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Regelwerk, EU 2008, Lebensmittel - EU Bund
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Richtlinie 2008/60/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 zur Festlegung spezifischer Kriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 158 vom 18.06.2008 S. 17, ber. L 202 S. 74;
RL 2010/37/EU - ABl. Nr. L 152 vom 18.06.2010 S. 12;
VO (EU) 231/2012 - ABl. Nr. L 83 vom 22.03.2012 S. 1 Inkrafttreten Gültig Übergangsbestimmungen aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt zum 01.12.2012 gem. Art. 2 der VO (EU) Nr. 231/2012 - Inkrafttreten Gültig Übergangsbestimmungen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/107/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 95/31/EG der Kommission vom 5. Juli 1995 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen 2, ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden 3. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.

(2) Für alle in der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen 4, aufgeführten Süßungsmittel sind Reinheitskriterien festzulegen.

(3) Die im durch den gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) verfassten Codex Alimentarius für Süßungsmittel festgelegten Spezifikationen und Analysemethoden sollten berücksichtigt werden.

(4) Lebensmittelzusatzstoffe, die in Verfahren oder mit Ausgangsstoffen hergestellt werden, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses beurteilt worden sind, oder von denen, die in dieser Richtlinie aufgeführt sind, sollten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit mit besonderem Hinweis auf die Reinheitskriterien zur Beurteilung der Sicherheit vorgelegt werden.

(5) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.

(6) Diese Richtlinie sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und für die Anwendung der in Anhang II Teil B aufgeführten Richtlinien unberührt lassen

- hat folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/107/EWG genannten Reinheitskriterien für die in der Richtlinie 94/35/EG erwähnten Süßungsmittel sind in Anhang I der vorliegenden Richtlinie aufgeführt.

Artikel 2

Die Richtlinie 95/31/EG, in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Richtlinien, wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang II Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 17. Juni 2008

_________
1) ABl. L 40 vom 11.02.1989 S. 27. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).
2) ABl. L 178 vom 28.07.1995 S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/128/EG (ABl. L 346 vom 09.12.2006 S. 6).
3) Siehe Anhang II Teil A.
4) ABl. L 237 vom 10.09.1994 S. 3. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/52/EG (ABl. L 204 vom 26.07.2006 S. 10).

.

Anhang I


E 420 (i) - SORBIT

SynonymeD-Glucit, D-Sorbitol
Definition 
 Chemische BezeichnungD-Glucitol
EINECS200-061-5
Chemische FormelC6H14O6
Relative Molekülmasse182,17
GehaltEnthält nicht weniger als 97,0 % Zuckeralkohole und nicht weniger als 91,0 % D-Sorbit, bezogen auf die Trockenmasse

Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der Strukturformel CH2 OH-(CHOH)n-CH2 OH, bei der "n" eine ganze Zahl ist

BeschreibungFlockiges oder körniges, weißes, hygroskopisches, kristallines Pulver mit süßem Geschmack
Merkmale 
 A. LöslichkeitIn Wasser sehr gut löslich; in Ethanol schwer löslich
B. Schmelzbereich88 °C-102 °C
C. Sorbitmonobenzylidenderivate5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd und 1 ml Salzsäure werden gemischt und maschinell geschüttelt, bis Kristalle auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der Rückstand mit 5ml Methanol/Wasser 1:2 gewaschen. Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen zwischen 173 °C und 179 °C
Reinheit 
 WassergehaltNicht mehr als 1 % (Karl-Fischer-Verfahren)
SulfatascheNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse
Reduzierende ZuckerNicht mehr als 0,3 %, bezogen auf die Trockenmasse
GesamtzuckerNicht mehr als 1 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse
ChlorideNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SulfateNicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
NickelNicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

E 420 (ii) - SORBITSIRUP

SynonymeD-Glucitsirup
Definition 
 Chemische BezeichnungSorbitsirup, der durch Hydrierung von Glucosesirup entsteht, setzt sich aus D-Sorbit, D-Mannit und hydrierten Sacchariden zusammen

Die Nicht-D-Sorbit-Anteile setzen sich vorwiegend aus hydrierten Oligosacchariden zusammen, die durch Hydrierung von Glucosesirup als Ausgangsmaterial (in diesem Fall kristallisiert der Sirup nicht) erzeugt werden, oder aus Mannit. Kleinere Mengen von Zuckeralkohol, wobei n < 4 ist, können vorhanden sein. Zuckeralkohole sind Verbindungen mit der allgemeinen Formel CH2 OH-(CHOH)n-CH2 OH, bei der "n" eine ganze Zahl ist.

EINECS270-337-8
GehaltEnthält nicht weniger als 69 % feste Substanzen und nicht weniger als 50 % D-Sorbit, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungKlare, farblose, wässrige Lösung mit süßem Geschmack
Merkmale 
 A. LöslichkeitMischbar mit Wasser, Glyzerin und Propan-1,2-diol
B. Sorbitmonobenzylidenderivate5 g Substanz, 7 ml Methanol, 1 ml Benzaldehyd und 1 ml Salzsäure werden gemischt und maschinell geschüttelt, bis Kristalle auftreten. Die Kristalle werden abgesaugt und in 20 ml kochendem Wasser mit 1 g Na-Bikarbonat gelöst. Die heiß filtrierte Lösung wird abgekühlt und kalt abgesaugt, der Rückstand mit 5 ml Methanol/Wasser 1:2 gewaschen. Die luftgetrockneten Kristalle schmelzen zwischen 173 °C und 179 °C
Reinheit 
 WassergehaltNicht mehr als 31 % (Karl-Fischer-Verfahren)
SulfatascheNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse
Reduzierende ZuckerNicht mehr als 0,3 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse
ChlorideNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SulfateNicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
NickelNicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse

E 421 - MANNIT

(I) MANNIT 
SynonymeD-Mannitol
DefinitionGewonnen durch katalytische Hydrierung von glukose- und/oder fruktosehaltigen Kohlehydratlösungen
 Chemische BezeichnungD-Mannitol
EINECS200-711-8
Chemische FormelC6 H14 O6
Molekulargewicht182,2
GehaltMindestens 96,0 % D-Mannitol und höchstens 102 % bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes, geruchloses kristallines Pulver
Merkmale 
 A. LöslichkeitLöslich in Wasser, sehr schwer löslich in Ethanol, praktisch unlöslich in Ether
B. Schmelzbereich164-169 °C
C. DünnschichtchromatographieBesteht Prüfung
D. Spezifische Drehung[a]20 D: + 23 ° zu + 25 ° (Boratlösung)
E. pH-WertZwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung werden mit 10 ml einer 10 %-g/v-Lösung der Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

Reinheit 
 TrocknungsverlustHöchstens 0,3 % (105 °C, 4 Stunden)
Reduzierende ZuckerHöchstens 0,3 % (als Dextrose)
GesamtzuckerHöchstens 1 % (als Dextrose)
SulfatascheHöchstens 0,1 %
ChlorideHöchstens 70 mg/kg
SulfateHöchstens 100 mg/kg
NickelHöchstens 2 mg/kg
BleiHöchstens 1 mg/kg
(II) DURCH FERMENTATION GEWONNENES MANNIT 
SynonymeD-Mannitol
DefinitionGewonnen durch diskontinuierliche Fermentation unter aeroben Bedingungen mit Hilfe einer konventionellen Art der Hefe Zygosaccharomyces rouxii
 Chemische BezeichnungD-Mannitol
EINECS200-711-8
Chemische FormelC6 H14 O6
Molekulargewicht182,2
GehaltMindestens 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes, geruchloses, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. LöslichkeitLöslich in Wasser, sehr schwer löslich in Ethanol, praktisch unlöslich in Ether
B. Schmelzbereich164-169 °C
C. DünnschichtchromatographieBesteht Prüfung
D. Spezifische Drehung[a]20 D: + 23 ° bis + 25 ° (Boratlösung)
E. pH-WertZwischen 5 und 8

0,5 ml einer gesättigten Kaliumchloridlösung werden mit 10 ml einer 10 %-g/v-Lösung der Probe gemischt und dann der pH-Wert gemessen

Reinheit 
 ArabitolHöchstens 0,3 %
TrocknungsverlustHöchstens 0,3 % (105 °C, 4 Stunden)
Reduzierende ZuckerHöchstens 0,3 % (als Dextrose)
GesamtzuckerHöchstens 1 % (als Dextrose)
SulfatascheHöchstens 0,1 %
ChlorideHöchstens 70 mg/kg
SulfateHöchstens 100 mg/kg
BleiHöchstens 1 mg/kg
Aerobe mesophile BakterienHöchstens 103/g
ColiformeFehlen in 10 g
SalmonellaFehlen in 10 g
E. coliFehlen in 10 g
Staphylococcus aureusFehlen in 10 g
Pseudomonas aeruginosaFehlen in 10 g
SchimmelHöchstens 100/g
HefeHöchstens 100/g

E 950 - ACESULFAM-K

SynonymeAcesulfam, Kaliumsalz von 3,4-Didhydro-6-methyl-1,2,3-oxathiazin-4-(3H)-on-2,2-dioxid
Definition 
 Chemische Bezeichnung6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4(3H)-on-2,2-dioxid-Kaliumsalz
EINECS259-715-3
Chemische FormelC4 H4 KNO4 S
Molekulargewicht201,24
GehaltMindestens 99 % von C4 H4 KNO4 S, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungGeruchloses, weißes, kristallines Pulver. Etwa 200-mal so süß wie Saccharose
Merkmale 
 A. LöslichkeitLeicht löslich in Wasser, sehr schwer löslich in Ethanol
B. Ultraviolett-AbsorptionMaximum bei 227 ± 2 nm (10 mg/1 000 ml Wasser)
C. Positive Prüfung auf KaliumBesteht Prüfung (zur Prüfung des Rückstands sind 2 g der Probe zu entzünden)
D. FällungstestEinige Tropfen einer 10 %igen Natriumnitrocobaltat (III)-Lösung werden mit einer Lösung von 0,2 g der Probe in 2 ml Essigsäure und 2 ml Wasser gemischt. Es bildet sich eine gelbe Ausfällung
Reinheit 
 TrocknungsverlustHöchstens 1 % (105 °C, 2 Stunden)
 Organische VerunreinigungenBesteht Prüfung auf 20 mg/kg UV-aktive Bestandteile
 FluoridHöchstens 3 mg/kg
 BleiHöchstens 1 mg/kg

E 951 - ASPARTAM

SynonymeAspartylphenylalaninmethylester
Definition 
 Chemische BezeichnungN-L-a Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester 3-amino-N-(acarboxyphenethyl)-succinamidsäure-N-methylester.
EINECS245-261-3
Chemische FormelC14 H18 N2 O5
Relative Molekülmasse294,31
GehaltNicht weniger als 98 % und nicht mehr als 102 % von C14 H18 N2 O5, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes, geruchloses, kristallines Pulver mit intensiv süßem Geschmack (etwa 200mal so süß wie Saccharose)
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser und Ethanol schwer löslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 4,5 % (105 °C, 4 Stunden)
SulfatascheNicht mehr als 0,2 %, bezogen auf die Trockenmasse
pH-WertZwischen 4,5 und 6,0 (Lösung 1 zu 125)
AbsorptionDie Durchlässigkeit einer 1 %igen Lösung in 2 N-Salzsäure, die unter Verwendung von 2 N-Salzsäure als Bezugsstoff in einer 1-cm-Zelle bei 430 nm mit einem geeigneten Spektrophotometer bestimmt wird, beträgt nicht weniger als 0,95, was einer Absorption von nicht mehr als etwa 0,022 entspricht
Spezifische Drehung[a]D20: + 14,5 bis + 16,5 °, bezogen auf die Trockenmasse

Innerhalb von 30 min nach der Zubereitung der Probelösung 4 %ig in 15 n Ameisensäure zu bestimmen

ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse
5-Benzyl-3,6-dioxo-2-piperazinessigsäureNicht mehr als 1,5 %, bezogen auf die Trockenmasse

E 952 - CYCLOHEXANSULFAMIDSÄURE und ihre Na- und Ca-SALZE

(I) CYCLOHEXYLAMIDSÄURE 
SynonymeCyclohexylsulfaminsäure, Cyclamat, Cylaminsäure
Definition 
 Chemische BezeichnungCyclohexansulfamidsäure, Cyclohexylaminosulfonsäure
EINECS202-898-1
Chemische FormelC6 H13 NO3 S
Relative Molekülmasse179,24
GehaltCyclohexylsulfaminsäure enthält nicht weniger als 98 % und nicht mehr als das Äquivalent von 102 % von C6 H13 NO3 S, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungEin praktisch farbloses, weißes, kristallines Pulver mit süßsaurem Geschmack. Etwa 40mal so süß wie Saccharose
Merkmale 
 A. LöslichkeitIn Wasser und in Ethanol löslich
B. FällungstestEine 2 %ige Lösung ist mit Salzsäure anzusäuern, 1 ml einer annähernd molaren Lösung von Bariumchlorid in Wasser hinzufügen und bei einer eventuell auftretenden Trübung oder Ausfällung zu filtern. Der klaren Lösung ist 1 ml 10 %ige Natriumnitritlösung hinzuzufügen. Es bildet sich eine weiße Ausfällung
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 1 % (105 °C, 1 Stunde)
SelenNicht mehr als 30 mg/kg, ausgedrückt als Selen, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
CyclohexylaminNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
DicyclohexylaminNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
AnilinNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
(II) NATRIUMCYCLAMAT 
SynonymeCyclamat, Natriumsalz der Cyclohexylsulfamidsäure
Definition 
 Chemische BezeichnungNatriumcyclohexansulfamat, Natriumcyclohexylsulfamat
EINECS205-348-9
Chemische FormelC6 H12 NNaO3 S und das Dihydrat C6 H12 NNaO3 S·2H2 O
Relative Molekülmasse201,22, berechnet auf die Trockensubstanz
237,22, berechnet auf das Hydrat
GehaltNicht weniger als 98 % und nicht mehr als 102 %, bezogen auf die Trockensubstanz

Dihydrat: nicht weniger als 84 %, bezogen auf die Trockensubstanz

BeschreibungWeiße, geruchlose Kristalle oder kristallines Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser löslich, in Ethanol praktisch unlöslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 1 % (105 °C, 1 Stunde)

Dihydrat: nicht mehr als 15,2 % (105 °C, 2 Stunden)

SelenNicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse
CyclohexylaminNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
DicyclohexylaminNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
AnilinNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
(III) CALCIUMCYCLAMAT 
SynonymeCyclamat, Calciumsalz der Cyclohexylsulfamidsäure
Definition 
 Chemische BezeichnungCalciumcyclohexansulfamat, Calciumcyclohexylsulfamat
 EINECS205-349-4
 Chemische FormelC12 H24 CaN2 O6 S2 ·2H2 O
 Relative Molekülmasse432,57
 GehaltNicht weniger als 98 % und nicht mehr als 101 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeiße, farblose Kristalle oder kristallines Pulver. Etwa 30mal so süß wie Saccharose
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser löslich, in Ethanol schwer löslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 1 % (105 °C, 1 Stunde)

Dihydrat: Nicht mehr als 8,5 % (140 °C, 4 Stunden)

SelenNicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse
CyclohexylaminNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
DicyclohexylaminNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
AnilinNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

E 953 - ISOMALT

SynonymeHydrierte Isomaltulose, hydrierte Palatinose
Definition 
 Chemische BezeichnungIsomalt ist ein Gemisch hydrierter Mono- und Disaccharide, dessen wichtigste Bestandteile folgende Disaccharide sind:

6-O-±-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit (1,6-GPS) und
1-O-±-D-Glucopyranosyl-D-mannitdihydrat (1,1-GPM)

Chemische Formel6-O-±-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit: C12 H24 O11
1-O-±-D-Glucopyranosyl-D-mannitdihydrat: C12 H24 O11.2H2 O
Relative Molekülmasse6-O-±-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit: 344,32
1-O-±-D-Glucopyranosyl-D-mannitdihydrat: 380,32
GehaltBesteht zu mindestens 98 % aus hydrierten Mono- und Disacchariden und zu mindestens 86 % aus einem Gemisch von 6-O-a-D-Glucopyranosyl-D-Sorbit und 1-O-a-D-Glucopyranosyl-D-mannitdihydrat, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungGeruchlose, weiße, leicht hygroskopische, kristalline Masse
Merkmale 
 A. LöslichkeitIn Wasser löslich, in Ethanol sehr schwach löslich
B. DünnschichtchromatographieNachweis durch Dünnschichtchromatographie mit einer etwa 0,2 mm dünnen Schicht chromatographischen Kieselgels. Die wichtigsten Flecken im Chromatogramm stammen von 1,1-GPM und 1,6-GPS.
Reinheit 
 WasserNicht mehr als 7 % (Karl-Fischer-Verfahren)
SulfatascheNicht mehr als 0,05 %, bezogen auf die Trockensubstanz
D-MannitNicht mehr als 3 %
D-SorbitNicht mehr als 6 %
Reduzierende ZuckerNicht mehr als 0,3 %, ausgedrückt als Glucose, bezogen auf die Trockensubstanz
NickelNicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz
Schwermetalle (als Pb)Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockensubstanz

E 954 - SACCHARIN und seine Na-, K- und Ca-SALZE

I. SACCHARIN 
Definition 
 Chemische Bezeichnung3-Oxo-2,3-dihydrobenzo(d)isothiazol-1,1-dioxid
 EINECS201-321-0
 Chemische FormelC7 H5 NO3 S
 Relative Molekülmasse183,18
 GehaltNicht weniger als 99 % und nicht mehr als 101,0 % von C7 H5 NO3 S, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeiße Kristalle oder weißes, kristallines Pulver, geruchlos oder mit schwachem, aromatischem Geruch, das selbst bei großer Verdünnung einen süßen Geschmack hat. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser schwer löslich, in basischen Lösungen löslich, in Ethanol schwer löslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 1 % (105 °C, 2 Stunden)
Schmelzbereich226 °C-230 °C
SulfatascheNicht mehr als 0,2 %, bezogen auf die Trockenmasse
Benzoesäure und Salizylsäure10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf
o-ToluolsulfonamideNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
p-ToluolsulfonamideNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Benzoesäure-p-SulfonamideNicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Leicht carbonisierbare StoffeKeine
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SelenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
II. SACCHARINNATRIUM 
SynonymeSaccharin, Natriumsalz von Saccharin,
Definition 
 Chemische BezeichnungNatrium-obenzosulfimid Natriumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol

1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxid-Natriumsalzdihydrat

EINECS204-886-1
Chemische FormelC7 H4 NNaO3 S·2H2 O
Relative Molekülmasse241,19
GehaltNicht weniger als 99 % und nicht mehr als 101 % von C7 H4 NNaO3 S, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeiße Kristalle oder weißes, kristallines, effloreszierendes Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch, mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer löslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 15 % (120 °C, 4 Std.)
Benzoesäure und Salizylsäure10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf
o-ToluolsulfonamidNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
p-ToluolsulfonamidNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Benzoesäure-p-SulfonamidNicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Leicht carbonisierbare StoffeKeine
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SelenNicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
III. SACCHARINCALCIUM 
SynonymeSaccharin, Calciumsalz von Saccharin
Definition 
 Chemische BezeichnungCalcium-obenzosulfimid Calciumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol 1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidcalciumsalzhydrat
(2:7)
EINECS229-349-9
Chemische FormelC14 H8 CaN2 O6 S2 ·3½H2 O
Relative Molekülmasse467,48
GehaltMindestens 95 % von C14 H8 CaN2 O6 S2, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeiße Kristalle oder weißes, kristallines Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch, mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose in verdünnten Lösungen
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser leicht löslich, in Ethanol löslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 13,5 % (120 °C, 4 Std.)
Benzoesäure und Salizylsäure10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf
o-ToluolsulfonamidNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
p-ToluolsulfonamidNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Benzoesäure-p-SulfonamidNicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Leicht carbonisierbare StoffeKeine
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SelenNicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
(IV) SACCHARINKALIUM 
SynonymeSaccharin, Kaliumsalz von Saccharin,
Definition 
 Chemische BezeichnungKalium-o-Benzosulfimid, Kaliumsalz von 2,3-Dihydro-3-oxobenzisosulfonazol Kaliumsalz von 1,2-Benzisothiazolin-3-on-1,1-dioxidmonohydrat
EINECS 
Chemische FormelC7 H4 KNO3 S·H2 O
Relative Molekülmasse239,77
GehaltNicht weniger als 99 % und nicht mehr als 101 % von C7 H4 KNO3 S, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeiße Kristalle oder weißes, kristallines Pulver, geruchlos oder mit schwachem Geruch, mit intensivem, süßem Geschmack, selbst in stark verdünnten Lösungen. Etwa 300 bis 500mal so süß wie Saccharose
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser leicht löslich, in Ethanol schwer löslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 8 % (120 °C, 4 Std.)
Benzoesäure und Salizylsäure10 ml einer Lösung 1:20, die zuvor mit 5 Tropfen Essigsäure angesäuert wurde, sind 3 Tropfen einer annähernd molaren Lösung von Eisenchlorid in Wasser hinzuzufügen. Es tritt weder eine Ausfällung noch eine violette Farbe auf
o-ToluolsulfonamidNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
p-ToluolsulfonamidNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Benzoesäure-p-SulfonamidNicht mehr als 25 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Leicht carbonisierbare StoffeKeine
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SelenNicht mehr als 30 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

E 955 - SUCRALOSE

Synonyme4,1',6'-Trichlorogalactosucrose
Definition 
 Chemische Bezeichnung1,6-Dichlor-1,6-dideoxy-2-D-fructofuranosyl-4-chlor-4-deoxy-±-D-galactopyranosid
EINECS259-952-2
Chemische FormelC12 H19 Cl3 O8
Molekulargewicht397,64
GehaltNicht weniger als 98 % und nicht mehr als 102 % C12 H19 Cl3 O8, bezogen auf die Trockenmasse
BeschreibungWeißes bis gebrochen weißes, praktisch geruchloses kristallines Pulver
Merkmale 
 A. LöslichkeitLeicht löslich in Wasser, Methanol und Ethanol

Schwach löslich in Ethylacetat

B. IR-AbsorptionDas Infrarotspektrum der Probe in einer Kaliumbromiddispersion weist relative Maxima bei ähnlichen Wellenzahlen auf wie diejenigen, die im Referenzspektrum unter Verwendung eines Sucralose-Referenzstandards auftreten.
C. DünnschichtchromatographieDer Hauptfleck in der Testlösung besitzt den gleichen Rf-Wert wie der Hauptfleck der Standardlösung A im Test auf andere chlorierte Disaccharide. Diese Standardlösung erhält man durch Auflösung von 1,0 g Sucralose-Referenzstandard in 10 ml Methanol.
D. Spezifische Drehung[a]20 D: + 84,0° bis + 87,5° bezogen auf die Trockenmasse

(10 Gew.-% Lösung)

Reinheit 
 WasserHöchstens 2,0 % (Karl-Fischer-Verfahren)
SulfatascheHöchstens 0,7 %
Sonstige chlorierte DisaccharideNicht mehr als 0,5 %
Chlorierte MonosaccharideNicht mehr als 0,1 %
TriphenylphosphinoxidNicht mehr als 150 mg/kg
MethanolNicht mehr als 0,1 %
BleiNicht mehr als 1 mg/kg

E 957 - THAUMATIN

Synonyme 
Definition 
 Chemische BezeichnungThaumatin wird durch Extraktion mit Wasser gewonnen (pH 2,5-4,0) aus dem Samenmantel der Thaumatococcusdaniellii-Frucht (Benth) und besteht im wesentlichen aus den Proteinen Thaumatin I und Thaumatin II sowie geringen Mengen von Derivaten der pflanzlichen Bestandteile des Ausgangsmaterials
EINECS258-822-2
Chemische FormelPolypeptid von 207 Aminosäuren
Relative MolekülmasseThaumatin I 22209
Thaumatin II 22293
GehaltNicht weniger als 16 % Stickstoff, bezogen auf die Trockensubstanz, was nicht weniger als 94 % Proteine (N × 5,8) entspricht.
BeschreibungGeruchloses, cremefarbiges Pulver mit intensiv süßem Geschmack.
Etwa 2.000 bis 3.000mal so süß wie Saccharose.
Merkmale 
 LöslichkeitIn Wasser gut löslich, in Azeton nicht löslich
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 9 % (105 °C bis zum konstanten Gewicht)
KohlenhydrateNicht mehr als 3,0 %, bezogen auf die Trockenmasse
SulfatascheNicht mehr als 2,0 %, bezogen auf die Trockenmasse
AluminiumNicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
Mikrobiologische KriterienGesamtzahl von aeroben Bakterien: höchstens 1.000/g Escherichia
Coli: in 1 g nicht nachweisbar

E 959 - NEOHESPERIDIN DC

SynonymeNeohesperidindihydrochalcon, NHDC, Hesperetin, Dihydrochalcon-4'ßneohesperidosid, Neohesperidin DC
Definition 
 Chemische Bezeichnung2-0-a-L-Rhamnopyranosyl-4'-ß-D-glucopyranosylhesperetindihydrochalcon, durch katalytisches Hydrieren von Neohesperidin gewonnen
EINECS243-978-6
Chemische FormelC28 H36 O15
Relative Molekülmasse612,6
GehaltNicht weniger als 96 %, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißliches, geruchloses, kristallines Pulver mit einem charakteristischen, intensiven süßen Geschmack. Etwa 1.000 bis 1.800mal so süß wie Saccharose
Merkmale 
 A. LöslichkeitIn heißem Wasser gut löslich, in kaltem Wasser schwer löslich, in Ether und Benzol praktisch unlöslich
B. UV-AbsorptionMaximum bei 282-283 nm (2 mg in 100 ml Methanol)
C. Neu-TestEtwa 10 mg Neohesperidin DC werden in 1 ml Methanol gelöst und 1 ml einer 1 %igen Lösung von 2-aminoethyldiphenylborat in Methanol hinzugefügt. Die Lösung färbt sich hellgelb
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 11 % (105 °C, 3 Stunden)
SulfatascheNicht mehr als 0,2 %, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt in Pb, bezogen auf die Trockenmasse

E 961 - NEOTAM 10

SynonymeN-[N-(3,3-Dimethylbutyl)-L-±-aspartyl]-L-phenylalanin-1- methylester,
N(3, 3-Dimethylbutyl)-L-aspartyl-L-phenylalaninmethylester
DefinitionNeotam wird durch Umsetzung von Aspartam mit 3,3-Dimethylbutyraldehyd unter Wasserstoffdruck in Methanol in Gegenwart eines Palladium-/Kohlenstoffkatalysators hergestellt. Es wird isoliert und durch Filtration gereinigt, wozu Diatomeenerde verwendet werden kann. Nach Entfernen des Lösungsmittels durch Destillation wird Neotam mit Wasser gewaschen, durch Zentrifugieren isoliert und abschließend vakuumgetrocknet.
 CAS-Nr.:165450-17-9
Chemische BezeichnungN-[N-(3,3-Dimethylbutyl)-L-±-aspartyl]-L-phenylalanin-1- methylester
Chemische FormelC20 H30 N2O5
Molekulargewicht378,47
BeschreibungWeißes bis weißliches Pulver
 GehaltNicht weniger als 97,0 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Merkmale 
 Löslichkeit4,75 % (w/w) bei 60 °C in Wasser; in Ethanol und Ethylacetat löslich
Reinheit 
 WassergehaltNicht mehr als 5 % (Karl-Fischer-Verfahren,Probengröße:
25 ± 5 mg)
pH-Wert5,0-7,0 (0,5 % wässrige Lösung)
Schmelzbereich81-84 °C
N-[N-(3,3-Dimethylbutyl)-L-aaspartyl]-L- phenylalaninNicht mehr als 1,5 %
BleiNicht mehr als 1 mg/kg"

E 962 - ASPARTAM-ACESULFAMSALZ

SynonymeAspartam-Acesulfam
Salz von Aspartam-Acesulfam
DefinitionDas Salz wird durch Erhitzen von Aspartam und Acesulfam-K im Verhältnis von etwa 2:1 (w/w) in saurer Lösung gewonnen, danach lässt man es auskristallisieren. Das Kalium und die Feuchtigkeit werden entfernt. Das Produkt ist stabiler als Aspartam allein.
 Chemische Bezeichnung6-Methyl-1,2,3-oxathiazine-4(3H)-on-2,2-dioxidsalz der L-phenylalanyl-2-methyl-L-a-Asparaginsäure
Chemische FormelC18 H23 O9 N3 S
Molekulargewicht457,46
Gehalt63,0 bis 66,0 % Aspartam (Trockenmasse) und 34,0 bis 37,0 % Acesulfam (Säure auf Trockenmasse)
BeschreibungWeißes, geruchloses, kristallines Pulver
Merkmale 
 A. LöslichkeitSchwer löslich in Wasser; schwach löslich in Ethanol
B. DurchlässigkeitDie Durchlässigkeit einer 1 %igen Lösung in Wasser, bestimmt in einer Zelle von 1 cm bei 430 nm mit Hilfe eines geeigneten Spektrofotometers unter Verwendung von Wasser als Referenz, beträgt nicht weniger als 0,95, was einer Absorbanz von nicht mehr als etwa 0,022 entspricht.
C. Spezifische Drehung[a]20 D: + 14,5° bis + 16,5°

Wird bestimmt bei einer Konzentration von 6,2 g in 100 ml Ameisensäure (15N) innerhalb von 30 Minuten nach Herstellung der Lösung. Danach wird die errechnete spezifische Drehung zur Korrektur um den Aspartamgehalt des Aspartam-Acesulfamsalzes durch 0,646 dividiert.

Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 0,5 % (105 °C, 4 Std.)
5-Benzyl-3,6-dioxo-2- piperazinessigsäureNicht mehr als 0,5 %
BleiNicht mehr als 1 mg/kg

E 965 (i) - MALTIT

SynonymeD-Maltit, hydrierte Maltose
Definition 
 Chemische Bezeichnunga-D-Glucopyranosyl-1,4-D-Sorbit
EINECS209-567-0
Chemische FormelC12 H24 O11
Relative Molekülmasse344,31
GehaltNicht weniger als 98,0 % D-Maltit C12 H24 O11, bezogen auf die Trockensubstanz
BeschreibungWeißes kristallines Pulver mit süßem Geschmack
Merkmale 
 A. Löslichkeitstark löslich in Wasser, schwer löslich in Ethanol
B. Schmelzbereich148 °C-151 °C
C. Specific rotation[a]D20 = + 105,5 ° bis + 108,5 ° (5 % w/v Lösung)
Reinheit 
 WasserNicht mehr als 1 % (Karl-Fischer-Verfahren)
SulfatascheNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse
Reduzierende ZuckerNicht mehr als 0,1 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse
ChlorideNicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SulfateNicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
NickelNicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

E 965 (ii) - MALTITSIRUP

SynonymeHydrierter maltosereicher Glucosesirup, hydrierter Glucosesirup
DefinitionGemisch, bestehend vorwiegend aus Maltit mit Sorbit und hydrierten Oligo- und Polysacchariden. Es wird hergestellt durch katalytische Hydrierung von maltosereichem Glucosesirup oder durch Hydrierung seiner einzelnen Bestandteile, die anschließend vermischt werden. Im Handel als Sirup und in fester Form erhältlich
 GehaltEnthält nicht weniger als 99 % hydrierte Saccharide insgesamt, bezogen auf die Trockenmasse, und nicht weniger als 50 % Maltit, bezogen auf die Trockenmasse
BeschreibungFarb- und geruchlose klare visköse Flüssigkeit oder weisse kristalline Masse
Merkmale 
 A. LöslichkeitStark löslich in Wasser, schwach löslich in Ethanol
B. DünnschichtchromatographieTest wird bestanden
Reinheit 
 WasserNicht mehr als 31 % (Karl Fischer)
Reduzierende ZuckerNicht mehr als 0,3 % (als Glucose)
SulfatascheNicht mehr als 0,1 %
ChlorideNicht mehr als 500 mg/kg
SulfatNicht mehr als 100 mg/kg
NickelNicht mehr als 2 mg/kg
BleiNicht mehr als 1 mg/kg

E 966 - LACTIT

SynonymeLactitol, Lactobiosit
Definition 
 Chemische Bezeichnung4-0-ß-D-Galactopyranosyl-D-glucit
EINECS209-566-5
Chemische FormelC12 H24 O11
Relative Molekülmasse344,32
GehaltNicht weniger als 95 %, bezogen auf die Trockenmasse
BeschreibungKristallines Pulver oder farblose Lösung mit süßem Geschmack. Kristalline Erzeugnisse treten als Anhydrate, Monohydrate und Dihydrate auf
Merkmale 
 A. LöslichkeitLeicht löslich in Wasser
B. Spezifische Drehung[a]D20 = + 13 ° bis + 16 °, berechnet auf die Trockensubstanz
(10 % w/v wässrige Lösung)
Reinheit 
 WasserKristalline Erzeugnisse; nicht mehr als 10,5 % (Karl-Fischer-Verfahren)
Andere PolyoleNicht mehr als 2,5 %, bezogen auf die Trockenmasse
Reduzierende ZuckerNicht mehr als 0,2 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse
ChlorideNicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SulfateNicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SulfatascheNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse
NickelNicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

E 967 - XYLIT

SynonymeXylitol
Definition 
 Chemische BezeichnungD-Xylit
EINECS201-788-0
Chemische FormelC5H12O5
Relative Molekülmasse152,15
GehaltNicht weniger als 98,5 %, bezogen auf die Trockensubstanz.
BeschreibungWeißes kristallines Pulver, praktisch geruchlos mit süßem Geschmack
Merkmale 
 A. LöslichkeitLeicht löslich in Wasser, schwer löslich in Ethanol
B. Schmelzbereich92 °C-96 °C
C. pH-Wert5,0-7,0 (10 % g/v wässrige Lösung)
Reinheit 
 TrocknungsverlustNicht mehr als 0,5 %. Eine Probe von 0,5 g ist in einem Vakuum über Phosphor bei 60 °C 4 Stunden lang zu trocknen.
SulfatascheNicht mehr als 0,1 %, bezogen auf die Trockenmasse
Reduzierende ZuckerNicht mehr als 0,2 %, ausgedrückt als Dextrose, bezogen auf die Trockenmasse
Sonstige mehrwertige AlkoholeNicht mehr als 1 %, bezogen auf die Trockenmasse
NickelNicht mehr als 2 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
ArsenNicht mehr als 3 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
BleiNicht mehr als 1 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SchwermetalleNicht mehr als 10 mg/kg, ausgedrückt als Pb, bezogen auf die Trockenmasse
ChlorideNicht mehr als 100 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse
SulphateNicht mehr als 200 mg/kg, bezogen auf die Trockenmasse

E 968 - ERYTHRIT

SynonymeMesoerythritol, Tetrahydroxybutan, Erythritol
DefinitionGewonnen durch Fermentation einer Kohlenhydratquelle durch sichere und geeignete genusstaugliche osmophile Hefen wie Moniliella pollinis oder Trichosporonoides megachilensis, gefolgt von Reinigung und Trocknung
 Chemische Bezeichnung1,2,3,4-Butantetrol
EINECS205-737-3
Chemische FormelC4 H10 O4
Molekulargewicht122,12
GehaltMindestens 99 % nach dem Trocknen
BeschreibungWeiße, geruchlose, nicht hygroskopische, hitzebeständige Kristalle, etwa 60-80 % der Süßkraft von Saccharose.
Merkmale 
 A. LöslichkeitLeicht löslich in Wasser, schwach löslich in Ethanol, unlöslich in Saccharose.
B. Schmelzbereich119-123 °C
Reinheit 
 TrocknungsverlustHöchstens 0,2 % (70 °C, 6 Std. im Vakuumexsikkator)
SulfatascheHöchstens 0,1 %
Reduzierende StoffeNicht mehr als 0,3 % ausgedrückt als D-Glucose
Ribit und GlycerinHöchstens 0,1 %
BleiHöchstens 0,5 mg/kg

.

 Anhang II

Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit dem Verzeichnis ihrer nachfolgenden Änderungen
(gemäß Artikel 2)

Richtlinie 95/31/EG der Kommission(ABl. L 178 vom 28.07.1995 S. 1)
Richtlinie 98/66/EG der Kommission(ABl. L 257 vom 19.09.1998 S. 35)
Richtlinie 2000/51/EG der Kommission(ABl. L 198 vom 04.08.2000 S. 41)
Richtlinie 2001/52/EG der Kommission(ABl. L 190 vom 12.07.2001 S. 18)
Richtlinie 2004/46/EG der Kommission(ABl. L 114 vom 21.04.2004 S. 15)
Richtlinie 2006/128/EG der Kommission(ABl. L 346 vom 09.12.2006 S. 6)

Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht
(gemäß Artikel 2)

RichtlinieUmsetzungsfrist
95/31/EG1. Juli 1996 (1)
98/66/EG1. Juli 1999
2000/51/EG30. Juni 2001
2001/52/EG30. Juni 2002
2004/46/EG1. April 2005
2006/128/EG15. Februar 2008
1) Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 95/31/EG dürfen Produkte, die vor dem 1. Juli 1996 in den Verkehr gebracht oder etikettiert wurden und dieser Richtlinie nicht entsprechen, noch verkauft werden, bis die Lagerbestände erschöpft sind.

.

EntsprechungstabelleAnhang III


Richtlinie95/31/EGVorliegende Richtlinie
Artikel 1 Absatz 1Artikel 1
Artikel 1 Absatz 2-
Artikel 2-
-Artikel 2
Artikel 3Artikel 3
Artikel 4Artikel 4
AnhangAnhang I
-Anhang II
-Anhang III

 

 

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