umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel (4)

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C.2. Flüssige Mehrnährstoffdünger 14

C.2.1.Typenbezeichnung:NPK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 %, (N + P2O5 + K2O);
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 2 % N, 3 % P2O5, 3 % K2O;
  • Biuret Höchstgehalt: Carbamidstickstoff N × 0,026


Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung
Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniumstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches P2O5Wasserlösliches K2O(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis "biuretarm"hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5
  1. Wasserlösliches Kaliumoxid
  2. Die Angabe "chlorarm" darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % Cl nicht überschreitet
  3. Der Chlorgehalt kann angegeben werden


C.2.2.Typbezeichnung:NPK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 % (N + P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
    • 3 % P2O5
    • 3 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches P2O5Wasserlösliches K2O(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe, chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.3.Typbezeichnung:NPK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension in Wasser als auch als Lösung vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 4 % P2O5, 4 % K2O
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

Wasserlösliches K2O(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.4.Typbezeichnung:NPK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein
    • 4 % P2O5
    • 4 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

Wasserlösliches K2O(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis, biuretarm' hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasser- lösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.5.Typbezeichnung:NP-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + P205)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P2O5
  • Biuret Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches P2O5(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5


C.2.6.Typbezeichnung:NP-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges, Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N +P205)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
    • 5 % P2O5

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichem sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches P2O5(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5


C.2.7.Typbezeichnung:NP-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von NährstoffenStoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + P2O5)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P205
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung. Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben


C.2.8Typbezeichnung:NP-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + P2O5)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
      Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein
    • 5 % P2O5

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzu- gefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben"


C.2.9Typbezeichnung:NK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 % (N + K20)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % K2O
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches K20(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.10Typbezeichnung:NK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 % (N + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
    • 5 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches K2O(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.11Typbezeichnung:NK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % K2O
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches K2O(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.12Typbezeichnung:NK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein
    • 5 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches K2O(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.13Typbezeichnung:PK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (P205 + IC20)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 5 % P2O5, 5 % K2O
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
Wasserlösliches P2O5Wasserlösliches K2OWasserlösliches P2O5(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.14Typbezeichnung:PK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 5 % P2O5, 5 % IC20
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncit- ratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

Wasserlösliches K20Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilauf- geschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden"


D. Mineralische Sekundärnährstoffdünger 20

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur Typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
123456
1CalciumsulfatNatur- oder Industrieprodukt, das Calciumsulfat in verschiedenen Hydrationsgraden enthält25 % CaO
35 % SO3
Calcium und Schwefel, bewertet als Gesamt-CaO und - SO3

Mahlfeinheit:

  • Durchgang von mindestens 80 % durch ein Sieb mit 2 mm Maschenweite;
  • Durchgang von mindestens 99 % durch ein Sieb mit 10 mm Maschenweite
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenGesamt- Schwefelsäureanhydrid

Wahlfrei: Gesamt-Calciumoxid

2CalciumchloridlösungAuf chemischem Weg gewonnene Calciumchloridlösung12 % CaO
Calcium bewertet als wasserlösliches CaO
 Calciumoxid

Wahlfrei: für das Besprühen von Pflanzen

2.1CalciumformiatAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumformiat enthält33,6 % CaO
Calcium bewertet als wasserlösliches CaO
56 % Formiat
Calciumoxid Formiat
2.2CalciumformiatflüssigDurch Lösung von Calciumformiat in Wasser gewonnenes Erzeugnis21 % CaO
Calcium bewertet als wasserlösliches CaO
35 % Formiat
Calciumoxid Formiat
2.3Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure

Stand: VO (EU) 2020/1666

Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure enthält, ohne Zusatz organischer Nährstoffe tierischen oder pflanzlichen Ursprungs9 % CaO
Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich
Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich
3Elementarer SchwefelNatur- oder Industrieprodukt98 % S (245 %: SO3)
Schwefel, bewertet als Gesamt- SO3
 Gesamt- Schwefelsäureanhydrid
4KieseritBergbauprodukt, das als Hauptbestandteil Magnesiummonohydrat enthält24 % MgO
45 % SO3
Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5MagnesiumsulfatEnthält Magnesiumsulfat (7 Mole H2O)15 % MgO
28 % SO3
Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5.1MagnesiumsulfatlösungDurch Lösen von industriellem Magnesiumsulfat in Wasser gewonnenes Erzeugnis5 % MgO
10 % SO3
Magnesium und Schwefel, bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid und wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5.2MagnesiumhydroxidAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Magnesiumhydroxid enthält60 % MgO
Mahlfeinheit: mindestens 99 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite
 Gesamt-Magnesiumoxid
5.3MagnesiumhydroxidsuspensionDurch Suspension des Typs 5.2 gewonnenes Erzeugnis24 % MgO Gesamt-Magnesiumoxid
6MagnesiumchloridlösungGewonnen durch Auflösung von industriegefertigtem Magnesiumchlorid13 % MgO
Als wasserlösliches Magnesiumoxid in Wasser bewertetes Magnesium Calciumgehalt höchstens 3 % CaO
 Magnesiumoxid

E. Mineralische Spurennährstoffdünger

Erläuterung:Die nachstehenden Hinweise gelten für den gesamten Teil E.
Hinweis 1:Bei der Angabe des Chelatbildners kann seine Kurzbezeichnung, wie sie in Kapitel E.3 aufgeführt ist, verwendet werden.
Hinweis 2:Ist das Erzeugnis restlos wasserlöslich, so darf es als "löslich" bezeichnet werden.
Hinweis 3:Liegt ein Spurennährstoff in Chelatform vor, so ist der für eine gute Stabilität der Chelatfraktion erforderliche pH-Bereich anzugeben

E.1. Düngemittel, für die nur ein einziger Spurennährstoff anzugeben ist

E.1.1. Bor

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur Typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
123456
1 (a)BorsäureAus einem Borat durch Säureeinwirkung gewonnenes Erzeugnis14 % B, wasserlöslichDie handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Bor (B)
1 (b)NatriumboratAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Natriumborat enthält10 % B, wasserlöslichDie handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Bor (B)
1 (c)CalciumboratAus Kolemanit oder Pandemit gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumborate enthält7 % Gesamtbor

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebkönnen durchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Die handelsüblichen Bezeichnungen hinzugefügt werdenGesamtbor (B)
1 (d)BorethanolaminDurch Reaktion von Borsäure mit einem Aminoethanol gewonnenes Erzeugnis8 % B, wasserlöslich Wasserlösliches Bor (B)
1 (e)BordüngerlösungDurch Auflösen der Typen 1 (a) und/oder 1 (b) und/oder 1 (d) gewonnenes Erzeugnis2 % B, wasserlöslichAus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehenWasserlösliches Bor (B)
1fBordüngersuspensionDurch Suspension der Typen 1a und/oder 1b und/oder 1c und/oder 1d in Wasser gewonnenes Erzeugnis2 % GesamtborAus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehenGesamtbor (B)

Wasserlösliches Bor (B) (falls vorhanden)

E.1.2. Kobalt 12

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur Typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
123456
2 (a)KobaltsalzAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kobaltmineralsalz enthält19 % Co, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Kobalt (Co)
2 (b)CobaltchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Cobalt in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Cobalt, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Cobalts wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar istWasserlösliches Cobalt (Co)
Fakultativ: Gesamtcobalt (Co), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Cobalt (Co), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
2cKobaltdüngerlösungWässrige Lösung von Typ 2a und/oder Typ 2b oder 2d2 % Co, wasserlöslich

Werden Typen 2a und 2d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Co betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Kobalt (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist, falls vorhanden.

Wasserlösliches Kobalt (Co)

Kobalt (Co) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Kobalt (Co), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Kobalt (Co) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

2dKobaltkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kobalt enthält5 % wasserlösliches Kobalt, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kobalt betragen muss.Aus der Bezeichnung muss der Name eines zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.Wasserlösliches Kobalt (Co) Gesamt-Kobalt (Co) in Komplexform

E.1.3. Kupfer 12

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur Typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehalte zuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
123456
3 (a)KupfersalzAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kupfermineralsalz enthält20 % Cu, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Kupfer (Cu)
3 (b)KupferoxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxid enthält70 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

 Gesamtkupfer (Cu)
3 (c)KupferhydroxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferhydroxid enthält45 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

 Gesamtkupfer (Cu)
3 (d)KupferchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Kupfer in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Kupfer, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Kup- fers wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar istWasserlösliches Kupfer (Cu)
Fakultativ: Gesamtkupfer (Cu), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
3 (e)Düngemittel auf KupferbasisDurch Mischen der Typen 3 (a) und/oder 3 (b) und/oder 3 (c) und/oder nur einer Verbindung des Typs 3 (d) und ggf. mit einem Trägerstoff ohne Nährwert und ohne toxische Wirkung gewonnenes Erzeugnis5 % GesamtkupferAus der Bezeichnung muss hervorgehen:

(1) Name der (die) Kupferbestandteil(e)

(2) Name der Chelatbildner (falls vorhanden)

Gesamtkupfer (Cu)

Wasserlösliches Kupfer (Cu), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtkupfers ausmacht

Anteil in Chelatform (Cu) (falls vorhanden)

3fKupferdüngerlösungWässrige Lösung von Typ 3a und/oder Typ 3d oder 3i2 % Cu, wasserlöslich

Werden Typen 3a und 3i gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Cu betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,
oder
Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Kupfer (Cu)

Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nch einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Kupfer (Cu), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Kupfer (Cu), durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

3 (g)KupferoxychloridAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxychlorid enthält (Cu2Cl(OH)3)50 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

 Gesamtkupfer (Cu)
3hKupferdüngersus- pensionDurch Suspension von Typ 3a und/oder 3b und/oder 3c und/oder 3d und/oder 3g in Wasser gewonnenes Erzeugnis17 % GesamtkupferAus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) Name des Anions/der Anione, falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Kupfer (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist.

Gesamt-Kupfer (Cu)

Wasserlösliches Kupfer (Cu), falls vorhanden

Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

3iKupferkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kupfer enthält5 % wasserlösliches Kupfer, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kupfers betragen muss.rAus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.Wasserlösliches Kupfer (Cu) Gesamtkupfer (Cu) in Komplexform

E.1.4. Eisen 12

Nr.Typen-
bezeichnung
Hinweise auf Art
der Gewinnung und
Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise zur
Typenbezeichnung
Nährstoffe, deren Gehalte
zuzusichern sind
Nährstoffformen und
-löslichkeiten
Sonstige Kriterien
123456
4aEisensalzAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Eisenmineralsalz enthält12 % Fe, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Eisen (Fe)
4bEisenchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Eisen in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Eisen, wasserlöslich; Anteil in Chelatform mindestens 80 %, mindestens 50 % des wasserlöslichen Eisens werden durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar istWasserlösliches Eisen (Fe)
Fakultativ:Gesamteisen(Fe),chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Eisen (Fe), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
4cEisendüngerlösungWässrige Lösung von Typ 4a und/oder Typ 4b oder 4d2 % Fe, wasserlöslich

Werden Typen 4a und 4d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Fe betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/die mineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Eisen (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Eisen (Fe)

Eisen (Fe) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Eisen (Fe), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Eisen (Fe) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

4dEisenkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Eisen enthält5 % wasserlösliches Eisen, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Eisens betragen muss.Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.Wasserlösliches Eisen (Fe) Gesamt- Eisen (Fe) in Komplexform

E.1.5. Mangan 12

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur Typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
123456
5 (a)MangansalzAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Manganmineralsalz (Mn II) enthält17 % Mn, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das assoziierte Anion hervorgehenWasserlösliches Mangan (Mn)
5 (b)ManganchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Mangan in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Mangan, wasserlöslich; min- destens 80 % des wasserlöslichen Mangans wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar istWasserlösliches Mangan (Mn)
Fakultativ: Gesamtmangan (Mn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
5 (c)ManganoxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Manganoxide enthält40 % Gesamtmangan

Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

 Gesamtmangan (Mn)
5 (d)MangandüngerDurch Mischen der Typen 5 (a) und 5 (c) gewonnenes Erzeugnis17 % GesamtmanganAus der Bezeichnung muss der Name der Manganbestandteile hervorgehenGesamtmangan (Mn)

Wasserlösliches Mangan (Mn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtmangans ausmacht

5eMangandüngerlösungWässrige Lösung von Typ 5a und/oder Typ 5b oder 5g2 % Mn, wasserlöslich

Werden Typen 5a und 5g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Mn betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/die mineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Mangan(falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Mangan (Mn)

Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Mangan (Mn), durch einen zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Mangan (Mn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

5fMangandüngersus- pensionDurch Suspension von Typ 5a und/oder 5b und/oder 5c in Wasser gewonnenes Erzeugnis17 % Gesamt-ManganAus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) Name des Anions/der Anione, falls vorhanden,

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Mangan(falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist.

Gesamt-Mangan (Mn)

Wasserlösliches Mangan (Mn), falls vorhanden

Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

5gMangankomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Mangan enthält5 % wasserlösliches Mangan, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Mangans betragen muss.Name des zugelassenen Komplexbildners,

der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Mangan (Mn) Gesamtmangan (Mn), in Komplexform

E.1.6. Molybdän

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur Typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
123456
6 (a)NatriummolybdatAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriummolybdat enthält35 % Mo, wasserlöslich Wasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (b)AmmoniummolybdatAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniummolybdat enthält50 % Mo, wasserlöslich Wasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (c)MolybdändüngerDurch Mischen der Typen 6 (a) und 6 (b) gewonnenes Erzeugnis35 % Mo, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss der Name der Molybdänbestandteile hervorgehenWasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (d)MolybdändüngerlösungDurch Auflösung der Typen 6 (a) und/oder eines der Typen 6 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis3 % Mo, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss der (müssen die) Molybdänbestandteil(e) hervorgehenWasserlösliches Molybdän (Mo)

E.1.7. Zink 12

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur Typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
123456
7 (a)ZinksalzAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Zinkmineralsalz enthält15 % Zn, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Zink (Zn)
7 (b)ZinkchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Zink in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner/zu- gelassenen Chelatbildnern enthält5 % Zink, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks wirddurch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar istWasserlösliches Zink (Zn)
Fakultativ: Gesamtzink (Zn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
7 (c)ZinkoxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Zinkoxid enthält70 % Gesamtzink

Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

 Gesamtzink (Zn)
7 (d)ZinkdüngerDurch Mischen der Typen 7 (a) und 7 (c) gewonnenes Erzeugnis30 % GesamtzinkAus der Bezeichnung muss der Name der Zinkbestandteile hervorgehenGesamtzink (Zn)

Wasserlösliches Zink (Zn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtzinks (Zn) ausmacht

7eZinkdüngerlösungWässrige Lösung von Typ7a und/oder 7b oder 7g2 % Zn, wasserlöslich

Werden Typen 7a und 7g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Zinks betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Zink (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Zink (Zn)

Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1% wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Zink (Zn), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamtzink (Zn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

7 (f)ZinkdüngersuspensionDurch Suspension von Typ 7 (a) und/ oder 7 (c) und/oder der Typen 7 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis20 % GesamtzinkAus der Bezeichnung muss hervorgehen:
  1. Name des Anions/der Anione;
  2. Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
Gesamtzink (Zn)
Wasserlösliches Zink (Zn) (falls vorhanden)
Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
7gZinkkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Zink enthält5 % wasserlösliches Zink, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks betragen mussName eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.Wasserlösliches Zink (Zn) Gesamtzink (Zn) in Komplexform
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