Regelwerk Energie Strahlen Atomgesetze & Co.
Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal
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Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal
1 Grundsätze
1.1 Gesetzliche Grundlagen
1.2 Anwendungsbereich
1.3 Organisationsplan
1.3.1 Leiter der Anlage
1.3.2 Fach- oder Teilbereichsleiter
1.3.3 Hauptbereitschaftshabende
1.3.4 Verantwortliches Schichtpersonal
1.3.1.1 Schichtleiter und Schichtleitervertreter
1.3.1.2 Reaktorfahrer
1.3.5 Ausbildungsleiter
1.3.6 Leiter der Qualitätssicherungsüberwachung
1.3.7 Kerntechnische Sicherheitsbeauftragte
2 Fachkundenachweis und Anforderungen an die
2.1 Leiter der Anlage
2.2 Fach- oder Teilbereichsleiter
2.3 Hauptbereitschaftshabende
2.4 Ausbildungsleiter, Leiter der Qualitätssicherungsüberwachung und kerntechnische Sicherheitsbeauftragte
2.5 Stellvertreter
2.6 Verantwortliches Schichtpersonal
2.6.1 Schichtleiter und Schichtleitervertreter
2.6.2 Reaktorfahrer
3 Fachkundeprüfung
3.1 Prüfungsumfang
3.2 Kerntechnische Grundlagenprüfung
3.3 Schriftliche anlagenspezifische Prüfung
3.4 Anmeldung zur mündlichen Prüfung
3.5 Mündliche anlagenspezifische Prüfung
3.6 Prüfungskommission
3.7 Prüfungsentscheidung
3.8 Nachprüfung
4 Zulassung des verantwortlichen Schichtpersonals
4.1 Behördliche Zulassung
4.2 Unterbrechung der Tätigkeit
5 Erhaltung der Fachkunde
6 Übergangsregelung