umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel (4)
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C.2. Flüssige Mehrnährstoffdünger 14
C.2.1. | Typenbezeichnung: | NPK-Düngerlösung |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniumstickstoff (4) Carbamidstickstoff | Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis "biuretarm"hinzugefügt werden | Wasserlösliches P2O5 |
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C.2.2. | Typbezeichnung: | NPK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff (5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff | Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff (4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden | Wasserlösliches P2O5 | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe, chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.3. | Typbezeichnung: | NPK-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension in Wasser als auch als Lösung vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff | (1) Wasserlösliches P2O5
(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5 (3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden | Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben (2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.4. | Typbezeichnung: | NPK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff (5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff | (1) Wasserlösliches P2O5
(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5 (3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff (4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis, biuretarm' hinzugefügt werden | Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
(1) Wird nicht 2 % wasser- lösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben (2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.5. | Typbezeichnung: | NP-Düngerlösung | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff | Wasserlösliches P2O5 | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden | Wasserlösliches P2O5 |
C.2.6. | Typbezeichnung: | NP-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges, Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichem sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff (5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff | Wasserlösliches P2O5 | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden (3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff (4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden | Wasserlösliches P2O5 |
C.2.7. | Typbezeichnung: | NP-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen | Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | |||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung. Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff | (1) Wasserlösliches P2O5
(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5 (3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5 | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden (3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden | Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben (2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben |
C.2.8 | Typbezeichnung: | NP-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff (5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff | (1) Wasserlösliches P2O5
(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5 (3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5 | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden. (3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff (4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzu- gefügt werden | Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben (2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben" |
C.2.9 | Typbezeichnung: | NK-Düngerlösung | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff | Wasserlösliches K20 | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden (3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.10 | Typbezeichnung: | NK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff (5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden (3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff (4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.11 | Typbezeichnung: | NK-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden (3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.12 | Typbezeichnung: | NK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Gesamtstickstoff
(2) Nitratstickstoff (3) Ammoniakstickstoff (4) Carbamidstickstoff (5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff | Wasserlösliches K2O | (1) Gesamtstickstoff
(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden (3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff (4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.13 | Typbezeichnung: | PK-Düngerlösung | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | Wasserlösliches P2O5 | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden |
C.2.14 | Typbezeichnung: | PK-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse | ||||||
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
(1) Wasserlösliches P2O5
(2) Neutralammoncit- ratlösliches P2O5 (3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K20 | Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilauf- geschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben (2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben | (1) Wasserlösliches Kaliumoxid
(2) Die Angabe ,chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet (3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden" |
D. Mineralische Sekundärnährstoffdünger 20
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehaltezuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Calciumsulfat | Natur- oder Industrieprodukt, das Calciumsulfat in verschiedenen Hydrationsgraden enthält | 25 % CaO 35 % SO3 Calcium und Schwefel, bewertet als Gesamt-CaO und - SO3 Mahlfeinheit:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Gesamt- Schwefelsäureanhydrid
Wahlfrei: Gesamt-Calciumoxid |
2 | Calciumchloridlösung | Auf chemischem Weg gewonnene Calciumchloridlösung | 12 % CaO Calcium bewertet als wasserlösliches CaO | Calciumoxid
Wahlfrei: für das Besprühen von Pflanzen | |
2.1 | Calciumformiat | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumformiat enthält | 33,6 % CaO Calcium bewertet als wasserlösliches CaO 56 % Formiat | Calciumoxid Formiat | |
2.2 | Calciumformiatflüssig | Durch Lösung von Calciumformiat in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 21 % CaO Calcium bewertet als wasserlösliches CaO 35 % Formiat | Calciumoxid Formiat | |
2.3 | Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure
Stand: VO (EU) 2020/1666 | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure enthält, ohne Zusatz organischer Nährstoffe tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | 9 % CaO Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich | Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich | |
3 | Elementarer Schwefel | Natur- oder Industrieprodukt | 98 % S (245 %: SO3) Schwefel, bewertet als Gesamt- SO3 | Gesamt- Schwefelsäureanhydrid | |
4 | Kieserit | Bergbauprodukt, das als Hauptbestandteil Magnesiummonohydrat enthält | 24 % MgO 45 % SO3 Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Magnesiumoxid
Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid |
5 | Magnesiumsulfat | Enthält Magnesiumsulfat (7 Mole H2O) | 15 % MgO 28 % SO3 Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Magnesiumoxid
Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid |
5.1 | Magnesiumsulfatlösung | Durch Lösen von industriellem Magnesiumsulfat in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 5 % MgO 10 % SO3 Magnesium und Schwefel, bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid und wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Magnesiumoxid
Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid |
5.2 | Magnesiumhydroxid | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Magnesiumhydroxid enthält | 60 % MgO Mahlfeinheit: mindestens 99 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamt-Magnesiumoxid | |
5.3 | Magnesiumhydroxidsuspension | Durch Suspension des Typs 5.2 gewonnenes Erzeugnis | 24 % MgO | Gesamt-Magnesiumoxid | |
6 | Magnesiumchloridlösung | Gewonnen durch Auflösung von industriegefertigtem Magnesiumchlorid | 13 % MgO Als wasserlösliches Magnesiumoxid in Wasser bewertetes Magnesium Calciumgehalt höchstens 3 % CaO | Magnesiumoxid |
E. Mineralische Spurennährstoffdünger
Erläuterung: | Die nachstehenden Hinweise gelten für den gesamten Teil E. |
Hinweis 1: | Bei der Angabe des Chelatbildners kann seine Kurzbezeichnung, wie sie in Kapitel E.3 aufgeführt ist, verwendet werden. |
Hinweis 2: | Ist das Erzeugnis restlos wasserlöslich, so darf es als "löslich" bezeichnet werden. |
Hinweis 3: | Liegt ein Spurennährstoff in Chelatform vor, so ist der für eine gute Stabilität der Chelatfraktion erforderliche pH-Bereich anzugeben |
E.1. Düngemittel, für die nur ein einziger Spurennährstoff anzugeben ist
E.1.1. Bor
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehaltezuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 (a) | Borsäure | Aus einem Borat durch Säureeinwirkung gewonnenes Erzeugnis | 14 % B, wasserlöslich | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Bor (B) |
1 (b) | Natriumborat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Natriumborat enthält | 10 % B, wasserlöslich | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Bor (B) |
1 (c) | Calciumborat | Aus Kolemanit oder Pandemit gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumborate enthält | 7 % Gesamtbor
Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebkönnen durchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Die handelsüblichen Bezeichnungen hinzugefügt werden | Gesamtbor (B) |
1 (d) | Borethanolamin | Durch Reaktion von Borsäure mit einem Aminoethanol gewonnenes Erzeugnis | 8 % B, wasserlöslich | Wasserlösliches Bor (B) | |
1 (e) | Bordüngerlösung | Durch Auflösen der Typen 1 (a) und/oder 1 (b) und/oder 1 (d) gewonnenes Erzeugnis | 2 % B, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehen | Wasserlösliches Bor (B) |
1f | Bordüngersuspension | Durch Suspension der Typen 1a und/oder 1b und/oder 1c und/oder 1d in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 2 % Gesamtbor | Aus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehen | Gesamtbor (B)
Wasserlösliches Bor (B) (falls vorhanden) |
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehaltezuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
2 (a) | Kobaltsalz | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kobaltmineralsalz enthält | 19 % Co, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Kobalt (Co) |
2 (b) | Cobaltchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Cobalt in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Cobalt, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Cobalts wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Cobalt (Co) Fakultativ: Gesamtcobalt (Co), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Cobalt (Co), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
2c | Kobaltdüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 2a und/oder Typ 2b oder 2d | 2 % Co, wasserlöslich
Werden Typen 2a und 2d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Co betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden; | Wasserlösliches Kobalt (Co)
Kobalt (Co) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Kobalt (Co), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Kobalt (Co) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
2d | Kobaltkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kobalt enthält | 5 % wasserlösliches Kobalt, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kobalt betragen muss. | Aus der Bezeichnung muss der Name eines zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Kobalt (Co) Gesamt-Kobalt (Co) in Komplexform |
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
3 (a) | Kupfersalz | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kupfermineralsalz enthält | 20 % Cu, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Kupfer (Cu) |
3 (b) | Kupferoxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxid enthält | 70 % Gesamtkupfer
Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtkupfer (Cu) | |
3 (c) | Kupferhydroxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferhydroxid enthält | 45 % Gesamtkupfer
Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtkupfer (Cu) | |
3 (d) | Kupferchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Kupfer in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Kupfer, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Kup- fers wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Kupfer (Cu) Fakultativ: Gesamtkupfer (Cu), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
3 (e) | Düngemittel auf Kupferbasis | Durch Mischen der Typen 3 (a) und/oder 3 (b) und/oder 3 (c) und/oder nur einer Verbindung des Typs 3 (d) und ggf. mit einem Trägerstoff ohne Nährwert und ohne toxische Wirkung gewonnenes Erzeugnis | 5 % Gesamtkupfer | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
(1) Name der (die) Kupferbestandteil(e) (2) Name der Chelatbildner (falls vorhanden) | Gesamtkupfer (Cu)
Wasserlösliches Kupfer (Cu), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtkupfers ausmacht Anteil in Chelatform (Cu) (falls vorhanden) |
3f | Kupferdüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 3a und/oder Typ 3d oder 3i | 2 % Cu, wasserlöslich
Werden Typen 3a und 3i gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Cu betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden; | Wasserlösliches Kupfer (Cu)
Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nch einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Kupfer (Cu), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Kupfer (Cu), durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
3 (g) | Kupferoxychlorid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxychlorid enthält (Cu2Cl(OH)3) | 50 % Gesamtkupfer
Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtkupfer (Cu) | |
3h | Kupferdüngersus- pension | Durch Suspension von Typ 3a und/oder 3b und/oder 3c und/oder 3d und/oder 3g in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 17 % Gesamtkupfer | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) Name des Anions/der Anione, falls vorhanden; | Gesamt-Kupfer (Cu)
Wasserlösliches Kupfer (Cu), falls vorhanden Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
3i | Kupferkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kupfer enthält | 5 % wasserlösliches Kupfer, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kupfers betragen muss.r | Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Kupfer (Cu) Gesamtkupfer (Cu) in Komplexform |
Nr. | Typen- bezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
4a | Eisensalz | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Eisenmineralsalz enthält | 12 % Fe, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Eisen (Fe) |
4b | Eisenchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Eisen in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Eisen, wasserlöslich; Anteil in Chelatform mindestens 80 %, mindestens 50 % des wasserlöslichen Eisens werden durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Eisen (Fe) Fakultativ:Gesamteisen(Fe),chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Eisen (Fe), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
4c | Eisendüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 4a und/oder Typ 4b oder 4d | 2 % Fe, wasserlöslich
Werden Typen 4a und 4d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Fe betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/die mineralische(n) Anion(e),falls vorhanden; | Wasserlösliches Eisen (Fe)
Eisen (Fe) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Eisen (Fe), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Eisen (Fe) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
4d | Eisenkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Eisen enthält | 5 % wasserlösliches Eisen, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Eisens betragen muss. | Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Eisen (Fe) Gesamt- Eisen (Fe) in Komplexform |
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehaltezuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
5 (a) | Mangansalz | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Manganmineralsalz (Mn II) enthält | 17 % Mn, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das assoziierte Anion hervorgehen | Wasserlösliches Mangan (Mn) |
5 (b) | Manganchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Mangan in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Mangan, wasserlöslich; min- destens 80 % des wasserlöslichen Mangans wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Mangan (Mn) Fakultativ: Gesamtmangan (Mn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
5 (c) | Manganoxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Manganoxide enthält | 40 % Gesamtmangan
Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtmangan (Mn) | |
5 (d) | Mangandünger | Durch Mischen der Typen 5 (a) und 5 (c) gewonnenes Erzeugnis | 17 % Gesamtmangan | Aus der Bezeichnung muss der Name der Manganbestandteile hervorgehen | Gesamtmangan (Mn)
Wasserlösliches Mangan (Mn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtmangans ausmacht |
5e | Mangandüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 5a und/oder Typ 5b oder 5g | 2 % Mn, wasserlöslich
Werden Typen 5a und 5g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Mn betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/die mineralische(n) Anion(e),falls vorhanden; | Wasserlösliches Mangan (Mn)
Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Mangan (Mn), durch einen zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Mangan (Mn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
5f | Mangandüngersus- pension | Durch Suspension von Typ 5a und/oder 5b und/oder 5c in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 17 % Gesamt-Mangan | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) Name des Anions/der Anione, falls vorhanden, | Gesamt-Mangan (Mn)
Wasserlösliches Mangan (Mn), falls vorhanden Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
5g | Mangankomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Mangan enthält | 5 % wasserlösliches Mangan, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Mangans betragen muss. | Name des zugelassenen Komplexbildners,
der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Mangan (Mn) Gesamtmangan (Mn), in Komplexform |
E.1.6. Molybdän
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehaltezuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
6 (a) | Natriummolybdat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriummolybdat enthält | 35 % Mo, wasserlöslich | Wasserlösliches Molybdän (Mo) | |
6 (b) | Ammoniummolybdat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniummolybdat enthält | 50 % Mo, wasserlöslich | Wasserlösliches Molybdän (Mo) | |
6 (c) | Molybdändünger | Durch Mischen der Typen 6 (a) und 6 (b) gewonnenes Erzeugnis | 35 % Mo, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss der Name der Molybdänbestandteile hervorgehen | Wasserlösliches Molybdän (Mo) |
6 (d) | Molybdändüngerlösung | Durch Auflösung der Typen 6 (a) und/oder eines der Typen 6 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 3 % Mo, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss der (müssen die) Molybdänbestandteil(e) hervorgehen | Wasserlösliches Molybdän (Mo) |
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehaltezuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
7 (a) | Zinksalz | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Zinkmineralsalz enthält | 15 % Zn, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Zink (Zn) |
7 (b) | Zinkchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Zink in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner/zu- gelassenen Chelatbildnern enthält | 5 % Zink, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks wirddurch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Zink (Zn) Fakultativ: Gesamtzink (Zn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
7 (c) | Zinkoxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Zinkoxid enthält | 70 % Gesamtzink
Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtzink (Zn) | |
7 (d) | Zinkdünger | Durch Mischen der Typen 7 (a) und 7 (c) gewonnenes Erzeugnis | 30 % Gesamtzink | Aus der Bezeichnung muss der Name der Zinkbestandteile hervorgehen | Gesamtzink (Zn)
Wasserlösliches Zink (Zn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtzinks (Zn) ausmacht |
7e | Zinkdüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ7a und/oder 7b oder 7g | 2 % Zn, wasserlöslich
Werden Typen 7a und 7g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Zinks betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden; | Wasserlösliches Zink (Zn)
Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1% wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Zink (Zn), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamtzink (Zn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
7 (f) | Zinkdüngersuspension | Durch Suspension von Typ 7 (a) und/ oder 7 (c) und/oder der Typen 7 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 20 % Gesamtzink | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Gesamtzink (Zn) Wasserlösliches Zink (Zn) (falls vorhanden) Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
7g | Zinkkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Zink enthält | 5 % wasserlösliches Zink, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks betragen muss | Name eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Zink (Zn) Gesamtzink (Zn) in Komplexform |
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