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Regelwerk, EU 2007, Lebensmittel Futtermittel

Verordnung (EG) Nr. 1500/2007 der Kommission vom 18. Dezember 2007 zur Zulassung eines neuen Verwendungszwecks von 6-Phytase EC 3.1.3.26 (Ronozyme) als Futtermittelzusatzstoff

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 333 vom 19.12.2007 S. 54;
VO (EU) 171/2011 - ABl. Nr. L 49 vom 24.02.2011 S. 11 aufgehoben)



aufgehoben gemäß Art. 3 der VO (EU) 171/2011 - Inkrafttreten

Anm.:  s. Liste der VO'en - Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2) Es wurde ein Antrag auf Zulassung der im Anhang zu dieser Verordnung beschriebenen Zubereitung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgelegt. Diesem Antrag waren die in Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag bezieht sich auf die Zulassung eines neuen Verwendungszwecks der in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" einzuordnenden Zubereitung von 6-Phytase EC 3.1.3.26 (Ronozyme) aus Aspergillus oryzae (DSM 14223) als Futtermittelzusatzstoff für Enten.

(4) Die Verwendung der Zubereitung von 6-Phytase EC 3.1.3.26 aus Aspergillus oryzae (DSM 14223) wurde bereits unbefristet zugelassen für Masthühner, Legehennen, Masttruthühner, Ferkel, Mastschweine und Sauen durch die Verordnung (EG) Nr. 255/2005 der Kommission 2 sowie vorläufig für Salmoniden durch die Verordnung (EG) Nr. 521/2005 der Kommission 3.

(5) Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Enten wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ("die Behörde") kam in ihrem Gutachten vom 10. Juli 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung von 6-Phytase EC 3.1.3.26 (Ronozyme) aus Aspergillus oryzae (DSM 14223) sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt 4. Ferner schloss sie, dass die Zubereitung keine anderweitigen Risiken aufweist, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung für diese weitere Tierkategorie ausschließen würden. Laut diesem Gutachten fördert die Verwendung dieser Zubereitung die Verdaulichkeit der Futtermittel. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Außerdem hat die Behörde den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hatte.

(6) Die Bewertung der Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und der Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. Dezember 2007


1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission (ABl. Nr. L 59 vom 05.03.2005 S. 8).
2) ABl. Nr. L 45 vom 16.02.2005 S. 3.
3) ABl. Nr. L 84 vom 02.04.2005 S. 3. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1812/2005 (ABl. Nr. L 291 vom 05.11.2005 S. 18).
4) Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP) über die Sicherheit und Wirksamkeit des Enzympräparats Ronozyme P5000 (CT) und Ronozyme P20000 (L) (6-Phytase) als Futterzusatzstoff für Enten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003. Angenommen am 10. Juli 2007, The EFSA-Journal (2007) 519, S. 1-8.

.

 Anhang
Kennnummer
des Zusatzstoffs
Name des
Zulassungs-
inhabers
Zusatzstoff
(Handelsbezeichnung)
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder
Tierkategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige BestimmungenGeltungsdauer
der Zulassung
Einheiten der
Aktivität/kg
Alleinfuttermittel
mit einem
Feuchtigkeits-
gehalt von 12%
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer.
4a1614(i)DSM
Nutritional
Products Ltd
6-Phytase EC 3.1.3.26

(Bio-Feed Phytase CT 2X/Ronozyme P5000 (CT) und Bio-Feed Phytase L 4X/Ronozyme P20000 (L)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Zubereitung von 6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 14223) mit einer Mindestaktivität von:

gecoated: 5.000 FYT 1/g
flüssig: 20.000 FYT/ml

Charakterisierung des Wirkstoffs:
6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 14223)

Analysemethode 2
Colorimetrisches Verfahren, beruhend auf der Reaktion von Vanadomolybdat mit anorganischem Phosphat, das aus der Wirkung von 6-Phytase auf phytathaltiges Substrat (Natriumphytat) bei einem pH-Wert von 5,5 und 37 °C entsteht.

Enten-250-1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit die und Pelletierstabilität anzugeben.
2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel:
500-1.000 FYT/kg
3. Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit mehr als 0,25 % phytingebundenem Phosphor
8.1.2018
1) FYT ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Phosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 T aus Natrium-Phytat freisetzt.
2) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: wwwdrmm.jrc.be/crlfeed-additives
UWS Umweltmanagement GmbHENDE