Regelwerk, EU 2006

Entsch. 2006/766/EG
- Inhalt =>

Artikel 1 Einfuhren von Muscheln, Manteltieren, Stachelhäutern und Meeresschnecken

Artikel 2 Einfuhren von Fischereierzeugnissen

Artikel 3 Aufhebung

Artikel 4

Anhang I Liste der Drittländer, aus denen Einfuhren von lebenden, gekühlten, tiefgefrorenen oder verarbeiteten Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken zum menschlichen Verzehr zulässig sind

Anhang II Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete, aus denen Einfuhren von Fischereierzeugnissen zum menschlichen Verzehr zulässig sind, ausgenommen diejenigen, die durch Anhang I dieser Entscheidung abgedeckt sind