Entsch. 2006/766/EG
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Artikel 1 Einfuhren von Muscheln, Manteltieren, Stachelhäutern und Meeresschnecken
Artikel 2 Einfuhren von Fischereierzeugnissen
Artikel 3 Aufhebung
Anhang I Liste der Drittländer, aus denen Einfuhren von lebenden, gekühlten, tiefgefrorenen oder verarbeiteten Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken zum menschlichen Verzehr zulässig sind
Anhang II Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete, aus denen Einfuhren von Fischereierzeugnissen zum menschlichen Verzehr zulässig sind, ausgenommen diejenigen, die durch Anhang I dieser Entscheidung abgedeckt sind