwei Stoppuhren vorhanden (mind. eine Uhr mit Alarmfunktion) (nur bei manueller Bestrahlungsvorrichtung)ja/ nein /entfällt
1.3.3Spezieller Strahlenschutz 
Geeignete Messvorrichtung für die klinische Dosimetrie verfügbarja/ nein
Gerätetyp, Hersteller ...........................................
Geeignetes Messgerät für Strahlenschutzmessungen vorhandenja / nein
Gerätetyp, Hersteller ...........................................
1.4Daten der radioaktiven Strahlenquelle(n) (Angaben aus Strahlerzertifikaten)
Hersteller ...........................................
Radionuklid ...........................................
Aktivität / Datum ...........................................
Kenndosisleistung (Medium, Abstand, Aktivität) ...........................................
Strahler-Typ ...........................................
Strahler-Nummer (Quellenzug Nr.) ...........................................
Anzahl der Strahler (Strahler im Zug) ...........................................
Klassifikation nach DIN / ISO ...........................................
besondere Form ...........................................
Strahlerform:Einzelstrahler / Quellenzug ...mm


1.5 Angaben zur Betriebsweise (nach Auskunft) (z.B. Strahlentherapie und klinische Dosimetrie) 
Genehmigte Betriebsbelastung/Einschaltzeit ...........................................
Betriebsbelastung/Einschaltzeit nach ...........................................
Angaben des Betreibers ...........................................
Anzahl der Bestrahlungsvorgänge/ Monat / Jahr
Durchschnittliche Bestrahlungszeit je Anwendung ..................................... min
Anzeige des Betriebsstundenzählers/ entfällt
1.6Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse
Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz beeinflussen können,ja / nein
wenn ja, welche ? ...........................................
Bauliche Änderungenja / nein
wenn ja welche? ...........................................
Nutzungsänderung benachbarter Bereicheja / nein
wenn ja welche? ...........................................
Strahlenschutz, bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse seit der letzten Prüfungja / nein
wenn ja, welche (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch)?  ...........................................
Weitere Bemerkungen ...........................................
2. Durchführung der Prüfung
Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wurden folgende Punkte überprüft
2.1 Kennzeichnungen ...........................................
2.1.1Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnetja / nein
2.1.2Kennzeichnung der Gefahrengruppe vorhanden (§ 52 StrlSchV)ja / nein
2.1.3An der Bestrahlungsvorrichtung sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhandenja / nein
2.1.4An der Bestrahlungsvorrichtung ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja / nein
2.1.5Am Lager- und Transportbehältnis sind Angaben über Radionuklid und maximal zulässige Aktivität vorhandenja / nein
2.1.6Am Lager- und Transportbehältnis ist ein Strahlenzeichen sichtbar angebrachtja / nein
2.1.7Am Tresor ausreichende Kennzeichnung vorhandenja / nein / entfällt
2.1.8Ausreichende Anzahl ortsfester bzw. ortsveränderlicher Abschirmungen vorhandenja / nein / entfällt
2.1.9Eindeutige Kennzeichnung der ortsveränderlichen Abschirmung zur eindeutigen Zuordnung am Aufstellungsort und Aufstellungsort ausreichend und dauerhaft gekennzeichnetja / nein / entfällt
2. 2Anzeigen an der Bedienvorrichtung
2.2.1 (B)Anzeige des Betriebszustandes "Strahler in Ruhestellung" an der Bedienvorrichtung erkennbar (z.B. Warnlampe, Schalterstellung)ja / nein
2.2.2 (B)Anzeige des Betriebszustandes "Strahler in Bestrahlungsposition" an der Bedienvorrichtung erkennbar (z.B. Warnlampe, Monitorkontrolle)ja / nein
2.2.3 (B)Anzeige des Betriebszustandes "Strahlertransport" an der Bedienvorrichtung erkennbar (z.B. Warnlampe, Schalterstellung, Monitorkontrolle)ja / nein / entfällt
2.2.4 (B)Störungen werden laut Gebrauchsanweisung für die einzelnen Betriebsphasen angezeigtja / nein
2.2.5 (B)Die Dauer der letzten Bestrahlung ist bei automatisch betriebenen Bestrahlungsvorrichtungen über eine Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker bis zum nächsten Rücksetzen "RESET" feststellbarja / nein / entfällt
2.2.6 (B)Datum und Uhrzeit werden korrekt angezeigt (nur bei automatisch betriebenen Bestrahlungsvorrichtungen)ja / nein / entfällt
2.3Bestrahlungsvorrichtung und Sicherheit
2.3.1(B)Der äußere Zustand der Bestrahlungsvorrichtung ist ohne sichtbare Mängelja / nein
2.3.2(B)Sicherheitseinrichtungen für Strahlerfreigabe funktionsfähig (Sicherheitsschloss für Strahlerfreigabe aus Bestrahlungsvorrichtung, Kennwort)ja / nein
2.3.3(B)Der Bestrahlungsvorgang ist nur nach Vorwahl bzw. Öffnen des Ausfahrkanals an der Bedienvorrichtung oder bei Vorwahl an einer anderen Stelle nach Bestätigung an der Bedienvorrichtung möglichja / nein
2.3.4(B)Bei hydraulischem Antrieb: ...........................................
 Bei ausgefahrenem Strahler(zug) kann die Transportflüssigkeit Hydrauliksystem z.B. mittels Spritze) nachgefüllt werden; hierbei wird die Strahlerposition nicht verändertja / nein / entfällt
2.3.5Die gewählte Strahlerposition im Katheter kann für die Dauer der Bestrahlung eingehalten werdenja / nein
2.4Not-Aus-Einrichtungen
2.4.1 (B)Bei automatisch betriebener Bestrahlungsvorrichtung ist am Bediengerät ein Not-Rückschalter zum Rückführen der Strahlenquelle(n) in den Abschirmbehälter vorhanden und funktionsfähigja / nein / entfällt


2.5Strahlertransport
2.5.1Ausfahrverhinderung der Strahlenquelle(n) bei nicht ordnungsgemäßer Verbindung zwischen Lagerbehälter und Strahlerführung / Katheter vorhanden und funktionstüchtigja / nein
2.5.2 (B)Bei ausgefahrener(n) Strahlerquelle(n) ist ein Lösen der Verbindung zwischen Lagerbehälter und Katheter nicht möglich oder Strahler wird automatisch in den Lagerbehälter zurückgeführtja / nein
2.5.3 (B)Einrichtung um ein Durchstoßen der Katheterhülle oder das Steckenbleiben der Quelle zu verhindern vorhanden und funktionsfähig durch:
[ ]Widerstandsbegrenzung beim Vorschieben des Quellendrahtes nach Herstellerangabe
[ ]funktionsfähige Druckkontrollanzeigen
[ ]sonstige:ja / nein


2.6Zeitschalter
(Die Prüfpositionen 2.6.1 bis 2.6.4 entfallen bei einer manuell betriebenen Bestrahlungsvorrichtung)
2.6.1(B)Bei Störungen an einer Schaltuhr (Gangungenauigkeit, Stillstand) wird der Strahler(zug) selbsttätig in die Bestrahlungsvorrichtung bzw. in den Lagerbehälter zurückgefahren bzw. der Strahler(zug) wird nicht ausgefahrenja / nein/entfällt
2.6.2 (B)Der Bestrahlungsvorgang wird nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit automatisch beendetja / nein / entfällt
2.6.3 (B)Bei Erreichen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestartetja / nein / entfällt
2.6.4 (B)Bei Verlassen der Bestrahlungsposition wird die Erfassung der Bestrahlungszeit automatisch gestopptja / nein / entfällt
2.6.5Bei manuell betriebener Bestrahlungsvorrichtung erfolgt die Erfassung der Bestrahlungszeit über zwei externe Uhren (z.B. Stoppuhren), eine Uhr mindestens mit Alarmfunktionja / nein / entfällt
2.7Strahlung "Ein"
2.7.1Das Ausfahren der Strahlenquelle(n) in Bestrahlungsposition ist bei verriegeltem Schlüsselschalter bzw. Gate nicht möglichja / nein
2.7. 2Bei automatisch angetriebener Bestrahlungsvorrichtung:
 Bestrahlung ist erst nach Vorwahl der Bestrahlungszeit möglichja / nein / entfällt
2.8Strahlungsunterbrechung
2.8.1Das Einfahren der Strahlenquelle(n) in die Bestrahlungsvorrichtung bzw. in den Lagerbehälter ist jederzeit möglichja / nein
2.8.2Bei automatisch betriebener Bestrahlungsvorrichtung ist die noch fehlende Bestrahlungszeit auch nach einer Bestrahlungsunterbrechung über die Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker feststellbarja / nein / entfällt


2.9 Strahlungsabschaltung
2.9.1Bei automatisch betriebener Bestrahlungsvorrichtung wird der Bestrahlungsvorgang
 [ ](auch während einer Bestrahlungsunterbrechung) bei dem Versuch einer Parameteränderung
entweder automatisch abgeschaltet oder
ja / nein / entfällt
 [ ]eine Parameteränderung ist während der laufenden Bestrahlung nicht möglichja / nein / entfällt


2.10Außerplanmäßige Abschaltung (nur für automatisch betriebene Bestrahlungsvorrichtungen)
2.10.1Die noch fehlende Bestrahlungszeit ist über (Uhren-)Anzeige oder einen angeschlossenen Drucker feststellbar (auch nach einem Stromausfall)ja / nein/entfällt
2.10.2Strahlerrückführung bei Ausfall der Energieversorgung oder elektrischen Komponenten an der Bestrahlungsvorrichtung ist funktionsfähig (Bestätigung laut Wartungsprotokoll möglich)ja / nein / entfällt
2.10.3Strahlerrückführung bei Ausfall der Gerätesteuerung ist funktionsfähig (Bestätigung laut Wartungsprotokoll möglich)ja / nein / entfällt


2.11 Spezielle Strahlenschutzaspekte
2.11.1Wechsel der Strahlenquelle(n) wird vom
[ ] Hersteller / Lieferanten
oder
[ ] Betreiber durchgeführt
Sicherheitseinrichtung für Strahlerwechsel vorhanden und funktionsfähigja / nein
2.11.2Notfallbehälter mit ausreichender Abschirmung vorhandenja / nein
2.11.3Notfallbehälter kann diebstahlsicher aufbewahrt werdenja / nein


2.11.4Zusätzliche ausreichende Strahlenschutzmittel zur Abdeckung des freiliegenden Ausfahr- bzw. Katheterschlauches vorhandenja / nein / entfällt
2.11.5Ausreichend stabile und fixierbare Positionierung der Bestrahlungsvorrichtung möglich (z.B. Halterung, Bremsen)ja / nein
2.12Sonstige Prüfungen
2.12.1Bestrahlungsvorrichtung ausreichend gegen Diebstahl gesichertja / nein
2.12.2Geeigneter Arbeitsplatz für die Qualitätssicherung (physikalisch-technischen Betrieb) vorhandenja / nein
2.12.3Geeignetes Messgerät zur Durchführung von Kontaminationskontrollen vorhanden (z.B. Kontaminationsmessungen an der Bestrahlungsvorrichtung, am Katheter, an der Hydraulikflüssigkeit u.a.)
Gerätetyp: .......Hersteller: .........ja / nein / entfällt
2.12.4Fußböden an den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Umgangsorten, sind ausreichend gegen Strahlerverlust abgedichtetja / nein
2.12.5Ausreichende bauliche Strahlenschutzmaßnahmen an allen unter Ziffer 1.1 genannten Umgangsorten vorhandenja / nein
2.12.6Persönlicher Strahlenschutz vorhanden und mängelfrei (z.B. ausreichende Anzahl von Schilddrüsenschutz, Bleischürzen für zusätzliches Personal)ja / nein/entfällt
3. Ortsdosisleistungsmessungen 
Die aus den Messwerten zu ermittelnde effektive Dosis ist auf die genehmigte Aktivität hochzurechnen.
3.1Am Arbeitsplatz: (z.B. Labor, Katheter-Labor, Dosimetrieraum)
Verwendetes Messgerät:
Typ: ......................... Hersteller: .........................
Fabr.Nr.:
 Strahlenquelle(n) bzw. (-zug): .........................Aktivität .........................GBq am .........................

Tabelle: Ortsdosisleistungsmessungen für Beta- / Gamma-Strahlenquelle(n):

Position Strahlenquelle(n)MesspositionAbschirmungMesswert
[ µSv/h]
Im Tresor mit / ohne
mit / ohne
mit / ohne
 
In Notfallbox mit / ohne
mit / ohne
mit / ohne
 
In der Bestrahlungsvorrichtung ohne
ohne
 
Im (Ausfahr-) Katheter ohne, vor Schürze
mit, vor Schürze
mit, hinter Schürze
 

Die Ortsdosisleistungsmessungen erfassen das gemischte Strahlungsfeld aus Beta- und Bremsstrahlung und sind deswegen stark von Umgebungseinflüssen abhängig. Dies gilt insbesondere für Messungen in geringem Abstand.

3.2 Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes
[ ]Messung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes wurde wegen der Verwendung mit
Beta-Strahlenquelle(n) nicht durchgeführt.
[ ]durch systematische Messungen (bei Erstprüfung)
[ ]Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt
oder sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung
nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden.
[ ]durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung)

Die Messung der Ortsdosisleistung (Umgebungs-Äquivalentdosisleistung) wurde unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

Die Messwerte wurden bei ausgefahrenem radioaktivem Strahler ("frei Luft") ermittelt. Der radioaktive Strahler befand sich etwa ....................... cm über dem Boden.

Aktivität ....................... GBq am Tag der Messung,

Kermaleistung in ....................... m Abstand von der Quelle ....................... Gy/min am Tag der Messung,

Betriebsbelastung WA nach DIN oder Genehmigung ....................... Gy/W, bzw. Einschaltzeit.

Es wird eine zahlenmäßige Identität zwischen Umgebungs-Äquivalentdosis und effektiver Dosis angenommen.

( Hinweis zur Verwendung der neuen Messgrößen:

Die Umrechnung von Photonen- Äquivalentdosis in Umgebungs- Äquivalentdosis ist mit dem Faktor berücksichtigt)

MessortMesswert µSv/hUmgebungs-
Äquivalentdosis -leistung
µSv/h
Aufenthalts -faktorGrenzwert für die effektive Dosis mSv/aErmittelte effektive Dosis
mSv/a
berechnete mögliche Betriebsbelastung/Gy/Woche
       

Nulleffekt

Die Dosisleistung des Nulleffekts infolge der natürlichen Umgebungsstrahlung betrug <; 0, .....µSv/h.

Der bauliche Strahlenschutz ist dann ausreichend, wenn alle Zahlenwerte in der letzten Spalte der Tabelle größer als die oben angegebene Betriebsbelastung WA bzw. Einschaltzeit sind oder wenn die ermittelte effektive Dosis nicht größer als der Grenzwert für die effektive Dosis ist.

Anmerkungen zu den Ortsdosisleistungsmessungen

4. Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen in Zusammenhang mit der Prüfung und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung
5. Auswertung und Folgerungen

Ort, Datum Unterschrift des Sachverständigen

Hinweis:Der Betreiber ist nach § 66 Abs. 6 StrlSchV verpflichtet, den Prüfbericht der zuständigen Behörde vorzulegen.

ENDE